Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 29.07.2013

Nutzung der Friedhöfe, Ausweisung neuer Grabflächen

Bürgermeister Robert Fischer griff ein Thema auf, das schon seit Längerem immer wieder zur Sprache kam – die Schaffung von Bestattungsmöglichkeiten in einer Urnenwand oder in einem anonymen Grabfeld. Es ist zu beobachten, dass sich die Bestattungskultur allmählich ändert, die Zahl der Erdbestattungen nimmt ab, die der Urnenbestattungen nimmt zu. Auch wird gelegentlich der Wunsch nach einer Urnenwand oder einem anonymen Grab geäußert, eine Tendenz, die sicherlich noch zunehmen wird, da viele Menschen fern ihrer Familie leben und oft niemand in der Nähe ist, der sich für lange Jahre um die Grabpflege kümmern kann.

In allen fünf Kreßberger Friedhöfen gibt es Urnenwahlgräber. Der Vorsitzende stellte seine Überlegungen dem Gemeinderat vor, wobei noch kein Beschluss gefasst wurde, sondern vorerst lediglich Ideen gesammelt oder Denkanstöße gegeben werden sollen.

Für den Friedhof in Bergertshofen, in dem jährlich nur wenige Bestattungen stattfinden, hält er eine Urnenwand nicht für unbedingt erforderlich. Für die anderen vier Friedhöfe wäre die Einrichtung von Urnenwänden jedoch sinnvoll, und es gibt auch geeignete freie Flächen.

Beim kürzlich erweiterten Friedhof Waldtann ist eine Grabfläche für anonyme Urnengräber und Urnenrasengräber geeignet. Nach Ansicht des Vorsitzenden reicht es aus, eine solche Bestattungsmöglichkeit nur auf einem der fünf Friedhöfe vorzusehen, da bei dieser Bestattungsart nicht mit vielen Friedhofsbesuchen von Familienangehörigen zu rechnen ist, und daher die Entfernung vom Wohnort keine so große Rolle spielen dürfte. Das Grabfeld direkt westlich der Leichenhalle im neuen Friedhofsteil wäre hierfür gut geeignet.

Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst. Zunächst soll noch eine gemeinsame Besichtigung stattfinden.
 

Neuregelung der Elternbeiträge für die Kinderkrippe aufgrund des geänderten Angebots

Bisher ist die Kinderkrippe in Haselhof sechs Stunden vormittags (7:00 bis 13:00 Uhr) geöffnet. Nachdem sich abzeichnete, dass diese Öffnungszeiten den Eltern nicht ausreichen, wurde in der letzte Sitzung beschlossen, die Krippe täglich bis 15:00 Uhr zu öffnen. Durch den erhöhten Personalbedarf mussten auch die Elternbeiträge angepasst werden.

Da nicht alle Eltern die längeren Öffnungszeiten brauchen, wurden gestaffelte Gebühren (für bis zu 6 Stunden und für 6 – 8 Stunden täglich) eingeführt.

Einige Eltern brauchen nur einen halben Platz – „Platz-Sharing“ ist bei bis zu 40 % der Plätze erlaubt. Es können also 4 der 10 Plätze geteilt werden, so dass maximal 14 Kinder angemeldet sein können (die Kinder, die sich einen Platz teilen, dürfen dann nicht gleichzeitig da sein). Da mehr Kinder auch mehr Vorbereitung und mehr Gesprächsbedarf mit den Eltern erfordern, ist bei Platz-Sharing mehr Vorbereitungszeit für die Erzieherinnen einzuplanen. Wegen des erhöhten Aufwands wurde daher der Betrag für einen halben Platz auf 55 % des Preises für einen vollen Platz angehoben.

Ausgehend von dem festgesetzten Betrag von 205 € im Kindergartenjahr 2012/13 ergibt sich bei einer Erhöhung analog zu den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommu­nalen Landesverbände für das Jahr 2013/2014 ein Betrag von 211 € monatlich (264 € bei zwei Kindern einer Familie) für Kinder, die die Krippe nur für bis zu 6 Stunden täglich benötigen.

Für 6 – 8 Stunden tägliche Besuchszeit wurden 281 € bei einem Kind und 352 € bei zwei Kindern einer Familie, die gleichzeitig da sind, festgesetzt.

Bei Platz-Sharing beträgt der neue Beitrag bei bis zu 6 Stunden 116 € (145 € für mehrere Kinder einer Familie) und bei bis zu 8 Stunden 155 € (194 € bei mehreren Kindern einer Familie).


Bauvoranfrage zur Errichtung von vier Windkraftanlagen in dem im Entwurf des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Fichtenau vorgesehenen Vorranggebiet

Um Rechtssicherheit für weitere Verfahrensschritte zu erhalten, hat die Firma „Naturenergie Zeilinger UG“ einen Antrag auf Bauvorbescheid für vier Windkraftanlagen gestellt. Die Windräder sind mit einer Nabenhöhe von 140 m und einem Rotordurchmesser von 116,8 m, Gesamthöhe also 200 m, geplant.

Die Anlagen sollen als „Bürgerwindräder“ verwirklicht werden. Sie sollen nicht durch einen Großinvestor gebaut werden, vielmehr sollen Bürger die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen. Da momentan aber noch kein Verein / keine Genossenschaft gebildet ist, betreibt vorerst die Firma Zeilinger das Verfahren.

Die Standorte liegen im einzig noch verbliebenen Vorranggebiet, das beim derzeitigen Verfahrensstand des Flächennutzungsplans im gesamten Gebiet des Gemeindeverwal­tungsverbandes vorgesehen ist. Da der Flächennutzungsplan nun noch das Auslegungs­verfahren durchlaufen muss, ist aber noch nicht sicher, ob sich hier noch etwas ändert. Der Vorsitzende hat Bedenken, im Vorfeld durch Erteilung des Einvernehmens bereits Festlegungen zu treffen, die die Gemeinde später binden. Das Einvernehmen kann nur erteilt oder abgelehnt, nicht aber mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

Der Vorsitzende regte daher an, die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens zurückzustellen bzw. mit den Antragstellern zu verabreden, dass diese den Antrag auf Bauvorbescheid zunächst nur auf die Vorprüfung der Zulässigkeit in Bezug auf die Belange der militäri­schen und zivilen Luftfahrt, der Belange der Landesverteidigung und der Belange verbün­deter Streitkräfte inkl. der damit verbundenen Radar- und Navigationssysteme beschränken. Dies abzuklären, ist auch das Hauptanliegen der Antragsteller, denn wegen des Drehfunkfeuers auf dem Kreßberg sind Windkraftanlagen in gewissem Abstand nicht möglich, genaue Angaben hierzu sind aber ohne konkretes Bauvorhaben nicht zu bekommen.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam Kritik, dass der Bau von Windrädern von einigen Gemeinderäten so vorangetrieben werde, und angesichts dessen, dass den Anblick der Windräder alle Bürger ertragen müssten, während nur wenige von den Anlagen profitieren, wurde die Einführung einer „Windradsteuer“ angeregt. Hierzu wurde aber entgegnet, dass gerade bei einem Bürgerwindrad für die Bürger die beste Möglichkeit der Einflussnahme bestünde.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat, die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens zurückzustellen, bis die endgültige Abgrenzung des Vorranggebiets feststeht,


Bauantrag zur Errichtung eines Bauwagens in Marktlustenau

Dieser Punkt war bereits bei der letzten Sitzung auf der Tagesordnung, wurde aber zurückgestellt. Zunächst sollte geklärt werden, wie der Rückbau gesichert werden kann, falls die Anlage einmal nicht mehr als Jugendtreff verwendet werden sollte. Der Standort befindet sich im nicht überbaubaren Bereich eines Bebauungsplans. Deshalb muss sichergestellt sein, dass dieser, falls er als Jugendtreff nicht mehr genutzt wird, nicht anderweitig dauerhaft weitergenutzt wird.

Nach Absprache mit dem Baurechtsamt wurde eine Möglichkeit gefunden, wie dies gesichert werden kann. In der Baugenehmigung soll eine entsprechende Bedingung aufgenommen werden. Daher stand der Erteilung des Einvernehmens nichts mehr im Wege. Der Gemeinderat stimmte der Erteilung des Einvernehmens einstimmig zu.


Sonstiges

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Dachdeckerarbeiten für die Dächer der Leichenhallen Leukershausen und Bergertshofen vergeben wurden und dass mit der Sanierung des Daches der Leichenhalle Leukershausen demnächst begonnen werden kann.

Des Weiteren hatte der Vorsitzende eine erfreuliche Nachricht: die Entscheidung über den Ausgleichstock 2013 ist gefallen, Kreßberg erhält insgesamt 300.000 €. Für den Ausbau des Gemeindeverbindungswegs Waldtann – Rötsweiler - Stegenhof wurden 170.000 € gewährt und für den Gemeindeverbindungsweg Marktlustenau-Hohenkreßberg 130.000 €.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde auf eine Stolperfalle am Friedhof Mariäkappel hingewiesen.