Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.07.2007

Vorstellung des Energiekonzeptes für die Schule am Kreßberg, den Kindergarten und den Bauhof in Marktlustenau

Im Auftrag der Gemeinde hat die „Novatech Planungsgruppe“ aus Gaildorf die Möglichkeiten zur Umstellung der Heizung der gemeindeeigenen Gebäude in Marktlustenau untersucht. Angesichts der ständig steigenden Ölpreise sollte geprüft werden, ob eine Beheizung von Schule, Kreßberghalle, Kindergarten und Bauhof mit einer anderen Energiequelle möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Derzeit sind vier Ölbrenner in Betrieb, die bis auf die neuere Heizung der Kreßberghalle bereits wirtschaftlich abgeschrieben sind, da sie um die 20 Jahre alt sind. Ziel ist die die gemeinsame Beheizung der Gebäude (Nahwärmeversorgung).

Ingenieur Roland Hoelzel-Werner stellte dem Gemeinderat die erstellte Machbarkeitsstudie vor. Untersucht wurden sechs Alternativen:

1. die Beibehaltung der getrennten Kesselanlagen (nur Erneuerung der alten Ölbrenner),

2. der Betrieb eines Pflanzenölblockheizkraftwerkes in der Schule und Beheizung aller Gebäude außer dem Bauhof mit der Abwärme

3. wie 2., aber unter Einbeziehung des Bauhofs

4. Beheizung von Schule, Halle und Kindergarten mit einer Holzhackschnitzelheizung

5. Beheizung von Schule, Halle und Kindergarten mit einer Holzpelletheizung

6. Anschluss an das Blockheizkraftwerk der Firma Rieder.

Nicht untersucht wurde die Beheizung über Wärmepumpen, da die Heizungssysteme in den Gebäuden nicht auf Niedertemperaturen ausgelegt sind, und auch keine sinnvolle Wärmequelle greifbar ist.

Die sechs Varianten wurden auf die voraussichtlichen jährlichen Kosten, die sich aus den Energiekosten, den Kapitalkosten (abzüglich möglicher Zuschüsse) und den Betriebs- und Wartungskosten zusammensetzen, untersucht. Beleuchtet wurde auch der ökologische Aspekt (Einsparung fossiler Energie, CO2-Ausstoß).

Während die Ökobilanz bei der Nutzung der Abwärme aus dem Blockheizkraftwerk Rieder natürlich am günstigsten ist, schlagen die hohen Investitionskosten bei dieser Alternative wegen der langen Warmwasserleitungen sehr stark zu Buche. Von der reinen Kostenbetrachtung her wäre die Beibehaltung der Ölkesselheizungen am günstigsten. In der Gesamtbetrachtung am interessantesten erscheinen nach dieser Untersuchung die Beheizung über ein eigenes kleines Pflanzenölblockheizkraftwerk auf Rapsölbasis – allerdings wegen der relativ langen Zuleitung ohne Einbeziehung des Bauhofes – oder der Einbau einer Holzpelletheizung.

Allerdings basieren die Berechnungen auf den derzeit absehbaren Energiekosten. Für die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Alternativen ist die Energiepreisentwicklung der nächsten Jahre ausschlaggebend, und über diese kann derzeit nur spekuliert werden. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat, dass die Alternative Anschluss an das Blockheizkraftwerk Rieder noch genauer untersucht werden soll (Ermittlung der genauen Investitionskosten, die für die Machbarkeitstudie nur überschlägig geschätzt wurden). Erst nach Vorliegen dieser Zahlen soll eine Entscheidung gefällt werden.

 

Auswertung der Umfrage zur Kinderbetreuung im Vorschulalter

Die Gemeindeverwaltung hat im Frühjahr eine Umfrage unter allen Eltern von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren durchgeführt, um den Betreuungsbedarf und die Wünsche der Eltern zu ermitteln. Immerhin 45 % der Eltern haben den Fragebogen zurückgeschickt, wobei die Beteiligung in Haselhof am größten war. Dort ist durch die Bevölkerungsstruktur auch der Bedarf nach Betreuung am größten.

Für die meisten Eltern sind die derzeit in Kreßberg angebotenen Betreuungszeiten (Regelöffnungszeit, verlängerte Öffnungszeit am Vormittag oder Kombination aus beidem) zufrieden stellend. Die Öffnungszeiten der Kindergärten wurden ja in den letzten Jahren schon beträchtlich ausgeweitet (in Haselhof vormittags von 7:00 bis 13:00 Uhr und Montags bis Donnerstags nachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr; in Marktlustenau und Waldtann morgens ab 7:30 bis 13:00 Uhr und Montags bis Donnerstags nachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr) – wobei allerdings die Kinder nicht länger als 6 Stunden am Stück, bzw. bei Vor- und Nachmittagsbetreuung nicht länger als 6 ½ Stunden am Tag kommen können. Dies hängt mit der in der Betriebserlaubnis genehmigten Betriebsform der Kindergärten zusammen: bei einer längeren Betreuung der Kinder müsste ein „Ganztageskindergarten“ genehmigt sein, was aber andere Voraussetzungen erfordert (z.B. höherer Personalschlüssel, abgetrennter Ruheraum, warmes Mittagessen, kleinere Gruppengrößen). Dies würde insofern erhebliche Mehrkosten mit sich bringen.

Längere Öffnungszeiten am Abend wurden von den Eltern nur vereinzelt gewünscht, häufiger wurde der Wunsch nach Abschaffung der Mittagspause geäußert. Aber auch hier waren es pro Kindergarten so wenige Anfragen, dass der Gemeinderat beschloss, derzeit eine Mittagsbetreuung noch nicht anzubieten. Sollte der Bedarf aber erkennbar zunehmen, wäre eine Änderung durchaus auch während des laufenden Kindergartenjahres möglich.

Betreuung für Zweijährige oder gar Kinder unter zwei Jahren wurde ebenfalls nur ganz vereinzelt gewünscht. Hier ist jedoch bedingt durch die Änderung beim Bundeserziehungsgeld, das jetzt nur noch 12 bis 14 Monate bezahlt wird, in Zukunft wohl mit mehr Bedarf zu rechnen.

Es ist geplant, die Umfrage zukünftig in regelmäßigen Abständen an alle Eltern von Neugeborenen zu richten, um die Änderungen beim Bedarf rechtzeitig abschätzen zu können.

 

Erweiterung des Friedhofes in Mariäkappel

Da es im Friedhof Mariäkappel nicht mehr allzu viele freie Flächen gibt, beschloss der Gemeinderat, dass ein Ingenieurbüro mit der Entwurfsplanung einer Friedhofserweiterung in südlicher Richtung beauftragt werden soll.

 

Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung

Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Anträge auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung ein. Das Wasser für Gartenbewässerung oder landwirtschaftliche Zwecke (Tränken von Vieh) wird häufig aus eigenen Brunnen bezogen.

Bisher wurden die Anträge auf Befreiung grundsätzlich bewilligt – schon aus Gleichbehandlungsgrundsätzen, da in Ortsteilen, die erst spät an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wurden, auch noch zahlreiche Brunnen für diese Zwecke genutzt werden.

Allerdings nimmt der Wasserverbrauch bei der öffentlichen Wasserversorgung immer mehr ab, was bedeutet, dass die hohen „Fixkosten“ (für Unterhaltung der Leitungen und baulichen Anlagen) auf immer weniger Kubikmeter Wasser umgelegt werden müssen, und so die Bezieher von öffentlichem Wasser immer stärker belastet werden. Andererseits muss gewährleistet sein, dass die Nutzer von Eigenwasser bei Bedarf (knappes oder verschmutztes Eigenwasser) jederzeit auf die öffentliche Wasserversorgung zurückgreifen können. Aus diesem Grund sollte die Erhebung einer Bereitstellungsgebühr in Erwägung gezogen werden, wie dies auch bei mehreren Nachbargemeinden schon praktiziert wird. Diese Gebühr richtet sich nach der Menge des verbrauchten Eigenwassers und sollte zumindest einen Teil der Fixkosten, die ansonsten von den übrigen Wasserabnehmern erbracht werden müssten, abdecken.

Auf Antrag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat, beantragte Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang wie bisher zu bewilligen. Bei der nächsten Anhebung des Wasserzinses soll allerdings über eine Einführung einer Bereitstellungsgebühr für die Nutzer von Eigenwasser entschieden werden.

 

Gemeindegrenzänderungen im Zuge der Flurbereinigung

Im Zuge der Flurbereinigung Mariäkappel / Leukershausen hat das Flurneuordnungsamt einige Grenzbereinigungen vorgeschlagen, die die Gemeindegrenzen zu Crailsheim und zu Satteldorf betreffen. Insgesamt wird das Gemeindegebiet dadurch rund 8 Ar kleiner.

Der Gemeinderat stimmte den Grenzänderungen zu.

 

Auftrag zur Überrechnung der Regenwasserbehandlung im Einzugsgebiet der Kläranlage Riegelbach

Die Kläranlage Riegelbach, die bereits 1978 geplant wurde, deckte damals einen Einzugsbereich von 12 Ortsteilen ab (Selgenstadt, Haselhof-Nord, Leukershausen, Bergertshofen, Ober- und Unterstelzhausen, Marktlustenau, Riegelbach, Rotmühle, Tempelhof, Halden und Waldtann). In der Zwischenzeit wurden weitere Ortsteile angeschlossen (Hohenkreßberg, Rudolfsberg, Stegenhof und Rötsweiler), und in allen Ortsteilen nahmen die versiegelten Flächen zu. Dadurch stiegen die der Kläranlage zugeleiteten Wassermengen (nicht nur Schmutzwasser, sondern vor allem auch Oberflächenwasser) erheblich an. Hinzu kommen die sich verändernden klimatischen Bedingungen, die sich durch wesentlich häufigere lokale Starkregen bemerkbar machen. So werden die früher als „Jahrhundertregen“ bezeichneten Unwetter immer häufiger.

Der Gemeinderat folgte daher dem Antrag der Gemeindeverwaltung, und beauftragte das Ingenieurbüro CDM (früher vedewa), die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Kanalisation und auf die Kläranlage zu untersuchen, damit ein eventuell vorhandener Handlungsbedarf festgestellt werden kann.

 

Verwaltungsrechtsverfahren wegen der Windkraftanlage auf dem Streuberg

Der Vorsitzende gab bekannt, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage der Gemeinde gegen die Erteilung der Baugenehmigung für das Windrad auf dem Streuberg (bzw. gegen die Abweisung des Widerspruchs durch das Regierungspräsidium) mit Urteil vom 26. Juni 2007 abgewiesen hat. Auf seinen Antrag beschloss der Gemeinderat, das Urteil zu akzeptieren, und keine weiteren Rechtsmittel einzulegen.

Der Vorsitzende betonte, dass durch die Klage die Interessen der Gemeinde Kreßberg gewahrt werden sollten, und bedauerte, dass die Argumente der Gemeinde vor Gericht kein Gehör fanden. Entgegen anders lautenden Informationen stellte er aber klar, dass die Gemeinde in Sachen Windrad nur 2 Prozesse geführt hat (es wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart und eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht), bei allen weiteren Verfahren trat die Gemeinde lediglich als „Beigeladene“ auf.

Durch die Klagen der Gemeinde konnte immerhin erreicht werden, dass das Windrad niedriger, als zunächst genehmigt, gebaut wurde, und dass ein höherer naturschutzrechtlicher Ausgleich und zusätzliche emissionsschutzrechtliche Auflagen festgesetzt wurden.

Er bedauerte, dass das Ansehen der Gemeinde durch die Auseinandersetzungen um das Windrad und durch die Berichterstattung darüber gelitten hat und sprach die Hoffnung aus, dass mit diesem Beschluss nun wieder Ruhe in der Gemeinde einkehrt.

 

Großflächige Photovoltaikanlagen auf Grundstücken

Schon mehrmals waren Anfragen bei der Gemeinde eingegangen über die Möglichkeit der Aufstellung von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich.

Da die Aufstellung von Photovoltaikanlagen im Außenbereich baurechtlich nicht privilegiert ist, wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes hierfür Voraussetzung.

Dies wurde aber vom Gemeinderat grundsätzlich abgelehnt. Zum einen spricht die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dagegen, und wäre es sehr schwierig, objektive Kriterien zur Auswahl geeigneter Flächen festzulegen. Außerdem würden durch solche Anlagen große Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen, und solange noch sehr viele nicht genutzte Dachflächen vorhanden sind, für deren Nutzung für Photovoltaik es keinerlei baurechtliche Einschränkungen gibt, besteht kein Bedarf an einer Ausweisung solcher Flächen im Außenbereich.

 

Annahme von Spenden

In letzter Zeit haben die Kindergärten verschiedene Spenden erhalten, die nach neuer Rechtslage aber erst nach Genehmigung durch den Gemeinderat angenommen werden dürfen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

 

Sonstiges und Unvorhergesehenes

Hauptamtsleiterin Birgit Macho berichtete dem Gemeinderat über den derzeitigen Stand beim diesjährigen Kinderferienprogramm. Die Angebote wurden sehr gut angenommen, bis jetzt gingen bereits 741 „Teilnahmewünsche“ von 190 Kindern und Jugendlichen ein. Einige der angebotenen Veranstaltungen sind so stark gefragt, dass sich die Anbieter bereiterklärt haben, diese zu wiederholen, so dass nun anstelle der ausgeschriebenen 33 sogar 40 Termine stattfinden. Bürgermeister Robert Fischer dankte allen Anbietern, die bereit sind, für dieses Angebot ihre Freizeit zu opfern, und so ein attraktives Ferienprogramm auf die Beine zu stellen

Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats schlossen die öffentliche Sitzung.