Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 29.01.2018 | 07.02.2018

 

 

Vergabe der Planungsleistungen zum Breitbandausbau

In der Sitzung waren die Herren Patrick Burger, Markus Steidle und Michael Enßlin von der Firma Geo Data GmbH, Westhausen, anwesend und stellten dem Gemeinderat die für Kreßberg geplante Breitbanderschließung und die bisher bereits durchgeführten Maß­nahmen vor. In den Jahren 2015/ 2016 hat Geo Data bereits eine erste Ausbaukonzeption für Kreßberg erstellt, damit bei den Straßenbau- und Leitungsverlegungsarbeiten der Gemeinde gleich die richtigen Leerrohre mit eingebaut werden konnten. Der Förderantrag für den Breitbandausbau wurde ebenfalls von Geo Data erarbeitet. Dieser wurde Ende 2017 positiv beschieden und bringt der Gemeinde einen Zuschuss von 2,5 Mio. Euro.

Der geplante Ausbau des Breitbandnetzes wurde anhand eines Übersichtsplans erläutert. Der Ausbau erfolgt für Kreßberg und einige kleine Teilorte von Crailsheim – federführend wird die Maßnahme von der Gemeinde Kreßberg durchgeführt, und die Kosten dann aufgeteilt. Durch die interkommunale Zusammenarbeit mit Crailsheim konnte die Maßnahme eine sehr hohe Förderung erhalten.

Der Förderung liegt entsprechend der hierfür geltenden Verwaltungsvorschrift ein „FTTC-Ausbau“ in den größeren Ortschaften und „FTTB-Ausbau“ in den kleinen Ortschaften zugrunde. „FTTC“ bedeutet, dass das Glasfasernetz bis zu den Kabelverzweigern verlegt wird. Die Kabelverzweiger müssen aufgerüstet werden, und ab da bis in die Häuser bleiben die bestehenden Kupferkabel. Dieses Verfahren ist für die dichter bebauten Gebiete vorgesehen, bei denen die Entfernung vom Kabelverzweiger bis ins Haus sehr kurz ist. Diese Anschlüsse haben dann eine Leistung von 50 Mbit/s, was für den Privatgebrauch derzeit ausreichend ist. Vorteil ist, dass dann keine Erdarbeiten für die Hausanschlüsse nötig sind, was dieses Verfahren erheblich günstiger macht.

Bei dünnbesiedelten Gebieten und somit großer Entfernung vom Kabelverzweiger zu den Häusern ist das Kupferkabel nicht leistungsfähig genug, und die Kosten für die Aufrüstung der Kabelverzweiger lohnen hier nicht. Daher ist für die kleinen Ortschaften generell „FTTB“, also Glasfaser bis ins Haus, vorgesehen. Hier ist die Leistung nahezu unbegrenzt.

Die FTTC-Erschließung bezeichnete Patrick Burger als Brücken- oder Übergangstechnologie – wenn die Entwicklung so anhält, seien in einigen Jahren vermutlich auch in Privathaushalten Glasfaserkabel notwendig. Im Moment ist diese Technologie jedoch ausreichend, und die Kosten werden dadurch auf einen längeren Zeitraum gestreckt.

Da nun aber inzwischen die Gaserschließung geplant ist (was bei Antragstellung für die Breitbandförderung noch nicht bekannt war), und in den großen Ortschaften mit einer hohen Anschlussdichte gerechnet wird, können auch dort, sofern Gasleitungen verlegt werden, Glasfaserleitungen mitverlegt werden. Diese Lösung ist für die Grundstückseigentümer dann sehr kostengünstig.

Markus Steidle ging noch auf die technischen Einzelheiten des Glasfasernetzes ein und auf den Leistungsumfang, den Geo Data hierbei erbringt – dieser geht von der Planung und Abstimmung mit dem Backbone-Netz des Landkreises über Ausschreibung, Realisierung, Bauaufsicht, Abrechnung bis hin zur Vermessung und Dokumentation des verlegten Netzes.

Die Vergabe der ersten Arbeiten soll noch vor den Sommerferien stattfinden, Baubeginn für die ersten Abschnitte ist im Oktober geplant. In den Orten, die Gasleitungen erhalten, kann allerdings erst ab 2019 – wenn auch die Gaserschließung losgeht – mit der Verlegung des Breitbandnetzes begonnen werden.

Der Auftrag für die Ingenieursleistungen wurde schließlich einstimmig wie angeboten zum Preis von 661.000 € an die Firma Geo Data vergeben.

Durchführung des 3. Bauabschnitts im Gebäude Untere Hirtenstraße 51 in Waldtann

Das Gebäude Untere Hirtenstraße 51 ist derzeit mit 12 Personen belegt, aus der Quote 2017 und 2018 stehen noch 23 Personen zur Unterbringung an. Im Moment ist noch ein Zimmer für 3-4 Personen im Erdgeschoss frei und zwei Zimmer im ersten Stock werden derzeit hergerichtet.

Der dritte Bauabschnitt, der bereits im Juli 2017 vorberaten worden war, umfasst den Abbruch des östlichen Anbaus, der eine sehr schlechte Bausubstanz hat. An dieser Stelle soll ein Treppenhaus entstehen, sowie ein Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss und ein weiteres Zimmer im ersten Stock. Mit einem zweiten Treppenhaus (zweiter Fluchtweg) kann dann auch das Dachgeschoss ausgebaut werden – hier sind drei kleine Appartements vorgesehen, die später auch zur Vermietung geeignet sind. Im Treppenhaus wird für die künftige Nutzung als Mietwohnungen auch gleich ein Schacht für einen späteren Aufzug vorgesehen.

Der neue Anbau hat auch den Vorteil, dass der Haupteingang dann zur Straße hin ausgerichtet ist. Bisher ist der Eingang auf der Rückseite des Hauses. Dort verläuft sehr nah am Haus schon die Grenze zum Nachbargrundstück. Dieser Ausgang könnte dann nur noch als Notausgang dienen.

Der Bau ist in Holzständerbauweise geplant, damit schnell gebaut werden kann.

Die Kosten für diesen Bauabschnitt wurden von Architekt Günther auf 183.000,-- € geschätzt. Insgesamt mit Außenanlagen und den bereits bisher getätigten Sanierungs- und Umbauarbeiten liegen die Kosten für die Gebäudesanierung dann bei rund 490.000 €.

Der Gemeinderat stimmte der Verwirklichung des dritten Bauabschnitts zu.

 

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Au, 1. Erweiterung“ in Marktlustenau

Marktlustenau ist Sitz des größten Unternehmens in Kreßberg, KE Elektronik GmbH. Der Betrieb hat in den letzten Jahren viel investiert, und möglicherweise steht eine weitere Erweiterung bevor. Die Geschäftsführung der KE Elektronik GmbH in Marktlustenau ist auf die Gemeindeverwaltung Kreßberg zugekommen und hat von Überlegungen berichtet, das Betriebsareal in östliche Richtung zu erweitern. Eine Bebauung der Flächen südöstlich des Betriebsgebäudes ist derzeit nicht vorgesehen, da dort die Parkplätze für die Mitarbeiter angelegt sind und das Gelände bis zur Kreisstraße hin vom Untergrund sehr problematisch ist.

Ob diese Erweiterung und mit welcher Fläche sie kommt, wird sich in den nächsten Monaten entscheiden.

Ein Bebauungsplanverfahren nimmt wegen der erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchung sehr viel Zeit in Anspruch. Da die artenschutzrechtliche Untersuchung über eine gesamte Vegetationszeit hinweg durchgeführt werden muss, liegt die Verfahrensdauer für einen Bebauungsplan bei über einem Jahr! Unternehmen wollen aber solche Erweiterungen in der Regel nach ihrer endgültigen Entscheidung in relativ kurzen Fristen realisieren.

Der Aufstellungsbeschluss erstreckt sich auf Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 7,5 ha. So groß wird das spätere Gewerbegebiet mit Sicherheit nicht ausfallen. Da aber die genaue Lage und erforderliche Größe derzeit noch nicht bekannt ist, sollte sich der Aufstellungsbeschluss und die artenschutzrechtliche Untersuchung auf die ganze Fläche erstrecken. Die überplante Fläche kann im weiteren Verfahren dem Bedarf angepasst (verkleinert) werden.

Auf Anregung aus dem Gemeinderat erklärte der Vorsitzende, dass die Erweiterung nicht für Vorratsflächen, sondern nur für den Bedarf von KE vorgesehen ist. Von anderen ein­heimischen Gewerbetreibenden wurde bisher kein Bedarf gemeldet. Eine genaue Festlegung hierüber sei zum jetzigen Zeitpunkt aber auch noch nicht notwendig. Ein Gemeinderat stellte dennoch den Antrag, Vorratsflächen auch für andere Gewerbetreibende einzuplanen. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Schließlich wurde der Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Gewerbegebiets Au bei einer Gegenstimme gefasst.

 

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ im vereinfachten Verfahren

Der Bebauungsplan Obere Schanze 1. Erweiterung ist rechtskräftig und die Erschließungs­arbeiten haben begonnen. Im Zuge des Umlegungsverfahrens und des Grunderwerbs hat sich herausgestellt, dass auf den Flurstücken westlich des Flurstücks 1515 eine dingliche Sicherung für eine Zufahrt zu dem Flurstück 1515 eingetragen ist. Im Bebauungsplan ist als Verbindung zu einer späteren Erweiterung ein sieben Meter breiter Streifen zwischen der Straße C und der südlichen Bebauungsplangrenze vorgesehen. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte im Zuge der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes dieser Streifen nach Osten verschoben werden, sodass er an die westliche Grenze des Flurstücks 1513 angrenzt. Damit kann der Anschluss des Grundstückes 1515 an eine öffentliche Straße hergestellt werden und das Geh- und Fahrrecht ist überflüssig.

Es wurde noch kurz über die künftige Straßenführung diskutiert, und schließlich der Aufstellungsbeschluss für die Planänderung im vereinfachten Verfahren gefasst.

 

Anpassung der Entschädigungssatzung für Ehrenamtliche in der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg

Der Kreisfeuerwehrverbandsausschuss hat in seiner letzten Sitzung Empfehlungen zur Anpassung der Entschädigungssätze für die ehrenamtlich Tätigen in der Feuerwehr ausgesprochen. Der Kreßberger Gemeinderat hat letztmalig eine Änderung dieser Entschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige am 07.06.2010 beschlossen. Seither erfolgte keine Anpassung mehr.

Die vorgeschlagenen Erhöhungen sind recht moderat und wurden von der Verwaltung befürwortet.

Die Änderung der Entschädigungssatzung wurde einstimmig beschlossen. Die neue Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

 

Beschaffung von zwei Tragkraftspritzen für die Freiwillige Feuerwehr

Die drei bei der Feuerwehr vorhandenen Tragkraftkraftspritzen sind bereits 40 bzw. 50 Jahre alt. Diese zeigen sich zunehmend als störanfällig und schwer bedienbar. Für die Freiwillige Feuerwehr Kreßberg sollten daher zwei neue Tragkraftspritzen mit Elektrostarter und verschiedenem Zubehör beschafft werden.

Die Freiwillige Feuerwehr hat sich zwei Typen der Firmen Rosenbauer und Ziegler vorführen lassen und entsprechende Angebote eingeholt. Dabei hat sich gezeigt, dass der Spritzentyp der Firma Rosenbauer mit der Bezeichnung FOX 4 den Anforderungen unserer Feuerwehr am besten entspricht, weshalb die Feuerwehr die Anschaffung von der Firma Rosenbauer favorisiert. Die Gesamtinvestition einschließlich verschiedenen Zubehörs beläuft sich inklusive der Mehrwertsteuer auf ca. 30.000 €.

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung zu.

 

Durchführung von Einwohnerversammlungen

Die letzte allgemeine Einwohnerversammlung fand am 5. Oktober 2016 statt. Bürgermeister Robert Fischer regte an, zur Information der Einwohner über die allgemeine Entwicklung der Gemeinde und die zukünftigen Vorhaben, im März in den drei Gemeindehallen Einwohnerversammlungen durchzuführen.

Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister damit, die Einwohnerversammlungen durchzuführen.

 

Sonstiges

Der Vorsitzende wies auf eine Theateraufführung der Schule am Kreßberg hin und lud die Gemeinderäte hierzu ein.

Aus dem Gemeinderat wurde der etwas matschige Weg von der Bushaltestelle Haselhof zum Kindergarten und das Buswartehäuschen Haselhof angesprochen. Dieses soll eine Beleuchtung erhalten und der Weg wird neu gesplittet.

 

Bürgerfragestunde

Von den Zuhörern wurden nochmals das Gewerbegebiet Au und das interkommunale Gewerbegebiet in Bergbronn angesprochen. Auf Nachfrage eines Bürgers erklärte der Vorsitzende, dass es der Gemeinde rechtlich nicht möglich ist, Gewerbeflächen „auf Vorrat“ auszuweisen, da Kreßberg nach dem Regionalplan keine Schwerpunktgemeinde für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ist. Dies ist nur durch die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau, die als Schwerpunktgemeinde für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgewiesen ist, im gemeinsamen Gewerbegebiet möglich. Kreßberg dagegen darf nur für den Erweiterungsbedarf einheimischer Unternehmen Flächen ausweisen.

Die Frage, ob es bereits Interessenten für das Interkommunale Gewerbegebiet gibt, verneinte der Vorsitzende – aufgrund der langen Verfahrensdauer der Bebauungsplanaufstellung sei es sinnlos, die Flächen bereits jetzt zu vermarkten.

Ein Bürger hatte noch eine Frage zur Höhe der Erschließungsstraße des Baugebiets Obere Schanze – diese wird von der Verwaltung geklärt.