Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 14.01.2019 | 24.01.2019

 

Vorstellung der geänderten Planung für das Geschäfts- und Ärztehaus Untere Hirtenstraße 36 in Waldtann   

Architekt Andreas Günther hat die Pläne für das Geschäfts- und Ärztehaus, das in der Ortsmitte Waldtanns entstehen soll, nun zur Genehmigungsreife gebracht. Gegenüber dem vor zwei Monaten vorgestellten Entwurf, bei dem mit Kosten von rund 5,2 Mio. Euro zu rechnen war, wurde der umbaute Raum nun reduziert. Das zweite Obergeschoss, in dem Wohnungen vorgesehen waren, soll entfallen. Nun sind nur noch zwei Stockwerke (Erdgeschoss und erstes Obergeschoss) geplant.

Im Erdgeschoss wurde gegenüber der bereits vorgestellten Planung nichts geändert, hier sollen eine Bankfiliale, eine Bäckereifiliale und eine Arztpraxis untergebracht werden. Im Obergeschoss ist Platz für drei Einheiten, voraussichtlich 2 Arztpraxen und eine Facharztpraxis oder eine andere Praxis für den Gesundheitsbereich (etwa Physiotherapie). Sollten nicht so viele Praxisräume gebraucht werden, kann eine Einheit auch als Wohnung genutzt werden. Da der Innenausbau im Trockenbau vorgesehen ist, können die einzelnen Einheiten flexibel nach dem Bedarf der Nutzer eingeteilt und gestaltet werden.

Das Dach soll zunächst nicht ausgebaut werden – später ist bei Bedarf aber ein Ausbau für Wohnnutzung möglich. Die Treppe und der Aufzug soll daher gleich bis ins Dachgeschoss geführt werden.

Das Gebäude soll teilunterkellert werden; das Untergeschoss enthält neben Technik- und Lagerräumen einige Stellplätze für die Arztpraxen. Auch nördlich und südlich des Gebäudes sind zahlreiche Stellplätze vorgesehen, und zwischen dem Gebäude und der Straße bleibt eine kleinere Freifläche mit „Dorfplatzcharakter“.

Das zweite Obergeschoss, das zunächst noch geplant war, entfällt zum einen wegen der Kosten, aber auch, weil ein Gebäude dieser Größe nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde wahrscheinlich nicht genehmigt worden wäre. Das nun geplante Gebäude ist geringfügig niedriger als das benachbarte Rathaus.

Zur Kostenreduzierung wäre es nach Auskunft von Architekt Günther theoretisch möglich, zunächst nur das Erdgeschoss zu bauen und das Dach (Holzkonstruktion) später abzu­nehmen, einen zweiten Stock zu erstellen und das Dach wieder draufzusetzen. Hiervon nahm der Gemeinderat jedoch Abstand, da es weitaus wirtschaftlicher ist, das Gebäude auf einmal zu erstellen.

Bei der nun vorgestellten Planung ist von Baukosten von etwa 3,1 Mio. Euro auszugehen – dies sind die reinen Baukosten, ohne Nebenkosten und Außenanlagen.

Die Frage, ob das Gebäude von der Gemeinde oder von einem Investor gebaut werden sollte, wurde kontrovers diskutiert. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte die Gemeinde die Nutzung des Gebäudes und die Festlegung der Mieten selbst in der Hand behalten, weshalb ein Investor für ihn eher nicht infrage kommt. Außerdem muss das Gebäude nun, nachdem die Bank und die Bäckerei durch einen Brand derzeit keine Räumlichkeiten mehr haben, möglichst schnell gebaut werden. Die Suche nach einem Investor und dann vermutlich notwendige Planänderungen nach seinen Vorstellungen würde die Verwirklichung weiter verzögern. Bei den Wohnungen, die später im Dachgeschoss gebaut werden, könnte man jedoch über die Veräußerung von Eigentumswohnungen nachdenken.

Zwar stellt dieses Gebäude eine sehr große finanzielle Belastung für die Gemeinde dar, jedoch stehen der Investition später auch Mieteinnahmen gegenüber.

Die Baugenehmigung sollte nach Ansicht des Vorsitzenden auf der Grundlage des nun vorgestellten Plans beantragt und der Bau so schnell wie möglich umgesetzt werden. Nach Ansicht von Architekt Günther sollte es möglich sein, das Gebäude innerhalb eines Jahres ab Erteilung der Baugenehmigung zu erstellen.

Der Gemeinderat stimmte schließlich mit großer Mehrheit zu, auf Grund der vorgestellten Pläne die Baugenehmigung für das Geschäfts- und Ärztehaus zu beantragen.

 

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hofwiesen II“ in Bergbronn

In Bergbronn gibt es seit längerem keine Bauplätze mehr. Nun gibt es durch eine Änderung des Baugesetzbuches vorübergehend die Möglichkeit, kleinere Neubaugebiete, die sich an bebaute Ortsteile anschließen, in einem vereinfachten Verfahren auszuweisen. Voraussetzung ist allerdings, dass jeweils nicht mehr als 1 ha überbaubare Fläche erschlossen wird.

Da in dem vereinfachten Verfahren keine artenschutzrechtliche Überprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ist dieses Verfahren nicht so langwierig wie ein „normales“ Bebauungsplanverfahren.

Südlich des Baugebiets Käsäcker in Bergbronn bietet sich eine Fläche für ein Baugebiet an. Der Gemeinderat stimmte der vorgesehenen Abgrenzung zu und fasste auf Antrag des Vorsitzenden den Beschluss, für diese Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der nächste Schritt ist nun die Erstellung eines Entwurfs für diesen Bebauungsplan, der dann öffentlich ausgelegt wird. Im Auslegungsverfahren haben Bürger und Behörden dann die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern.

 

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rosenbühl II“ in Marktlustenau

Auch in Marktlustenau sollte nach Ansicht des Vorsitzenden von der Möglichkeit der vereinfachten Aufstellung eines Bebauungsplans Gebrauch gemacht werden. Die Fläche zwischen dem Bauhof und dem Wohngebiet Rosenbühl soll – sofern die Grundstückseigentümer verkaufsbereit sind – überplant werden.

Der Gemeinderat fasste auch für dieses Gebiet den Aufstellungsbeschluss.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Abrundungs- und Ergänzungs­satzung Ruppersbach

Nachdem ein Anwohner aus Ruppersbach am Ortsrand ein Wohnhaus bauen möchte, sollte für Ruppersbach durch eine Satzung festgelegt werden, welche Flächen dem Innen- und welche dem Außenbereich zuzurechnen sind. Der Entwurf für einen Abrundungsplan, den der Vorsitzende in der Sitzung vorstellte, umfasst zwei bisher unbebaute Teilflächen, auf denen dadurch Wohnbebauung möglich werden soll. Eine Anfrage bei den Anliegern hat ergeben, dass für weitere Flächen kein Bauinteresse besteht.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf zu, mit diesem soll das Auslegungsverfahren durchgeführt werden.

 

Satzung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2019

Damit anlässlich des Kreßberger Frühlings und des Kreßberger Herbstes Sonntagsverkauf möglich ist, muss die Gemeinde per Satzung verkaufsoffene Sonntage festlegen. Für das Jahr 2019 sollen dies der 7. April und der 27. Oktober sein.

Der Gemeinderat stimmte der Satzung einstimmig zu.

 

Vergabe der Planungsleistungen für den Anschluss der Sammelkläranlage Wüstenau an die Sammelkläranlage Riegelbach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.11.2018 die Planungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Riegelbach an die Firma CDM Smith GmbH vergeben. Im Gespräch mit der Förderbehörde und den Ingenieuren/Kooperationspartnern von CDM hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass es sinnvoll ist, auch gleich die Planung der Zuleitung von der Kläranlage Wüstenau zur Sammelkläranlage Riegelbach mit in den ersten Förderantrag aufzunehmen. Hintergrund sind die unterschiedlichen Fördermodalitäten des Landes für Sanierung/Umbau und Neubau von Kläranlagen.

Für die Planung dieses Anschlusses beträgt das Ingenieurhonorar rund 58.000 Euro. Im Haushaltsplan 2019 sind ausreichend Mittel eingestellt, zudem steht ein noch Haushaltrest aus 2017 zur Verfügung.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro CDM Smith um die Planung des Anschlusses der Kläranlage Wüstenau an die Sammelkläranlage Riegelbach zu erweitern.

 

Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Der Gemeinderat bestellte den Gemeindewahlausschuss für die bevorstehenden Kommunalwahlen. Der Gemeindewahlausschuss ist unter anderem zuständig für die Zulassung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl und für die Feststellung des Gesamtergebnisses in der Gemeinde. Zugleich sollen ihm die Aufgaben des Briefwahlvorstandes übertragen werden.

Folgende Personen wurden in den Gemeindewahlausschuss gewählt:

Vorsitzende:                                     Birgit Macho,

stellv. Vorsitzender:                         Reinhold Kett,

Beisitzer:                                          Helmut Fach,

                                                         Philipp Kamm,

stv. Beisitzerinnen:                           Gerhard Bullinger,

                                                         Adelheid Oupor.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Haushaltserlass 2019

Der Vorsitzende gab den Haushaltserlass der Aufsichtsbehörde bekannt. Die Prüfung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreßberg durch die Kommunalaufsicht hat keinerlei Anstände ergeben. Die Gesetzmäßigkeit von Haushaltsplan und Haushaltssatzung wurden bestätigt und die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen wurden genehmigt. Die Prüferin ging insbesondere auf die großen Investitionen ein, die in den kommenden Jahren geplant sind, und die nur mit erheblichen Kreditaufnahmen gestemmt werden können. Angesichts der gesunden Finanzstruktur der Gemeinde und der Werte, die im Infrastruktur- und Daseinsvorsorgebereich geschaffen werden, wurden jedoch keinerlei Bedenken gegen diesen Anstieg der Verschuldung in den kommenden Jahren angemeldet. 

 

FFH-Gebiete

Die Gemeinde wurde kürzlich zur Festsetzung von FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Gebieten) angehört. Trotz der vorgebrachten Argumente wurde leider an der geplanten Abgrenzung dieser nur eingeschränkt bewirtschaftbaren und nutzbaren Flächen festgehalten. Die Gebiete befinden sich bei Leukershausen, Gaisbühl und bei Asbach, wobei das Gebiet bei Asbach am problematischsten ist, da es die Weiterentwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebs beeinträchtigen kann.

 

Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin hatte noch Fragen zum geplanten Geschäfts- und Ärztehaus in Waldtann und zum neuen Baugebiet in Marktlustenau.