Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 10. März 2014

Friedhofsangelegenheiten

a) Bestattungsmöglichkeit in Rasengräbern und Urnenwänden

b) Neufassung der Friedhofssatzung

 

Die „normale“ Erdbestattung verliert seit Jahren immer mehr an Bedeutung, Urnenbe­stattungen nehmen – auch auf dem Land – immer mehr zu. Urnenwahlgräber werden derzeit in den Friedhöfen Waldtann, Marktlustenau, Mariäkappel und Leukershausen angeboten.

Aus vielerlei Gründen - sei es aus Kostengründen, oder weil andere Bestattungsformen bevorzugt werden, oder weil die Menschen nicht mehr dort leben (und sterben), wo die Familie lebt, und sie befürchten, dass die dauerhafte Grabpflege nicht gewährleistet werden kann – wird auch der Wunsch nach anderen Bestattungsmöglichkeiten immer öfter vorgebracht.

Die Ausweisung von anonymen Gräbern oder Rasengräbern ist eine Möglichkeit, diesem Wunsch Rechnung zu tragen. Die Grabfläche wird dann von der Gemeinde gepflegt, und die Angehörigen haben nach der Bestattung keine weiteren Verpflichtungen.

Diese Bestattungsform sollte nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer aber nur an einem Friedhof angeboten werden. Wenn ein Grab ohne Pflegeaufwand gewünscht wird, das dann vermutlich auch nicht allzu häufig besucht wird, ist die Entfernung zum Wohnort weniger ausschlaggebend. In der Erweiterungsfläche des Friedhofs Waldtann ist genügend freier Platz, um ein Feld für Rasengräber auszuweisen.

Die Rasengräber sollten als „Reihengräber“ angeboten werden, die für die vorgeschriebene Ruhezeit vergeben werden, ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Bei Rasengräbern ist in der Regel kein Grabschmuck erlaubt – die Pflege der Fläche muss leicht zu bewerkstelligen sein. Das Ablegen von Blumen und Kränzen könnte an einem zentralen Gedenkstein zugelassen werden.

Die Ausweisung als anonymes Grabfeld stieß bei den Gemeinderäten auf Bedenken, daher soll – wenn dies von den Angehörigen gewünscht wird – zumindest an einem zentralen Gedenkstein oder an der Friedhofsmauer die Möglichkeit angeboten werden, dass dort Tafeln mit den Daten der Verstorbenen angebracht werden.

Auch der Vorschlag, die Rasengräber nur für Urnenbestattungen vorzusehen, wurde diskutiert. Da Feuerbestattung von vielen Menschen abgelehnt wird, sollte diese Möglichkeit auch für Erdbestattungen bestehen. Daher wurde beschlossen, auch eine Reihe von Gräbern für Erdbestattungen im Rasengrabfeld vorzusehen. Je nach Inanspruchnahme kann diese erweitert werden.

Eine weitere Bestattungsform, die immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Bestattung von Urnen in Kolumbarien (Urnenwänden). Vor einigen Jahren hat der Gemeinderat bereits verschiedene Friedhöfe besichtigt, wo solche Grabstätten angeboten werden. Dabei ist besonders die Urnenwand auf dem Friedhof Bühlertann positiv aufgefallen, die aus einer Natursteinmauer mit einem kleinen Satteldach besteht, und die sich sehr gut auch auf den Kreßberger Friedhöfen einfügen würde. Es handelt sich um Segmente mit je 10 Urnenfächern.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das nordwestliche Grabfeld im Erweiterungsteil des Friedhofs Waldtann, das bis jetzt noch frei ist, als Grabfeld für Rasengräber (Reihengräber für Urnen- und Erdbestattungen) auszuweisen. Nach Wunsch der Angehörigen können die Gräber als anonyme Gräber oder mit einer Hinweistafel mit den Daten der Verstorbenen an zentraler Stelle angelegt werden.

Außerdem sollen Urnenwände auf allen Friedhöfen außer Bergertshofen aufgestellt werden.

Die Friedhofssatzung wurde an diese neuen Möglichkeiten angepasst. Außerdem mussten verschiedene redaktionelle Änderungen und Anpassungen, die durch Gesetzesänderungen erforderlich wurden, vorgenommen werden – etwa die Möglichkeit, nicht nur Totgeburten, sondern, wenn dies von den Eltern gewünscht wird, auch Fehlgeburten und Leibesfrüchte zu bestatten, oder die Tatsache, dass nun neben Ehepartnern auch Lebenspartner und Lebenspartnerinnen als Bestattungspflichtige in Frage kommen.

Die Neufassung der Friedhofssatzung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

 

Änderung der Bebauungspläne Ruhefeld VI und Ruhefeld VII in Haselhof

Verschiedene Bauplatzinteressenten möchten in Haselhof Häuser im „Toskana-Stil“ bauen – zweigeschossige Häuser mit flach geneigtem Walmdach. Um dies zu ermöglichen, müssen die Bebauungspläne bezüglich der Außenwandhöhe und der zulässigen Dachformen geändert werden. In diesem Zug wurde auch gleich beschlossen, im Gebiet Ruhefeld VI, wo bisher nur rot bis rotbraune Dacheindeckung zulässig ist, auch anthrazitfarbene Dächer zuzulassen.

Die Zahl der zulässigen Wohnungen (zwei pro Gebäude) und die zulässige Gesamthöhe der Gebäude bleiben aber gleich.

Da von den Änderungen die Grundzüge der Planungen nicht betroffen sind, kann die Änderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für diese Planänderungen und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

 

Bekanntgabe des Haushaltserlasses für das Jahr 2014

Das Landratsamt hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014 bestätigt und die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Die Prüfung hat keinerlei Anstände ergeben, vielmehr wurde der Gemeinde bestätigt, dass sie an die gute Entwicklung des Jahres 2013 anknüpfen konnte, und sich die Finanzlage weiterhin positiv entwickelt. Der Haushalt sei solide geplant und vorsichtig kalkuliert worden.

Das Bemühen um eine geringe Neuverschuldung wird im Haushaltserlass anerkennend erwähnt. Die eigenen Einnahmenquellen würden angemessen ausgeschöpft, etwa durch die beschlossene Anhebung der Abwassergebühren.

Erwähnt wurden die hohen Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuung, die jedoch den gesetzlichen Vorgaben und dem hohen Niveau der angebotenen Betreuung geschuldet seien.

Durch die geringen eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde Kreßberg komme dem Finanzausgleich und den Zuweisungen und Zuschüssen eine hohe Bedeutung zu. Wegen dieser Abhängigkeit sei eine Fortführung der vorsichtigen Planung wichtig, und, wie aus dem Vorbericht zu entnehmen, auch oberste Priorität, um den weitgehend soliden Haushalt zu erhalten.

 

Kreditaufnahme

Die Hoffnung des Fachbeamten für das Finanzwesen, für das Jahr 2013 auf eine Kreditaufnahme ganz verzichten zu können, hat sich leider nicht erfüllt. Der Haushalt 2013 enthält eine Kreditermächtigung von 325.000 €, und zur Finanzierung des Haushalts ist die Aufnahme von 200.000 € erforderlich.

Otto Schwarz hat bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Angebot für einen Kommunalkredit eingeholt. Möglich ist die Aufnahme für 10 oder 20 Jahre. Bei einer Festlegung auf 10 Jahre liegt der Zinssatz für die gesamte Laufzeit bei derzeit 1,4 %, bei einer Laufzeit über 20 Jahre sind die ersten 10 Jahre mit 1,8 % zu verzinsen, danach wird der Zinssatz neu festgesetzt.

Insgesamt ist die Zinsbelastung bei 20-jähriger Laufzeit etwa um 18.600 € höher.

Die höheren Tilgungsleistungen, die bei nur 10-jähriger Laufzeit zu tragen sind, sind nach Ansicht des Fachbeamten zu verkraften, weshalb er der kürzeren Laufzeit den Vorzug geben würde.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, den Kredit, wie vorgeschlagen, für eine Laufzeit von 10 Jahren von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufzunehmen.

 

Verlängerung des Fischereipachtvertrags über den Kesselweiher mit dem Angelsportverein Crailsheim e.V.

Der Angelsportverein Crailsheim hat den im Rahmen der Flurneuordnung Mariäkappel / Leu­kershausen neu angestauten Kesselweiher seit 12 Jahren gepachtet. Nun ist der Pachtvertrag ausgelaufen, und nachdem die Zusammenarbeit mit dem Angelsportverein absolut problemlos ist, und der Verein die von ihm gepachteten Gewässer auch sehr gut pflegt und bewirtschaftet, stimmte der Gemeinderat einer erneuten Verpachtung auf 12 Jahre mit geringfügig erhöhtem Pachtzins zu.

 

Auftragsvergabe zur Belieferung der Kindergärten und der Kinderkrippe mit Mittagessen

Seit 2006 wird in der Schule am Kreßberg ein warmes Mittagessen angeboten, das, da es von der Gemeinde subventioniert wird, für nur 1,- € an die Kinder ausgegeben wird, und sehr gut ankommt.

Auch in den Kindertagesstätten sind immer mehr Kinder während der Mittagszeit anwesend. Bis jetzt essen die Kinder ihr mitgebrachtes Vesper. Da in der Kinderkrippe durch die Ausweitung der Öffnungszeiten nun ein Essen angeboten werden muss, wurden Angebote für die Kinderkrippe und auch gleich für alle Kindergärten eingeholt. Es soll täglich zwei „Gänge“ – entweder Suppe und Hauptgericht oder Hauptgericht und Nachspeise – geben.

Zwei Gastronomiebetriebe aus Kreßberg haben Angebote für die Essensbelieferung gemacht. Ein dritter Betrieb, bei dem sich diese Möglichkeit erst vor kurzem ergeben hat, gab noch kurzfristig ein Angebot ab, das aber nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Es wurde beschlossen, beide Anbieter zu berücksichtigen: das Essen für den Kindergarten und die Kinderkrippe in Haselhof liefert der Landgasthof Adler, Mariäkappel (Familie Vogt), und die Kindergärten Marktlustenau und Waldtann werden vom Landgasthof Hirsch, Marktlustenau, (Familie Dollinger) beliefert.

In den Einrichtungen werden jeweils Essenspläne für 1 – 2 Wochen ausgehängt, und das Essen für die gewünschten Tage muss spätestens am Freitag der Vorwoche bestellt werden. Mit der Bestellung muss auch gleich bezahlt werden

Der Gemeinderat beschloss, dass auch dieses neue Angebot von der Gemeinde subventioniert wird, und für das Essen für die Kinder nur 1,- € pro Mahlzeit bezahlt werden muss (das Kindergartenpersonal kann zum Selbstkostenpreis ebenfalls mitessen).

 

Sonstiges

Der Vorsitzende gab bekannt, dass bei der Teilfortschreibung „Windkraft“ des Regionalplanes des Regionalverbands Franken der ursprünglich im Entwurf enthaltene Standort bei Bräunersberg nun weggefallen sei, der Regionalplanentwurf enthält nur noch ein Vorranggebiet mit 23,7 ha zwischen Gaisbühl und Wäldershub. Der Abstand zu Ruppersbach und Gaisbühl ist jeweils etwa 1 km. Der Regionalverband legt allgemein einen geringeren Mindestabstand zwischen Windanlagen-Standorten und Wohnplätzen zugrunde, als der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau, worauf der Vorsitzende in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf hinweisen wird.

Auch das Flächennutzungsplanverfahren des Gemeindeverwaltungsverbands Fichtenau zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen wird demnächst fortgeführt.

Der Vorsitzende gab außerdem noch verschiedene Termine bekannt.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde noch angefragt, ob die Einrichtung einer Volksfestbuslinie möglich sei. Die Gemeindeverwaltung wird dies abklären.

 

Bürgerfragestunde

Es waren zahlreiche Bürger aus Bergbronn anwesend (Anlieger der L 2218), die ihr seit langem bestehendes Anliegen – Bau einer Ortsumgehung – vorbrachten. Es wurde angeregt, ob nicht die Gemeinde in Vorleistung gehen und Pläne erstellen lassen könnte – möglicherweise wäre dann ein Fortschritt zu erzielen. Der Vorsitzende konnte ihnen jedoch keine große Hoffnung machen, dass ein derartiges Straßenbauprojekt in absehbarer Zeit realisiert würde, nachdem in letzter Zeit etliche Vorhaben aus dem Verkehrsentwicklungsplan herausgestrichen wurden.