Hier ist der komplette Wortlaut der "Corona-Verordnung" des Landes Baden-Württemberg:
Informationen zu Entschädigungen wegen Absonderungen und Kinderbetreuung
Quarantäneanordnungen an Infizierte und Kontaktpersonen:
Die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen wurde zum 1. März 2023 aufgehoben.
Schnelltests:
Das Testangebot der Gemeinde ist aufgrund der geringen Nachfrage eingestellt.
Seriöse Informationsquellen:
Wichtige Informationen zu Corona sind auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de und des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de