Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2008

Ausweisung eines Sondergebiets für den Motorsportclub Crailsheim als Trainings- und Veranstaltungsgelände im Bereich der Erddeponie Bergbronn

Bereits seit längerem sucht der MFC ein Übungs- und Veranstaltungsgelände als Ersatz für die Motocross-Strecke Barenhalden / Heldenmühle, die nicht mehr auf Dauer betrieben werden kann, da dort Belange des Umweltschutzes (Landschaftsschutzgebiet) entgegenstehen.

Da etliche aktive Vereinsmitglieder des MFC aus Kreßberg kommen, hat die Vorstandschaft einen Antrag gestellt, auf dem Erddeponiegelände bei Bergbronn eine Motocross-Strecke – evtl. mit Clubhaus – erstellen zu dürfen. Die Strecke soll auch für Fahrrad- und Mountainbikeveranstaltungen zur Verfügung stehen. Bereits letztes Jahr hatte die Gemeinde dem MFC die Deponie als Jugend-Übungsstrecke zur Verfügung gestellt. Auf eine Anzeige hat jedoch das Landratsamt festgestellt, dass für eine solche Anlage ein immissionsschutzrechtliches Verfahren durchgeführt werden muss, worauf der Übungsbetrieb wieder eingestellt wurde.

Ein Gespräch mit dem Landratsamt hat ergeben, dass dieses die Durchführung eines solchen immissionsschutzrechtlichen Verfahrens durchaus für Erfolg versprechend hält – zumindest sind keine Gründe ersichtlich, die die Erteilung der Genehmigung von vornherein ausschließen würden. Natürlich muss im Rahmen des Verfahrens geprüft werden, ob die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden – etwa bezüglich des Lärms.

Ehe nun aber der MFC in teure Planungen einsteigt und Gutachten erstellen lässt, wurde im Gemeinderat beraten, ob das Projekt überhaupt von Seiten der Gemeinde unterstützt werden soll.

Dafür spricht, dass der MFC zahlreiche Mitglieder aus Kreßberg hat, und dass der MFC eine gute Jugendarbeit macht. Der Verein ist hier als zuverlässig bekannt. Sowohl die in der Vergangenheit in Schönbronn durchgeführten Ski-Jöring-Veranstaltungen, als auch der Übungsbetriebs im letzten Jahr waren stets gut organisiert. Tatsache ist auch, dass ein Interesse am Motocross fahren besteht, und wenn es nirgends eine legale Möglichkeit gibt, wird eben illegal auf Feld- und Waldwegen gefahren. Mit der Motocross-Strecke mit geregelten Übungszeiten wäre dies legal möglich, und „kanalisiert“. Natürlich bringt eine solche Übungsstrecke auch Belastungen mit sich – mit Sicherheit werden die Maschinen in Waldtann und Bergbronn zu hören sein (wobei nicht auszuschließen ist, dass dies von manchen Bürgern auch dann als störend empfunden wird, obwohl die gesetzlich zulässige Lärmgrenze eingehalten wird – allein schon wegen des Charakters der Geräusche); auch die Jagdpächter haben Bedenken, da das Rehwild vertrieben werden könnte – andererseits gewöhnt sich das Wild auch an den Lärm, wie man an neben Autobahnen grasenden Rehen beobachten kann.

Nach längerer Beratung beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit, dass dem MFC das Gelände der Erddeponie zur Verfügung gestellt wird und die Durchführung des Immissionsschutzrechtlichen Verfahrens seitens der Gemeinde befürwortet wird.

 

Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2008/09

Derzeit gibt es in Kreßberg sieben Kindergartengruppen in drei Kindergärten (6 Regelgruppen und eine Kleingruppe, jeweils mit Wahlmöglichkeit zwischen verlängerter Öffnungszeit und Regelöffnungszeit). Diese Gruppen bieten rund 160 Kindern Platz. Mo­mentan werden sie von nur 127 Kindern besucht (Haselhof 51 Kinder in drei Gruppen, Waldtann 48 Kinder in zwei Gruppen, Marktlustenau 28 Kinder in 2 Gruppen).

Dieses Jahr kommen verhältnismäßig viele Vorschüler in die Schule, und es wurden nur wenige Kinder neu angemeldet. Im September ist mit nur 103 Kindern in den Kindergärten zu rechnen (Haselhof: 38 Kinder, Marktlustenau 23 Kinder und Waldtann 42 Kinder). Eine Tendenz rückläufiger Kinderzahlen zeichnet sich leider auch für die nächsten Jahre ab.

Angesichts der Kinderzahlen ist eine Reduzierung der Gruppen unausweichlich; zumal von dem Angebot, auch 2-Jährige Kinder in den Kindergärten aufzunehmen, bisher nur wenig Gebrauch gemacht wird. Der Kindergarten Haselhof wird daher im kommenden Jahr zweigruppig, der Kindergarten Marktlustenau eingruppig geführt. Waldtann bleibt zweigruppig, wie bisher. An den Öffnungszeiten ändert sich jedoch nichts, nach wie vor haben die Kinder in allen Kindergärten die Wahlmöglichkeit zwischen „verlängerter Öffnungszeit“ (6 Stunden am Stück) oder „Regelöffnungszeit“ (Kindergartenbesuch vor- und nachmittags mit Mittagspause). Die Gruppen werden bei Bedarf als „integrative“ Gruppen geführt (d.h. die Mitbetreuung von behinderten Kindern ist grundsätzlich möglich).

Das Angebot, 2-Jährige aufzunehmen, wenn genügend freie Plätze in den Kindergärten vorhanden sind, bleibt so aufrechterhalten.

Für jüngere Kinder besteht momentan (noch) kein Bedarf. Allerdings führt das Land Baden-Württemberg ab 2013 den Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr auf einen Betreuungsplatz ein!

Ein Bedarf für Kindergärten mit besonderer Ausrichtung (z.B. Waldkindergärten, Waldorf­kindergärten) wurde – wie bisher -  nicht festgestellt.

 

Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für die Gewerbefläche Mühlfeld in Marktlustenau

Der Bebauungsplan Mühlfeld, der die Erstellung eines Sägewerks mit Blockheizkraftwerk ermöglichen soll, ist im Sommer des letzten Jahres bereits öffentlich ausgelegt worden. Von Seiten der Bürger wurden damals keinerlei Einwendungen vorgebracht, aufgrund von Anregungen der Behörden (vor allem vom Landratsamt und vom Regionalverband) wurde der Planentwurf jedoch nochmals überarbeitet und ergänzt. Der Gemeinderat stimmte den Änderungen aufgrund dieser Stellungnahmen zu, und beschloss, den Bebauungsplan aufgrund dieser Änderungen nochmals öffentlich auszulegen. Allerdings wird die Auslegungsfrist auf 3 Wochen verkürzt, und es werden nur die Behörden, die von den Änderungen betroffen sind, nochmals beteiligt. Dies ist laut BauGB zulässig, da die Grundzüge der Planung von den Änderungen nicht berührt sind.

 

Festlegung der Verkaufspreise für Wohnbaugrundstücke in Bergbronn

Im Rahmen der Wohnumfeldmaßnahme Bergbronn sind am Hofwiesenweg zwei Bauplätze entstanden, die der Gemeinde gehören. Der Gemeinderat legte den Verkaufspreis für die bebaubare Fläche auf 50,- € / m² (einschließlich der Erschließungskosten) fest. Der südliche Bauplatz, der beinahe 15 Ar groß ist, ist allerdings nur teilweise bebaubar, für rund 5 Ar kommt eine Bebauung nicht infrage. Für diesen Grundstücksteil im Außenbereich wurde der Preis daher auf 10,- € / m² festgelegt.

 

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Die Gemeinden wurden aufgefordert, für die Amtsperiode 2009 bis 2013 Vorschlagslisten von Personen aufzustellen, die für das Amt als Schöffe oder Jugendschöffe geeignet sind – wobei es sich nur um Vorschläge handelt, die endgültige Auswahl trifft der Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, als Jugendschöffen Ralf Hofmann aus Marktlustenau und Daniel Ehrmann aus Mariäkappel, und als Schöffen Ulrich Bayer aus Bergbronn und Charlotte Landes aus Waldtann vorzuschlagen.

 

Zustimmung zur Annahme von Spenden

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen Spenden nicht mehr ohne Zustimmung des Gemeinderats angenommen werden. Gespendet wurden von der Firma Top-Fotographie Rau, Michelbach / Bilz 180,- € an die Schule am Kreßberg, von der VR-Bank Dinkelsbühl ein Koffer zur Naturerkundung an den Kindergarten Marktlustenau, und von einer Privatperson ein gebrauchter Computer an den Kindergarten Marktlustenau. Der Gemeinderat genehmigte die Annahme dieser Spenden.

 

Sonstiges und Bekanntgaben

Der Fachbeamte für das Finanzwesen gab den Haushaltserlass des Landratsamts bekannt. Der Haushalt 2008 und die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungs­ermächtigungen wurden genehmigt. Allerdings bemängelte das Landratsamt den nach wie vor zu niedrigen Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen, der trotz mehrerer Gebührenerhöhungen in den letzten Jahren nur bei rund 55 % liegt. Daher wird im Laufe des Jahres erneut über die Bestattungsgebühren zu beraten sein.

Von Seiten des Finanzwesens gab es jedoch auch noch eine erfreuliche Mitteilung: durch die Umwandlung der Gemeindehalle Waldtann in einen Betrieb gewerblicher Art erhielt die Gemeinde eine Rückerstattung der Umsatzsteuer und Erstattungszinsen von rund 175.000 € vom Finanzamt. Dadurch war die außerplanmäßige Tilgung eines KfW-Kredits möglich.

 

Vonseiten der Gemeinderäte wurden die Turngeräte in der Halle Waldtann angesprochen (es müssen drei Langbänke erneuert werden), sowie die Pflegemaßnahme am Kappelberg Leukershausen.

 

Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin hatte noch eine Frage zu den künftigen Öffnungszeiten des Kindergartens Marktlustenau. Diese werden trotz Gruppenreduzierung nicht eingeschränkt.