10.01.2005 - Bericht - Gemeinderatssitzung

Bericht aus der Sitzung vom 10. Januar 2005

Beschluss der Haushaltssatzung 2005 mit den entsprechenden Anlagen und der Finanzplanung bis zum Jahr 2008<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

In der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2004 wurden die einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen im Verwaltungs- und Ver­mögenshaushalt und das Investitionsprogramm bereits ausführlich beraten (s. Bericht im Mitteilungsblatt vom 24.12.). Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde vom 14. bis 22. Dezember 2004 öffentlich ausgelegt. Einwendungen sind im Rahmen der Auslegung nicht eingegangen. In der Sitzung bestand deshalb kein weiterer Diskussionsbedarf.

Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat daher einstimmig die Haushaltssatzung 2005 mit Einnahmen und Ausgaben von je 7.241.214 Euro (davon im Verwaltungshaushalt: 6.257.655 Euro, im Vermögenshaushalt: 983.559 Euro).

Der Haushalt 2005 enthält eine Kreditermächtigung in Höhe von 360.000 Euro.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde wie in den Vorjahren festgesetzt auf 750.000 Euro. Verpflichtungsermächtigungen enthält die Haushaltsatzung 2005 nicht.

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert und betragen für die Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 430 v.H., für die Grundsteuer B (Grundstücke) 380 v. H., und für die Gewerbesteuer 340 v. H. der Steuermessbeträge.

 

Einvernehmen zum Bau einer Windkraftanlage auf dem Streuberg bei Bergertshofen erneut nicht erteilt

Anhand der Planzeichnungen erläuterte Bürgermeister Robert Fischer dem Gemeinderat und den zahlreichen Zuhörern kurz den Standort und die Ansichten des auf dem Streuberg geplanten Windrades mit einer Nabenhöhe von 113,5 m, einem Rotordurchmesser von 71 m und einer Gesamthöhe von 149 m. Das Landratsamt Schwäbisch Hall – Außenstelle Crailsheim – hat im Juli 2004 den Neubau dieser Windkraftanlage genehmigt. Die Baufreigabe zu dieser Genehmigung erfolgte Ende August 2004.

Der Vorsitzende stellte dem Gemeinderat den bisherigen Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens ausführlich dar:

Im September 2003 hat das Landratsamt Schwäbisch Hall aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg den Antragstellern einen Bauvorbescheid für den Neubau eines Windrades auf dem Flurstück 771 bei Bergertshofen erteilt. In dem Bauvorbescheid wird die Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 80 – 90 m, einem Rotordurchmesser von 80 – 100 m und einer Gesamthöhe von 120 – 140 m beschrieben.

Daraufhin reichten die Antragsteller Ende September 2003 einen Bauantrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage auf dem betreffenden Flurstück mit 114 m Nabenhöhe, 70 m Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 149 m ein. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 6.10.2003 mit diesem Bauantrag befasst und beschlossen, das Einvernehmen zum Bauantrag nicht zu erteilen, solange die Erschließung nicht gesichert ist. Gleichzeitig wurde den Antragstellern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine Sondernutzung der zum Baugrundstück führenden Feldwege angeboten, bei deren Abschluss die Erschließung gesichert gewesen wäre - zum damaligen Zeitpunkt war die Erschließung des Standortes über Feldwege der Ge­meinde Kreßberg vorgesehen. Die Vereinbarung mit den Antragstellern kam allerdings dann nicht zustande. Im Juni 2004 zeichnete sich dann ab, dass die Erschließung wohl über die Gemarkung Schnelldorf und Flurstücke des Forstamtes Feuchtwangen bzw. Dinkelsbühl erfolgen soll.

Da das Landratsamt der Auffassung war, dass das Einvernehmen der Gemeinde auf Grund des Urteiles des Verwaltungsgerichts­hofes zu der Bauvoranfrage und des daraufhin ergangenen Bauvorbescheides zu dem Bauvorhaben nicht erforderlich sei, wurde dann Ende Juli 2004 die Baugenehmigung ohne Baufreigabe erteilt.

Bürgermeister Robert Fischer hat gegen diese Baugenehmigung beim Landratsamt Schwäbisch Hall – Außenstelle Crailsheim – vorsorglich Widerspruch erhoben. Nachdem zwei Wochen später auf Nachfrage vom Landratsamt bestätigt wurde, dass bereits Ende August 2004 die Baufreigabe erfolgte, beantragte er beim Regierungspräsidium Stuttgart die Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung, bis über den Widerspruch entschieden ist.

Der Widerspruch wurde eingelegt, da mehrere Punkte der erteilten Baugenehmigung die Interessen der Gemeinde Kreßberg und ihrer Bürgerinnen und Bürger verletzen. Zum Beispiel wurden im Laufe des Verfahrens die eingereichten Planunter­lagen mehrfach geändert und ergänzt, ohne dass eine er­neute Beteiligung der Gemeinde, wie sie auf Grund der Änderungen und Ab­weichungen von der Bauvoranfrage erforderlich gewesen wäre, stattgefunden hätte. Auch wurde die Tatsache, dass die geplante Anlage durch ihre Höhe über 100 m für den Luftverkehr kennzeich­nungspflichtig ist, und deshalb nicht nur am Tage sondern auch in der Nacht weithin sichtbar ist, im bisherigen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt; insbe­sondere auch im Hinblick darauf, dass das Baugrundstück auf beiden Seiten an Land­schaftsschutzgebiete grenzt. Weiter wurden die als Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung festgesetzten naturschutzrechtliche Aus­gleichsmaßnahmen nach Ansicht der Gemeinde fehlerhaft festgesetzt. Außerdem ist durch die mehrfache Änderung der Planunterlagen (bis hin zum Standort) die nunmehr genehmigte Anlage mit der im Bauvorbescheid beschriebe­nen Anlage nicht mehr identisch. Dies bedeutet, dass unabhängig vom erteilten oder nichterteilten Einvernehmen der Gemeinde Kreßberg auch der inzwischen rechtskräftig gewordene Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungs­verbandes Fichtenau der Erteilung der Baugenehmigung entgegen steht.

Die Schall- und Schattenwurfsprognose des Herstellers des Windrades, in der von einer relevanten Vorbelastung durch zwei bestehende Windkraftanlagen ausgegangen wird, geht offensichtlich nicht auf die örtlichen Gegebenheiten ein, weshalb fraglich ist, ob sie für das Verfahren überhaupt herangezogen werden kann.

Nachdem in der Umgebung (auf Schnelldorfer Gemarkung) zwei weitere Windkraftanlagen geplant sind, ist zweifelhaft, ob das Baugenehmigungsverfahren überhaupt das richtige Instrument zur Behandlung dieser Anträge ist, denn ab drei sich gegenseitig beeinflussenden Windenergieanlagen liegt eine „Windfarm“ vor, für die nach dem Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetzt ein immissionsschutzrechtli­ches Genehmigungsver­fahren erforderlich ist.

Aus all diesen Gründen hat der Bürgermeister, um die Rechte der Gemeinde Kreßberg zu wahren, bis zu einem Beschluss des Gemeinderates vorsorglich Widerspruch eingelegt. Nachdem Ende August die Baufreigabe erfolgte und der Gemeindeverwaltung dies Mitte September bekannt wurde, hat er beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag auf aufschiebende Wir­kung für die Baugenehmigung gestellt, da das Ausheben der Baugrube unmittelbar bevor stand. Das Regierungspräsidium hat diesem Antrag mit Schreiben vom 30.9.2004 stattgegeben und die Vollziehung der Baugenehmigung ausgesetzt. Nach summarischer Prüfung im Eilverfahren sieht es den Widerspruch der Gemeinde Kreßberg gegen die erteilte Baugenehmigung als voraussichtlich begründet an.

Gegen die Baugenehmigung wurde zwischenzeitlich auch eine Petition beim Landtag von Baden-Württemberg eingereicht, welche ca. 200 Kreßberger Bürger durch ihre Unterschrift mittragen. Ebenfalls eine Petition gegen dieses Windrad und seinen Standort haben Bürger des Schnelldorfer Teilortes Haundorf eingereicht. Dieser Petition hat sich auch die Gemeinde Schnelldorf angeschlossen.

Der Gemeinderat hat am 18. Oktober 2004 nichtöffentlich den Beschluss gefasst, den Widerspruch gegen die Bau­genehmigung wie auch den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung aufrecht zu erhalten.

Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung haben die Antragsteller beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Wiederherstellung der Vollziehbarkeit der Baugenehmigung beantragt. Mit Be­schluss vom 28.10.2004 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart diesen Antrag abgelehnt.

Im November 2004 hat dann das Landratsamt Schwäbisch Hall die Gemeinde aufgefordert, noch nachträglich über das Einvernehmen der Gemeinde zu entscheiden. Entgegen der Auffassung des Landratsamtes kann jedoch das Einvernehmen der Gemeinde zu dem vorliegenden Bauantrag auch jetzt nicht erteilt werden. Zum einen ist es fraglich, ob in diesem Stadium überhaupt noch eine Beteiligung der Gemeinde möglich ist. Ferner bestehen nach wie vor berechtigte Gründe (s.o.), um das Einvernehmen zu versagen.

Auch ist der vorgelegte Lageplan unvollständig und damit fehlerhaft. Des Weiteren bestehen nach wie vor Zweifel am Erschlossensein des Baugrundstückes. Außerdem widerspricht die Baugenehmigung Zielen der Raumordnung des Regionalver­bandes Heilbronn-Franken. Dieser hat in einem fortgeschrittenen Verfahren innerhalb des Verbandsgebietes eine nachvollziehbare Auswahl von Flächen getroffen, wo Windkraft­anlagen zulässig sind. Außerhalb dieser Flächen sind nur nicht regionalbedeut­same Anlagen mit max. 50 m Nabenhöhe zulässig. Bei einer Baugenehmigung können die Ziele der Regionalplanung nicht mehr verwirklicht werden.

Hinzu kommt, dass sich das Baugrundstück zwischen den beiden Landschaftsschutzge­bieten „Schönbachtal“ auf baden-württembergischer und “Naturpark Frankenhöhe“ auf bayerischer Seite befindet. Beide Naturschutzbehörden haben ohne Prüfung einer Baugenehmigung zugestimmt, ohne beispielsweise zu würdigen, dass dort die geschützten Rotmilane vorkommen.

Auch die Frage, inwieweit die Baugenehmigung überhaupt das rechtlich richtige Mittel zur Bescheidung des Antrages ist, ist nach wie vor nicht geklärt. Nach einem Urteil des Bundes­verwaltungsgerichtes dürfte ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungs­verfahren erforderlich sein.

Aus all diesen Gründen beschloss der Gemeinderat schließlich, das Einvernehmen der Gemeinde Kreßberg auch zu dem jetzt vorliegenden Baugenehmigungsantrag nicht zu erteilen. Vielmehr forderte der Gemeinderat, dass das Landratsamt über den von der Gemeinde eingelegten Widerspruch entscheiden, und die Baugenehmigung aufheben solle.

 

<typohead type="2">Gemeinderat spendet Sitzungsgeld für Flutopfer</typohead>

Der Kreisfeuerwehrverband Schwäbisch Hall hat eine Spendenaktion gestartet, mit der ein Projekt, das unter der Schirmherrschaft des Königs von Thailand steht, unterstützt werden soll, nämlich der Wiederaufbau einer Schule mit Wohnheim in der Provinz Pang Nga in Thailand. Dort sollen vor allem Waisen und Halbwaisen, die ihre Eltern durch das Seebeben vom 26.12. verloren haben, unterkommen. Es sollen 1000 Schulplätze geschaffen werden. Der Gemeinderat stimmte zu, dass das Sitzungsgeld dieser Sitzung dafür gespendet wird.

 

Bürgerfragestunde

Es waren 20 Bürger anwesend. In den Fragen ging es hauptsächlich nochmals um Windkraftanlagen, und um persönliche Fragen an den Bürgermeister.