Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 18.11.2013

 

Situation der Schule am Kreßberg

Bereits in der letzten Sitzung hatte Bürgermeister Robert Fischer von einem Schreiben des Regierungspräsidiums zur künftigen Schulentwicklung berichtet, dem zu entnehmen war, dass Schulen im ländlichen Raum beim Bestreben, Gemeinschaftsschulen zu werden, vom Land keine besondere Unterstützung zu erwarten haben. Das Ziel der Schulpolitik ist derzeit eher Effizienzsteigerung durch große, zentrale Einheiten. Die festgesetzten Mindestschülerzahlen pro Jahrgang werden das Aus für die meisten weiterführenden Schulen im ländlichen Raum bedeuten.

Hinzu kommt, dass kürzlich für zwei Crailsheimer Schulen Anträge auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen gestellt wurden, und dass geplant ist, dass auch an Realschulen der Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse möglich sein soll. Somit werden die Schüler der ländlichen Gemeinden noch mehr als bisher Richtung Stadt tendieren.

Daraufhin haben die Bürgermeister der Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach, Fichtenau, Satteldorf und Kreßberg einen gemeinsamen Antrag gestellt mit dem Ziel, die Kultusverwaltung dazu zu bewegen, eine Schulkonzeption für den hiesigen Raum in Angriff zu nehmen. Nun wurden die beteiligten Bürgermeister zumindest zu einem Gespräch Anfang Dezember nach Stuttgart eingeladen, dessen Ergebnis zunächst abgewartet werden soll.

Der Vorsitzende rief in Erinnerung, was die Gemeinde und die Schule am Kreßberg (mit Lehrerkollegium und Eltern) schon alles unternommen haben, um den Schulstandort in Marktlustenau zu stärken und zu sichern:

Schon 2001 wurde die Einrichtung eines Realschulzugs beantragt, damit nicht Jahr für Jahr eine komplette Klassenstärke an Schülern nach Crailsheim abwandert – erfolglos.

2005 wurde eine Projektgruppe gegründet, die Vorschläge für die Attraktivitätssteigerung der Schule erarbeitete, die ab 2006 dann auch umgesetzt wurden – seit 2006 gibt es Nachmittagsbetreuung und ein warmes Mittagessen an der Schule, zunächst an drei Tagen wöchentlich, inzwischen sogar vier Mal wöchentlich – und dies, ohne staatliche Mittel für Schulsozialarbeit zu beantragen.

2009 war versucht worden, eine Kooperation mit der Realschule am Karlsberg anzustoßen, woran die Realschule allerdings kein Interesse hatte, und wofür die Gemeinde leider auch keine Unterstützung seitens der Kultusverwaltung erhielt. Auch die Einrichtung einer Realschule zusammen mit Fichtenau (im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbands) wurde abgelehnt, und seit im Jahr 2011 das Gemeinschaftsschulkonzept der neuen Landesregierung verkündet wurde, hat die Gemeinde bereits zwei Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule gestellt, die ebenfalls beide abgelehnt wurden. Auch eine Kooperation mit Tempelhof, wo inzwischen eine kleine Privatschule in Betrieb ging, wurde nicht genehmigt.

Inzwischen sind die Schülerzahlen so weit gesunken, dass nun bereits die Klassen 5 und 6 sowie 7 und 8 gemeinsam unterrichtet werden müssen. Im Moment sind nur noch fünf Schüler in der 5. Klasse. Eine Zusammenlegung von noch mehr Klassenstufen als bisher ist aber ohne Qualitätseinbuße nicht mehr möglich, da ja bei so geringen Schülerzahlen auch nur noch wenige Lehrerstellen genehmigt werden.

Einziger Ausweg wäre die Kooperation mit Nachbarkommunen, was für Kreßberg aufgrund der räumlichen Lage aber kaum Sinn macht – als direkte Nachbarn kämen nur Satteldorf und Fichtenau infrage, da die Schüler aus den bayrischen Nachbarkommunen bei der Bedarfsberechnung nicht mitzählen.

Rektor Köhnlein, der in der Sitzung anwesend war, äußerte ebenfalls sein Unverständnis an der Ablehnungen sämtlicher Vorstöße aus Kreßberg – zumal nur wenige Wochen vor der Ablehnung des letzten Antrags auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule das Ergebnis einer Fremdevaluation bekannt wurde – die Schule am Kreßberg hat bei dieser Prüfung ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Leider kämen von der Kultusverwaltung auch keinerlei Hinweise, was vor Ort getan werden kann, um die Schule zu halten – die Rahmenbedingungen wurden in Baden-Württemberg inzwischen so gesetzt, dass es für die meisten Schulen im ländlichen Raum kaum noch eine Chance auf Fortbestand gibt.

Im Gemeinderat wird diese Entwicklung, die zu einem weiteren Ausbluten des ländlichen Raums führen wird, sehr bedauert – man würde gerne einmal mit einem Verantwortlichen aus dem Oberschulamt oder vom Regierungspräsidium direkt reden. Der Vorsitzende hält es ebenfalls für sinnvoll, einmal jemanden aus der Kultusverwaltung nach Kreßberg einzuladen – zunächst sollte aber noch der Termin der Bürgermeister beim Regierungspräsidium abgewartet werden.

 

Beratung zur Bedarfsplanung Kinderbetreuung und Festsetzung einer Gebühr für die Aufnahme von 2-jährigen Kindern in den Kindergärten

Die Anmeldungen zur Kinderkrippe gingen zunächst nur sehr schleppend ein: ursprünglich war die Inbetriebnahme für letzten Herbst geplant, aber erst im Februar 2013 konnte mit zwei Kindern, die sich auch noch einen Platz teilten, begonnen werden. Nun wird die Gemeinde aber von der Entwicklung geradezu überrollt – alle Plätze in der Krippe sind seit dem Sommer belegt, und trotz „Platz-Sharing“ und Erhöhung der Kinderzahl im Rahmen des „Flexibilisierungspakets“ des Landes Baden-Württemberg gibt es inzwischen eine Warteliste.

Die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze geht nicht von heute auf morgen, und um die Situation möglichst schnell zu entschärfen, sollten nach Ansicht des Vorsitzenden als Übergangslösung wieder Kinder ab dem zweiten Geburtstag in den Kindergärten aufgenommen werden (soweit im jeweiligen Kindergarten Plätze frei sind). Momentan werden in den Kindergärten Kinder erst ab etwa 2 ¾ Jahren aufgenommen.

Wie die momentane Entwicklung zeigt, wird jedoch auf Dauer die Schaffung weiterer Krippenplätze unumgänglich sein – die Frage ist, wo dies geschehen sollte. Die Kinderbetreuung ist in der Gemeinde dezentral ausgerichtet, Kindergärten gibt es in Haselhof, Marktlustenau und Waldtann. Beim Krippenbau spricht jedoch viel dafür, sich auf einen Standort zu konzentrieren, da es dann besser möglich ist, auch die Randzeiten bei längeren Öffnungszeiten personell abzudecken. Momentan ist die Krippe täglich bis 15:00 Uhr geöffnet, auf Dauer wird diese Öffnungszeit aber nicht ausreichen, vermutlich wird man die Betreuungszeit bis 17:00 Uhr ausdehnen müssen. Damit die Eltern beim Wechsel von der Krippe zum Kindergarten nicht ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, wird man dieselbe Betreuungszeit dann auch im Kindergarten benötigen. Eine solche Ausweitung des Angebots kann jedoch nicht an allen drei Standorten finanziert werden.

Natürlich ist die Konzentration auf einen Krippenstandort immer ein Kompromiss, aber beim Standort Haselhof wären die Nachteile nach Ansicht des Vorsitzenden am geringsten. Haselhof bietet sich an, da zum einen der Umweg für Eltern aus den anderen Gemeindeteilen – zumindest, wenn sie in Crailsheim arbeiten - nicht allzu groß ist, und da es im Einzugsbereich des Kindergartens Haselhof die meisten Kinder gibt.

Aus der Mitte des Gemeinderats werden noch die leerstehenden Schulräume in Waldtann für eine Krippe ins Spiel gebracht, allerdings wäre ein Umbau wegen der Bausubstanz und des ungeeigneten Zuschnitts dieser Räume mindestens so aufwändig, wie ein weiterer Anbau an den Kindergarten Haselhof.

Bürgermeister Robert Fischer wird daher Architekt Weinrich, der schon die Kindergarten­erweiterung und die Krippe in Haselhof geplant hat, mit einem Entwurf für einen Anbau beauftragen.

Für die Aufnahme von Zweijährigen in den Kindergärten, die nun als Übergangslösung angeboten werden soll, wurden die Elternbeiträge auf 158 Euro (für einen Kindergartenbesuch bis zu 6 Stunden täglich) festgesetzt. Bei zwei Geschwistern diesen Alters im Kindergarten kommt der Beitrag für beide zusammen auf 198 €; ist ein Geschwisterkind im Kindergartenalter, also 3 Jahre oder älter, so sind für beide Kinder zusammen 180,- € zu bezahlen.

 

Festlegung der Abwassergebühr und Änderung der Abwassersatzung

Zuletzt wurden die Abwassergebühren 2011 (anlässlich der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr) neu festgesetzt. Da bei der Abwasserbeseitigung weder ein Gewinn noch ein Verlust entstehen soll, ist der Kostendeckungsgrad regelmäßig zu überprüfen. Das kommunale Fachbüro Schmidt und Häuser wurde daher mit der Neukalkulation der kostendeckenden Gebühren für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014 und 2015 beauftragt.

In diese Kalkulation fließen die Kosten der Unterhaltung und Sanierung von Leitungen, Pumpwerken und Kläranlagen, die Personalkosten, die Betriebskosten (Betriebsstrom) und die kalkulatorischen Kosten (Verzinsung des eingesetzten Kapitals und Abschreibung der Anlagen) ein. Nach Abzug des Anteils, der auf die Straßenentwässerung entfällt, werden die Kosten auf die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbehandlung aufgeteilt, wobei 80 % der Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und 20 % für die Regenwasser­beseitigung entstehen.

Wegen der hohen Aufwendungen der letzten Jahre im Bereich Abwasserbeseitigung (Umsetzung der Abwasserkonzeption und hohe Sanierungskosten für die Kanäle, Pumpwerke und die etwa 30 Jahre alten Kläranlagen) ist eine Anhebung der Gebühren unumgänglich.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Schmutzwassergebühr ab 1. Januar 2014 von 2,65 € auf 2,89 € je Kubikmeter und die Gebühr für die Entsorgung des Niederschlagswassers von 0,22 € auf 0,27 € je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche anzuheben.

Der Fachbeamte wies darauf hin, dass die Kreßberger Gebühren trotz des enorm großen Leitungsnetzes unserer Flächengemeinde im Vergleich zu Nachbarkommunen auch nach dieser Erhöhung noch moderat sind. Jedoch zeichne sich bereits heute für den Kalkulationszeitraum 2016 / 2017 eine erneute Anhebung ab. Bei den jetzt festgesetzten Gebührensätzen sind die Kostenunter- und ‑überdeckungen bis zum Jahr 2010 einbezogen. Die Defizite aus den Jahren 2011 und 2012 (je 75.000 €) können erst im Kalkulationszeitraum 2016 /2017 berücksichtigt werden, und werden dann voraussichtlich zu einer erneuten Erhöhung führen.

 

Vorzeitige Rückzahlung von Darlehen

Die momentane Haushaltslage erlaubt es, zwei Darlehen, die vor ca. 15 Jahren zu einem Zinssatz von rd. 4,4 % aufgenommen wurden, vorzeitig zurückzuzahlen. Trotz der Vorfälligkeitsentschädigung, die bei vorzeitiger Rückzahlung der noch offenen 150.000 € anfällt, bringt dies eine Einsparung von rund 5.000 €. Die Rückzahlung ist aufgrund der guten finanziellen Situation im Haushaltsjahr 2013 ohne Fehlbetrag möglich.

Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise zu.

 

Sonstiges

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die neu eingestellte Mitarbeiterin im Sekretariat, Sabine Grünzweig, nun ihre Arbeit bei der Gemeindeverwaltung Kreßberg aufgenommen hat.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Problematik von Laub auf den Friedhöfen und Laub und Samen durch als Straßenbäume gepflanzte Ahornbäume, fehlende Schneefangzäune und falsch gesteuerte Straßenlampen angesprochen.