Lebenslagen - Detail

Einschulungsuntersuchung

Das Land Baden-Württemberg hat beschlossen, dass die Kinder ab Einschulungsjahrgang 2010 bereits bis zu 2 Jahre vor der Einschulung von Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamts getestet werden. So soll Zeit gewonnen werden für eine längere Förderung der Kinder, damit alle Kinder mit einer guten Ausgangsposition in die Schule starten können.

 Im Schritt 1 sollen ein Elternfragebogen und ein Erzieherinnenfragebogen, auf Grundlage des Grenzsteininstruments nach Michaelis, ausgefüllt werden. Im Kindergarten machen unsere Sozialmedizinischen Assistentinnen einen Sehtest und einen Hörtest, sichten das Impfbuch und das U-Heft. Es erfolgt eine Testung der Sprachverarbeitung, der sog. HASE-Test (Heidelberger Auditives Screening Einschulung); dabei werden Sätze und Zahlen, Wortfamilien und Kunstwörter nachgesprochen; Ziel ist die Erfassung von auditiven Informationsverarbeitungs-Leistungen. Die Eltern können, müssen aber nicht, dabei sein. Die gesamten Befunde werden dann von unseren Ärztinnen ausgewertet. Die Kinder, die bei diesen Untersuchungen auffallen, werden dann gemeinsam mit den Eltern zu einer weiteren Sprachstandsdiagnostik und einer Untersuchung durch eine Ärztin in die Räume des Gesundheitsamtes eingeladen. Über diese Ergebnisse erhalten die Eltern, und wenn sie einverstanden sind auch die Kindergärten und die Grundschulen, Informationen, damit eventuelle Fördermaßnahmen eingeleitet werden können. Wir geben den Eltern Hinweise zu eigener Förderung im Elternhaus. Im Kindergarten wird in einem speziellen Förderprogramm die Sprachentwicklung bzw. ein Erlernen der deutschen Sprache unterstützt. Wir besprechen mit den Eltern, ob weitere spezielle Diagnostik oder Förderung außerhalb des Kindergartens empfehlenswert ist.

 Schritt 2: Die Kinder, die von den Eltern oder Erzieherinnen oder Kooperationslehrerinnen als noch nicht eindeutig schulfähig oder noch förderbedürftig betrachtet werden, werden etwa 3 Monate vor Schulbeginn nochmals von einer Ärztin im Gesundheitsamt untersucht. Daraus ergibt sich dann, ob das Kind noch 1 Jahr warten sollte, oder ob es in eine spezielle Schulart eingeschult werden sollte.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben von Landratsamt GA_CR vom 14.08.2013