Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2007

Sanierungsmaßnahmen im Bauhofbereich

Bei einer Besichtigung durch einen Sicherheitsingenieur vor wenigen Wochen hat sich herausgestellt, dass am Bauhof Marktlustenau beträchtlicher Sanierungsbedarf besteht. An dem über 25 Jahre alten Gebäude, das bei seiner Inbetriebnahme zu den am besten ausgestatteten im Landkreis gehörte, ging die Zeit nicht spurlos vorüber, und in den letzten Jahren sind auch die Sicherheitsanforderungen gestiegen. Bei der Überprüfung wurden nun erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt, die dringend beseitigt werden müssen.

So sind beispielsweise jetzt zwei getrennte Räume mit Be- und Entlüftung für die Lagerung von Kraftstoffen und Farben erforderlich, einige Tore, Türen und Fenster müssen saniert bzw. erneuert werden, sämtliche elektrischen Geräte und Anschlüsse müssen überprüft werden, der Gitterrost der Waschplatte wurde bereits erneuert, und der 28 Jahre alte Hochdruck­reiniger wurde ebenfalls bereits durch einen neuen ersetzt. Der Finanzbedarf für die 2007 erforderlichen Maßnahmen liegt bei rund 50.000 € ( - trotz erheblicher Eigenleistungen: so werden etwa die zwei Lagerräume von den Bauhofarbeitern selbst eingebaut). Im Haushalts­plan sind nur 5.000 € eingestellt, jedoch stimmte der Gemeinderat diesen überplanmäßigen Ausgaben zu, da die Maßnahmen unumgänglich sind. Dafür sollen zunächst die für 2007 vorgesehenen Bankett- und Grabenreinigungsarbeiten bis zum Herbst zurückgestellt werden, und dann je nach Haushaltslage über den Umfang dieser Arbeiten entschieden werden.

Für 2008 sind noch weitere Sanierungsmaßnahmen („Bauabschnitt 2“) erforderlich – diese betreffen hauptsächlich den Sozialbereich, den Außenbereich (Schüttgutboxen) und Schönheitsreparaturen (Innenputz, Streichen...). Momentan noch in Ordnung ist das Dach, allerdings ist zu befürchten, dass hier in den nächsten Jahren weiterer Sanierungsbedarf entsteht, da es sich um ein Eternitdach handelt. Insgesamt sind für den 2. Bauabschnitt nochmals rund 60.000 € einzuplanen.

        

Vergabe der Fenstererneuerung am Grundschulgebäude der Schule am Kreßberg

Letztes Jahr wurden in der Schule am Kreßberg in Marktlustenau bereits am Hauswirtschafts­trakt die Fenster erneuert, und dieses Jahr müssen dringend die 40 Jahre alten Holzfenster am Grundschulgebäude ausgetauscht werden. Es handelt sich um 39 meist sehr großflächige Fenster, z.T. mit Türen, die (als Kunststofffenster) beschränkt ausgeschrieben wurden. Der Gemeinderat beschloss, von der Firma Wolz, die das günstigste Angebot abgegeben hat, Fenster der Marke Rehau einbauen zu lassen. Da auch eine Wärmedämmung für die vorhandenen Stahlstützen eingeplant ist, ist nach dem Fensteraustausch mit erheblichen Einsparungen bei den Heizkosten zu rechnen.

 

Beitritt zum „Pakt Zukunft“ der Region Heilbronn-Franken

Die Region Heilbronn-Franken ist in den letzten 25 Jahren die wachstumsstärkste und dynamischste Region in Baden-Württemberg. Um diese Prosperität auch in Zukunft zu erhalten, wollen die Wirtschaft und die Kommunen in der Region den „Pakt Zukunft“ schließen, einen regionalen Pakt für eine gemeinsame Gestaltung der Zukunftsaufgaben in Heilbronn-Franken.

In den vier Handlungsfeldern Demographie, Bildung, Infrastruktur und Innovation sollen Initiativen, Projekte und Maßnahmen gefördert werden.

Konkret wollen Geldgeber aus der Wirtschaft, die über eine Mindesteinlage ein Stimmrecht im „Pakt Zukunft“ erhalten, Projekte und Maßnahmen der Kommunen in diesen vier Handlungsfeldern bezuschussen. Von den Fördermitteln profitieren können Kommunen, die dem Pakt Zukunft beitreten (kostenlos), und entsprechende Projekte in den vier Handlungsfeldern durchführen. Die nicht durch die Förderung abgedeckten Restkosten der Maßnahmen sind von den Kommunen zu tragen, aber weitere Verpflichtungen entstehen für die Gemeinden aus dem Beitritt nicht.

Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt der Gemeinde Kreßberg zum „Pakt Zukunft“ zu.

 

Festlegungen der Ortslagenabgrenzung in Rudolfsberg im Zuge des dortigen Flurneuordnungsverfahrens

Für die Grundstückbewertungen im Flurneuordnungsverfahren Rudolfsberg ist es erforderlich, dass die Gemeinde festlegt, welche Grundstücke zur Ortslage gehören und bebaubar sind, bzw. voraussichtlich in den nächsten Jahren bebaubar werden. Da für den westlichen Teil Rudolfsbergs eine Abrundungssatzung besteht, wurde hier die Abgrenzung entsprechend dieser Satzung vorgenommen. Für den östlichen Teil wurde die Ortslage anhand der Festlegungen im Flächennutzungsplan abgegrenzt.

 

Satzung nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen)

Der Gemeinderat beschloss, dass aus Anlass des "Kreßberger Frühlings" bzw. „Kreßberger Herbstes“ in der Gemeinde Kreßberg die Verkaufsstellen am Sonntag, 01.04.2007 sowie am Sonntag, 21.10.2007, jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

 

Bebauungsplanverfahren „Gried“ am östlichen Ortsrand von Waldtann;
Aufstellungsbeschluss und weitere Verfahrensweise

Entsprechend der Konzeption der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg („Struktur 2010“) steht für Waldtann der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses an („Stützpunkt Nord“, zusammen mit der Abteilung Marktlustenau). Der beste Standort für diesen Stützpunkt ist der östliche Ortsrand von Waldtann, weshalb dort nun ein Bebauungsplan ausgewiesen werden soll. Hinzu kommt der Aussiedlungswunsch eines in Waldtann bestehenden Betriebs, der am jetzigen Standort in der Ortsmitte an seine Grenzen stößt, und ebenfalls dort ansiedeln könnte.

Von der Verwaltung wurde daher die Ausweisung eines Gewerbegebiets für nicht störende Gewerbebetriebe vorgeschlagen. Der Gemeinderat fasste den entsprechenden Aufstellungsbeschluss und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung).

 

Bebauungsplanverfahren „Mühlfeld“ in Marktlustenau

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da der Planer die Unterlagen nicht rechtzeitig für die Sitzung erstellen konnte.

 

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Verbrennungsmotorenanlage

Der Betreiber des Sägewerks in Marktlustenau hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Aufstellung und den Betrieb von 12 Blockheizkraftwerk-Modulen gestellt. Vier der Motoren sollen im vorhandenen Sägewerk betrieben werden, und acht in einer neu zu erstellenden Halle hinter dem Sägewerk. Für diese acht Module kann nach Aussage des Landratsamts an diesem Standort allerdings höchstens eine auf ein Jahr befristete Genehmigung erteilt werden. Danach müssten diese Motoren in eine neu zu erstellende Halle im geplanten Gewerbegebiet Mühlfeld umgesetzt werden. Die Halle hinter dem Sägewerk soll dann für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Die zwölf Module haben eine Leistung von 4.680 kW, und bringen eine elektrische Leistung von 150 kW. Betrieben werden die Motoren mit Pflanzenöl (Raps-, Palm- oder Sojaöl), der voraussichtliche Verbrauch liegt bei 3.900 m³ Öl jährlich. Nach dem vorliegenden Lärmgutachten werden die im Mischgebiet zulässigen Höchstgrenzen eingehalten, die Abgasemissionen werden erst im laufenden Betrieb festgestellt. Als Ausgleichmaßnahme für den Hallenbau ist der Rückbau einer Aufschüttung am Schönbach vorgesehen.

Der Gemeinderat stimmte der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu, regte allerdings die Festsetzung von zusätzlichen Auflagen bezüglich  der Ausgleichsmaßnahme und bezüglich der Kostentragung eventueller Lärmmessungen an.

 

Anregung des Landratsamts auf Ausweisung eines Kleingartengebiets im Gewann Krautgärten bei Mariäkappel

Nachdem das aus vielen kleinen Einzelgrundstücken bestehende Gebiet „Krautgärten“ teilweise kleingärtnerisch genutzt wird (und, wie der Gebietsname vermuten lässt, wohl auch schon immer so genutzt wurde), regte das Baurechtsamt die Ausweisung als Kleingartengebiet an. Hintergrund ist ein nach Ansicht des Baurechtsamt im Außenbereich errichtetes Gartenhaus, das nur in einem Kleingartengebiet genehmigt werden könnte.

Nach Ansicht des Vorsitzenden befindet sich das Gartenhaus aber gar nicht im Außenbereich, sondern, wenn man den Flächennutzungsplan zugrundelegt, noch im Innenbereich. Im Übrigen seien auch schon andernorts rechtswidrig im Außenbereich errichtete Gartenhäuser vom Baurechtsamt geduldet worden.

Nach Ansicht des Vorsitzenden besteht kein Bedarf für die Überplanung des Gebiets. Kleingärtnerische Nutzung und die Erstellung kleiner Geschirrhütten bis 20 m³ umbauten Raumes sind nach wie vor auch ohne Überplanung zulässig. Der Gemeinderat folgte den Argumenten des Vorsitzenden und fasste keinen Aufstellungsbeschluss.

 

Bekanntgaben, Sonstiges und Unvorhergesehenes

Spielgeräte für die Kindergärten

Im Kindergarten Waldtann mussten einige Spielgeräte im Garten abgebaut werden, da sie nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entsprachen. Als Ersatz wird eine größere Spielanlage von der Firma Eibe beschafft. Außerdem erhält der Kindergarten Marktlustenau ebenfalls von der Firma Eibe ein Spielhaus.

 

Gemeindehaushalt wurde genehmigt

Der Vorsitzende gab dem Gemeinderat den Haushaltserlass des Landratsamts bekannt. Die Prüfung des Haushalts hat keine Anstände ergeben.

 

Radwegeverbindung Mariäkappel – Rudolfsberg

Bürgermeister Robert Fischer informierte den Gemeinderat darüber, dass derzeit gemeinsam mit dem Flurneuordnungsamt geprüft wird, ob eine Wegeverbindung zwischen Mariäkappel und Rudolfsberg (für Radfahrer und für den landwirtschaftlichen Verkehr) geschaffen werden kann. Mit den Fördermitteln im Rahmen der Flurbereinigung müsste die Gemeinde einen Eigenanteil von maximal 37.000 € aufbringen.

 

DSL-Anschluss für Marktlustenau

Der Vorsitzende berichtete, dass im Rahmen einer Leitungsverlegung von Marktlustenau nach Waldtann die EnBW gleich ein Glasfaserkabel mitverlegt hat, so dass nun auch in Marktlustenau DSL-Anschlüsse möglich sind.

 

Mittagsbetreuung an der Schule am Kreßberg

Die Mittagsbetreuung an der Schule ist gut angelaufen, der Vorsitzende berichtete, dass bisher pro Woche durchschnittlich 117 Essen ausgegeben wurden. Nachdem pro Essen ein Unkostenbeitrag von 2,70 € verlangt wird, werden die Essen von der Gemeinde mit etwa 1,30 € subventioniert (mit Getränk und Personalaufwand entstehen Kosten von rund 4,- € pro Essen). Nachdem dieses Angebot so gut funktioniert, und so gut angenommen wird, soll dies so beibehalten werden.

 

Änderungen im Bereich Forstverwaltung des Landkreise

Der Landkreis Schwäbisch Hall plant bei der Forstverwaltung organisatorische Änderungen, die sich nach Ansicht des Vorsitzenden wohl nicht bewähren werden, an denen aber leider vonseiten der Gemeinde nichts zu ändern ist: Die Revierförster sollen abgeschafft werden, statt für ein festes Revier sollen die Förster künftig für bestimmte Aufgaben zuständig sein.