Zukünftige Nutzung des Tempelhofes

Nachdem der Tempelhof seit dem Auszug der „Beschützenden Werkstätte“ jetzt schon etwa 4 Jahre leer steht, und der Eigentümer (Treuhand Schwaben GmbH) kurz davor stand, das Gelände aufzuteilen und als Einzelobjekte zu veräußern, gibt es nun ernsthafte Interessenten für das Gesamtareal: die Gruppierung aus München „In Gemeinschaft Leben“ sucht ein Gelände, auf dem sie Ihre Vorstellung von Zusammenleben in einer Dorfstruktur verwirklichen kann. Ursprünglich wurde zwar ein Standort näher bei München gesucht, aber nachdem sich Tempelhof nahezu perfekt für die Verwirklichung des Projektes anbietet, und im Großraum München auch die Grundstückspreise gegen eine Realisierung sprachen, wird der Standort Tempelhof nun favorisiert.

Wolfgang Sechser und Agnes Schuster, beide im Vorstand von „In Gemeinschaft Leben“, waren in der Sitzung anwesend und stellten den Gemeinderäten und den zahlreichen Zuhörern ihre Planung vor. Kernpunkt ist ein integrales Lebensabendkonzept, das genossenschaftlich organisiert ist. Ziel ist ein generationsübergreifendes Projekt mit in der Endstufe etwa 150 Menschen. Herr Sechser wies darauf hin, dass es sich nicht etwa um ein „Bauträgermodell“ handelt, bei dem man sich einkaufen könne, sondern um eine Genossenschaft. Alle Mitglieder müssen sich verpflichten, eine gewisse Anzahl von Arbeitsstunden im Monat für die Genossenschaft zu leisten, etwa indem man sich bei der Kinderbetreuung einbringt oder ältere, pflegebedürftige Menschen betreut. Man könne auch kein Grundeigentum erwerben, die Grundstücke sollen im Eigentum der Genossenschaft stehen, und nur die Wohnungen oder Häuser vermietet werden.

Wolfgang Sechser rechnet damit, dass sich zu Beginn etwa 30 Menschen ansiedeln, und zunächst die vorhandenen Gebäude bewohnen. Erst nach und nach sollen – nach den Bedürfnissen der Interessenten – weitere Häuser hinzukommen. Herr Sechser rechnet mit einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren, bis die „Endausbaustufe“ erreicht sei. Das Investitionsvolumen für die erste Ausbaustufe bezifferte er auf etwa 3,5 bis 4 Millionen Euro.

Wichtig ist den Initiatoren in erster Linie, dass ein in ökonomischer Hinsicht funktionierendes Dorf entsteht. Daher sei unbedingt auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Bewohner zu achten – angesprochen werden zum einen Menschen in der zweiten Lebenshälfte, aber wichtig sind auch junge Familien mit Kindern, Handwerker und sonstige Gewerbetreibende. Während sich die älteren meist leichter finanziell einbringen können, sollen Familien unterstützt werden, indem sie beispielsweise den Wohnraum für die Kinder umsonst erhalten – auch die Nebenkostenanteile, die auf die Kinder entfallen.

Es soll eine offene Gemeinschaft sein, die auch Kontakt zur „alteingesessenen“ Bevölkerung hat, weshalb es für Herrn Sechser und Frau Schuster unabdingbare Voraussetzung ist, dass die Gemeinschaft hier willkommen ist, und nicht auf Ablehnung stößt. Es soll unter anderem rund um das Schloss ein „öffentlicher“ Bereich entstehen mit Bäckerei, Café, Biergarten und evtl. einem Atelier. Auch ein Naturcampingplatz ist geplant, wo beispielsweise Schulklassen Projektwochen abhalten können, und das Leben und Arbeiten im Dorf kennen lernen sollen. Ein „Gesundheitshaus“ und ein Hospiz sind ebenso Bestandteile des Konzepts.

Auch ökologische und soziale Gesichtspunkte sind der Genossenschaft wichtig, so soll beispielsweise bei der Bauweise der Häuser oder mit neuen Dämmmaterialien experimentiert werden. Ein ökologisch arbeitender Gärtnerbetrieb soll die ehemalige Landwirtschaft wieder beleben. Das soziale Zusammenleben im Konsens – ein „gesundes Miteinander“ – ist ein Schwerpunkt des Projekts. Ein persönliches Anliegen ist es Wolfgang Sechser auch, die Kapelle als Ort der Andacht wieder herzurichten. Er selbst sei als Katholik christlich orientiert, er betonte jedoch, dass keine bestimmte religiöse Ausrichtung vorgegeben ist; vielmehr solle Vielfalt und Offenheit die Gemeinschaft bereichern. Bedenken, bei der Gruppierung könnte es sich womöglich um eine Sekte handeln, zerstreute Herr Sechser.

Die vorgestellte Planung wurde von den Gemeinderäten positiv aufgenommen und die Umsetzung des vorgestellten Konzepts als Bereicherung für das Gemeindeleben gesehen.

Nach monatelangen Vorplanungen und Verhandlungen wurde inzwischen ein Vorvertrag mit der Treuhand Schwaben abgeschlossen, der bis zum 15. September gekündigt werden kann. Bis dahin muss abgeklärt werden, ob das Vorhaben – auch in baurechtlicher Hinsicht – verwirklicht werden kann. Aus diesem Grund stand als zweiter Punkt auch der Beschluss über die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung auf der Tagesordnung: Durch eine solche Satzung wird der Gebietstyp (hier: „dörfliches Mischgebiet“) und die genaue Abgrenzung eines Gebiets festgelegt. Dadurch wird klargestellt, wo gebaut werden kann, und welche Flächen dem Außenbereich angehören.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für eine solche Satzung. Bis 15. September wird diese Satzung zwar noch nicht in Kraft treten können, in den nächsten Wochen wird jedoch die „frühzeitige Beteiligung“ der Bürger und der Behörden stattfinden, so dass es sich bis dahin abzeichnen wird, ob es schwerwiegende Bedenken gegen die geplante Nutzung gibt. Somit hat „In Gemeinschaft Leben“ dann weitgehend Planungssicherheit, und es kann abgesehen werden, ob alles wie gewünscht realisierbar ist.

 

„Lichtvertrag“ mit der EnBW ODR AG Ellwangen

Seit einigen Jahren bietet die EnBW den Kommunen einen „Lichtvertrag“ an. Dabei wird mit einem Pauschalbetrag, der sich nach der Anzahl der Leuchten richtet, sowohl die Wartung und Instandhaltung als auch die Stromlieferung abgegolten. Der Vertrag ist auf vier Jahre ausgelegt und verlängert sich automatisch, wenn nicht gekündigt wird.

Die EnBW ist in der Lage, hierfür einen sehr günstigen Preis anzubieten, da zum einen bei dieser Vertragskonstellation die Ökosteuer teilweise zurückerstattet wird, und weil Wartungsarbeiten an Straßenlaternen für die EnBW-Mitarbeiter tägliche Routine sind, und alle Ersatzteile stets vorrätig sind. Der Aufwand für einen örtlichen Elektriker oder für den Bauhof, der die Instandhaltung seither durchführte, sind wesentlich größer. Beispielsweise musste bisher immer ein Hubfahrzeug ausgeliehen werden.

Die Erfahrungen der Kommunen, die bereits solche Lichtverträge abgeschlossen haben, sind durchweg positiv. Die EnBW garantiert 18 Wartungstermine jährlich, im Winterhalbjahr in 14-tägigem Turnus, im Sommer alle vier Wochen.

Zwar wurden aus der Mitte des Gemeinderats Bedenken geäußert, dass derartige „Rundum-Sorglos-Pakete“ meist recht teuer seien, vonseiten der Verwaltung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die EnBW bisher stets ein fairer Vertragspartner war, und dass man bei Berücksichtigung der Bauhof-Arbeitszeit mit Sicherheit bisher nicht günstiger gefahren ist. Es werden jährliche Kosten von 40.000 Euro für Wartung und Stromkosten entstehen. Der Gemeinderat stimmte dem Vertragsabschluss zu.

 

Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms

Der Ausbau der K 2659 Bergbronn-Schönbronn, auf den man schon seit Jahren wartet, wird nun Ende Juli mit dem ersten Spatenstich beginnen. Somit ist die schlechteste Strecke dann endlich „vom Tisch“, die übrigen Kreisstraßen sind noch nicht in einem allzu schlechten Zustand. Dennoch sollte nach Ansicht des Vorsitzenden bereits jetzt die K 2654 Waldtann-Wüstenau für das Kreisstraßenbauprogramm angemeldet werden, da es hier mit Ausnahme einer Oberflächenbehandlung schon jahrelang keine Sanierung mehr gegeben hat und es erfahrungsgemäß wieder sehr lange dauern wird, bis eine solche Maßnahme begonnen wird. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag zu.

 

Zuschuss zur Sportplatzsanierung Wüstenau

Die Sportfreunde Leukershausen-Mariäkappel müssen die beiden Sportplätze in Wüstenau sanieren, wofür Kosten von rund 5.500 € entstehen werden. Der Gemeinderat bewilligte einen Zuschuss von 50 % für diese Maßnahme.

 

Erwerb von Geschäftsanteilen an der Gemeinschaftsmosterei Schnelldorf

Der Vorsitzende machte den Vorschlag, die Gemeinschaftsmosterei Schnelldorf „Safthaisle“ durch den Erwerb von fünf Anteilen à 100 € zu unterstützen. Dies passe sehr gut zum „Streuobstprojekt“, auch wenn die Mitgliedschaft nicht Voraussetzung sei, um dort Saft pressen zu lassen. Außerdem sei es ein weiterer Schritt Richtung „Fränkische Moststraße“, der sich die Gemeinde gerne über die Landesgrenze hinweg anschließen würde.

Der Gemeinderat stimmte dem Erwerb der fünf Anteile zu.

 

Informationen zur Wasserversorgung Schwarzenhorb / Hohenberg

Die Ortschaften Schwarzenhorb und Hohenberg sind bis jetzt noch nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Es sind private Brunnen bzw. Quellen vorhanden, die die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung jedoch nicht mehr erfüllen – das Gesundheitsamt hat bei Kontrollen zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. Die Sanierung der Brunnen wäre sehr aufwändig, bzw. teilweise gar nicht möglich. Daher wird zur Zeit mithilfe der NOW geprüft, wie ein Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz am günstigsten bewerkstelligt werden kann. Die NOW wird eine Planung hierfür erstellen, damit bis Herbst ein Zuschussantrag gestellt werden kann: bis zu 60 % Bezuschussung ist für diese Maßnahme möglich. Bei Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung könnte auch gleich ein Löschwasserbehälter gebaut werden; die Leitungen müssten dann nicht so groß dimensioniert werden.

Eine Kostenberechnung liegt noch nicht vor, es ist jedoch von einer Größenordnung von rund 350.000 bis 400.000 € auszugehen. Diese Kosten wären (abzügl. Zuschuss) von der Gemeinde zu tragen, die Grundstückseigentümer müssten dann den satzungsgemäßen Wasser­versorgungsbeitrag bezahlen, der sich nach der Grundstücksgröße richtet.

 

Planungsauftrag für das Feuerwehrhaus Süd

In der mehrjährigen Finanzplanung ist für 2012/2013 der Bau des Feuerwehrhauses Süd in Waldtann vorgesehen. Dieser Magazin-Neubau ist der nächste Schritt bei der Umsetzung der Feuerwehrkonzeption, nachdem bereits das Magazin Nord in Haselhof gebaut wurde und das neue Feuerwehrfahrzeug bestellt ist. Nach Auskunft von Kreisbrandmeister Vogel besteht bei den Fördermitteln ein „Antragsstau“, weshalb er empfiehlt, den Zuschussantrag möglichst rasch zu stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Planentwurf mit Kostenberech­nung, weshalb bereits jetzt ein Planer beauftragt werden muss.

Zunächst wurde über die voraussichtlichen Kosten und den erforderlichen Raumbedarf diskutiert. Der Vorsitzende wies jedoch darauf hin, dass über die die konkrete Planung und das bedarfsgerechte Raumprogramm zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sei. Momentan gehe es nur um die Auswahl des Planers. Nachdem die Zusammenarbeit mit Architekt Andreas Günter, Schnelldorf, beim Feuerwehrmagazin Nord sehr gut war, stimmte der Gemeinderat der erneuten Beauftragung dieses Architekten zu.

 

Vorstellung und Zustimmung zum Wege- und Gewässerplan der Flurneuordnung Rudolfsberg

Die Flurneuordnung Rudolfsberg umfasst neben der Ortschaft Rudolfsberg, wo die Ortsdurchfahrt neu vermessen wurde, auch Flächen auf Crailsheimer Gemarkung und die Wegeverbindung nach Mariäkappel. Der Vorsitzende stellt die einzelnen Maßnahmen, wie die Ableitung des Oberflächenwassers zum Kühnbach und die auszubauenden Wege vor. Die wichtigste Maßnahme ist eine neue Wegeverbindung (für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Radfahrer) nach Mariäkappel, da die Fahrt auf der L 1066 nicht ungefährlich ist.

Sämtliche Maßnahmen werden im Rahmen der Flurbereinigung mit 82 % von EU, Bund und Land subventioniert. Der Kostenanteil, den die Gemeinde zu tragen hat, liegt bei 72.692 €. Außerdem muss sich die Gemeinde verpflichten, die Pflege einiger Grundstücke als Ausgleichsmaßnahme zu gewährleisten (Mahd von Magerwiesen, Gehölzpflege).

Der Gemeinderat stimmte dem Wege- und Gewässerplan einstimmig zu.

 

Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

Bei fast allen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs errechnet sich die zu bezahlende Abwassergebühr aus dem abgenommenen Frischwasser. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun mit Urteil vom März dieses Jahres entschieden, dass dieser „Frischwassermaßstab“ gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Äquivalenzprinzip verstößt. Vielmehr müssen die für die Ableitung des Oberflächenwassers entstehenden Kosten getrennt abgerechnet und aufgrund der pro Grundstück eingeleiteten Regenwassermenge erhoben werden.

Somit muss es künftig eine getrennte Abrechnung nach Schmutzwasser (dies erfolgt nach wie vor nach der Frischwassermenge) und Niederschlagswasser (diese richtet sich nach der Größe der Dachflächen und versiegelten Flächen auf den Grundstücken) geben. Alle Gemeinden müssen somit die versiegelten Flächen aller an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke ermitteln, was einen enormen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen wird.

Für die Ermittlung der versiegelten Flächen gibt es drei unterschiedliche Verfahren, die kurz vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Otto Schwarz, vorgestellt wurden: Zum einen das „Selbstauskunftverfahren“, bei dem alle Grundstückseigentümer angeschrieben werden, und selbst mitteilen sollen, die groß die versiegelten Flächen auf ihrem Grundstück sind. Da hierbei der Rücklauf erfahrungsgemäß sehr gering, und der Korrekturbedarf hoch ist, scheidet dieses Verfahren für ihn jedoch aus.

Die zweite Möglichkeit ist die Festlegung von „Gebietsabflussbeiwerten“ für unterschiedliche Gebietstypen (etwa Ortskern / Wohnsiedlung / Gewerbegebiet...). Da hierbei pauschaliert wird, ist dieses Verfahren sehr ungenau und es ist mit einer hohen Anzahl an Berichtigungsanträgen zu rechnen.

Die beste Alternative mit der höchsten Genauigkeit ist nach Ansicht des Fachbeamten die „Befliegung“ und Auswertung der Luftaufnahmen durch ein Fachbüro. Die Flächenermittlung aufgrund von Luftbildern wäre für die Bürger gut nachvollziehbar, und es ist mit geringem Korrekturbedarf zu rechnen. Der Aufwand, den die Verwaltung auch bei diesem Verfahren noch hat, wird dennoch sehr groß sein, denn alle Flächen, die nicht über öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen entwässert werden, etwa weil das Wasser auf unbefestigte Flächen abläuft und dort versickert, oder weil es in Zisternen aufgefangen wird, müssen erhoben und herausgerechnet werden.

Die Gesamtsumme der eingenommenen Abwassergebühr wird sich durch die Umstellung nicht ändern (mit Ausnahme der Kosten für die Flächenermittlung selbst, die natürlich gebührenfähige Kosten sind). Bei Grundstücken mit ausgewogenem Verhältnis zwischen Frischwasserverbrauch und versiegelter Fläche wird sich an der Gebührensumme kaum etwas ändern. Erhöhungen kann es dagegen bei Grundstücken mit wenig Wasserverbrauch und großen versiegelten Flächen geben (etwa bei großer geteerter Hoffläche / Parkplatz / Kirchen), während bei Mehrfamilienhäusern mit hohem Wasserverbrauch und kleiner Fläche eher mit einer geringeren Gebühr zu rechnen ist.

Für die Ermittlung der versiegelten Flächen mittels Befliegung und Beauftragung eines Fachbüros ist mit rund 40.000 bis 50.000 € zu rechnen. Eine Entscheidungsmöglichkeit, ob auf die gesplittete Abwassergebühr umgestellt wird, haben die Gemeinden nicht, aufgrund des Gerichturteils müssen die Gemeinden möglichst schnell auf die gesplittete Abwassergebühr umstellen. Lediglich das Verfahren für die Flächenermittlung steht ihnen frei.

Der Fachbeamte möchte möglichst mit den Nachbarkommunen aus dem Altkreis Crailsheim eine gemeinsame Lösung erreichen. Bisher tendieren 8 der 14 Städte und Gemeinden (einschließlich der Stadt Crailsheim) zur „Befliegung“. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag des Fachbeamten zu und ermächtigte die Verwaltung, ein Fachbüro mit der Flächenermittlung mittels Befliegung zu beauftragen.

 

Bau eines Aufzuchtstalles für 60 Tiere, einer Maschinenhalle und zweier Rundsilos in Halden

Einstimmig erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen für die Baumaßnahme in Halden (Außenbereich), da es sich um die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs und somit ein „privilegiertes“ Vorhaben handelt.