Hier ist der komplette Wortlaut der "Corona-Verordnung" des Landes Baden-Württemberg:
Hier finden Sie die aktuell geltenden Absonderungsregelungen
Pressemitteilung zu den geänderten Absonderungsregelungen
Aktuelle Fallzahlen im Landkreis Schwäbisch Hall
täglich aktueller Lagebericht COVID-19 – LGA BW
Quarantäneanordnungen an Infizierte und Kontaktpersonen:
Wichtig zu wissen: Zur häuslichen Absonderung / Quarantäne von SARS-CoV-2-Infizierten und deren Kontaktpersonen hat das Land Baden-Württemberg folgende Verordnung erlassen. Weitere Infos zu Ansteckungsgefahren und Quarantäne enthält außerdem der Flyer des Robert-Koch-Instituts RKI.
Corona-Verordnung Absonderung - aktuelle Fassung - Flyer RKI zu Quarantäne
Es werden keine einzelnen Quarantäneanordnungen mehr erlassen. Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich direkt aus der Corona-Verordnung Absonderung. Bescheinigungen über die Quarantänedauer werden auf Antrag von den Ortspolizeibehörden (=Gemeinde) ausgestellt.
Die Gesundheitsämter ermitteln auch nur noch in Ausnahmefällen Kontaktpersonen von Infizierten. Positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen werden in der Regel nicht mehr von den Gesundheitsämtern informiert. Die Pflicht zur Einhaltung der bestehenden Regelungen (u.a. Quarantäne) bei den betreffenden Personen bleibt aber bestehen. Das Land setzt auf die Eigenverantwortung der Bürger.
hier die Pressemitteilung des Innenministeriums zur Kontaktnachverfolgung
Merkblatt "Mein Selbsttest ist positiv - Was muss ich jetzt tun?"
Merkblatt "Mein Schnelltest ist positiv - Was muss ich jetzt tun?"
Merkblatt "Mein PCR-Test ist positiv - Was muss ich jetzt tun?"
Schnelltests:
Das Testangebot der Gemeinde ist aufgrund der geringen Nachfrage eingestellt.
Wichtige Hinweise zu Gottesdiensten, Taufen, kirchl. Eheschließungen, Trauerfällen:
Hinweise zur Corona-Schutzimpfung:
Der Impfstüztpunkt in Crailsheim-Roßfeld und mobile Impfteams bieten Impfungen mit vorheriger Terminbuchung an.
Infos zu den Impfangeboten im Landkreis Schwäbisch Hall
Außerdem erhalten Sie hier Antworten auf die wichtigsten
Fragen zur Impfung und Fragen zu den Impfzentren in Baden-Württemberg
Quarantäne nach Einreise aus Risikogebieten
Bei Einreise aus dem Ausland müssen alle Personen ab 12 Jahren einen Coronatest mit sich führen. Bei Einreise aus einem als Risikogebiet eingestuften Land (diese werden vom Robert-Koch-Institut aufgelistet) muss man zusätzlich auf direktem Weg seine Wohnung aufsuchen und dort eine 10-tägige (Hochrisikogebiet) bzw. 14-tägige (Virusvariantengebiet) häusliche Isolation einhalten. Die Betroffenen sind verpflichtet, ihre Einreise über die digitale Einreiseanmeldung (https://www.einreiseanmeldung.de/#/) zu melden.
Coronavirus-Einreiseverordnung - aktuelle Fassung -
Übersicht Corona-Einreiseregeln
Hinweise für Unternehmen
Informationen für Unternehmer Merkblatt
Die Gemeinde bietet bei Bedarf einen Einkaufservice an - für nähere Informationen hier klicken:
Seriöse Informationsquellen:
Wichtige Informationen zu Corona, etwa die im Landkreis geltenden Verordnungen und Hinweise, aber auch Fördermöglichkeiten für Unternehmer, oder die neuesten Infektionszahlen im Landkreis, finden Sie tagesaktuell unter www.lrasha.de/de/aktuelles/informationen-ueber-corona/ .
Wichtige Informationsquellen sind auch die Homepage des Landes Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de und des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de