Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 30.07.2012

 

Feststellung der Jahresrechnung 2011

Der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz hat die Jahresrechnung 2011 aufgestellt. Der Rechenschaftsbericht stellt dar, wie das Jahr 2011 gelaufen ist und wie die Vorgaben des Haushalts­plans umgesetzt wurden.

Sowohl beim Verwaltungs- als auch beim Vermögenshaushalt gab es einen deutlichen Zu­wachs, insgesamt beträgt die Steigerung gegenüber den Planzahlen 12,8 %. Profitiert hat die Gemeinde von der wirtschaftlichen Entwicklung, die zu einer Steigerung der Einnahmen (hauptsächlich bei Gewerbesteuer, beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und beim kommunalen Finanzausgleich) geführt hat. Auch die Gebühreneinnahmen waren etwas höher als geplant und überstiegen erstmals eine Million. Insgesamt fielen die Einnahmen in Ver­waltungshaushalt mit 7,82 Mio € um 530.000 € höher aus als erwartet. Dadurch konnten auch sehr umfangreiche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen (Gesamtvolumen 330.000 €) durchgeführt werden – so viel wurde in Kreßberg noch nie zuvor innerhalb eines Jahres für Sanierung und Erneuerung ausgegeben. Größere Posten waren hier die Kanal­sanierung der teilweise 30 Jahre alten Abwasserkanäle, Belagsarbeiten an Straßen und Wegen, Sanierungsarbeiten an der alten Halle der Kreßberghalle, Außenanstrich des Rat­hauses, Erneuerung der Außentreppe der Schule Marktlustenau, die Neubepflanzung am Freibad­becken, und verschiedene Reparaturen an den Kläranlagen. Erhebliche Kosten verursachten auch durch Biberschäden notwendig gewordene Dammsanierungen an drei Weihern.

Den größten Aufwand bei den öffentlichen Einrichtungen gab es bei den Kindergärten (450.000 €), im Freibad blieb der Zuschussbedarf aus dem allgemeinen Haushalt mit rund 100.000 € konstant.

Kostensteigerungen beim Personal, in der Schule und in den Kindergärten konnten aufgefangen werden. Dennoch konnten dem Vermögenshaushalt noch 212.000 € mehr als geplant, nämlich insgesamt 697.000 € zugeführt werden. Nach Abzug der Tilgungen ergibt sich eine „Nettoinvestitionsrate“, von 482.546 €. Das ist der Betrag, den die Gemeinde aus eigenen Mitteln für Investitionen „übrig“ hat.

Der Vermögenshaushalt hatte ein Volumen von insgesamt 1,9 Mio €. Finanziert wurden beispielsweise die letzte Rate für das neue Feuerwehrfahrzeug, eine Finanzierungsrate für das neue Feuerwehrmagazin „Süd“, Maßnahmen, die im Rahmen des Landessanierungs­programms in Waldtann durchgeführt wurden, Erschließungsmaßnahmen (Straße, Wasser und Kanal) im Baugebiet Weidengärten, die Erschließung des Gewerbegebiets Gried in Waldtann, die Schlussrate für die Ortsdurchfahrt Mistlau, umfangreiche Kanalsanierungs­maßnahmen, das Bieneninformationszentrum Leukershausen, verschiedene Fahrzeuge und Geräte für den Bauhof, und eine Rate der Wasserversorgung Hohenberg und Schwarzenhorb. Belastet wurde der Haushalt durch die Insolvenz der Klärschlammverwertungsanlage Waldeck, an der die Gemeinde beteiligt ist. Dennoch reichte die im Haushaltsplan eingestellte Kreditermächtigung von 360.000 € aus.

Der Schuldenstand lag am Jahresende bei 2,6 Mio €, die Pro-Kopf-Verschuldung bei 688 €. Somit liegt die Gemeinde im Landesdurchschnitt und auch im Mittelfeld unter den Kreisgemeinden des Landkreises Schwäbisch Hall.

Der Fachbeamte für das Finanzwesen, Otto Schwarz, brachte die aktuelle Finanzlage auf den kurzen Nenner „Wir schwimmen nicht im Geld, aber wir ertrinken auch nicht in unseren Schulden“.

Ein Ausblick auf das Jahr 2012 zeigt, dass das aktuelle Haushaltsjahr planmäßig verläuft. Alles in allem könne die Gemeinde Kreßberg der Zukunft mit Gelassenheit entgegenblicken.

Bürgermeister Robert Fischer dankte dem Fachbeamten für seine zuverlässige und umsichtige Arbeit, aber auch allen Mitarbeitern, die durch ihre Anregungen und gute Arbeit ihren Teil beitragen. Der Gemeinderat stellte die Abschlusszahlen einstimmig fest.

 

Vorstellung und Empfehlung zum Vorentwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Fichtenau zur Nutzung der Windkraft

Bürgermeister Robert Fischer informierte den Gemeinderat und die anwesenden Bürger über das Verfahren zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen.

Am 31. Dezember 2012 endet wegen einer Änderung des Landesplanungsgesetzes die Verbindlichkeit der Regionalpläne bezüglich des Planteils „Vorrangflächen für Windkraft­anlagen“. Grund für die Änderung des Landesplanungs­gesetzes ist das Ziel der Landes­regierung, die regenerativen Energien voranzubringen. Die Stromgewinnung aus Windkraft­anlagen soll deutlich ausgebaut werden. Für die Gemeinden gibt es dann die Möglichkeit, in den Flächennutzungsplänen entsprechende Vorrangflächen für regional bedeutsame (über 50 m hohe) Windkraftanlagen auszuweisen. Davon will auch der Gemeindeverwaltungs­verband Fichtenau, dem die Gemeinden Fichtenau und Kreßberg angehören, als Träger der Planungshoheit Gebrauch machen. Werden im Flächennutzungsplan keine Vorrangflächen festgelegt, so sind Windräder grundsätzlich überall zulässig, soweit die gesetzlichen Bestimmungen (Abstände, Immissionswerte usw.) eingehalten sind.

In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fichtenau ist jede Gemeinde mit 4 Sitzen vertreten. Die Gemeinderäte Fichtenau und Kreßberg müssen im Vorfeld der Sitzung der Verbandsversammlung darüber Beschluss fassen, wie ihre jeweiligen Vertreter abstimmen sollen. Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans zunächst in den Kommunalparlamenten der beiden Gemeinden vorgestellt und darüber beschlossen.

Unter Zugrundelegung von allgemeinen Ausschlusskriterien (das sind Kriterien, die sich aus Gesetzen ergeben, etwa die Mindestabstände, die aufgrund des Immissionsschutzgesetzes notwendig sind) und von darüber hinausgehenden kommunalen Ausschlusskriterien wurde zunächst ein Planentwurf erstellt, in dem die Flächen gekennzeichnet sind, in denen Windkraftanlagen grundsätzlich möglich wären. Bürgermeister Robert Fischer erläuterte die zugrunde gelegten kommunalen Kriterien, wie etwa die gegenüber den gesetzlichen Mindestabständen erweiterten Abstände zu Wohnsiedlungen, oder eine Windhöffigkeit von mindestens 5,25 m/sec. in 100 m Höhe.

Nach der Anwendung der vorgeschlagenen Ausschlusskriterien bleiben im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands 19 Flächen, in denen regional bedeutende Windkraftanlagen möglich wären. Die 19 Gebiete wurden vom Vorsitzenden im Einzelnen erläutert. (Anmerkung – im Foyer des Rathauses hängt bereits der Entwurf zur Einsichtnahme aus). Im weiteren Verfahren – bei der Abstimmung mit Nachbarkommunen und bei der im September vorgesehenen Anhörung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (etwa Naturschutz- oder Landschaftsschutzbehörde) werden sich sicher noch weitere Gesichtspunkte und Ausschlusskriterien ergeben. Auch die Gemeinde kann noch weitere Kriterien wie etwa eine Mindestgröße der Gebiete (damit eine Konzentrationswirkung erreicht wird) erarbeiten.

Die Schwierigkeit besteht darin, trotz recht unkonkreter Vorgaben des Gesetzes eine „gerichtsfeste“ Planung zu erstellen, die einerseits der Windkraft ausreichend Raum einräumt, andererseits aber die Bewohner vor zu starken Einwirkungen durch die Anlagen schützt.

Im Gemeinderat wird noch über die vorgeschlagenen Abstände zu Wohnsiedlungen und Wohnplätzen diskutiert, und darüber, ob die Windenergienutzung generell eher restriktiv oder eher großzügig (auch auf kleineren Flächen als 20 ha) eingeplant werden sollte.

Als erster Schritt, um das Verfahren in Gang zu bringen, wurde schließlich dem Vorentwurf und den vorgeschlagenen Kriterien mit großer Mehrheit zugestimmt, und somit der Vertreter in der Verbandsversammlung angewiesen, dem Vorentwurf ebenfalls zuzustimmen.

 

Vorstellung und Beschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplans Tempelhof

In Abstimmung mit den Bewohnern von Tempelhof wurde vom Kreisplanungsamt ein Vorentwurf für den Bebauungsplan Tempelhof aufgestellt. Es soll das komplette bisher bebaute Areal überplant werden, einschließlich bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen im Osten und im Norden des Ortes. Östlich soll eine Fläche als „dörfliches Mischgebiet“ ausgewiesen werden. Im Norden ist ein Sondergebiet „Naturerfahrung“ geplant – hier sollen Möglichkeiten zum temporären Wohnen in der Natur geschaffen werden und ein Natur­erlebnis- und -forschungsgebiet entstehen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden bezüglich der Erweiterung nach Norden gewisse Bedenken wegen der Nähe zu bestehenden Landwirtschaftsbetrieben vorgebracht. Die Bürger und die Fachbehörden (u.a. Landwirtschaftsamt) werden am weiteren Verfahren aber ohnehin noch beteiligt. Dabei können deren Belange noch berücksichtigt werden. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplans zu.

 

Vorstellung und Beschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Rotmühle“

Die Rotmühle gilt als Außenbereich, und um den Bewohnern den Bau eines weiteren Gebäudes (Garage mit Wohnung) zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Da die Gemeinde großes Interesse hat, auch in den kleinen Weilern die Einwohner zu halten, stimmte der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans zu.

 

Konzeption zur Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Kreßberg

Die Gemeinde Kreßberg ist teilweise schon relativ gut versorgt durch das Breitbandnetz der Telekom. Es gibt aber auch Ortsteile, in denen „schnelles Internet“ noch nicht gewährleistet ist.

Momentan ist eine Übertragungsrate von 2 MB/sec Standart, doch ist damit zu rechnen, dass in naher Zukunft wesentlich höhere Übertragungsraten erforderlich sind. Da „schnelles Internet“ heutzutage ein wichtiger Standortfaktor ist, und sich private Betreiber im ländlichen Raum nicht stark engagieren, müssen hier die Kommunen die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Dies wird auch vom Land so gesehen, weshalb es nun eine bessere Förderung der Breitbandversorgung gibt. Beispielsweise kann die Verlegung von Leerrohren gefördert werden.

Da die Breitbandversorgung von verschiedenen Anbietern betrieben wird, ist es ein Problem, in Erfahrung zu bringen, wo welche Kabel liegen, und wo Anschlussmöglichkeiten bestehen. Hier ist professionelle Unterstützung erforderlich, weshalb von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen wurde, ein spezialisiertes Ingenieurbüro (Firma GEO DATA) mit der Erhebung der vorhandenen Breitbandversorgung und mit der Erstellung einer Strukturplanung für den Ausbau zu beauftragen. Diese Konzeption wird benötigt, um entscheiden zu können, bei welchen Baumaßnahmen die Mitverlegung von Leerrohren sinnvoll ist. So kann Zug um Zug die Situation verbessert werden.

Für die Erstellung der Konzeption fallen 31.000 € an. Der Gemeinderat stimmte dieser außerplanmäßigen Ausgabe einstimmig zu.

 

Öffentliche Wasserversorgung in Schwarzenhorb und Hohenberg

Die Bewohner von Schwarzenhorb und Hohenberg waren kürzlich nochmals zu einer Besprechung eingeladen, um letztendlich abzuklären, ob nun alle Beteiligten den Wasser­an­schluss befürworten und auch bereit sind, erforderlichenfalls die Leitungen durch ihre Grund­stücke hindurch verlegen zu lassen. Leider waren bei diesem Termin nicht alle Betroffenen anwesend; dennoch konnte inzwischen von allen Grundstückseigentümern die Zustimmungs­erklärung erlangt werden. Ein Anlieger aus Hohenberg, dessen Grundstücke mit der Leitung durchquert werden müssten, hat allerdings die Zustimmung mit einer Bedingung verknüpft.

Nachdem die Zeit für den Leitungsbau drängt (wenn die Maßnahme nicht bis zum nächsten Sommer abgeschlossen ist, verfällt der zugesagte Zuschuss), machte die Verwaltung den Vorschlag, Schwarzenhorb anzuschließen, und den Anschluss Hohenberg ebenfalls herzustellen, falls noch eine vertretbare Leitungstrasse gefunden werden kann. Andernfalls wird nur Schwarzenhorb angeschlossen, in Hohenberg müssten dann die privaten Brunnen nach den Vorgaben des Landratsamts saniert werden. Bedauerlich wäre dies auch deshalb, weil mit einem Anschluss an die Wasserversorgung auch eine Verbesserung des Brandschutzes in Hohenberg und Schwarzenhorb verbunden wäre.

Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise zu.

 

Dammsanierungen am Oberen Weiher in Waldtann und am Dorfweiher in Marktlustenau

Die durch Biberaktivitäten beschädigten Dämme am Oberen Weiher in Waldtann und am Dorfweiher in Marktlustenau müssen saniert werden. Nachdem zu diesem Zweck das Wasser abgelassen wurde, wäre es sinnvoll, die Weiher auch gleich auszubaggern. Von den Fischereipächtern wird dies auch gewünscht. Nun hat allerdings die Pächtergemeinschaft des Oberen Weihers erklärt, dass sie die Fischpacht kürzen will, da der Weiher derzeit abgelassen ist und nicht genutzt werden kann. Für dieses Ansinnen gab es bei der Verwaltung und im Gemeinderat wenig Verständnis, da die Gemeinde sehr viel Geld für die Weihersanierung ausgibt. Sollte nicht noch eine Einigung zustande kommen, wird am Oberen Weiher nur die notwendige Dammsanierung durchgeführt und auf das Ausbaggern verzichtet. Dadurch kann etwa die Hälfte der Sanierungskosten von 24.000 € eingespart werden. Beim Gemeindeweiher Marktlustenau sollte wie geplant beides (Dammsanierung und Ausbaggern, Kostenaufwand 14.000 €) durchgeführt werden.

Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise zu.

 

Sonstiges

Der Vorsitzende berichtete dem Gemeinderat über seine Bemühungen um eine Fortführung des Radwegs Mariäkappel-Rudolfsberg nach Crailsheim, die leider bei der Stadt Crailsheim nicht unterstützt wurden. Bürgermeister Robert Fischer bedauert dies sehr, da die Radwegeverbindung ja schließlich nicht nur für Kreßberger Bürger ein Gewinn wäre, sondern auch für Crailsheimer eine bessere Erreichbarkeit ihres Naherholungsgebiets brächte.

Auch in Sachen Gemeinschaftsschule gab es leider nichts Positives zu berichten; laut einem Schreiben des Kultusministeriums vom Juni ist eine stabile Zweizügigkeit Vorraussetzung für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule. Bei einer geschätzten Übergangsquote von 50 % bedeutet dies erforderliche Jahrgangsstärken von 80 Kindern, was letztendlich in den meisten kleineren Gemeinden das Aus für eine weiterführende Schule bedeuten wird.

Der Vorsitzende berichtete ferner, dass die Anträge auf Ausweisung von Sanierungsgebieten in Marktlustenau und Mariäkappel / Haselhof von der Gemeinde vorläufig zurückgezogen wurden, da dieses und nächstes Jahr eine Aufnahme ins Landessanierungsprogramm nicht zu erwarten ist. Somit ist in diesen Ortschaften nun wieder eine ELR-Förderung möglich (in Sanierungsgebieten – auch wenn nur ein Antrag gestellt, dieser aber noch nicht entschieden ist - ist eine gleichzeitige Förderung nach dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum ausgeschlossen). Wenn die Sanierungsmaßnahme Waldtann abgeschlossen ist, werden die Anträge erneut gestellt.

 

Bürgerfragestunde

Von den Zuhörern wurde die Beschilderung des Radwegs Mariäkappel-Rudolfsberg im Kreuzungsbereich mit der Kreisstraße nach Ellrichshausen angesprochen. Auch zur Flächennutzungsplanänderung wegen der Windenergienutzung wurden Fragen gestellt.