Lebenslagen - Detail
Wasser
Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Schwimm - und Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Wassergewinnungs - und Wasserversorgungsanlagen sowie Schwimm - und Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbreitungsanlagen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Wir unterscheiden
- Trinkwasser
- Betriebswasser (Brauchwasser)
- Mineral -, Quell - und Tafelwasser
- Schwimm - und Badebeckenwasser
- Badeseen
- Kleinbadeteiche
Freigabevermerk
GA_cr 10.11.2011