Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 18.06.2012

 

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wegen Windkraft

Bürgermeister Robert Fischer informierte den Gemeinderat über das Verfahren zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen.

Am 31. Dezember 2012 endet wegen einer Änderung des Landesplanungsgesetzes die Verbindlichkeit der Regionalpläne bezüglich des Planteils „Vorrangflächen für Windkraft­anlagen“. Grund für die Änderung des Landesplanungs­gesetzes ist das Ziel der Landesregierung, die regenerativen Energien voranzubringen. Die Stromgewinnung aus Windkraftanlagen soll deutlich ausgebaut werden.

Um hier steuernd eingreifen zu können, gibt es für die Gemeinden die Möglichkeit, in den Flächennutzungsplänen entsprechende Vorrangflächen für regional bedeutsame (über 50 m hohe) Windkraftanlagen auszuweisen. Davon will auch der Gemeindeverwaltungs­verband Fichtenau als Träger der Planungshoheit Gebrauch machen und hat bereits die Aufstellung eines Planes für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Windkraft beschlossen.

Von der Planungshoheit, die den Kommunen zusteht, sollte nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer Gebrauch gemacht, und Vorrangflächen ausgewiesen werden. Die Anlagen können dadurch „gebündelt“ werden. Werden im Flächennutzungsplan keine Vorrangflächen festgelegt, so sind Windräder grundsätzlich überall zulässig, soweit die gesetzlichen Bestimmungen (Abstände, Immissionswerte usw.) eingehalten sind.

Das Kreisplanungsamt hat mittlerweile für das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau anhand von Ausschlusskriterien, welche von Bürgermeister Robert Fischer erläutert wurden, die sogenannten Potentialflächen ermittelt. „Ausschlussflächen“ sind beispielsweise die Bereiche in einem bestimmten Abstand um Wohngebiete und Wohnplätze herum, Vogel­schutzgebiete, sensible Landschaftsbereiche, oder die Steifen entlang überörtlichen Straßen und Stromfreileitungen. Was übrig bleibt, sind „Potentialflächen“, also die Flächen, auf wel­chen Windkraftanlagen bei Einhaltung der in verschiedenen gesetzlichen Regelungen enthaltenen Bestimmungen (etwa Abstands- und Immissions­bestimmungen) im Planungs­gebiet zulässig wären. Diese Flächen zeigen die maximale Ausdehnung möglicher Standorte.

Auf diese Potentialflächen können dann in einem zweiten Schritt zusätzlich kommunale Krite­rien angewandt werden, um die Standorte zu steuern und zu begrenzen. Dies sind Kriterien, die von den Kommunen selbst festgelegt werden können. Diese Ausschlusskriterien dürfen allerdings nicht die Züge einer „Verhinderungsplanung“ tragen. Deshalb ist im Flächennutzungsplan der Windkraft so viel Raum einzuräumen, dass insgesamt die Ziele im Hinblick auf regenerative Energieerzeugung erreicht werden.

Im Vorfeld haben Bürgermeister Martin Piott, Fichtenau, Jens Fuhrmann vom Kreisplanungs­amt und Bürgermeister Robert Fischer einen Vorschlag, erarbeitet, wie diese kommunalen Ausschlusskriterien gestaltet sein könnten. Dabei haben sie sich weitestgehend am Regionalverband orientiert.

Die Ermittlung von Potentialflächen aufgrund dieser vorläufigen Ausschlusskriterien durch das Kreisplanungsamt hat für das Verbandsgebiet 19 grundsätzlich mögliche Flächen ergeben, wovon sich 14 auf Kreßberger und 5 auf Fichtenauer Gemarkung befinden. Dies liegt zum einen an der größeren Gemeindefläche Kreßbergs und an der höheren „Windhöffigkeit“ - im Windatlas sind in Kreßberg wesentlich mehr Flächen mit ausreichenden Windgeschwindigkeiten verzeichnet, als in Fichtenau.

In der Stufe 3 der Abwägung können weitere Kriterien aufgenommen werden, um unter den Potentialflächen eine Auswahl zu treffen. So wäre es nach Ansicht des Vorsitzenden sinnvoll, nur Konzentrationszonen mit mindestens zwanzig Hektar nutzbarer Fläche auszuweisen, dies entspricht ca. vier Anlagen, und kleinere Flächen auszuschießen. Des Weiteren sollte die Windhöffigkeit auf mindestens 5,25 Meter pro Sekunde festgelegt werden. Weitere Kriterien werden sich im Laufe der Aufstellung der Planung – etwa bei der Beteiligung der Bürger und der Behörden und Träger öffentlicher Belange - ergeben.

Ein Beschluss wurde in der Sitzung noch nicht gefasst, dies ist für die nächste Sitzung vor­gesehen. Vorerst ging es lediglich darum, den Gemeinderat über das Verfahren und über die angedachten Ausschlusskriterien zu informieren. Über den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans entscheidet die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungs­verbandes Fichtenau, in dem die beiden Gemeinden Fichtenau und Kreßberg gleich viele Stimmen haben. Daher ist ein abgestimmtes Vorgehen mit Fichtenau erforderlich. Der Gemeinderat kann nur über eine Empfehlung an die Verbandsversammlung des Gemeinde­verwaltungsverbandes beschließen, welche anschlie­ßend noch vor der Sommerpause tagen wird. Mit dem vorläufigen Entwurf, den die Gemeindever­waltungsverbandsversammlung dann feststellt, kann im September die erste Beteiligung der Bürger durchgeführt werden. Dies soll in Bürgerversammlungen in den jeweiligen Gemeinden geschehen, und zwar für Kreßberg voraussichtlich am 11. September 2012.

Der Vorsitzende erklärte, er hoffe, dass mit dieser Vorgehensweise die Entwicklung der Gebiete in dem Planungsverfahren offen und transparent dargestellt und auch den Bürgerinnen und Bürgern verständlich gemacht werden kann.

Günstig ist nach Ansicht des Vorsitzenden, dass derzeit noch keine konkrete Anfrage nach einem Windkraftstandort besteht, da so ganz unvorein­genommen nach objektiven Kriterien geeignete Flächen ermittelt werden können. Bei dieser Auswahl der Vorrangflächen geht es nur um die Geeignetheit von Flächen, die Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle. Auch, ob bereits Nachfrage nach Flächen besteht, oder ob und von wem (Investor oder Bürgerwindrad) die Anlagen später gebaut werden, spielt für die Planung keine Rolle. Darauf hat die Gemeinde später auch keinen Einfluss – es sei denn, das betreffende Grundstück gehört der Gemeinde.

Die in der Sitzung vorgestellten Potentialflächen stellen lediglich die erste Grundlage dar. Im Zuge des Verfahrens des Flächennutzungsplanes werden sicher weitere Kriterien und Anregungen ins Spiel kommen, wie etwa Besonderheiten des Landschaftsraumes, interkommunale Abstimmungen, sowie Einwendungen von Bürgern beziehungsweise Behörden, welche diese Flächen durchaus noch einschränken können. All diese Punkte müssen dann abgewogen werden.

 

Vergaben für das Feuerwehrhaus Süd

Zur Vergabe standen an die Gewerke Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektroarbeiten.

Für den Heizungsbau lagen fünf Angebote vor, vergeben wurde der Auftrag an die Firma Schied Haustechnik, Schopfloch, die mit 62.363 € das kostengünstigste Angebot machte. Bei den Lüftungsarbeiten ging nur ein Angebot der Firma Wurzinger, Hilpertsweiler, ein, das mit 28.593,92€ sehr günstig war. Die Kostenberechnung für die Heizungs- und Lüftungsarbeiten wurde um insgesamt rund 45.000 € unterschritten! Für die Sanitärarbeiten war die Firma Schied Haustechnik die mit Abstand günstige Bieterin mit 62.929,59 €, und die Elektroarbeiten bot die Firma Elektro Schachner aus Dinkelsbühl mit 159.234,50 € am günstigsten an.

Die Arbeiten wurden an den jeweils günstigsten Bieter vergeben. Durch die günstigen Preise, die bei den bisherigen Ausschreibungen erzielt wurden, kann der Kostenansatz für das Feuerwehrgerätehaus von 1,4 Mio. Euro voraussichtlich eingehalten werden.

 

Änderung des Bebauungsplans Weidengärten im vereinfachten Verfahren; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Aufgrund aktueller Nachfragen von Bauinteressenten wurde von der Verwaltung vorge­schlagen, den Bebauungsplan Weidengärten hinsichtlich seiner Fest­setzungen zu Dachform, Dachfarbe, Dachneigung und Außenwandhöhe zu lockern.

Da heutzutage häufig Pultdach oder medi­terraner Stil mit flacher Dachneigung bevorzugt wird, und dieser Baustil mit den bisherigen Festsetzungen schlecht in Einklang zu bringen ist, sollte der Bebauungsplan für den noch nicht bebauten Teil des Baugebiets zeitgemäß geändert werden. Die über die Firsthöhe begrenzte Gebäudehöhe bleibt allerdings unverändert.

Da von der vorgeschlagenen Bebauungsplanänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist nach § 13 und § 13 a) BauGB die Änderung im vereinfachten Verfahren innerhalb weniger Wochen möglich, da keine umfangreichen Fachgutachten und keine Umweltprüfung erforderlich sind.

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Obere Schanze“ in Mariäkappel

Nachdem es in Haselhof nicht mehr viele freie Bauplätze gibt, und die Ausweisung eines neuen Baugebiets einige Zeit in Anspruch nimmt, soll nun die Aufstellung des Bebauungsplans Obere Schanze II in Angriff genommen werden. Der Gemeinderat hat bereits vor einigen Jahren im Rahmen der Flurneuordnung festgelegt, dass die bauliche Entwicklung im Bereich Mariäkappel / Haselhof am westlichen Ortsrand von Mariäkappel, südlich der Landesstraße fortgesetzt werden soll. Nun wurde für dieses Gebiet als erster Schritt der „Aufstellungsbeschluss“ für einen Bebauungsplan gefasst.

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Hofwiesen II“ in Bergbronn

Der Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet Hofweisen II wurde zurückgestellt, da es zunächst noch Klärungsbedarf bezüglich der zu überplanenden Fläche gibt.

 

Ausstattung des Bieneninformationszentrums mit E-Bikes

Zur Eröffnung des Bieneninformationszentrums wurden unter anderem Führungen mit E-Bikes angeboten, die sehr gut bei den Besuchern angekommen sind. Die E-Bikes wurden der Gemeinde günstig zum Kauf angeboten (975 € / Stück). Nachdem diese das Streuobstkonzept gut ergänzen würden (Besuchergruppen könnten so per E-Bike die einzelnen Stationen erreichen), regte Bürgermeister Robert Fischer an, diese zu erwerben. Denkbar ist neben der Nutzung für Führungen auch die Vermietung (sowohl an Feriengäste als auch an Einheimische) für Ausflüge.

Der Gemeinderat stimmte dem Kauf der E-Bikes mit großer Mehrheit zu.

 

Entwidmung der Feldwege Flst. 982 und 980, Gemarkung Mariäkappel

Die zwei Wegabschnitte, um die es geht, wurden erst in der Flurneuordnung zu öffentlichen Wegen. Durch Grunderwerb werden durch diese Wege nur noch die Grundstücke eines einzigen Eigentümers erschlossen, der die Wege nun dazuerwerben möchte. Da die Wege nicht zur Erschließung anderer Grundstücke benötigt werden, steht der Entwidmung nichts entgegen; der Gemeinderat stimmte der Entwidmung daher zu.

 

Errichtung eines Schuppens auf dem Flurstück 1297 Gemarkung Mariäkappel

Der Vorsitzende berichtete dem Gemeinderat über eine Entscheidung des Petitions­ausschusses des Landes Baden-Württemberg bezüglich eines rechtswidrig und ohne Bau­genehmigung errichteten Schuppens zwischen Mariäkappel und Selgenstadt. Das Gebäude ist ohne Baugenehmigung im Außenbereich an landschaftsprägender Stelle errichtet worden. Da der Bauherr nicht Landwirt und somit für das Bauen im Außenbereich nicht „privilegiert“ ist, konnte der Schuppen auch nicht nachgenehmigt werden und hätte abgerissen werden müssen. Der Eigentümer rief jedoch den Petitionsausschuss an, und obwohl dieser in seiner Entscheidung feststellte, dass die Baugenehmigung zu Recht verweigert worden war, da eine Privilegierung für das Bauen im Außenbereich nicht gegeben ist, lautete die Entscheidung des Petitionsausschusses, dass der Schuppen geduldet wird. Bürgermeister Robert Fischer bedauerte diese Entscheidung, mit der willkürlich über das geltende Recht hinweggegangen würde, zutiefst. Vor allem würde damit das „Schwarzbauen“ und Schaffen vollendeter Tatsachen belohnt. Wäre das Gebäude nicht bereits gestanden, wäre die Entscheidung des Petitionsausschusses vermutlich anders ausgefallen. Dass somit all diejenigen, die vor Errichtung eines Gebäudes eine Baugenehmigung einholen, und die sich bei Versagung der Genehmigung an die Entscheidung der Baurechtsbehörde halten, „bestraft“ werden, hält er für sehr problematisch. Des Weiteren verwies er auf ähnliche Fälle, wonach Bauinteressenten für nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich keine Baugenehmigung erhielten. So wurde beispielsweise auch die bereits in Aussicht gestellte Duldung für einen Holzschuppen auf einem größeren Wohngrundstück wieder zurückgenommen.

 

Sonstiges

Der Vorsitzende gab den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss über die Einstellung eines Mitarbeiters für den Bauhof bekannt.