Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 21.11.2011

 

Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Kreßberg

Bürgermeister Robert Fischer berichtete dem Gemeinderat über den Sachstand bei der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Kreßberg. In der Gemeinschaftsschule sollen die Schüler länger gemeinsam lernen – Ziel ist, dass Haupt-, Realschüler und möglichst auch Gymnasiasten gemeinsam die Schule besuchen und dennoch je nach Fähigkeiten und Bedarf individuell gefördert werden. Seit dem Regierungswechsel im Land Baden-Württemberg ist diese Schulform, die für Kreßberg sehr positiv wäre, ja grundsätzlich möglich, weshalb die Gemeinde auch unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Möglichkeit einen entsprechenden Antrag gestellt hat.

Jedoch können zu Beginn nur etwa 30 Schulstandorte als Gemeinschaftsschulen geführt werden. Um dem Antrag von vornherein mehr Gewicht zu geben und zu bekräftigen, dass es der Gemeinde ernst ist mit der Gemeinschaftsschule, fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, dass dem Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Kreßberg ausdrücklich zugestimmt wird. Auch die Schulkonferenz und das Lehrerkollegium haben bereits die entsprechenden Beschlüsse einstimmig gefasst. Wichtig ist, dass die Gemeinschaftsschule baldmöglichst starten kann.

Der Vorsitzende berichtete noch, dass bei der Schloss Tempelhof eG Überlegungen bestehen, in Tempelhof eine Montessori-Schule einzurichten. Gemeinde und Schule stehend diesen Überlegungen offen gegenüber; möglicherweise ist hier auch eine Kooperation für beide Seiten sinnvoll.

 

Gestaltung der Windenergienutzung nach der Änderung des Landesplanungsgesetzes

Da die neue Landesregierung die Nutzung erneuerbarer Energien voranbringen möchte, wird derzeit das Landesplanungsgesetz geändert mit dem Ziel, den Bau von Windkraftanlagen zu erleichtern. Nach bisherigem Recht waren „regional bedeutsame“ Windkraftanlagen (also Windräder mit über 50 m Nabenhöhe bzw. Windparks ab drei Windrädern) nur in den „Vorrangflächen“; die im Regionalplan ausgewiesen waren, möglich. Voraussichtlich ab Mitte 2012 sollen solche Anlagen nun auch außerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen erlaubt werden. Die Gemeinden haben allerdings die Möglichkeit, im Flächennutzungsplan steuernd einzugreifen, und Flächen für Windkraftnutzung auszuweisen bzw. Flächen auszuschließen.

Zur Erörterung dieser neuen Rechtslage hat letzte Woche bereits eine Informations­veranstaltung für die beiden Gemeinderäte Fichtenau und Kreßberg mit dem Direktor des Regionalverbands Heilbronn-Franken, Herrn Mandl, sowie Herrn Fuhrmann vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall stattgefunden. Fichtenau und Kreßberg bilden ja eine Verwaltungsgemeinschaft und stellen den Flächennutzungsplan gemeinsam auf.

Werden die Gemeinden nicht tätig, so sind Windkraftanlagen künftig im Außenbereich wegen der Privilegierung grundsätzlich zulässig, das heißt, es besteht ein Anspruch auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn alle sonstigen Bedingungen erfüllt sind.

Um jedoch Entwicklungsmöglichkeiten für die Ortschaften offen zu halten (etwa die Ausweisung neuer Baugebiete), sollte die Planungshoheit der Gemeinde wahrgenommen werden und Kriterien erarbeitet werden, nach denen Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Um hier möglichst unbeeinflusst entscheiden und so die für das Verbandsgebiet objektiv beste Lösung erarbeiten zu können, sollte dies möglichst frühzeitig – bevor konkrete Anfragen für bestimmte Standorte vorliegen – angegangen werden.

Der Gemeinderat beauftragte daher die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung, die entsprechenden Beschlüsse (zunächst den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans) zu fassen.

 

Kindergartenbedarfsplan und Kostenentwicklung im Betreuungsbereich

Der Kindergartenbedarfsplan der Gemeinden ist jährlich fortzuschreiben und mit dem Kreisjugendamt abzustimmen. Dabei sind nicht nur die Kinderzahlen, sondern auch die Art und der zeitliche Umfang des Betreuungsbedarfs zu berücksichtigen.

In Kreßberg gibt es die drei Kindergärten Marktlustenau, Waldtann und Haselhof, die jeweils zweigruppig geführt werden, und derzeit rund 150 Kinder aufnehmen könnten. Momentan werden 107 Kinder betreut. Der Umfang der angebotenen Betreuung wurde in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut – von zunächst festen Regelöffnungszeiten hin zur Wahlmöglichkeit für die Eltern zwischen „verlängerter Öffnungszeit“, auch über die Mittagszeit, und Regelbesuch. Während früher nur 30 Stunden Öffnungszeit pro Woche abgedeckt werden mussten, sind es jetzt in Marktlustenau 37,5 Stunden und in Waldtann und Haselhof 40 Stunden.

Die Randzeiten mit weniger als zehn Kindern konnten bisher mit jeweils einer Erzieherin abgedeckt werden, so dass durch Schichtpläne diese Öffnungszeiten recht gut abgedeckt werden konnten. Neuerdings ist es aber nicht mehr erlaubt, dass eine Fachkraft mit den Kindern allein im Gebäude ist. Somit steigt der Personalbedarf, um die gesamte Öffnungszeit mit mindestens zwei Betreuungspersonen abdecken zu können. Hinzu kommt die angestrebte Verbesserung der Betreuungsqualität und die Verwirklichung des Orientierungs- und Bildungsplanes. Daher hat Land nun Mindestpersonalschlüssel eingeführt, mit einem stufenweisen Anstieg der Personalausstattung je Gruppe bis 2012. All dies führt trotz sinkender Kinderzahlen zu steigenden Personalkosten (allerdings werden auch die Landeszuschüsse ansteigen, da sich das Land verpflichtet hat, die Mehrkosten, die durch die Anhebung des Mindestpersonalschlüssels entstehen, zu 2/3 zu tragen).

Hinzu kommt noch die geplante Kinderkrippe in Haselhof, die ab September 2012 in Betrieb gehen soll.

Die Personalkosten im Bereich der Kinderbetreuung werden aus diesen Gründen im kommenden Jahr voraussichtlich um rund 120.000 € auf 612.000 € ansteigen.

Dennoch beschloss der Gemeinderat auf Antrag der Verwaltung einstimmig, den Kindergartenbedarfsplan fortzuschreiben und das Betreuungsangebot an keinem der drei Standorte einzuschränken. Es bleibt also bei den bekannten Öffnungszeiten, der Wahlmöglichkeit zwischen Regelbetreuung und „verlängerter Öffnungszeit“, der Betreuung Zweijähriger in den Kindergärten, und der integrativen Betreuung von behinderten / entwicklungsverzögerten Kindern. Zusätzlich kommt ab Herbst die Kinderkrippe mit 10 Plätzen in Haselhof hinzu.

 

EDV-Verfahren für das Finanzwesen bei der Gemeindeverwaltung

Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat den Umstieg auf ein anderes EDV-Verfahren für die Finanzverwaltung vor. Bisher wird das vom Zweckverband Kommunale Informations­verarbeitung Baden-Franken – KIVBF angebotene Programm von SAP genutzt. Es handelt sich um ein ursprünglich für die Industrie entwickeltes Programm, das von der Grundstruktur her eigentlich nicht für den Einsatz in kleinen Kommunen passt, und daher sehr unkomfortabel und umständlich zu bedienen ist und zahllose Funktionen und Auswertungsmöglichkeiten bietet, die eine Gemeinde unserer Größenordnung nicht braucht. Lange Zeit wurde versucht, in Zusammenarbeit mit der KIVBF Verbesserungen und Programmänderungen zu erreichen, was aber nicht möglich war. Leider bietet die KIVBF – im Gegensatz zu anderen Rechenzentren - ihren Kunden auch kein Alternativprogramm für den Finanzbereich an.

Von der Firma Data-Plan wird das Programm "Finanz-Plus" angeboten, mit dem bereits über 100 Gemeinden in Baden-Württemberg arbeiten, und das für unsere Ansprüche nicht nur besser geeignet sondern auch kostengünstiger wäre. Durch die wesentlich niedrigeren jährlichen Wartungs- und Pflegekosten würde sich die Einführung trotz der Umstellungs- und Schulungskosten (rund 40.000 €) innerhalb weniger Jahre amortisieren.

Damit die Umstellung ab 2013 möglich wird, muss noch in diesem Jahr beim Rechenzentrum gekündigt werden.

Der Gemeinderat stimmte der Umstellung einstimmig zu.

 

Kreditaufnahme 2011

Der Haushaltsplan 2011 enthält eine Kreditermächtigung von 360.000 €, wovon bisher erst 56.000 € für die Sanierung des Kindergartens in Haselhof aufgenommen wurden. Derzeit werden Kommunalkredite zu sehr günstigen Konditionen angeboten (Zinssatz unter 3 % bei einer Laufzeit von 20 Jahren), weshalb der Gemeinderat zustimmte, den Restbetrag von 300.000 € so schnell wie möglich aufzunehmen. Es werden noch Mittel benötigt für die Finanzierung verschiedener Investitionen, etwa die derzeit laufenden Kanalsanierungs­maßnahmen sowie den Anschluss der Ortschaften Mistlau, Hohenberg und Schwarzenhorb an die öffentliche Wasserversorgung.

 

Festlegung des Bauplatzpreises im neu erschlossenen Abschnitt des Baugebiets Weidengärten, Marktlustenau

Nachdem der letzte Abschnitt des Baugebiets Weidengärten mit 11 Bauplätzen nun erschlossen ist, hat der Fachbeamte für das Finanzwesen die Erschließungskosten ermittelt und den kostendeckenden Verkaufspreis errechnet.

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Höhe des Verkaufspreises von 62,- € / m² (voll erschlossen) einstimmig zu.

Zum Vergleich: im alten Bauabschnitt betrug der Bauplatzpreis 55,- € / m²; in Haselhof sind es 65,- € / m², in Waldtann 59,- € / m².

 

Elektrosicherheitsmaßnahmen in der Kreßberghalle, der Schule am Kreßberg, und im Kindergarten Marktlustenau

Die Überprüfung der elektrischen Anlagen und Einrichtungen in den genannten Einrichtungen durch eine darauf spezialisierte Firma hat ergeben, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht. Der E-Check hat einen Reparaturbedarf an verschiedenen Geräten und notwendige Behebung von Mängeln der ortsfesten Anlagen in Höhe von rd. 20.000 € ergeben. Diese Mängelbeseitigung sollte zeitnah erledigt werden; der Gemeinderat stimmte der Vergabe der notwendigen Arbeiten zu.

Darüber hinaus wurden verschiedene Verbesserungen an den Anlagen vorgeschlagenen, die nicht sofort umgesetzt werden müssen. Diese Arbeiten kommen auf 12.500 €, können jedoch noch einige Zeit hinausgeschoben werden.

Auf die ebenfalls vorgeschlagene Umrüstung der Beleuchtung auf energieeffizientere Lampen (einschließlich Arbeitszeit würde dies rd. 34.000 € kosten) wird vorerst verzichtet, da diese sich erst in ca. 10 - 15 Jahren amortisieren würde.

 

Antrag der Dorfgemeinschaft Gaisbühl zur Unterstützung von Anschaffungen für den Spielplatz

Die Dorfgemeinschaft Gaisbühl hat für den Gaisbühler Spielplatz neue Spielgeräte und Sitzgelegenheiten für rund 1.500 € angeschafft und bat um Unterstützung durch die Gemeinde. Der Gemeinderat stimmte zu, 750 € für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

 

Antrag der ev. Kirchengemeinde Waldtann auf Unterstützung der Sanierungsarbeiten an der Äegidiuskirche

Vom ev. Pfarramt Marktlustenau/Waldtann ging ebenfalls ein Antrag auf Unterstützung ein. Die Äegidiuskirche in Waldtann wird saniert, und da es sich um ein sehr ortsbildprägendes Gebäude handelt, stimmte der Gemeinderat zu, die Sanierungsarbeiten mit einer Spende von 1.000 € zu unterstützen.

 

Sonstiges

Die Schule und die Kindergärten erhielten in den letzten Monaten verschiedene Spenden; der Gemeinderat genehmigte die Annahme dieser Beträge.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nochmals das Thema Windkraftanlagen angesprochen und angefragt, ob die Gemeinde örtliche Initiativen unterstützen würde. Der Vorsitzende weißt darauf hin, dass die Gemeinde hier abgesehen von Appellen keine Handhabe hat – es sei nur ideelle Unterstützung möglich, wenn sich beispielsweise eine örtliche Genossenschaft gründen würde. Wenn die Genehmigung für den Bau einer Windkraftanlage beantragt wird, müsse diese bei Vorliegen aller Voraussetzungen vom Landratsamt erteilt werden, unabhängig davon, ob Antragsteller ein auswärtiger Investor oder eine örtliche Initiative ist. Selbst in den Bau einer solchen Anlage einzustei­gen oder ein Bürgerwindrad zu initiieren gehöre nicht zum Aufgabengebiet einer Gemeinde.

Außerdem wurde das in letzter Zeit verstärkte Auftreten von Biberschäden und der Fortgang der Kanalsanierung in Waldtann angesprochen.