Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 12.03.2018 | 21.03.2018

 

Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019

Die Gemeinden müssen nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz jährlich einen Kindergartenbedarfsplan aufstellen. Die Bedarfsplanung im Kindergarten- und Krippenbereich ist wegen der wenigen überblickbaren Geburtenjahrgänge naturgemäß mit großen Unsicherheiten verbunden. Da es keine Kindergartenpflicht gibt, und die Eltern freies Wahlrecht haben, evtl. auch einen Kindergarten in einer anderen Gemeinde zu wählen, sind genaue Prognosen nicht möglich.

Unsere Betreuungseinrichtungen wurden in Januar 2018 von 124 Kindern besucht. Im Kindergarten Marktlustenau waren es 32 Kinder, im Kindergarten Waldtann 25 Kinder, im Kindergarten Haselhof 48 Kinder und in der Kinderkrippe Haselhof 19 Kinder.

Hauptamtsleiterin Birgit Macho stellte den Gemeinderäten die derzeit vorhandenen Betreuungsangebote und die zu erwartenden Veränderungen vor.

Im Marktlustenau werden die beiden Gruppen für verlängerte Öffnungszeit und Regelbetreuung bestehen bleiben, eine der Gruppen wird wegen sinkender Kinderzahlen aber voraussichtlich als Kleingruppe geführt werden.

In Waldtann steigen dagegen die Kinderzahlen an, und es kommen auch nur drei Kinder zur Schule. Somit wird Waldtann voraussichtlich im kommenden Jahr wieder zwei normal große Gruppen haben, eine davon wie bisher mit der Möglichkeit zur Ganztagesbetreuung.

Eine Änderung wird es voraussichtlich im Krippenbereich geben: Die zweigruppige Kinder­krippe Haselhof ist voll belegt. Für das kommende Jahr liegen bereits so viele Reservierungen für Ein- und Zweijährige vor, dass die zwei Krippengruppen voraussichtlich nicht für alle Betreuungswünsche ausreichen. Daher wird derzeit geprüft, ob in einer anzumietenden Wohnung eine provisorische Krippengruppe eingerichtet werden kann. Sollte die Anmietung klappen, und falls auch die erforderliche Betriebserlaubnis hierfür erteilt wird, so kann die Krippe im kommenden Kindergartenjahr dreigruppig geführt werden. Voraussetzung ist, dass sowohl das Baurechtsamt, als auch Gesundheitsamt, die Unfallkasse und der Kommunalverband für Jugend und Soziales ihr OK hierfür geben.

Durch das Auslaufen der Werkrealschule werden in Marktlustenau ab Sommer 2019 Schulräume frei werden, ein Umbau zum Kindergarten / Kinderkrippe wäre nach Ansicht der Gemeindeverwaltung eine sinnvolle Anschlussnutzung. Der älteste Gebäudeteil stammt von 1964, dieser wurde noch nie grundlegend saniert, und ein Umbau böte sich somit an. Diese Räume liegen direkt neben dem Kindergarten, so dass ein Zugang zum Außenbereich des Kindergartens und eine Trennung von den Schulräumen leicht zu realisieren wäre. Dies wurde vom Gemeinderat genauso gesehen. Mittelfristig soll also neben Haselhof Marktlustenau als zweiter Schwerpunkt der Kinderbetreuung, mit Kindergarten und –krippe, ausgebaut werden.

An der Bedarfsplanung sind nach dem KiTaG die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die privat-gewerblichen Träger, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, zu beteiligen.

Bisher gab es in Kreßberg nur gemeindeeigene Kindergärten. Neu in Kreßberg ist das Angebot eines Waldkindergartens. Diesen hat der Schloss Tempelhof e.V. im März 2018 eröffnet. Dort wird eine Betreuung von zehn Kindern ab drei Jahren sowie von fünf Kindern unter drei Jahren angeboten. Die Kinder werden für 4 Stunden täglich betreut. Die Betreuung findet ganz überwiegend im Wald südlich von Tempelhof statt, für sehr schlechtes Wetter gibt es einen Bauwagen am Waldrand, in dem sich auch die sanitären Anlagen befinden.

Die erforderliche Betriebserlaubnis des KVJS wurde erteilt, und es sind bereits 13 Kinder für diese Einrichtung angemeldet. Somit steht fest, dass Nachfrage nach dieser Betreuungsform besteht. Nachdem der Bedarf hierfür also offenkundig vorhanden ist, wurde von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, dass auch diese Einrichtung in den Kindergarten­bedarfsplan aufgenommen wird. Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat dem zu.

Die Aufnahme in den Kindergartenbedarfsplan zieht die Verpflichtung der Gemeinde nach sich, den Träger des Waldkindergartens nach § 8 KiTaG mit 63 % der Betriebsausgaben zu fördern.

Der Kindergartenbedarfsplan wurde schließlich in allen Punkten wie von der Gemeinde­verwaltung vorgeschlagen vom Gemeinderat beschlossen.

 

Kriterien zur Bauplatzvergabe und Festlegung des Bauplatzpreises im Baugebiet „Obere Schanze, 1. Erweiterung“

Der anhaltende Bauboom lässt auch die Nachfrage nach Bauplätzen in der Gemeinde Kreßberg steigen. Neu für unsere Gemeinde ist, dass wir bereits heute mehr Vormerkungen für Bauplätze haben, als Bauplätze im Gebiet Obere Schanze 2018 erschlossen werden. Die bisherige Vergabe nach Eingang der unverbindlichen Vormerkung für ein Baugebiet allein erscheint deshalb nicht mehr zweckmäßig, zumal die Verwaltung den Bauwilligen nie signalisiert hat, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt Bauplatzreservierungen möglich sind, und die Plätze nach der Reihenfolge der Vormerkungen veräußert werden.

Die Leiterin des Finanzwesens Annemarie Mürter-Mayer hat deshalb ein Vergabesystem nach Punkten erarbeitet. So sollen etwa Familien mit Kindern, Einheimische, Personen, die sich ehrenamtlich in Kreßberg betätigen oder ihren Arbeitsplatz hier haben, oder Personen, die bereits Grundstücke für Baugebiete oder als Tauschland an die Gemeinde veräußert haben, bevorzugt werden. Positiv wirkt sich auch die beabsichtigte Eigennutzung aus. Einen Punktabzug soll dagegen erhalten, wer bereits ein Wohnhaus oder einen Bauplatz in Kreßberg hat. So soll versucht werden, eine sinnvolle Rangfolge zwischen den Bewerbern zu erhalten, falls sich mehrere für denselben Bauplatz interessieren. Bürgermeister Robert Fischer hofft trotz der vielen Vormerkungen, dass die Plätze für alle ernsthaft Interessenten ausreichen, da einige Interessenten sich schon vor langer Zeit vormerken ließen, und sie möglicherweise in der Zwischenzeit schon anderswo gebaut haben.

Die Kriterien sollen auf alle „normalen“ Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser angewandt werden, die Plätze im nördlichen Bereich, wo Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, sind davon nicht betroffen.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagenen Kriterienkatalog nach kurzer Diskussion zu.

Anschließend erläuterte Annemarie Mürter-Mayer die Kalkulation des Bauplatzpreises und des Ablösungsbetrags für die Erschließungskosten. Wie auch schon in der Vergangenheit, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die Erschließungskosten beim Bauplatzverkauf abzulösen. Bei der Ablösung des Erschließungsbeitrags handelt es sich um einen vorgezogenen Erschließungsbeitrag. Das heißt, dass bereits im Voraus die Höhe der Erschließungskosten berechnet wird und dieser Betrag mit dem Kauf fällig wird. Die Gemeinde hat dadurch den Vorteil der Vorfinanzierung und die Bauwilligen wissen genau, welche Kosten auf sie zukommen. Sie müssen nicht nach der endgültigen Herstellung der Straße nochmals mit einem Erschließungsbeitragsbescheid rechnen.

Wegen der finanziellen Bedeutung für den Gemeindehaushalt muss vom Gemeinderat ausdrücklich beschlossen werden, ob der Erschließungsbeitrag abgelöst wird und wie hoch der genaue Ablösungsbetrag ist.

Der Bauplatzpreis sollte nach der Berechnung der Kämmerin einschließlich Ablösungsbetrag durchschnittlich bei 99,- €/m² liegen, wobei die attraktiveren Bauplätze in unverbaubarer Randlage etwas teurer und die Plätze im inneren Bereich des Baugebiets etwas günstiger sein sollten. Der im Bauplatzpreis enthaltene Anteil für die Ablösung der Beiträge (Erschließungs­beitrag Straße, Wasserversorgungsbeitrag, Abwasserbeitrag für Kanal und Klärwerk) beträgt dabei 35,83 Euro/m².

Der Gemeinderat stimmte der Ablösung der Beiträge einstimmig zu und legte den Bauplatzpreis wie folgt fest: Die Randbauplätze im Westen kosten 109,50 €/m², die innenliegenden Plätze kosten 95,00 €/m², und die Plätze für Geschosswohnungsbau im nördlichen Bereich werden für  99,00 €/m² angeboten.

 

Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windkraftanlage auf dem Flst. 1352, Gemarkung Waldtann

Eine Gruppe von Investoren (Bürgerwind Kreßberg) beabsichtigt in dem Waldgebiet westlich von Waldtann Windkraftanlagen zu errichten. Projektbetreuer ist die Naturenergie Zeillinger UG (haftungsbeschränkt) in 91459 Markt Erlbach.

Für das dortige Gebiet sind in unserem Flächennutzungsplan, welcher Ende des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen.

Geplant ist eine Windkraftanlage auf dem Flst. 1352 der Gemarkung Waldtann vom Typ Vensys VE-112 mit 140 m Nabenhöhe, einem Rotordurchmesser von 112 m und einer Nennleistung von 2.500 kw. Die Anlage soll voraussichtlich im Oktober 2018 in Betrieb gehen.

Die Gemeindeverwaltung Kreßberg wurde vom Landratsamt Schwäbisch Hall um eine fachliche Stellungnahme und eine Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36, Abs. 1 des BauGB gebeten.

Der Gemeinderat befasste sich bereits am 19. Juni 2017 im Rahmen der Bauvoranfrage mit dieser geplanten Windenergieanlage. Ein erster Antrag ging schon Ende Dezember 2015 ein und beschränkte sich damals lediglich auf die Zulässigkeit bezüglich der Belange der militärischen und zivilen Luftfahrt und der damit verbundenen Radar- und Navigationssysteme. Konkret betraf dies den Schutzbereich des Drehfunkfeuers Dinkelsbühl bei Hohenkreßberg. Für den Standort nordwestlich von Neuhaus hat das Luftfahrtbundesamt mittlerweile seine Zustimmung signalisiert. Mit Datum vom 3. Mai 2017 erweiterte die Antragstellerin die Punkte für das Vorbescheidsverfahren. Geprüft werden sollte auch die Zulässigkeit hinsichtlich des Flächennutzungsplanes, der wasserrechtlichen Zulässigkeit sowie des Artenschutzes und des Schall- und Schattenwurfes. Ferner wünschte die Antragstellerin eine Prüfung bezüglich der baurechtlichen Zulässigkeit, insbesondere der Abstandsvorschriften hinsichtlich des Landes­wald­gesetzes und des Einvernehmens der Gemeinde Kreßberg. Diesem Antrag gab das Landratsamt mit Bewilligung vom 20.12.2018 statt.

Da sich der Standort innerhalb des Vorranggebietes für Windkraftanlagen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes befindet und dem Vorhaben keine baurechtlichen Belange entgegen­stehen, ist das Einvernehmen der Gemeinde nach dem BauGB, wie bereits im Vorbescheidsverfahren geschehen, zu erteilen.

Allerdings hat die Gemeinde bei der Behandlung der Bauvoranfrage verschiedene Forderungen aufgestellt, die nach Ansicht des Vorsitzenden auch jetzt nochmals vorgebracht werden sollten:

Dies betrifft zum einen die Befeuerung (Blinklichter zum Sichtbarmachen für Flugzeuge) - um die in den Nachtstunden durch die womöglich auch noch in unterschiedlichen Frequenzen blinkenden Lichter zu befürchtende Störung zu minimieren, sollte gefordert werden, dass für die momentan zu behandelnde Anlage, aber auch für alle noch zu bauenden Anlagen die Beleuchtung mit Abschaltung vorgesehen wird. Die Befeuerung soll so geschaltet sein, dass sie nur bei Annäherung eines Luftfahrzeuges blinkt.

Außerdem sollen die Mittel, die für die Beeinträchtigungen der Tierwelt vom Betreiber in den Naturschutzfonds eingezahlt werden, nicht irgendwo in Baden-Württemberg, sondern für Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in die Landschaft und in den Tier- und Pflanzenbereich im engeren Umkreis eingesetzt werden. Aus Landschaftsschutzgründen hielte es Bürgermeister Robert Fischer auch für sinnvoll, wenn diese Mittel z. B. für diese gesteuerte Befeuerung bei Annäherung eines Flugzeuges verwendet werden.

Der Gemeinderat erteilte schließlich mit großer Mehrheit das Einvernehmen nach § 36 des BauGB für diese Windkraftanlage im Zuge der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und stimmte zu, die vom Vorsitzenden genannten Forderungen nochmals vorzubringen.

 

Fusion und Umstrukturierung des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg

Die drei kommunalen Zweckverbände, Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF), Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) und Kommunale Datenanstalt Region Stuttgart (KDRS) bilden zusammen mit der Datenzentrale Baden-Württemberg und den angeschlossenen Tochterunternehmen den Datenverarbeitungsverband Baden-Württemberg (DVV). Seit über 40 Jahren stellen diese vier Unternehmen auf Basis von Vereinbarungen zuverlässig und umfassend die erforderlichen IT-Leistungen für unsere Kommunen und das Land sicher. Das betrifft z.B. das Verfahren der Einwohnermeldeämter, des kommunalen Rechnungswesens oder der kommunalen Personalabrechnungen. Zwischenzeitlich sind auch viele weitere Anwendungen dazugekommen.

Seit Jahren finden in allen Bundesländern Konzentrationsprozesse statt, um die kommunalen Rechen­zentren und IT-Dienstleister besser aufzustellen. Vor diesem Hintergrund haben die vier DVV-Mitglieder 2015 eine Potenzialanalyse ihrer Unternehmen durchgeführt, um zu prü-fen, ob eine Fusion sinnvoll ist. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Fusion und die Auflö-sung der vorhandenen Mehrfachstrukturen wesentliche Synergien realisiert werden können.

Nach zwei Jahren intensiver Projektarbeit, in denen die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen geklärt wurden, hat das Innenministerium Ende August 2017 die Abstimmung über den für die Fusion erforderlichen Gesetzesentwurf eingeleitet. Der Gesetzesbeschluss wird in den nächsten Tagen vorliegen.

Das Gesetz sieht vor, dass die drei Zweckverbände per Verbandsbeschluss gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg die Trägerschaft für eine neue Datenanstalt übernehmen, die zum 1. Juli 2018 aus der alten Datenzentrale hervorgehen soll. Dabei übernimmt die neue Datenanstalt die bisherigen Aufgaben der heutigen Zweckverbände und der Datenzentrale. Ihr Geschäftszweck ist die Bereitstellung von IT-gestützten Lösungen und Dienstleistungen für die gesamte Wertschöpfungskette der kommunalen öffentlichen Hand.

Die kommunale Mitbestimmung wird über die Gremienstruktur abgebildet, die u.a. auch für jede Mitgliedergruppe einen eigenen Beirat vorsieht. Den kommunalen Kunden wird ein weitgehender Bestandsschutz für die bezogenen Leistungen gewährt.

Gleiches gilt auch für die bisherigen Standorte. Fusions- oder betriebsbedingte Kündigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ausgeschlossen.

Die Gemeinde Kreßberg ist Mitglied des Zweckverbandes Kommunale Informations­verarbeitung Baden-Franken, welcher im Mai 2018 die entsprechende Verbandsversammlung durchführen möchte. Für die Verbandsversammlung bzw. die dort notwendigen Beschlüsse ist die Zustimmung aller betroffenen Gemeinden für diese Vorgehensweise erforderlich.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, bei der Verbandsversammlung die für die Neubildung der Datenanstalt und die Fusion der Zweckverbände und ihren nachgeordneten Unternehmen notwendigen Beschlüsse mitzutragen.

 

Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes RiesWasserVersorgung

Der Zweckverband RiesWasserVersorgung hat Anfang Dezember 2017 seine turnusmäßige Verbandsversammlung abgehalten und dabei auch eine Änderung der Verbandssatzung vor-gesehen. Dabei geht es um eine Ermäßigung des von der RiesWasserVersorgung abgerech­neten Wasserentgeltes für jene Orts- und Gemeindeteile, welche Wasser­schutzgebiete für Quellfassungen und Brunnen auf ihren Gemarkungen haben. Durch die Wasserschutzgebiete haben diese Gemeinden und ihre Bürger gewisse Einschränkungen und Nachteile zu tragen.  

Bisher war geregelt, dass der Wasserbezugspreis um ein Drittel, jedoch höchstens 10 Cent/m³ (früher 20 Pfennig) reduziert wird. Diese Regelung ist mehr als 70 Jahre alt und wurde von den betroffenen Kommunen zu Recht moniert, da bei der Abfassung dieser Paragraphen damals das Wasser nur wenige Cent kostete.

Die in der Versammlung im Dezember vorgeschlagene neue Regelung mit 25% Ermäßigung fand jedoch nicht die zur Satzungsänderung erforderliche qualifizierte Mehrheit. In weiteren Gesprächen, verschiedenen Verhandlungen und Beratungen im Verwaltungsrat hat man sich nun auf eine neue Empfehlung geeinigt: diesen betroffenen Ortsteilen und Gemeinden soll nun eine Reduzierung des Wasserpreises um 20% gewährt werden. Eine Deckelung soll nicht mehr stattfinden.

Der Vorsitzende befürwortete aus Solidarität mit den durch Wasserschutzgebiete benachteilig-ten Gemeinden diesen Vorschlag. Diese Vergünstigung sei angemessen. Der Gemeinderat stimmte dem zu und beauftragte die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweck-verbandes RiesWasserVersorgung, der vorgesehenen Satzungsänderung zuzustimmen.

 

Auftragsvergabe zur Beschaffung von Urnenstelen auf den Gemeindefriedhöfen

In der Bestattungskultur zeichnet sich seit einigen Jahren eine Trendwende hin zu Urnenbestattungen ab. In der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2017 wurde das Thema der Installation von Urnenstelen auf unseren Friedhöfen vorgestellt und beschlossen, das Thema voranzutreiben. In den Haushalt 2017 waren bereits 20.000 Euro für die Aufstellung von Urnenstelen eingestellt; in den Haushalt 2018 wurden weitere 80.000 Euro eingestellt, um die zeitgleiche Umsetzung auf allen fünf Friedhöfen zu ermöglichen.

Angedacht ist die Aufstellung von Stelen für insgesamt 67 Urnengrabkammern. Die größeren Friedhofe in Marktlustenau und Waldtann sollten je fünf Stelen mit 18 Urnengrabkammern erhalten, in Leukershausen und Mariäkappel sind je drei Urnenstelen (zwölf Urnengrab­kammern) und in Bergertshofen drei Stelen (sieben Urnengrabkammern) vorgesehen.

Die Firmen Aumer Urnendom aus Pentling und Kronimus aus Iffezheim haben Angebote unterbreitet. Die Fa. Aumer verarbeitet Massivgranit, die Fa. Kronimus sandgestrahlten Edelsplittbeton. Die Säulen der Firma Kronimus haben eine dachförmige Abdeckplatte, die optisch gut aussieht und dafür sorgt, dass weniger Laub und Schmutz auf den Säulen liegenbleibt. Die Firma Aumer hat in einem Nachtragsangebot ebenfalls dachförmige Abdeckplatten angeboten, durch das hochwertigere Material liegen die Kosten jedoch um einiges höher.

Vonseiten der Verwaltung wurde betont, dass bei den Friedhöfen vor allem gestalterische Gründe und nicht in erster Linie der Preis eine Rolle bei der Entscheidung spielen sollten.

Der Gemeinderat entschied sich für das Angebot der Fa. Kronimus mit 60.198,53 bis 63.908,95 Euro (je nach Material der Verschlussplatten). Hinzu kommen noch die Kosten für die Errichtung der Fundamente, die unser Bauhof in Eigenregie betonieren wird.

Die Standorte der Stelen wurden bereits festgelegt, lediglich beim Friedhof Marktlustenau wurde der Standort vorerst offengelassen, und wird in der nächsten Sitzung festgelegt.

 

Vergabe der Straßen- und Feldwegeunterhaltungsmaßnahmen 2018

Die Firma Ernst Hähnlein Bau-GmbH aus Feuchtwangen hat den Auftrag für die Unter-haltungsmaßnahmen der Straßen- und Feldwege im Jahr 2017 erhalten und zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Auf Nachfrage hat sie angeboten, die Preise aus dem Leistungs-verzeichnis 2017 bei einer Folgebeauftragung in 2018 ohne Aufpreis entsprechend zugrunde zu legen. Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat daher, den Auftrag für die Unterhaltungsmaßnahmen 2018 zu den Vorjahreskonditionen an die Fa. Ernst Hähnlein aus Feuchtwangen zu vergeben. Bei einer erneuten Ausschreibung in Zeiten voller Auftragsbücher ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Ausschreibungsergebnis über dem guten Angebot aus dem Jahr 2017 liegen wird.

Im Haushaltsplan 2018 sind für Feldwegeunterhaltungsmaßnahmen 50.000 Euro und für Straßenunterhaltungsmaßnahmen 100.000 Euro eingestellt.

Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: In Waldtann soll der Weg zum Regenüberlaufbecken saniert werden und der durch die Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogene Parkplatz am Rathaus wieder hergerichtet werden. Außerdem sollen Aufgrabungen am Brühlweg und am Weiherweg behoben werden. Auch der Kreuzungsbereich Scheräcker / Brückenweg steht auf dem Programm.

Die Gemeindeverbindungsstraße von Rötsweiler zur Kreisstraße, der Weg zum Sportplatz Wüstenau mit dem dortigen Parkstreifen, ein Weg bei Oberstelzhausen Richtung Häckselplatz, sowie ein Weg beim Freibad werden ebenfalls hergerichtet. Auch die Gemeindeverbindungsstraße von Mistlau zur L 2218 erhält eine Oberflächenbehandlung.

Je nach Haushaltslage soll außerdem die Gemeindeverbindungsstraße Tempelhof-Riegelbach einen neuen Belag und evtl. weitere Ausweichstellen erhalten – dies wäre allerdings eine überplanmäßige Ausgabe und wird nur bei günstigem Verlauf des Haushaltsjahres in Angriff genommen. Sollten hierfür keine Mittel übrig sein, wird diese Maßnahme erst 2019 durchgeführt.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Bekanntgabe des Haushaltserlasses

Bürgermeister Robert Fischer gab den Haushaltserlass des Landratsamts Schwäbisch Hall vom 25.01.2018 bekannt. Dieser enthielt keinerlei Anstände, die Gesetzmäßigkeit von Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde bestätigt, die vorgesehenen Verpflichtungs­ermächtigungen wurden genehmigt.

Der Haushaltserlass enthielt den Hinweis, dass sich die finanzwirtschaftliche Situation der Gemeinde Kreßberg in den letzten Jahren sehr gut entwickelt hat und dass in den letzten Jahren die umfangreichen Investitionen durch Eigenmittel und Fördermittel, jedoch ohne Kreditaufnahmen finanziert werden konnten. Positiv erwähnt wurde die Rückführung der Verschuldung. Die kommunale Leistungsfähigkeit wird von der Kommunalaufsicht auch weiterhin als auskömmlich und dauerhaft eingeschätzt. Dennoch wurde angesichts der sehr großen Investitionen, die uns im Abwasserbereich bevorstehen, zur Vorsicht gemahnt.

Bürgermeister Robert Fischer wies darauf hin, dass dieser positive Haushaltserlass für den ersten Haushalt der neuen Kämmerin zeige, dass der Übergang in der Finanzverwaltung gut gelungen sei. Im Übrigen habe die Gemeinde Kreßberg die Genehmigung ihres Haushalts bereits zu einem Zeitpunkt erhalten, zu dem viele andere Gemeinden diesen noch gar nicht verabschiedet hätten.

 

Sonstiges

Der Vorsitzende wies auf die Termine des Kreßberger Frühlings und der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr hin und lud die Gemeinderäte hierzu ein.

 

Von den Gemeinderäten, sowie in der Bürgerfragestunde von anwesenden Bürgern wurde auf verschiedene Straßenschäden hingewiesen.

 

Außerdem wurde eine unansehnliche Dauerbaustelle in Mariäkappel angesprochen. Hier hat die Gemeinde bzw. die Bauaufsicht allerdings keine Handhabe, solange keine Gefahr besteht. Der Vorsitzende wird den Hauseigentümer dennoch anschreiben und an ihn appellieren, den Bau abzuschließen oder zumindest das seit Jahren herumliegende Baumaterial zu entfernen.