Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.11.2008

Globalberechnung für die öffentliche Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung bezüglich der Kanal-, Klär und Wasserversorgungsbeiträge

Bereits seit dem Jahr 2000 arbeitet die Gemeinde Kreßberg bei Gebührenkalkulationen mit dem Büro Schmidt und Häuser zusammen. Dieses Büro hat sich auf Kommunalberatung und Kalkulationen spezialisiert, und hat nun die aktuelle Globalberechnung für die Gemeinde Kreßberg aufgestellt. Bisher wurden die Beiträge auf Grundlage der Globalberechnung von 1996 erhoben. Da die Globalberechung extrem aufwändig ist (Flächenermittlungen, Kosten­aufteilung in Schmutzwasser-, Regenwasser- und Mischwasserleitungen, Berücksichtigung des öff. Interesses, usw.), und bei deren Aufstellung eine sehr umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema zu berücksichtigen ist, ist die Aufstellung durch ein spezialisierte Büro unabdingbar.

Herr Häuser war in der Sitzung anwesend und gab einige Erläuterungen zu dem sehr umfangreichen Werk, das den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugesandt wurde.

Der Fachbeamte für das Finanzwesen, Otto Schwarz, wies darauf hin, dass von den aufgrund der neuen Globalberechnung geänderten Beiträgen in der Regel nur Bauplatzerwerber, oder Eigentümer von neu erschlossenen Grundstücken betroffen sind; für bereits erschlossene Grundstücke ist nichts mehr zu entrichten.

Nach kurzer Aussprache und Klärung verschiedener Fragen der Gemeinderäte stimmte der Gemeinderat der ihm vorgelegten Globalberechnung vom Oktober 2008 zu, und fasste alle erforderlichen Beschlüsse einstimmig. Als Auswirkung der Globalberechnung ändern sich die Beiträge wie folgt: Der Kanalbeitrag steigt von 1,46 auf 1,85 € / m² Nutzungsfläche, der Klärbeitrag sinkt von 1,10 auf 0,95 € / m² Nutzungsfläche, und der Wasserversorgungsbeitrag steigt von 1,23 auf 1,30 € / m² Nutzungsfläche.

 

Kalkulation für die Abwassergebühr (Kanal- und Klärgebühr) 2009 und 2010

Im Abwasserbereich muss als Grundlage für die Gebührenerhebung stets eine aktuelle Kalkulation vorliegen, wobei ein Zeitraum von bis zu 5 Jahren zusammengefasst werden darf. Die derzeit in Kreßberg gültige Kalkulation erstreckt sich auf die Haushaltsjahre 2006 – 2008, und die jetzt vorliegende Berechnung soll für die Jahre 2009 – 2010 gelten.

Die Kalkulation haben die Gemeinderäte mit der Sitzungseinladung erhalten.

Mit der Kalkulation für die Abwassergebühr wurde – wie für die Globalberechnung – ebenfalls das Kommunalberatungsbüro Schmidt und Häuser beauftragt. Herr Häuser erklärte kurz das Wesentliche der Kalkulation: Die Ermittlung der gebührenfähigen Kosten ergab für die beiden Haushaltsjahre 310.000 €, wobei die in den Jahren 04 und 05 im Kanalbereich entstandenen Gewinne anzurechnen sind. Bei den Klärgebühren gab es im Jahr 2005 eine Kostenunterdeckung – ob diese ebenfalls ausgeglichen werden soll, liegt im Ermessen des Gemeinderats. Verzichtet der Gemeinderat jedoch darauf, so wirkt sich dies bei Zuschussanträgen negativ aus – ehe das Land Zuschüs­se gewährt, wird verlangt, dass die eigenen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Die gebührenfähigen Kosten geteilt durch die voraussichtliche Abwassermenge ergibt dann die Abwassergebühr. Bisher lag diese bei 2, 60 € / m³ (1,13 € / m³ Kanalgebühr und 1,47 € / m³ Klärgebühr). Die für 2009 und 2010 vorgeschlagene Abwassergebühr liegt bei 2,89 € / m³ (1,02 € / m³ Kanalgebühr und 1,87 € / m³ Klärgebühr). Die vorgeschlagene Erhöhung der Abwassergebühr wirkt sich bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit ca. 35 € im Jahr aus.

Der Kalkulation der Abwassergebühr liegt ein Mischzinssatz von 4,5 % zugrunde. Der Fachbeamte für das Finanzwesen erläuterte das Zustandekommen dieses Mischzinssatzes und wies darauf hin, dass dieser bisher bei 5,5 % lag, nun aber wegen der gesunkenen Zinsen um ein Prozent gesenkt werden kann. Dies wirkt sich sehr stark auf die Gebühr aus: pro m³ Abwasser reduziert dies die Gebühr um 28 Cent.

Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Gebührenkalkulation zu, und beschloss die vorgeschlagene Erhöhung der Abwassergebühr auf insgesamt 2,89 € / m³.

 

Kalkulation für den Wasserzins 2009

Auch der Wasserzins ist nicht mehr kostendeckend. Der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz erläuterte die Gründe, die eine erneute Erhöhung des Wasserzinses erforderlich machen: Der geringer gewordene Wasserverbrauch (zum einen durch die Sparsamkeit der Bürger, aber auch durch gesunkene Einwohnerzahlen) hat zur Folge, dass frisches Wasser aus der Leitung immer teurer wird  -  weniger Wasser kostet wegen der hohen Fixkosten mehr Geld. Obwohl in den letzten Jahren der Wasserzins jährlich angepasst wurde, sind bei den Jahresabschlüssen der Wasserversorgung Fehlbeträge entstanden.

Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Überdeckungen auszugleichen, Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Nachdem es sich bei der Wasserversorgung um ein sog. wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde handelt, ist die Gemeinde aber gehalten, keine Verluste zu schreiben. Insgesamt sind von 2004 bis 2007 genau 89.685 € auszugleichen. In die aktuelle Kalkulation hat GOAR Schwarz den Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 in Höhe von 26.314 € zur Abdeckung eingestellt.

Auf dieser Grundlage und einem Jahresverbrauch von momentan rund 150.000 m² liegt der kostendeckende Wasserzins für 2009 bei 2,20 €/m³. Bisher werden 2,05 €/m³ erhoben.

Außerdem schlug der Fachbeamte eine Erhöhung der Grundgebühr für jeden Wasserzähler von 1,10 € monatlich auf 1,30 € im Monat vor.

Nachdem der Wasserzins von 1997 bis 2005 bei 1,59 € stabil gehalten werden konnte, ist seither jährlich eine Erhöhung notwendig geworden. Ein Grund ist auch der höhere Bezugspreis der Riesgruppe. Somit liegt die Gemeinde Kreßberg mit dem Wasserzins 2009 verglichen mit den anderen Kreisgemeinden auf Platz 5; beim Abwasser liegt die Gebühr etwa im Mittelfeld der 30 Kreisgemeinden. Dass in Kreßberg das Wasser relativ teuer ist, liegt nach den Worten von Bürgermeister Robert Fischer unter anderem auch daran, dass es hier keinen „Großverbraucher“, wie etwa eine größere Firma, einen Schlachthof o.ä. gibt. Auch die fehlenden Einwohner des Tempelhofs schlagen hier zu Buche.

Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation zu und setzte den Wasserzins ab 1. 1. 2009 auf 2,20 €/m³ und die Grundgebühr für die die Wasserzähler auf 1,30 € im Monat fest.

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung / Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung

Aufgrund der unter den Tagesordnungspunkten 1 – 3 gefassten Beschlüsse wurden die Abwasserbeseitigungssatzung und die Wasserversorgungssatzung entsprechend geändert. Beide Satzungsänderungen sind in diesem Mitteilungsblatt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ abgedruckt. Die Änderungen gelten ab 01.01.2009

 

Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans

Im letzten Kindergartenjahr wurde die Zahl der Kindergartengruppen in unseren drei Kindergärten von 7 auf 5 reduziert (Regelgruppen, jeweils mit Wahlmöglichkeit zwischen verlängerter Öffnungszeit und Regelöffnungszeit). Diese Gruppen bieten für rund 120 Kinder Platz, mo­mentan werden sie von 102 Kindern besucht (Haselhof 38 Kinder, Waldtann 39 Kinder, Marktlustenau 25 Kinder). In allen Kindergärten ist die Aufnahme 2-jähriger und bei Bedarf die integrative Betreuung behinderter / entwicklungsverzögerter Kinder möglich.

Nach den vorliegenden Geburtenzahlen ist in den nächsten Jahren mit ähnlich geringen Jahrgangsstärken zu rechnen, so dass das derzeitige Angebot auch im nächsten Jahr im Großen und Ganzen so beibehalten werden soll – höchstens in Marktlustenau könnte eine geringfügige Personalaufstockung erforderlich werden.

Von dem Angebot, auch 2-Jährige Kinder in den Kindergärten aufzunehmen, wird bisher nur wenig Gebrauch gemacht. Für jüngere Kinder besteht momentan (noch) kaum Bedarf. Das Land Baden-Württemberg strebt jedoch den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder von 0-3 Jahren an. Ab 2013 gibt es für Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindergrippe oder Tagesmutter)! Daher wird sich der Gemeinderat in nächs­ter Zeit mit der Frage, ob eine Kinderkrippe eingerichtet werden soll, beschäftigen müssen.

Für das kommende Jahr beschloss der Gemeinderat folgenden „Kindergartenbedarfsplan“:

- Die Kindergärten der Gemeinde Kreßberg werden mit insgesamt 6 Gruppen geführt: Haselhof und Waldtann je 2 Gruppen, Marktlustenau eine „normale“ und (bei Bedarf) eine Kleingruppe.

- In allen Kindergärten gibt es ein Wahlrecht zwischen „verlängerter Öffnungszeit“ (also 6 Stunden am Stück, auch über Mittag) oder Regelbesuch (vor- und nachmittags mit Mittagspause). Ganztagsbetreuung wird nicht angeboten.

- Die Gruppen werden bei Bedarf als „integrative“ Gruppen geführt (d.h. die Mitbetreuung von behinderten Kindern ist grundsätzlich möglich).

- Soweit im jeweiligen Kindergarten genügend freie Plätze vorhanden sind (momentan in allen drei Kindergärten), werden zweijährige Kinder aufgenommen.

- Ein Bedarf für Kindergärten besonderer Ausrichtung wurde nicht festgestellt.

 

Gesamtbetreuungskonzeption für die Kinder in der Gemeinde Kreßberg

Zur übersichtlichen Darstellung des Betreuungsangebots der Gemeinde Kreßberg stellte die Hauptamtsleiterin Birgit Macho dem Gemeinderat die „Gesamtbetreuungskonzeption“ der Gemeinde vor.

Insgesamt bietet die Gemeinde Kreßberg für Kinder von 2 Jahren bis zum Ende der Hauptschule folgendes Betreuungsangebot:

2 – 6-Jährige:       Gemeindekindergärten; auch in den Ferien (außer in den Weihnachtsferien)

6 – 10-Jährige:     Grundschüler werden bei Bedarf im Rahmen der „verlässlichen Grund­schule“ in den Kindergärten mitbetreut.

Ø          Zum einen an Schultagen vor und / oder nach dem Unterricht, so dass ab 7:30 bis 13:30 Uhr eine Betreuung gewährleistet ist. In der Regel werden die Kinder im Kindergarten Marktlustenau mitbetreut. Bei Bedarf (und wenn der Busfahrplan es zulässt) ist dies auch in den anderen Kindergärten möglich (in Haselhof bereits ab 7:00 Uhr).

Ø          Außerdem wird seit 2008 Ferienbetreuung der Grundschüler in den Kindergärten angeboten (außer an Weihnachten, da dann alle Kindergärten geschlossen sind)

6 – 16-Jährige      Für Grund- und Hauptschüler gibt es außerdem in der Schule am Kreßberg an drei Tagen in der Woche ein warmes Mittagessen und das Angebot einer Nachmittagsbetreuung (Hausaufgabenbetreuung und verschiedene AG’s).

Bürgermeister Robert Fischer wies darauf hin, dass es außerdem für Kinder und Jugendliche zahlreiche weitere Beschäftigungsmöglichkeiten in Kreßberg gibt – das Angebot der Vereine, der Kirchengemeinden und der Feuerwehr, sowie das von der Gemeinde organisierte Kinderferienprogramm runden das Betreuungsangebot der Kindergärten und der Schule ab.

Die vorgestellte Gesamtbetreuungskonzeption sollte auch nicht als etwas „statisches“ betrach­tet werden sollte, sondern nach Möglichkeit dem jeweiligen Bedarf angepasst werden soll.

Der Gemeinderat nahm die vorgestellte „Gesamtbetreuungskonzeption“ der Gemeinde Kreßberg zustimmend zur Kenntnis

 

Errichtung eines Futterlagers mit Viehunterstand auf dem Flst. Nr. 1586 in Selgenstadt

Der Gemeinderat hatte über die Erteilung des Einvernehmens zu einem Bauantrag auf Errichtung eines Futterlagers mit Viehunterstand auf dem Flst. Nr. 1586 bei Selgenstadt zu entscheiden. Auf dem Grundstück befindet sich ein Gehege, und das geplante Gebäude mit einer Grundfläche von 10 x 10 m soll 5,20 m hoch werden. Da es sich um ein landwirtschaftliches Vorhaben handelt, das im Außenbereich grundsätzlich zulässig ist, stimmte der Gemeinderat diesem Vorhaben zu.