Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20. November 2006

 

Verpflichtung von Gemeinderätin Angelika Lang

Nachdem dies die erste Sitzung der für die Offene Liste in den Gemeinderat nachgerückten Gemeinderätin Angelika Lang war, wurde sie von Bürgermeister Robert Fischer verpflichtet.

Per Handschlag bekannte sie sich zu der Verpflichtungsformel, die lautet: «Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern».

 

Führung der Gemeindehallen als Betriebe gewerblicher Art

Herr Schmitz vom Steuerberatungsbüro Schmitz – Treubert – Rosenberger stellte dem Gemeinderat das Ergebnis seiner Untersuchung über die Vorteilhaftigkeit der Führung der Gemeindehalle Waldtann und der Kreßberghalle Marktlustenau als Betriebe gewerblicher Art (BgA) vor. Für Haselhof steht diese Entscheidung momentan nicht an, da diese Konstellation nur sinnvoll ist, nachdem hohe Investitionen (Bau oder Sanierung) getätigt wurden, da nur dann Vorsteuer in nennenswerter Höhe an die Gemeinde zurückfließt. Denn die Führung von Gemeindehallen als Betriebe gewerblicher Art bewirkt, dass Vorsteuerabzug möglich wird, an­dererseits unterliegt dann aber auch die Überlassung der Hallen der Umsatzsteuer. Problem: die Umsatzsteuer ist dann nicht nur für die entgeltliche Überlassung (wie z.B. Vermietung für Feste und Feiern) zu bezahlen, sondern auch für die unentgeltliche Benutzung, etwa Schulsport. Hier wird dann aus den für den Hallenbetrieb anfallenden Kosten einschließlich der kalkulatorischen Kosten eine fiktive „Kostenmiete“ ermittelt, aus der die Gemeinde die Umsatzsteuer zu bezahlen hat. Diese Kostenmiete ist in den ersten zehn Jahren recht hoch, da die Investitionen in 10 Jahren abgeschrieben werden müssen (erfahrungsgemäß kommen hier laut Herrn Schmitz Stundenbeträge zwischen 25 und 100 € zum Ansatz).

Daher lohnt sich die Führung der Hallen als BgA nur, wenn der Anteil der entgeltlichen Nutzung relativ hoch ist. Auch wird seitens der Finanzverwaltung ein Betrieb gewerblicher Art nur anerkannt, wenn die entgeltliche Nutzung mindestens 10 % ausmacht.

Dies ist nur bei der Gemeindehalle Waldtann der Fall, in Marktlustenau liegt die entgeltliche Nutzung weit unterhalb dieser Grenze.

Für die Gemeindehalle Waldtann errechnete Herr Schmitz denn auch einen finanziellen Vorteil für die Gemeinde von rund 140.000 bis 150.000 €, da die Vorsteuern für die Umbaumaßnahmen vom Finanzamt zurückerstattet würden. Allerdings ist noch zu klären, ob durch die Rückerstattung auch ein Teil des ELR-Zuschusses zurückbezahlt werden muss.

Herr Schmitz wies noch darauf hin, dass die Entscheidung wohl überlegt sein sollte, da eine spätere Rückabwicklung aufgrund der damit zusammenhängenden Kosten nicht vorteilhaft sei.

Eine Entscheidung war noch nicht zu treffen, vielmehr ging es bei diesem Punkt darum, nochmals fundierte Informationen von einem Fachmann zu erhalten. Zunächst wird noch die tatsächlich anzusetzende Kostenmiete ermittelt, über die Umwandlung in einen BgA soll dann in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden.

 

Konzessionsvertrag für die Versorgung mit Strom mit der EnBW-ODR AG

Der derzeit gültige Konzessionsvertrag mit der EnBW ODR (früher UJAG) läuft zum 31.12.2007 aus. Auf die öffentliche Ausschreibung im Bundesanzeiger hat nur der bisherige Konzessionär, die EnBW, wieder Interesse bekundet.

Der Konzessionsvertrag regelt das Nutzungsrecht in den öffentlichen Flächen: gegen Bezahlung einer Entschädigung (Konzessionsabgabe) ist der Netzbetreiber berechtigt, seine Leitungen für das Niederspannungsnetz in den öffentlichen Flächen (Straßen, Wege ...) zu verlegen. Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der durchgeleiteten Strommenge, und hat in Kreßberg eine Größenordnung von rd. 100.000 € jährlich. Wegen der hohen Kosten für das Leitungsnetz werden die Konzessionsverträge in der Regel für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.

Bürgermeister Robert Fischer erläuterte, dass der Konzessionsvertrag mit einem Netzbetreiber keineswegs zugleich bedeutet, dass auch der Strom im Gemeindegebiet von diesem bezogen werden müsste – jeder Bürger kann sein Energieversorgungsunternehmen frei wählen. Dies gilt auch für den von den gemeindlichen Einrichtungen benötigten Strom.

Da derzeit die Konzessionsverträge in rund 800 Gemeinden auslaufen, haben die Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag) einen Mustervertrag ausgehandelt, der dem Vertragsentwurf zugrunde liegt. Herr Eitzenhöfer von der EnBW-ODR erläuterte dem Gemeinderat die vorgesehenen Regelungen im Einzelnen.

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der EnBW einstimmig zu.

 

Aussprache über den Vorwurf von Bürgermeister Robert Fischer, Gemeinderäte würden gegen ihre Schweigepflicht verstoßen, und Informationen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen an Dritte weitergeben

Nachdem der Vorsitzende in der letzten Sitzung aufgrund eines von den Bauherren des Windrades auf dem Streuberg an das Regierungspräsidium Stuttgart gerichteten Schreibens den Vorwurf erhoben hatte, dass Gemeinderäte gegen ihre Schweigepflicht verstoßen hätten, wurde auf Antrag aus dem Gemeinderat die heutige Aussprache in die Tagesordnung aufgenommen.

Einige Gemeinderäte erklärten, dass sie im Rahmen der Auseinandersetzungen um das Windrad auf dem Streuberg Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung weitergegeben hatten, für die allerdings zuvor vom Vorsitzenden ausdrücklich die Schweigepflicht aufgehoben worden sei. Darüber hinaus seien keinerlei Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen weitergegeben worden. Sie fühlten sich daher zu Unrecht öffentlich beschuldigt.

Der Vorsitzende zitierte nochmals seinen in der letzten Sitzung erhobenen Vorwurf und das Schreiben ans Regierungspräsidium, aus dem er diesen Verdacht ableitete. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, fand keine weitergehende Aussprache statt.

 

Erhöhung des Wasserzinses und Änderung der Wasserversorgungssatzung

Der Zweckverband RiesWasserVersorgung erhöht den seit neun Jahren konstanten Wasserbezugspreis zum 1. 1. 2007 von 1,40 €/m³ auf 1,60 €/m³.

Auf Grund der somit zu erwartenden Mehrausgaben hat der Fachbeamte für das Finanz­wesen, Otto Schwarz, eine Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 erstellt, die die Gemeinderäte mit der Sitzungseinladung erhalten haben. Danach ergibt sich ein kosten­deckender Wasserzins von 1,91 €/m³. Seit 1. 1. 2006 liegt der Wasserzins bei 1,71 €/m³.

Die Erhöhung führt beispielsweise bei einem Vier-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch zu etwa 30,- € Mehrausgaben im Jahr.

Der Vorsitzende erklärt, dass paradoxerweise gerade der in den letzten Jahren zurückgehen­de Wasserverbrauch zu höheren Preisen führt. Durch Bevölkerungsrückgang und sparsames Verhalten ging der Verbrauch zurück. In einer Flächengemeinde wie Kreßberg sind jedoch die mit dem sehr großen Leitungsnetz zusammenhängenden Fixkosten (also Kosten, die auch bei sinkendem Verbrauch gleich bleiben) sehr hoch, und diese hohen Fixkosten führen bei niedrigerem Verbrauch zu einem höheren Kubikmeterpreis.

Der Vorsitzende bedauerte, angesichts der bevorstehenden Mehrwertsteuererhöhung, die ohnehin alles verteuern wird, gerade jetzt diese Gebührenerhöhung vorschlagen zu müssen. Aber in der Wasserversorgung als kostenrechnender Einrichtung müssen kostendeckende Preise erzielt werden.

Im Vergleich mit den Nachbargemeinden und dem Kreisdurchschnitt hat Kreßberg aber nach wie vor noch einen sehr günstigen Wasserzins.

Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Gebührenkalkulation und der Erhöhung des Wasserzinses ab 1. 1. 2007 auf 1,91 €/m³ zu.

 

Abwasserbeseitigung Rötsweiler

Für die Abwasserbeseitigungsmaßnahme in Rötsweiler ging im Herbst der Zuschussbescheid ein, und mit den betroffenen Grundstückseigentümern konnte zwischenzeitlich eine Vereinbarung über die geplante Abwasserbeseitigungsmaßnahme getroffen werden. Die Anlieger gründen eine Abwassergemeinschaft zur Durchführung dieser privaten Maßnahme, allerdings übernimmt die Gemeinde – wie es auch bei anderen Ortschaften seither üblich war - die Ausschreibung und Durchführung der Maßnahme. Die Anlieger werden in derselben Höhe wie beispielsweise in Asbach oder Stegenhof an den Kosten beteiligt.

Bürgermeister Robert Fischer stellt dem Gemeinderat die geplante Maßnahme anhand eines Plans kurz vor: es ist vorgesehen, das Abwasser aus Rötsweiler per Druckschlauch nach Stegenhof zu pumpen, und von dort über den bereits vorhandenen Druckschlauch in die Abwasserleitung in Waldtann einzuleiten, von wo es zur Sammelkläranlage Riegelbach gelangt. Die Leitungen für die Ortsentwässerung können größtenteils im unbefestigten Bereich verlegt werden, so dass die Maßnahme recht kostengünstig realisiert werden kann.

Der Bauleiter, Ingenieur Ziegler, hat die Arbeiten bereits ausgeschrieben. Für die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten gingen Angebote von 11 Firmen ein. Günstigster Bieter war die Johann Stein GmbH aus Rothenburg-Neusitz, die den Auftrag auch erhielt.

Für das Abwasserpumpwerk ging nur ein Angebot von der Firma Hüftle, Neuenstein ein. In diesem Bereich gibt es wenig Anbieter. Da der Preis im angemessenen Rahmen lag, wurde das Abwasserpumpwerk an die Firma Hüftle vergeben.

 

Bau eines Blockheizkraftwerks in Marktlustenau

In Marktlustenau soll neben einem bestehenden Sägewerk ein Blockheizkraftwerk erstellt werden, das der Stromerzeugung dient, und mit dessen Abwärme Holzhackschnitzel getrocknet werden sollen. Der Strom wird an der Umspannstation Waldtann ins Stromnetz eingespeist, die Leitung dorthin wird vom Bauherrn verlegt. Das Gebäude für das Blockheizkraftwerk ist bereits (als Maschinenschuppen) genehmigt, nun wird die Genehmigung der Umnutzung beantragt. Das Blockheizkraftwerk besteht aus 6 Motorblöcken, welche mit Rapsöl, Palmöl oder Sojaöl betrieben werden sollen. Hierfür ist ein 30.000-Liter-Tank vorgesehen.

 

Vom Gemeinderat wurde das gemeindliche Einvernehmen für den Bau des Blockheizkraft­werks erteilt.

 

Verpachtung des Kiosks im Waldfreibad Bergertshofen

Die bisherige Pächterin der Freibadgaststätte hat den Pachtvertrag gekündigt. Als Nachfolgerin konnte Frau Karin Treter gewonnen werden, die schon seither als Mitarbeiterin von Frau Jung im Kiosk gearbeitet hat. Sie übernimmt den Kiosk zu denselben Bedingungen, mit besucherabhängiger Pacht. Der Gemeinderat stimmte der Verpachtung an Frau Treter zu.

 

Sonstiges und Unvorhergesehenes

Der Punkt „Planungsauftrag für das Feuerwehrgerätehaus“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da hier momentan keine Entscheidung anstand.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Friedhof Leukershausen und dessen gelungene Sanierung durch die Bauhofarbeiter angesprochen. Weitere Themen waren die Baumaßnahme der RiesWasserVersorgung in Marktlustenau und die Befahrbarkeit von Waldwegen im Winter.

 

Bürgerfragestunde

Von den zahlreich erschienenen Bürgern wurde nochmals der Bau und die zu befürchtenden Emissionen des Blockheizkraftwerks in Marktlustenau angesprochen, sowie die Petition und der Rechtsstreit um das Windrad. Ein Bürger erkundigte sich nach den bisher hierfür entstandenen Kosten. Der Vorsitzende erklärte, dass die Kosten für die Gerichtsverfahren bis auf die übliche Selbstbeteiligung von der Rechtsschutzversicherung der Gemeinde übernommen wurden. An weiteren Kosten sind bisher rund 4000 € für ein Landschaftsgutachten angefallen, und für das gemeinsam mit der Gemeinde Schnelldorf in Auftrag gegebene ornithologische Gutachten werden nochmals rund 1000 € anfallen.

 

Belange der Gemeinde werden von dem Vorhaben nicht tangiert. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden jedoch teilweise Bedenken wegen der zu befürchtenden Emissionen geäußert. Nach der vorgelegten Schallemissionsprognose wird der Grenzwert von 45 dBa aber um einiges unterschritten. Die Einhaltung der Grenzwerte im laufenden Betrieb ist dann vom Landratsamt (Gewerbeaufsichtsamt) zu überprüfen.