Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Kreßberg für das Haushaltsjahr 2022 | 10.03.2022

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am  31.01.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.       im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                    EUR

1.1     Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                     10.465.900

1.2     Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                         10.638.680

1.3     Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von           -172.780

1.4     Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                          0

1.5     Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                              0

1.6     Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                                  0

1.7     Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                -172.780

 

2.       im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von         9.567.730

2.2     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von        8.748.420

2.3     Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes

          (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                             819.310

2.4     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                           4.207.900

2.5     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                          7.892.100

2.6     Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

          Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                                         -3.684.200

2.7     Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

          (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                                           -2.864.890

2.8     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                      3.000.000

2.9     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                        260.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

          Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                                     2.740.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

          Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                            -124.890

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                             

3.000.000 EUR

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                 

5.841.000 EUR

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                     750.000 EUR

 

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.    für die Grundsteuer

       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                   430 v.H.

       b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                             400 v.H.

       der Steuermessbeträge;

2.    für die Gewerbesteuer auf                                                                                        350 v.H.

       der Steuermessbeträge.

 

Hinweis:

Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung - sofern nicht der Bürger­meister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsauf­sichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Sat­zung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat - von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sach­verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit­zung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt wor­den sind.

 

 

Ausgefertigt

Kreßberg, 01. Februar 2022                                                    

 

Annemarie Mürter-Mayer

Bürgermeisterin

 

 

 

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Erlass vom 24.02.2022, Az.: L1.2-092.411, bestätigt und die vorgesehene Kreditaufnahme und den genehmigungspflichtigen Anteil der Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom

 

                Montag, 14. März 2022  bis Dienstag, 22. März 2022

 

während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kreßberg im Rathaus Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg im Zimmer 7 öffentlich zur Einsicht ausliegt.