Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 28.01.2013

Vergaben zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Süd

Die Arbeiten am Feuerwehrgerätehaus gehen gut voran, es steht bereits der Innenausbau an. In der letzten Gemeinderatssitzung konnten daher wieder zahlreiche Gewerke vergeben werden:

Für die Innentüren und WC-Trennwände gingen 3 Angebote ein. Den Auftrag erhielt die Firma Fischer aus Schnelldorf, die mit 46.696,79 € das günstigste Angebot einreichte.

Bei den Estricharbeiten kam das günstigere von 2 Angeboten von der Firma Hägele aus Beilstein, die den Zuschlag für die Angebotssumme von 13.954,06 € erhielt.

Die Fliesenlegerarbeiten wurden an die Firma Winkhardt aus Haselhof vergeben, die mit 46.798,30 € günstiger als die Konkurrenz anbot.

Die Natursteinwerkarbeiten werden von der Firma Klingler und Gösele, Ellwangen (Jagst), ausgeführt, die diese für 4.383,69 € angeboten hat.

Mit den Maler- und Trockenbauarbeiten wird die Firma Widmann, Schwäbisch Hall, für 40.109,17 € beauftragt – für dieses Gewerk gab es 5 Anbieter.

Für die Ausschreibung der Bodenbelagsarbeiten interessierte sich zunächst keine Firma – daraufhin wurde die ortsansässige Firma Stribik um ein Angebot gebeten, und nachdem dieses die Kostenberechnung des Planers nicht übersteigt und somit im Rahmen liegt, wurde die Firma Stribik beauftragt; Auftragsvolumen: 12.177,98 €.

Bei den Außenanlagen (Parkplätze, Zufahrt...)  war die Angebotsprüfung für den Architekten schwierig, da eine der sechs Firmen ein Nebenangebot gemacht hat, und nicht klar war, ob dieses zu werten ist. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht empfahl der Architekt, dieses Angebot nicht zu werten. Der Gemeinderat vergab die Außenanlagen somit entsprechend der Empfehlung des Architekten an die Firma HBG; Feuchtwangen.

 

Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten

Nachdem die kürzlich ausgeschriebenen Kanalsanierungsarbeiten (2. Bauabschnitt – Sanierung der Kanäle in Selgenstadt, Bergbronn, Bergertshofen und Sanierung der Hauptsammler) bereits vom Ingenieurbüro Grimm geprüft wurden und die Vergabe entscheidungsreif ist, wurde der Tagesordnungspunkt mit dem Einverständnis des Gemeinderats noch in die Tagesordnung aufgenommen. Die Kostenschätzung für die Kanalsanierungsarbeiten lag bei 1,15 Mio. €, der tatsächliche Kostenaufwand wird nun nur 950.000 € betragen. Die Sanierungsarbeiten werden sich auf drei Jahre erstrecken (bis 2015).

Die Arbeiten, die jetzt zur Vergabe anstehen, sind die für 2013 vorgesehenen Sanierungen im Inlinerverfahren (Behebung kleinerer Schäden, die durch Einziehen eines Schlauches und mithilfe eines Roboters – also ohne aufzugraben - behoben werden können). Die Sanierungen in offener Bauweise (bei größeren Schäden, z.B. eingebrochenen Kanälen) kommen erst 2014 an die Reihe.

Die jetzt ausgeschriebenen Leistungen im Inlinerverfahren hat der günstigste Bieter, Firma Rossaro Kanaltechnik, für 208.392 € angeboten. Insgesamt hatten sich vier Firmen an der Ausschreibung beteiligt.

Der Gemeinderat vergab die ausgeschriebenen Kanalsanierungsarbeiten an die Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH, Aalen.

 

Beratung und Beschluss der Haushaltsatzung 2013

Die Eckdaten des Haushalts 2013 sind bereits in der letzten Sitzung vorberaten worden. Außer einem zusätzlichen Haushaltsansatz für Grunderwerb (80.000 €) haben sich gegenüber der Vorberatung keine Änderungen ergeben, weshalb der Fachbeamte für das Finanzwesen nicht mehr ausführlich auf alle Ansätze, sondern nur noch kurz auf die wichtigsten Daten einging.

Das Gesamtvolumen des Haushalts beträgt 10 Mio. €, wovon auf den Verwaltungshaushalt 8 Mio. € entfallen und auf den Vermögenshaushalt etwas über 2 Mio. Euro. Es sind Kreditauf­nahmen in Höhe von 325.000 € vorgesehen, und die Haushaltssatzung enthält Verpflichtungsermächtigungen von 200.000 Euro (d.h., die Ermächtigung, Verpflichtungen einzugehen, die erst in den Folgejahren Kosten verursachen).

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt wird 2013 mit 602.663 € relativ hoch ausfallen, nach Abzug der Tilgungen verbleibt eine Nettoinvestitionsrate (= Eigenmittel für Investitionen) von 375.903 €. Das ist ein für Kreßberger Verhältnisse sehr ordentlicher Betrag. Dennoch gilt nach Ansicht des Fachbeamten Otto Schwarz für alle Investitionsentscheidungen weiterhin die Maxime, auf keinen Fall den „Fuß von der Schuldenbremse“ zu nehmen.

Der mittelfristige Finanzplan, der bis 2016 geht, lässt für die kommenden Jahre – außer 2014 – ebenfalls eine recht positive Entwicklung erwarten. 2014 werden aufgrund der guten Steuereinnahmen des Jahres 2012 die von der Gemeinde an Land und Kreis zu bezahlenden Umlagen sehr hoch ausfallen, was uns nach den Worten des Fachbeamten „wie ein Keulenschlag“ treffen wird. Deshalb ist 2014 eine größere Kreditaufnahme erforderlich. Dieser Verschuldungsanstieg kann aber voraussichtlich 2015 und 2016 wieder ausgeglichen werden.

An größeren Vorhaben sind im mittelfristigen Finanzplan für die kommenden Jahre vorgesehen: Sanierung Kindergarten Waldtann, Sanierung Gemeindehalle Haselhof, Fortsetzung des Landessanierungsprogramms in Waldtann, Ausbau der Gemeinde­verbindungsstraße Waldtann- Rötsweiler – Stegenhof, Fortsetzung der Kanalsanierungen, Investitionen in die Breitbandversorgung (Verlegung von Leerrohren), Sanierungsarbeiten an der Kläranlage Riegelbach und die Erweiterung des Friedhofs Mariäkappel.

 

Kindergartenbedarfsplan 2013 / 2014

Hauptamtsleiterin Birgit Macho berichtete über die Situation in den Kreßberger Kindertagesstätten. Der Rückgang der Geburtenzahlen und die sich daraus ergebende schlechte Auslastung der Kindergärten ist nach wie vor ein großes Problem – in den drei Kindergärten könnten momentan bis zu 150 Kinder betreut werden, besucht werden diese Einrichtungen von nicht einmal 100 Kindern. Einsparungen bei den Personalkosten sind dennoch nicht möglich, da ansonsten die bestehenden, großzügigen Öffnungszeiten nicht mehr abgedeckt werden könnten. Bei einer zentralen Einrichtung wäre es leichter möglich, auf schwankende Kinderzahlen zu reagieren. Da jedoch alle drei Standorte (Haselhof, Marktlustenau und Waldtann) aufrecht erhalten werden sollen, müssen diese hohen Personalkosten in Kauf genommen werden

Die Nachfrage nach Krippenplätzen für Kinder unter drei Jahren ist sehr schwer zu kalkulieren. Zum einen ist die Zeitspanne zwischen der Geburt der infrage kommenden Kinder und dem möglichen Krippenbesuch naturgemäß sehr kurz, und außerdem ist der Bedarf an Betreuungsangeboten für unter 3-Jährige sehr schwankend. Beispielsweise besuchten vor einem Jahr um diese Zeit 13 2-Jährige die Kindergärten, dieses Jahr ist nur ein zweijähriges Kind im Kindergarten. Und die Krippe konnte mangels Anmeldungen nicht schon, wie eigentlich geplant, im Herbst, sondern erst jetzt im Februar eröffnet werden. Daher scheint ein weiterer Ausbau der Krippenbetreuung momentan auch nicht erforderlich zu sein.

Das freie „Wunsch- und Wahlrecht“ der Eltern erschwert die Bedarfsplanung noch zusätzlich: nicht alle infrage kommenden Kinder gehen in Kreßberg in den Kindergarten oder die Krippe, einige besuchen auch Einrichtungen in Nachbarkommunen. Teils, weil diese wegen des Arbeitsorts der Eltern für diese leichter zu erreichen ist, teils auch, weil eine Einrichtung besonderer Ausrichtung gewünscht wird (etwa Waldorfkindergarten). Dadurch fehlen uns nicht nur Kinder und somit Einnahmen - durch die an die Trägergemeinde des auswärtigen Kinder­gartens zu bezahlenden Ausgleichsbeträge entstehen der Gemeinde auch noch Kosten! Je nach Zahl der auswärts betreuten Kinder können dies einige tausend Euro pro Jahr sein.

Der Vorsitzende wies noch darauf hin, dass die Gemeinde Kreßberg Kinderbetreuung für Kindergartenkinder und Grundschüler bei Bedarf an bis zu 50 Wochen im Jahr gewährleistet (außer in den Weihnachtsferien wird in allen Ferien eine Betreuung angeboten).

Der Gemeinderat stellte den Kindergartenbedarfsplan wie von der Verwaltung vorgeschlagen fest: die drei Kindergärten werden wie bisher weitergeführt, also je zweigruppig und mit der Wahlmöglichkeit zwischen Regelbetreuung (vor- und nachmittags mit Mittagspause) oder „verlängerter Öffnungszeit“, also bis zu sieben Stunden am Stück. Integrative Betreuung von behinderten Kindern ist, wenn die Art der Behinderung dies zulässt, weiterhin möglich. Ein Bedarf für Kinderbetreuung besonderer Ausrichtung wurde, wie bisher, nicht festgestellt. Ein weiterer Ausbau von Krippenplätzen ist momentan nicht erforderlich.

 

Baurechtsangelegenheiten

a) Antrag auf Nutzungsänderung zur Lagerung von tierischen Proteinen der Kategorie 3 auf dem Flurstück 306, Marktstraße 51

Für ein gewerblich genutztes Grundstück in Marktlustenau, das allerdings nicht als Gewerbegebiet, sondern als dörfliches Mischgebiet ausgewiesen ist, liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. In der auf dem Grundstück vorhandenen Halle sollen Schlachtnebenprodukte (etwa Blutmehl, Federmehl, Geflügelmehl) zwischengelagert werden, die zur Lieferung an einen Heimtierfutter­mittelhersteller gedacht sind. Es handelt sich um trockene, geruchsarme Mehle, die teils in Bigbags, teils lose angeliefert werden sollen. Falls die Genehmigung allerdings erteilt würde, könnten später auch andere Produkte, die unter die „Kategorie 3“ fallen – etwa Schlachtkörperteile, auch ganze Schlachtkörper, und andere tierische Nebenprodukte, gelagert werden.

Sowohl vonseiten des Vorsitzenden als auch von den Gemeinderäten wurde dieses Vorhaben kritisch gesehen. Da die Wohnbebauung sehr nahe an den Betrieb heranreicht, sind Belästigungen durch Staub, Geruch und Nager zu befürchten.

Die Interessen des Bauantragsstellers sind gegenüber dem öffentlichen Interesse – beispielsweise auf Einhaltung der für eine Wohnnutzung erforderlichen Bedingungen – abzuwägen. In diesem Fall stellte der Vorsitzende fest, dass das öffentliche Interesse des Schutzes der Anwohner das Interesse des Bauherrn überwiegt und deshalb das Einvernehmen der Gemeinde versagt werden sollte.

Nach kurzer Aussprache wurde daher bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben nicht zu erteilen.

 

b) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehstalles mit Güllegrube und Fahrsilo auf den Flurstücken 1494, 1497, 1466 und 1466/1, Lachenwiesen in Gaisbühl

Zur Erweiterung einer in Gaisbühl ansässigen Landwirtschaft ist der Neubau eines Milchviehstalles mit 73 Liegeplätzen und den erforderlichen Nebeneinrichtungen beantragt worden. Der Stall wird 54 x 33 m groß; dazu gehören auch zwei Fahrsilos und eine Güllegrube.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, da es jedoch einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, gibt es keinen Grund, dieses abzulehnen. Das Einvernehmen der Gemeinde wurde daher einstimmig erteilt.

 

Erweiterung des Bebauungsplanes Crailsheimer Straße in Haselhof; Beratung und Beschluss des Vorentwurfes

Der Gemeinderat hat bereits im November beschlossen, den Bebauungsplan Crailsheimer Straße (zwischen Mariäkappel und Haselhof) zu erweitern, um den Bau eines Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Nun wurde der Planentwurf „Crailsheimer Straße II“ vorgestellt, der dieselben Festsetzungen enthält, wie sie auch auf dem daneben liegenden Grundstück der BAG gelten. Der Vorsitzende erläuterte kurz die geplanten Bestimmungen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf zu. Nun schließt sich das weitere Verfahren (Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange) an.

 

Sonstiges und Unvorhergesehenes

Der Vorsitzende berichtete von dem KSV-Gläubiger-Termin, der kürzlich abgehalten, aber ergebnislos vertagt wurde. Die Gläubiger der Klärschlammverwertungsanlage (KSV) Waldeck konnten noch keine Entscheidung über den Verkauf der Anlage an einen der beiden Interessenten treffen, da zunächst noch einiges zu klären war. Er schilderte kurz die Problematik und bat den Gemeinderat, ihn zu bevollmächtigen, bei der nächsten Gläubigerversammlung alle erforderlichen Entscheidungen treffen zu dürfen. Der Gemeinderat bevollmächtigte den Vorsitzenden zur Abstimmung bei den entsprechenden Versammlungen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde noch die Zukunft der Wasserversorgung angesprochen, und die Frage, ob durch EU-Vorgaben eine Privatisierung der Wasserversorgung zu befürchten sei, erörtert. Außerdem wurde angeregt, ein abbruchreifes Haus im Mariäkappel zur Vermeidung einer Ungezieferplage möglichst schnell abzureißen.

 

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde wurden nochmals Bedenken zu dem in der Sitzung behandelten Antrag auf Lagerung tierischer Proteine in Marktlustenau vorgebracht.