Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29.01.2007

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Haselhof

Architekt Andreas Günther aus Schnelldorf hat einen Entwurf erstellt für das neue Feuerwehrgerätehaus, das in Haselhof zwischen der Bushaltestelle und den Tennisplätzen entsprechend der „Konzeption 2010“ der freiwilligen Feuerwehr Kreßberg für den Nordteil der Gemeinde gebaut werden soll. Die Vorgaben waren, ein funktionales, kostengünstig zu erstellendes Gebäude zu planen, bei dem gestalterische Gesichtspunkte erst in zweiter Linie Berücksichtigung finden sollten.

Geplant ist eine Pultdachkonstruktion mit 10° Dachneigung mit Unterstellmöglichkeit für zwei Feuerwehrfahrzeuge, Umkleideräumen, einem Kommandantenbüro, und einem Schulungs- und Besprechungsraum für 30 Personen. Im Außenbereich sind 16 Pkw-Stellplätze und ein Übungshof vorgesehen. Die Baukosten werden nach der Berechnung von Architekt Günther bei maximal 398.000 € liegen. Bei dieser Kostenschätzung sind bereits die Gebäudetechnik, die sanitären Anlagen, die Außenanlagen, die Möblierung und eine Stiefelwaschanlage berücksichtigt. Auf Duschen wird verzichtet, da die in der benachbarten Turnhalle vorhandenen Duschen benützt werden können. Auch wird noch geprüft, ob die Beheizung von der Turnhalle aus erfolgen kann. Geplant ist die Ausschreibung des Feuerwehrgerätehauses als „schlüsselfertiges“ Gebäude. Durch die einfache und funktionale Gestaltung, die den Einsatz von Teilfertigbauelementen ermöglicht, und durch die Beauftragung eines Generalunternehmers erhofft man sich eine Unterschreitung des Kostenvoranschlags. 

Der Planentwurf ist mit der Führungsriege der Kreßberger Feuerwehr und dem Kreisbrandmeister bereits abgestimmt

Der Vorsitzende rief nochmals kurz die Entstehungsgeschichte dieses Vorhabens in Erinnerung: Aufgrund der Konzeption 2010 der freiwilligen Feuerwehr soll die Feuerwehr in den nächsten Jahren in eine Abteilung Süd (Standort Waldtann) und eine Abteilung Nord (Standort Haselhof) umstrukturiert werden. Der Bau des Feuerwehrgerätehauses in Haselhof, das die beiden Feuerwehrmagazine in Leukershausen und Mariäkappel ersetzt, ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Planentwurf zu und beauftragte den Architekten auf dieser Grundlage mit der Erstellung der Genehmigungsplanung und der Vorbereitung der Ausschreibung. Diese kann allerdings erst erfolgen, wenn die beantragten Ausgleichstockmittel bewilligt sind (voraussichtlich im Spätsommer).

 

Beschluss der Haushaltssatzung 2007 und der mehrjährigen Finanzplanung

Mit dem Haushalt 2007 konnte der Gemeinderat ein solides Planwerk, das auf sicherer Basis steht, verabschieden. Dass die Haushaltsplanung für dieses Jahr relativ komfortable Zahlen aufweist, ist dabei nicht nur auf die allgemein anziehende Konjunktur, sondern auch auf vorausschauende Vorsorge in den letzten Jahren zurückzuführen. So konnte beispielsweise die jährliche Zinslast bei gleich bleibender Verschuldungshöhe durch Umschuldungen von 185.000 € auf 122.000 € gedrückt werden. Diese rund 60.000 €, die so jährlich eingespart werden, wirken sich natürlich sehr günstig auf den Verwaltungshaushalt aus. Das vorausschauende Wirtschaften zeigt sich auch darin, dass die Gemeinde im letzten Jahrzehnt kein einziges Mal einen Kassenkredit in Anspruch nehmen musste.

Die gute finanzielle Lage erlaubt im Haushaltsjahr 2007 einige Investitionen: etwa das Feuerwehrgerätehaus Haselhof, die Erweiterung des Friedhofs Waldtann, verschiedene Beschaffungen für die Schule, sowie umfangreiche Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen. Nachdem die Planzahlen im Rahmen der Entwurfsberatung in der letzten Sitzung ausführlich erörtert worden waren, war keine Beratung mehr erforderlich.

Der Gemeinderat verabschiedete den Haushalt 2007 mit einem Volumen von 8.102.207 €, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 6.674.829 € und auf den Vermögenshaushalt 1.427.378 €. Kreditaufnahmen sind in Höhe von 230.000 € vorgesehen, die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen liegt bei 70.000 €. Die Hebesätze bleiben unverändert und betragen für die Grundsteuer A 430 v. H., Grundsteuer B 380 v. H., und für die Gewerbesteuer 340 v. H..

 

Zustimmung zur Annahme von Spenden

Nach der neuen Rechtslage dürfen die Gemeinden keine Spenden mehr ohne die Zustimmung des Gemeinderats annehmen. Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die im vergangenen Jahr eingegangenen Spenden, die größtenteils an die Kindergärten und an die Schule gingen. Insgesamt waren es 7 Spenden mit einer Gesamthöhe von 1.240 € Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu.

 

Antrag auf Betriebskostenzuschuss durch den Waldorfkindergarten Crailsheim

Seit längerem liegt der Gemeinde ein Antrag auf einen Betriebskostenzuschuss des Waldorfkindergartens Crailsheim vor, da drei Kinder aus Kreßberg diesen Kindergarten besuchen. Nach der KiTaGVO (Rechtsverordnung zum Kindertagesbetreuungsgesetz) müssen Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsbereich von den Wohnortgemeinden der Kinder bezuschusst werden, wenn es dort kein vergleichbares Angebot (z.B. bezüglich der pädagogischen Ausrichtung) gibt. Nach Ansicht des Vorsitzenden ist es jedoch nicht einzusehen, dass die Gemeinden für alle Kinder, die in der Gemeinde wohnen, Kindergartenplätze vorhalten müssen (in Kreßberg sind derzeit zahlreiche Plätze frei), und gleichzeitig erhebliche Beträge an auswärtige Kindergärten abführen müssen. Als Kompromiss schlägt er vor, nicht den vom Waldorfkindergarten geforderten (über 4000 €;  bzw. alternativ den in der Verordnung festgesetzten Betrag; rund 1330 €), sondern nur den anteiligen Landeszuschuss, der auf diese drei Kinder für die Zeit Ihres Besuchs des Waldorfkindergartens entfällt (937,- €), an den Waldorfkindergarten weiterzuleiten. Dies sei im Übrigen auch die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers gewesen.

In der Diskussion wurde teilweise die Ansicht geäußert, dass überhaupt nichts bezahlt werden sollte, da jedes Kind einen Platz in einem Kreßberger Kindergarten hat. Andererseits befürwortete ein Teil der Gemeinderäte, den vollen in der Verordnung genannten Betrag zu überweisen, um keinen Prozess zu riskieren. Hintergrund des Zahlungsanspruchs ist auch die Wahlfreiheit der Eltern bezüglich der pädagogischen Ausrichtung des Kindergartens.

Schließlich beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, entsprechend dem Vorschlag des Vorsitzenden den auf die drei Kinder anteilig entfallenden Landeszuschuss weiterzuleiten – jedoch unter ausdrücklicher Missbilligung der Rechtslage. Ob einer eventuellen Klage des Gemeindetags gegen diese Verordnung beigetreten wird, wird zu gegebener Zeit beraten.

 

Änderung der Verwaltungsgebührensatzung

Zum 01.01.2007 wurde das „Meldeportal Baden-Württemberg“ eingeführt und diese Aufgabe durch das Innenministerium der „Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken“ übertragen. Insbesondere Großanwender wie Banken, Versicherungen, Anwälte oder Inkassounternehmen können nun anstelle vieler Meldeanfragen bei verschiedenen Gemeinden ihre benötigten Adressen auf elektronischem Weg über das Meldeportal erheben. Rechtsgrundlage ist § 29 a Meldegesetz.

Da das Abrufverfahren landesweit einheitlich ist, sollten auch die Gebühren gleich sein. Die Hoheit für die Gebührenfestsetzung liegt zwar bei dem Kommunen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Auskunftserteilung über das Meldeportal immer den gleichen Aufwand erzeugen wird, wurden die Gemeinden jedoch gebeten, einen einheitlichen Betrag von 5,- € festzusetzen.

Das Gebührenverzeichnis (Anlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung) wurde daher dementsprechend ergänzt, und für die „Erteilung einer elektronischen einfachen Melderegisterauskunft“ eine Gebühr von 5,- € festgesetzt.

 

Friedhofserweiterung Waldtann

Der Plan zur Erweiterung des Friedhofs Waldtann wurde bereits vor einigen Jahren vom Gemeinderat beschlossen. Da die Erweiterung nun aber in diesem Jahr vorgesehen ist, rief der Vorsitzende die Planung nochmals in Erinnerung.

Geplant ist die Einbeziehung der westlich an den Friedhof angrenzenden Fläche von rund 1600 m². Die Erweiterungsfläche bietet Platz für voraussichtlich 108 neue Einzelgräber und 53 Doppelgräber. Auch ein Urnengrabfeld ist vorgesehen. Zu überdenken ist noch, ob nicht auch eine „Urnenmauer“ eingeplant werden sollte, oder ein Teil der Fläche als Rasengräber ausgewiesen werden könnte. Ob hierfür Bedarf besteht, ist allerdings schlecht einzuschätzen. Allerdings sind hier bei Bedarf auch später noch Änderungen möglich, da die Erweiterungsfläche ja nicht sofort belegt sein wird.

Die Kosten für die Erweiterung sind mit 300.000 € in den Haushalt 2007 eingestellt, ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock in Höhe von 180.000 € ist beantragt. Um Anregungen für die konkrete Ausgestaltung zu erhalten, wurde vorgeschlagen, im Frühjahr einige Friedhöfe zu besichtigen.

 

Forum unter www.kressberg.de

Wegen der in letzter Zeit überhand nehmenden anonymen, teils unsachlichen und verunglimpfenden Einträge im „Forum“ auf der Homepage der Gemeinde war in der letzten Sitzung vorgeschlagen worden, zu beraten, ob nicht anonyme Einträge verhindert werden sollten. Allerdings ist es kaum möglich (zumindest nicht mit vertretbarem Aufwand), zu verhindern, dass Einträge unter falschem Namen gemacht werden. Selbst bei einer vorgeschalteten Registrierung könnten die Nutzer Fantasieangaben machen. Daher wäre es höchstens möglich, das Forum ganz aus dem Netz zu nehmen. Andererseits ist nichts dagegen einzuwenden, dass in einem Forum die unterschiedlichsten Meinungen geäußert werden können. Falls jemand verleumdet oder beleidigt wird, kann er allerdings vom Betreiber des Forums (also der Gemeinde) verlangen, dass die betreffenden Einträge gelöscht werden.

Schließlich wurde beschlossen, das Forum wie bisher ohne Einschränkungen weiterlaufen zu lassen. Einmal jährlich werden allerdings alte Einträge aus dem Vorjahr gelöscht.

 

Sonstiges:

 - Einsparungen ohne Einschränkungen bei der Straßenreinigung

Der Vorsitzende gab bekannt, dass bei der Straßenreinigung erhebliche Einsparungen erzielt wurden, seit für das Straßenkehren nicht mehr die Kehrmaschine des Gemeindeverwaltungsverbandes eingesetzt wird, sondern jeweils ein Unternehmer beauftragt wird. Rund 18.000 € jährlich konnten hier eingespart werden.

 - Gemeinde unterstützt Vereine

Weiter gab er bekannt, dass zum Jahreswechsel die Vereinsförderung erstmals nach den neu verabschiedeten Richtlinien ausbezahlt wurde. Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Förderung nach der Zahl der Mitglieder zu bemessen, wobei die jugendlichen Mitglieder besonders stark gewichtet werden. Insgesamt wurden 8.063,- € an die Vereine ausbezahlt.

 - Keine Sichtbehinderung durch Schild

Angesprochen wurde auch noch die von Bürgern wegen Sichtbehinderung angeregte Versetzung eines Hinweisschildes in Marktlustenau, die jedoch nach Ansicht der Verwaltung nicht nötig ist, da man an dem Schild sehr gut vorbei sieht.

 - Bisher keine Schadenersatzklage

Befragt nach dem Sachstand bei der durch den Betreiber des Windrads auf dem Streuberg angekündigten Schadensersatzklage, erklärte der Vorsitzende, dass eine solche Klage bisher nicht eingereicht wurde.

 - K 2650 zwischen Bergbronn und Schönbronn

Zum Ausbau der Kreisstraße Schönbronn – Bergbronn, der nicht als Sanierung, sondern als „Neubau“ geplant ist, informierte der Vorsitzende auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, dass sich diese Maßnahme noch verzögert, da zur Zeit alle Mittel des Kreises, die für Bau von Kreisstraßen zur Verfügung stehen, für die Westumgehung Schwäbisch Hall gebunden sind, und da auch der Kreis vom Land lediglich für eine Maßnahme im Jahr die benötigten Zuschüsse erhält.