Online-Formulare

Behördengänge einfacher machen mit Online-Formularen

Um Ihnen die Behördengänge einfacher zu machen, bieten wir Ihnen unsere Online- Formulare an.

Die Online- Formulare bieten Ihnen die Möglichkeit, Formulare bereits zu Hause am Computer auszufüllen. Sie brauchen die Dokumente dann nur noch unterschreiben und wenn persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist, können Sie diese per Post oder Email versenden.
 

Melderecht Online-Formulare

Öffnet externen Link in neuem FensterAnmeldung bei der Meldebehörde (PDF)

Öffnet externen Link in neuem FensterAbmeldung bei der Meldebehörde (PDF)

(Hinweis: Nur noch erforderlich bei Wegzug ins Ausland und bei der Auflösung eines Nebenwohnsitzes! Bei Umzug innerhalb Deutschlands wird die Wegzugsgemeinde automatisch von der Zuzugsgemeinde informiert)

Öffnet externen Link in neuem FensterUmmeldung bei der Meldebehörde (PDF)  (Bei Umzug innerhalb der Gemeinde)

Leitet Herunterladen der Datei einEinverständniserklärung zum Umzug von Kindern (PDF)

Neues Bundesmeldegesetz: Wohnungsgeberbestätigung

Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und löst die bestehenden melderechtlichen Vorschriften ab. Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung und in wenigen Fällen zur Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung) bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/oder die Reisepässe vorgelegt werden. Neu ist die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein Formular, das die Daten des Wohnungsgebers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen enthält, ferner die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich bei

  • Einzug in eine Wohnung,
  • Auszug aus einer Wohnung, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird,
  • Auszug aus einer Wohnung, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wohnungslosigkeit),
  • Auszug aus einer Nebenwohnung, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, die Hauptwohnung aber beibehalten wird.

(Abmeldung einer Nebenwohnung nur noch bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist.)

Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, erklärt dies in einfacher Form.

Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die neue Regelung schafft mehr Sicherheit. Das einfache Anmelden unter einer beliebigen Anschrift, um dann dort mehr oder weniger illegale Geschäfte abzuwickeln, wird nun deutlich erschwert.

Leitet Herunterladen der Datei einFormular Wohnungsgeberbestätigung

Infos und Formulare für (fast) alle Lebenslagen finden Sie unter

Service-BW

Das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg hält umfrangreiche, stets aktuelle Informationen und Vordrucke bereit