Für unsere Gemeindehalle Haselhof suchen wir ab 1.2.2021 eine
Reinigungskraft (m, w, div.),
die auch teilweise Hausmeistertätigkeiten übernehmen sollte (etwa Hallenübergabe und Kücheneinweisung bei Veranstaltungen). Wünschenswert wäre, wenn Sie zusätzlich
bereit wären, als Springer(in) für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen unser Reinigungsteam zu unterstützen. Es handelt sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung, der Beschäftigungsumfang wird ca. 15 Wochenstunden betragen.
Wenn Sie an der Tätigkeit Interesse oder Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Kreßberg wenden. Ansprechpartnerin: Birgit Macho (Tel. 07957 / 9880-40;
E-Mail: birgit.macho@kressberg.de).
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung bis 30.12. an die
Gemeindeverwaltung Kreßberg, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg
Die Stelle der / des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/ Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Kreßberg (rund 4000 Einwohner) ist wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers und dessen Eintritt in den Ruhestand zum 1. April 2021 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 31. Januar 2021, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 21. Februar 2021 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger / Unionsbürgerinnen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens bis Donnerstag, 07. Januar 2021, 18:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Bürgermeister Robert Fischer – Gemeindeverwaltung Kreßberg, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg, eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (s.o.) nachzureichen:
Im Falle einer etwaigen Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 01. Februar und endet am Mittwoch, 03. Februar 2021, 18:00 Uhr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.