Der Biber ist eine streng geschützte Art. Es ist u.a. verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ihn während der für die Arterhaltung besonders sensiblen Phasen der Fortpflanzung und Aufzucht erheblich zu stören oder seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Verstöße gegen diese Verbote werden zur Anzeige gebracht und sind oft mit einer Geldstrafe verbunden. Biberdämme dürfen deshalb nicht entfernt werden.
Bei Problemen oder bei Fragen zum Thema Biber wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde. Als weiterer Ansprechpartner steht Ihnen Herr Walter Rothenberger gerne zur Verfügung.