Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 30.11.2009

Aussprache über die Anfrage eines Gemeinderats zum Backhaus in Leukershausen

In der letzten Sitzung hat einer der Gemeinderäte einen Fragenkatalog eingereicht, der das Pachtverhältnis und den Betrieb des Backhauses Leukershausen betrifft. Da ein zunächst vereinbarter Gesprächstermin mit dem Fragesteller aufgrund dessen Absage nicht zustande kam, und der Fragenkatalog nachweislich auch schon in der Öffentlichkeit kursierte, entschloss sich Bürgermeister Robert Fischer, die Fragen öffentlich – in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung – zu beantworten. Die in dem Schreiben erhobenen Vorwürfe gegen Reinhold Kett (Gemeinderat und stv. Bürgermeister) und die Backhausinitiative könne man nicht so “stehen lassen“. Das Interesse der Bevölkerung war recht groß, etwa 50 Bürgerinnen und Bürger wohnten der Sitzung bei.

Das Backhaus Leukershausen wurde – ähnlich wie die Grillhütte in Wüstenau oder die WC-Anlagen beim Spielplatz Selgenstadt – im Rahmen der Flurbereinigung Mariäkappel / Leukershausen vor neun Jahren gebaut. Als Nutzung war die Abhaltung von regelmäßigen Backtagen und Backkursen für die Bevölkerung geplant – was aber mangels Interesse nicht zustande kam. Nach einer Benefizveranstaltung im Backhaus für ein behindertes Kind („Backen für Rainer“), die überaus erfolgreich war, kristallisierte sich allmählich die Nutzung in der heutigen Form – Bewirtung von angemeldeten Gruppen – heraus.

2002 hatte der Gemeinderat die Verpachtung an die Backhaus GbR beschlossen. Die erforder­liche Gaststättenkonzession hatte zunächst die Gemeinde angestrebt, um bei einem evtl. Pächterwechsel flexibel zu sein. Nachdem die Konzession jedoch nur an „natürliche“ Perso­nen verliehen wird, beantragte Reinhold Kett selbst diese Konzession (und erhielt diese auch).

Das Backhaus hat sich seither zu einem Aushängeschild für die Gemeinde entwickelt, in dem schon zahlreiche Gäste bewirtet wurden. Den Vorwurf, dies schade der hiesigen Gastronomie, ließ der Vorsitzende jedoch nicht gelten, da es ein ähnliches Angebot in Kreßberg sonst nicht gibt. Die meisten der Gäste, die teilweise von weither kommen, hätten für eine Feier in einer „normalen“ Gaststätte sicher keine so weite Anreise in Kauf genommen. Im Übrigen müsse die Backhaus GbR genauso Steuern bezahlen, wie jeder andere Gastronom auch.

Auch wies er auf das sehr große persönliche Engagement von Reinhold Kett hin, nicht nur bezüglich des Backhauses. Die Restaurierung der Grenzpfähle und das Streuobstkonzept habe er mit viel persönlichem Einsatz und Zeitaufwand ebenfalls maßgeblich vorangebracht.

Zu den schriftlich vorgebrachten Fragen nahm der Vorsitzende im Einzelnen Stellung, soweit diese das Pachtverhältnis zwischen Backhaus GbR / Gemeinde betrafen (nicht jedoch zu persönlichen, betriebswirtschaftlichen oder dem Steuergeheimnis unterliegenden Fragen).

So ist das Backhaus seit 2002 aufgrund des damals gefassten Gemeinderatsbeschlusses für eine jährliche Pacht von 500 € (zuzüglich Wasser und Strom) unbefristet an die Backhaus GbR verpachtet. Auch für die Vermietung eines Abteils des ehemaligen Feuerwehrmagazins an die Backhaus GbR (für 20,- € monatlich) gibt es einen Gemeinderatsbeschluss. Die Fragen bezüglich Schleppernutzung konnte der Vorsitzende nicht beantworten, da dieser nicht der Gemeinde gehört. Der Vorwurf, dass der am Grenzpfahl bereitgestellte „Begrüßungsschnaps“ gegen das Jugendschutzgesetz verstoße, sei vor einiger Zeit bereits aufgrund einer anonymen Anzeige von der Polizei und Staatsanwaltschaft überprüft und entkräftet worden. Bezüglich des Vorwurfs des Verstoßes gegen die Ortspolizeiverordnung (wegen Lärmbelästigung) ist dem Vorsitzenden bisher ein Fall bekannt, weitere Beanstandungen gab es nicht.

Den Vorwurf der „Vorteilnahme im Amt“ gegen den stellvertretenden Bürgermeister – immerhin eine mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndete Straftat – bezeichnete der Vor­sitzende als ungeheuerlich und verleumderisch. Er bedauerte den enormen Image-Schaden für die Gemeinde und das Backhaus, der nun durch diese Vorwürfe zu befürchten ist.

Ein Beschluss war in dieser Angelegenheit nicht zu fassen; in der Aussprache der Gemeinderäte ging es zum einen um die erhobenen Vorwürfe und Fragen, zum anderen aber auch um den Umgang untereinander. Einerseits wurde kritisiert, dass etliche der gestellten Fragen auf persönlichen Animositäten beruhen, und mit der Gemeinderatsarbeit nichts zu tun hätten. Auch wurde Gemeinderat Eberlein zu einer Rücknahme seines Vorwurfs einer Straftat (Vorteilsannahme) aufgefordert, was dieser jedoch nicht tat. Andererseits wurde begrüßt, dass nun Gelegenheit sei, Dinge offen anzusprechen, die anscheinend in der Bevölkerung schon länger Thema sind. Wobei der Vorsitzende weder an der Backhausnutzung an sich, noch am Tourismus- und Streuobstkonzept rütteln ließ, denn all dies war jeweils mit großer Mehrheit vom Gemeinderat beschlossen worden. Dass das Backhaus eine für das Image der Gemeinde sehr positive Einrichtung ist, und hoffentlich auch bleibt, wurde einhellig bekräftigt. Über die Pachthöhe für das Backhaus sollte jedoch nach Ansicht einiger Gemeinderäte diskutiert werden, zumal aufgrund der derzeitigen Haushaltslage auch anderweitig Leistungen gekürzt bzw. Gebühren und Steuern erhöht wurden.

Der Vorsitzende appellierte schließlich an Alle für einen offenen und sachlichen Umgang untereinander, da die Bürger von Bürgermeister und Gemeinderat Sachlösungen, und nicht Streit erwarteten.