Amtliche Bekanntmachungen

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 | 23.09.2021

 

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

 

Mit seinem Grundsatzbeschluss vom 06. November 2017 hat der Gemeinderat Kreßberg die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 1. Januar 2020 beschlossen.

Nach den landesrechtlichen Bestimmungen haben sämtliche Kommunen in Baden-Württemberg spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 die neuen Regelungen anzuwenden.  Zentrales Kernstück im Umstellungsprozess ist dabei die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die erstmals vollumfänglich das gesamte Vermögen der Gemeinde darstellt. Hierfür mussten zunächst sämtliche Straßen, Brücken, Grundstücke, Gebäude, Sportanlagen, Spielplätze, Maschinen, Fahrzeuge, Büroeinrichtungen, Vorräte usw. erfasst und anschließend einzeln mit dem Wert zum Bilanzstichtag bewertet werden. 

Die Arbeiten für die Eröffnungsbilanz konnten nun abgeschlossen werden; demnach beläuft sich die Bilanzsumme der Gemeinde Kreßberg zum 1. Januar 2020 auf insgesamt 50.955.164,19 Euro.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. September 2021 die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung formell festgestellt.

 

 

Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020:

siehe unten

 

 

Öffentliche Auslegung der Eröffnungsbilanz

 

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020 liegt in der Zeit von Montag, 27. September 2021 bis einschl. Dienstag, 05. Oktober 2021 gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 in der Gemeindeverwaltung Kreßberg, Rathaus Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, Zimmer Nr. 7 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.

 

Kreßberg, den 14. September 2021

 

 

 

Annemarie Mürter-Mayer

Bürgermeisterin

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020