Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung | 17.12.2020

 

Gemeinde Kreßberg

Landkreis Schwäbisch Hall

 

 

Satzung zur Änderung

der Hauptsatzung

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO - hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2020 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 19. März 2001 beschlossen:

 

§ 1

In Abschnitt II wird nach § 3 eingefügt:

§ 3 a) Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum

Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37 a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung.

Für Sitzungen von beratenden oder beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats gelten diese Regelungen entsprechend.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor­schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Kreßberg, 14. Dezember 2020

 

 

 

 

Robert Fischer

Bürgermeister