Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 19.07.2021 | 29.07.2021

Projektinformation des Architekten zur Sanierung der Halle Haselhof und weitere Auftragsvergaben

Architekt Matthias Weinrich war in der Gemeinderatssitzung anwesend und informierte die Räte und Zuhörer über den Stand der Dinge bei der Hallensanierung.

Der sehr langsame Baufortschritt wurde von den Gemeinderäten bemängelt. Bei den Sanierungsarbeiten hat es zahlreiche Verzögerungen aus unterschiedlichen Gründen gegeben. Bei den Erdarbeiten habe sich laut Architekt Weinrich zum Beispiel herausgestellt, dass die alte Gründung der Halle nicht ordentlich geschalt war, sondern die Fundamente ziemlich krumm waren, was zu zeitlichem und finanziellem Mehraufwand geführt habe (Mehrkosten allein hierfür: rd. 25.000 Euro). U.a. seien die Verzögerungen aber auch pandemiebedingt zustande gekommen, etwa durch Quarantäne bei den Handwerkern. Auch im Architekturbüro sei es durch fehlende Mitarbeiter, die sich wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen um ihre Kinder kümmern mussten, zu Ausfällen gekommen. Die Verzögerungen haben sich immer weiter aufsummiert. Wenn ein Gewerk nicht pünktlich fertig wurde, konnte der nachfolgende Handwerker nicht anfangen, begann dann einen anderen Auftrag, und es hat dann mitunter sehr lange gedauert, bis er wieder bei der Halle weitergemacht hat. Dadurch, und durch die zusätzlichen Schäden, die bei dem Brand neulich entstanden sind, konnte Architekt Weinrich in der Sitzung auch noch keinen konkreten Fertigstellungszeitpunkt für die Halle benennen.

Neulich hat auf der Baustelle ein Kabel des Baustromkastens zum ersten Abnehmer ein Feuer verursacht, das zwar sehr schnell gelöscht werden konnte, aber doch einige Schäden nach sich gezogen hat. Der Hallenboden selbst kann zwar getrocknet werden und ist zu retten, nicht aber das Parkett auf der Bühne. Dieses muss wegen der Feuchtigkeitsschäden durch das Löschwasser erneuert werden. Die Nagelbinder des Daches wurden teilweise in Mitleidenschaft gezogen, hier muss noch geprüft werden, ob diese noch stabil sind. Schon vor dem Feuer wurden die Nagelbinder auf Anforderung des Prüfstatikers verstärkt, was zu 30.000 Euro an Mehrkosten führte. Auch wurden sechs Sandwichplatten des Daches durch die Hitze beschädigt und müssen ausgetauscht werden.

Architekt Weinrich gab den Gemeinderäten einen Überblick über die Kostenentwicklung bei der Halle. Teilweise entstehen Mehrkosten durch nachträgliche Erweiterungen der Aufträge. In einem Punkt gab es allerdings auch eine Ersparnis um knapp 18.000 Euro: aufgrund der zahlreichen Notausgänge der Halle konnte der Kreisbrandmeister überzeugt werden, dass die geforderte F30-Decke in der Halle nicht erforderlich ist. Die allgemeine Baupreisentwicklung der letzten Monate hat jedoch zu gewaltigen Preissteigerungen geführt. Hierzu merkten einige Gemeinderäte an, dass ohne die Verzögerungen bei der Sanierung (eigentlich sollte die Halle schon zu Jahresbeginn fertig sein) diese Preissteigerungen gar nicht zu Buche geschlagen hätten, weshalb genau zu untersuchen sei, wer die Verzögerungen zu verantworten habe.

Baubeginn war bereits im Sommer 2019 -  in seiner Sitzung vom 29.07.2019 hat der Gemeinderat weitreichende Aufträge im Rahmen der Sanierung der Halle Haselhof vergeben. Bisher nicht ausgeschrieben und deshalb auch nicht vergeben wurden die Aufträge für Leinwand und Beamer, Beschallungsanlage und die Bühnenbeleuchtung. Anscheinend sei zunächst geplant gewesen, die Beschallungsanlage der Halle Waldtann bei Bedarf nach Haselhof zu transportieren. Dies ist jedoch nicht praktikabel, für die Halle Haselhof sollte auf alle Fälle eine eigene Beschallung beschafft werden. Der Fachingenieur für Elektro, Matthias Straub aus Crailsheim, hat deshalb zwei Angebote eingeholt. Die Firma Livito aus Satteldorf hat mit 52.676,13 € das günstigere Angebot gemacht, weshalb der Gemeinderat den Auftrag an die Firma Livito vergab.

Des Weiteren hat Architekt Weinrich darüber informiert, dass die Küche nicht, wie zunächst geplant, mit Gas betrieben werden soll, sondern elektrisch. Dies spart Kosten für die aufwändige Wartung. Da die Halle als gewerbliche Nutzung gilt, müsste mehrmals jährlich der Gasherd und die Zuleitung durch den TÜV überprüft werden, was aufgrund der seltenen Nutzung der Küche unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Allerdings entstehen nun für zusätzliche Verkabelung und den zusätzlichen Verteiler Zusatzkosten in Höhe von rund 20.000 Euro für das Gewerk Elektro. Der Gemeinderat stimmte zu, den Auftrag an die Firma Schachner um die zusätzlich erforderliche Elektroverkabelung für den Küchenbereich zu erweitern.

Die Vergabe eines Bühnenvorhangs steht ebenfalls noch aus. Dieser sollte jedoch erst beschafft werden, wenn die Fertigstellung der Halle absehbar ist, damit er nicht noch lange eingelagert werden muss.

Nach derzeitiger aktualisierter Kostenschätzung wird die Hallensanierung (einschließlich der nachträglich vergebenen Aufträge) rund 320.000 Euro teurer, als nach der ursprünglichen Kostenberechnung, die auf 1,867 Mio. Euro lautete.

Kindergarten-Bedarfsplan 2021/2022 und Erweiterung der Sanitäranlagen im Kinderhaus Haselhof

Die Gemeinden müssen jährlich den aktuellen Kinderbetreuungsbedarf feststellen und den Bedarfsplan fortschreiben. Hauptamtsleiterin Birgit Macho stellte den Gemeinderäten die Bedarfsplanung vor.

Für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreu­ungsplatz. Seit 2013 haben auch Kinder unter drei einen Betreuungsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tagesein­richtungen oder bei Tagespflegepersonen. Der Betreuungsanspruch ist gegenüber dem Jugendamt einklagbar.

Bei der Erfüllung des Rechtsanspruches geht es nicht nur um die absolute Zahl an Plätzen, sondern auch um bedarfsgerechte Angebote an Ganztagsplätzen. Dies wird in Kreßberg gewährleistet, in all unseren Betreuungseinrichtungen wird mittlerweile ein Wahlrecht von verschiedenen Betreuungsumfängen bis hin zu Ganztagsbetreuung angeboten.

Momentan sind in Kreßberg insgesamt 219 Kinderbetreuungsplätze in drei Gemeinde­kindergärten, einem privaten Waldkindergarten und drei Krippengruppen vorhanden. Die in Kreßberg vorhandenen Angebote reichen aus, um den vorhandenen Bedarf zu decken. Allerdings sind in den letzten Jahren in Kreßberg steigende Geburtenzahlen zu verzeichnen. Mittelfristig ist mit weiter steigenden Kinderzahlen zu rechnen, wenn die Bauplätze in dem großen Baugebiet Obere Schanze, Mariäkappel, und in weiteren geplanten Baugebieten in anderen Ortsteilen bebaut sind.

Im Kinderhaus Haselhof läuft derzeit noch das Verfahren zur Erhöhung der genehmigten Platzzahl; die bisherige Kleingruppe soll eine normal große Gruppe werden, so dass der Kindergarten dann voll dreigruppig ist. Im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens hat sich allerdings herausgestellt, dass die Zahl der Kinder-WCs und -Waschbecken für die höhere Kinderzahl nicht ausreicht. Deshalb soll jetzt der direkt an den Kindergarten angrenzende Raum der Gemeindehalle, der als Lehrerumkleide geplant war, noch als Sanitärraum für den Kindergarten ausgebaut werden, die Lehrerumkleide kann dafür im UG der Halle untergebracht werden. Hierfür wird mit Kosten von bis zu 50.000 € gerechnet. Der Gemeinderat stimmte dieser außerplanmäßigen Ausgabe zu.

Die Kindergärten Marktlustenau und Waldtann sind zweigruppig, die Krippe Haselhof dreigruppig. Die dritte Gruppe in dem Wohngebäude „Am Wald 2“, die zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geplant war, wird weiterhin benötigt.

Seit März 2018 gibt es außerdem den privaten Waldkindergarten „Die Wildlinge“ in Tempelhof mit 15 Betreuungsplätzen für Kinder von 2 – 6 Jahren. Der Waldkindergarten wurde in den Kindergartenbedarfsplan mit aufgenommen, was nach sich zieht, dass die Gemeinde 63 % der Betriebskosten des Waldkindergartens tragen muss. Dies ergibt sich aus § 8 Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG. Dafür erhält die Gemeinde die Landeszuschüsse für die Plätze im Waldkindergarten.

Für das kommende Kindergartenjahr wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, den Kindergartenbedarfsplan des Vorjahres unverändert zu übernehmen. Allerdings sind sowohl in Waldtann als auch in Haselhof die Plätze im Kindergarten knapp, nur in Marktlustenau gibt es noch freie Plätze. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, reicht es aus, dass die Plätze in der Gemeinde vorhanden sind, aber natürlich möchten die Eltern ihr Kind in dem Kindergarten, der ihrem Wohnort am nächsten liegt, unterbringen.

Aufgrund der Entwicklung der Kinderzahlen dürfe man den schon länger angedachten Umbau der alten Grundschulklassenzimmer in der Schule am Kreßberg zu Krippenplätzen nicht aus den Augen verlieren, und in Waldtann sollte dringend über einen Kindergartenneubau an der Stelle der früheren Schule nachgedacht werden.

Aus dem Gemeinderat wurde der Wunsch geäußert, die konzeptionelle Ausrichtung des Waldkindergartens genau zu überprüfen, wenn die Gemeinde sich an den Betriebskosten beteiligen muss. Bürgermeisterin Annemarie Mürter-Mayer verwies darauf, dass in den nächsten Tagen ohnehin eine Besprechung mit den zuständigen Personen von der Vorstandschaft der Gemeinschaft am Tempelhof geplant sei.

Dem Kindergartenbedarfsplan wurde vom Gemeinderat zugstimmt.

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung: Ermächtigung der Bürgermeisterin für Personalentscheidungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen und Änderung der "Schlussbestimmungen"

Nachdem das Personal in den Kinderbetreuungseinrichtungen auf rund 30 Beschäftigte angewachsen ist, gibt es durch Schwangerschaften, Rente oder Kündigungen öfters Stellen neu zu besetzen. In letzter Zeit macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar und es wird zu­nehmend schwierig, freiwerdende Stellen schnell wieder zu besetzen. Zum Teil sind Be­werberinnen, die eingestellt werden sollten, auch wieder von ihrer Bewerbung zurückge­treten, weil sie während des Einstellungsverfahrens eine andere Stelle angenommen haben.

Bisher ist nach unserer Hauptsatzung die Bürgermeisterin bezüglich Personalentscheidungen  nur für die Einstellung und Entlassung von Aushilfskräften, teilzeitbeschäftigten Reine­machefrauen und Auszubildenden ermächtigt.

Um bei der Personalsuche im Bereich Kinderbetreuung schneller reagieren zu können, wurde nun von der Verwaltung eine Änderung der Hauptsatzung vorgeschlagen. Die Zuständigkeit der Bürgermeisterin sollte sich auf das komplette Personal in den Kinderbetreuungs­einrichtungen erstrecken. So kann den Bewerber(inne)n, die beim Vorstellungs­gespräch einen guten Eindruck machen, gleich verbindlich zugesagt werden, ohne die nächste Sitzung abwarten zu müssen. Die Chancen, gutes Personal zu bekommen, würden sich dadurch sicherlich erhöhen.

Außerdem sollte bei den „Schlussbestimmungen“ der Hauptsatzung eine Bestimmung eingefügt werden, worin ausdrücklich klargestellt wird, dass bei Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form auch alle anderen Geschlechter gemeint sind.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Hauptsatzung zu. Es wurde jedoch darauf Wert gelegt, dass der Gemeinderat über Personalentscheidungen im Kindergarten informiert wird.

Der Wortlaut der Änderungssatzung ist in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Friedhof Mariäkappel - Nutzung des frei gewordenen Grabfeldes im südwestlichen Bereich

In der letzten Sitzung wurde aus der Mitte des Gemeinderats der Vorschlag vorgebracht, in Mariäkappel auf der freigewor­denen Fläche im Südwesten (altes Reihengrabfeld) Rasengräber anzulegen.

Seit 2014 gibt es in Kreßberg Rasengräber, und zwar auf dem Friedhof Waldtann für die Gesamtgemeinde. Dort war der Friedhof damals erweitert worden, so dass es genügend freie Flächen gab. Man ging damals davon aus, dass diese Bestattungsform nur an einem Friedhof angeboten werden sollte. Die Nachfrage ist gering, bis jetzt sind dort erst vier Urnenrasengräber und zwei Rasengräber für Särge belegt.

Daher kam von der Verwaltung der Vorschlag, es bei dieser einen Rasengrabfläche für die Gesamtgemeinde zu belassen. Da bei Rasengräbern für die Angehörigen kein Pflegeaufwand besteht, spielt die Entfernung vom Wohnort keine große Rolle.

Von einigen Gemeinderäten wurde jedoch vehement die Meinung vertreten, dass Rasengräber in Zukunft vermehrt nachgefragt werden, und dass diese Bestattungsform überall angeboten werden sollte. Bewohner beispielsweise aus Mariäkappel hätten den Wunsch, auf Ihrem Friedhof bestattet zu werden, und nicht in Waldtann.

Nach längerer Aussprache wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, in Mariäkappel zwar nicht die große Fläche im Südwesten, aber eine abgesenkte Fläche auf der Nordseite für künftige Rasengräber vorzusehen. Diese ist nicht so groß, reicht aber für den Bedarf mit Sicherheit aus. Bisher war dort ein Doppelgrabfeld, und die meisten Gräber sind dort bereits abgeräumt.

Dies wurde schließlich einstimmig beschlossen.

Ersatzbeschaffung eines Schwimmbeckenreinigers für das Waldfreibad Bergertshofen

Während des Badebetriebes im Waldfreibad in Bergertshofen wird für die Reinigung des Beckens zwei Mal wöchentlich ein Schwimmbeckenreiniger eingesetzt. Dieser fährt den Beckenboden ab und bürstet bzw. saugt die angefallenen Verschmutzungen auf.

Kämmerin Linda Knödler erklärte, dass das derzeit eingesetzte Gerät seit über 20 Jahren im Einsatz ist. Aufgrund seines Alters fallen allerdings jedes Jahr größere Reparaturen an. Erst vor kurzem war das Gerät zur Reparatur und kurz darauf trat schon der nächste Defekt auf.

Eine erneute Reparatur ist nicht mehr wirtschaftlich, sodass über eine Neuanschaffung nachgedacht werden muss. Im Haushaltsplan für 2021 wurden dafür allerdings keine Mittel eingeplant; eine Neuanschaffung stellt daher eine außerplanmäßige Ausgabe dar.

Der Verwaltung liegen zwei Angebote vor. Beide angebotenen Geräte verfügen über dieselbe Ausstattung.

Das günstigere Angebot kommt von der Firma WEDA Wassertechnik GmbH zum Angebotspreis von 11.990 Euro netto.

Der Gemeinderat stimmte der außerplanmäßigen Ausgabe zu und beschloss, das Schwimmbeckenreinigungsgerät der Firma WEDA Wassertechnik zu erwerben.

Ersatzbeschaffung eines Unimog für den Bauhof

Beim Unimog U300 wurde ein Achsschaden festgestellt, dessen Reparatur mit Kosten zwischen 10.000 Euro bis 15.000 Euro zu Buche schlagen würde. Eine solche Reparatur ist nicht wirtschaftlich, zumal demnächst auch noch die Reparatur der Hydraulikleitungen mit Kosten in Höhe von rund 15.000 Euro ansteht. Der Unimog ist Baujahr 2003, hat 7.210 Betriebsstunden und 143.000 km. Der Unimog wurde damals gebraucht gekauft.

Im Winter ist ein zweiter Unimog notwendig. Die Gemeinde hat aktuell noch einen weiteren Unimog im Bauhof, der jedoch im Winterdienst nicht mehr zum Einsatz kommt. Dieser U1400 ist Baujahr 1999, hat 200.000 km und 13.278 Betriebsstunden. Da er immer wieder Probleme beim Anspringen hat, ist der Einsatz dieses Fahrzeugs für den Winterdienst mit der damit verbundenen Eile und gebotenen Zuverlässigkeit nicht praktikabel. Ein Austausch des Kabelbaums ist preislich jedoch bei diesem Fahrzeug nicht mehr vertretbar. Die Gemeindeverwaltung hatte daher bereits über die vergangenen beiden Winter ein Mietgerät mit Streuer der Firma Unimog Meyer für 4.562 Euro pro Monat im Einsatz.

Von unserer Regionalvertretung, der Firma Unimog Mayer aus Ulm, wurden Angebote für Leasing bzw. Mietkauf, Kauf eines neuen Unimog sowie eines jungen Vorführfahrzeugs eingeholt. Dabei hat sich gezeigt, dass Leasing eines Unimog für gewerbliche Nutzung nicht attraktiv ist.

Beim Kauf eines gebrauchten Unimog U318 - Euro 6; Laufleistung ca. 800 Betriebsstunden mit den vom Bauhof benötigten Ausstattung, Erstzulassung 10/2019, 177 PS, kommen Kosten von 139.065,78 Euro zzgl. Umbaukosten auf die Gemeinde zu. Der Kauf eines Neufahrzeugs U319 mit vergleichbarer Ausstattung würde 173.972,05 Euro kosten, zzgl. Anbaukosten. Die Lieferzeit beträgt derzeit allerdings drei Monate, während das Gebrauchtfahrzeug sofort lieferbar wäre.

Die beiden alten Unimogs könnten für 23.000 Euro in Zahlung gegeben werden. Erfahrungsgemäß kann über Zoll-Auktion aber ein höherer Preis erzielt werden. Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, zunächst einen Verkaufsversuch über diese Onlineplattform vorzunehmen.

Im Haushalt eingeplant ist ein neuer Unimog erst für das Jahr 2022. Aufgrund des Achsbruchs muss die Entscheidung nun um ein halbes Jahr vorgezogen werden. Im Haushalt 2021 ist aktuell nur ein Planansatz über 20.000 Euro für den Ersatz des Ford Transits enthalten. Es handelt sich also um eine überplanmäßige Ausgabe.

Aus dem Gemeinderat kam die Anfrage, ob andere Fahrzeugtypen, wie etwa ein Multicar, auch in Frage kämen. Vom Bauhof wurden schon verschiedene Fahrzeuge im Winterdienst getestet. Beispielsweise wäre das Multicar im Siedlungsbereich ein sehr gutes Fahrzeug, für unsere weiten Überlandstrecken ist es aber zu schwach motori­siert. Auch sind im Bauhof zahlreiche Anbaugeräte vorhanden, die für den Unimog passen, nicht aber für andere Fahrzeuge. Von den Bauhofmitarbeitern wird der Unimog favorisiert.

Der Gemeinderat stimmte schließlich dem Vorschlag der Verwaltung – Kauf des gebrauch­ten Unimog und Anmietung eines weiteren Unimog während der Wintermonate – einstimmig zu und bewilligte die außerplanmäßige Beschaffung des Fahrzeugs.

Sonstiges

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Linda Knödler gab bekannt, dass zur Finanzierung der zahlreichen gerade laufenden Investitionsmaßnahmen ein Kredit in Höhe von 1,657 Mio. Euro zum Zinssatz von 0,1 % aufgenommen wurde.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgebracht, dass ein Weg zwischen Schönbronn und Bergbronn nicht mehr befahrbar sei. Des Weiteren wurde erneut die Rasenfläche im Tennisplatz Haselhof und das Vermüllungs-Problem an der Hütte am Lindenbrunnen angesprochen. Auch der zugewachsene Gehweg in Mariäkappel an der Crailsheimer Straße und ein schlecht gepflegtes Pflanzbeet wurden bemängelt.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärte die Vorsitzende zum Thema Breitbandverkabe­lung, dass die Baumaßnahmen nun fast überall (bis auf Selgenstadt) fertig sind, und die Leitungen demnächst an Netcom übergeben werden. Ab Übergabe hat die Netcom sechs Monate Zeit, bis die Versorgung stehen muss. Zu der Ausbauplanung beim Gas verweist sie auf die EnBW, die hierfür verantwortlich ist.

Weitere Anfragen betrafen ein sichtbehinderndes Schild, Möbel für die Flüchtlingsunterkünfte, und das Fegen der Friedhofswege.

Bürgerfragestunde

Fragen wurden von den anwesenden Zuhörern nicht gestellt. Der anwesende Bauhofleiter bedankte sich jedoch beim Gemeinderat für die Zustimmung zum Kauf des Unimog.

Bericht über die Sitzung vom 10.05.2021 | 25.05.2021

Vergabe der Ausführungsplanung zum Anschluss der Kläranlage Wüstenau an die Sammelkläranlage Riegelbach

Die Bürgermeisterin Annemarie Mürter-Mayer berichtete, dass vor Kurzem mit den Arbeiten zur Sanierung und Erweiterung der Sammelkläranlage Riegelbach als erstem Schritt bei der Umsetzung der Abwasserkonzeption begonnen wurde.

Im Oktober 2020 wurde nach erfolgter Planung des Anschlusses der Kläranlage Wüstenau (2. Schritt der Abwasserkonzeption) ein entsprechender Förderantrag beim Regierungspräsidium eingereicht. Die Verwaltung wird in den kommenden Wochen den Bescheid dazu erwarten. Es ist deshalb an der Zeit mit der Ausführungsplanung zu beginnen, um die Arbeiten nach Erhalt der Förderzusage zeitnah ausschreiben zu können.

CDM Smith hatte ein Angebot inkl. exemplarischer Honorarberechnung in Höhe von 167.053,54 € auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure eingereicht. Wie üblich berechnet sich das endgültige Honorar aus den tatsächlich anrechenbaren Kosten der Kostenfeststellung. CDM Smith GmbH wird auch in Zukunft mit dem Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart zusammenarbeiten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Ingenieurleistungen zur Ausführungsplanung und Bauüberwachung des Anschlusses der Kläranlage Wüstenau an die SKA Riegelbach zum Angebotspreis von 167.053,54 € an das Ingenieurbüro CDM Smith zu vergeben.

Nachbesetzung von Gremien nach Ausscheiden von GR Rothenberger

Nachdem Gemeinderat Walter Rothenberger zum 31.03.2021 aus dem Gemeinderat ausschied, war ein Nachfolger für die Besetzung in den Gremien zu wählen. Aus den Reihen des Gemeinderates kam der Vorschlag Herrn Niklas Antes als Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rieswasserversorgung, als Stellvertreter in der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fichtenau und als Vertreter im Stiftungsrat der Bürgerstiftung Kreßberg zu wählen. Für die Stellvertreterstelle im Beirat der Jagdgenossenschaft Kreßberg wurde Herr Karger vorgeschlagen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Vorschlag zur Besetzung der Gremien zu.

 

Verpachtung eines Fischereirechts am Trutenbach / Ruppisbach inkl. Wörsinger Weiher

Die Hauptamtsleiterin Birgit Macho informierte, dass Herr Wörsinger in den 70‘ Jahren den nach ihm benannten Weiher südlich Mariäkappel gebaut hatte. In den letzten Jahren hatten die Nachkommen den Weiher an den Angelsportverein Crailsheim verpachtet. Nun stand Kauf des Weihers durch den Angelsportverein an.

Im Zuge des Grundstückskaufs hatte sich nun herausgestellt, dass Herr Wörsinger zwar Eigentümer des Fischweihers war, aber das Fischereirecht in dem Weiher gar nicht besaß - obwohl damals ausdrücklich der Bau eines „Fischweihers“ genehmigt wurde.

Eine Nachfrage beim Landratsamt hatte ergeben, dass im Verzeichnis der Fischereirechte kein Fischereirecht für Herrn Wörsinger bzw. dessen Nachkommen eingetragen ist und auch im Grundbuch ist nichts dergleichen eingetragen.

Frau Macho erläuterte, dass nach dem Fischereigesetz (§ 4) das Fischereirecht in Gewässern zweiter Ordnung (das sind u.a. Bäche) innerhalb des Gemeindegebiets grundsätzlich der Gemeinde zusteht, wenn nichts anderes im Grundbuch oder im Verzeichnis der Fischereirechte eingetragen ist. Das Fischereirecht in Weihern steht demjenigen zu, dem das Fischereirecht in dem Gewässer zusteht, aus dem der Weiher gespeist wird. Somit hat die Gemeinde das Fischereirecht am Wörsinger Weiher.

Die Verwaltung schlug vor, das Fischereirecht zu einem jährlichen Pachtpreis von 150 € an den Angelsportverein zu verpachten. Verpachtet wird das Fischereirecht im Trutenbach (der unterhalb von Wüstenau Ruppisbach heißt) von oberhalb des Asbacher Mühlweihers bis unterhalb Stöckicher Weiher/Buchweiher mit Zuflüssen (Länge ca. 2,3 km) und damit verbunden das Fischereirecht im Wörsinger Weiher.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

Erlass einer neuen Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern

Die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde Kreßberg war bereits im Dezember 2000 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich hatten sich verschiedene Änderungen ergeben, die eingearbeitet werden sollten. Der Gemeindetag hatte daher eine neue Mustersatzung veröffentlicht.

Beispielsweise wurde schon vor längerer Zeit das Bundesimmissionsschutzgesetz (§22) geändert und festgelegt, dass Lärm von Kinderspielplätzen grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung ist („Regelvermutung“ – in besonderen Ausnahmefällen, etwa in Kurorten oder bei Spielplätzen, die aufgrund ihrer Gestaltung vorwiegend nicht von Kindern sondern von Jugendlichen benutzt wurden, könne etwas anderes gelten). Diese Änderung des BImSchG hatte insbesondere Auswirkungen auf die Regelung „Lärm von Sport- und Spielplätzen“. Des Weiteren wurden in der Bundesimmissionsschutzverordnung für einzelne laute Haus- und Gartengeräte Mittagspausenregelungen getroffen, so dass die generelle Mittagsruhe-Regelung unserer Polizeiverordnung nicht mehr rechtmäßig war.

Die Rechtsgrundlage für eine Alkoholverbotsregelung an öffentlichen Plätzen hatte sich ebenfalls geändert, eine solche Regelung war aber seither in unserer Polizeiverordnung nicht enthalten und nach unserem Ermessen in Kreßberg auch nicht notwendig.

Unter „Ordnungsvorschriften“ wurde in der Mustersatzung bei den Regelungen zum Spielen in Grün- und Erholungsanlagen außerhalb von Kinderspielplätzen eine Änderung vorgenommen. Das Spielen bzw. sportliche Übungen war demnach unzulässig, wenn dadurch Dritte erheblich belästigt werden könnten. Die bisherige Regelung hatte nur auf die Störung der Ruhe Dritter bzw. von Besuchern abgehoben. In Anbetracht der erwähnten Änderung des § 22 BImSchG erschien eine solche Beschränkung auf Lärmbelästigungen fraglich.

Frau Macho erläuterte weiter, dass die Regelung zu Altglassammelbehältern sich nicht aus dem Muster des Gemeindetags ergab, war aber bisher in unserer Polizeiverordnung enthalten. Die Verwaltung schlug vor, diese beizubehalten.

Zur „Hundekotregelung“ – das Verbot, Hundekot auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu hinterlassen, war auch nicht in der Mustersatzung enthalten. In der alten Polizeiverordnung war dieses Verbot enthalten und sollte nach Ansicht der Verwaltung auch wieder aufgenommen werden, damit den betroffenen Landwirten zur Verhinderung dieser Verunreinigungen nicht nur der zivilrechtliche Rechtsweg bleibt.

Im Übrigen hatten sich verschiedene redaktionelle Änderungen ergeben, die eingearbeitet wurden und die Befugnis zum Erlass der Polizeiverordnung ergab sich aufgrund einer Änderung des Polizeigesetzes nun nicht mehr aus den bisher als Rechtsgrundlage genannten Paragraphen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der neuen Polizeiverordnung zu. Der Satzungstext ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ abgedruckt.

Ersatzlose Rückgabe des Dorfautos

Vor gut zwei Jahren hatte die Firma Baur rent aus Mutlangen mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde den Versuch eines Carsharingmodells in Kreßberg gewagt. Die Gemeinde hatte sich bei der Ersteinrichtung im Dezember 2019 und den monatlichen Kosten für den laufenden Betrieb beteiligt.

Die Vorsitzende berichtete, dass im Vorfeld zur Sitzung ein Gespräch mit Herrn Baur stattgefunden hatte, da das Auto bei einer Auslastung von 5 % (vor der Pandemie) nicht wirtschaftlich betrieben wurde. Hierzu war eine Nutzung von 20% notwendig. Der Bau der Plattform des E-Autos wurde von Nissan eingestellt. Herr Baur hatte als Alternative einen Ford Kuga Hybrid PHEV (5-Sitzer) im Angebot. Dieser stand der damaligen Argumentation für einen Siebensitzer als Fahrzeug für Vereine und deren Jugendarbeit entgegen. Ein vergleichbares Elektrobusmodell wird Herr Baur erst ab 2024 wieder anbieten können. Des Weiteren müsste die Gemeinde für die Einrichtung des Ford Kuga eine höhere Einrichtungsgebühr und eine deutlich teurere monatliche Systemgebühr bezahlen.

Es bestand Einvernehmen darüber, dass unter den aktuell angebotenen Konditionen das Projekt Dorfauto nicht fortgesetzt wird.

Ergebnisse der Verkehrsschau

Am Donnerstag 22.04.2021 fand in Kreßberg die alljährliche Verkehrsschau statt.

Die von der Gemeinde gestellten Anträge wurden bei der Verkehrsschau leider fast alle abgelehnt.

Dies waren:

-       Markierungen mit der Zahl „50“ an verschiedenen Ortseinfahrten

wurde für die Straße Am Schönweiher, Marktlustenau, Ortseinfahrten Bergertshofen (Dorfstraße) und Ortseinfahrten Bergbronn (Dinkelsbühler Straße) beantragt.

Die Hauptamtsleiterin erklärte, dass diese Markierungen laut der Straßenverkehrsbehörde aber nur an Ortseinfahrten mit „atypischer Gefahrenlage“ angebracht werden könnten, was bei den genannten Ortseinfahrten nicht der Fall sei. Das Ortsschild ist überall gut erkennbar, die Straßen sind übersichtlich und die Unfallhäufigkeit war unauffällig.

-       Geschwindigkeitsreduzierung auf der Straße Scheräcker Waldtann:

Dies wurde abgelehnt, da bei Durchgangsstraßen und Straßen, die der Erschließung eines Gewerbebetriebs dienen, generell keine Tempo-30-Zone angeordnet werden. Darüber hinaus kam eine Reduzierung auf 30 km/h auch deshalb nicht infrage, weil an dieser Stelle keine besondere Gefahrenlage vorliegt. Allein aufgrund der geringen Straßenbreite ergibt sich eine Anpassung des Tempos entsprechend § 3 StVO.

-       Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Marktstraße in Marktlustenau zwischen Einmündungen Kornmarktstraße und Lerchenfeldstraße:

Hier wurde eine Beschilderung mit Tempo-30-Schildern abgelehnt. Frau Macho erläuterte, dass wegen der engen kurvigen Ortsdurchfahrt ohnehin von einem vernünftigen Verkehrsteilnehmer nicht schneller gefahren werde und nach § 3 der StVO auch nicht schneller gefahren werden könne. Auch handelt es sich um eine Durchgangsstraße, für die generell keine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden kann (es sei denn vor einem Kindergarten o.ä.).

-       Temporäres Parkverbot während der Winterdienstzeit im Panoramaweg und im Ringweg:

Zeitweise Parkverbote für den Winterdienst könne generell nicht angeordnet werden, da der Zeitraum für die Autofahrer nicht hinreichend klar definiert ist.

Allerdings wurde vonseiten des Straßenverkehrsamts darauf hingewiesen, dass das Parken generell verboten ist, wenn nicht eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m frei bleibt. In diesen Fällen bestehe die Möglichkeit, dass auch ohne Parkverbotsschild ein Bußgeld erhoben oder ein Fahrzeug abgeschleppt werden kann.

-       Lediglich der Antrag auf Vorfahrtsregelung in Riegelbach an der Weidelbacher Straße / Einmündung Triebweg wurde angeordnet – der Verkehr auf der Weidelbacher Straße hat jetzt Vorfahrt. Bis jetzt galt dort rechts vor links.

-       Außerdem wurden auf Antrag des Landes verschiedene Punkte behandelt, die Radwege betrafen. Im Rahmen des RadNETZ-Programms wurden zahlreiche Strecken als Radwege neu ausgewiesen, darunter zahlreiche Gemeindeverbindungsstraße und Wirtschaftswege. Frau Macho berichtete, dass die vom Land vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen aber alle abgelehnt wurden.

-       Bei einem Wirtschaftsweg zwischen Waldtann und Marktlustenau musste ein Verbotsschild („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) ausgetauscht werden gegen das Verkehrszeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge, damit Radfahren zukünftig erlaubt ist.

-       In Leukershausen und Mariäkappel werden demnächst auf der L 1066 (Haundorfer Straße bzw. Crailsheimer Straße) einseitig Schutzstreifen für Radfahrer ausgewiesen (beidseitig war dies leider nicht möglich, da hierfür die Fahrbahn zu schmal war) – diese Schutzstreifen verlaufen in der Regel auf der Straßenseite, auf der die Radfahrer bergauf fahren müssten.

Die Hauptamtsleiterin berichtete, dass generell vonseiten der Verkehrsbehörde bei den Anträgen auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Sorgfaltspflicht aller Verkehrsteilnehmer nach § 1 Abs. 1 und 2 StVO hingewiesen wurde („Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, beeinträchtigt wird.)“.

 

Annahme von Spenden

Seit der letzten Gemeinderatssitzung ging eine Spende für die Schule in Höhe von 500,00 € für das Schulobstprogramm ein, deren Annahme der Gemeinderat zustimmte.

 

Bekanntgabe aus in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Die Bürgermeisterin Annemarie Mürter-Mayer gab bekannt, dass in der letzten nicht öffentlichen Sitzung beschlossen wurde ein Gewerbegrundstück in Marktlustenau zurückzukaufen und an einen ortsansässigen Gewerbetreibenden weiterzuverkaufen. Außerdem wurde die Stelle im Einwohnermeldeamt mit zwei Teilzeitkräften besetzt.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Die Vorsitzende berichtete, dass die Gemeinde Kreßberg in der Kriminalstatistik des Landkreises Schwäbisch Hall die zweitniedrigste Anzahl an Delikten zu verzeichnen hatte.

Des Weiteren fand am 08.05.2021 ein Impftermin für die über 70-jährigen Bürger in Waldtann statt.

 

Bürgerfragestunde öffentlich

Von den Zuhörern gab es keine Anfrage.

Bericht über die Sitzung vom 12.04.2021 | 22.04.2021

Nachrücken von Gemeinderat Niklas Antes, Selgenstadt, in den Gemeinderat

Nachdem Gemeinderat Walter Rothenberger in der letzten Sitzung auf eigenen Wunsch nach über 20jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, konnte der erste Nachrücker der Offenen Liste Kreßberg, Herr Niklas Antes aus Selgenstadt, als neuer Gemeinderat verpflichtet werden.

Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats zur Verpflichtung der Bürgermeisterin

Auf Vorschlag der Verwaltung wurde Gemeinderat Bernd Kasper als dienstältestes Mitglied des Gemeinderats gewählt, um Bürgermeisterin Annemarie Mürter-Mayer auf ihr neues Amt zu verpflichten.

 

Vereidigung der Bürgermeisterin

Gemeinderat Bernd Kaspar nahm der neuen Bürgermeisterin Annemarie Mürter-Mayer den Amtseid ab mit den Worten: „Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Kreßberg gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Anschließend dankte Bürgermeisterin Annemarie Mürter-Mayer in ihrer Amtsantrittsrede ihren Wählern für das in sie gesetzte Vertrauen und für die vielen Glückwünsche, die sie seit der Wahl erhalten habe. Sie hoffe, sich das notwendige Vertrauen auch bei denjenigen, welche sie hinsichtlich ihrer neuen Funktion noch skeptisch sehen, in der Zukunft erarbeiten zu können. Ihrem Vorgänger Robert Fischer dankte sie – auch im Namen des Gemeinderats und der Verwaltung -  für dessen Leistungen in den letzten 24 Jahren und für seine Unterstützung bei der Amtsübergabe, sowie für das große Vertrauen, das er ihr in den letzten Jahren bei ihrer Tätigkeit als Kämmerin entgegenbrachte.

Die Bürger, der Gemeinderat und die Mitarbeiter hätten nun natürlich große Erwartungen ihr gegenüber – beispielsweise, dass sie sich um alles kümmere, von der kaputten Straßenlampe bis zur Bereitstellung von schnellem Internet. Es werde erwartet, dass sie jeden Kanaldeckel kenne ebenso wie sämtliche EU-Förderprogramme. Sie solle jederzeit ein offenes Ohr für die Bürgerinnen und Bürger haben, freundlich und zugewandt sein, aber auch klare Kante zeigen, wenn`s drauf ankommt. Darüber hinaus solle sie alle Beschäftigten motivieren, ihre Leistungen anerkennen und ihnen Spielraum lassen, aber doch wieder nur so viel um ihr Potential ausschöpfen zu können und noch immer bis ins Detail Bescheid wissen. Sie verglich die Erwartungen mit denen an eine „eierlegende Wollmilchsau“, die es natürlich nicht gibt. Sie wolle sich aber bemühen, den Erwartungen möglichst nahe zu kommen, daher solle das Rathaus auch zukünftig ein „Haus der offenen Türen“ sein. Als Bürgermeisterin verstehe sie sich als Vermittlerin zwischen den verschiedenen Institutionen und bei allen unterschiedlichen Meinungen wolle sie dafür Sorge tragen, gemeinsame Zielvorstellungen für die Gemeinde zu entwickeln.

Auch sie habe Erwartungen und Wünsche: An die Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich in der Gemeinde einbringen und sich mit ihr im persönlichen Gespräch über aktuelle Probleme austauschen, denn miteinander zu reden, sei allemal besser, als übereinander zu reden.

Von den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wünsche sie sich, dass sich jeder stets bewusst ist, dass er oder sie in dieser Funktion nicht sich selbst verpflichtet ist und auch keiner Minderheit, sondern immer die beste Lösung für die Gesamtgemeinde im Blick haben sollte. Sie erhoffe sich bei allen Mitgliedern eine konstruktive, offene sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ihr Anspruch sei es, die Weichen für die Gemeinde nicht allein, sondern gemeinsam mit Gemeinderat, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen zu stellen und die Gemeinde voranzubringen, um entsprechende Erfolge dann auch gemeinsam feiern zu können.

Einige Themenschwerpunkte in nächster Zeit werden sein, die medizinische Versorgung im Hausärztebereich vor Ort sicherzustellen, Mietwohnraum zu schaffen und weitere Baugebiete zu erschließen. Wichtig sei ihr auch die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kinder­betreuung. Den flächendeckenden Breitbandausbau in den größeren Ortsteilen möchte sie nach dem Wegfall der Aufgreifschwelle schnell mit entsprechenden Fördermitteln angehen. Ein besonderes Anliegen sei ihr auch die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in den Vereinen und der Feuerwehr, denn die Aufgaben, die von Ehrenamtlichen übernommen werden, leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für unsere Gesellschaft.

Bei all den anstehenden Projekten werde sie als bisherige Kämmerin aber eine solide Haushaltspolitik natürlich nie aus den Augen verlieren. Und trotz der teilweise negativen Erfahrung im Wahlkampf werde sie sich bemühen, eine Bürgermeisterin für alle Kreßbergerinnen und Kreßberger zu sein.

Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators für die Sanierung und Erweiterung der Sammelkläranlage Riegelbach

Die Arbeiten zur Sanierung und Erweiterung der Sammelkläranlage Riegelbach haben zwischenzeitlich begonnen. Die Firma Ebert hat die Bohrungen für die Bohrpfähle abgeschlossen und beginnt demnächst mit den Spundungsarbeiten (Tiefbau Becken).

Nach der Baustellenverordnung muss ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt werden, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig werden. Dieser ist für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeiter zuständig und verantwortlich.

Das Planungsbüro CDM Smith, das auch die Ausführung der Arbeiten überwacht, hat drei Angebote qualifizierter Koordinatoren eingeholt. Das günstigste Angebot in Höhe von 26.700 Euro kam von DEKRA Heilbronn. Im Angebot enthalten sind 100 Begehungen über die komplette Bauzeit hinweg. Die Häufigkeit der Begehungen hängt jeweils davon ab, wie viele unterschiedliche Firmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Baustellenkoordination in punkto Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Angebotspreis von 26.700 Euro an die DEKRA Heilbronn zu vergeben.

Vergabe der Arbeiten zum Straßenendausbau in der Dieselstraße in Bergbronn    

Nachdem zwischenzeitlich alle Grundstücke im Gewerbegebiet Rötäcker vergeben sind und sich der Unterbau der Straße in einem immer schlechter werdenden Zustand befindet, sollte der Straßenendbelag aufgebracht werden. Die Gemeinde hat die Tiefbauarbeiten gemäß VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) beschränkt ausgeschrieben. Günstigster Bieter war die Firma Ernst Hähnlein Bau GmbH aus Feuchtwangen mit einem Angebotspreis von 99.057,08 Euro. Das Angebot beinhaltet auch die teilweise notwendige Erneuerung des Unterbaus.

Die Firma Hähnlein ist in Kreßberg bestens bekannt, sie hat schon viele Sanierungsarbeiten an unseren Straßen und Wegen ausgeführt und immer zu unserer Zufriedenheit gearbeitet.

Die Arbeiten zur Fertigstellung der Straßendecke in der Dieselstraße in Bergbronn wurden daher an die Firma Ernst Hähnlein Bau GmbH in Feuchtwangen vergeben.

Erhebung der Kindergartengebühren im Januar und Februar 2021

Die Entscheidung über die Erhebung von Kindergartenbeiträgen in den Monaten Januar und Februar 2021 war bereits in der letzten Sitzung diskutiert, aber dann vertagt worden. Dass die Gebühren für die Kinder, die die Betreuungseinrichtungen zwei Monate lang nicht besucht haben, auch nicht erhoben werden, war bereits in der letzten Sitzung unstrittig und wurde nun so beschlossen.

Strittig war die Abrechnung der Notbetreuung. Ursprünglich sollte nach den Vorstellungen der Verwaltung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung die jeweils günstigste Monatsgebühr erhoben werden, also im Kindergarten die Gebühr für Regelbetreuung und in der Krippe die Gebühr für eine 25-stündige Betreuungszeit. Dies stieß auf viel Widerspruch, da einige Eltern die Notbetreuung nur an sehr wenigen Tagen in Anspruch genommen haben, und genauso viel hätten zahlen müssen wie Eltern, die die Notbetreuung täglich in Anspruch nahmen. Der Alternativvorschlag der Verwaltung, die Gebühren für die Notbetreuung dann ganz entfallen zu lassen, wurde ebenfalls wegen der damit verbunden Ungerechtigkeit abgelehnt.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam nun ein neuer Vorschlag zur Abrechnung der Notbetreuung: es sollte tagegenau abgerechnet werden – für jedes Kind muss für jeden Tag der Inanspruchnahme der Notbetreuung ein 20stel des gebuchten Monatstarifs bezahlt werden. Stundenweise Abrechnung soll allerdings nicht erfolgen, und diese Regelung soll auch nur für die Zeit der coronabedingten Kindergartenschließung vom 16. Dezember bis 19. Februar gelten. Eine Anwendung auf Zeiten, in denen z.B. ein Kind krank oder im Urlaub ist, kommt nicht infrage, darüber herrschte im Gremium Einvernehmen.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass diese Abrechnungsart einen enorm großen Aufwand für die Gemeindekasse bedeutet, aber eine Lösung, mit der alle Seiten gut leben könnten, gäbe es in diesem Fall wohl nicht – jede mögliche Lösung belastet entweder die Verwaltung unverhältnismäßig, oder die Allgemeinheit wird vermehrt zur Kasse gebeten, da der Abmangel über Steuergelder finanziert werden muss, oder die Eltern werden ungleich behandelt.

Somit beschloss der Gemeinderat schließlich, dem Vorschlag mit der taggenauen Abrechnung der Notbetreuung zu folgen und stimmte diesem einstimmig zu.

Für die Zeit des derzeit geltenden Lockdowns im Landkreis Schwäbisch Hall gilt der Beschluss allerdings nicht, hierüber muss entschieden werden, wenn klar ist, wie lang die Schließung der Kindergärten anhält. In Gegensatz zu der Schließung Anfang des Jahres erhalten die Gemeinden diesmal keinen 80%igen Ersatz vom Land für die entgangenen Elternbeiträge, da die Schließung diesmal nicht landesweit, sondern nur im Landkreis angeordnet ist.

Bekanntgabe von in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Bürgermeisterin Annemarie Mürter-Mayer gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung eine neue Kämmerin gewählt wurde, die ihr Amt am 16. Juni antreten wird. Außerdem wurde eine Erzieherin für den Kindergarten Waldtann eingestellt und Mietverträge über Räume im Geschäfts- und Ärztehaus Waldtann mit der VR-Bank Dinkelsbühl und der Landbäckerei Glück abgeschlossen.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde berichtet, dass in den letzten Wochen auf einer Straße bei Wüstenau sehr viele Kröten überfahren wurden – dies sollte dem Umweltamt beim Landratsamt gemeldet werden, damit nächstes Jahr entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

Weiter wurde über Probleme mit der Kartonagensammlung im Wertstoffhof berichtet, anscheinend werden die gesammelten Kartonagen zu selten abgeholt.

Bürgermeisterin Annemarie Mürter-Mayer gab bekannt, dass am Samstag, 17.4. ein kommunaler Impftermin für ältere Mitbürger gemeinsam mit Fichtenau organisiert werden konnte.

Sie hatte auch eine unangenehme Mitteilung zu machen – das Dach des Kindergartens Waldtann ist undicht, und für die Abdichtung werden wohl außerplanmäßige Kosten in einer Größenordnung von ca. 100.000 € entstehen.

Außerdem läuft der Vertrag über das Dorf-E-Auto mit dem Autohaus Baur aus, und aufgrund der sehr enttäuschenden Auslastung von nur etwa 5% wird die Gemeinde in Zukunft wesentlich mehr zuzahlen müssen, wenn das Projekt weitergeführt werden soll – hierüber ist in der nächsten Sitzung zu beschließen.

Bericht über die Sitzung vom 15. März 2021 | 25.03.2021

Vorstellung der Bäckerei Glück durch Herrn Eberhard Glück

Es ist geplant, den Laden im Erdgeschoss des Geschäfts- und Ärztehauses an die Land­bäckerei Glück, Sulzdorf, zu vermieten. Die Landbäckerei Glück war als einzige Bäckerei trotz der geringen Einwohnerzahl im Ort an der Miete des Ladens in Waldtann interessiert, nachdem sie ja schon bis zum Brand vor einigen Jahren in Waldtann mit einer Filiale vertreten war.

In der Sitzung stellte Eberhard Glück, Inhaber der Bäckerei, den Gemeinderäten und Zuhörern die Bäckerei und ihre 140jährige Firmengeschichte vor. Die Bäckerei wird bereits in vierter Generation von der Familie geführt, und da sein Sohn ebenfalls Bäcker ist, ist die Fortführung auch weiterhin gesichert. Derzeit bestehen 13 Filialen im Landkreis Schwäbisch Hall, und es werden 110 Mitarbeiter(innen) beschäftigt.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erklärt er, dass es neben Backwaren ein Regal mit anderen Lebensmitteln geben wird, allerdings nicht in dem Umfang, in dem es in der alten Filiale der Fall war, sondern nur zur Grundversorgung. Die Öffnungszeiten werden sich nach dem Bedarf richten, momentan ist es geplant, von 6:30 bis 18:00 Uhr zu öffnen, auch Sonntagsverkauf soll es geben. Voraussichtlich werden 5 bis 8 Teilzeitbeschäftigte in Waldtann tätig sein. Es wird einige Sitzplätze geben, auch kleine Mittagsgerichte sind denkbar, wenn der Bedarf dafür vorhanden ist. Er betonte, dass die Landbäckerei Glück eine Handwerksbäckerei ist, die die Teiglinge, die in den Filialen aufgebacken werden, selbst herstellt.

Vergabe zur Lieferung der Bestuhlung für die Gemeindehalle Haselhof

Architekt Weinrich stellte den Gemeinderäten zunächst das Farbkonzept für die Gemeindehalle Haselhof vor. Im Gegensatz zu Halle Waldtann, die in kühlen Farben gehalten ist, sollen in Haselhof  – passend zu dem vorhandenen Buche-Parkett – Rottöne eingesetzt werden. Die textile Prallwand wird kirschrot, und für die Bestuhlung sind rot-melierte Bezüge vorgesehen. Die Tischplatten werden dunkelgrau.

Auf Anfrage erklärte Architekt Weinrich, dass grundsätzlich auch Naturmaterialein für die Prallwand und den Bezug möglich wären (etwa Wolle), allerdings mit ca. 80 % Mehrkosten.

Für die Beschaffung der Tische und Stühle wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Günstigster Bieter ist die Firma Kaiser-Möbel in Wendlingen am Neckar, welche bereits die Bestuhlungen der Hallen in Marktlustenau und Waldtann lieferte. Das Stuhl-Modell ist dasselbe, lediglich die Polsterfarben in den drei Hallen unterscheiden sich. Es sind allerdings Farben, die zusammenpassen, man kann also bei Bedarf für größere Veranstaltungen Stühle aus den drei Hallen zusammen aufstellen.

Für die Beschaffung der vorgesehenen 35 Tische und 210 Stühle einschließlich der Transportwagen liegt der Preis bei 30.941,19 €.

Nachdem aus der Mitte des Gemeinderats Bedenken geäußert wurden, ob es genug Tische sind, wurde beschlossen, 40 Tische und 250 Stühle zu bestellen. Einige Tische stehen ja ständig im Vereinszimmer, und im Foyer werden auch oft Tische benötigt, wenn beispielsweise ein Buffet aufgebaut wird. Die Gesamtkosten betragen dann etwa 36.000 €.

Zum Bauablauf erklärte Architekt Matthias Weinrich, dass die Halle Ende Juni fertiggestellt werden wird.

Besoldungsrechtliche Bewertung der Bürgermeisterstelle

Durch die Wahl am 31. Januar 2021 wurde eine neue Bürgermeisterin in dieses Amt gewählt. Nach § 42 Abs. 2 der GemO ist der Bürgermeister kraft Gesetzes hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Die Bürgermeister unterliegen somit den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Auch kommunale Wahlbeamte müssen deshalb in eine Besoldungsgruppe des Landes­kommunalbesoldungsgesetzes eingewiesen werden. Davor ist jedoch eine Bewertung der Stelle durch den Gemeinderat notwendig. Diese Bewertung soll sachgerecht durchgeführt werden und insbesondere die Einwohnerzahl und den Umfang und Schwierigkeitsgrad des Amtes berücksichtigen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass in die Beurteilung nur objektive, also amtsbezogene Erwägungen einbezogen werden dürfen, die sich aus dem konkreten kommunalen Wahlamt (Umfang und Schwierigkeitsgrad des Amtes) ergeben. Subjektive, auf die Person des Amtsinhabers bezogene Gesichtspunkte dürfen in die Einweisungsentscheidung nicht einfließen. Die Einwohnerzahl ist beispielsweise ein erster Anhaltspunkt, zusammen mit weiteren örtlichen Gegebenheiten. Die Einstufung des Amtes gilt für eine vollständige Amtszeit von 8 Jahren und kann während dieser Zeit nicht geändert werden.

Die Gemeinde Kreßberg gehört zur Größenklasse 2000 bis 5000 Einwohner, welcher die Besoldungsgruppen A15 und A16 zugeordnet sind.

Bezüglich der Einwohnerzahl liegt die Gemeinde Kreßberg in der oberen Hälfte. Auch bezüglich ihrer Struktur mit einem großen Gemeindegebiet und zahlreichen Ortsteilen sind viele infrastrukturelle Einrichtungen mehrfach vorhanden. Diese Struktur setzt sich auch im gesellschaftlichen Bereich, z. B. bei den Vereinen fort. Die zukünftigen Anforderungen an den Bürgermeister sind sehr umfangreich und vielfältig. Sowohl im Bereich der Abwasserbeseitigung, wie der Sicherstellung der allgemeinärztlichen Versorgung sowie dem Erhalt und Ausbau der aufgrund der Fläche sehr umfangreichen Infrastruktur stellt das Amt große Anforderungen.

Aus diesen Gründen beschloss der Gemeinderat eine Einstufung der Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Kreßberg in die Besoldungsgruppe A16.

Vergabe der Bauarbeiten für die Herstellung einer Arztpraxis in der Unteren Hirtenstraße 36 in Waldtann

Auslösender Grund für die Errichtung des Gebäudes Untere Hirtenstraße 36 in Waldtann war die Schaffung von Praxisräumen für die allgemeinmedizinische Versorgung der Gemeinde Kreßberg. Das Gebäude ist mittlerweile im Rohbau nahezu fertiggestellt. Nun beginnt die zweite Phase des Innenausbaus. Nach den Bank- und Bäckereiräumen betrifft dies nun die Praxisräume für die allgemeinmedizinische Versorgung.

In den letzten Wochen und Monaten haben mehrere Gespräche der Gemeindespitze mit den örtlichen Ärzten und dem MVZ Crailsheim stattgefunden. Leider haben diese Gespräche noch zu keiner endgültigen Vereinbarung geführt. Allerdings wurde dennoch parallel mit den Gesprächspartnern eine Planung für die Herstellung der Praxisräume durch Architekt Andreas Günther erstellt. Der Plan wurde in der Sitzung erläutert – es sind sechs Behandlungsräume für bis zu drei Ärzte vorgesehen, plus den erforderlichen Nebenräumen, Wartezimmer, Rezeption usw. Es ist ein zusätzlicher abgetrennter Behandlungsraum vorgesehen, der vom Treppenhaus aus zu erreichen ist, für infektiöse Patienten, die nicht mit anderen Patienten in Berührung kommen sollen.

Es wurde ein Angebot vom Generalübernehmer Butz Baumanagement Crailsheim sowie Kostenschätzungen von den Fachplanern für Elektro und Heizung, Lüftung, Sanitär eingeholt. Das Angebot für die Innenausbauarbeiten durch die Fa. Butz Baumanagement beträgt rund 275.000 Euro. Die Kostenschätzungen für die Elektro- und Datenverkabelung liegen bei 114.000 Euro, für Heizung, Lüftung, Sanitär bei 68.000 Euro, und für Lüftung und Klima werden die Kosten auf ca. 50.000 Euro geschätzt. Bei der Ausführung aller o. g. Gewerke entsteht somit ein Kostenaufwand von 507.000 Euro.

Sollten die Gespräche zur Belegung der Praxisräume zu einem positiven Ende geführt werden können, ist eine schnelle Aufnahme der Ausbauarbeiten durch die bereits jetzt am Bauwerk tätigen Unternehmen notwendig. Diese Arbeiten werden voraussichtlich etwa sechs Monate in Anspruch nehmen, und im Herbst sollte die Arztpraxis bezugsfertig sein. Damit nicht auf die nächste Gemeinderatssitzung gewartet werden muss, beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Vergabe der Arbeiten in dem genannten Kostenumfang durch die bereits jetzt an diesem Bauwerk tätigen Unternehmen zu tätigen. Die Vergabe wird allerdings erst erfolgen, wenn die Nutzung der Räumlichkeiten endgültig ausgehandelt ist und die Nutzer (Ärzte und Ärztinnen) feststehen, denn möglicherweise haben diese dann noch Änderungswünsche, die dann noch berücksichtigt werden könnten. Allerdings würde auch schon, wenn die Praxis noch nicht mit gleich mit drei Ärzten belegt werden kann, begonnen werden, in der Hoffnung, dass sich weitere Interessenten finden, wenn die Praxis erst einmal existiert.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erläuterte der Vorsitzende die bisher entstandenen Baukosten und die bisher getätigten Vergaben.  

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung der an dem Bauwerk Untere Hirtenstraße 36 tätigen Unternehmen zum Ausbau der Arztpraxis mit einem Kostenumfang von rund 507.000 Euro unter den vom Vorsitzenden genannten Voraussetzungen zu.

Bebauungsplan Rosenbühl II - Abwägung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss

In dem Areal zwischen dem Wohngebiet Rosenbühl und dem Bauhof Marktlustenau soll ein Baugebiet für ein kleines allgemeines Wohngebiet entstehen. Es entstehen voraussichtlich zwölf Bauplätze, wobei die Abgrenzung noch nicht verbindlich festgelegt ist. Der Bebauungs­plan mit einer überbaubaren Fläche von weniger als 1 Hektar konnte im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Da keine erheblichen Bedenken gegen die Ausweisung eingingen, konnte der Bebauungsplan in der Sitzung als Satzung beschlossen werden.

Mitverlegung von Lehrrohren für die Breitbandversorgung in Bergbronn

Die Landesstraße L 2218 zwischen Westgartshausen und der Anschlussstelle der A7 bei Neustädtlein 2021 wird teilweise erneuert. Auch die Ortsdurchfahrt Bergbronn soll noch in diesem Jahr einen neuen Fahrbahnbelag erhalten. Eine solche Maßnahme macht jedoch nur Sinn, wenn in den nächsten Jahren keine geplanten Rohrleitungssanierungen entlang der Dinkelsbühler Straße in Bergbronn anstehen.

Mit der EnBW ODR wurde daher vereinbart, dass der Bau der Gastrasse in der Dinkelsbühler Straße auf das erste Halbjahr 2021 vorgezogen wird. Wie beim Gasausbau üblich, hat die EnBW ODR der Gemeinde Kreßberg ein Angebot für die Mitverlegung von Leerrohren für einen späteren Ausbau von Hausanschlüssen mit Glasfaser unterbreitet. Die drei Wohngebäude im südlichen Bereich der Dinkelsbühler Straße könnten im Zuge der Bauarbeiten mit Leerrohren versorgt werden, ebenso wie alle vierzehn Wohngebäude/Bauplätze im Hofwiesenweg. Die Angebotssumme beläuft sich allerdings auf insgesamt 61.557,75 Euro, wovon auf die reinen Grabarbeiten für die drei Häuser in der Dinkelsbühler Straße rund 28.560,- Euro und 17.992,- Euro auf den Hofwiesenweg entfallen. Diese Preise für die Mitverlegung sind nach der Einschätzung eines befragten Fachbüros sehr hoch. Aktuell kann in Bergbronn jeder Haushalt eine Verbindung von bis zu 50 Mbit/s über die NetCom erhalten, da der Kabelverzweiger im Schulbuck bereits mit Glasfaser erschlossen wurde.

Vor dem Hintergrund, dass aktuell ein neues Förderprogramm für den Ausbau mit Glasfaserhausanschlüssen für Gebiete mit einer Versorgung unter 100 Mbit/s aufgelegt wird, beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung, die Mitverlegung für die Gebäude in der Dinkelsbühler Straße nicht zu beauftragen. Wohlgemerkt schließt dies den Anschluss der drei Wohngebäude dort nicht für die nächsten Jahre komplett aus. Eine „Solo“-verlegung von Glasfaser kann immer auch im Gehweg erfolgen, sodass den Belagsarbeiten des Regierungspräsidiums in der Dinkelsbühler Straße deshalb nichts im Wege steht.

Die Mitverlegung von Leerrohren für die spätere Versorgung mit Glasfaserhausanschlüssen im Hofwiesenweg incl. Planung und Dokumentation für rund 32.194,50 Euro wurde jedoch beauftragt.

Beauftragung der Planung für den Bebauungsplan „Obere Schanze II“

Der Gemeinderat hat am 14.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Obere Schanze II“ in Mariäkappel gefasst. Es handelt sich um die Erweiterung des dort schon bestehenden Baugebietes. Zunächst war vorgesehen, dass das Kreisplanungsamt beim Landratsamt Schwäbisch Hall den Plan erarbeiten soll. Jedoch ist der Arbeitsanfall dort sehr groß, weshalb von der Verwaltung nach weiteren Überlegungen vorgeschlagen wurde, das Ingenieurbüro Stadtlandingenieure in Ellwangen zu beauftragen. Dieses Büro arbeitet nicht nur die Planung aus, sondern verfügt auch über verschiedene spezielle Fachgebiete, wie z. B. die artenschutzrechtliche Beurteilung oder auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.

Die Gemeindeverwaltung hat mit dem Ingenieurbüro bereits mehrere Projekte abgearbeitet und dabei sehr gute Erfahrungen gemacht. Aktuell läuft die Planung für die Ortsumgehung Bergbronn und für die Bebauungsplanänderung „Bergbronner Feld“. Die Abrechnung des Aufwandes erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Büros Standlandingenieure in Ellwangen zu.

Vergabe der Stromlieferung für die Gemeindeverbraucher

Der Stromlieferungsvertrag der Gemeinde Kreßberg ist ausgelaufen. Er hatte eine Laufzeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 und war mit der EnBW ODR abgeschlossen.

Die Gemeinde Kreßberg hat derzeit einen Jahresverbrauch von rund 615.000 kWh/Jahr, welche durch 83 Anlagen unterschiedlichster Struktur verbraucht werden. Die EnBW hat nun zwei Angebote mit unterschiedlichen Laufzeiten gemacht. Das erste Angebot läuft über 36 Monate und beinhaltet einen Strompreis von 5,700 Cent/kWh. Dies ist in etwa auch der Preis, den wir bisher bezahlt haben. Ein weiteres Angebot über 48 Monate sieht einen Strompreis von 5,623 Cent/kWh vor. Dies ergibt einen Strompreisanteil von rund 35.000 Euro im Jahr. Tatsächlich beläuft sich die Stromrechnung der Gemeinde Kreßberg auf einen Betrag zwischen 155.000 und 160.000 Euro pro Jahr. Dies hängt damit zusammen, dass noch sehr viele Nebenkosten dazukommen, wie das Netznutzungsentgelt, die EEG-Umlage, das Kraftwärmekopplungs­gesetz, eine Offshore-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten, die Stromsteuer sowie eine Abgabe zur Erneuerbaren-Energie-Verordnung, plus Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

Die Gemeindeverwaltung empfahl, die EnBW ODR auch weiterhin als zuverlässigen Stromversorger zu beauftragen. Die Gemeinde Kreßberg ist in den letzten Jahrzehnten, seit der Liberalisierung des Strommarktes, sehr gut mit den Preisen, die von dem betreffenden Unternehmen angeboten wurden, gefahren. Ein Vergleich mit der Bündelausschreibung des Gemeindetages und auch mit anderen Kommunen hat gezeigt, dass die Angebotspreise immer gleich bzw. unter den Vergleichspreisen waren.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgeschlagen, auf Strom aus erneuerbaren Energien nach den Kriterien des Landesumweltministeriums umzusteigen, und den Beschluss auf die nächste Sitzung zu vertagen, um sich zu diesem Thema gründlicher kundig machen zu können. Nach einiger Diskussion wurde der Antrag, zu vertagen, jedoch abgelehnt und beschlossen, den Stromlieferungsvertag für die nächsten vier Jahre mit der EnBW ODR abzuschließen. Rechtzeitig vor dem Ablauf des neuen Vertrags soll ein Umstieg auf Ökostrom geprüft werden.

Behandlung der L2218 durch das Verkehrsministerium bzgl. Aufnahme in den Generalverkehrsplan

Bürgermeister Robert Fischer informierte den Gemeinderat über die derzeit leider nicht vorhandenen Aussichten der Gemeinde, dass die Ortsumfahrung Bergbronn in den Generalverkehrsplan aufgenommen wird:

Die Gemeinde Kreßberg bemüht sich seit langem gegenüber dem Land um eine Veränderung der Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt Bergbronn. Leider ist eine Aufnahme in den Generalverkehrsplan bis jetzt nicht gelungen.

Zum Ende des vergangenen Jahres fand eine Videokonferenz des Landesverkehrsministeriums statt, zu welcher aus dem Landkreis Schwäbisch Hall die Vertreter der Stadt Crailsheim und der Gemeinde Kreßberg eingeladen waren. Das Thema der Konferenz war die Evaluation des Generalverkehrsplanes. Aufgrund der Schreiben, welche Bürgermeister Robert Fischer in den letzten Monaten an die Vertreter der Politik gesandt hatte, war die Hoffnung groß, dass sich in der Angelegenheit endlich etwas bewegt. Leider wurde diese Hoffnung bitter enttäuscht, da das Verkehrsministerium nur verkündete, dass die derzeit im Generalverkehrsplan enthaltenden Maßnahmen bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2030 nicht abgearbeitet werden können und sich dieser Zeitraum deshalb bis zum Jahr 2035 verlängert. Eine Aufnahme der Ortsumfahrung ist also bis 2035 nicht zu erwarten! Auf Nachfrage für die Begründung dieser Entscheidung wurden die bereits in früheren Schreiben genannten Annahmen genannt. Dies sind zum einen das Verkehrsaufkommen, aber vor allem auch der „erhebliche ökologische Eingriff“.

Für den Vorsitzende ist es bedenklich, dass diese Entscheidung ohne jegliche Mitwirkung der Legislative und ohne jegliche Anhörung der Betroffenen gefällt wurde. Das Argument „erheblicher ökologischer Eingriff“ konnte er in keiner Weise nachvollziehen, da es sich nur um Ackerflächen handelt, über welche die zukünftige Trasse der Straße führen soll.

Trotz dieses Rückschlages sollten die Verantwortlichen der Gemeinde Kreßberg auch weiterhin alle Möglichkeiten prüfen und entsprechenden Druck auf die Entscheider ausüben, da sich mit einer Perspektive für die Ortsumgehung sicherlich auch der Widerstand gegen das geplante Gewerbegebiet entspannen würde.

Bauantrag zur Errichtung eines Fahrsilos und einer Güllegrube sowie des Umbaus eines bestehenden Stallgebäudes in Halden

Gegen die Erteilung des Einvernehmens zum Genehmigungsantrag für eine geplante Güllegrube von 800 m³ Inhalt, ein weiteres Fahrsilo und einen Stallanbau für die Melktechnik eines landwirtschaftlichen Betriebs in Halden bestehen aus Sicht der Verwaltung keinerlei Einwendungen. Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Der Gemein­derat stimmte der Erteilung des Einvernehmens zu dieser Maßnahme daher einstimmig zu.

Erhebung der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021

Die Abbuchung der Kindergarten-Elternbeiträge wurde im Januar und Februar 2021 ausgesetzt, über den endgültigen Erlass musste jedoch der Gemeinderat beschließen. Da die Kindergärten ziemlich genau zwei Monate geschlossen waren (16.12.2020 – 19.02.2021), und das Land den Gemeinden einen achzigprozentigen Ausgleich für zwei Monate erstattet, war der Erlass für diese beiden Monate für alle Eltern, die ihre Kinder nicht in den Kindergarten geschickt haben, im Gremium unstrittig.

Die Eltern, die von der Notbetreuung gebrauch gemacht haben, sollten nach dem Vorschlag der Verwaltung – sofern sie ihre normalerweise gebuchten Zeiten nicht ausgenutzt haben – den jeweils günstigsten Tarif bezahlen, im Kindergarten also den Betrag für Regelbetreuung und in der Krippe den Betrag für eine 25-stündige Betreuungszeit. Hierüber gab es jedoch verschiedene Meinungen, insbesondere da manche Eltern alle Mühen auf sich genommen haben, um die Notbetreuung so wenig wie möglich zu nutzen. Daher wurde vorgeschlagen, ausnahmsweise eine taggenaue Abrechnung zu ermöglichen. Ein Beschluss über die Abrechnung der Notbetreuung wurde nach längerer Diskussion auf die nächste Sitzung vertagt; bis dahin wird von den Gemeinderäten ein abgestimmter Vorschlag erarbeitet.

Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung über eine Beförderung einer Rathaus-Mitarbeiterin sowie über die Einstellung einer Reinigungskraft und einer Hausmeisterin entschieden wurde, und dass der Übernahme einer Praktikantin als Erzieherin zugestimmt wurde.

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung gingen einige Spenden für die Schule, die Kindergärten und das Freibad ein, deren Annahme der Gemeinderat zustimmte.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Aus dem Gemeinderat wurde die Anregung vorgebracht, in der Straße „Am Schönweiher“ in Marktlustenau die Zahl „50“ auf der Fahrbahn als Markierung aufzubringen, da dort oft sehr schnell in den Ort gefahren wird. Dies wird bei der nächsten Verkehrsschau beantragt, da dies ggf. von der Verkehrsbehörde Schwäbisch Hall angeordnet werden muss.

Bürgerfragestunde

Ein Bürger regte an, eine solche Markierung mit der Zahl 50 auch am Ortseingang Bergbronn anzubringen und evtl. ein Lärmgutachten für die dortige Landesstraße in Auftrag zu geben.

Zum Abschluss der Sitzung verabschiedete Bürgermeister Robert Fischer Herrn Gemeinderat Walter Rothenberger, der auf eigenen Wunsch nach über 20-jähriger Zugehörigkeit aus dem Gremium ausscheidet.

Schließlich wurde auch Bürgermeister Robert Fischer, für den es ebenfalls die letzte Gemeinderatssitzung in seiner Funktion als Bürgermeister war, von seinen beiden Stellvertretern Emily Brünnler und Günter Karger mit einem kleinen Sketch verabschiedet.

Bürgermeister Robert Fischer bedankte sich beim Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen 24 Jahren und für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und wünschte der Gemeinde ein weiterhin so gutes Gedeihen.

Bericht über die Sitzung vom 14. Dezember 2020 | 17.12.2020

Vergabe von Aufträgen zur Sanierung der Kläranlage Riegelbach:
Tief,- Stahlbeton- und Leitungsbauarbeiten sowie Bau der Tuchfiltration

Acht Bieter haben ihre Angebote auf die Ausschreibungen der Gemeinde eingereicht. Nach Sichtung und Prüfung durch das Ingenieurbüro CDM Smith aus Crailsheim sind alle Angebote zulässig. Zwei Firmen haben Nebenangebote und Sondervorschläge zum Bau unterbreitet, wovon zwei der Firma Hans Ebert GmbH gewertet werden konnten. Die Firma Ebert kam so auf die günstigste Umsetzung der ausgeschriebenen Arbeiten. Insbesondere bei der Wasserhaltung schlägt sie eine andere – aber in gleicher Weise zielführende – Vorgehensweise vor, durch die 220.000 Euro eingespart werden können. Insgesamt hat das Angebot der Firma Ebert ein Volumen von 1.986.666,33 Euro.

Bei den Angeboten für die Tuchfilteranlage sind drei Angebote von Fachfirmen eingegangen. Günstigste Bieterin ist die Firma Huber SE aus Berching mit einem Angebot in Höhe von 117.549,39 Euro.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, die Aufträge für die Kläranlagensanierung an diese beiden Firmen zu vergeben.

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros im Vorfeld der Ausschreibung lag bei insgesamt 2.020.144 Euro für beide Maßnahmen. Die Mehrkosten dieser Ausschreibungen in Höhe von rund 84.000 Euro lassen noch keinen Rückschluss auf eine Gesamtkostensteigerung der Maßnahme zu, da noch zwei weitere Ausschreibungsblöcke folgen. Insgesamt wird für die Kläranlagensanierung mit Kosten von 6,8 Mio. Euro gerechnet.

 

Beschluss der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2021

In der letzten Sitzung waren die Eckdaten und Rahmenbedingen für das kommende Jahr vorgestellt worden und der Haushalt 2021 wurde vorberaten (s. Sitzungsbericht im letzten Mitteilungsblatt). Aufgrund der damals vorgestellten Zahlen hat die Kämmerin Annemarie Mürter-Mayer inzwischen den Haushalt aufgestellt. Dieser wurde nun ohne weitere Diskussion als Satzung beschlossen:

Haushaltssatzung der Gemeinde Kreßberg für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am  14.12.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.       im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                    EUR

1.1     Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                        8.475.200

1.2     Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                         11.017.370

1.3     Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von         -2.542.170

1.4     Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                            0

1.5     Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                                0

1.6     Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                                    0

1.7     Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                 -2.542.170

2.       im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von          7.666.490

2.2     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von         9.425.750

2.3     Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes

          (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                              -1.759.260

2.4     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                            2.963.500

2.5     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                           6.078.000

2.6     Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

          Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                                          -3.114.500

2.7     Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

          (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                                              -4.873.760

2.8     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                        4.800.000

2.9     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                          280.000

2.10   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

          Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                                       4.520.000

2.11   Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

          Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                               -353.760

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von
inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung
und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                            4.800.000 EUR

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf                                                             0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                         8.125.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                      750.000 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.    für die Grundsteuer

       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                   430 v.H.

       b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                             400 v.H.

       der Steuermessbeträge;

2.    für die Gewerbesteuer auf                                                                                        350 v.H.

       der Steuermessbeträge.

Vergabe des Planungsauftrages für die Erweiterung der Erddeponie

Das in der Erddeponie Bergbronn noch zur Verfügung stehende Restvolumen reduziert sich aufgrund der derzeitigen umfangreichen Bauarbeiten sehr schnell. Als Ersatz bietet sich die Erweiterung der bestehenden Deponie in östliche Richtung an.

Ein neuer Standort für eine Erddeponie hat wenig Aussicht auf eine Genehmigung.

Sowohl die Genehmigungsbehörden wie auch der betroffene Grundstückseigentümer haben keine grundsätzlichen Einwände, welche einer Erweiterung unserer Deponie entgegenstünden.

Bisher erfolgte die planerische und vermessungstechnische Betreuung der Deponie durch das Ingenieurbüro CDM-Smith aus Crailsheim. Die zu erbringenden Planungsleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Diese orientieren sich im Wesentlichen an den Baukosten.

Der Gemeinderat stimmte zu, das Ingenieurbüro CDM-Smith GmbH aus Crailsheim mit der Planung zu beauftragen.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Obere Schanze, 2. Erweiterung“

Da die Bauplätze im Baugebiet Obere Schanze bereits größtenteils verkauft sind, und die Neuausweisung eines Baugebiets recht lange Zeit in Anspruch nimmt (beispielsweise braucht allein die artenschutzrechtliche Untersuchung ein Jahr), fasste der Gemeinderat als ersten Verfahrensschritt für eine Erweiterung in südliche Richtung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Obere Schanze, 2. Erweiterung“

Vergabe der IT-Verkabelungsarbeiten in der Schule am Kreßberg

Im September 2020 wurde ein Subunternehmer der Firma Ostalb-IT mit der Verkabelung der Schule beauftragt. Leider hat dieser nun seinen Geschäftsbetrieb eingeschränkt und abgesagt.

Die Lage auf dem Handwerkermarkt ist in letzter Zeit – besonders was Elektrikerarbeiten betrifft – sehr angespannt. Zwischenzeitlich wurde mit der Fa. Schachner Kontakt aufgenommen, ob diese im kommenden Jahr die Verkabelung in Zusammenarbeit mit Ostalb-IT vornehmen kann. Dieses Angebot ging leider bis zur Sitzung noch nicht ein.

Das Auftragsvolumen wird auf etwa 85.000 € geschätzt (so viel ist auch im Haushalt veranschlagt), wovon die Gemeinde 37.000 € Zuschuss aus dem Digitalpakt Schule erhält.

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, den Auftrag für die Verkabelung bis zu dem veranschlagten Betrag von 85.000 € zu vergeben. Sollte der Angebotspreis höher liegen, muss der Gemeinderat nochmals über die Vergabe beraten.

Änderung der Hauptsatzung zur Durchführung von Gemeinderatsgremiensitzung als Videokonferenz

Nachdem die Infektionszahlen jetzt im Winter auf hohem Niveau stagnieren, und die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie nicht absehbar ist, könnte es erforderlich werden, Gemeinderatssitzungen ohne persönliche Anwesenheit durchzuführen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn aufgrund vieler fehlender Gemeinderatsmitglieder (die sich in Quarantäne befinden oder wegen des Risikos eines schweren Krankheitsverlaufs nicht an Präsenzsitzungen teilnehmen) der Gemeinderat ansonsten nicht beschlussfähig wäre.

Die Vorschriften der Gemeindeordnung gehen von einer persönlichen Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder in einem Sitzungsraum aus, und die Durchführung von Präsenz­sitzungen ist durch die geltenden Vorschriften und Maßnahme nach der aktuellen Corona-Verordnung auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das Ansammlungs- und Veranstaltungs­verbot gilt nicht für Sitzungen der Organe und Gremien der kommunalen Selbstverwaltung.

Im Mai 2020 hat das Land Baden-Württemberg jedoch eine Änderung der Gemeindeordnung vorgenommen: Es wurde in Abweichung vom Regelfall die Möglichkeit geschaffen, dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats in Form einer Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführt werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Für den Geschäftsgang von Sitzungen des Gemeinderats in Form von Videokonferenzen gelten die gleichen Bestimmungen wie für Präsenzsitzungen, z.B. Einladungsform und -fristen, Öffentlichkeitsgrundsatz, Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung, Befangenheit.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 35 GemO ist zu beachten. Er ist durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum zu gewährleisten.

Videositzungen sollen grundsätzlich möglich sein bei Gegenständen einfacher Art. Bei allen anderen Beratungsgegenständen darf die Sitzung nur dann als Videokonferenz oder in vergleichbarer Weise durchgeführt werden, wenn die Präsenzsitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Über das Vorliegen schwerwiegender Gründe und damit über die Einberufung einer Sitzung als Videokonferenz entscheidet der Bürgermeister aufgrund der örtlichen Situation, etwa aufgrund des Infektionsgeschehens in der Gemeinde, Anzahl der sich in Quarantäne befindlichen Gemeinderäte….

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Hauptsatzung zu. Der Satzungstext ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ abgedruckt.

 

Öffentliche Bewerbervorstellungen bei der Bürgermeisterwahl           

Aufgrund der geltenden Corona-Verordnung sind zur Zeit keine öffentlichen Bewerber­vorstellungen im gewohnten Rahmen möglich. Derzeit kann auch keine Aussage getroffen werden, ob aufgrund der Pandemiesituation vor der Bürgermeisterwahl am 31.01.2021 öffentliche Bewerbervorstellungen durchgeführt werden können.

Sinnvoll sind solche Veranstaltungen, da bei mehreren Bewerbern oder Bewerberinnen die Wählerinnen und Wähler sich ein vergleichendes Bild machen können. Der Vorsitzende empfahl deshalb, solche Veranstaltungen anzustreben - möglicherweise auch in anderer Form, als gewohnt, etwa als Videokonferenz.

Da der Gemeinderat Anfang Januar nicht mehr tagt, wurde der Beschluss über die Durchführung von öffentlichen Bewerbervorstellungen auf den Gemeindewahlausschuss übertragen.

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung ist eine Spende für den Kindergarten Marktlustenau eingegangen, deren Annahme der Gemeinderat genehmigte.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Gemeindewahlausschuss am 11. Januar in der Gemeindehalle Waldtann eine Sitzung abhält zur Zulassung der Bewerber für die Bürgermeisterwahl.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde ein fehlendes Schild an einer Zufahrt zur Tempo-30-Zone Marktlustenau angesprochen.

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigte sich nach dem möglichen Baubeginn im zukünftigen Baugebiet Bergbronner Feld in Waldtann. Der Vorsitzende erklärte, dass dieses Gebiet im Optimalfall voraussichtlich ab 2022 bebaut werden kann.

Außerdem wurde der Stand beim Gewerbegebiet Bergbronn erfragt. Hier hängt es vor allem an der geplanten Ortsumgehung Bergbronn, die für den Anschluss des zukünftigen Gewerbegebiets Voraussetzung ist. Eine negative Stellungnahme des Landes zu dieser Ortsumgehung bindet der Gemeinde derzeit die Hände. Näheres hierzu soll in der nächsten Sitzung beraten werden.

Jahresschluss

Im die Sitzung möglichst kurz und die Corona-Ansteckungsgefahr somit möglichst gering zu halten, verzichtete der Vorsitzende auf sein sonst übliches Grußwort zum Jahresende und verwies auf seine schriftlich festgehaltenen Gedanken zum Jahreswechsel, die auch in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt sind.

Der stellvertretende Bürgermeister Günter Karger sprach den für die Gemeinde Tätigen im Namen des Gemeinderats seinen Dank dafür aus, dass trotz der pandemiebedingten Schwierigkeiten die Einrichtungen der Gemeinde ihren Betrieb reibungslos aufrechterhalten haben, und dass die Gemeindeverwaltung den Bürgern stets als „Ruhepol“ und Anlaufstelle zur Verfügung stand. Einige nun begonnene große Projekte machen das abgelaufene Jahr einmalig. Die hohen Investitionskosten hierfür und die coronabedingten Einschnitte werden der Gemeinde in nächster Zeit noch einiges abverlangen. Trotz der großen Schwierigkeiten, die auf die Gemeinde zukommen werden, äußerte er sich zuversichtlich, dass man in ein paar Jahren über die nun begonnenen Maßnahmen froh sein werde. Dem Gemeinderat dankte er für das kollegiale und faire Miteinander, das trotz zweier Listen stets gegeben ist, und wünschte allen eine gute und gesunde Weihnachtszeit.

Bericht über die Sitzung vom 30. November 2020 | 10.12.2020

Vorstellung der Eckdaten des Finanzplanes für den Haushalt 2021

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer wies vorab darauf hin, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 sehr erschwert ist, da die Steuerschätzungen derzeit immer wieder geändert werden.

Die Folgen der Corona-Pandemie machen sich schon im Haushalt 2020 deutlich bemerkbar. Da die Konjunktur in den vergangenen zehn Jahren nur die Richtung nach oben kannte, hat man auch in Kreßberg mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 3,2 Mio. Euro optimistisch geplant. Das Vorauszahlungssoll zeigte bis März 2020, dass es sich zunächst um eine realistische Planung handelte. In den folgenden Monaten kamen jedoch Vorauszahlungskorrekturen auf die Gemeinde zu. Die Gewerbesteuerhochrechnung liegt mittlerweile nur noch bei 1,24 Mio. Euro für 2020. Ein Rückgang beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist ebenfalls noch zu erwarten. Mittlerweile wurden die angekündigten Kom­pensationszahlungen des Bundes an die Gemeinden überwiesen. Die Gemeinde Kreßberg kann sich über rund 730.000 Euro freuen. Das ist jedoch bei Weitem nicht der versprochene Ausgleich aller Einbußen.

Eines steht fest: Das Jahr 2020 wird mit dem stärksten Einbruch der Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik seit der Wiedervereinigung in die Geschichte eingehen. Seitens der Regierung musste man schnell feststellen, dass Vergleiche mit der Finanzkrise 2008/2009 allein schon deshalb hinken, da die aktuelle Krise die ganze Weltwirtschaft betrifft. Renommierte Ökonomen räumen ein, dass eine seriöse Schätzung des Ausmaßes der Krise noch immer nicht getroffen werden kann. Hat man im Frühjahr noch gehofft, dass eine Erholung bereits im zweiten Halbjahr 2020 einsetzt, wurden diese Hoffnungen spätestens mit der Ankündigung eines zweiten „Lockdown-light“ Ende Oktober weitestgehend zerstört.

Die Gemeinden orientieren sich bei ihren Kalkulationen zum Haushalt an den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung, die bereits für das Jahr 2021 wieder einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von +4,4 % voraussagen. Die darauf basierenden Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen wurden am 14. Oktober 2020 veröffentlicht und in die Haushaltsplanung der kommenden Jahre eingearbeitet. Auf eine so schnelle Rückkehr der Wirtschaft auf den Wachstumspfad bleibt nur zu hoffen.

Was erwartet uns nun konkret im kommenden Haushaltsjahr?

Zu den bekannten laufenden Einnahmegrößen im Ergebnishaushalt: Erstmals in der Geschichte der Gemeinde Kreßberg können wir 2021 nicht mit Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft vom Land rechnen. 2020 erhielten wir noch 1,79 Mio. € und 2019 1,65 Mio. €. Hintergrund sind die „Wechselwirkungen des Finanzausgleichs“: 2019 hatten wir sensationelle Gewerbesteuer­einnahmen in Höhe von 5,1 Mio. Euro, die sich nun zwei Jahre später negativ auf die Zuweisungen auswirken. 2021 wird mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 1,75 Mio. Euro gerechnet. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll im kommenden Jahr bei 2,264 Mio. Euro liegen (2019: 2,245 Mio. €; Ergebnishochrechnung 2020: ca. 2,1 Mio. €).

Zu den laufenden Aufwendungen im Ergebnishaushalt:

Die Umlagen steigen wegen der hohen Einnahmen im Basisjahr 2019 an: Wir müssen bei der Finanzazsgleichsumlage mit Ausgaben in Höhe von 1,8 Mio. Euro rechnen (2019: 1,14 Mio. €; 2020: 1,17 Mio. €). Die Kreisumlage liegt mit 2,37 Mio. Euro (2020: 1,75 Mio. €; 2019: 1,71 Mio. €) ebenfalls deutlich höher als gewohnt, obwohl der Umlagesatz gesenkt wurde. Auch wenn sich diese Situation mittelfristig wieder regulieren wird, so wird schon an dieser Stelle klar, dass 2021 finanziell eines der schwierigsten Jahre für die Gemeinde werden wird.

Notwendige Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sollen dennoch in gleichem Maße wie bisher fortgesetzt werden. Einen Investitions- oder Unterhaltungsstau zu riskieren ist keine sinnvolle Lösung auf der Suche nach einem ausgeglichenen Haushalt. 353.000 Euro sind für Unterhaltungsmaßnahmen (größter Teil: Straßen- und Feldwege) eingeplant. Die Personalausgaben steigen auf 2,95 Mio. Euro (Plan 2020: 2,76 Mio. €; Ergebnis 2019: 2,61 Mio. €). Hintergrund sind Tarifsteigerungen, die steigende Versorgungsumlage, sowie die Wiederbesetzung einer Stelle für Bauhof und Freibad und weitere 1,5 Erzieherinnenstellen, sowie Essensausgabekräfte in Teilzeit.

Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen liegt bei 1.593.820 Euro (2020: 1.748.420 €). Neben den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungsaufwendungen fallen hierunter der Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern und deren Unterhaltung sowie Mieten und Pachten, die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden (Strom, Wasser, Müll etc.), die Haltung von Fahrzeugen, die besonderen Aufwendungen für Beschäftigte, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Mittagessen Schüler, Kindergartenkinder), Lernmittel und Aufwen­dungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen. Die „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ liegen mit 449.300 Euro (2020: 408.280 €) etwas höher als 2020. Hintergrund sind die anstehenden Wahlen. Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen beispielsweise die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen, aber auch die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen, sowie sämtliche Geschäftsaufwendungen (Telefon, Büromaterial etc.) und Versicherungen. Zinsaufwand fällt voraussichtlich in Höhe von rund 17.500 € an.

Aufgrund der hohen Umlagen und der ausbleibenden Zuweisungen können wir 2021 keinen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt erwirtschaften. Vielmehr ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf, denn die laufenden Ausgaben übersteigen die laufenden Einnahmen. Das ordentliche Ergebnis liegt bei -2,54 Mio. Euro; der Zahlungsmittelbedarf (Ergebnishaushalt abzüglich Auflösungen und Abschreibungen) liegt bei 1,76 Mio. Euro. Das bedeutet, dass wir 2021 unsere Abschreibungen, die den Werteverzehr darstellen, nicht wie gefordert erwirtschaften können. 2020 konnten wir noch mit einem Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 2,17 Mio. Euro kalkulieren!

Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen (2021: -3,1 Mio. Euro) sowie der Stand der liquiden Mittel gehören ebenfalls zu den wichtigen Größen des neuen doppischen Haushalts. Die liquiden Mittel werden vor einer Kreditaufnahme zunächst aufgebraucht. Der Stand zum Jahresende ist abhängig von den noch eingehenden Rechnungen/Einzahlungen und wird aktuell auf rund 700.000 Euro geschätzt.

2020 wird die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio. Euro nicht mehr notwendig werden, da Zuschüsse insbesondere im Bereich der Kanalsanierung und der Fremdwasser­beseitigung nicht genehmigt und die jeweiligen Projekte deshalb nicht angegangen wurden. Wie bereits bei der letztjährigen Planung bekannt war, müssen jedoch 2021 hohe Kreditsummen aufgenommen werden, um die Auszahlungen für anstehende Investitionen leisten zu können. Geplant waren vor der Pandemie 4,6 Mio. Euro für 2021. Tatsächlich werden nun voraussichtlich 4,8 Mio. € zur Finanzierung der Investitionen benötigt.

Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt belaufen sich auf 8.475.200 € (2020: 10.996.420 €); die Aufwendungen auf 11.017.370 € (2020: 9.628.940 €). Abzüglich der Auflösungen, Abschreibungen und der aktivierten Eigenleistungen ergibt sich ein Saldo von -1.759.260 € (Zahlungsmittelbedarf).

Im investiven Bereich haben wir im kommenden Jahr vier Schwerpunkte.

Der Bau des Ärztehauses verläuft aktuell planmäßig. Der Gemeinderat hat bisher jedoch nur den Rohbau und Teile des Gewerks Heizung und Sanitär, sowie den Aufzug und die Einrichtung der Bäckerei vergeben. Der Innenausbau und die Außenanlagen folgen im kommenden Jahr.

Die Generalsanierung der Halle Haselhof verzögert sich. Deshalb wird dafür 2021 noch mehr als eine Million Euro auszubezahlen sein.

Der Breitbandausbau konnte schneller abgewickelt werden als geplant. 2018 sind wir noch davon ausgegangen, das Projekt bis 2023 zeitlich zu strecken. Entsprechend sind jedoch auch die Ausgaben über einen kürzeren Zeitraum angefallen. 2021 können die Arbeiten in den kleinen Ortsteilen bereits abgeschlossen werden. Die hohe Nachfrage rechtfertigt diese Ausgaben in die Infrastruktur unserer Gemeinde. In den kommenden Jahren werden weiterhin Ausgaben für Leerrohrmitverlegungen beim Gasausbau in den Hauptorten der Gemeinde anfallen, um diese erschließen zu können, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür vorliegen.

Als viertes Großprojekt steht in den kommenden Jahren die Sanierung und Erweiterung der über 40 Jahre alten Sammelkläranlage in Riegelbach für knapp 7 Mio. Euro an. Hierfür erhalten wir einen Zuschuss in Höhe von 3,13 Mio. Euro vom Land. Die restlichen Ausgaben werden über höhere Gebühren über die Abschreibungsdauer zurück in den Haushalt der Gemeinde fließen.

Weitere Investitionsmaßnahmen: Sofern uns der Zuschuss für die Kanalsanierung wie beantragt gewährt wird, werden wir in den kommenden Jahren rund 2 Mio. Euro für Inlinersanierungen bzw. notwendige Kanalauswechslungsarbeiten aufwenden.

Für die Straßenbeleuchtung in Gaisbühl, Selgenstadt und Waidmannsberg werden nächstes Jahr noch Auszahlungen in Höhe von rund 215.000 Euro anfallen.

Für den Erwerb von Grundstücken für die Erschließung von Baugebieten sind 150.000 Euro und für Tauschflächen 75.000 Euro eingeplant. Für Planungskosten des Baugebiets Bergbronner Feld, Brunnenhäusle, Hofwiesen in Bergbronn und Rosenbühl II sowie die Ortsumgehung Bergbronn sind 300.000 Euro vorgesehen.

Die Auszahlung einer ersten Kapitalumlage an den Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark hat sich zeitlich verschoben und ist erneut mit 200.000 Euro eingestellt. Der Straßenendausbau im Gewerbegebiet Rötäcker soll nun für ca. 120.000 Euro angegangen werden, da die restlichen Grundstücke für rund 575.000 Euro verkauft werden können.

Die Schule am Kreßberg erhält 20 Tablets und wird entsprechend dem Medienentwicklungsplan neu verkabelt (Kosten 80.000 Euro). Ein entsprechender Zuschuss in Höhe von 37.000 Euro wurde bereits genehmigt.

Der Bauhof soll ein Streusalzsilo für rund 75.000 Euro erhalten, nachdem das Salz die Bausubstanz der bisherigen Lagerhalle angreift.

In Anbetracht der vielen Investitionen, die mittel- bis langfristig auf uns zukommen, liegt es auf der Hand, dass die Gemeinde nicht nur 2021 Kredite aufnehmen muss. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (also bis Ende 2024) müssen wir voraussichtlich Kredite in Höhe von über 13 Millionen Euro aufnehmen.

Es ist zu befürchten, dass wir am Ende des Finanzierungszeitraums mit einer voraussichtlichen Pro-Kopf-Verschuldung von 3.055 Euro nur noch wenig Handlungsspielraum haben werden.

Da 2021 Kredite in Höhe von 4,8 Millionen Euro aufgenommen werden müssen, steigt auch die Tilgung in diesem Haushaltsjahr auf rund 280.000 Euro an (2020 wurden 190.000 € getilgt). Der Schuldenstand wird Ende 2021 auf voraussichtlich 5.136.510 € ansteigen. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt damit auf 1.294 €.

Aufgrund der enormen Höhe der geplanten Kreditermächtigungen hat die Kämmerin bereits vorab Kontakt zur Rechtsaufsichtsbehörde aufgenommen. Eine Genehmigung des Haushalts wurde seitens des Landratsamts in Aussicht gestellt.

Bürgermeister Robert Fischer wies darauf hin, dass die mittelfristige Finanzplanung “gewaltige Zahlen“ aufweist – die angenommenen Kreditaufnahmen von rund 13 Mio. Euro seien jedoch der „worst case“. Die Steuereinnahmen seinen vorsichtig geschätzt, und die Ausgaben fallen nur dann in der angenommenen Höhe an, wenn die geplanten Investitionen auch so zügig wie gehofft umgesetzt werden können. Die „mittelfristige Finanzplanung“ ist nach Ansicht des Vorsitzenden ohnehin nicht sehr aussagekräftig, da so weit in die Zukunft nicht genau geplant werden kann, und die mittelfristig geplanten Entwicklungen nur selten tatsächlich so eintreten.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Kostenentwicklung beim Geschäfts- und Ärztehaus hinterfragt und bezweifelt, ob die ursprüngliche Kostenschätzung eingehalten werden kann.

Die drohende Verschuldung der Gemeinde in den kommenden Jahren führte ebenfalls zu Nachfragen – die Frage, ob die Höhe der Schulden die Leistungsfähigkeit der Gemeinde überschreiten wird, machte einigen Gemeinderäten Sorgen.

Nachdem der Haushalt laut Rechtsaufsicht aber genehmigungsfähig ist, ist der Vorsitzende hier zuversichtlich. Die großen Investitionen wie Breitbandausbau oder Kläranlagensanierung sind einfach notwendig. Die großen Summen, die bei der Baulanderschließung anfallen, erhöhen auf der anderen Seite den Wert des Grundvermögens der Gemeinde, und kommen später als Bauplatzerlöse wieder herein, und die Kläranlagensanierung wird über den Abschreibungs­zeitraum über die Abwassergebühren finanziert.

Er erinnerte auch an die achziger Jahre, in denen sich die Gemeinde für die "Herkulesaufgabe" Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung ebenfalls enorm hoch verschuldet hat. Damals betrug die Pro-Kopf-Verschuldung 2.300 DM, was in der damaligen Zeit sehr viel war. Die damals vorgenommenen Investitionen kommen der Gemeinde und den Gebührenzahlern aber noch heute zugute.

Der Haushalt 2021 wird nun aufgrund der vorgestellten Entwurfszahlen geplant und soll in einer der nächsten Sitzungen als Satzung beschlossen werden.

 

Beibehaltung der Höhe des Wasserzinses für das Jahr 2021

Erfreulich ist die alljährliche Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung für das Jahr 2021 ausgefallen: Die Firma Schneider und Zajontz hat diese nach den Vorgaben der Kämmerei erstellt. Dabei hat sich ergeben, dass die Gebührenhöhe pro 1.000 l Frischwasser auch im Jahr 2021 bei 1,90 € netto verbleiben kann. Der Wasserzins ist somit seit 1.1.2018 stabil.

Wie von der Kämmerei vorgeschlagen, beschloss der Gemeinderat, dass der Wasserzins 2021 weiterhin auf 1,90 €/m³ netto festgesetzt wird. Dafür wird eine Kostenüberdeckung in Höhe von 4.000 Euro aus dem Jahr 2016 ausgeglichen.

Bauantrag zum Neubau eines Mastrinderstalles auf dem Flurstück 2547 in Mistlau

Ein Landwirt aus Mistlau beabsichtigt, in der Nähe seiner Biogasanlage auf dem Flst. Nr. 2547 einen Stall zur Mast von Rindern mit Futtermittellager zu errichten. Das Gebäude soll 54 m lang und 21,60 m breit werden. Die Firsthöhe wird 8,12 m betragen bei einer Dachneigung von 15°.

Da aus Sicht der Gemeinde Kreßberg gegen das Bauvorhaben keine Bedenken bestehen, stimmte der Gemeinderat zu, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen.

Vergaben für das Geschäfts- und Ärztehaus Waldtann

- Ausbau des Bereiches der zukünftigen Bankräume und Außenanlage -

Bisher ist der Generalübernehmer Butz Baumanagement GmbH mit den Rohbauarbeiten für das Geschäfts- und Ärztehaus beauftragt. Die weiteren Aufträge sind Nachträge zu diesem Auftrag.

Die Außenanlage soll über die Firma Butz von der Fa. FNB Pflaster- und Gartenbau GmbH aus Lehrberg durchgeführt werden. Im Angebotsumfang sind sowohl die Herstellung der Anlagen rund um das Gebäude wie auch die Parkplätze im südlichen Bereich enthalten.

Zusätzlich zum ursprünglichen Plan soll auch eine Überdachung als Carport aufgebaut werden, damit die bereits vorhandenen Photovoltaikelemente wieder angebracht werden können. Die Gesamtkosten für die Außenanlagen belaufen sich auf 284.000,00 €. Laut Beurteilung durch Architekt Andreas Günther befinden sich die Kosten innerhalb des derzeit üblichen Niveaus.

Für den Ausbau der VR-Bank Filiale hat der Generalübernehmer Butz Baumanagement GmbH ebenfalls ein Angebot erstellt. Dieses beinhaltet die Herstellung der Innenwände in Trockenbauweise, die entsprechenden Decken, Glasarbeiten, Schreinerarbeiten, Gipser­arbeiten, Estrich-, Fliesen-, Bodenbelags-, sowie die Malerarbeiten. Nicht enthalten ist die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation, da mit diesen Arbeiten direkt Handwerksfirmen beauftragt wurden. Die Raumaufteilung wurde gemeinsam mit der VR-Bank geplant.

Die Kosten für die von der Fa. Butz vorzunehmenden Ausbauarbeiten der Bankräume belaufen sich auf 204.650,00 Euro (brutto). Damit die Bauarbeiten weiter fortgeführt werden können, ist die entsprechende Beauftragung des Unternehmens erforderlich. Laut Beurteilung durch Architekt Andreas Günther belaufen sich die Kosten innerhalb des derzeit üblichen Niveaus.

Die Notwendigkeit des Carports wurde nicht von allen Gemeinderäten gesehen. Außerdem wurde nach einem Konzept für die Bepflanzung gefragt – ein solches gibt es allerdings noch nicht.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden Bedenken geäußert, ob die jetzt zu vergebenden Arbeiten nicht hätten ausgeschrieben werden müssen. Das ist jedoch hier nicht zwingend der Fall, da die Gemeinde keinerlei Zuschüsse für das Geschäfts- und Ärztehaus erhält. Die Vergabe an den Generalübernehmer als Nachtrag hat den Vorteil, dass später bei eventuell auftretenden Baumängeln eindeutig klar ist, wer zu haften hat. Bei Vergabe an einen anderen Unternehmer wäre im Zweifel schwer nachzuweisen, wer wofür verantwortlich ist. Auch sei bei einer Ausschreibung nicht gesagt, dass die Angebote, die man dann erhält, um so viel günstiger sind, als die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch ein Ingenieurbüro kostet.

Der Gemeinderat stimmte schließlich zu, dass die Fa. Butz Baumanagement mit dem Ausbau der VR-Bank Filiale zum pauschalen Angebotspreis von 204.650,00 Euro und mit dem Bau der erweiterten Außenanlagen zum Angebotspreis von 284.000,00 € beauftragt wird.

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Brunnenhäusle in Waldtann  

Abwägung und Beschluss zu den Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss

Zum ausgelegten Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Brunnenhäusle in Waldtann sind keine wesentlichen Einwendungen eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend den Empfehlungen des planenden Büros behandelt und teilweise in die Satzung aufgenommen. Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Brunnenhäusle in Waldtann. Die überplanten Flächen sind somit bebaubar gemäß § 34 BauGB.

Nachbenennung eines Gutachters für das Gebiet der Gemeinde Kreßberg in den Interkommunalen Gutachterausschuss

Einer der für den interkommunalen Gutachterausschuss Crailsheim vorgeschlagenen Gutachter kann sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nun leider nicht wahrnehmen. Deshalb wurde als Nachrücker Holger Bölz aus Waldtann als Gutachter für Kreßberg vorgeschlagen. Die Bestellung muss allerdings durch die Stadt Crailsheim erfolgen.

 

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung sind drei Spenden für die Betreuungseinrichtungen der Gemeinde eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden die Notwendigkeit des Ausräumens von Gräben bei Marktlustenau angesprochen, sowie der Mietvertrag mit der Bäckerei im Geschäfts- und Ärztehaus.

Eine Bürgerfragestunde fand nicht statt, um die Dauer der Sitzung wegen der Pandemie kurz zu halten.

Bericht über die Sitzung vom 19. Oktober 2020 | 29.10.2020

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Rudolfsberg
Beschluss über eingegangene Bedenken und Anregungen; Satzungsbeschluss

In Rudolfsberg sollen wegen Bauwünschen von Ortsansässigen zwei Grundstücke, die bisher „Außenbereich“ waren, in den bebaubaren Bereich einbezogen werden. Hierfür muss die Gemeinde eine Satzung aufstellen.

Der Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Rudolfsberg wurde am 09.09.2019 vom Gemeinderat gefasst. Vom 14.08. bis 14.09.2020 fand die öffentliche Auslegung des Entwurfs statt. Dabei sind keinerlei Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Von den Trägern öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Bedenken vorgebracht, lediglich einige Anregungen, die der Gemeinderat zur Kenntnis nahm bzw. teilweise als Hinweise in die Satzung übernahm.

Der Satzungstext wurde in der Sitzung vorgetragen. Die Satzung sieht vor, dass die Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur auf den jeweiligen Baugrundstücken selbst erbracht werden müssen, etwa durch Anpflanzung von Bäumen.

Der Gemeinderat stimmte der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Rudolfsberg einstimmig zu.

Vergabe der Abbrucharbeiten für die Gebäude Kirchstraße 40 in Waldtann

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2020 beschlossen, die Grundstücke Flurstück Nr. 552 und Nr. 553 der Gemarkung Waldtann, Kirchstraße 40, zu erwerben. Die Grundstücke befinden sich im Gebiet des Bebauungsplans „Bergbronner Feld“. Im Hinblick auf eine Wohnbauerschließung müssen die Grundstücke frei von Gebäuden, Öltanks, Pflaster- und Asphaltresten sein.

Zwei Firmen wurden um die Abgabe eines Angebots für den Abbruch und die fachgerechte Entsorgung entsprechend der vorliegenden Bausubstanzgutachten gebeten.

Die Firma Horst Wagner aus Wallhausen bot die Arbeiten für 82.940,00 Euro an und war somit die günstigere Bieterin. Die Abbruch- und Entsorgungsarbeiten auf den Flurstücken 552 und 553 der Gemarkung Waldtann wurden daher an die Firma Horst Wagner vergeben.

Vergabe des Lieferauftrags von Tablets für Gemeinderat und Schule

Für die Gemeinderäte soll das Ratsinformationssystem der Firma Regisafe eingeführt werden. Über die App können beispielsweise die Tagesordnung, die Sitzungsvorlagen und die Protokolle digital abgerufen werden. Zur Nutzung des Ratsinformationssystems ist es erforderlich, dass jeder Gemeinderat über ein Tablet verfügt.

Der Gemeinde liegt ein Angebot von der Firma Ostalb IT GmbH vor über iPads 10,2“ für die Gemeinderäte. Zusätzlich sollen für die Verwaltung drei iPad Pro 12,9“ Cellular angeschafft werden, und auch für den Bauhofleiter soll ein Tablet (gleiches Modell wie für die Verwaltung) beschafft werden, damit beispielsweise bei Außenterminen leichter Grundstücksgrenzen festgestellt werden können und ähnliches.

Die Schulen haben über das „Sofortausstattungsprogramm“ im Rahmen des DigitalPakts zusätzliche Mittel für die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten erhalten. Die Geräte sollen leihweise an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, wenn sie von zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zurückgreifen können. Hierfür hat die Gemeinde im Juli 2020 einen Zuschuss von insgesamt 10.042 Euro erhalten.

Für die Schüler möchte die Verwaltung die gleichen Tablets beschaffen wie für den Gemeinderat. Jedoch werden die Geräte mit einer Schutzhülle speziell für Kinder geschützt, die etwas teurer ist, als die für die Gemeinderäte. Es werden 20 Tablets benötigt. Die Tablets für die Schüler können zentral vom Lehrer angesteuert werden.

Die Gesamtkosten für alle Tabletts (für Schule, Gemeinderäte, Verwaltung und Bauhof) belaufen sich nach dem Angebot der Firma Ostalb IT GmbH auf insgesamt 23.294,31 Euro.

Vor der Abstimmung über den Erwerb wurde aus der Mitte des Gemeinderats bemängelt, dass der Grundsatzbeschluss über die Einführung des Ratsinformationsprogramms noch gar nicht gefasst worden sei. Auch sollte zunächst geprüft werden, ob neue Tabletts notwendig sind, oder evtl. auch gebrauchte Geräte beschafft werden könnten. Der Vorsitzende stellte daher zur Abstimmung, ob der Punkt vertagt werden soll, damit zunächst über die Einführung des Ratsinformationssystems beraten werden kann.

Eine große Mehrheit der Gemeinderäte stimmte jedoch gegen eine Vertagung, und stimmte der Beschaffung der Tablets von der Firma Ostalb-IT zu, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

Erneuerung der Informationstechnik im Rathaus

Die EDV-Ausstattung der Gemeindeverwaltung im Rathaus wurde zuletzt im Jahr 2013 neu beschafft. Mittlerweile zeigen sich Probleme bei den verwendeten Betriebssystemen, da es dafür keine Updates mehr gibt. Dies kann zu problematischen Sicherheitslücken führen. Des Weiteren stammen verschiedene Lizenzen und Programmversionen noch aus der Zeit der damaligen Beschaffung.

Auch reicht die Speicherkapazität bald nicht mehr aus, die Festplatte ist bereits zu 80 % voll. Da seit einiger Zeit sämtliche Rechnungen eingescannt werden müssen, wächst das Datenvolumen sehr schnell an.

Seit beinahe zwei Jahrzehnten betreut die Fa. Ostalb IT (früher Fa. Graule & Riedl) aus Aalen unsere EDV-Konfiguration im Rathaus. Auch bei Installationsproblemen usw. steht das Unternehmen jederzeit kurzfristig zur Verfügung. Daher wurde von der Verwaltung auf eine Ausschreibung verzichtet und nur ein Angebot von Ostalb IT eingeholt. Zur Erarbeitung des Leistungsumfanges und zur Angebotsprüfung wurde die Dienstleistung eines Beraters in An­spruch genommen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund der Datensicherheit und der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik. Von ihm wurden die Preise geprüft und als marktüblich beurteilt.

Das Angebot beläuft sich einschließlich der Erneuerung des Serversystems, der Arbeitsplätze, einer neuen Datensicherung sowie verschiedenem Zubehör einschließlich der Installation und Konfigurationsleistungen auf insgesamt 60.782,61 Euro brutto.

Außerdem muss die Telefonanlage der Gemeindeverwaltung ausgetauscht werden. Hierfür fallen nochmals 6.230,32 Euro an.

Die Gemeinde Kreßberg hat in den letzten Jahren ihre EDV-Ausstattung immer gekauft und nicht angemietet oder geleast. Aufgrund der Nutzungsdauer hat dies nach Ansicht des Vorsitzenden eindeutig Vorteile.

Der Gemeinderat stimmte der Erneuerung der IT-Ausstattung für die Gemeindeverwaltung im Rathaus einschließlich des Serversystems und der Beschaffung der Geräte von der Fa. Ostalb IT Systemintegration aus Aalen zu.

Bericht über die Vermögenssituation der Bürgerstiftung Kreßberg

Der Gemeinderat hat sich bereits ab 2016 mit dem Thema der Gründung einer Bürgerstiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwäbisch Hall beschäftigt. Die Gründung der Bürgerstiftung Kreßberg erfolgte schließlich im Jahr 2018.

Der Vorteil einer Bürgerstiftung wurde insbesondere darin gesehen, dass die Unterstützung von Projekten zur Förderung des Gemeinwohls dauerhaft gewährleistet ist, da eine Stiftung grundsätzlich auf Unendlichkeit ausgelegt ist. Damit handelt es sich um einen auf Dauer angelegten Finanzierungsweg, mit dem bürgerschaftliches Engagement in der eigenen Gemeinde unterstützt werden kann.

Von Seiten der Verwaltung wurde der Gemeinderat über den aktuellen Stand bei der Bürgerstiftung Kreßberg informiert.

Das Stiftungskapital beträgt mittlerweile 26.000 Euro, das zur Ausschüttung bereitstehende Kapital (Erträge aus dem Stiftungskapital und Spenden) beträgt 4.496,62 Euro.

Der Stiftungsrat muss spätestens alle drei Jahre über die Verwendung der eingegangenen Spenden beschließen - erstmalig also noch 2020. Verpflichtend ausgeschüttet werden muss davon der Betrag aus 2018 (2.256,08 €).

Nach dem Aufruf zur Meldung geeigneter Projekte im Mitteilungsblatt und im Gemeinderat wurde der Verwaltung bisher erst ein Projekt gemeldet. Die Junge Bühne Kreßberg e.V. studiert seit 2015 unter der Leitung von Frau Uta Fischer-Ilgenfritz Musiktheater mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 8-25 Jahren ein. Entsprechende Technik ist entweder veraltet oder nicht vorhanden und wird aktuell noch teilweise teuer für Aufführungen angemietet. Hierfür wäre eine Förderung durch die Bürgerstiftung willkommen. Bis zur Sitzung des Stiftungsrates im November sind aber  noch weitere Vorschläge möglich.

Fischereipachtvertrag über den Großen Weiher Mariäkappel

Der Fischereipachtvertrag über den Großen Weiher läuft zum 30.10.2020 aus und der bisherige langjährige Pächter hat kein Interesse mehr, den Weiher noch länger zu pachten.

Die Anglergemeinschaft Kreßberg, die demnächst zum Verein werden wird, hat Interesse an der Pacht dieses Gewässers. Es hat sich auch noch eine Privatperson gemeldet, die den Weiher pachten möchte.

Da bei einer Verpachtung an die Anglergemeinschaft mehr Einwohner eine Angelmöglichkeit erhalten, als bei Verpachtung an eine Privatperson, empfahl der Vorsitzende die Verpachtung an die Anglergemeinschaft.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, den Großen Weiher Mariäkappel zum jährlichen Pachtpreis von 1700 Euro an die Anglergemeinschaft zu verpachten.

Neubau einer Maschinenhalle auf den Flst. Nr. 666 und 667 Wüstenau

In Wüstenau wurde die Baugenehmigung für eine Maschinenhalle von  13 x 18 m Grundfläche beantragt. Belange der Gemeinde Kreßberg oder sonstige öffentliche Belange sind durch dieses Vorhaben nach Ansicht des Vorsitzenden nicht berührt. Der Gemeinderat stimmte der Erteilung des Einvernehmens zu diesem Außenbereichsvorhaben einstimmig zu.

Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen

Bürgermeister Robert Fischer sprach die steigenden Corona-Infektionszahlen an und äußerte die Befürchtung, dass es möglicherweise bald nicht mehr möglich sein könnte, Gemeinderatssitzungen in der gewohnten Form abzuhalten. Möglicherweise müssten dann Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden.

Er ging auch kurz auf die bevorstehende Haushaltsplanung 2021 ein, die nicht einfach wird. Der Gemeinde werden nicht nur die Einbrüche bei den Einnahmen (insbesondere Gewerbesteuer­einnahmen) zu schaffen machen. Die außergewöhnlich hohen Einnahmen in den letzten zwei Jahren führen zudem zu höheren Umlagen, die die Gemeinde abführen muss, und zu geringeren Ausgleichszahlung im Finanzausgleich.

Anfragen aus dem Gemeinderat betrafen den Gemeindebrunnen Mariäkappel, den Zeitpunkt der Breitbandversorgung im Teilort Waidmannsberg, beschädigte Drainagen, die Belegung des Geschäfts- und Ärztehauses mit Ärzten und einem Bäcker, und die Informationsmöglichkeit über aktuelle Corona-Infektionszahlen auf der Homepage der Gemeinde.

Bericht über die Sitzung vom 21. September 2020 | 01.10.2020

Vorstellung der Einrichtungsplanung für die Bäckereifiliale in Waldtann

Bürgermeister Robert Fischer gab dem Gemeinderat einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand bei den Bauarbeiten des Geschäfts- und Ärztehauses. Diese gehen gut voran, jedoch gestaltet sich die Suche nach dem Betreiber für die Bäckereifiliale sehr schwierig. Von elf möglichen Betreibern hat sich lediglich einer zurückgemeldet und mitgeteilt, dass er kein Interesse habe. Durch einen Projektierer war der Kontakt zu Herrn Rainer Palinkasch (Geschäftsführer der Firma Schneider Ladenbau und Hörtdörfer Design GmbH) zustande gekommen.

Herr Palinkasch präsentierte dem Gemeinderat sein Unternehmen und das Konzept für die Bäckereifiliale. Für eine Filiale im Geschäfts- und Ärztehaus sprechen einige Punkte wie beispielsweise Parkplätze, Außengastronomie, Lage/Logistik und Anbindung zu weiteren Geschäften. Jedoch ist der größte Minuspunkt, dass vergleichsweise geringe Umsätze aufgrund der Einwohnerzahl des Teilorts Waldtann und dem geringen Durchgangsverkehr, zu erwarten sind.

Damit ein Betreiber für die Bäckerei gefunden werden kann, hatte Herr Palinkasch dem Vorsitzenden vorgeschlagen, dass die Ausstattung (rund 156.000 €) von der Gemeinde finanziert wird, um das Betriebsrisiko für mögliche Betreiber zu minimieren und den Standort attraktiver zu machen. Die Ausstattung refinanziert sich teilweise über die monatliche Miete und die Nahversorgung wäre die ersten Jahre gesichert. Es bedeutet jedoch auch, dass die Kommune eine zusätzliche Investition hat und ein Restrisiko bleibt.

Geschäftsführer Palinkasch nahm Kontakt zu möglichen Betreibern auf. Lediglich die Bäckerei Glück hatte Interesse an der Filiale bei uns. Unter der Bedingung, dass die Ausstattung von der Gemeinde Kreßberg übernommen wird.

Aufgrund der hohen Summe und den bestehenden Risiken entbrannte im Gemeinderat die Diskussion über das weitere Vorgehen. Es wurden verschiedene, alternative Möglichkeiten diskutiert. Auch wurde von einem Mitglied des Gemeinderats der Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunkts gestellt, jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Herr Palinkasch verdeutlichte nochmals die Ängste der Betreiber, da nur geringe Umsätze in der Filiale zu erwarten sind. Des Weiteren haben sie lange Anlieferungswege und es ist schwierig Personal zu bekommen. Wenn die Gemeinde die Ausstattung für den Ladenbau übernimmt, muss der Betreiber trotzdem noch in Kassensysteme, Ofen, etc. investieren.

Aus seiner Erfahrung rät er von alternativen Ideen ab, da diese Projekte zwar am Anfang oft gut funktionieren, aber meist nicht nachhaltig sind.

Bei der Bäckerei Glück ist der Vorteil, dass diese unseren Standort kennt und vergleichbare Filialen hat. Außerdem führt sie ein Lebensmittelsortiment und hat die Personalstruktur. In den nächsten Jahren werden die Söhne den Betrieb übernehmen. Im Vergleich zu früher, ist in der Planung ein Backbereich vorgesehen, damit bei Bedarf frisch nachgebacken werden kann.

Aus den Reihen des Gemeinderates kam der Wunsch, Herrn Glück persönlich kennen zu lernen.

Schließlich stimmte der Gemeinderat mit großer Mehrheit für die Vergabe der Einrichtung an die Firma Schneider Ladenbau und Hörtdörfer Design GmbH.

  

Ausbau der Straßenbeleuchtung in Selgenstadt im Zuge des Rückbaus der Dachständer durch die EnBW ODR AG

Im Dezember 2019 hatte die EnBW ODR die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass die Stromversorgung in den Teilorten Gaisbühl, Waidmannsberg und Selgenstadt von den vorhandenen Dachständern auf eine Erdverkabelung umgestellt wird, da im Zuge des Breitbandausbaus ohnehin bis zu jedem Gebäude gegraben werden muss. Folglich muss auch die Versorgung unserer Straßenbeleuchtung – wo vorhanden – künftig über Erdkabel erfolgen.

Der Auftrag für den Ortsteil Gaisbühl wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2020 vergeben und den Auftrag für den Ortsteil Waidmannsberg hatte Bürgermeister Robert Fischer im Rahmen seiner Zuständigkeit im Juli vergeben.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer erläuterte, dass im Ortsteil Selgenstadt 17 Lichtmasten aufgestellt werden sollen. Für die Leuchten und Masten fallen Kosten von rund 20.000 € und für den Tiefbau Kosten von rund 46.000 € an.

Im Haushaltsplan waren für die Straßenbeleuchtung in Selgenstadt keine Mittel eingeplant, da die Maßnahme im Herbst letzten Jahres noch nicht absehbar war.

Der Gemeinderat stimmte der Durchführung der Maßnahme und der überplanmäßigen Ausgabe zu.

Satzung zur Änderung der Abwassersatzung

Im vergangenen Jahr hatte die Installation von Gartenwasserzählern enorm zugenommen. Inzwischen gibt es aufschraubbare, also nicht fest mit dem Leitungsnetz verbundene, Wasserzähler. Diese können im Winter zum Schutz vor Frost von den Eigentümern ausgebaut werden. Zukünftig sollen auch die Gartenwasserzähler festinstalliert und verplombt werden.

Auch Poolfüllungen zählen zum Abwasser, dies wurde zur Verdeutlichung mit in der Satzung aufgenommen.

Die Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Öffentlichen Bekanntmachungen“ im vollen Wortlaut abgedruckt.

Schäden an der Gemeindeverbindungsstraße Halden-Haselhof

Bürgermeister Robert Fischer berichtete den Gemeinderäten von den aufgetretenen Baumängeln (Risse) an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Halden und Haselhof. Es wurden Gutachten und Einschätzungen von zwei Ingenieuren und einem Fachanwalt eingeholt.

Es ist schwierig nachzuvollziehen, warum es zur Rissbildung in der Straße kam und ob der beauftragte Bauingenieur oder die Baufirma für die Schäden verantwortlich sind. Die einzig sichere Variante wäre ein Vollausbau der Straße gewesen. Dies war von der Gemeinde nicht gewünscht, da dies sehr teuer ist und die Straße nur wenig befahren ist.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Verfahren aufgrund der fehlenden Ertragsaussicht nicht weiter verfolgt wird.

 

Bericht zur Freibadsaison 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie war zunächst nicht absehbar, ob die Freibäder dieses Jahr öffnen dürfen. In Abstimmung mit den anderen Kommunen haben wir uns entschieden, das Freibad für unsere Bürgerinnen und Bürger ab 01.07.2020 zu öffnen.

Bevor wir öffnen konnten, musste ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden, um die aktuellen Corona-Verordnungen umzusetzen. Unser Bauhof hatte die Vorschriften dann umgesetzt (Bauzäune aufgestellt, Schilder aufgehängt,…). Pünktlich zum Start wurde der Internetzugang freigeschaltet, sodass die Besucher im Eingangsbereich das WLAN nutzen können.

Aufgrund des Coronavirus haben sich die Abschlussprüfungen unseres Auszubildenden verschoben. Damit wir trotzdem öffnen konnten, haben die Stadtwerke Crailsheim kurzfristig die Aufsicht über das Bad übernommen.

Trotz der verkürzten Saison hatten wir 11.817 Besucher und es wurden insgesamt 140 Dauerkarten verkauft. Die Besucherzahl ist nicht vergleichbar mit den letzten Jahren. Im Vergleich mit anderen Kommunen hatten wir viele Gäste in unserem Freibad.

Es waren Einnahmen von knapp 26.000 € zu verzeichnen und zusätzliche, pandemiebedingte Ausgaben von ca. 3.000 €. Der im Kreßberger Freibad seit Jahren eingeführte freie Eintritt für ehrenamtlich Tätige bei der Feuerwehr wird gut genutzt: 149 Besuche von Feuerwehrleuten waren zu verzeichnen.

Während der Saison hatten wir erfreulicherweise keinen Coronafall. Unter hoher Personalbelastung konnten wir eine gute und glücklicherweise unfallfreie Badesaison abschließen.

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung sind keine Spenden eingegangen.

Sonstiges

Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass die Straße „Neubaurengässle“ teils asphaltiert und teils gepflastert sei. Der gepflasterte Teil hatte sich gesenkt und das Wasser laufe schlecht ab.

Des Weiteren wurde aus der Mitte des Gemeinderats der aktuelle Stand für Tempo 30 in Marktlustenau erfragt. Der Vorsitzende teilte mit, dass es derzeit nichts Neues gäbe.

Bürgerfragestunde

Ein Bürger hatte eine Nachfrage bezüglich der Auftragsvergabe für die Lieferung und den Einbau der notwendigen Ladeneinrichtung.

Bericht über die Sitzung vom 27.07.2020 | 06.08.2020

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr

Kämmerin Annemarie Mürter-Mayer legte dem Gemeinderat in der Kreßberghalle den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2019 vor. Sie berichtete, dass sich auch im Jahr 2019 der Trend zu steigenden Einnahmen bestätigte. Das Ergebnis bei der Gewerbesteuer lag mit 5,1 Mio. außerordentlich hoch über dem ursprünglichen Planansatz von 2,5 Mio. Euro. Auch bei den Gebühren und sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen war ein Zuwachs zu verzeichnen. Auf der Ausgabenseite konnten alle Aufwendungen für Unterhaltung, Sanierung und Erneuerung getätigt werden, so dass der ursprüngliche Planansatz von 1,834 Mio. Euro mit abgerechneten 1,946 Mio. Euro überschritten wurde. Die hohen Gewerbesteuereinnahmen führten auch zu einer noch nie da gewesenen Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 4.026.493 Euro. Geplant waren hier 1,346781 Mio. Euro. Somit ergab sich in dem außerordentlichen Haushaltsjahr 2019 eine Nettoinvestitionsrate von 3.816.365 Euro. Geplant waren rund 1 Mio. Euro. Für Personalkosten mussten 2.611.996 Euro aufgewendet werden. Dies entsprach in etwa auch dem Haushaltsansatz. Für Zinsen wurden im Jahr 2019 lediglich 31.236 Euro bezahlt. Die Finanzausgleichsumlage an das Land wurde mit 1.142.324,10 Euro verbucht. An den Landkreis mussten als Kreisumlage 1.707.420,60 Euro abgeführt werden.

Bei den Investitionen waren die Schwerpunkte die Beschaffung des Löschfahrzeuges LF 10 für die Feuerwehr mit der Anzahlung von rund 93.000 Euro, die Hauptausgabe wurde in 2020 getätigt. Für das Baugebiet „Obere Schanze“ mussten noch Schlussrechnungen für die Straßenbauarbeiten, den Kanalbau, die Straßenbeleuchtung und die Wasserleitung von insgesamt rund 500.000 Euro aufgewendet werden. Für die Maßnahme im Rahmen des Landessanierungsprogramms in Marktlustenau wurden 310.000 Euro aufgewendet. Eine gewaltige Leistung musste im Bereich der Breitbandverkabelung im Gemeindegebiet erbracht werden. Hier sind Kosten in Höhe von 2,6 Mio. Euro angefallen, wovon 1,7 Mio. durch Zuschüsse und den Kostenersatz der Stadt Crailsheim gedeckt wurden. Auch im Gasausbau hat die Gemeinde wichtige Weichenstellungen getätigt und den Baukostenzuschuss in Höhe von 600.000 Euro in 2019 bezahlt. Für das Ärzte- und Geschäftshaus in Waldtann wurde eine erste Rate von rund 625.000 Euro bezahlt.

Da ab dem kommenden Jahr nicht mehr kameral gebucht wird, sondern die kaufmännische doppelte Buchführung angewendet wird, wurden keine Haushaltseinnahme- oder
-ausgabereste gebildet. Unter dem Strich konnten der allgemeinen Rücklage rund 1,9 Mio. Euro zugeführt werden, so dass sich diese zum Ende des Jahres 2019 auf einen Betrag von rund 2,9 Mio. Euro belief. An Kreditverpflichtungen hatte die Gemeinde noch 815.215 Euro gegenüber Kreditinstituten in ihren Büchern stehen. Dies führt zu einer historisch niedrigen Pro-Kopf-Verschuldung von 205 Euro. Für die Gemeindekämmerin und die Gemeinde Kreßberg war 2019 ein Traumfinanzjahr, wie Annemarie Mürter-Mayer zum Abschluss ihres Vortrages betonte. Bürgermeister Robert Fischer dankte der Gemeindekämmerin für ihre hervorragende Arbeit und für die Vorlage des Jahresabschlusses. Er dankte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Kreßberg sowie dem Gemeinderat für ihren wirtschaftlichen Umgang mit den ihnen anvertrauten Finanzmitteln.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat deshalb das Ergebnis der Jahresrechnung mit je 24.358.556,15 Euro in Einnahmen und Ausgaben und stimmte auch den über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu.

Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr 2020

Gleich im Anschluss an den außergewöhnlichen Rechnungsabschluss für 2019 gab die Gemeindekämmerin einen kurzen Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr 2020. Dieses Jahr ist geprägt von der Corona-Krise und muss deshalb schon jetzt als außergewöhnliches Haushaltsjahr angesehen werden. Im Haushaltsplan hatte die Gemeinde vor allem bei der Gewerbesteuer noch mit einem Ansatz von 3,2 Mio. Euro geplant. Dieser Ansatz wurde im Soll auch bis Anfang März erreicht. Allerdings veränderten dann Herabsetzungen von Gewerbesteuervorauszahlungen diesen Betrag um rund 1,7 Mio. Euro. Bund und Land haben den Kommunen zugesagt, die fehlenden Einnahmen zu ersetzen. Sowohl Kämmerin Annemarie Mürter-Mayer als auch Bürgermeister Robert Fischer betonten deshalb, dass es momentan sehr schwierig sei, die finanzielle Situation einzuschätzen. Allerdings sei das Polster, das man aus dem vergangenen Jahr 2019 mit herübergenommen habe, bei der derzeitigen Situation sehr hilfreich. Momentan können deshalb alle begonnenen Investitionsmaßnahmen weitergeführt werden, ohne dass die Gemeindekasse in finanzielle Schieflage gerät. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Vergabe zur Lieferung der Hallenküche für die Gemeindehalle Haselhof

Die Bauarbeiten an der Gemeindehalle in Haselhof gehen voran und auch die Hallenküche soll bei dieser Gelegenheit verbessert werden. Zusammen mit den Hallennutzern war im Voraus ein Plan für die Küche erarbeitet worden. So sollen die technischen Geräte teilweise und die Schränke komplett ersetzt werden. Manche Geräte wie die Kippbratpfanne und die Friteuse sowie die Gläserspülmaschine werden weiterverwendet. In einer beschränkten Ausschreibung wurden Angebote von fünf leistungsfähigen Küchenherstellern eingeholt. Das günstigste Angebot wurde von Chefs Culinar in Zusmarshausen eingereicht. Einstimmig vergab der Gemeinderat die Lieferung und die Einrichtung der Hallenküche zu einem Gesamtpreis von 66.300 Euro an dieses Unternehmen.

Vorstellung der Projektergebnisse für die innovative Weiterentwicklung der Fränkischen Moststraße und Beteiligung an der Maßnahme „Regionale Identität“

Die Gemeinde Kreßberg ist seit 2012 Mitglied in der Interessengemeinschaft Fränkische Moststraße. Diese Institution hat in den letzten Jahren in einem Leaderprojekt Möglichkeiten zur innovativen Weiterentwicklung und Professionalisierung erarbeitet. Ziele der Fränkischen Moststraße sind der Erhalt der typischen Streuobstlandschaft, die Pflege der Kultur und des Brauchtums sowie der touristischen Weiterentwicklung. Daraus ergab sich eine Entwicklungsstrategie für die Fränkische Moststraße, welche die Identitätswerte, Schlüsselmaßnahmen und einen Produktleitfaden definiert. Ebenso wurden Strukturen für ein erfolgreiches Produktmanagement erarbeitet.

Zur Umsetzung dieser Ziele soll nun ein Förderprogramm des bayerischen Heimatministeriums genutzt werden, welches Zuschüsse in Höhe von rund 150.000 Euro jährlich bis zum Ende des Jahres 2022 vorsieht. Der Eigenanteil der beteiligten Kommunen beträgt dabei 37.550 Euro pro Jahr, welcher auf die verschiedenen Gemeinden anhand der Einwohnerzahl und eines Sockelbetrages aufgeteilt wird. Auf die Gemeinde Kreßberg entfallen insgesamt 2.450 Euro über den Gesamtzeitraum. Der Gemeinderat beschloss einstimmig diese Mittel zur Verfügung zu stellen und so die Entwicklung der Fränkischen Moststraße weiterhin zu unterstützen.

Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2021

Am 31. März 2021 endet die Amtszeit von Bürgermeister Robert Fischer, welcher bereits in der letzten Sitzung erklärte, dass er für eine weitere Amtsperiode nicht kandidieren wolle. Der Gemeinderat hat deshalb den Ablauf der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr bereits jetzt festgesetzt, um möglichen Kandidatinnen und Kandidaten möglichst viel Zeit für die Vorbereitung einer Kandidatur einzuräumen. Auf Vorschlag der Verwaltung lege der Gemeinderat den Wahltag auf Sonntag, 31. Januar 2021 fest. Eine eventuelle notwendige Neuwahl soll drei Wochen später am 21. Februar 2021 stattfinden. Bewerbungen können bis zum 7. Januar 2021, falls eine Neuwahl stattfindet bis zum 3. Februar 2021, jeweils um 18:00 Uhr abgegeben werden. Dem Gemeindewahlausschuss gehören als Vorsitzender Bürgermeister Robert Fischer, als stv. Vorsitzender Günter Karger und als Beisitzer Emily Brünnler und Bernd Kaspar an. Stv. Beisitzer sind Walter Rothenberger und Gerald Küstner. Die Stellenausschreibung soll in der 38. Kalenderwoche im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.

Bericht zur Entwicklung der Bürgerstiftung Kreßberg

Die im Jahr 2018 gegründete Bürgerstiftung Kreßberg beabsichtigt in diesem Jahr zum ersten Mal Mittel für Zwecke der Stiftung auszuschütten. Gemeindekämmerin Annemarie Mürter-Mayer erläuterte die verschiedenen Stiftungszwecke und berichtete, dass mittlerweile um die 4.000 Euro für diese Punkte ausgeschüttet werden können. Der Stiftungszweck ist sehr breit gefächert und umfasst Themen wie Bildung und Erziehung, Kunst, Kultur und Heimatpflege, Denkmal- und Naturschutz, Unterstützung von Rettungseinrichtungen und weiterer Projekte, welche gemeinnützig und mildtätig sind. Die Verwaltung hat die Gemeinderäte gebeten sich Gedanken über mögliche förderfähige Projekte zu machen bzw. auch entsprechend geeignete Institutionen auf diese Fördermöglichkeit hinzuweisen.

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Rudolfsberg“

Der Gemeinderat hat im östlichen Teil von Rudolfsberg anschließend an die dortige Bebauung auf der nördlichen Seite der Straße „In den Schwabenäckern“ eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung auf den Weg gebracht. So können zwei weitere Grundstück bebaut werden. In der Sitzung wurde der Entwurfs –und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Bekanntmachung dazu erfolgt an anderer Stelle in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes.

Sonstiges

Unter „Sonstiges“ wurde von den Gemeinderäten das Thema Steingärten sowie die Erhebung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung angesprochen.

Bericht über die Sitzung vom 02.03.2020 | 05.03.2020

Weiteres Vorgehen beim Bebauungsplanverfahren „Ortsumgehung Bergbronn“

Bürgermeister Robert Fischer hatte bezüglich der Ortsumfahrung Bergbronn für den Gemeinderat keine guten Nachrichten. Die Ortsumfahrung ist nach wie vor nicht in den Generalverkehrsplan aufgenommen, da die Verkehrsbelastung nicht groß genug ist. Und derzeit besteht anscheinend auch keine Aussicht darauf, dass die Ortsumfahrung vom Land gebaut oder zumindest bezuschusst wird.

Er berichtete über den bisherigen Verlauf des Verfahrens:

Bereits im April 2018 hat der Gemeinderat den Vorentwurf zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan „Ortsumgehung Bergbronn“ beschlossen. Im Sommer 2018 fand die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung statt. Die eingegangenen Stellungnahmen waren im Großen und Ganzen im Rahmen dessen, was zu erwarten war - bis auf eine Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart, Außenstelle Ellwangen, in der darauf hingewiesen wurde, dass das Vorhaben nicht förderfähig nach Landesgemeinde­verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist, und dass sowohl Planung, als auch Bau und Unterhaltung zu Lasten der Gemeinde Kreßberg gehen würden – obwohl es sich um eine Landesstraße handelt. Dass die Gemeinde die Umgehung aber nicht selbst bauen kann, war von vornherein klar. In einer weiteren Stellungnahme des Regierungspräsidiums, Abteilung Straßenbau, stellte die Behörde klar, dass die Ortsumgehung Bergbronn nicht im Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg enthalten sei und deshalb momentan eine spätere Realisierung des Bebauungsplanes nicht in Aussicht gestellt werden könne.

Aufgrund dieser Stellungnahmen wandte sich der Vorsitzende bezüglich der Ortsumfahrung im Oktober des vergangenen Jahres an verschiedene Abgeordnete des Landtags. Die einzelnen Parteivertreter wandten sich daraufhin an die Abteilung Straßenbau beim Regierungspräsidium und an das Verkehrsministerium.

In dessen Antwortschreiben wird darauf hingewiesen, dass seit 2011 die Straße nicht mehr im Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg enthalten ist, weil damals das Verkehrsaufkommen gering war und der ökologische Eingriff als massiv angesehen wurde. An dieser Stellungnahme hält auch der Landesverkehrsminister fest und bekräftigt gleichzeitig, dass auch bei der nächsten Fortschreibung des Generalverkehrsplanes diese Maßnahme keine Chance auf Aufnahme hätte. Diese Situation ist für den Vorsitzenden mehr als unbefriedigend.

Allerdings ging aus der Antwort des Verkehrsministeriums auch hervor, dass im Jahr 2021 die L 2218 von Westgartshausen bis zur Abzweigung L 1070 (Abzweigung nach Wäldershub) saniert und die L 1010 zwischen Marktlustenau und Bergbronn erneuert werden soll. Durch dieses an und für sich erfreuliche Vorhaben wird der derzeitige Zustand aber festgeschrieben.

Der Vorsitzende erklärte seine Enttäuschung über die erhaltenen Antworten, insbesondere darüber, dass ökologische Belange offensichtlich stärker gewichtet werden, als die Ge­sundheit der der Bürger. Von den örtlichen Abgeordneten vermisse er in dieser Angelegenheit jegliche Unterstützung.

Dennoch sprach er sich in der Sitzung dafür aus, das Bebauungsplanverfahren bis zur Rechtskraft der Planung fortzuführen, auch wenn eine Bauausführung durch die Gemeinde nach derzeitigem Stand nicht finanzierbar ist. Wenn die planerischen Voraussetzungen erst einmal geschaffen sind, ergibt sich später vielleicht doch wider Erwarten die Chance, dass das Projekt einmal realisiert werden kann. Sei es, dass sich die verantwortlichen Personen in den entscheidenden Gremien ändern, oder dass - wie vor einigen Jahren bei der Ortsumgehung Neustädtlein - plötzlich nicht in Anspruch genommene Landesmittel übrig sind (diese Ortsumgehung war ebenfalls nicht im Generalverkehrsplan enthalten).

Er rief die Gemeinderäte und die Zuhörer dazu auf, sich an die hiesigen Abgeordneten zu wenden, und diese auf die Problematik aufmerksam zu machen. Denkbar sind für Ihn auch Aktionen der Bevölkerung, etwa  Parken auf der Fahrbahn. Aktionen wie Traktor-Demos in der Ortsdurchfahrt hält er eher für das letzte Mittel.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam der Vorschlag, sich bei anderen Gemeinden, die in letzter Zeit eine Ortsumfahrung erhielten, zu erkundigen, mit welchen Argumenten dies erreicht werden konnte, um damit nochmals auf die Abgeordneten zuzugehen.

Der Vorsitzende schlug vor, die angekündigte Erneuerung der L 1010 zu befürworten, allerdings mit dem Hinweis, die Verlegung der Strecke zwischen Bergbronn und Waldtann auf die in der Flurneuordnung vermessene Strecke zu überprüfen. Dies würde die Streckenlänge verkürzen. Hierzu kam aus der Mitte des Gemeinderats noch die Anregung, die Strecke direkt in Bergbronn nicht auszubauen, sondern schon auf die für die Ortsumfahrung geplante Trasse zu verlegen – als erstes kleines Teilstück dieser Umfahrung. Dies wurde auch vom Vorsitzenden befürwortet.

Zur Sanierung der L 2218 steht der Vorsitzende ebenfalls grundsätzlich positiv, allerdings sollte nicht nur die Fahrbahn erneuert, sondern bei dieser Gelegenheit auch gleich Gefahrenstellen auf Ihre Entschärfung überprüft werden.

Des Weiteren wolle er für die Ortsdurchfahrt Bergbronn nochmals einen Antrag auf Tempo 30 für LKW stellen – zumindest während der Nachtstunden. Eventuell sollte bei einer Ablehnung der Klageweg beschritten werden.

Außerdem möchte Bürgermeister Robert Fischer die hiesigen Abgeordneten und evtl. den Regierungspräsidenten zu Vorortterminen einladen.

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Vergabe der Arbeiten zur Erschließung mit Breitband im Bauabschnitt Kreßberg Mitte und Kreßberg Nord (Bauabschnitte Los 2 und 3)

Im Oktober 2018 hat der Gemeinderat die Arbeiten zum Breitbandausbau für die ersten beiden Trassen des Gemeindegebiets (Lose 4 und 5.1: Bereich Marktlustenau bis Bergertshofen und Bergbronn, Gewerbegebiet bis Mistlau) an die Firma Leonhard Weiss GmbH aus Satteldorf zum Angebotspreis von 1.454.335,43 Euro vergeben. Das Los auf Crailsheimer Gemarkung hat die Firma Stark energies aus Ludwigsburg für 869.975,76 Euro erhalten. Für das Los „5.2 Kreßberg Süd“ (Bräunersberg, Schönbronn, Gaisbühl, Vehlenberg, Ruppersbach) wurden die Arbeiten im Juli 2019 an die Firma Lorenz Bau GmbH aus Miltach (Landkreis Cham, Bayern) zum Preis von 925.028,06 Euro vergeben.

Die verbleibenden Ausbaugebiete Kreßberg „Mitte“ (Halden, Rötsweiler, Stegenhof, Hohen­berg, Schwarzenhorb (Überlandverbindungen)) und Kreßberg „Nord“ (Selgenstadt, Waid­mannsberg, Vötschenhof) wurden im Januar 2020 ausgeschrieben. Zur Submission am 07.02.2020 gingen sechs Angebote ein. Günstigster Anbieter war die Firma Riedlberger Bau GmbH aus Schiltberg (Landkreis Aichach-Friedberg), die den Ausbau zu einem Preis von 1.170.968,44 Euro angeboten hat. Das Angebot liegt unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros, das mit 1,47 Mio. Euro für diese Ausschreibung gerechnet hatte. Dem Ingenieurbüro ist diese Firma als zuverlässig bekannt, es empfahl die Vergabe an diesen Anbieter. Der Auftrag wurde vom Gemeinderat wie vorgeschlagen an die Firma Riedlberger Bau GmbH vergeben.

Der geplante Ausführungszeitraum liegt zwischen März und November 2020. Da noch Abstimmungsbedarf wegen der Mitverlegung von Strom- und Wasserleitungen besteht, kann sich der Ausführungszeitraum noch etwas verschieben.

Vergabe der Sanierungsarbeiten des Vereinsheims des Ball-Club Marktlustenau e.V.

Da das Vereinsheim auf einem Gemeindegrundstück steht, ist die Gemeinde Eigentümer des Vereinsheims. Daher muss die Vereinsheimsanierung, die über das Sanierungsprogramm „Ortsmitte Marktlustenau“ bezuschusst wird, von der Gemeinde abgewickelt werden.

Die Ausschreibung der einzelnen Gewerke wurde inzwischen im Auftrag der Gemeinde und in Abstimmung mit dem BC Marktlustenau vorgenommen. Aufgrund der zu erwartenden Auftragssummen war eine beschränkte Ausschreibung möglich. Für die elf Gewerke gingen leider nur 19 Angebote (bei 46 Anfragen) ein. Für das Gewerk „Fliesenverlegearbeiten und Natursteinverlegearbeiten“ ging noch kein Angebot ein. Das eingegangene Angebot für Metallbau- und Edelstahlarbeiten konnte nicht geprüft und gewertet werden, da keine Einzelpreise angegeben waren. Diese beiden Gewerke müssen also erneut beschränkt ausgeschrieben werden.

Bei den übrigen Gewerken konnten die Arbeiten in der Sitzung an die jeweils günstigsten Bieter vergeben werden:

Das Gewerk Trennwandsysteme wurde an die Firma Isalit, Aalen, vergeben. Die Installation Heizung/Sanitär führt die Firma Hoffmann & Waldmann, Marktlustenau aus, die Flaschner­arbeiten macht die Firma W. Düsterer, Dinkelsbühl, das Gewerk Dach und Außenwände wurde an Klement Holzbau, Crailsheim vergeben. Für Rodung und Außenanlagen erhielt die Firma Westerfeld, Marktlustenau den Auftrag, und die Beton- und Pflasterarbeiten erledigt die Firma R. Hofmann, Marktlustenau. Fenster und Türen hat die Firma Ohr, Ehingen am günstigsten angeboten, und der Rückbau wurde an die Firma Horst Wagner, Wallhausen vergeben. Materiallieferungen für die Eigenleistungen der Vereinsmitglieder werden von der Firma Ruf, Wilburgstetten bezogen.

Die gesamte Vergabesumme für diese Gewerke beträgt 131.119, 41 € (brutto).

Abwägungs- und Auslegungsbeschluss des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau für den Teilflächennutzungsplan „Windenergie Fichtenau-Kreßberg, 1. Änderung“

Die sachliche Teilfortschreibung „Windenergie Fichtenau-Kreßberg“ wurde am 23.11.2016 durch das Landratsamt genehmigt und am 02.12.2016 in den Amtsblättern beider Verbandsgemeinden bekannt gemacht.

Dieser Teilflächennutzungsplan sieht bislang zwei Konzentrationsflächen (A – auf Gemarkung der Gemeinde Kreßberg und B – auf Gemarkung der Gemeinde Fichtenau) vor.

Auf der ausgewiesenen Konzentrationsfläche B (Gemarkung Fichtenau) wurden seitdem drei Windenergieanlagen durch die EnBW Windkraftprojekte GmbH errichtet.

Im Nordosten von Kreßberg (bei Bergertshofen) ist in früherer Zeit bereits eine Windkraftanlage errichtet worden. Sie befindet sich außerhalb der vom Gemeindever­waltungsverband festgesetzten Konzentrationsflächen, hat aber Bestandsschutz.

Der Betreiber dieser Anlage hat Ende des Jahres 2017 ein Normenkontrollverfahren gegen den Flächennutzungsplan eingeleitet. Da man nicht sicher sein kann, wie ein solches Verfahren ausgeht, und ob der bestehende Flächennutzungsplan vor Gericht Bestand hätte, empfahl die Anwältin der Gemeinde, auf den Bestandsschutz der bestehenden Anlage zu reagieren und den Teilflächennutzungsplan Windenergie dahingehend abzuändern, dass die Fläche für die bestehende Anlage in den Flächennutzungsplan aufgenommen wird.

Zuständig für den Flächennutzungsplan ist allerdings nicht die Gemeinde, sondern der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau-Kreßberg, der in seiner Verbandsversammlung am 26.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gefasst hat – der Bereich des Windrades soll als eine eigenständige „Konzentrationsfläche C“ neu aufgenommen werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden erfolgten mittels Auslegung in der Zeit vom 22.07. bis 22.08.2019.

Seitens der Behörden aus Baden-Württemberg wurden redaktionelle Vorschläge und Anregungen vorgebracht. Von bayerischer Seite gab es hinsichtlich der Konzentrationsfläche C ablehnende Stellungnahmen, da die Konzentrationsfläche u. a. den bayerischen Mindestabstand (sog. „10-H-Regelung“) nicht einhalten. Die vorliegende Planung kann jedoch keine unterschiedlichen Abstände aus Bayern berücksichtigen, sondern muss im Sinne eines schlüssigen Plankonzeptes die gewählten Abstände unabhängig der Landesgrenze zu Grunde legen. Angeführte Themen wie Schattenwurf und Geräuschentwicklung können erst auf Ebene eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden, wenn ein konkreter Antrag gestellt wird und der genaue Anlagentyp bekannt ist.

Dies gilt auch hinsichtlich der Stellungnahmen, die von der beteiligten Öffentlichkeit eingegangen sind. Diese betreffen im Wesentlichen die Themen des Schattenwurfes, Geräuschentwicklung, Artenschutz usw. Hierzu kann erst im Zuge eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine Berücksichtigung erfolgen, wenn der genaue Anlagentyp bekannt ist. Die Tatsache, dass sich in dieser Konzentrationsfläche bereits eine Anlage seit Jahren im Betrieb befindet, deutet darauf hin, dass die angeführten Punkte auch bei einem Repowering der Anlage zu berücksichtigen und zu lösen sind.

Das Thema wurde im Gemeinderat – auch wegen der vorliegenden Stellungnahmen der betroffenen Anwohner – kontrovers diskutiert. Teils würde eine größere Fläche für das bestehende Windrad bevorzugt. Dies würde aber den von der Gemeinde im jahrelangen Aufstellungsverfahren erarbeiteten Kriterien widersprechen. Teils wurde vorgeschlagen, den Anliegern entgegenzukommen und die zusätzliche Fläche evtl. gar nicht aufnehmen. Hierzu wies der Vorsitzende allerdings darauf hin, dass es hier keine große Entscheidungsfreiheit für die Gemeinde gibt – das Landesrecht gibt den Gemeinden vor, dass die Gemeinden Windenergieanlagen in ihren Flächennutzungsplänen „substanziell Raum geben müssen“. Ist dies nicht der Fall, so ist der Flächennutzungsplan angreifbar.

Solange eine Gemeinde keinen rechtsgültigen Flächennutzungsplan hat, sind nicht nur in den von der Gemeinde vorgegebenen „Konzentrationsflächen“, sondern überall dort, wo die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Windenergieanlagen möglich. Aufgrund des unbestimmten Rechtsbegriffs „substanziell Raum geben“ sind generell alle Flächennutzungspläne gefährdet, bei evtl. Gerichtsverfahren aufgehoben zu werden. Bei einer Aufhebung des Flächennutzungsplans durch das Gericht wäre wiederum die Situation gegeben, dass bis zum Inkrafttreten eines neuen Flächennutzungsplanes „Wildwuchs“ bei Windenergieanlagen möglich wäre, weil dann wieder im gesamten Gemeindegebiet Anträge gestellt werden könnten. Daher sollte das Prozessrisiko möglichst gering gehalten werden und in diesem Fall dem Anlagenbetreiber entgegengekommen werden. Wenn das bestehende Windrad aufgenommen wird, würde die Klage zurückgenommen werden.

Daraufhin beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Vertreter der Gemeinde Kreßberg in der Verbandsversammlung anzuweisen, den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu Einwendungen zuzustimmen, und die Fläche C als Konzentrationsfläche für Windener­gieanlagen im sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie Fichtenau-Kreßberg“ zu ergänzen.

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Brunnenhäusle in Waldtann

Die Gemeinde hat vor einigen Jahren ein landwirtschaftliches Anwesen in der Kirchstraße, Waldtann, erworben, das inzwischen abgerissen wurde. Auf diesem Grundstück und einem dahinter liegenden Grundstück soll durch Ausweisung einer Klarstellungs- und Ergänzungs­satzung Wohnbebauung ermöglicht werden. Die Fläche soll somit in den baurechtlichen „Innenbereich“ mit einbezogen werden. Größere baurechtliche Festsetzungen sind für dieses kleine Areal nicht erforderlich. Die zukünftige Bebauung muss sich – wie im baurechtlichen Innenbereich üblich - in die Umgebung einfügen. Das heißt, die künftigen Gebäude müssen nach Art und Größe in etwa der vorhandenen Bebauung entsprechen.

Der Gemeinderat stellte den vorgestellten Entwurf der StadtLandIngenieure GmbH, Ellwangen, fest und beschloss, den Satzungsentwurf öffentlich auszulegen.

Bekanntgabe des Berichts der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2014 – 2016

Von der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schwäbisch Hall, wurde im letzten Jahr die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Kreßberg überprüft. Prüfzeitraum waren die Haushaltsjahre 2014 – 2016. Der Prüfbericht ist den Gemeinderäten bekanntzugeben.

In dem Prüfbericht bestätigte die Prüferin der Gemeinde, dass sich die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gemeinde positiv entwickelt hat. Investitionen konnten zum größten Teil aus Eigenmitteln gestemmt werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt nur noch etwa 2/3 der Höhe des Kreisdurchschnitts. Insgesamt wurde der Gemeinde Kreßberg ein positives Leistungsniveau bescheinigt. Insbesondere die positive Entwicklung der Gewerbesteuer trug zu der guten Entwicklung bei den Steuereinnahmen bei.

Die Personalausgaben betrugen rund 26 % der Ausgaben im Verwaltungshaushalt, im kreisweiten Vergleich liegt dies noch leicht unter dem Durchschnitt – und das, obwohl es in Kreßberg im Prüfungszeitraum nur gemeindeeigene Kinderbetreuungseinrichtungen gab, die ja besonders personalintensiv sind.

Die Nettoinvestitionsrate der Gemeinde hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, und die allgemeine Rücklage liegt weit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag. Die Gesamtverschuldung ist weit unterdurchschnittlich.

Es ergaben sich nur wenige Prüfhinweise, die aber nicht so gewichtig waren, dass eine Schlussbesprechung erforderlich gewesen wäre.

Bei der Grundsteuer wurde auf unterdurchschnittliche Hebesätze hingewiesen. Ein Hinweis betraf die Protokollführung im Gemeinderat – allerdings nicht die Protokollführung an sich, sondern lediglich das Fehlen der jeweiligen Entschuldigungsgründe bei abwesenden Gemeinderäten. Des Weiteren wurde die Art der Aktenführung im Personalwesen bemängelt und die fehlenden Stellen- bzw. Dienstpostenbewertungen, sowie der fehlende Geschäftsverteilungsplan und eine über den gesetzlichen Betrag hinausgehende Jubiläumsgabe.

Annahme von Spenden

In letzter Zeit waren drei Spenden für die Kinderkrippe, die Kindergärten und die Schule eingegangen, deren Annahme vom Gemeinderat genehmigt wurde.

Sonstiges

Der Vorsitzende gab dem Gemeinderat ein Schreiben der Bürgerwind Kreßberg UG bekannt, in dem die Möglichkeit der Beteiligung an den geplanten Windenergieanlagen erläutert wird, und auf eine Informationsveranstaltung am 6. März zu diesem Thema hingewiesen wird.

Des Weiteren gab der Vorsitzende bekannt, dass die geplante Info-Veranstaltung der EnBW zur Breitbandverkabelung Kreßberg Ost wegen des Corona-Virus vorerst abgesagt ist.

Anfragen der Gemeinderäte betrafen ein Gewerbegrundstück in Marktlustenau, die Arztsuche für das Geschäfts- und Ärztehaus Waldtann und die Straßenbeleuchtung Gaisbühl.

Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin sprach nochmals die Ortsumgehung Bergbronn und die zukünftige Internetversorgung durch die Netcom an. Auch die Landesstraße zwischen Bergbronn und Waldtann kam nochmals zur Sprache.

Bericht über die Sitzung vom 27. Januar 2020 | 06.02.2020

Verlängerung der Amtszeit des Gutachterausschusses

Die derzeit laufende Amtszeit des Gutachterausschusses endet am 31. Januar 2020. Bereits im Herbst hat der Gemeinderat beschlossen, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Altkreises Crailsheim einen interkommunalen Gutachterausschuss zu gründen. Die Gründung wird im Laufe des Frühjahrs erfolgen. Sobald der interkommunale Gutachterausschusses im Altkreis Crailsheim gebildet ist, endet automatisch die Amtszeit der örtlichen Gutachter der Gemeinden.

Damit in der Zwischenzeit die Erstattung von Gutachten weiterhin möglich ist, beschloss der Gemeinderat, den Gutachterausschuss in der derzeitigen Zusammensetzung nochmals zu bestellen. Somit ist in den kommenden Wochen der Gutachterausschuss weiterhin mit folgenden Mitgliedern besetzt:

Vorsitzender: Lechner, Heinz, Mariäkappel

Stellvertretender Vorsitzender: Stribik, Mathias, Marktlustenau

Gutachter: Ohr, Otto, Gaisbühl, Eißen, Karl, Marktlustenau und Hofmann, Ralf, Marktlustenau

Gutachter für die Ermittlung von Bodenrichtwerten: Krug, Bernd, (Finanzamt Crailsheim); stellvertretender Gutachter für die Ermittlung von Bodenrichtwerten: Gschwind, Albrecht, (Finanzamt Crailsheim).

Sobald der interkommunale Gutachterausschuss in Crailsheim gebildet wird, müssen von der Gemeinde drei Gutachter neu bestimmt werden. Diese werden dann im interkommunalen Gutachterausschuss bei der Erstellung von Gutachten und Festsetzung von Bodenrichtwerten für die Gemeinde Kreßberg mitwirken.

Erneuerung und Ausbau der Straßenbeleuchtung in Gaisbühl im Zuge des Rückbaus der Dachständer durch die EnBW ODR AG

Die EnBW ODR hat die Gemeindeverwaltung kürzlich darüber informiert, dass die Stromversorgung im Teilort Gaisbühl von den vorhandenen Dachständern auf eine Erd­verkabelung umgestellt wird, da wegen der Baumaßnahmen für die Gas- und Breitband­versorgung ohnehin bis zu jedem Gebäude gegraben werden muss. Folglich muss auch die Versorgung der Straßenbeleuchtung künftig über Erdkabel erfolgen. Bei dieser Gelegenheit bietet es sich an, die Straßenbeleuchtung in Gaisbühl komplett zu erneuern. Eine Straßenbeleuchtung ist in Gaisbühl bisher nur punktuell vorhanden und entspricht keinem modernen Beleuchtungskonzept für den öffentlichen Raum. Ein solches sieht beispielsweise Leuchten im Abstand von max. 30 m vor.

Die Verwaltung und die EnBW ODR haben im Hinblick auf eine entsprechende Erweiterung und Modernisierung mögliche Standorte vor Ort festgelegt. Auf dieser Basis wurde ein Angebot für den Ausbau der Straßenbeleuchtung eingeholt. Für die Leuchten und Masten betragen die Kosten rund 34.000 Euro, der Anteil der Gemeinde an den Tiefbau-Kosten liegt bei rund 81.000 Euro.

In der Straße „Im Veitsgraben“ liegt die Gasleitung bereits, da dort die Haupttrasse von Reuenthal her verläuft, die bereits 2019 verlegt wurde. Daher waren dort seitens der EnBW zunächst keine neuen Straßenlampen vorgesehen, auf Nachfrage der Gemeinde wurde dieser Abschnitt aber mit angeboten. Er ist in den oben genannten Preisen enthalten. Wie sich nun herausstellte, wünschen die Anlieger dieser Straße aber gar keine Straßenbeleuchtung. Da es sich nicht um eine Durchgangsstraße handelt, und nur wenige Häuser an dieser Straße liegen, kann dieser Abschnitt wieder herausgenommen werden. Die Gesamtmaßnahme wird dadurch günstiger und kostet insgesamt rund 102.000 Euro.

Im Haushaltsplan sind für die Straßenbeleuchtung Gaisbühl keine Mittel eingestellt, da diese Maßnahme im Herbst noch nicht absehbar war. Dennoch sollte nach Ansicht der Verwaltung der Ausbau der Straßenbeleuchtung komplett in 2020 durchgeführt werden, da die Baufirmen ohnehin vor Ort sind.

Der Gemeinderat stimmte der Durchführung der Maßnahme und der überplanmäßigen Ausgabe zu.

Kinderbetreuungsbedarfsplanung für 2020 / 2021

Die Gemeinden müssen jährlich den Kinderbetreuungsbedarf feststellen und den Bedarfsplan fortschreiben. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Kindergarten. Seit 2013 gilt auch für alle Kinder von der Vollendung des ersten bis dritten Lebensjahres: sie haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege.

Bei der Erfüllung des Rechtsanspruches geht es nicht nur um die absolute Zahl an Plätzen, sondern auch bedarfsgerechte Angebote an Ganztagsplätzen. Dies ist in Kreßberg gewährleistet, in allen gemeindlichen Betreuungseinrichtungen wird mittlerweile Ganztagsbetreuung angeboten.

Die in Kreßberg vorhandenen Angebote reichen bisher gut aus, um den vorhandenen Bedarf zu decken, allerdings sind in den letzten Jahren in Kreßberg steigende Geburtenzahlen zu verzeichnen. Mittelfristig ist mit weiter steigenden Kinderzahlen zu rechnen, wenn die Bauplätze in dem großen Baugebiet Obere Schanze, Mariäkappel, und in weiteren geplanten Baugebieten in anderen Ortsteilen bebaut werden.

Momentan sind in Kreßberg insgesamt 194 Kinderbetreuungsplätze in drei Gemeindekindergärten, einem privaten Waldkindergarten und drei Krippengruppen vorhanden. In unseren Kindergärten waren am Ende des letzten Kindergartenjahres 138 Plätze belegt, und 30 Kinder besuchten die Krippe.

Im Kinderhaus Haselhof ist der Kindergarten dreigruppig (davon eine Kleingruppe). Derzeit bestehen eine normal große und eine kleine „Kombi-Gruppe“ für verlängerte Öffnungszeit, Ganztagsbetreuung und Regelbetreuung, sowie eine Gruppe für verlängerte Öffnungszeit. Im Kindergarten in Haselhof können derzeit 58 Kindergartenkinder betreut werden.

Die Kinderkrippe Haselhof ist seit dem Kindergartenjahr 2018/19 ebenfalls dreigruppig (bis zu 32 Plätze für Kinder unter 3 Jahren). Eine der Krippengruppen ist in einem angemieteten Wohnhaus gegenüber dem Kinderhaus eingerichtet.

Der Kindergarten Marktlustenau ist zweigruppig (davon eine Kleingruppe). Derzeit wird er mit einer Gruppe für Ganztagsbetreuung, verlängerte Öffnungszeit und Regelbetreuung und einer Kleingruppe für verlängerte Öffnungszeit geführt. Nach der derzeit geltenden Betriebs­erlaubnis können in diesen Gruppen 37 Kinder aufgenommen werden.

Der Kindergarten Waldtann ist ebenfalls zweigruppig. Es gibt eine kombinierte Gruppe (Ganztagsbetreuung, verlängerte Öffnungszeit und Regelbetreuung) und eine Regelgruppe, dort können bis zu 52 Kinder aufgenommen werden.

Seit März 2018 gibt es außerdem den privaten Waldkindergarten „Die Wildlinge“ in Tempelhof mit 15 Betreuungsplätzen für Kinder von 2 – 6 Jahren.

Die eigentlich für 2020 geplante Umbaumaßnahme in Marktlustenau (die alten Grundschul-Klassenzimmer sollten für die Kinderbetreuung umgebaut werden) wurde noch nicht begonnen, da der dafür beantragte Zuschuss nicht bewilligt wurde. Daher wird die provisorische Kinderkrippe im Wohngebäude „Am Wald 2“, die zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geplant war, weiterhin betrieben.

Um dem steigenden Bedarf in Haselhof gerecht zu werden, wird im kommenden Kindergarten­jahr für den dortigen Kindergarten eine Änderung der Betriebserlaubnis beantragt. Die bisherige Kleingruppe wird zu einer normal großen Gruppe. Insgesamt können dort dann – mit entsprechender Aufstockung des Personals – bis zu 70 Kindergartenkinder betreut werden.

Insgesamt wird es dann in Kreßberg 206 Kinderbetreuungsplätze geben.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagen Kinderbetreuungsbedarfsplan einstimmig zu.

Satzung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2020

Damit anlässlich des Kreßberger Frühlings und des Kreßberger Herbstes Sonntagsverkauf möglich ist, muss die Gemeinde per Satzung verkaufsoffene Sonntage als Ausnahme vom Ladenschlussgesetz festlegen. Für 2020 wurden die Sonntage am 19. April sowie am 25. Oktober als verkaufsoffene Sonntage festgesetzt.

Bericht von der Sitzung am 16.12.2019 | 18.12.2019

Satzung zur Änderung der Abwassersatzung; Erhöhung der Abwassergebühr

Bereits in der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat über die neu erstellte Kalkulation der Abwassergebühr beraten und beschlossen, die Abwassergebühr entsprechend der Kalkulation zu erhöhen. Die Gebührenkalkulation des Büros Schmidt und Häuser für die Jahre 2020/2021 hatte ergeben, dass die Abwassergebühr nicht mehr kostendeckend ist, und dass die Schmutzwassergebühr um 49 Cent auf 3,60 € angehoben werden sollte (siehe Sitzungsbericht der letzten Sitzung). Die Niederschlagswassergebühr kann jedoch unverändert bleiben, ebenso der Wasserzins.

Die erforderliche Änderung der Abwassersatzung wurde nun verabschiedet, die Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt unter „öffentliche Bekanntmachungen“ abgedruckt

Bestätigung der Wahlen der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg

Bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg waren Martin Kett als Kommandant der Gesamtfeuerwehr Kreßberg und Ralf Hofmann als sein Stellvertreter gewählt worden.

Die Abteilung Süd wird geleitet von Michael Kretschmaier, seine Stellvertreter sind Bernhard Rieck sowie Martin Waldmann. Kommandant der Abteilung Nord ist Fabian Fischer, seine Stellvertreter sind Uwe Hüttner und Manuel Eckelhardt. Der Gemeinderat bestätigte diese Wahlen einstimmig.

Anpassung der Entschädigungssätze für Feuerwehrangehörige

Der Kreßberger Gemeinderat hat zuletzt im Januar 2018 eine Änderung der Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich Tätigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt lagen die aktuellsten Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags, sowie des Landesfeuerwehrverbands, die auch unsere Nachbargemeinden überwiegend anwenden, noch nicht vor.

Inzwischen liegen die Kreßberger Entschädigungssätze weit unter dem Durchschnitt der Nachbargemeinden Wallhausen, Frankenhardt, Satteldorf und Fichtenau, und auch weit unter den aktuellen Empfehlungen des Gemeindetags. Vonseiten der Verwaltung wurde daher eine deutliche Anhebung der Entschädigungssätze angeregt. Bei den in der Aus- und Fortbildung tätigen Feuerwehrangehörigen ist in den vorgeschlagenen Entschädigungssätzen auch eine Aufwandsentschädigung für Übungsleiter enthalten. Bei den jetzt vorgeschlagenen Sätzen sind die Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags und des Feuerwehrverbands entsprechend unserer Einwohnerzahl umgesetzt.

Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag und der entsprechenden Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung zu. Rückwirkend ab 1. Januar 2019 werden somit folgende Entschädigungen bezahlt:

Gesamtkommandant: 1.200 Euro, stellvertretender Kommandant und Abteilungskomman­danten: 480 Euro, stellvertretende Abteilungskommandanten: 240 Euro (falls die Aufgabe auf mehrere Personen aufgeteilt wird, wird auch die Entschädigung aufgeteilt), Gerätewart Süd: 450 Euro, Nord: 400 Euro, Jugendfeuerwehrwart: 480 Euro, Leiter der Altersabteilung: 100 Euro.

Die Neufassung der beschlossenen Feuerwehr-Entschädigungssatzung ist in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes abgedruckt.

Fischereipachtverträge Oberer Weiher, Ruhweiher, Gemeindeweiher Marktlustenau, Bräunersberger Weiher

Die Anglergemeinschaft Kreßberg war bisher ein informeller Zusammenschluss von Gleichgesinnten, aber keine „juristische Person“. Deshalb konnte die Anglergemeinschaft keine Fischereipachtverträge abschließen. Die Ausübung des Fischereirechts in verschiedenen Gewässern der Gemeinde war bisher formlos an die Anglergemeinschaft Kreßberg vergeben, die dafür eine Nutzungsentschädigung bezahlte. Um angeln zu dürfen, musste die Gemeindeverwaltung den einzelnen Angehörigen der Anglergemeinschaft Fischereierlaubnisscheine ausstellen.

Nun ist beabsichtigt, dass die Anglergemeinschaft zum Verein wird. Somit können dann ab dem kommenden Fischereijahr Pachtverträge mit der Anglergemeinschaft abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat stimmte zu, ab 01. April 2020 das Fischereirecht im Ruhweiher und im Gemeindeweiher Marktlustenau, sowie im Oberen Weiher, der bisher privat verpachtet war, auf zwölf Jahre an die Anglergemeinschaft zu verpachten. Das Fischereirecht im Bräunersberger Weiher, das bisher auch die Anglergemeinschaft ausübte, wird zukünftig privat verpachtet. Die Pachtpreise bleiben wie bisher.

Entrichtung des Baukostenzuschusses für die Gaserschließung an die ENBW ODR AG

Die Gemeinde hat mit der EnBW ODR AG im November 2017 einen Konzessionsvertrag für den Bau und den Betrieb von Leitungen zur Gasversorgung im Gemeindegebiet geschlossen. Dabei wurde ein Baukostenzuschuss durch die Gemeinde in Höhe von 600.000 Euro vereinbart.

Nachdem die Haushaltsplanung 2019 für den Haushaltsausgleich Kredite in Höhe von über 2,5 Millionen vorsah und der Zuschuss als Einmalbetrag eine Genehmigung des Haushaltsplans zusätzlich erschwert hätte, bot die EnBW ODR AG eine Ratenzahlung auf zwei Raten für 20.000 Euro an Mehrkosten an. Somit wurden jeweils 310.000 Euro in den Haushalt 2019 und als Verpflichtungsermächtigung für 2020 eingeplant.

Aufgrund von Verzögerungen bei den Baumaßnahmen der Gemeinde sind nun viele Mittel 2019 nicht wie geplant abflossen. Somit ist es der Gemeinde jetzt doch möglich, den Zuschuss in einem Betrag Ende 2019 an die EnBW ODR zu leisten. Die Mehrkosten von 20.000 € entfallen dann. Für den Gasausbau für 2019 waren 310.000 € eingeplant, in Höhe von 290.000 Euro handelt es sich um eine überplanmäßige Ausgabe.

Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe an die EnBW ODR AG im Dezember 2019 zu. Die für 2020 eingeplante Ausgabe in Höhe von 310.000 Euro entfällt somit.

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung sind sechs Spenden von der VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl, sowie von der Firma Stribik und von Friedrich Wolz an die Kindergärten der Gemeinde eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu.

Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin regte an, in Kreßberg „Mitfahrbänke“ aufzustellen, wo Bürger ohne eigenes Auto oder ohne Führerschein von anderen mitgenommen werden können. Derartige Mitfahrgelegenheiten sind bereits in den Nachbargemeinden Fichtenau und Frankenhardt eingerichtet. Der Vorsitzende hält diese Einrichtungen für nicht sehr erfolgversprechend, besser wäre ein besseres ÖPNV-Angebot, für das allerdings der Kreis zuständig ist.

Zum Abschluss der letzten Sitzung dieses Jahres rief Bürgermeister Robert Fischer die Akzente der letzten zwölf Monate in Erinnerung – etwa den kürzlich verabschiedeten, ersten doppischen Haushalt der Gemeinde Kreßberg, oder die Kommunalwahlen im Mai, die zu einer Verjüngung und „Verschlankung“ des Gemeinderats führten – durch die Abschaffung der unechten Teilortswahl sank die Zahl der Gemeinderatssitze ja von 18 auf 14. Auch an die außergewöhnlich hohen Vergabesummen für die Sanierung der Gemeindehalle Haselhof und den Bau des Geschäfts- und Ärztehauses, die das neue Gremium gleich zu Beginn seiner Amtszeit zu beschließen hatte, erinnerte der Vorsitzende. Mit beiden Vorhaben wurde inzwischen auch begonnen. Die Breitbanderschließung kam dieses Jahr ebenfalls ein gutes Stück voran, inzwischen wurde ja auch schon ein Netzbetreiber beauftragt. Des Weiteren wurden die zehn Pedelecs der Gemeinde durch neue ersetzt, das Bürogebäude Feudel wurde durch Umsetzung vor dem Abriss bewahrt, und für die Feuerwehr wurde ein neues Fahrzeug LF 10/6 für über 400.000 € bestellt.

Im Gegensatz zu anderen Kommunen konnte in Kreßberg in zwei Kindergärten die Öffnungszeit dank einer guten Personalsituation kürzlich ausgeweitet werden – in Marktlustenau und Waldtann sind nun vier statt wie bisher nur drei Nachmittage geöffnet. Ein Wermutstropfen ist, dass die Schule Marktlustenau nun keine Haupt- und Werkrealschule mehr ist, sondern nur noch Grundschule – allerdings eine sehr gut ausgestattete.

Durch sehr hohe Gewerbesteuereinnahmen in den letzten Jahren befindet sich die Gemeinde derzeit in einer sehr guten finanziellen Lage.

Alles in allem war 2019 ein gutes und ereignisreiches Jahr. Dies alles sei auch der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat zu verdanken, der der Verwaltung stets die notwendigen Bewegungsspielräume gelassen habe. Die gute Arbeit des Gemeinderats und die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung habe sehr zu der guten Fortentwicklung der Gemeinde beigetragen.

Der stellvertretende Bürgermeister Günter Karger dankte der gesamten Verwaltung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen des Gemeinderats ebenfalls für die gute Zusammenarbeit. Der um vier Sitze verkleinerte Gemeinderat sei dennoch ein gutes Gremium und die Kompetenz durch die Verkleinerung und Verjüngung sei keinesfalls geschmälert.  Er freue sich auf ein spannendes und hoffentlich gutes neues Jahr.

Bericht über die Sitzung am 18.11.2019 | 28.11.2019

Gründung des Zweckverbandes Breitband Landkreis Schwäbisch Hall und Beitritt der Gemeinde Kreßberg

Der Landkreis Schwäbisch Hall möchte mit den Kreisgemeinden einen Zweckverband gründen, der die Breitbandversorgung in Landkreis vorantreiben soll.

Die Gemeinde Kreßberg ist mit ihrer Breitbanderschließung schon relativ weit, dennoch hält der Vorsitzende den Beitritt zum Zweckverband für sinnvoll. Der Zweckverband wird nicht die Breitbanderschließung selbst, sondern die Abstimmung der Erschließungsarbeiten, Unter­stützung der Kommunen, Zuschussabrechnung und vor allen die Suche nach einem Betreiber in die Hand nehmen. Der Landkreis wird das „Back-Bone-Netz“ (= das „Rückgrat“ der Breitbandnetze der Kommunen) ausbauen, und die Gemeinden bleiben weiterhin für den Ausbau des Netzes in ihrem Gemeindegebiet verantwortlich.

Wenn der Landkreis und die Kreiskommunen gemeinsam einen Betreiber für das Breitbandnetz suchen, wird das Interesse bei den Anbietern sicherlich höher sein und bessere Angebote erbringen, als wenn jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet auf die Suche geht. Momentan hat Kreßberg zwar – gemeinsam mit Fichtenau, Stimpfach und Teilorten von Crailsheim – die Netcom als Betreiber beauftragt, der Vertrag ist allerdings befristet. In acht Jahren muss die Konzession erneut ausgeschrieben werden, und dann wird ein größeres Gebiet mit mehr Anschlussnehmern sich sicherlich vorteilhaft auswirken.

Die Kosten des Zweckverbandes für die Unterstützungsleistungen (200.000 bis 300.000 € jährlich) werden auf die beteiligten Gemeinden umgelegt, für Kreßberg entstünden Kosten von rund 5.000 € jährlich. Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern erhalten eine von insgesamt 61 Stimmen im Zweckverband.

Momentan sieht es so aus, dass sich 29 Städte und Gemeinden (sämtliche Kreisgemeinden mit Ausnahme der Stadt Schwäbisch Hall) am Zweckverband beteiligen wollen. Der Kreistag hat seine Zustimmung zu dieser Konstellation ebenfalls schon gegeben.

Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt zum Zweckverband und dem Entwurf der vorgelegten Verbandssatzung zu.

Kalkulation und Festsetzung der Abwassergebühren für 2020 und 2021

Die Abwassergebühren einer Gemeinde müssen kostendeckend kalkuliert werden, wobei die Kalkulation regelmäßig zu überprüfen ist. Überschüsse oder Fehlbeträge müssen jeweils spätestens innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden. In Kreßberg werden die Gebühren jeweils für 2 Jahre kalkuliert und festgelegt.

Momentan beträgt die Abwassergebühr für Schmutzwasser 3,11 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,33 € je m² versiegelter Fläche. Bei der letzten Änderung war die Gebühr aufgrund von in den Vorjahren erzielten Überschüssen von 3,30 €/m³ auf 3,11 €/m³ gesenkt worden, aber schon damals war klar, dass der Preis wieder steigen wird.

Nun liegt die neue Kalkulation des Büros Schmidt und Häuser vor. Daraus ergibt sich, dass es 2017 zu einer Kostenunterdeckung kam, die auszugleichen ist. Die Niederschlagswasser­gebühr muss nicht geändert werden, aber beim Schmutzwasser liegt die kostendeckende Abwassergebühr für die Jahre 2020 und 2021 bei 3,60 €/m³.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Anregung, den Anstieg auf zwei Jahre zu verteilen, damit die Gebühr nicht auf einmal so stark ansteigt. Dagegen spricht jedoch, dass in den nächsten Jahren wegen der sehr umfangreichen geplanten Sanierungsarbeiten an den Kanälen und Kläranlagen mit weiteren Kostensteigerungen gerechnet werden muss. Die sich daraus ergebenden höheren Abschreibungen werden zwangsläufig zu weiteren Gebühren­erhöhungen führen. Bürgermeister Robert Fischer wies darauf hin, dass später der Anstieg umso stärker ausfallen wird, falls jetzt auf die Festsetzung kostendeckender Gebühren verzichtet wird.

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Gebührenhöhe schließlich zu; die entsprechende Satzungsänderung wird in der nächsten Sitzung beschlossen.

Kalkulation und Festsetzung des Wasserzinses für 2020

Auch für die Wasserversorgung wurde eine Gebührenkalkulation für das kommende Jahr erstellt. Das Büro Schneider und Zajontz hat die Gebührensituation bei der Wasserversorgung überprüft. Hier besteht allerdings momentan kein Handlungsbedarf. Der Wasserzins ist noch kostendeckend und muss nicht erhöht werden. Es bleibt bei einer Verbrauchsgebühr von 1,90 € / m³.

Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2020

Im Jahr 2020 wird die Gemeinde Kreßberg ihren ersten „doppischen“ Haushalt haben. Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik soll zum Jahreswechsel erfolgen. Deshalb hatten die Gemeinderäte und die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auch am vergangenen Samstag eine Schulung im „neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“. Kern des neuen Systems ist, dass künftig bei den Entscheidungen der Gemeinde von den zu erreichenden Zielen her gedacht wird, und dass die Generationengerechtigkeit / Nachhaltigkeit ein Schwerpunkt ist. Während die Kameralistik den Geldverbrauch eines Jahres im Blick hatte (Einnahmen und Ausgaben wurden einander gegenübergestellt), liegt nun der Fokus auf den zu erwirtschaftenden Abschreibungen, also dem Ressourcenverbrauch. Um nicht auf Kosten künftiger Generationen zu leben, sollen mit den laufenden Erträgen alle laufenden Aufwendungen (incl. Abschreibungen) erwirtschaftet werden.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen ging zunächst auf die Haushaltsentwicklung des laufenden Jahres ein. Größere Überraschungen gab es bis dato nur auf der Einnahmenseite. Das Gewerbesteuersoll liegt mit über fünf Millionen Euro 2,5 Millionen über dem Planansatz. In Abhängigkeit zu den Gewerbesteuereinnahmen verdoppelt sich natürlich auch die Gewerbesteuerumlage. Der Planansatz wird hier um eine halbe Million überschritten. Der Verkauf der Bauplätze im Baugebiet Obere Schanze nahm erst gegen Mitte des Jahres Fahrt auf, weshalb wir noch unter den geplanten Einnahmen liegen. Im Saldo der Veränderungen bleibt eine Gesamtverbesserung des Haushalts 2019 von deutlich über einer Million Euro.

Im Vergleich zur letzten Oktobersteuerschätzung wurden die Erwartungen für 2020 nach unten korrigiert. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland geht von einem langsameren Wirtschaftswachstum aus, als zunächst gedacht. Begründet wird dies mit den Unsicherheiten im Welthandel (Handelsstreit, Brexit) und mit den von der Bundesregierung beschlossenen Steuererleichterungen (z.B. Starke-Familien-Gesetz und Abbau der kalten Progression). Die Orientierungsdaten im Haushaltserlass des Innenministeriums vom 17.10.2019 fallen dennoch positiv aus.

Die Gemeinde Kreßberg kann erneut mit Gewerbesteuereinnahmen auf hohem Niveau rechnen. Die Umlagebelastungen nehmen im Saldo leicht ab. Die enorm hohen Gewerbesteuereinnahmen aus 2019 werden die Gemeinde im Finanzausgleich des Jahres 2021 jedoch sehr hart treffen.

Zu den laufenden Einnahmegrößen im Ergebnishaushalt (dieser entspricht in etwa dem bisherigen „Verwaltungshaushalt“):

Die Schlüsselzuweisungen liegen mit 1,79 Mio. € rund 160.000 Euro über dem Ansatz von 2019 (1,63 Mio. €). Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist im letzten Jahr deutlich angestiegen. Die Prognosen für 2020 bleiben in etwa auf Vorjahresniveau (2,25 Mio. €; 2019: 2,29 Mio. €). Die Gewerbesteuer bleibt stärkste Einnahmeposition mit 3,2 Mio. €. Die Gebühreneinnahmen steigen um ca. 60.000 Euro auf 1,33 Mio. €.

Diese anhaltend hohen Einnahmen sind unerlässlich bei den großen anstehenden bzw. teilweise schon begonnenen Baumaßnahmen.

An laufenden Aufwendungen im Ergebnishaushalt wird folgendes erwartet:

Die FAG-Umlage steigt aufgrund der anhaltend positiven Entwicklung der Gemeinde in den vergangenen Jahren erneut um rund 14.000 Euro. Die Kreisumlage liegt mit 1,75 Mio. € ebenfalls über dem Ansatz aus 2019 (1,72 Mio. €).

2020 werden weiterhin konsequent notwendige Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen fortgesetzt. Der vorgesehene Betrag liegt mit 496.900 Euro deutlich über dem Betrag aus 2019, aber auf Niveau des Jahres 2018. Die Personalausgaben steigen auf 2,76 Mio. € (Vorjahr: 2,61 Mio. €). Hintergrund sind Tarifsteigerungen, sowie die Einstellung eines/r weiterer/n Mitarbeiters/-in im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, im Kindergarten und im Bauhof / Freibad.

Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen liegt bei 1.748.420 €. Neben den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungsaufwendungen fallen hierunter der Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern und deren Unterhaltung sowie Mieten und Pachten, die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden (Strom, Wasser, Müll etc.), die Haltung von Fahrzeugen, die besonderen Aufwendungen für Beschäftigte, besondere Verwaltungs- und Betriebsauf­wendungen (Mittagessen Schüler, Kindergartenkinder), Lernmittel und Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegen bei 408.280 €. Hierunter fallen beispielsweise die sonstigen Personal- und Versorgungs­aufwendungen mit 9.000 €, aber auch die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen in Höhe von 33.300 €, sowie sämtliche Geschäftsaufwendungen (Telefon, Büromaterial etc.) mit 139.400 € und Versicherungen (incl. Abwasserabgabe; 112.850 €).

Ein Vergleich zur Kameralistik und damit zum Vorjahr ist aufgrund der teils unterschiedlichen Zuordnung nicht überall möglich und kann erst 2021 wieder erfolgen.

Der Gemeinderat muss sich als Kontrollgremium auch an neue „wichtige Kennzahlen“ gewöhnen. Haben bisher die Zuführung und die Nettoinvestitionsrate als entscheidende Kenngrößen fungiert, so sollte das Augenmerk nun auf den Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts, auf den Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionen sowie den Stand der liquiden Mittel gerichtet werden.

Natürlich ist auch weiterhin die Kreditaufnahme eine bedeutende Größe. Mit 1,5 Mio. € trägt sie 2020 entscheidend zur Finanzierung der Investitionen bei. Der Ergebnishaushalt kann die Abschreibungen (1.408.450 €) wie gefordert erwirtschaften. Der Überschuss des Ergebnis­haushalts sowie die Einnahmen aus Investitionstätigkeit können die hohen Auszahlungen für Investitionen jedoch nicht decken, weshalb 2020 ein Finanzierungsmittelbedarf entsteht. Dieser wird unter anderem durch die vorgenannte Kreditaufnahme gedeckt. Zudem ergibt sich eine Änderung des Stands der vorhandenen liquiden Mittel um -1.697.010 €.

Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt belaufen sich auf 10.996.420 €; die Aufwendungen auf 9.628.940 €. Abzüglich der Auflösungen, Abschreibungen und der aktivierten Eigenleistungen ergibt sich ein Saldo von 2.171.530 € als Zahlungsmittel­überschuss des Ergebnishaushalts.

Im investiven Bereich sind zahlreiche Maßnahmen geplant. Möglicherweise müssen einzelne Projekte verschoben oder zumindest zeitlich gestreckt werden. Gehörten noch vor rund zehn Jahren Projekte wie „Gasversorgung“, „Wohnraumbeschaffung“ und „Arztpraxen“ nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge, kam es hier zu einem Wandel. Auch vom Breitbandausbau in kommunaler Hand mit einer Mittelbindung von über ca. 5,3 Millionen Euro hat damals noch niemand gesprochen.

Sollen in unserer Gemeinde jedoch keine Standortnachteile eintreten, so gilt es hier in Vorleistung zu treten. Für den bereits in 2017 und 2018 anfinanzierten Breitbandausbau ist deshalb eine weitere Rate mit 1,5 Million Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,25 Mio. Euro sowie für die Leerrohrmitverlegung beim Gasausbau 400.000 Euro eingestellt. Der Gasausbau selbst erfordert einen Zuschuss in Höhe von 620.000 Euro. Hiervon wird die Hälfte schon in 2019 bezahlt. Der Bau des Ärzte- und Geschäftshauses hat sich verzögert. Es wird davon ausgegangen, dass für den ersten Bauabschnitt (insgesamt 3,189 Mio. €) bis Ende 2019 rund 440.000 Euro (für Planung und Tiefbau) anfallen werden. Für 2020 stehen zwei Millionen Euro zur Verfügung. Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 750.000 Euro ist eingeplant.

Das Ingenieurbüro CDM Smith hat in der letzten Sitzung des Gemeinderats den Sanierungsbedarf in der Kläranlage vorgestellt (6,8 Mio. € Riegelbach; 2,1 Mio. € Anschluss Wüstenau). Daneben beziffert die Kanaluntersuchung vom August 2017 den voraussichtlichen Sanierungsbedarf der Kanäle auf rund 2,39 Mio. Euro. Nachdem ein erster Abschnitt 2019 genehmigt und umgesetzt wurde, wurde für den Rest ein erneuter Förderantrag gestellt. Für Fremdwassersanierungsmaßnahmen werden zusätzlich 881.000 € fällig – sofern der Zuschussbescheid des Landes positiv ausfällt.

Baubeginn für die Sanierung der in die Jahre gekommenen Halle in Haselhof war Anfang Oktober 2019. Die Submission hat hier höhere Preise, als die Kostenberechnung des Architekten ergeben. Für die Generalsanierung muss nun mit rund 2,1 Mio. Euro gerechnet werden. Gefördert wird die Sanierung vom Land durch die Förderprogramme „Ausgleichstock“ und „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ mit insgesamt 843.000 Euro.

Eine Umlage in Höhe von 420.000 Euro an den Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Kreßberg – Fichtenau“ ist ebenso eingeplant, wie die Baulanderschließung der Baugebiete „Brunnenhäusle“ und „Bergbronner Feld“ (beide Waldtann). Für den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken sind 150.000 Euro vorgesehen.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer wies in Anbetracht der vielen Investitionen, die mittel- bis langfristig auf die Gemeinde zukommen, darauf hin, dass nicht nur 2020 Kredite aufgenommen werden müssen. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums werden voraussichtlich Kredite in Höhe von 7,4 Millionen Euro aufgenommen. Der Handlungsspiel­raum der Gemeinde wird aufgrund der aufgezählten Projekte bis zum Ende des Finanzie­rungszeitraums mit einer voraussichtlichen Pro-Kopf-Verschuldung von 1.681 Euro nahezu bis auf null reduziert. Die Gemeinde wird sich dann am Rande ihrer Leistungsfähigkeit bewegen.

Da 2020 Kredite in Höhe von 1.500.000 Euro aufgenommen werden müssen, steigt auch die Tilgung in diesem Haushaltsjahr auf rund 201.000 Euro (2019 tats.: 190.052 €). Der Schuldenstand wird Ende 2020 auf voraussichtlich 2.114.466 € ansteigen. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt damit auf 531 €. Damit sind wir im Vergleich mit den anderen Altkreisgemeinden im Mittelfeld platziert.

Angesichts der hohen Kreditaufnahmen, die in den nächsten Jahren auf die Gemeinde zukommen, erinnerte Bürgermeister Robert Fischer an die 80’er Jahre, als die Verschuldung der Gemeinde nach umfangreichen Investitionen im Wasserversorgungs- und Abwasser­bereich ebenfalls Rekordhöhe erreicht hatte. Davon, dass die Verantwortlichen damals den Mut hatten, diese teuren Investitionen durchzuführen, profitiert die Gemeinde aber noch heute. Ähnlich ist es mit den jetzt anstehenden Maßnahmen wie Breitbandversorgung, Ärztehaus, Ausbau und Sanierung bei der Abwasserbeseitigung oder Schaffung weiterer Plätze für die Kinderbetreuung. Es sind Aufgaben, die erfüllt werden müssen – ein niedriger Schuldenstand nützt den Bürgern nichts, wenn diese Einrichtungen fehlen.

Ob die Maßnahmen allerdings so schnell, wie jetzt vorgesehen, umgesetzt werden können, ist nicht nur eine Frage der Finanzierbarkeit. Auch angesichts der hohen Auslastung der Bauwirtschaft ist fraglich, ob alle Vorhaben so schnell abgearbeitet werden können. Die mittelfristige Finanzplanung vergleicht er daher mit einem „Blick in die Glaskugel“ -  vieles hängt davon ab, ob die Rahmenbedingungen so eintreten, wie man jetzt annimmt.

Aus der Mitte des Gemeinderats gab es noch Fragen zu den Ansätzen für die Verwirklichung des Gewerbegebiets Bergbronn, für den Umbau des alten Grundschultrakts und für den Kindergarten Waldtann, sowie nach der Höhe der Mittel für Grunderwerb. Auf die Frage nach einer „Sicherung“, falls einmal beispielsweise wegen eines unerwarteten Gewerbesteuer­rückgangs der Haushalt nicht mehr ausgeglichen werden kann, verwies der Vorsitzende auf die Unterhaltungsmaßnahmen, bei denen man einen gewissen Spielraum hat.

Der Gemeinderat stimmte schließlich einstimmig der Haushaltsplanung für 2020 zu und beschloss die Haushaltssatzung mit den folgenden Beträgen:

Ergebnishaushalt:

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge                                                            10.996.420 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen                                                  9.628.940 €

1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)                         1.367.480 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge                                                                   0 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen                                                      0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)                                                 0 €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)                               1.367.480 €

Finanzhaushalt:

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit               10.392.020 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                8.220.490 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes
     (Saldo aus 2.1 und 2.2)                                                                                        2.171.530 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                  4.227.750 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                 9.395.500 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)                                                      -5.167.750 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
      (Saldo aus 2.3 und 2.6)                                                                                      -2.996.220 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                              1.500.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                200.790 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)                                                 1.299.210 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10)                                      -1.697.010 €

Kreditermächtigung                                                                                                   1.500.000 €

Verpflichtungsermächtigungen                                                                                10.965.940 €

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde festgesetzt auf                                        750.000 €

Vergabe der Ausführungsplanung zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Riegelbach

Das Ingenieurbüro CDM Smith aus Crailsheim hat als Grundlage für den Zuschussantrag bereits Planunterlagen erstellt. Nachdem davon auszugehen ist, dass die beantragten Mittel im kommenden Jahr bewilligt werden, sollte nun bereits die Ausführungsplanung vergeben werden. Diese ist Voraussetzung dafür, dass nach Bewilligung der Mittel dann auch zeitnah ausgeschrieben werden kann. Sollten die Mittel wider Erwarten noch nicht bewilligt werden, wären die Aufwendungen für die Ausführungsplanung nicht verloren, da diese dann eben ein Jahr später benötigt wird.

Zur Frage, ob die veranschlagten Kosten von 590.000 € für diese Ingenieursleistungen ange­messen sind, erklärte der Vorsitzende, dass sich diese nach der HOAI richten und es dabei nicht viel Spielraum gibt.

Der Gemeinderat vergab die Ausführungsplanung für die Kläranlage wie vorgeschlagen an das Büro CDM Smith GmbH, Crailsheim.

Vergaben für das Geschäfts- und Ärztehaus in Waldtann

Der Bau des Geschäfts- und Ärztehauses wurde bereits an einen Generalübernehmer vergeben. Davon ausgenommen wurden die Aufzugsanlage, die Elektroinstallation und die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation. Diese Gewerke müssen extra vergeben werden.

Für die Elektroinstallation, die in zwei Lose aufgeteilt wurde, gingen vier Angebote ein, wovon das der Firma Elektro-Schachner, Dinkelsbühl, mit insgesamt 69.138,60 € (brutto) das günstigste war.

Die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation wurde in fünf Lose aufgeteilt. An dieser Ausschreibung haben sich nur zwei Firmen beteiligt, und bei allen Losen war die Firma Eichenbrenner, Sulzdorf, die günstigere Bieterin. Los 1 (Heizung-Sanitär-Lüftung für die Flure und Gemeinschaftsbereiche, Angebotssumme 25.309,02 €), Los 2 (Heizung-Sanitär-Lüftung für den Bank-Bereich, Angebotssumme 39.155,62), Los 3 (Heizung-Sanitär-Lüftung Bäckereifiliale, Angebotssumme 21.478,57), Los 4 (Verteilungsleitungen, Angebotssumme 73.556,21 €) und Los 5 (Wärmeerzeugung – Gasbrennwertgerät, Angebotssumme 65.224,84 €) wurden an die Firma Eichenbrenner, Sulzdorf, vergeben.

Auch bei diesem Gewerk lagen die Angebotssummen unter der Kostenschätzung.

Für die Aufzugsanlage gingen von sieben angeschriebenen Firmen nur zwei Angebote ein. Die Firma Konle, die auch den Aufzug im Rathaus gebaut hat, hat mit 52.360 € das günstigere Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat vergab alle Aufträge wie vorgeschlagen an den jeweils günstigsten Bieter.

Außerordentliche Tilgung zweier Darlehen

Die Finanzsituation der Gemeinde hat sich 2019 anders entwickelt als geplant. Mittel für Investitionen wie das Ärztehaus oder auch die Sanierung der Halle Haselhof sind nicht so schnell abgeflossen wie geplant. Daher haben wir aktuell eine hohe Summe an liquiden Mitteln in der Gemeindekasse. Andererseits läuft demnächst die Zinsbindung bei einem Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei einem Darlehen bei der DG Hyp aus.

Der Gemeinderat stimmte daher zu, die Restsummen in Höhe von 117.624 € und 150.000 € außerordentlich zu tilgen und erst bei Bedarf neue Kredite aufzunehmen.

Vereinbarung mit dem BC Marktlustenau zur Sanierung des Vereinsheims im Rahmen des Landessanierungsprogramms

Der BC Marktlustenau denkt schon länger über eine Sanierung des Vereinsheims nach. Das Vereinsheim liegt im Bereich des Sanierungsgebiets „Ortskern Marktlustenau“. Somit besteht nun die Möglichkeit, dass die Maßnahme im Rahmen des Sanierungsprogramms vom Land und von der Gemeinde bezuschusst wird.

Das Vereinsheim befindet sich auf einem Grundstück der Gemeinde. Entsprechend den Förderbedingungen muss der Grundstückseigentümer, also in diesem Fall die Gemeinde, als Auftraggeberin der Sanierung in Erscheinung treten, damit die Maßnahme förderfähig ist.

Die Abwicklung der Maßnahme muss somit über die Gemeinde und deren Haushalt erfolgen. Die Kosten der Maßnahme werden auf rund 150.000,- € geschätzt. Es wird ein Zuschuss durch das Programm „Sanierung Ortsmitte Marktlustenau“ in Höhe von voraussichtlich 54.000,- € vom Land erwartet. Der Zuschussanteil der Gemeinde Kreßberg am Landes­sanierungsprogramm beträgt weitere 36.000,- €.

Die über die Zuschüsse hinausgehenden Kosten und evtl. entstehende unerwartete Mehrkosten wird der BC Marktlustenau der Gemeinde Kreßberg in voller Höhe ersetzen.

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem BC Marktlustenau zu.

Anberaumung einer Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Jagdgenossenschaft Kreßberg wird von der Gemeinde verwaltet, weshalb die Einberufung einer Versammlung der Jagdgenossen vom Gemeinderat zu beschließen ist.

Die letzte Versammlung war 2015, und inzwischen sind einige Punkte angefallen, über die die Jagdgenossenschaft Beschluss fassen muss. Deshalb wurde vom Vorsitzenden die Durchführung einer Versammlung am 11. Dezember 2019 vorgeschlagen.

Themen werden sein: Bericht über die vergangenen Jagdjahre, die Anpassung der Satzung der Jagdgenossenschaft an das neue Jagdrecht, die erneute Übertragung der Verwaltung der Jagd für die kommenden sechs Jahre auf den Gemeinderat, die weitere Verwendung des Jagdreinertrags, die Neuwahl der Mitglieder des Jagdbeirats aus der Mitte der Jagdgenossen und die geplanten Jagdverpachtungen 2020 (Revier Marktlustenau 1a) und 2021 (Revier Waldtann).

Annahme von Spenden

Für die Feuerwehr und die Kinderkrippe sind in letzter Zeit zwei Spenden eingegangen, die erst nach Zustimmung durch den Gemeinderat angenommen werden dürfen.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen

Der Vorsitzende gab zwei in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt. In der Gemeindeverwaltung wurde eine weitere Stelle im gehobenen Verwaltungsdienst geschaffen, und es wurde eine Beförderung ausgesprochen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden das Auslegen von Werbematerial in den Buswartehäuschen und die Baupflicht bei einem Gewerbegrundstück in Marktlustenau angesprochen. Weitere Themen waren die Förderung des Obstbaumschnittes, welche gut angekommen ist, die Verpachtung von Gemeindegrundstücken, die von der EnBW als Spende neu gesetzten Obstbäume, die Gedenkfeiern zum Volkstrauertag an den Ehrenmalen, sowie der schlechte Zustand einiger Waldwege.

Bürgerfragestunde

Ein Bürger interessierte sich für den Stand der Dinge bei der Breitbanderschließung.

Bericht von der Sitzung am 07.10.2019 | 16.10.2019

Abwasserkonzept: Vorstellung der fortgeschriebenen Planung und Kostenberechnung

Die Kläranlage Riegelbach ist mittlerweile 38 Jahre alt und hat erheblichen Sanierungsbedarf. Ehe nun viel Geld in die Sanierung gesteckt wird, und sich hinterher womöglich herausstellt, dass die Abwasserbeseitigung in Kreßberg dennoch nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, hat der Gemeinderat bereits vor einigen Jahren ein Strukturgutachten für die künftige Entwicklung der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kreßberg durch ein Fachbüro erstellen lassen. Dieses kam damals zu dem Ergebnis, dass langfristig eine Erweiterung der Kläranlage Riegelbach und Einleitung der Abwässer aus den Kläranlagen Bergbronn und Wüstenau sinnvoll ist. In einer großen Anlage ist eine bessere Reinigungsleistung zu erzielen, als in kleinen Anlagen. Bergbronn und Wüstenau sind Teichkläranlagen, bei denen keine so gute Abwasserreinigung zu erreichen ist. Diese aufzurüsten, damit die immer strengeren Vorgaben eingehalten werden können, wäre erheblich teurer. Auch ist eine große Anlage personell besser abzudecken, als mehrere kleine.

Aufgrund dieser Abwasserkonzeption (Strukturgutachten) des Büros Weber-Ingenieure, Pforzheim, vom 15.11.2017 ist dann das Büro CDM Smith, Crailsheim, mit der weiteren Planung und Erstellung der Unterlagen für die Zuschussanträge beauftragt worden.

Das Ingenieurbüro hat inzwischen die Bestandserhebungen und Vermessungen vorgenommen und Abstimmungsgespräche mit der Gemeindeverwaltung, dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium geführt. In der Sitzung war Ingenieur Matthias Schelbert vom Ingenieurbüro anwesend und erläuterte den Gemeinderäten die fortgeschriebene Planung und die zu erwartenden Kosten.

Für die Gesamtmaßnahme (einschließlich des Anschlusses des Kläranlagen Bergbronn und Wüstenau) ist mit Kosten von etwa 12 Mio. Euro zu rechnen. Bürgermeister Robert Fischer erinnerte an die 70er und 80er Jahre, in denen die Gemeinde bereits gewaltig in die Abwasserbeseiti­gungsanlagen investiert hat. Allerdings hatte die Gemeinde Kreßberg damals auch eine gewisse Vorreiter-Rolle. Im Abwasserbereich sei man durch steigende Anforderungen und ständigen Sanierungsbedarf nie „fertig“, in diesem Bereich gebe es einen ständigen Finanzbedarf.

Nach der Erweiterung soll die Kläranlage Riegelbach eine Reinigungsleistung von 6370 Einwohnergleichwerten haben. Bei diesem Wert sind sowohl ein gewisser Einwohnerzuwachs als auch die absehbare gewerbliche Entwicklung (etwa das neue Gewerbegebiet in Bergbronn) berücksichtigt.

Die vorgesehene Maßnahme in Riegelbach umfasst den Neubau einer Kompaktanlage für die mechanische Reinigung (Sandfang, Ölfang und Rechen), den Neubau eines 2. Kombibeckens, den Neubau eines Schlammsilos, die Erneuerung der Schlammentwässerung und den Neubau eines Phosphatfilters. Das Betriebsgebäude soll ebenfalls neu gebaut werden, da ein Umbau des bestehenden Gebäudes sich nicht lohnt. Das bestehende Betriebsgebäude wird zum Maschinengebäude.

Hinzu kommen verschiedene Bauwerkssanierungen, Leitungsbau, und Außenanlagen mit Wegen, Tor und Umzäunung.

Für die Sanierung und die Erweiterung der Sammelkläranlage Riegelbach rechnet Herr Schelbert mit Gesamtkosten (brutto) von rund 6,8 Mio. Euro. Auf dieser Grundlage wurde der Zuschussantrag eingereicht. Auch die Genehmigungsplanung für die wasserrechtliche Erlaubnis der Umbaumaßnahme wird zeitnah eingereicht.

Die Neubau- / Erweiterungsmaßnahmen können mit einem Fördersatz von 80 % gefördert werden, die Sanierungsmaßnahmen werden jedoch nicht gefördert. Damit ergibt sich für diese Maßnahme eine zu erwartende Fördersumme von rund 4 Mio. Euro.

Momentan ist nur der Zuschussantrag für den 1. Bauabschnitt (Sammelkläranlage Riegelbach) eingereicht, und Herr Schelbert rechnet damit, dass der Antrag im Frühjahr/Sommer 2020 bewilligt wird. Der Förderantrag enthält bereits das Gesamtkonzept. Der Zuschuss für den Anschluss der Kläranlagen Wüstenau und Bergbronn wird allerdings erst später beantragt.

Die Gesamtmaßnahme wird sich über einige Jahre erstrecken. Die Ausschreibung für den Ausbau der Sammelkläranlage Riegelbach soll im Herbst/Winter 2020 erfolgen, der Bau dann in den Jahren 2021 und 2022.

Bericht über die Situation der Schule am Kreßberg

Rektorin Tilla Klingler berichtete den Gemeinderäten über die neuesten Entwicklungen an unserer Schule. Nachdem die Werkrealschule zum Ende des letzten Schuljahres ausgelaufen ist, ist die Schule am Kreßberg nun leider nur noch eine Grundschule.

Die Schüler haben nach den Ferien ihre neuen Räume bezogen: die Erst- und Zweitklässler sind im „K-Gebäude“ (westlicher Anbau) untergebracht, die Dritt- und Viertklässler haben ihr neues Domizil im bisherigen Werkrealschulgebäude. In diesem Gebäudetrakt befinden sich auch der Werkraum und der Computerraum. Dies ist sehr günstig, da dort das neue Fach Kunst/Werken gut unterrichtet werden kann. Auch der Aspekt „digitale Medien der Zukunft / Digitalpakt“ kann so gut verwirklicht werden.

Bedauerlich ist, dass jetzt nur noch acht Lehrer(innen) an der Schule unterrichten, bei einer Schülerzahl von 120. Tilla Klingler erinnert daran, dass es vor 19 Jahren, als sie an diese Schule kam, noch 25 Lehrer und Lehrerinnen waren. Sehr bedauerlich ist, dass eine Lehrerin an eine andere Schule abgeordnet werden musste, da aufgrund der Schülerzahl die zwei bisherigen zweiten Klassen nun zu einer großen dritten Klasse zusammengefasst wurden. Aufgrund des im Land Baden-Württemberg bestehenden Lehrermangels werde derzeit sogar diskutiert, den Klassenteiler noch weiter hochzusetzen – dabei wäre angesichts der Zusammensetzung der Klassen eigentlich eher eine Verkleinerung angezeigt.

Der jetzt leerstehende Grundschultrakt soll in den nächsten Jahren zu einer Kinderkrippe umgebaut werden.

Erfreulich ist, dass eine Sprachförderkraft für die Kindergärten und für die Schule eingestellt werden konnte, die sowohl die Flüchtlingskinder als auch Kinder, die aus anderen Gründen Sprachschwierigkeiten haben, in kleinen Gruppen besonders fördern kann. Diese ist auch bei der Nachmittagsbetreuung eingesetzt. Positiv ist auch, dass die Ganztagesbetreuung immer besser angenommen wird. Derzeit sind 36 Schüler und Schülerinnen dazu angemeldet. Auch für die nicht angemeldeten Kinder wird eine Aufsicht bis zur sechsten Stunde gewährleistet.

Bericht über den Verlauf der Freibadsaison 2019

Das Freibad Bergertshofen öffnete seine Tore Mitte Mai, aber begonnen hat die Saison 2019 für die Verwaltung bereits lange vor der Freibad-Eröffnung mit der Pächtersuche für den Freibadkiosk. Die bisherige Pächterin hörte leider nach 10 Jahren aus persönlichen Gründen auf. Die Pächtersuche gestaltete sich recht schwierig, aber drei Wochen nach der Eröffnung konnte dann doch noch eine neue Pächterin gefunden werden.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer berichtete, dass die Aufsicht über das Bad von einer Fachkraft für Bäder von den Stadtwerken Crailsheim wahrgenommen wurde (gegen Kostenersatz von 13.685 Euro). Ansonsten hätte das Freibad gar nicht öffnen können, da Kreßberg seit dem Tod des bisherigen Bademeisters keine eigene Fachkraft mehr hat. Durch die Ausbildung von Herrn Buchholz in Kooperation mit den Stadtwerken Crailsheim wird dieser aber ab Mitte 2020 die Leitung des Bades übernehmen können.

Trotz des heißen Sommers hatte das Freibad Bergertshofen im Jahr 2019 leider etwas weniger Besucher als im Jahr zuvor. Mit 24.010 Besucher schnitt die Saison leicht unter dem langjährigen Mittel von 25.000 Besuchern ab. Allerdings ergab eine Umfrage unter den Nachbargemeinden, dass die Besucherzahlen allgemein zurückgingen.

Pünktlich vor Saisonbeginn konnte die neue Breitwellenrutsche fertig gestellt werden, die von den Badegästen sehr gut angenommen wurde. Zur weiteren Attraktivitätssteigerung ist die Installation eines W-Lans vorgesehen. Außerdem wird über Kino-Werbung nachgedacht.

Während der Saison gab es lediglich kleinere technische Probleme: eine Pumpe ist ausgefallen und der Beckensauger ist kaputt gegangen. Die Kinderrutsche muss bis zum nächsten Jahr ersetzt werden, da die Oberfläche inzwischen porös wurde und somit nicht mehr glatt genug ist.

Die Einnahmen entsprachen mit knapp 50.000 Euro in etwa denen des Vorjahrs, lagen aber deutlich über 2015 und 2016 mit jeweils nur 33.000 bzw. 36.000 Euro. Der im Kreßberger Freibad seit Jahren eingeführte freie Eintritt für ehrenamtlich Tätige bei der Feuerwehr wird rege genutzt: 416 Besuche von Feuerwehrleuten waren zu verzeichnen.

Somit konnte unter hoher Personalbelastung wieder eine gute und glücklicherweise auch unfallfreie Badesaison abgeschlossen werden.

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Neubildung der Gutachterausschüsse

Die Gutachterausschussverordnung (GuAVO) des Landes Baden-Württemberg wurde im Oktober 2017 geändert. Zur „Qualitätssicherung“ und zur „Vereinheitlichung“, insbesondere der durch den Gutachterausschuss aufgestellten und geführten Kaufpreissammlungen, aber auch im Hinblick auf die „Güte“ der Wertgutachten, strebt der Landesgesetzgeber nun in Bezug auf die Größe der einzelnen Gutachterausschüsse eine Mindestanzahl von 1.000 Kauffällen pro Jahr an, die jedoch nur bei größeren Gutachterausschüssen zu erreichen sind. Hier gilt in etwa ein Einzugsgebiet von rund 50.000 Einwohnern. In Kreßberg fallen beispielsweise nur etwa 50 – 60 Kaufverträge im Jahr an.

Aufgrund der in Baden-Württemberg historisch bedingten Situation verfügt das Land derzeit noch über eine sehr große Anzahl an Gutachterausschüssen (ca. 900). Zum Vergleich liegt die Anzahl in Bayern bei ca. 90, in Sachsen-Anhalt bei 1 und in Niedersachsen bei 4 Gutachterausschüssen. Die novellierte Gutachterausschussverordnung sieht daher eine interkommunale Kooperation vor. Dabei muss die Kooperation der Gemeinden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen nach den Regeln der Gemeindeordnung erfolgen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird bei der erfüllenden Gemeinde eingerichtet, die Kooperation bedarf der Genehmigung des Regierungspräsidiums.

Gemäß § 193 Abs. 5 BauGB hat der Gutachterausschuss eine Kaufpreissammlung zu führen und sie auszuwerten. Die Geschäftsstelle ermittelt flächendeckend Bodenrichtwerte und hat auch sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten, insbesondere Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren wie z.B. Marktanpassungsfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke festzustellen. Die Daten müssen auch den jeweilig zuständigen Finanzämtern zum Zwecke der steuerlichen Bewertung zugänglich gemacht werden. Schließlich sind die Daten in das kommunale GIS-System einzuarbeiten, bzw. die entsprechenden Datensätze an das GIS-System des Landes weiterzugeben.

Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. April 2018, in der die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde, steht zu erwarten, dass die bestehenden Bewertungsmethoden zu überarbeiten sind, da den Bodenrichtwerten künftig eine wesentlich größere Gewichtung zukommt. Auch unter diesem Aspekt ist die Schaffung interkommunaler Kooperationen im Bereich der Gutachter­ausschüsse zu betrachten. Der Gutachterausschuss muss rechtssichere Grundlagen für die Neubewertung der Grundstücke liefern, da ansonsten zu befürchten ist, dass die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden kann.

Aufgrund der regionalen Bezüge ist derzeit im Gespräch, dass die Stadt Crailsheim die Geschäftsstelle und die Zuständigkeiten in Bezug auf den Gutachterausschuss für die umgebenden Gemeinden Langenburg, Schrozberg, Frankenhardt, Satteldorf, Stimpfach, Kirchberg, Wallhausen, Fichtenau, Rot am See, Blaufelden, Kreßberg und Gerabronn übernehmen soll. Weitere interkommunale Gutachterausschüsse innerhalb des Landkreises sollen bei der Stadt Schwäbisch Hall und bei der Stadt Gaildorf entstehen, bzw. sind bereits in Umsetzung.

Bei diesem Zuschnitt ist mit jährlich etwa 1157 bis 1222 Grundstückskaufverträgen zu rechnen und mit etwas über 100 Grundstückswertermittlungen. Die Einwohnerzahl liegt bei rund 85.565 und es ist eine Fläche von 746,62 km² umfasst.

Zum Vergleich: die zukünftige Geschäftsstelle Schwäbisch Hall hat ein Gebiet mit 51.989 Einwohnern und eine Fläche von 188,14 km² zu bearbeiten. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg sind 80.000 Einwohner und eine Fläche von 200 km².

Für die personelle Besetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses mit Gutachtern wird vorgesehen, dass die Stadt Crailsheim 11 Gutachter und die übrigen Gemeinden je 3 Gutachter benennen. Eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern ist notwendig, damit eine ausreichende Anzahl an ortskundigen Gutachtern zur Verfügung steht. Die Amtszeit der bisherigen Gutachter endet mit Beginn der Amtszeit der neu bestellten Gutachter im neuen gemeinsamen Gutachterausschuss.

Es fanden bereits erste Vorgespräche mit den beteiligten Gemeinden statt. Hierbei wurde der interkommunale Gutachterausschuss „Altkreis Crailsheim“ grundsätzlich begrüßt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die jeweiligen Gremien. Nachdem die jeweiligen Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt haben, sind die einzelnen bereits bestehenden Gutachterausschüsse, ebenfalls mit Gemeinderatsbeschluss, aufzuheben.

Die zukünftige Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Crailsheim müsste eine Fläche von 746,62 km² abdecken. Es wird von einem Personalbedarf von 4,3 Stellen ausgegangen. Zunächst soll die Geschäftsstelle mit 3,0 Stellen beginnen, später könnte der Personalanteil gemäß dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Die Kosten des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle sollen sich durch die eingenommenen Gebühren finanzieren. Die Stadt Crailsheim müsste eine sog. Erstreckungssatzung erlassen, damit die städtische Gutachterausschussgebührensatzung auch auf dem Gemeindegebiet der jeweiligen anderen Gemeinden Anwendung finden kann.

Ziel ist es, im Frühjahr 2020 mit dem interkommunalen Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim zu beginnen.

Der Gemeinderat nahm von den Planungen zur Bildung eines interkommunalen Gutachterausschusses im Altkreis Crailsheim Kenntnis, beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Verhandlungen und ermächtigt diese zum Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Annahme von Spenden

Die EnBW ODR hat der Gemeinde als Aktion die Pflanzung von 120 Bäumen angeboten. Es handelt sich um Obstbäume, und die Gemeinde hat verschiedene Grundstücke, auf denen die Bäume angepflanzt werden könnten. Da der Baumbestand der Gemeinde zum Teil ohnehin überaltert ist, stimmte der Gemeinderat trotz der zu erwartenden Folgekosten für die Pflege der Bäume der Annahme dieser Spende zu.

Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen

Der Vorsitzende gab die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt: die Gemeinde hat im Baugebiet Schloßberg einen Bauplatz mit angrenzendem Grünstreifen veräußert und im Gewerbegebiet Rötäcker in Bergbronn ein Grundstück an ein Forstunternehmen verkauft. Außerdem wurden zwei Personalentscheidungen getroffen.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen gab bekannt, dass der genehmigte Kredit von 750.000 Euro derzeit nicht aufgenommen werden muss, da die Gemeinde aufgrund von Verzögerungen bei Baumaßnahmen derzeit ein hohes Guthaben hat, und Strafzinsen bezahlt. Statt einen Kredit aufzunehmen, können zwei kleinere, auslaufende Kredite getilgt werden.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärt der Vorsitzende, dass bei Grundstücken in Bau- und Gewerbegebieten, die von der Gemeinde verkauft werden, ein Bauzwang vertraglich vereinbart wird: innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist ab Erwerb muss mit dem Bau begonnen werden, sonst kann die Gemeinde die Grundstücke zurückkaufen.

Allerdings wird davon in der Regel nicht Gebrauch gemacht, solange die Gemeinde noch genügend andere Baugrundstücke besitzt. Bei einem Grundstück in Marktlustenau, an dem ein Anlieger Interesse hätte, ist diese Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen.

Bericht über die Sitzung vom 09. September 2019 | 18.09.2019

Verpflichtung von Gemeinderatsmitgliedern für die neue Amtsperiode

Da der Gemeinderat in der „konstituierenden Sitzung“ nicht vollzählig war, musste zunächst noch die Verpflichtung eines Gemeinderats nachgeholt werden.

 

Besetzung des Stiftungsrates der Bürgerstiftung Kreßberg

Der Stiftungsrat der „Bürgerstiftung Kreßberg“ ist laut Satzung mit bis zu 5 stimmberechtigten Personen zu besetzen. Ständiges Mitglied des Stiftungsrates ist der jeweilige amtierende Bürgermeister der Gemeinde, die Benennung der weiteren Mitglieder des Stiftungsrats erfolgt auf Vorschlag des Gemeinderates. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden als Mitglieder vorgeschlagen: Barbara Niehaus, Walter Rothenberger, Günter Karger und Jürgen Rupprecht. Die Vorgeschlagenen wurden im Wege der Einigung, also einstimmig in den Stiftungsrat gewählt.

Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Rudolfsberg 2019“

Eine aus Rudolfsberg stammende Bauinteressentin möchte auf ihrem Grundstück ein Wohnhaus errichten. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde die Bebaubarkeit vom Landratsamt Schwäbisch Hall als zuständiger Baurechtsbehörde beurteilt. Demnach befindet sich das Grundstück nördlich der Straße „Schwabenäcker“ im baurechtlichen Außenbereich und eine Baugenehmigung kann nur in Aussicht gestellt werden, wenn die Gemeinde Kreßberg eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erlässt. Der Erlass einer solchen Satzung kommt hier infrage, da das Grundstück direkten Anschluss an den bebauten Bereich hat.

Im Rahmen dieser Klarstellungs- und Ergänzungssatzung würden alle einbezogenen Grundstücke zum „Innenbereich“ und somit bebaubar werden.

Einen Bebauungsplan, der eine größere Fläche umfasst, hält der Vorsitzende nicht für sinnvoll, da angesichts der attraktiven Lage zu befürchten ist, dass viele Auswärtige Grundstücke erwerben würden und womöglich eine Siedlung, die nur am Wochenende bewohnt ist, entsteht.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat zu einer Strategie der Baulanderschließung in Kreßberg erklärte der Vorsitzende, dass die Gemeinde versucht, bedarfsgerecht Bauwünsche in den verschiedenen Ortsteilen zu ermöglichen. Grundlage ist der Flächennutzungsplan, in dem die vorhandenen und zukünftig geplanten Baugebiete aufgeführt sind, und der immer wieder fortgeschrieben wird. Aber eine Gesamtkonzeption gibt es nicht. Eine Beschränkung von Bauvorhaben auf Baulücken im Innenbereich hält er für Kreßberg nicht für sinnvoll.

Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für die vorgeschlagene Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Das Landratsamt Schwäbisch Hall – Kreisplanungsamt – wurde mit der Ausarbeitung der weiteren Planung beauftragt.

Entwidmung des Feldwegs Flurstück 900 bei Asbach

Am 17.05.2019 erfolgte die Bekanntmachung zur Einziehung des beschränkt öffentlichen Feldwegs auf dem Flst. Nr. 900, Gemarkung Waldtann, in Asbach, der für den Verkehr entbehrlich geworden ist. Auf die Bekanntmachung zur geplanten Einziehung folgten keine Einwände. Daher steht der Entwidmung des Weges nichts entgegen. Der Gemeinderat stimmte der Entwidmung nach § 7 des Straßengesetzes einstimmig zu.

Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Der Vorsitzende gab die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt:

-       in Waldtann erwirbt die Gemeinde eine südlich des geplanten Geschäfts- und Ärztehauses gelegene Teilfläche von Flst. Nr. 26.

-       außerdem erwirbt die Gemeinde das Grundstück Flst. Nr. 292 (ehem. VR-Bank- und Bäckerei-Filiale)

-       Michael Jabs wurde zum stellvertretenden Bauhofleiter bestellt.

Sonstiges

Bürgermeister Robert Fischer erklärte, dass die ursprünglich für 12.9. geplante Verabschiedung und Ehrung ausscheidender Gemeinderäte auf 26. September verschoben wird.

Weiter berichtete er, dass die Gemeinde wegen der aufgetretenen Baumängel an der Gemeindeverbindungsstraße durch den Ruhwald (diese wies bereits kurz nach der Sanierung Risse auf) eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet hat.

Aus dem Gemeinderat wurde das vor einigen Jahren für die Gemeinde aufgestellte Klimaschutzkonzept angesprochen und angeregt, dieses, soweit möglich, den Entscheidungen und dem Handeln der Gemeinde zugrunde zu legen. Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, dieses Thema bei der nächsten Klausurtagung im Januar zu behandeln.

Weiter wurde das Waldfreibad angesprochen und angeregt, dort freies WLan anzubieten. Der Vorsitzende erklärt, dass dies geplant ist; im Zuge der Breitbanderschließung wurde schon ein Glasfaserkabel zum Freibad verlegt. Außerdem wurde eine einheitliche Dienstkleidung für die Bademeister angeregt.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat, ob es in Waldtann eine Elterninitiative zum Betreiben eines Spielplatzes gibt, erklärte der Vorsitzende, dass ihm dazu nichts bekannt ist.

                                                                                                            

Bürgerfragestunde

Ein Bürger sprach die Sanierung der Gemeindehalle Haselhof an und die Recyclebarkeit der dort als Wärmeisolierung vorgesehenen PU-Dämmplatten. Außerdem wollte er wissen, ob die geplante E-Ladesäule in Waldtann mit Ökostrom betrieben wird.

Bericht über die Sitzung vom 29. Juli 2019 | 26.08.2019

Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder für die neue Amtsperiode

Durch die Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 hat es im Gemeinderat einige Veränderungen gegeben. Es sind acht Ratsmitglieder ausgeschieden. Sechs Mitglieder wurden erstmals in das Gremium gewählt, welches nun – nach Abschaffung der unechten Teilortswahl - aus 14 Mitgliedern besteht.

Ein Beschluss über Hinderungsgründe war nicht erforderlich, da solche von keinem der Gewählten vorgebracht wurden oder bekannt sind.

Bürgermeister Robert Fischer dankte allen Bürgerinnen und Bürgern, welche sich zur Wahl gestellt haben, ganz herzlich für ihre Bereitschaft und gratulierte den gewählten Gemeinde­rätinnen und Gemeinderäten zu Ihrer Wahl.

Er betonte die große Bedeutung der Kommunen in unserem Staat. Neben dem Bund und den Ländern spielen sie eine wichtige Rolle – sie sind für alle Aufgaben zuständig, welche nicht von den anderen beiden Körperschaften wahrgenommen werden und für Aufgaben, welche ihnen durch Gesetze zugewiesen werden. Um die dafür notwendigen Entscheidungen treffen zu können, bedürfe es klar geregelter Strukturen, wie sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung für unser Bundesland Baden-Württemberg und die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorsehen.

Der Vorsitzende erinnerte an das Glück, in einer Demokratie leben zu können – wenn auch das Haus der Demokratie derzeit viele Stürme erlebe. Demokratie sei weder Gleichheit noch Individualismus, sondern Gemeinschaft in Solidarität.

Die Daseinsvorsorge im weitesten Sinne vor Ort in müsse von den Gemeinden selbst geleistet werden. Darunter fallen nicht nur Aufgaben wie Betreuung und Bildung in den Kindergärten und in der Schule, die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die Wohnungsfürsorge, Straßenbau, Kultur, Bildungs- und Sporteinrichtungen sowie Einrichtungen der Altenhilfe. Neuerdings sorgen die Kommunen auch für die Breitbandversorgung und die Versorgung mit Hausärzten – und dies seien Aufgaben, die die Gemeinden immer stärker beschäftigen.

Laut Gemeindeordnung ist der Gemeinderat das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über ihre Angelegenheiten, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist. Die Mitglieder des Gemeinderates werden in allgemeiner, freier und geheimer Wahl bestimmt und entscheiden nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Gemeinde­ratsmitglieder Ihr Amt uneigennützig und verantwortungsbewusst ausüben müssen; an Aufträge von Parteien oder Wählervereinigungen sind sie nicht gebunden.

Voraussetzung für eine gute Entwicklung der Gemeinde sei ein offener und vertrauensvoller Umgang untereinander und mit der Verwaltung und dem Bürgermeister. Er betonte, dass er sich auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den nächsten Jahren freue.

Nach dem Verlesen der Verpflichtungsformel "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern", wurden die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von ihm per Handschlag verpflichtet.

Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters

Da sich die beiden Listen „Allgemeine Wählervereinigung“ und „Offene Liste Kreßberg“ vor der Sitzung sowohl bei den Stellvertretern des Bürgermeisters als auch bei der Besetzung der Vertreter-Sitze in verschiedenen Gremien abgestimmt hatten, konnten alle Posten ohne Diskussionen im Wege der Einigung, also einstimmig, besetzt werden.

Erster stellvertretender Bürgermeister in der neuen Amtsperiode ist Günter Karger aus Mariäkappel.

Zweite stellvertretende Bürgermeisterin ist Emily Brünnler aus Asbach.

Entsendung von Mitgliedern des Gemeinderates in Gremien und Verbandsversammlungen

a.)     Wahl der Vertreter zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rieswasserversorgung

Gewählt wurden als

Vertreter(in):                    Stellvertreter(in):

Günter Karger                 Gerald Küstner

Jürgen Rupprecht           Dr. Martin Fach

Ralf Hofmann                  Ralf Nunner

Emily Brünnler                 Barbara Niehaus

Günter Fach                    Wilfried Köffler

Bernd Kaspar                  Walter Rothenberger

Paul Friedl                       Andreas Dietrich

b.)     Wahl der Vertreter zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Jagstgruppe

Vertreter: Dr. Martin Fach, Stellvertreter: Andreas Dietrich

c.)      Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fichtenau

Vertreter:                         Stellvertreter(in):

Gerald Küstner                Günter Karger

Ralf Nunner                     Jürgen Rupprecht

Bernd Kaspar                  Walter Rothenberger

Andreas Dietrich             Emily Brünnler

d.)     Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Kreßberg-Fichtenau

Vertreter(in):                    Stellvertreter:

Barbara Niehaus             Andreas Brünnler

Bernd Kaspar                  Wilfried Köffler

Dr. Martin Fach               Jürgen Rupprecht

Ralf Nunner                     Günter Karger

e.)     Wahl der Vertreter der Gemeinde für den Beirat der Jagdgenossenschaft Kreßberg

Vertreter(in):                    Stellvertreter:

Gerald Küstner                Dr. Martin Fach

Emily Brünnler                 Wilfried Köffler

Andreas Dietrich             Walter Rothenberger

Vergabe der Bauarbeiten für den Umbau und die Sanierung der Gemeindehalle Haselhof

Die Gemeindehalle Haselhof ist die letzte Gemeindehalle, bei der die Sanierung noch ansteht. Die Sanierung der in die Jahre gekommenen Halle (Baujahr 1976) musste seit Jahren immer wieder verschoben werden, da stets wichtigere Maßnahmen dazwischen kamen. Nun wurde die Hallensanierung aber in die Haushaltsjahre 2017 – 2020 eingeplant. Bis einschließlich 2019 sind 1,1 Mio. € finanziert, für 2020 sind rund 800.000 € eingeplant, und durch die nun absehbaren Kostensteigerungen gegenüber der Planung sind für 2021 in der mittelfristigen Finanzplanung nochmals 150.000 € zusätzlich einzuplanen.

Angesichts des Wechsels im Gemeinderat wurde zur Vergabe-Sitzung Architekt Weinrich eingeladen, der den neuen Gemeinderäten nochmals die Pläne für den Umbau und die Sanierung der Gemeindehalle Haselhof genau erläuterte und die Fragen der Gemeinderäte beantwortete.

Für den Hallenumbau wurden Ende Juni fast alle Gewerke auf einmal ausgeschrieben – auch die, die erst nächstes Jahr in Angriff genommen werden. Dies hat fürmdie Firmen den Vorteil, dass sie über einen längeren Zeitraum planen können. Man erhoffte sich dadurch eine bessere Beteiligung an der Ausschreibung, aber leider gab es dennoch Gewerke, für die nur ein oder gar kein Angebot abgegeben wurde.

Der Handwerkermangel machte sich bei den Angeboten leider bemerkbar, insbesondere bei den technischen Gewerken wie beispielsweise Elektroinstallation. Es gab teilweise wenig Konkurrenz um die Gewerke und entsprechend teure Angebote. Allerdings sind die Angebote nicht so überteuert, dass dies eine Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigen würde – nach Ansicht des Vorsitzenden wären bei einer erneuten Ausschreibung auch keine günstigeren Angebote zu erwarten.

Nach den Ausschreibungsergebnissen – unter Einrechnung der Kostenschätzungen für die Gewerke, für die noch kein Angebot vorliegt – ist bei dieser Maßnahme mit Gesamtkosten von 2,02 Mio. Euro (brutto, einschließlich Nebenkosten) zu rechnen, das sind rund 150.000 € über der Kostenschätzung des Architekten. Zum einen kommen diese hohen Preise durch die geringe Beteiligung bei den Ausschreibungen zustande, zum anderen aber auch durch die inzwischen verschärften Bauvorschriften. Beispielsweise muss für die Dachkonstruktion ein höherer Schneedruck zugrunde gelegt werden, und neu hinzu kam die Verpflichtung zum Einbau einer Brandmeldeanlage. Da unser Haushalt dieses Jahr dank unerwartet hoher Gewerbesteuernachzahlungen sehr gut verläuft, sind die Mehrausgaben aber zu verkraften.

In der Sitzung standen 19 Gewerke zur Vergabe an. Nur wenige Gewerke (etwa Küche, Außenanlagen, Bühnenvorhang) wurden noch nicht ausgeschrieben.

Im Einzelnen wurden die Vergaben an folgende Firmen beschlossen (jeweils geprüfte Beträge, brutto):

·       Abbruch-, Erd-, Betonarbeiten (darin enthalten: die Baustelleneinrichtung mit Gerüst usw.): Hermann Fuchs, Ellwangen                                                              258.930,67 €

·       Holzbau und Zimmermannsarbeiten: Holzbau Moßhammer, Stödtlen        115.988,23 €

·       Sandwichelemente: Holzbau Moßhammer, Stödtlen                                   115.619,21 €

·       Metallbauarbeiten: Fenster Beck, Ettenheim                                               182.422,24 €

·       Verglasung: Fenster Beck, Ettenheim                                                           42.742,42 €

·       Fassadenvollwärmeschutz: Bäuerle Bauteam, Schwäbisch Hall                  49.365,25 €

·       Trockenbauarbeiten: Karl Schmidt, Adelshofen                                            88.528,86 €

·       Mehrzweck-Brandschutztüren: Scheerer, Waldtann                                       9.891,28 €

·       Putz- und Stuckateur (innen): Harald Riethmüller, Untersontheim                14.851,20 €

·       Zementestrich: Michel, Wilburgstetten                                                             9.173,53 €

·       Fliesen: Fliesen Feuchter, Waldtann                                                             30.879,31 €

·       Bodenbelagsarbeiten: Fleischmann GmbH, Strullendorf                               45.993,38 €

·       Bodenbeschichtung: kein Angebot erhalten

·       Malerarbeiten (innen): Harald Riethmüller, Untersontheim                           21.990,30 €

·       Prallschutz: Diaplan, Freilassing                                                                    48.280,87 €

·       Schreinerarbeiten: Scheerer, Waldtann                                                         18.797,24 €

·       WC-Trennwände: CATO, Ummendorf                                                             4.626,29 €

·       Elektroinstallation: Schachner, Dinkelsbühl                                                 138.389,27 €

·       Heizungsinstallation: Peter, Dürrwangen                                                     118.793,96 €

·       Mess-/ Schalt-/ Regeltechnik: kein Angebot erhalten

·       Sanitärinstallation: kein Angebot erhalten

·       Lüftungsinstallation: ESW, Ellwangen                                                           94.252,40 €

Vergabesumme insgesamt:                                                              1.409.515,91 Euro.

Hinzu kommen dann noch die noch nicht vergebenen Gewerke sowie Honorare, Statik, Fachplaner und Schallschutz-/Akustikgutachter mit schätzungsweise 600.000 Euro, so dass mit Gesamtkosten von etwas über 2 Mio. Euro zu rechnen ist.

Der von Architekt Weinrich vorgestellte Bauzeitenplan sieht den Baubeginn Mitte September 2019 vor und die Fertigstellung voraussichtlich im November 2020 vor.

Vergabe des Auftrags zur Errichtung des Ärzte- und Geschäftshauses in Waldtann an einen Generalübernehmer

Auch Architekt Günther, der Planer des Ärzte- und Geschäftshauses in Waldtann, war in der Sitzung anwesend, um den neuen Gemeinderäten seine Planung darzustellen. Sein Auftrag war, das Grundstück in der Ortsmitte möglichst optimal auszunutzen, weshalb die überbaute Fläche recht groß wird.

Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die große Flexibilität des Entwurfs – fast alle Einheiten können durch den vorgesehenen Ausbau in Trockenbauweise später genau nach den Vorstel­lungen der Nutzer gestaltet werden. Es gibt nur wenige feste Vorgaben (etwa das Treppen­haus mit Aufzug, die Umfassungswände und die Wände zwischen den Einheiten). Auch der Ausbau als Wohnungen statt als Praxisräume wäre leicht möglich, falls kein Bedarf für so viele Praxisräume bestehen sollte. Das Erdgeschoss enthält die Bank- und die Bäckereifiliale, sowie eine (Arzt)Praxis. Im ersten Stock haben drei Praxen Platz, und das Dachgeschoss wird vorerst nicht ausgebaut – dort wären aber bei Bedarf noch Wohnungen realisierbar.

Bürgermeister Robert Fischer wies einleitend auf die Bedeutung dieses Gebäudes für die Daseinsvorsorge der Gemeinde hin. Neben der Bank- und der Bäckereifiliale sind es vor allem die Praxisräume für Ärzte und Physiotherapeuten, die den Bau dieses recht großen Gebäudes erforderlich machen. Ohne geeignete Räume gibt es keine Hoffnung, Nachfolger für die Arztpraxen in Marktlustenau und Mariäkappel zu finden. Daher gehört der Bau dieses Gebäudes für ihn unbedingt zur Daseinsvorsorge, auch wenn derartige Maßnahmen den Gemeinden nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Leider kann die Gemeinde weder für die Arztpraxen, noch für die Filialen (Bank und Bäckerei) irgendwelche Zuschüsse erhalten.

Die Arbeiten für den Bau des Gewerbe- und Ärztehauses wurden komplett ausgeschrieben (zur Beauftragung eines Generalübernehmers), und nicht nach einzelnen Gewerken. Ein General-Übernehmer übernimmt im Gegensatz zu einem Generalunternehmer auch Teile der Planungsleistungen. Ziel ist die „teil-fertige“ Erstellung des Gebäudes. Der Innenausbau ist größtenteils noch nicht enthalten, um flexibel auf die Ansprüche der künftigen Nutzer reagieren zu können. Auch die Haustechnik und die Aufzugsanlage sind noch nicht enthalten.

Wegen der enormen Schwierigkeiten, Handwerker zu bekommen, und diese dann auch zeitlich aufeinander abzustimmen, verspricht sich Architekt Günter durch Vergabe an einen Generalübernehmer eine Beschleunigung und Vereinfachung des Bauablaufs.

Die Ausschreibung stieß leider auf kein großes Interesse. Nur ein Angebot wurde abgegeben, und zwar von der Firma Butz aus Matzenbach. Die Firma ist in der Region bekannt und es bestehen keine Bedenken, den Auftrag an die Firma zu vergeben. Zwar ist die Kosten­schätzung des Architekten bei einigen Positionen überschritten, jedoch nicht so extrem, dass man das Angebot als überteuert ansehen müsste. Die Kosten der Bauleitung sind in der Angebotssumme von 3.188.195,57 € (brutto) enthalten. Die Kostenschätzung betrug 2,78 Mio. Euro, allerdings stammt diese Schätzung vom April 2018, und allein schon durch die allgemeine Preissteigerung im Baubereich war mit einer Steigerung von rd. 5 % zu rechnen.

Nachdem die 3,2 Mio. Euro noch nicht die Endsumme für das Gebäude sind, entbrannte im Gemeinderat nochmals eine Diskussion, ob es sinnvoll ist, so groß zu bauen, und den Haushalt mit dieser Maßnahme auf Jahre hinaus zu belasten. Bei einigen Räten bestanden Bedenken, ob die Gemeinde dies wird „stemmen“ können, und ob der Bau von Wohnungen Gemeindeaufgabe sei. Auch wurde das „Abspecken“ des Gebäudes zugunsten eines etwas größeren freien Platzes vor dem Gebäude („Dorfplatz“) ins Spiel gebracht. Teilweise konnten die Bedenken der Gemeinderäte durch die Fachbeamtin für das Finanzwesen aber zerstreut werden, da die Gemeinde in 2019 hohe Gewerbesteuernachzahlungen erhält. Die Gewerbesteuereinnahmen werden voraussichtlich fast doppelt so hoch sein, wie der mit 2,5 Mio. Euro schon recht hoch geschätzte Haushaltsansatz. Trotz verschiedener Mehrausgaben verbleibt in 2019 eine Gesamtverbesserung gegenüber dem Haushaltsplan von 1,4 Mio. Euro.

Da in den Ortsteilen, die keine Bank, Bäckerei oder sonstige Läden mehr haben, dies als sehr nachteilig empfunden wird – ganz zu schweigen von der ärztlichen Versorgung - sollte diesem Ausbluten nach Ansicht des Vorsitzenden unbedingt entgegengewirkt werden. Und weil es billiger sei, gleich großzügig zu bauen, anstatt später evtl. wieder zu erweitern, sollte auch an der Kubatur des Gebäudes festgehalten werden. Etwas problematisch ist die Bereitstellung von genügend Kfz-Stellplätzen für die geplanten Nutzungen – aber hier zeichnet sich eine Lösung auf einer angrenzenden Fläche ab, die die Gemeinde erwerben kann.

Zur Frage, ob nicht auch vorhandene Gebäude für die jetzt geplante Nutzung verwendet wer­den könnten, erklärte der Vorsitzende, dass die Gemeinde keine Gebäude hat, die groß genug wären. Die freiwerdenden Schulräume in Marktlustenau sollen später zur Kinderbetreuung (Kinderkrippe) genutzt werden.

Schließlich stimmten die Gemeinderäte mit großer Mehrheit für die Vergabe der Baumaßnahme an die Firma Butz, Matzenbach.

Vergabe der Arbeiten zur Erschließung mit Breitband im Bauabschnitt Kreßberg Süd (Los 5; 2. Bauabschnitt)

Die Firma Geodata hat den Breitbandausbau für alle „weißen Flecken“ in Kreßberg (das sind die Gebiete mit einer Internetversorgung von unter 30 mBit/sec) geplant.

Im Oktober 2018 hat der Gemeinderat die Arbeiten zum Breitbandausbau für die ersten beiden Trassen des Gemeindegebiets (Lose 4 und 5.1: Bereich Marktlustenau - Bergertshofen; Bergbronn Gewerbegebiet - Mistlau) an die Firma Leonhard Weiss GmbH aus Satteldorf zum Angebotspreis von 1.454.335,43 Euro vergeben. Das Los auf Crailsheimer Gemarkung hat die Firma Stark energies aus Ludwigsburg für 869.975,76 Euro erhalten.

Für das Los 5.2 (Bräunersberg, Schönbronn, Gaisbühl, Vehlenberg, Ruppersbach) gingen bei der Submission am 09.07.2019 acht Angebote ein. Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Geodata vollständig überprüft und nachgerechnet, sowie entsprechende Referenzen und Fachnachweise eingeholt. Aufgrund der geprüften Angebote ist günstigster Anbieter die Firma Lorenz Bau GmbH aus Miltach (Landkreis Cham, Bayern), die die Arbeiten zu einem Preis von 925.028,06 Euro angeboten hat. Das Angebot liegt unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros, das mit 969.903,55 Euro für diese Ausschreibung gerechnet hatte.

Der Ausführungszeitraum liegt zwischen dem 01.08.2019 und dem 30.04.2020. Da der Netzbetreiber Netcom dann innerhalb von 6 Monaten das Netz in Betrieb nehmen muss, gibt es in diesem Bereich voraussichtlich spätestens im Herbst 2020 schnelles Internet.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, den Auftrag an die Firma Lorenz Bau GmbH aus Miltach zum Angebotspreis von 925.028,06 Euro zu vergeben.

Da die Preise beim Breitbandausbau stark steigen, und das Interesse der Bürger sehr groß ist, wurde vonseiten der Verwaltung vorgeschlagen, den Bauabschnitt Los 2 und 3, der eigentlich erst 2022 an der Reihe sein sollte, vorzuziehen. Momentan ist die Gemeindekasse so gut gefüllt, dass Strafzinsen drohen, daher kann dieser Bauabschnitt ohne Bedenken schon im kommenden Jahr angegangen werden.

Bezuschussung der Flutlichtanlage des Hundsportvereins Kreßberg

Der Hundesportverein Kreßberg (HSV) ist auf die Gemeinde mit dem Antrag auf einen Investitionszuschuss zugekommen. Der Sportverein hat eine Flutlichtanlage mit LED-Leuchten auf dem Hundeplatz in Leukershausen errichtet.

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde immer wieder Vereine unterstützt. Da die Vereinsarbeit einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft leistet, schlägt die Verwaltung vor, 50% der angefallenen Kosten der Flutlichtanlage in Form der Gewährung eines Investitionszuschusses zu übernehmen.

Der Gemeinderat gewährte dem Hundesportverein Kreßberg HSV einstimmig einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 1.600 Euro für das Projekt „Errichtung einer Flutlichtanlage“. Der Betrag wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Robert Fischer gab bekannt, dass die Verabschiedung und Ehrung der ausgeschiedenen Gemeinderäte im Rahmen einer Bürgerversammlung am 12. September geplant ist.

Ferner gab er bekannt, dass es im November eine Schulung der Gemeinderäte zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) geben wird.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Zustand des Friedhofs Marktlustenau angesprochen, wo der obere Zugang in keinem guten Zustand mehr ist, und mehr Sitzgelegenheiten wünschenswert wären. Bürgermeister Robert Fischer erklärte, dass wegen krankheitsbedingter Ausfälle im Bauhof auch der Platz vor den Stelen noch nicht gepflastert werden konnte. Doch dies soll so bald als möglich erledigt werden.

Weiter wurde die Erforderlichkeit einer Abrundungssatzung in Rudolfsberg, das Parken mit Lieferwagen in engen Wohnstraßen und die Anbringung eines Sackgassenschilds in der Oberen Schanze angesprochen.

Zur Frage des Parkens in engen Straßen erklärte der Vorsitzende, dass dies generell verboten ist, wenn nicht eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3 m frei bleibt – wenn dennoch geparkt werde, könne die Polizei einschreiten.

Bürgerfragestunde

Ein Bürger spricht die Unterhaltung des Spielplatzes Haselhof an. Außerdem wird nach dem Zeitplan bei der Breitbandversorgung gefragt - der Vertrag mit Netkom ist ja mittlerweile unterschrieben, und voraussichtlich wird der Netzbetreiber spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der jeweiligen Bauabschnitte das Netz in Betrieb nehmen.

Bericht über die Sitzung vom 06. Mai 2019 | 16.05.2019

Vergabe zur Beauftragung eines Anbieters für das kommunale Breitbandnetz

Die Überlassung des Breitbandnetzes im Wege der Dienstleistungskonzession wurde – gemeinsam mit Fichtenau, Stimpfach und der Stadt Crailsheim (für einige Crailsheimer Teilorte) europaweit ausgeschrieben.

Die Ausschreibung erfolgte im Verhandlungsverfahren nach Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs. Im öffentlichen Teilnahmewettbewerb konnte sich jeder interessierte Bewerber beteiligen. Dabei haben sich 2 Unternehmen beteiligt. Einer dieser Bieter wurde vom Verfahren ausgeschlossen, da er keine geeigneten Referenzen vorlegen konnte.

Zum Öffnungstermin (Angebotstermin) hat ein Bieter, die NetCom BW GmbH, ein Angebot abgegeben. Gemäß den vorgegebenen Bewertungskriterien hat die NetCom BW GmbH, Ellwangen, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Angebot wurde geprüft und ist nicht zu beanstanden.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Breitbandversorgung an die NetCom zu.

Rechenschaftsbericht 2018

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer legte dem Gemeinderat ihren Rechenschaftsbericht für das abgelaufene Haushaltsjahr vor.

Sie konnte dem Gemeinderat sehr erfreuliche Zahlen präsentieren: sowohl der Verwaltungshaushalt lag mit einem Ergebnis von 11.288.899,00 Euro über dem Planansatz (10.574.446 Euro), als auch der Vermögenshaushalt - hier lag das Ergebnis bei 4.549.564,41 Euro, der Ansatz betrug 4.352.552 Euro.

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt überschritt mit 1.256.940,31 Euro die geplante Summe um beinahe 450.000 Euro, und nach Abzug der Tilgungen konnte über eine Nettoinvestitionsrate von 1.066.888,31 Euro verfügt werden.

Verwaltungshaushalt:

Die Gewerbesteuereinnahmen lagen im vergangenen Jahr zwar unter dem Ergebnis des Vorjahres, aber erfreulicherweise über dem Planansatz. Geplant waren 1,76 Mio. Euro, eingenommen wurden 2,07 Mio. Euro. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gab es mit 2,21 Mio. Euro einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr, wenngleich der Ansatz knapp verfehlt wurde. Die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich entwickelten sich positiv und lagen bei 1,82 Mio. Euro. Die Gebühren­einnahmen stiegen gegenüber 2017 ebenfalls an, hier wurden 1,43 Mio. Euro erzielt.

Lediglich bei der Grundsteuer gab es einen leichten Rückgang. Geplant waren hier Einnahmen von 315.000 Euro, eingenommen wurden 305.290 Euro.

Die Erstattungen und Zuweisungen vom Land für laufende Zwecke lagen mit rund 649.000 Euro um rund 30.000 Euro über dem Ansatz.

Höher als geplant sind die Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten sowie der sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ausgefallen. Insgesamt brachten diese Haushaltsstellen einen Betrag von 205.861,74 Euro und lagen damit 46.811,74 Euro über den Ansätzen. Hierunter fallen unter anderem der Kostenersatz Fichtenaus für Planungsleistungen zum Gewerbegebiet, Ersätze für das Mittagessen in den Kindergärten und der Schule, und Kostenersätze für Feuerwehreinsätze.

Die Konzessionsabgabe der EnBW/ODR betrug 93.627,59 Euro und stieg damit im Vergleich zum Ergebnis aus 2017 mit 88.954,39 Euro wieder leicht an.

Insgesamt konnten im Verwaltungshaushalt rund 714.453 Euro an Mehreinnahmen verbucht werden.

Die Gemeindeverwaltung hat die vorhandenen Mittel wiederum sparsam bewirtschaftet. Den­noch gab es bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt teilweise leichte Überschreitungen.

An Personalkosten sind im Jahr 2018 mit 2.447.654 Euro 89.000 Euro mehr als geplant angefallen. Die Mittagsbetreuung wurde gut angenommen, was zu ca. 10.000 Euro mehr an Personalaufwand geführt hat. Im Kindergarten-/Krippenbereich wurde zusätzliches Personal eingestellt, da in Haselhof eine Gruppe dazu kam. Hinzu kam eine buchungstechnische Umstellung bei den Beamtengehältern: im Gegensatz zu den Vorjahren wurde das Januar-Gehalt nicht erst Anfang Januar, sondern am 30. Dezember überwiesen, so dass statt 12 dieses Mal 13 Monatsgehälter verbucht wurden.

Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie für die Sanierung der Straßen, Wege, Brücken und Wasserläufe wurden im vergangenen Jahr 374.921 Euro ausgegeben. Angesetzt waren 480.000 Euro. Hintergrund sind die ausgebliebenen Unterhaltungsmaßnamen (80.000 Euro im Verwaltungshaushalt) aufgrund des abgelehnten Förderbescheids im Bereich der Kanalsanierung.

Bei den Bewirtschaftungskosten, die mit 236.000 Euro veranschlagt waren, lagen wir mit 247.114 Euro leicht über dem Planansatz. Leicht über den Ansätzen lagen wir auch bei den Geschäftsausgaben, deutlich darüber bei den Gerätebeschaffungen und Reparaturen von beweglichem Anlagevermögen.

Die Aufwendungen für Steuern und Versicherungen waren wie geplant. Bei den „Vermischten Ausgaben“ lagen wir rund 20.000 Euro über dem Planansatz. Hier wird vor allem das Mittagessen an der Schule und den Kindergärten gebucht. Es ist erfreulich, dass wir hier eine so große Nachfrage erfahren.

Für den Waldkindergarten wird künftig ein Kostenersatz fällig. Zum Zeitpunkt der Planung des Haushalts 2018 war dazu noch nichts bekannt, weshalb die erste Rate mit 34.000 Euro außerplanmäßig ausbezahlt wurde.

Insgesamt waren für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand 1.836.830 Euro veranschlagt; das Ergebnis liegt mit 1.949.631 Euro aus den o.g. Gründen darüber.

Die Zinsausgaben liegen 2018 bei 35.459 Euro. Eingeplant waren Aufwendungen in Höhe von 38.894 Euro.

An Gewerbesteuerumlage mussten wir 394.206 Euro abführen. Der Haushaltsplan enthielt dafür Mittel in Höhe von 344.286 Euro. Überziehungen dieser Art nehmen wir sehr gerne in Kauf, da sie Folge höherer Gewerbesteuereinnahmen sind.

Nahezu eine Punktlandung gab es bei den Planansätzen zur Finanzausgleichsumlage an das Land mit 1.134.541,90 Euro (Planansatz: 1.134.340 Euro) und der Kreisumlage mit 1.747.397,05 Euro (Planansatz: 1.747.340 Euro).

2018 wurden verschiedene größere Unterhaltungsmaßnahmen abgewickelt. Im Bereich Kinderbetreuung fielen hierfür 42.967 Euro an - hauptsächlich für den Umbau einer Wohnung in eine zusätzliche Kinderkrippe. Für Belagsarbeiten an Straßen und Feldwegen wurden 153.465 Euro aufgewendet, für die Unterhaltung der Gräben waren es 29.576 Euro.

In den Kläranlagen wurde neben den üblichen Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten in Riegelbach die Tauchwand erneuert und in Waldtann Risse im Regenüberlaufbecken saniert. Insgesamt fielen für Unterhaltungsmaßnahmen im Abwasserbereich 63.371 Euro an.

Im Rathaus wurde im Zuge des barrierefreien Umbaus noch dringend notwendige Malerarbeiten in allen Räumen erledigt und der Parkett im Sitzungssaal abgeschliffen, Kostenpunkt hierfür: 16.843 Euro.

Bei den Gebührenhaushalten gab es keine großen Überraschungen – mit Abstand den größten Abmangel gab es wie jedes Jahr im Bereich Kinderbetreuung. Hierfür wurden über 737.000 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln zugeschossen. Beim Freibad waren es 111.000 Euro, bei der Feuerwehr 200.000 Euro. Beim Bestattungswesen entstand ebenfalls ein Verlust, dieser lag bei 34.000 Euro, und die Turnhallen schlugen mit 105.000 € zu Buche.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden von Annemarie Mürter-Mayer ebenfalls im Einzelnen erläutert.

Vermögenshaushalt:

Der Vermögenshaushalt, in dem die investiven Maßnahmen abgewickelt werden, hatte die Schwerpunkte barrierefreier Umbau des Rathauses und Erschließung des Baugebiets Obere Schanze in Mariäkappel. Der Rathausumbau wurde mit einer offiziellen Einweihung am 03. Oktober 2018 abgeschlossen und kostete 332.693,55 Euro (Planung: 310.000 Euro). Insgesamt erhalten wir einen Zuschuss von 180.000 Euro vom Land für dieses Projekt.

Mit der Erschließung des Baugebiets Obere Schanze in Mariäkappel wurde bereits im Herbst 2017 begonnen. Das Ende der Erschließungsarbeiten war kurz vor Weihnachten 2018. In 2019 fallen noch kleinere Restarbeiten an. Die Schlussrechnungen stehen noch aus, es ist jedoch absehbar, dass die Planansätze ausreichen.

Das Landessanierungsprogramm für die Ortsmitte Marktlustenau wird wie bereits 2017 weiterhin sehr gut angenommen. Die STEG ist vor Ort und berät auf Wunsch Anwohner im Sanierungsgebiet über mögliche Sanierungsmaßnahmen. Der Planansatz für eine Beteiligung der Gemeinde wurde seit 2016 über Haushaltsreste vorgetragen, da die konkrete Umsetzung einzelner Projekte erst geplant werden musste. Zwischenzeitlich wurden jedoch einige Projekte abgerechnet. Ausgaben in 2018: 224.181 €.

Die Breitbandverkabelung im Gemeindegebiet ist ebenfalls eine große Aufgabe, die sich über Jahre erstreckt. Auftragsvergabe für den ersten Abschnitt (insb. Neuhaus, Mistlau, Gewerbegebiet Bergbronn) war im September 2018, am 06.12.2018 war Spatenstich. Aktuell laufen die Arbeiten auf Hochtouren. Das Interesse der Bürger ist groß. Für die nächsten Bauabschnitte ist Geo-Data bereits in der Detailplanung. Die Ausschreibung folgt im Sommer. Vergabe soll im Herbst 2019 sein, sodass einer Versorgung aller unterversorgten Teilorte Kreßbergs mit schnellem Internet bis Ende 2020 nichts im Wege steht. Die Planansätze aus Vorjahren wurden jeweils übertragen. Es war gut, die Finanzierung dieses Projekts bereits im Haushalt 2016 zu beginnen.

Eine weitere Maßnahme war die Erneuerung der Brücke am Brückenweg über den Brühlbach in Waldtann in Eigenregie des Bauhofs für 26.419 Euro.

Mit der Planung der Ortsumgehung Bergbronn geht die Gemeinde in Vorleistung. Für dieses dringende Straßenbauvorhaben ist im Ausbauprogramm des Landes bisher keine Festlegung zur Realisierung getroffen worden. Die Gemeinde hofft, dass das Projekt früher umgesetzt wird, wenn die Planung steht. Der Mittelansatz in Höhe von 10.000 Euro in 2016 und 120.000 Euro in 2018 wird voraussichtlich komplett benötigt, da nach der Kostenschätzung von Planungskosten in Höhe von bis zu 140.000 Euro auszugehen ist.

Für die Feuerwehrabteilung Nord soll ein neues Fahrzeug angeschafft werden, das 2018 mit 300.000 Euro anfinanziert wurde. Dieser Betrag muss 2019 noch um rund 120.000 Euro aufgestockt werden.

Für die kürzlich aufgebaute Breitwellenrutsche für das Waldfreibad wurde 2018 eine erste Anzahlung geleistet; der Löwenanteil der insgesamt 130.000 Euro wird aber erst in 2019 fällig. Die Rutsche ist pünktlich zum Saisonstart vom TÜV freigegeben worden.

Der Bau der Urnenstelen in unseren Friedhöfen durch die Fa. Kronimus erfolgte problemlos. Die Vorplätze sind jedoch bis heute noch nicht ganz fertiggestellt. Die neue Bestattungsform wird von der Bevölkerung gut angenommen.

Bauplatzverkauf / Grunderwerb: Die eingeplanten Verkaufserlöse in Höhe von jeweils 600.000 Euro für das Baugebiet Obere Schanze aus 2016 und 2017 konnten aufgrund der Verzögerungen beim Grunderwerb nicht erzielt werden. Der Ausgabeansatz für den Kauf der letzten landwirtschaftlichen Grundstücke in diesem Gebiet in Höhe von rund 207.500 Euro wurde Anfang 2019 benötigt. Alle Ansätze müssen daher als Haushaltseinnahme- bzw. –ausgabereste nach 2019 übertragen werden.

Weitere Maßnahmen waren der Umbau des Wohngebäudes Untere Hirtenstraße 51 (46.999 Euro), Baugenehmigung Umbau Halle Haselhof (11.255 Euro), die Schlusszahlung für den Anschluss Waidmannsbergs an die Sammelkläranlage Riegelbach (34.467 Euro), ein neuer Kopierer und ein Schreibtisch für die Schule (5.178 Euro) und Geräte für die Feuerwehr: Stromerzeuger, Anhänger, Stapler, Tragkraftspritzen  für 47.867 Euro.

Im Jahr 2018 kam die Gemeinde Kreßberg nochmals ohne Kreditaufnahmen aus. Es wurden 190.052,00 Euro getilgt. Der Schuldenstand am Ende des Jahres betrug 1.269.984,00 Euro, die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2018 lag bei 319,17 €.

Der Haushaltsausgleich wurde über eine Rücklagenentnahme in Höhe von 639.350,25 Euro erreicht. Der Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 lag bei 970.362,30 Euro, also immer noch weit über dem gesetzlichen Mindestbetrag von 214.289 Euro.

Alles in Allem ist das Jahr 2018 also erneut zu einem positiven Haushaltsjahr geworden; die Orientierungsdaten des Innenministeriums und die Herbststeuerschätzung, die der Planung zugrunde gelegt wurden, wurden übertroffen.

Der Gemeinderat stellte das vorgestellte Ergebnis des Haushaltsjahres 2018 einstimmig fest und stimmte der Bildung von Haushaltseinnahme- und –ausgaberesten sowie den angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu.

Ein kurzer Ausblick auf das laufende Haushaltsjahr lässt hoffen, dass auch das Jahr 2019 besser als geplant verläuft – der Gewerbesteueransatz von 2,50 Mio. Euro wird nach momentanem Stand bereits weit übertroffen. Auch die Grundsteuer B wird aufgrund einer größeren Nachzahlung Mehreinnahmen bringen. Die Personalausgaben sind derzeit noch im Rahmen. Wie die weitere Entwicklung sein wird, lässt sich schlecht einschätzen, da die Maisteuerschätzung noch aussteht.

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ruppersbach

Das Auslegungsverfahren für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ruppersbach ist nun vorüber, und es gingen keine gravierenden Einwendungen ein. In Ruppersbach werden durch die Satzung 2 Flächen zum „Innenbereich“ und können somit bebaut werden. Allerdings kann auf einer der Flächen derzeit kein nicht-landwirtschaftliches Wohnhaus gebaut werden, da die Geruchsimmissionen eines landwirtschaftlichen Betriebs hierfür momentan zu stark sind. Bei einer Änderung der Immissionen kann die Fläche später aber ggf. ohne Einschränkung bebaut werden.

Der Gemeinderat nahm die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ruppersbach einstimmig.

Außenbereichssatzung Asbach

Auch zur Außenbereichssatzung Asbach sind während des Auslegungsverfahrens keine wesentlichen Äußerungen eingegangen. Im Gegensatz zu Ruppersbach ist Asbach komplett „Außenbereich“, woran sich auch durch die Satzung nichts ändert. Allerdings kann in dem Bereich, der durch die Satzung festgelegt wird, trotzdem gebaut werden, da durch die Satzung einem Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass es nicht landwirtschaftlich privilegiert sei oder dass eine Splittersiedlung entsteht.

Die Außenbereichsatzung betrifft den westlichen Bereich Asbachs und umfasst im Wesentlichen drei Anwesen und kleinere angrenzende Freiflächen, auf denen nun Bauen möglich ist.

Auch diese Satzung beschloss der Gemeinderat einstimmig.

Beauftragung zum Abbruch der Gebäude auf dem Grundstück Untere Hirtenstraße 36 in Waldtann

Die Firma Horst Wagner aus Wallhausen hat schon mehrere Abbruchaufträge zu unserer Zufriedenheit erledigt. Die Abbrucharbeiten auf dem Grundstück Untere Hirtenstraße 36 samt Entsorgung hat die Firma Horst Wagner für 44.244,20 Euro angeboten. Die Ausführung wurde für Juli 2019 in Aussicht gestellt. Für die Doppelgarage auf dem Grundstück des Rathauses kommen noch Abbruchkosten in Höhe von ca. 5.000,- Euro hinzu.

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung der Firma Wagner zu.

Vergabe der Straßenunterhaltungsmaßnahmen 2019

Der Jahresauftrag 2019 umfasst im Wesentlichen einen Feldweg westlich von Marktlustenau, die Gemeindeverbindungsstraße Tempelhof-Riegelbach und ein Teilstück des Wegs von Mariäkappel Richtung Selgenstadt. Zwei Firmen haben sich um den Auftrag beworben. Das günstigere Angebot in Höhe von 118.161,30 Euro kam von der Firma Ernst Hähnlein, an die der Auftrag auch einstimmig vergeben wurde.

Vergabe zur Ersatzbeschaffung von E-Bikes

Zur Eröffnung des Bieneninformationszentrums wurden im Sommer 2012 zehn E-Bikes beschafft, damit die Besucher die einzelnen Stationen des Streuobstkonzepts besser erreichen können. Es hat sich gezeigt, dass die Fahrräder auch gerne unabhängig davon für kleine Gruppenausflüge genutzt werden. Da die Akkus mittlerweile nachgelassen haben und nicht mehr für weitere Strecken reichen, hat die Verwaltung in den Haushalt 2019 einen Planansatz in Höhe von 20.000 Euro für die Ersatzbeschaffung der E-Bikes eingestellt.

Die Firmen Grund und Zweirad Stegmaier aus Crailsheim wurden um Angebote gebeten.

Die Fa. Stegmaier hat unseren Vorgaben entsprechend ein Modell der Fa. Stevens E-Circle-Pedelec zum Preis von 1.849,- € incl. MwSt. pro Stück angeboten. Es hat einen Akku der Fa. Bosch (Power Pack 500; 13,4 Ah/500 Wh) und eine „Shimano Nexus 7-Gang mit Freilauf“-Schaltung. Die Rahmenhöhe ist frei wählbar. Vorgeschlagen wird der Erwerb von acht Rädern mit einer Rahmenhöhe von 52 cm und zwei kleineren Rädern mit 46 cm Rahmenhöhe.

Die Firma Grund hat vergleichbare Räder der Marke Kalkoff angeboten, allerdings sind diese etwas teurer.

Der Gemeinderat stimmte der Ersatzbeschaffung von der Firma Stegmeier zu. In der Aussprache wurde angeregt, etwas mehr Werbung für das Ausleihen der Pedelecs zu machen und den Mietpreis (derzeit 12 Euro pro Tag) zu erhöhen.

 

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung gingen drei Spenden ein, deren Annahme vom Gemeinderat genehmigt wurde.

Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen gab bekannt, dass der Zuwendungsantrag der Gemeinde für die Kanalsanierungsmaßnahmen und die Fremdwasserbeseitigung erneut abgelehnt wurde. Grund ist, dass immer noch die meisten Fördermittel nach Braunsbach gehen. Da die Maßnahmen in Kreßberg nicht allzu dringlich sind, werden diese nochmal aufgeschoben und nächstes Jahr erneut ein Antrag gestellt. Die Fördermittel in diesem Bereich betragen 80 %, so dass ein Baubeginn ohne Förderung nicht infrage kommt.

Außerdem wies Annemarie Mürter-Mayer darauf hin, dass Infos der EnBW zum Gasausbau nun auf unserer Homepage verlinkt sind. Im Herbst finden hierzu auch noch Info-Veranstaltungen statt.

Der Vorsitzende gab die Kriminalstatistik 2018 bekannt – diese ist erfreulich, in Kreßberg gab es mit 37 Strafdelikten weniger Kriminalität als in den Vorjahren.

Ein Problem ist, dass der Schäfer, der seither die Naturschutzflächen pflegte, in Ruhestand geht, und noch kein Nachfolger gefunden worden ist.

Auch für den Freibadkiosk ist immer noch kein Pächter gefunden worden.

Die Anfragen der Gemeinderäte betrafen den Zeitablauf bei der Hallensanierung Haselhof, ein großes Schlagloch in der L 2218, den Wasserturm Bergbronn, die Ortsumgehung Bergbronn, den Stand bei der Anschaffung der E-Ladesäule und des Elektroautos und die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.

Bericht über die Sitzung vom 25.03.2019 | 04.04.2019

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung

Die Verwaltungsgebührensatzung von 1997, zuletzt geändert 2007, musste wegen verschiedener Rechtsänderungen überarbeitet werden. Beispielsweise mussten früher keine kostendeckenden Verwaltungsgebühren erhoben werden, und für viele Bereiche waren die Gebühren vom Land vorgegeben, oder es gab Empfehlungen des Gemeindetags, die übernommen wurden. Nun gilt das Kostendeckungsprinzip grundsätzlich auch für die Verwaltungsleistungen, die auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vorgenommen werden. Daher müssen diese nun auch von jeder Gemeinde individuell kalkuliert werden.

Hauptamtsleiterin Birgit Macho hat aufgrund der anfallenden Personalkosten einschl. Nebenkosten, Arbeitsplatzkosten und Gemeinkosten und der geschätzten Bearbeitungsdauer für die einzelnen Leistungen eine Kalkulation erstellt, die vom Gemeinderat wie vorgeschlagen gebilligt wurde. Die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Satzung mit Gebührenverzeichnis ist in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten in Mariäkappel

Nach der Eigenkontrollverordnung sind regelmäßige Untersuchungen des Kanalnetzes erforderlich. Seit 2008 ist die Firma Grimm Ingenieure aus Ellwangen mit der Bewertung des Sanierungsbedarfs unserer Kanäle beschäftigt und betreut die erforderlichen Sanierungs­maßnahmen. Seither wurden in Marktlustenau, Waldtann, Selgenstadt, Bergbronn und Bergertshofen bereits verschiedene Maßnahmen durchgeführt und die Sammelkanäle zur Kläranlage Riegelbach saniert.

2017 folgten TV-Inspektionen aller übrigen Teilorte. Die daraus resultierenden Ergebnisse wurden entsprechend ihrer Dringlichkeit in vier Sanierungsabschnitte aufgeteilt: 1: Mariä­kappel; 2: Halden, Haselhof, Leukershausen, Oberstelzhausen, Unterstelzhausen, Hohenkreßberg; 3: Hohenberg, Rudolfsberg, Schwarzen­horb, Wüstenau; 4: Gaisbühl, Mistlau, Riegelbach, Schönbronn.

Von der Verwaltung wurde ein Zuschussantrag für diese Maßnahmen gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Nachdem zusätzliche Mittel seitens des Landes freigegeben worden sind, wurde nachträglich doch noch ein Teilabschnitt bewilligt (Mariäkappel), und zwar zu den damals berechneten Kosten. Bezuschusst wird die Maßnahme nach den Förderrichtlinien für Wasserwirtschaft mit 72,7 % der zuschussfähigen Kosten.

Das Ingenieurbüro Grimm hat die Arbeiten für diesen Sanierungsabschnitt im Februar 2019 ausgeschrieben. In Mariäkappel sollen 1.150 m Kanäle mittels Inliner saniert werden, sowie 125 m Misch- und Schmutzwasserhaltungen in offener Bauweise ausgewechselt werden.

Günstigster Bieter für die Inliner-Sanierung ist die Firma Kanaltechnik Meyer GmbH & Co. KG aus Schwabach, einziger Bieter für die Kanalauswechslung ist die Firma Konrad Engelhardt Bau GmbH aus Dinkelsbühl. Die Aufträge wurden vom Gemeinderat einstimmig an diese beiden Firmen vergeben. Für die Sanierung des ersten Abschnitts entstehen Gesamtkosten in Höhe von rd. 440.000 Euro.

Umsetzung des Bürogebäudes auf dem Grundstück Untere Hirtenstraße 36 auf das Flurstück 69, Gemarkung Waldtann

Auf dem Grundstück Untere Hirtenstraße 36, das die Gemeinde für die Erstellung eines Geschäfts- und Ärztehauses nutzen möchte, steht noch ein vom Vorbesitzer errichtetes beinahe neues Bürogebäude, das recht hochwertig ist. Der Wert des Gebäudes liegt etwa bei 100.000 Euro. Das Gebäude müsste abgerissen werden, um Platz für das neue Geschäfts- und Ärztehaus zu machen.

Um den Wert zu erhalten, hat die Gemeinde die Versetzung des in Holzbauweise erstellten Gebäudes geprüft. Denkbar wäre eine künftige Nutzung etwa für Gruppen und Vereine.

Nun liegt ein Angebot einer Kran- und Transportfirma für die Versetzung des Gebäudes vor: für 13.200 Euro ließe sich das Gebäude umsetzen. Hinzu kommen noch Kosten für das Fundament am neuen Standort, für die Herstellung der Anschlüsse und für das Baugenehmigungsverfahren. Alles im allem schätzte der Vorsitzende den Aufwand auf etwa 23.000 Euro. Außerdem muss es anschließend noch verputzt werden.

Nachdem das Grundstück Flst. Nr. 69 gegenüber dem Rathaus als regulärer Bauplatz zu klein ist – zumal auf einem Teil des Grundstücks auch noch Parkplätze angelegt sind – stimmte der Gemeinderat der Versetzung des Bürogebäudes auf dieses Grundstück einstimmig zu und vergab den Auftrag an die Firma Fischer GmbH & Co.KG, Schwäbisch Hall.

Kreditaufnahme für das Jahr 2019

Seit Jahren benötigte die Gemeinde keine neuen Kredite mehr, doch nun ist angesichts der anstehenden Investitionen eine Kreditaufnahme unumgänglich. Die kostenintensiven Baumaßnahmen schreiten planmäßig schnell voran. Entsprechend der Haushaltsplanung wird damit die Aufnahme eines Teils der geplanten und von der Rechtsaufsicht genehmigten Kredite notwendig.

Das Dauertief bei den Zinsen kommt der Gemeinde daher sehr entgegen: für einen Kredit von 750.000 Euro hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau bei 10-jähriger Laufzeit einen Zinssatz von 0,1 % angeboten; die örtlichen Banken liegen darüber. Bei einer Laufzeit über 20 oder 30 Jahre wären die Zinsen etwas höher, und jeweils nur die ersten zehn Jahre garantiert, danach wird der Zinssatz neu festgesetzt.

Von der Verwaltung wurde eine Kreditaufnahme mit 10-jähriger Laufzeit empfohlen. Im Laufe des Jahres werden voraussichtlich weitere Kreditaufnahmen erforderlich, diese können dann mit längerer Laufzeit aufgenommen werden, um die Tilgungen zu strecken.

Die angebotenen Konditionen sind tagesaktuell und werden nicht garantiert. Maßgeblich für die Zinsfestschreibung wird der Tag des Kreditabrufs sein.

Der Gemeinderat stimmte der Kreditaufnahme zu. Die Kämmerei wurde ermächtigt, einen Kredit über 750.000 Euro zum tagesaktuellen Zinssatz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufzunehmen, sobald es aufgrund der Kassenlage erforderlich ist.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brunnenwiesen“ in Leukershausen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b) BauGB

Die Aufstellung von kleinen Bebauungsplänen (bis 1 ha bebaubarer Fläche) ist nach § 13 b Baugesetzbuch in einem beschleunigten Verfahren möglich, um der großen Nachfrage nach Bauland besser gerecht werden zu können. Diese Regelung gilt jedoch nur zeitlich befristet.

Nachdem die Gemeinde in Leukershausen derzeit nur noch einen freien Bauplatz hat, regte Bürgermeister Robert Fischer an, am nordwestlichen Ortsrand von Leukershausen ein kleineres Baugebiet auszuweisen. Die vorgeschlagene Abgrenzung reicht bis an das bestehende FFH-Gebiet heran. Das Baugebiet soll hauptsächlich der Deckung des örtlichen Bedarfs dienen.

Um eine dichtere Besiedlung zu erreichen, wurder aus der Mitte des Gemeinderats die Erstellung von Mehrfamilienhäusern ins Spiel gebracht. An dieser Stelle sah der Vorsitzende jedoch keine Aussicht auf Verwirklichung von Geschosswohnungsbau – eine Nachfrage sei in dieser etwas abgelegenen Lage hierfür mit Sicherheit nicht vorhanden.

Der Gemeinderat fasste nach kurzer Aussprache einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan.

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung ist lediglich eine Spende eingegangen: Eine Referentin der VHS spendete ihr Honorar für die Sprachförderung in den Kindergärten. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende zu.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Schwäbisch Hall die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010 – 2013 nun offiziell als abgeschlossen erklärt hat, alle Anstände seien erledigt.

Weiter gab der Vorsitzende die Verlegung der nächsten Sitzung bekannt, diese wird anstatt am 20. bereits am 6. Mai stattfinden.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde ferner das Thema Busbeförderung von Kindergartenkindern angesprochen. In Kreßberg betrifft dies lediglich wenige Kinder; diese werden bislang noch mit dem Bus gefahren.

Auf eine Anfrage zum Thema Bank erklärte der Vorsitzende, dass die VR-Bank derzeit eine Containerlösung anstrebt, um nach dem Brand in der Filiale wieder einen Bankautomaten in Waldtann anbieten zu können. Von der Bäckerei ist nicht bekannt, ob eine Übergangslösung angestrebt wird.

Weitere Fragen der Gemeinderäte betrafen den Breitbandausbau, den Bauplatzverkauf in Mariäkappel und die Möglichkeit eines Verbots von insektenfeindlichen Schottergärten in neuen Baugebieten.

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde wurde nochmals das neue Baugebiet in Leukershausen angesprochen.

Bericht über die Sitzung vom 11.02..2019 | 21.02.2019

Vorstellung der Forsteinrichtung für die nächste Dekade   

Der stellvertretende Leiter des Forstamts Schwäbisch Hall, Michel Rönz, und der Leiter des Dienstleistungsreviers Alexandersreut, Rainer Urban, waren in der Sitzung anwesend, um die Forsteinrichtung für 2019 – 2028 vorzustellen.

Die Forsteinrichtung dient der nachhaltigen Nutzung des Waldes – Herr Rönz wies darauf hin, dass in der Forstwirtschaft das Prinzip der Nachhaltigkeit schon seit rund 300 Jahren beachtet wird. Es darf immer nur so viel Holz entnommen werden wie nachwächst. Neben der Holzproduktion ist bei der Forsteinrichtung auch der Natur- und Biotopschutz, Wasser- und Klimaschutz und auch die Erholungsfunktion des Waldes zu beachten.

Bei der Forsteinrichtung wird aufgrund einer Waldinventur ein Zehn-Jahres-Plan zur Bewirt­schaftung des Waldes aufgestellt. Anhand dieser Inventur werden Handlungsvorgaben erarbeitet. Die Forsteinrichtung legt Zielgrößen zur Entwicklung des Waldes fest (z.B. soll es mehr Tannen und Douglasien, weniger Fichten geben, und insgesamt soll der Nadelholzanteil weiter abnehmen zugunsten des Laubholzanteils), es wird geplant, wie viele Festmeter Holz eingeschlagen werden, auf welchen Flächen verjüngt wird, und welche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Aufgrund der Forsteinrichtung werden dann die Jahrespläne erstellt.

Die Gemeinde Kreßberg hat rund 100 ha Gemeindewald, der aufgrund der Stürme in den letzten Jahrzehnten nur wenig altes, hiebreifes Holz enthält. Der Umbau hin zu mehr Laubbäumen ist in den letzten Jahren schon gut vorangekommen. Für die nächsten zehn Jahre ist ein „Hiebsatz“ von 3368 Festmetern geplant (das ist etwas weniger als in der letzten Dekade); Jungbestandspflege soll auf rund 19 ha stattfinden.

Basierend auf dem Bundesnaturschutzgesetz muss für den Wald auch ein „präventives Kon­zept“ entwickelt werden, damit sich der Lebensraum für geschützte Arten nicht verschlechtert. Daher enthält die Forsteinrichtung auch ein „Alt- und Totholzkonzept“: es werden beispiels­weise einzelne Bäume, aber auch Baumgruppen oder größere Flächen („Waldrefugien“ von einem bis drei ha Größe) festgesetzt, auf denen der Wald sich selbst überlassen wird. Hier werden keine Pflegemaßnahmen durchgeführt, sondern es wird höchstens zur Verkehrssicherung eingegriffen. Die sich selbst überlassenen Bäume bieten Lebensraum für zahlreiche Arten, beispielsweise Bruthöhlen für Spechte, Unterschlupf für Fledermäuse und Insekten, Refugium für Pflanzen und Pilze. Die so aus der Nutzung genommenen Waldflächen können in Form von „Ökopunkten“ beispielsweise als Ausgleich für neue Baugebiete angerechnet werden.

Die Forsteinrichtung wurde vom Gemeinderat wie vorgetragen einstimmig beschlossen.

Das vorgeschlagene Alt- und Totholzkonzept, aufgrund dessen eine Fläche nördlich Wüstenau aus der Nutzung genommen werden sollte, stieß jedoch teilweise auf Widerspruch. Es geht dabei um einen Hektar Wald, bestockt mit 160-jährigen Eichen, der als „Wald­refugium“ sich selbst überlassen werden sollte. Die Entscheidung hierüber wurde vertagt. Nach der Gemeinderatswahl soll das neue Gremium nach einer Waldbegehung entscheiden, ob dort oder evtl. auf einer anderen Fläche ein solches Waldrefugium eingerichtet wird.

Abschließend informierte Michel Rönz den Gemeinderat noch kurz über die bevorstehende Forstreform, die aufgrund des Kartellverfahrens durchgeführt wird. Das Land wurde wegen der gemeinsamen Vermarktung von Holz aus dem Staatswald, Körperschafts- und Privatwald wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht verklagt. Zwar habe das Land Baden-Württemberg den Rechtsstreit in dem Kartellverfahren gewonnen, allerdings wurde die Klage nur aus formellen Gründen abgewiesen. Um weiteren Klagen zuvorzukommen, wird die Forstverwaltung „kartellrechtskonform“ umgebaut. Die Holzvermarktung für den Privatwald wird zukünftig von einem Zusammenschluss der Forstbetriebsgemeinschaften erledigt, und für die „Beförsterung“ werden kostendeckende Gebühren verlangt.

Vorstellung der Ausführungsplanung zur Sanierung der Gemeindehalle Haselhof

Architekt Matthias Weinrich stellte dem Gemeinderat die Ausführungsplanung für den Hallenumbau vor.

Die Halle selbst soll eine neue Deckenstrahlheizung erhalten, die über Strahlungswärme den Fußboden erwärmt. So kann auf die Heizungen an der Nordwand verzichtet und diese für Ausgänge ins Freie geöffnet werden. In den Schwingboden muss dann nicht eingegriffen werden – es reicht aus, den Parkettboden abzuschleifen.

Auch im Vereinszimmer soll der bestehende Parkett erhalten bleiben, die übrigen Räume erhalten neue Vinylböden.

Die Küche erhält eine Edelstahlausstattung anstelle der alten Schränke, und einen neuen Gasherd, außerdem wird eine automatische Löscheinrichtung eingebaut. Damit soll auf teure Brandschutztüren verzichtet werden können.

Die Halle wird nach dem Umbau einen barrierefreien Haupteingang haben. Der Geräteraum wird in einen neu anzubauenden Gebäudeteil verlegt. Der bisherige Geräteraum wird Umkleideraum.

Im Zuge des Umbaus werden die gesamte Elektroinstallation und sämtliche Wasser- und Heizungsleitungen, sowie die sanitären Anlagen erneuert.

Ein Problem ist, dass seitens des Kreisbrandmeisters sehr viele teure Brandschutztüren gefordert werden, die nach Ansicht des Architekten nicht notwendig sind, da von beinahe jedem Raum aus ein direkter Weg ins Freie vorhanden ist. Er wird hierüber nochmals mit dem Kreisbrandmeister verhandeln und, falls nötig, einen Brandschutzexperten einschalten.

Angesichts der angespannten Lage auf dem Handwerkermarkt wird mit einer eineinhalb-jährigen Bauzeit gerechnet – auch sind nach Ansicht des Vorsitzenden günstigere Angebote zu erwarten, wenn der zeitliche Rahmen für die Firmen nicht zu eng gesteckt wird.

Die Gruppen und Vereine müssen während der Bauzeit in die anderen Hallen ausweichen, teilweise kommen sie auch bei der evangelischen Kirchengemeinde unter. Für die Kindergartenkinder bleibt während dieser Zeit neben dem Außenspielgelände nur das großzügige Foyer / Bistro im Kindergarten für Bewegungsspiele.

Die Gewerke sollen im Juni vergeben werden. Der Bauzeitenplan sieht den Baubeginn nun im Juli 2019 und die Fertigstellung Anfang 2021 vor.

Auftragsvergabe zur Lieferung eines Löschfahrzeugs LF 10/6

Die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für die Abteilung Nord basiert auf dem Konzept „Struktur 2010“, das vor ca. 15 Jahren für die Entwicklung der Kreßberger Feuerwehr aufgestellt wurde. Das neue Fahrzeug soll den seitherigen Fahrzeugbestand ersetzen.

Die Feuerwehrabteilung Nord verfügt aktuell über ein Tanklöschfahrzeug 8 (Baujahr 1986 mit starken Getriebeproblemen), sowie über ein Löschfahrzeug 8/18 (Baujahr 1993). Um die Einsatzzeiten auch zukünftig sicherstellen zu können, ist es an der Zeit, ein neues Löschfahrzeug 10/6 zu beschaffen.

Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung wurden die Wünsche der Feuerwehr berücksichtigt. Aufgrund des Auftragswerts wurde europaweit ausgeschrieben.

Zur Submission am 16.01.2019 gingen drei Angebote der Firmen Lentner, Rosenbauer und Thoma Wiss für Fahrgestell und Aufbau ein. Für die Beladung haben wir von den Firmen Barth und Jahn Angebote erhalten. Die Lieferzeit ist mit 12 Monaten bei allen Anbietern gleich lang.

Die Gesamtvergabesumme liegt bei 408.041,93 Euro und damit deutlich über dem Planansatz. Nach Auskunft eines Fachbüros, das die Gemeinde bei der Ausschreibungserstellung unterstützt hat, sind die Angebote aber noch im Rahmen. Für das neue Fahrzeug erhält die Gemeinde eine Förderung von 80.000 Euro.

Entsprechend der Auswertung der Angebote und dem Vorschlag des Fachbüros vergab der Gemeinderat die Lieferung eines MAN-Fahrgestells, sowie des Aufbaus für ein Löschfahrzeug 10/6 an die Firma Rosenbauer aus Luckenwalde (Brandenburg) zum Angebotspreis von 313.565,00 Euro. Der Auftrag zur Beladung wurde an die Firma Barth zum Angebotspreis von 94.476,93 Euro vergeben.

Antrag auf Nutzungsänderung für einen Festsaal in der Hirschbergstraße 9 in Marktlustenau

In einem als „Kunden-Event-Halle“ genehmigten Gebäude in Marktlustenau finden inzwischen zahlreiche Feiern statt. Dass in der Halle inzwischen so viele Veranstaltungen stattfinden, war bei Erteilung der Baugenehmigung noch nicht absehbar. Da die jetzige Nutzung nur zum Teil durch die Genehmigung abgedeckt ist, hat der Betreiber eine Nutzungsänderung beim Baurechtsamt beantragt. Ein Lärmgutachten liegt vor und die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen. Die beantragte Nutzung entspricht auch dem Bebauungsplan. Aus Sicht der Gemeinde stehen der Nutzungsänderung somit keine öffentlichen Belange entgegen.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Antrag auf naturschutz- und baurechtliche Genehmigung für die Auffüllung des Grundstücks Flst. 2622, Gemarkung Waldtann

Für einen an der L 1010 zwischen Waldtann und Bergbronn gelegenen Acker liegt ein Antrag auf Auffüllung vor. Der Acker, der eine starke Senke aufweist, soll um bis zu 3,70 m mit Erdaushub (Lehm, Sand und Gestein) aufgefüllt werden. Es handelt sich um Auffüllmaterial der Einbauklasse „Z 0“, d.h., um unbelastetes Material.

Die Auffüllmenge beträgt rund 48.000 Tonnen, das entspricht etwa der Ladung von 4.800 Dreiachsern.

Da der Erdaushub vor der Anlieferung regelmäßig untersucht wird, und die Klasse „Z 0“ unbedenklich ist, gibt es keinen Grund, den Antrag abzulehnen. Der Gemeinderat erteilte daher mit großer Mehrheit sein Einvernehmen zu dem Antrag.

Verlängerung der Fischereipachtverträge über den Schönbach und den Stegenhofweiher

Der Stegenhofweiher ist privat an mehrere Pächter gemeinsam verpachtet, und der Schönbach, dessen Pachtvertrag für das Teilstück oberhalb des Schönweihers bis Bergertshofen anstand, ist an den Angelsportverein Crailsheim verpachtet. In beiden Fällen hatten die bisherigen Pächter wieder Interesse. Da die Gewässer von den Pächtern gut gepflegt wurden, und es auch sonst nichts zu beanstanden gab, wurden beide Fischgewässer für die kommenden zwölf Jahre wieder an die bisherigen Pächter verpachtet.

Annahme von Spenden

Die VR-Bank Dinkelsbühl hat der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg kürzlich eine größere Spende zukommen lassen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende zu.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Aus dem Gemeinderat wurde nach den Kosten der Erschließung des Gewerbegebiets Bergbronn gefragt. Diese werden auf 3,5 Mio. Euro (für die Herstellung der Straßen einschließlich der Straßenbeleuchtung, Wasser- und Abwasserleitungen) geschätzt, wobei der Vorsitzende darauf hinwies, dass zum jetzigen frühen Stadium (der Bebauungsplan ist noch im Entwurfsstadium) noch keine sehr genauen Vorhersagen möglich sind.

Weitere Anfragen betrafen die Öffnungszeiten des Freibads und Beschädigungen an Verdohlungen durch eine Baustelle im Ruhwald.

Bericht über die Sitzung vom 14.01.2019 | 24.01.2019

Vorstellung der geänderten Planung für das Geschäfts- und Ärztehaus Untere Hirtenstraße 36 in Waldtann   

Architekt Andreas Günther hat die Pläne für das Geschäfts- und Ärztehaus, das in der Ortsmitte Waldtanns entstehen soll, nun zur Genehmigungsreife gebracht. Gegenüber dem vor zwei Monaten vorgestellten Entwurf, bei dem mit Kosten von rund 5,2 Mio. Euro zu rechnen war, wurde der umbaute Raum nun reduziert. Das zweite Obergeschoss, in dem Wohnungen vorgesehen waren, soll entfallen. Nun sind nur noch zwei Stockwerke (Erdgeschoss und erstes Obergeschoss) geplant.

Im Erdgeschoss wurde gegenüber der bereits vorgestellten Planung nichts geändert, hier sollen eine Bankfiliale, eine Bäckereifiliale und eine Arztpraxis untergebracht werden. Im Obergeschoss ist Platz für drei Einheiten, voraussichtlich 2 Arztpraxen und eine Facharztpraxis oder eine andere Praxis für den Gesundheitsbereich (etwa Physiotherapie). Sollten nicht so viele Praxisräume gebraucht werden, kann eine Einheit auch als Wohnung genutzt werden. Da der Innenausbau im Trockenbau vorgesehen ist, können die einzelnen Einheiten flexibel nach dem Bedarf der Nutzer eingeteilt und gestaltet werden.

Das Dach soll zunächst nicht ausgebaut werden – später ist bei Bedarf aber ein Ausbau für Wohnnutzung möglich. Die Treppe und der Aufzug soll daher gleich bis ins Dachgeschoss geführt werden.

Das Gebäude soll teilunterkellert werden; das Untergeschoss enthält neben Technik- und Lagerräumen einige Stellplätze für die Arztpraxen. Auch nördlich und südlich des Gebäudes sind zahlreiche Stellplätze vorgesehen, und zwischen dem Gebäude und der Straße bleibt eine kleinere Freifläche mit „Dorfplatzcharakter“.

Das zweite Obergeschoss, das zunächst noch geplant war, entfällt zum einen wegen der Kosten, aber auch, weil ein Gebäude dieser Größe nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde wahrscheinlich nicht genehmigt worden wäre. Das nun geplante Gebäude ist geringfügig niedriger als das benachbarte Rathaus.

Zur Kostenreduzierung wäre es nach Auskunft von Architekt Günther theoretisch möglich, zunächst nur das Erdgeschoss zu bauen und das Dach (Holzkonstruktion) später abzu­nehmen, einen zweiten Stock zu erstellen und das Dach wieder draufzusetzen. Hiervon nahm der Gemeinderat jedoch Abstand, da es weitaus wirtschaftlicher ist, das Gebäude auf einmal zu erstellen.

Bei der nun vorgestellten Planung ist von Baukosten von etwa 3,1 Mio. Euro auszugehen – dies sind die reinen Baukosten, ohne Nebenkosten und Außenanlagen.

Die Frage, ob das Gebäude von der Gemeinde oder von einem Investor gebaut werden sollte, wurde kontrovers diskutiert. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte die Gemeinde die Nutzung des Gebäudes und die Festlegung der Mieten selbst in der Hand behalten, weshalb ein Investor für ihn eher nicht infrage kommt. Außerdem muss das Gebäude nun, nachdem die Bank und die Bäckerei durch einen Brand derzeit keine Räumlichkeiten mehr haben, möglichst schnell gebaut werden. Die Suche nach einem Investor und dann vermutlich notwendige Planänderungen nach seinen Vorstellungen würde die Verwirklichung weiter verzögern. Bei den Wohnungen, die später im Dachgeschoss gebaut werden, könnte man jedoch über die Veräußerung von Eigentumswohnungen nachdenken.

Zwar stellt dieses Gebäude eine sehr große finanzielle Belastung für die Gemeinde dar, jedoch stehen der Investition später auch Mieteinnahmen gegenüber.

Die Baugenehmigung sollte nach Ansicht des Vorsitzenden auf der Grundlage des nun vorgestellten Plans beantragt und der Bau so schnell wie möglich umgesetzt werden. Nach Ansicht von Architekt Günther sollte es möglich sein, das Gebäude innerhalb eines Jahres ab Erteilung der Baugenehmigung zu erstellen.

Der Gemeinderat stimmte schließlich mit großer Mehrheit zu, auf Grund der vorgestellten Pläne die Baugenehmigung für das Geschäfts- und Ärztehaus zu beantragen.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hofwiesen II“ in Bergbronn

In Bergbronn gibt es seit längerem keine Bauplätze mehr. Nun gibt es durch eine Änderung des Baugesetzbuches vorübergehend die Möglichkeit, kleinere Neubaugebiete, die sich an bebaute Ortsteile anschließen, in einem vereinfachten Verfahren auszuweisen. Voraussetzung ist allerdings, dass jeweils nicht mehr als 1 ha überbaubare Fläche erschlossen wird.

Da in dem vereinfachten Verfahren keine artenschutzrechtliche Überprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ist dieses Verfahren nicht so langwierig wie ein „normales“ Bebauungsplanverfahren.

Südlich des Baugebiets Käsäcker in Bergbronn bietet sich eine Fläche für ein Baugebiet an. Der Gemeinderat stimmte der vorgesehenen Abgrenzung zu und fasste auf Antrag des Vorsitzenden den Beschluss, für diese Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der nächste Schritt ist nun die Erstellung eines Entwurfs für diesen Bebauungsplan, der dann öffentlich ausgelegt wird. Im Auslegungsverfahren haben Bürger und Behörden dann die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rosenbühl II“ in Marktlustenau

Auch in Marktlustenau sollte nach Ansicht des Vorsitzenden von der Möglichkeit der vereinfachten Aufstellung eines Bebauungsplans Gebrauch gemacht werden. Die Fläche zwischen dem Bauhof und dem Wohngebiet Rosenbühl soll – sofern die Grundstückseigentümer verkaufsbereit sind – überplant werden.

Der Gemeinderat fasste auch für dieses Gebiet den Aufstellungsbeschluss.

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Abrundungs- und Ergänzungs­satzung Ruppersbach

Nachdem ein Anwohner aus Ruppersbach am Ortsrand ein Wohnhaus bauen möchte, sollte für Ruppersbach durch eine Satzung festgelegt werden, welche Flächen dem Innen- und welche dem Außenbereich zuzurechnen sind. Der Entwurf für einen Abrundungsplan, den der Vorsitzende in der Sitzung vorstellte, umfasst zwei bisher unbebaute Teilflächen, auf denen dadurch Wohnbebauung möglich werden soll. Eine Anfrage bei den Anliegern hat ergeben, dass für weitere Flächen kein Bauinteresse besteht.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf zu, mit diesem soll das Auslegungsverfahren durchgeführt werden.

Satzung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2019

Damit anlässlich des Kreßberger Frühlings und des Kreßberger Herbstes Sonntagsverkauf möglich ist, muss die Gemeinde per Satzung verkaufsoffene Sonntage festlegen. Für das Jahr 2019 sollen dies der 7. April und der 27. Oktober sein.

Der Gemeinderat stimmte der Satzung einstimmig zu.

Vergabe der Planungsleistungen für den Anschluss der Sammelkläranlage Wüstenau an die Sammelkläranlage Riegelbach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.11.2018 die Planungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Riegelbach an die Firma CDM Smith GmbH vergeben. Im Gespräch mit der Förderbehörde und den Ingenieuren/Kooperationspartnern von CDM hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass es sinnvoll ist, auch gleich die Planung der Zuleitung von der Kläranlage Wüstenau zur Sammelkläranlage Riegelbach mit in den ersten Förderantrag aufzunehmen. Hintergrund sind die unterschiedlichen Fördermodalitäten des Landes für Sanierung/Umbau und Neubau von Kläranlagen.

Für die Planung dieses Anschlusses beträgt das Ingenieurhonorar rund 58.000 Euro. Im Haushaltsplan 2019 sind ausreichend Mittel eingestellt, zudem steht ein noch Haushaltrest aus 2017 zur Verfügung.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro CDM Smith um die Planung des Anschlusses der Kläranlage Wüstenau an die Sammelkläranlage Riegelbach zu erweitern.

Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Der Gemeinderat bestellte den Gemeindewahlausschuss für die bevorstehenden Kommunalwahlen. Der Gemeindewahlausschuss ist unter anderem zuständig für die Zulassung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl und für die Feststellung des Gesamtergebnisses in der Gemeinde. Zugleich sollen ihm die Aufgaben des Briefwahlvorstandes übertragen werden.

Folgende Personen wurden in den Gemeindewahlausschuss gewählt:

Vorsitzende:                                     Birgit Macho,

stellv. Vorsitzender:                         Reinhold Kett,

Beisitzer:                                          Helmut Fach,

                                                         Philipp Kamm,

stv. Beisitzerinnen:                           Gerhard Bullinger,

                                                         Adelheid Oupor.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Haushaltserlass 2019

Der Vorsitzende gab den Haushaltserlass der Aufsichtsbehörde bekannt. Die Prüfung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreßberg durch die Kommunalaufsicht hat keinerlei Anstände ergeben. Die Gesetzmäßigkeit von Haushaltsplan und Haushaltssatzung wurden bestätigt und die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen wurden genehmigt. Die Prüferin ging insbesondere auf die großen Investitionen ein, die in den kommenden Jahren geplant sind, und die nur mit erheblichen Kreditaufnahmen gestemmt werden können. Angesichts der gesunden Finanzstruktur der Gemeinde und der Werte, die im Infrastruktur- und Daseinsvorsorgebereich geschaffen werden, wurden jedoch keinerlei Bedenken gegen diesen Anstieg der Verschuldung in den kommenden Jahren angemeldet. 

FFH-Gebiete

Die Gemeinde wurde kürzlich zur Festsetzung von FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Gebieten) angehört. Trotz der vorgebrachten Argumente wurde leider an der geplanten Abgrenzung dieser nur eingeschränkt bewirtschaftbaren und nutzbaren Flächen festgehalten. Die Gebiete befinden sich bei Leukershausen, Gaisbühl und bei Asbach, wobei das Gebiet bei Asbach am problematischsten ist, da es die Weiterentwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebs beeinträchtigen kann.

Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin hatte noch Fragen zum geplanten Geschäfts- und Ärztehaus in Waldtann und zum neuen Baugebiet in Marktlustenau.

Bericht über die Sitzung vom 17.12.2018 | 24.01.2019

Beschluss des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2019

Nachdem der Haushalt der Gemeinde Kreßberg für das kommende Haushaltsjahr in der letzten Sitzung ausführlich vorberaten worden war, war der Beschluss eigentlich nur noch „Formsache“. Gegenüber der Vorberatung waren keine Änderungen nötig. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2019 mit einem Gesamtvolumen von 17.756.624 Euro, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 11.653.572 Euro und auf den Vermögenshaushalt 6.103.052 Euro. Dass der Vermögenshaushalt im kommenden Jahr ein für Kreßberger Verhältnisse so außergewöhnlich großes Volumen hat, liegt an den großen Investitionen, die im kommenden Jahr geplant sind, und ist nach den Worten des Vorsitzenden somit gerechtfertigt. Die Investitionen etwa die in die Nahversorgung, Breitbandversorgung oder Modernisierung der Abwasserbeseitigung sind für die Entwicklung der Gemeinde unabdingbar.

Durch die hohen Investitionen sind für das kommende Jahr Kreditaufnahmen in Höhe von 2.552.500 Euro eingeplant. Außerdem enthält der Haushalt Verpflichtungsermächtigungen (= Ermächtigung, Verpflichtungen einzugehen, die sich finanziell erst in den Folgejahren auswirken) in Höhe von 6.138.400 EUR

Die Hebesätze für Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (430 v.H. der Steuermessbeträge), Grundsteuer B (400 v.H.) und Gewerbesteuer (350 v.H.) bleiben unverändert.

Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage mit 140 m Nabenhöhe und 3 MW Nennleistung auf den Flurstücken 1570, 1569 und 1568 der Gemarkung Waldtann durch die Naturenergie Zeilinger UG (haftungsbeschränkt), Markt Erlbach

Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau-Kreßberg hat in seinem Flächennutzungsplan Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen. In der Vorrangfläche westlich von Waldtann ist nun eine Windenergieanlage mit 3 Megawatt Nennleistung, einer Nabenhöhe von 139,80 m und einer Gesamthöhe von 199,8 m geplant. Nachdem Windenergieanlagen baurechtlich „privilegiert“ sind und die Anlage in der dafür vorgesehenen Vorrangfläche geplant ist, und auch keine von der Gemeinde zu vertretenden öffentlichen Belange gegen die Erteilung der Genehmigung sprechen, beantragte Bürgermeister Robert Fischer, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen. Nach den rechtlichen Vorschriften besteht für die Antragsteller ein Anspruch auf die Genehmigung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Auch sei es nicht logisch, zuerst Vorrangflächen auszuweisen und anschließend das Einvernehmen zu Windrädern in diesen extra dafür ausgewiesenen Flächen zu verweigern.

Die Genehmigungsfähigkeit selbst (etwa Einhaltung von Abständen, Lärmgrenzen usw.) wird vom Landratsamt geprüft. Eine erste Anlage ist bereits genehmigt worden. Die Vorrangfläche hat insgesamt Platz für vier Windenergieanlagen, weitere Anlagen sind aber derzeit nicht geplant.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden Bedenken gegen die Erteilung des Einvernehmens geäußert und beantragt, dieses zu verweigern. Der Lärm von Windenergieanlagen sei in großem Abstand hörbar und belästigend. Es lägen mittlerweile auch wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vor, dass der Infraschall, der von den Anlagen kommt, in wesentlich größerem Abstand wahrzunehmen sei, als bisher angenommen. Auch nehme das Wissen um die schädlichen Auswirkungen der Windkraftanlagen ständig zu, was aber in den derzeit geltenden Normen noch keinen Niederschlag gefunden habe. Man sollte dem „Massen­menschenversuch“ nicht zustimmen und deshalb das Einvernehmen trotz Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung verweigern.

Bei der anschließenden Abstimmung stimmte eine große Mehrheit der Gemeinderäte für die Erteilung des Einvernehmens.

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Außenbereichssatzung „Asbach“

Der Ortsteil Asbach ist im Flächennutzungsplan als „Außenbereich“ (Fläche für die Landwirtschaft) ausgewiesen. Wohnbebauung ist somit dort nicht möglich, sondern lediglich Baumaßnahmen, die „privilegiert“ sind, da sie beispielsweise der Landwirtschaft dienen. Da aber Einwohner aus Asbach, die keine Landwirtschaft betreiben, dort bauen möchten, wurde nach einer Möglichkeit gesucht, dies zu ermöglichen. Durch eine „Außenbereichssatzung“ nach § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches kann die Gemeinde Bereiche im Außenbereich, in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, abgrenzen. Der Nachteil dieser Satzung ist, dass im Gegensatz zu einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung keine zusätzlichen Flächen hinzugenommen werden können; die Abgrenzung ist nur unmittelbar um die vorhandene Bebauung möglich. Mit der Baurechtsbehörde wurde im Vorfeld abgeklärt, welcher Bereich genehmigungsfähig ist und die Abgrenzung demensprechend gewählt. Der Bau von zwei bis drei Wohnhäusern ist in der gewählten Abgrenzung gut möglich.

Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Entwurf der Außenbereichssatzung zu und fasste den Auslegungsbeschluss.

Ergänzungssatzung „Bergbronn Süd-West“

a.) Abwägung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen

b.) Satzungsbeschluss

Zur Ergänzungssatzung Bergbronn Süd-West gingen weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange irgendwelche Einwendungen oder Anregungen ein.

Somit war eine Abwägung nicht erforderlich und die Ergänzungssatzung konnte vom Gemeinderat beschlossen werden. Mit dem Inkrafttreten der Satzung ist der gewünschte Bau eines Einfamilienwohnhauses nun also möglich.

Widmung der Straßen im Baugebiet „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ in Mariäkappel

Die neuen Straßen im Wohngebiet „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ sind nun gebaut. Der Gemeinderat hat ja bereits am 4. Juni die Straßennamen „Bürgermeister-Strebel-Straße“ und „Dr.-Straub-Straße“ vergeben. Um die STraßen offiziell dem Verkehr zu übergeben, müssen sie nach Straßengesetz „gewidmet“ werden. Der Gemeinderat stimmte der Widmung einstimmig zu.

Straßenbenennung „In den Brühlwiesen“ in Waldtann für die Ergänzungssatzung Untere Hirtenstraße

Die Grundstücke, die durch die Ergänzungssatzung „Untere Hirtenstraße“ in Waldtann bebaubar wurden, sind durch einen bisher nur landwirtschaftlich genutzten Weg erschlossen, der keinen Namen hat. Für die beiden neuen Wohngrundstücke wurde der Straßennamen „In den Brühlwiesen“ festgelegt, der sich vom dortigen Gewannnamen ableitet.

Annahme von Spenden

Alle drei Kindergärten der Gemeinde haben im letzten Monat Spenden erhalten, die erst nach Zustimmung des Gemeinderats angenommen werden dürfen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme einstimmig zu.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Baumfällungen in Marktlustenau

Der Vorsitzende gab bekannt, dass eine Reihe von Schwarzpappeln, die im „Rosenbühl“ in Marktlustenau standen, wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit abgeholzt werden mussten. Einige der Bäume waren bereits abgestorben, andere nur geschädigt, aber nach Aussage des Baumexperten Dr. Löchner nicht bzw. nur bedingt erhaltenswert. Somit wurden alle Bäume gefällt, diese werden im kommenden Jahr durch neue Laubbäume ersetzt.

Kioskbetreiber fürs Freibad Bergertshofen gesucht

Bürgermeister Robert Fischer wies darauf hin, dass bisher trotz Annoncen noch kein neuer Betreiber für das Freibadkiosk gefunden werden konnte.

Anfragen

Wegen der abgebrannten Bäckereifiliale und der derzeit nicht nutzbaren Bankfiliale in Waldtann wurden mögliche provisorische Unterbringungsmöglichkeiten besprochen. Sollte hier keine schnelle Lösung möglich sein, wurde auch die Gründung eines „Wer hilft wem“- Vereins angeregt. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung bereits Gespräche mit der Bank und der Bäckerei führte, es ist zu hoffen, dass eine schnelle  Übergangslösung gefunden wird.

Weitere Themen waren der Breitbandausbau und die voraussichtlichen Kosten für die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebiets in Bergbronn.

Vonseiten der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Zum Abschluss des Jahres sprach der stellvertretende Bürgermeister Ulrich Bayer im Namen des Gemeinderats der Gemeindeverwaltung und sämtlichen Beschäftigten und Mitarbeitern in allen Bereichen – Bauhof, Kindertagesstätten, Schule, Abwasserbeseitigung, Freibad usw., aber auch allen ehrenamtlich Tätigen seinen Dank für die gute geleistete Arbeit aus.

Auch Bürgermeister Robert Fischer dankte dem Gemeinderat für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr, aber auch allen anderen, die sich ehrenamtlich für die Gemeinde einsetzen. Den Bediensteten habe er seinen Dank bereits bei der kürzlich stattgefundenen Personalversammlung ausgesprochen. Auch bei den Bürgern, die regelmäßig die Sitzungen besuchen, bedankte er sich für ihr Interesse und sprach allen die besten Wünsche für die Feiertage und das neue Jahr aus.

Bericht über die Sitzung vom 19.11.2018 | 29.11.2018

Vorberatung der Haushaltssatzung und der Haushaltsplanung 2019

Bürgermeister Robert Fischer stimmte den Gemeinderat auf ein ausgabenintensives Jahr 2019 ein – der Gemeinde stehen in nächster Zukunft gewaltige Investitionen bevor. Die Fachbeamtin für das Finanzwesen wies zudem darauf hin, dass es der letzte kameralistische Haushaltsplan der Gemeinde Kreßberg sein wird, da ab 2020 auf die doppische Haushaltsführung umgestellt wird.

Dank der anhaltend robusten und stabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland fallen die Orientierungsdaten im Haushaltserlass des Innenministeriums für 2019 erneut sehr positiv aus. In Kreßberg können wir insbesondere mit Gewerbesteuereinnahmen auf Rekordniveau rechnen. Die Umlagebelastungen nehmen im Saldo leicht ab. Besonders deutlich zeigt sich die prog­nostizierte Steigerung der Gesamtwirtschaft im Planansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Hier rechnen wir mit einem deutlichen Plus von rund 142.000 Euro im Vergleich zur Planung 2018.

Die Schlüsselzuweisungen liegen mit 1,63 Mio. € rund 43.500 Euro über dem Ansatz von 2018 (1,59 Mio. €). Die FAG-Umlage steigt aufgrund der anhaltend positiven Entwicklung der Gemeinde in den vergangenen Jahren moderat um rund 14.000 Euro. Im Saldo ergibt sich jedoch eine geringere Umlagebelastung, da der Landkreis angekündigt hat, vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses durch den Kreistag, die Kreisumlage um 0,75 Prozentpunkte zu senken. Daraus ergeben sich im Vergleich zu 2018 Wenigerausgaben in Höhe von rund 30.000 Euro.

Die Gebühreneinnahmen steigen leicht um voraussichtlich 15.000 Euro.

Der Planansatz für die Gewerbesteuer wird im Vergleich zu allen Vorjahren einen deutlichen Sprung nach oben machen. Hintergründe sind neben der guten Konjunktur Nachzahlungen aus Vorjahren, sowie veränderte Besteuerungsgrundlagen. Die Verwaltung rechnet daher mit 740.000 Euro mehr, als noch im Plan 2018 (2,5 Mio. Euro).

2019 werden weiterhin notwendige Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen fortgesetzt. Der vor­gesehene Betrag mit 400.000 Euro liegt um 80.000 € unter dem Betrag aus 2018. Der gesamte Verwaltungs- und Betriebsaufwand steigt auf 1.930.080 Euro (Vorjahresansatz 1.836.830 €). Hintergrund sind unter anderem die Anmietung der Krippenräume in Haselhof (+10.000 Euro), die Fremdvergabe von Reparaturen an Fahrzeugen (+20.000 Euro) und die Abwasserabgabe (+39.437 Euro). Die Ausgaben für die Abwasserabgabe werden uns jedoch in den Folgejahren durch die ge­planten Sanierungsmaßnahmen (Fremdwasserbeseitigung, Kanalsanierung) wieder gutgeschrieben.

Die Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Höhe der Gewerbesteuereinnahmen und steigt daher im kommenden Jahr um rund 141.500 Euro auf 485.714 Euro. Zusätzlich steigen die Personalausgaben um ca. 252.000 € auf 2.610.679 € deutlich an (Vorjahr: 2.358.826 €). Ursächlich sind neben den üblichen Tarifsteigerungen v.a. zusätzliche Einstellungen im Kindergarten- und Krippenbereich.

Wichtige Kennzahl eines jeden Haushalts ist die Höhe der Zuführung an den Vermögenshaus­halt, die mit 1.346.781 Euro (Plan Vorjahr: 808.873 €) beachtlich hoch ausfallen wird. Nach Abzug der Kredittilgungen (245.052 Euro) können wir Eigenmittel in Höhe von rd. 1.101.729 € als sog. Nettoinvestitionsrate für die vorgesehenen Investitionsvorhaben zur Verfügung stellen. Trotz der Rekordzuführung kommen wir jedoch 2019 nicht ohne Kreditaufnahme aus, denn dieser Betrag reicht bei weitem nicht für die anstehenden investiven Vorhaben aus.

Der Vermögenshaushalt weist mit rd. 6,1 Mio. Euro ein Rekordvolumen auf (2018: 4,35 Mio. Euro).

Im investiven Bereich haben wir aktuell so viele Vorhaben, dass wir uns darauf einstellen müssen, Projekte zu verschieben oder zumindest zeitlich zu strecken. Gehörten noch vor nur rund zehn Jahren Projekte wie „Gasversorgung“, „Wohnraumbeschaffung“ und „Arztpraxen“ ganz klar nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge, kam es hier in jüngster Zeit zu einem deutlichen Wandel. Auch vom Breitbandausbau in kommunaler Hand mit einer Mittelbindung von über 5,6 Millionen Euro hat damals noch niemand gesprochen. Sollen in unserer Gemeinde jedoch keine Standortnachteile eintreten, so gilt es hier in Vorleistung zu treten. Für den bereits in 2017 und 2018 anfinanzierten Breitbandausbau ist deshalb eine weitere Rate mit einer Million Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,463 Mio. Euro eingestellt. Der Gemeinderat wurde im Finanzzwischenbericht 2018 über die Kostensteigerung in diesem Bereich unterrichtet. Der Gasausbau erfordert einen Zuschuss in Höhe von 620.000 Euro, aufgeteilt auf die kommenden zwei Jahre.

Der Bau des Ärzte- und Geschäftshauses muss in sinnvolle Bauabschnitte eingeteilt werden, damit wir die Grenze unserer Leistungsfähigkeit nicht überschreiten. Eingeplant ist daher mittelfristig nicht der gesamte, in der Sitzung vom 15.10.2018 vorgestellte Umfang, sondern lediglich der Ausbau des Unter- und Erdgeschosses. Für den ersten Bauabschnitt fallen nächstes Jahr 2,3 Millionen Euro an.

Der Abwasserbereich wird uns in den kommenden Jahren mit sehr hohen Investitionssummen treffen. Allein die Kanaluntersuchung vom August 2017 hat einen voraussichtlichen Sanierungsbedarf in Höhe von rund 2,0 Mio. Euro ergeben, den wir auf vier Jahre splitten müssen. Hierfür wurde im September erneut ein Förderantrag gestellt, nachdem er 2018 abgelehnt wurde. Mit einer Kostensteigerung von rund 390.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr müssen wir bei diesem Projekt aufgrund der ausgelasteten Tiefbauunternehmen jedoch rechnen (gesamt also 2,39 Mio. €). Da die Maßnahme mit rund 80% bezuschusst werden kann, bleibt uns nur übrig, auf einen positiven Förderbescheid im kommenden Jahr zu hoffen.

Das Strukturgutachten zur Kläranlage Riegelbach wurde dem Gemeinderat von den Weber-Ingenieuren aus Pforzheim vorgestellt. Es gilt nun, Planunterlagen auszuarbeiten, um einen Förderantrag stellen zu können. Allein die Planung dieses Projekts, das in verschiedene Bauabschnitte eingeteilt werden muss, wird rund 250.000 Euro kosten.

Die in die Jahre gekommene Halle in Haselhof soll ab Februar 2019 für rund 1,9 Mio. Euro generalsaniert werden. Dafür ist ein Teilbetrag in Höhe von 700.000 Euro für 2019 (2018: 400.000 Euro) eingestellt. Gefördert wird die Sanierung vom Land durch die Förderprogramme „Ausgleichstock“ und „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ mit insgesamt 843.000 Euro.

Eine Umlage in Höhe von 210.000 Euro an den Zweckverband „Interkommunaler Gewer­bepark Kreß­berg – Fichtenau“ ist ebenso eingeplant, wie die Baulanderschließung der Bauge­biete „Brunnenhäusle“ und „Bergbronner Feld“ (beide Waldtann). Als freiwillige Aufgabe wird eine Breitwellenrutsche im Freibad installiert, die bereits 2018 anfinanziert wurde und für die weitere 110.000 Euro eingeplant sind.

Für den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken sind nur noch 100.000 Euro vorgesehen.

Finanziert werden diese Investitionen 2019 u.a. mit rund 1,17 Mio. Euro an Zuweisungen und einer Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“ in Höhe von rund 465.771 Euro. Da 2019 Kredite in Höhe von 2.552.500 Euro aufgenommen werden müssen, steigt auch die Tilgung in diesem Haushaltsjahr auf rund 245.000 Euro (Vorjahr: 190.052). Der Schuldenstand wird Ende 2019 auf voraussichtlich 3.577.432 € ansteigen. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt damit auf 900 € (Vorjahr: 318 Euro pro Einwohner). Damit sind wir dann im Vergleich mit den anderen Altkreisgemeinden weit hinten platziert.

Zur mittelfristigen Finanzplanung führte Annemarie Mürter-Meyer aus, dass in Anbetracht der vielen Investitionen, die mittel- bis langfristig auf uns zukommen, in den kommenden Jahren der „Allgemeinen Rücklage“ alles bis auf die Mindestrücklage entnommen werden muss. Zusätzlich müssen bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (2022) voraussichtlich Kredite in Höhe von 5,27 Millionen Euro aufgenommen werden.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen wies darauf hin, dass der Handlungsspielraum der Gemeinde aufgrund der aufgezählten Projekte bis zum Ende des Finanzierungszeitraums mit einer voraussichtlichen Pro-Kopf-Verschuldung von 1.325 Euro nahezu bis auf Null reduziert sein wird. Wir bewegen uns dann am Rande unserer Leistungsfähigkeit. Ein Punkt, der keinesfalls überschritten werden dürfe.

In der anschließenden Diskussion wurde von den Gemeinderäten insbesondere der starke Anstieg der Verschuldung thematisiert, die Notwendigkeit der geplanten Investitionen stand jedoch außer Frage. Beim Ärztehaus Waldtann sollte aber nach Möglichkeit noch versucht werden, einen privaten Investor zu finden.

Sowohl beim Breitbandausbau, beim Gasnetz, bei der Abwasserreinigung oder auch bei der Sicherung der Grundversorgung für die Bevölkerung ist nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer Sparen nicht angebracht. Zwar seien die vorgestellten Zahlen auf den ersten Blick erschreckend. Wenn aber die für die Bevölkerung wichtigen Infrastruktureirichtungen fehlten, nützte auch ein niedriger Schuldenstand nichts – Bauinteressenten fragen für gewöhnlich nach der Breitbandversorgung oder nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten, nicht aber nach der Pro-Kopf-Verschuldung.

Der Vorsitzende erinnerte daran, dass die Gemeinde in den 80’er Jahren bereits einmal sehr hoch verschuldet war, nachdem die großen Infrastrukturmaßnahmen Abwasserbeseitigung und Wasser­versorgung angegangen wurden – von den damals getätigten Investitionen profitiere die Gemeinde aber bis heute. Ähnlich wichtig wie damals die Abwasserbeseitigung sei heute beispielsweise der Breitbandausbau. Man dürfe es nicht soweit kommen lassen, dass die Gemeinde ein Infrastrukturproblem bekommt. Die vorgestellten Themen müssten einfach eins nach dem anderen abgearbeitet werden, wobei der Gemeinde das derzeit immer noch niedrige Zinsniveau entgegenkommt.

Bürgermeister Robert Fischer erörterte noch die Fördermöglichkeiten für die verschiedenen Maßnahmen.

Tenor der abschließenden Beratung war schließlich, dass es zwar ein Risiko sei, Investitionen in einem so großen Umfang zu planen, und dass man nur hoffen könne, dass die Annahmen auf der Einnahmenseite wie geplant eintreffen, dass man es aber wagen sollte, um den Standort Kreßberg auch für die Zukunft attraktiv zu gestalten.

Der Gemeinderat billigte schließlich den Entwurf. Auf der Grundlage der vorgestellten Zahlen soll die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 in der nächsten Sitzung beschlossen werden.

Vergabe der Planungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Riegelbach

Die Weber-Ingenieure GmbH aus Pforzheim hat in den vergangenen beiden Jahren ein Abwasserkonzept für die Gemeinde Kreßberg ausgearbeitet. Das Strukturgutachten dazu hat ergeben, dass es am sinnvollsten ist, die Kläranlage in Riegelbach zu sanieren und so aufzudimensionieren, dass die Kläranlagen Wüstenau und Bergbronn mittel- und langfristig an die Hauptkläranlage in Riegelbach angeschlossen werden können. Die Grobkostenschätzung ging 2017 von Gesamtkosten (ohne Gutachten und Umweltverträglichkeitsprüfung) in Höhe von 10,2 Millionen Euro aus.

Nun gilt es, das Projekt in sinnvolle Bauabschnitte aufzuteilen, um die Finanzierung gewährleisten zu können. Dazu soll zum Oktober 2019 zunächst ein Förderantrag für die Sanierung und die Erweiterung der Kläranlage Riegelbach (Baukostenumfang rund 4,1 Mio. € - verteilt auf mehrere Jahre) beim Regierungspräsidium gestellt werden. Für diesen ersten Teilförderantrag werden Planungsleistungen in Höhe von rund 200.000 Euro anfallen.

Die Gemeinde hat daher neben dem Angebot, das die Weber- Ingenieure unterbreitet haben, noch ein Angebot von der CDM-Smith Consult GmbH eingeholt.

Beide Büros bieten auf Grundlage der HOAI an. Das Angebot von CDM ist dennoch um einiges günstiger, da CDM einige Posten anders berechnet, und beispielsweise auf Zuschläge für den Umbau verzichtet, die bei den Weber-Ingenieuren mit 20 % berechnet werden.

Der Planungsauftrag für die Teilleistung „Ingenieurbauwerke“ bis zur Genehmigungsplanung sowie die Teilleistungen „Tragwerksplanung“ und „Technik“ bis zur Leistungsphase „Entwurfs­planung“ wurde vom Gemeinderat einstimmig an die Firma CDM Smith GmbH vergeben.

Antrag der Sportfreunde Leukershausen-Mariäkappel zur Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen

Die Sportfreunde haben den Kunstrasenplatz am Tennisplatz Haselhof saniert und den Spielplatz am Sportplatz Wüstenau generalüberholt.

Der Gemeinderat stimmte auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig zu, diese Leistungen des Vereins mit 2.000 € zu unterstützen.

Annahme von Spenden

Die Kindergärten der Gemeinde haben in den letzten Monaten verschiedene Spenden von insgesamt ca. 1.600 € erhalten. Diese dürfen nur mit Zustimmung des Gemeinderats angenommen werden. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu.

Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen

Der Vorsitzende gab einige Termine bekannt.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat zum geplanten Gasausbau wies er ferner auf ein Angebot der EnBW hin: Anliegern, die später an die geplante Gasleitung anschließen möchten, die aber bereits jetzt eine neue Heizung brauchen, wird vorübergehend ein Flüssiggastank zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt.

Anfragen der Gemeinderäte betrafen ferner den Breitbandausbau und die Aufstellung der Geschwindigkeitsmesstafel in Waldtann.

Vonseiten der Bürger wurden keine Fragen gestellt.

Bericht über die Sitzung vom 15.10.2018 | 18.10.2018

Auswahl eines Fahrzeugs für das Projekt „Dorf-Auto“

Nachdem der Gemeinderat in der letzten Sitzung beschlossen hat, ein E-Auto als Dorf-Auto anzuschaffen, musste nun noch der Fahrzeugtyp ausgewählt werden.

Der Anbieter, die Firma Autohaus Baur GmbH, Mutlangen, stellte dem Gemeinderat die bei­den zur Auswahl stehenden Fahrzeuge vor – es handelt sich um einen Nissan e-NV200 Evalia („Mini-Van“, 7-Sitzer), und um einen Nissan Leaf (Kompaktklasse). Nachdem Reimund Baur in der Sitzung den Mini-Van zum selben Preis anbot, wie die Kompaktklasse, entschied sich der Gemeinderat einstimmig für den Nissan e-NV200 Evalia. Für die künftigen Nutzer fallen pro Stunde 5,- € und pro Kilometer 16 Cent an Kosten an – die Stromkosten sind darin enthalten.

Geliefert werden soll das Fahrzeug, sobald die Ladesäule der EnBW vor dem Rathaus installiert ist – voraussichtlich im Frühjahr 2019.

Vorstellung der Planung für die Bebauung des Grundstücks Untere Hirtenstraße 36

Architekt Andreas Günther hat den in der letzten Sitzung vorgestellten Entwurf eines Wohn- und Geschäftshauses, das in der Ortsmitte Waldtann neben dem Rathaus vorgesehen ist, inzwischen weiter ausgearbeitet und auch die Baukosten ermittelt.

Das Wohn- und Geschäftshaus wird u.a. auf Betreiben der VR-Bank Dinkelsbühl-Feuchtwangen geplant. Die Bank möchte ihre Filiale in die Ortsmitte verlegen. Vonseiten der Gemeinde liegt das Hauptinteresse auf dem Bau eines „Gesundheitszentrums“ – es sollen Praxisräume für mehrere Ärzte und evtl. eine weitere Praxis im Gesundheitsbereich (etwa eine Physiotherapie-Praxis) gebaut werden. Da die beiden Arztpraxen in Kreßberg in den nächsten Jahren altershalber auslaufen werden, ist es nach Ansicht des Vorsitzenden unabdingbar, ansprechende Praxisräume zur Verfügung stellen zu können, da er ansonsten wenig Hoffnung hat, dass sich wieder Haus- oder auch Fachärzte in Kreßberg ansiedeln.

Des Weiteren sind Verkaufsräume für eine Bäckereifiliale und Wohnungen vorgesehen. Im Untergeschoss sind neben Lagerräumen noch einige Stellplätze geplant.

Das Gebäude erhält einen Aufzug, so dass auch die Praxisräume im ersten Stock und die Wohnungen barrierefrei zu erreichen sind.

Das großzügige Gebäude, das das vorhandene Grundstück optimal ausnutzt, wird sich trotz der Größe nach Ansicht von Architekt Günther durch die Gliederung in zwei Gebäudeteile und die Gestaltung mit Satteldach in den dörflichen Charakter gut einfügen.

Architekt Andreas Günther hob hervor, dass das Gebäude auf allen Ebenen sehr flexibel zu nutzen ist – das als Massivbau geplante Gebäude wird innen im Trockenbau ausgebaut, d.h., die Grundrisse der einzelnen Nutzungseinheiten (Praxen, Wohnungen, Geschäftsräume) können während des Baus den Wünschen der jeweiligen Nutzer entsprechend gestaltet bzw. später auch leicht umgebaut werden. Auch die Reduzierung um ein Stockwerk wäre möglich.

Sowohl bei Bürgermeister Robert Fischer als auch bei den Gemeinderäten stößt der Plan auf positive Resonanz; Knackpunkt wird jedoch die Finanzierbarkeit sein. Angesichts eines umbauten Raums von rund 10.000 m³ rechnet Architekt Günther mit reinen Baukosten von 4,3 Millionen Euro – dazu kommen noch die Außenanlagen, Neben- und Planungskosten, so dass er brutto von 5,2 Millionen Euro ausgeht. In diesem Betrag ist allerdings eine Reserve für Unvorhergesehenes und die zu erwartende Baukostensteigerung bereits enthalten.

Angesichts der weiteren Großprojekte, die die Gemeinde in den nächsten Jahren zu stemmen hat (Breitband- und Gasausbau, Turnhallensanierung in Haselhof, Erschließung des interkommunalen Gewerbegebiets, Kläranlagen- und Kanalsanierung) muss nun überlegt werden, ob und wie das Projekt finanziert werden kann. Denkbar wäre beispielsweise, das Gebäude von einem Investor bauen zu lassen, oder die VR-Bank, anstatt die Bankräume zu vermieten, als Miteigentümer zu beteiligen. Auch die Wohnungen sind als Eigentums-wohnungen denkbar.

Der Gemeinderat beschloss nach längerer Beratung, dass der von Architekt Andreas Günther vorgestellte Plan weiterverfolgt werden soll. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der eigentliche Baubeschluss mit dieser Entscheidung noch nicht gefasst ist; dieser kann erst erfolgen, wenn die Finanzierung geklärt ist.

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Bergbronn Süd-West“; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Das Büro StadtLandIngenieure aus Ellwangen hat für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Bergbronn Süd-West“ einen Entwurf erarbeitet, den der Vorsitzende in der Sitzung vorstellt. Ziel ist es, ein Grundstück südlich des Baugebiets „Käsäcker“, das derzeit als Außenbereich gilt, dem Innenbereich zuzuordnen, so dass dort ein Wohnhaus entstehen kann. Die überbaubare Fläche wird durch den Schutzbereich der dort verlaufenden Hauptwasserleitung begrenzt, sie reicht aber für ein Einfamilienhaus gut aus. Gestalterische Vorgaben werden in der Satzung nicht gemacht, da durch die Einbeziehung in den Innenbereich die Gestaltung durch die Umgebungsbebauung vorgegeben ist – das geplante Wohnhaus muss sich in die Umgebung einfügen. Es sind lediglich einige Pflanzgebote als Ausgleich für den naturschutzrechtlichen Eingriff vorgesehen.

Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf zu und fasste den Auslegungsbeschluss für die Satzung.

Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ruppersbach

Auch in Ruppersbach besteht ein Bauwunsch auf einem Grundstück am südwestlichen Ortsrand. Der Gemeinderat beschloss, dass auch hier eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden soll, um die betreffende Fläche dem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ zuzuordnen.

Aufstellungsbeschluss zur Außenbereichssatzung Asbach

In Asbach besteht bei zwei Familien Interesse, Wohnhäuser zu bauen. Allerdings ist Asbach im Flächennutzungsplan als Außenbereich ausgewiesen. Das heißt, hier gibt es offiziell keinen „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“. Daher kann hier das Instrument der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nicht zum Einsatz kommen. Die Gemeinde kann nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Schwäbisch Hall) in diesem Fall lediglich eine Außenbereichssatzung aufstellen, durch die die tatsächlich bebaute Fläche zum Innenbereich erklärt werden kann. Bei dieser Satzung ist es allerdings nicht möglich, zusätzlich Außenbereichsflächen in den Innenbereich mit einzubeziehen.

Mit der Genehmigungsbehörde wurde vorab abgeklärt, dass die Fläche nördlich der Straße zwischen Haus Nr. 3 und 5, die rechts und links durch Wohnhäuser begrenzt ist, zum Innenbereich gezählt werden kann. Südlich der Straße, wo ebenfalls ein Bauwunsch besteht, wurde die Genehmigungsfähigkeit allerdings vom Landratsamt von vornherein ausge­schlossen. Dies ist nach Ansicht des Vorsitzenden zwar unbefriedigend, entspricht aber der Rechtslage.

Die andere Möglichkeit, nämlich einen Bebauungsplan für Asbach aufzustellen, scheitert daran, dass dann für Wohnhäuser Abstände gegenüber einem Gewerbebetrieb und einem landwirtschaftlichen Betrieb einzuplanen wären, die eine Wohnbebauung an den gewünschten Stellen im Ort wiederum ausschließen würden.

Somit fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung Asbach mit der Abgrenzung wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen und mit dem Landratsamt als genehmigungsfähig angesehen.

Kalkulation des Wasserzinses für das Jahr 2019

Vom Büro Schneider & Zajontz wurde die aktuelle Gebührenkalkulation der Wasserversorgung für das Jahr 2019 erstellt, die von der Fachbeamtin für das Finanzwesen, Annemarie Mürter-Mayer, kurz erläutert wurde.

Aus dem Jahr 2016 besteht noch eine Kostenüberdeckung, die entstanden ist, da eine von der Gemeinde erwartete Steigerung des Wasserbezugspreises seitens der Rieswasser­versorgung damals nicht festgesetzt wurde. Ein Teil dieser Kostenüberdeckung kann mit dem ansonsten zu erwartenden Fehlbetrag des Jahres 2019 verrechnet werden, so dass der Wasserzins konstant bleiben kann. Würde die komplette Kostenüberdeckung aus 2016 nun verrechnet, müsste der Wasserzins jetzt gesenkt, aber 2020 umso stärker wieder erhöht werden. Um diese Schwankungen zu vermeiden, wird der Rest der Kostenüberdeckung erst 2020 ausgeglichen.

Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Gebührenkalkulation zu und beschloss, dass der Wasserzins unverändert bei 1,90 € / m³ (netto) bleibt.

Vergabe der Arbeiten zur Erschließung mit Breitband

a.) Los 1: Teilorte der Stadt Crailsheim
b.) Los 4 und 5: Bereiche Marktlustenau bis Bergertshofen und Bergbronn bis Mistlau

Auf die Ausschreibung der ersten Trassen im Gemeindegebiet gingen überraschend viele Angebote ein. Für das Los 1 – Ausbaugebiet auf der Gemarkung Crailsheims - hat die Gemeinde zehn Angebote mit Preisen zwischen 869.975,76 € und 1.297.370,67 erhalten. Günstigster Bieter ist die Firma Stark Energies GmbH aus Ludwigsburg, mit der unser betreuender Ingenieur - Herr Enßlin - von der Firma Geodata bereits gute Erfahrungen beim Breitbandausbau in anderen Gemeinden sammeln konnte.

Es wurde daher beschlossen, vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses des Crailsheimer Gemeinderats, den Auftrag für das Los 1: „Teilorte Crailsheims“ an die Firma Stark Energies GmbH aus Ludwigsburg zum Angebotspreis von 869.975,76 € zu vergeben.

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Gemeinde Kreßberg im Rahmen der vereinbarten interkommunalen Zusammenarbeit den Breitbandausbau für einige kleine Teilorte auf Crailsheimer Gemarkung mit abwickelt, und hierfür Kostenersatz von der Stadt erhält.

Für das Los 4 (Bergertshofen, Hohenkreßberg, Rotmühle, Unter- und Oberstelzhausen, Riegelbach) und Teile des Loses 5 (Bergbronn, Mistlau und Neuhaus) gingen sechs Angebote ein. Die Angebote wurden von Geodata vollständig überprüft und nachgerechnet.

Günstigster Anbieter ist hier eine Bietergemeinschaft, die allerdings dem Ingenieurbüro bisher nicht bekannt war und die bis heute keine Referenzen und Fachnachweise für den Breitbandausbau vorgelegt hat. Auch fehlt noch die Eignungserklärung nach § 6 a VOB/A Nr. 1-3, sodass die Verwaltung und das Büro GeoData große Bedenken bei einer entsprechenden Vergabe hätten. Der zweitgünstigste Bieter ist die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG aus Satteldorf. Sie hat alle Vorgaben erfüllt und bietet zum Angebotspreis von 1.454.335,43 Euro an.

Die eingegangenen Angebote liegen erfreulicherweise deutlich unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros, das mit 1,7 Millionen Euro für diese Ausschreibung gerechnet hat. Nach Abwägung aller Punkte wurde beschlossen, den Auftrag an die Firma Leonhard Weiss & Co. KG aus Satteldorf zu vergeben.

Informationen zur Gemeinderatswahl 2019

Als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Wahlen der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte, der Bezirksbeiräte und der Kreisräte in Baden-Württemberg wurde Sonntag, der 26. Mai 2019 festgesetzt  – zeitgleich findet auch die Europawahl statt.

Die Aufstellung von Wahlvorschlägen ist bereits jetzt möglich; eingereicht werden können diese allerdings erst nach der offiziellen Bekanntmachung der Wahl im Mitteilungsblatt. Zuvor muss auch noch der Gemeindewahlausschuss gebildet werden.

Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl wird Donnerstag, der 28. März 2019 sein.

Hauptamtsleiterin Birgit Macho informierte die Gemeinderäte und Zuhörer kurz über das Aufstellungsverfahren und wies darauf hin, dass alle erforderlichen Vordrucke für die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung sowie für den Wahlvorschlag ab sofort im Rathaus vorrätig sind und von Interessierten abgeholt werden können.

Nachdem die unechte Teilortswahl abgeschafft wurde, werden im Kreßberger Gemeinderat in der nächsten Amtsperiode nur noch 14 Sitze zu besetzen sein. Die Wahlvorschläge dürfen dann auch nur noch 14 Bewerber / Bewerberinnen enthalten.

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde kam nochmals die Außenbereichssatzung Asbach zur Sprache, sowie die Breitbandversorgung in verschiedenen Ortsteilen.

Bericht über die Sitzung vom 10.09.2018 | 20.09.2018

Bericht des Integrationsmanagers für Asylbewerber und Flüchtlinge

Manuel Kruttschnitt, der als Integrationsmanager für die Flüchtlinge und Asylbewerber in Kreßberg, Stimpfach und Fichtenau zuständig ist, gab dem Gemeinderat einen Einblick in seine Arbeit. Die Integrationsmanager der kleineren Gemeinden (mit nur wenigen Flüchtlingen) sind nicht direkt bei den Gemeinden, sondern beim Landkreis eingestellt, die Kosten dafür übernimmt - zunächst für zwei Jahre – das Land.

Herr Kruttschnitt ist Sozialarbeiter und seit vier Jahren beim Landkreis tätig. Bisher betreute er die Flüchtlinge in einem Wohnheim für vorläufige Unterbringung in Crailsheim. Seit Beginn des Jahres ist er als Integrationsmanager tätig.

In Kreßberg sind derzeit 35 Flüchtlinge wohnhaft, die betreut werden. Herr Kruttschnitt bietet zwei Mal wöchentlich feste Sprechstunden im Rathaus an und ist darüber hinaus jederzeit zu den Dienstzeiten per Handy erreichbar, bei Bedarf besucht er die Flüchtlinge auch zuhause. Auch Ehrenamtliche (etwa Freundeskreis Asyl) können seine Beratung in Anspruch nehmen.

Aufgabe der Flüchtlingsmanager ist es, die Flüchtlinge, die den Gemeinden für die „An­schlussunterbringung‘“ zugewiesen sind, bei ihren Alltagsproblemen und bei der Integration zu unterstützen. Dabei ist die Inanspruchnahme dieses Angebots für die Flüchtlinge freiwillig. Sie können etwa bei der Arbeitssuche, der Wohnungssuche, der Schulanmeldung, der Suche nach einem Kindergartenplatz oder Problemen mit Ämtern unterstützt werden. Außerdem werden für die Flüchtlinge Integrationspläne erarbeitet. Darin werden die langfristigen Ziele / Schwerpunkte (etwa Spracherwerb, gesellschaftliche Teilhabe, Arbeitsplatz…) festgehalten und geklärt, welche Schritte unternommen werden können, um diese Ziele zu erreichen.

Bürgermeister Robert Fischer wies abschließend darauf hin, dass wir in der Gemeinde Kreßberg (entgegen der Ansicht des Bundesinnenministers) keine Probleme mit den Flüchtlingen haben – aber natürlich ist die Unterbringung und Integration eine Aufgabe für die Kommunen und die Gesellschaft. Ausdrücklich bedankte er sich bei den Bürgern, die sich ehrenamtlich für die Flüchtlinge engagieren.

 

Neufassung der Friedhofssatzung

Einleitend gab Hauptamtsleiterin Birgit Macho dem Gemeinderat einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Bestattungszahlen für die verschiedenen Grabarten. Während zu Beginn des Jahrtausends noch hauptsächlich Doppelgräber gekauft wurden, nahm ab Einführung der einfach breiten Wahlgräber (Tieferlegungsgräber) im Jahr 2003 die Zahl der Doppelgräber rapide ab. In den letzten Jahren wurden die meisten Verstorbenen feuerbestattet – die Urnengräber werden immer mehr nachgefragt. Diesem Trend folgend werden bei uns nun die neuen Grabarten „Urnenkammern“ und (demnächst) „Baumgräber“ angeboten. Die Friedhofssatzung muss daher geändert werden.

Im Zuge der Satzungsänderung sollten auch sonstige als sinnvoll erachtete Änderungen, sowie Änderungen aufgrund der geänderten Mustersatzung des Gemeindetags vorgenommen werden. Auch die Gestaltungsvorschriften sollten überprüft werden. Da somit zahlreiche Paragraphen geändert werden, wurde die Friedhofssatzung als Ganzes neu beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Rasengräber, Baumgräber oder Urnenkammern. Für diese wurde festgesetzt, dass Grabschmuck nur in den ersten vier Wochen nach einer Bestattung zulässig ist. Danach darf kein Blumen- oder sonstiger Grabschmuck angebracht werden. Die Pflege (Rasenmähen) erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde.

Die Urnenkammern können als „Reihengräber“ oder als „Wahlgräber“ vergeben werden. Bei Reihengräbern kann nur eine Urne für die Dauer der Ruhezeit (15 Jahre) beigesetzt werden, bei Wahlgräbern können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, und die Kammern werden für 20 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit vergeben. Nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit werden die Urnen in einer „Aschengruft“ endgültig beigesetzt.

Bei den Baumgräbern sind nur Urnenreihengräber vorgesehen – also Gräber für jeweils eine Urne für die Ruhezeit von 15 Jahren ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Sowohl für die Rasengräber als auch für die Baumgräber soll es nach Wunsch der Angehörigen die Möglichkeit geben, dass Namenstafeln an einem Gedenkstein auf die in den Grabfeldern Bestatteten hinweisen.

Der Gemeinderat stimmte der neuen Friedhofsatzung einstimmig zu.

Die komplette Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Bekanntmachungen“ abgedruckt.

 

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen

Durch die neuen Bestattungsarten, und da die letzte Gebührenanpassung im Friedhofswesen bereits einige Jahre zurückliegt, mussten die Bestattungsgebühren neu festgesetzt werden.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Annemarie Mürter-Mayer, wies darauf hin, dass bei Ausgleichstock-Anträgen stets geprüft wird, ob die Gemeinde ihre eigenen Einnahme­möglichkeiten ausschöpft. Insbesondere der niedrige Kostendeckungsgrad im Bestattungs­wesen wird immer wieder moniert. Um weiterhin Ausgleichstock-Mittel erlangen zu können, sollten die Gebühren also möglichst kostendeckend festgesetzt werden.

Aufgrund der Kosten der letzten drei Jahre und der prognostizierten Bestattungszahlen hat Annemarie Mürter-Mayer die jeweiligen Gebührenobergrenzen kalkuliert. Da es in der Gemeinde fünf Friedhöfe mit fünf Leichenhallen gibt, die zu unterhalten sind (davon neuerdings vier mit Kühlvitrinen), sind die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen und auch die Abschreibungen relativ hoch, was sich natürlich auf die Gebührenhöhe auswirkt. Allein die Bauhofkosten (für Rasenmähen, Hecken schneiden, Schneeräumen, Wegesanierung….) schlagen mit durchschnittlich 31.600 € im Jahr zu Buche.

Teilweise wurden von den Gemeinderäten Bedenken geäußert, im Bestattungswesen von einer 100 %igen Kostendeckung auszugehen. Allerdings wies der Vorsitzende darauf hin, dass bei der Kalkulation die Bestattungszahlen optimistisch geschätzt wurden – wenn weniger Bestattungen stattfinden, wird sich automatisch wieder eine Kostenunterdeckung ergeben. Im Übrigen sieht er es nicht als sinnvoll an, die Erben durch die Allgemeinheit subventionieren zu lassen. Lediglich bei den Doppelgräbern sieht der Vorschlag der Verwaltung nur 84 % Kostendeckung vor, da der Sprung bei dieser Grabart ansonsten sehr groß wäre (volle Kostendeckung wäre bei Doppelgräbern bei 3.900 € erreicht).

Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bestattungsgebühren. Die Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung, aus der die einzelnen Beträge ersichtlich sind, ist in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Auftragsvergabe zur Lieferung der Gedenksteine für die Rasen- und Baumgräber auf dem Friedhof in Waldtann

Um das Rasen- und das Baumgrabfeld auf dem Friedhof Waldtann besser als Grabfelder kenntlich zu machen, sollen dort Gedenksteine aufgestellt werden. Sechs Steinmetzbetriebe wurden hierfür um Vorschläge / Angebote gebeten, drei Betriebe haben Vorschläge eingereicht. Nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer wurden von allen Steinmetzen ansprechende Entwürfe eingereicht. Er sprach sich dafür aus, die Gedenksteine für die beiden Grabfelder auf jeden Fall vom selben Steinmetz ausführen zu lassen. Von den Betrieben wurden jeweils ver­schiedene Steine für die beiden Grabfelder angeboten, denkbar wäre nach seiner Meinung aber auch, an beiden Grabflächen dasselbe Modell aufzustellen.

Zunächst wurde darüber abgestimmt, an welchen Steinmetzbetrieb der Auftrag erteilt werden soll – hierbei fiel die Wahl auf die Firma Hähnlein-Häberlein, Feuchtwangen, deren Vorschläge bei den Gemeinderäten am besten ankamen. Für die weiteren Festsetzungen (etwa die genaue Ausgestaltung, oder wie die Namen der Bestatteten angebracht werden) wurden auf Vorschlag des Vorsitzenden vier Gemeinderäte bestimmt, die gemeinsam mit der Verwaltung in einem Termin mit Frau Hähnlein-Häberlein alles Weitere klären sollen.    

 

Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung ab 2020:  Umnutzung von Räumen der Schule am Kreßberg zur Kinderkrippe und Vergabe des Planungsauftrags

Nach Auslaufen der Werkrealschule soll ein Teil der Schule für die Kinderbetreuung genutzt werden. Zusätzlich zu Haselhof gibt dann auch in Marktlustenau Krippenplätze.

Der älteste Teil der Schule, in dem derzeit die Grundschulklassen untergebracht sind, soll dafür umgebaut werden. Mit der Planung des Umbaus wurde Architekt Weinrich beauftragt.

Da für diese Maßnahme Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreu­ungsfinanzierung 2017 – 2020“ beantragt werden sollen, ist unter anderem die Vorlage des Bedarfsplans erforderlich. Daher musste bereits jetzt über den Kindergartenbedarf ab 2020 beraten werden.

Aufgrund neuer Baugebiete und wegen der Anziehungskraft des Tempelhofs sind in Kreßberg nicht nur die Geburtenzahlen, sondern auch Zuzüge zu berücksichtigen. Daher ist in den nächsten Jahren mit steigenden Kinderzahlen zu rechnen. Auch werden immer mehr Kleinkinder in die Betreuungseinrichtungen gegeben, da die Mütter recht schnell wieder arbeiten müssen. Somit ist die Einrichtung von zwei weiteren Krippengruppen nach Ansicht von Hauptamtsleiterin Birgit Macho nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig. Die provisorische Gruppe in Haselhof soll dann wieder entfallen. Im Kindergartenbereich dagegen ergeben sich bei der Bedarfsplanung keine Änderungen.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Bedarfsplan einstimmig zu.

Finanzzwischenbericht zum Haushaltsjahr 2018

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer erklärte, dass momentan die Abweichungen gegenüber der Planung nur gering sind. So werden die geplanten Personalkosten um 50.000 € überschritten, da zum einen für die neue Krippengruppe zusätzliches Personal eingestellt wurde, und da der Tarifabschluss besser ausgefallen ist, als erwartet. Außerdem wurde in Kooperation mit den Stadtwerken Crailsheim ein Auszubildender als Fachkraft für Bäderbetriebe eigestellt. Wegen eines Krankheitsfalls wurden wir außerdem dieses Jahr bei der Freibadführung von den Stadtwerken unterstützt, wofür 13.700 € an unvorhergesehene Kosten entstanden. Bei der Tauchwand für die Kläranlage Riegelbach wurde der Ansatz um rund 16.000 € über­schritten. Für Fahrzeugunterhaltung sind 8.000 € mehr angefallen, als geplant. Die Gewerbesteuerumlage steigt aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen um 48.000 €.

Im Vermögenshaushalt ist für die Mitverlegung von Leerrohren in Mariäkappel mit Mehrausgaben von 47.000 € zu rechnen und ein neues Förderband für Klärschlamm kostete 6.150 € mehr als geplant.

Dem stehen aber auch höhere Einnahmen entgegen: die Gewerbesteuern steigen um 263.000 €, die Grundsteuern um 7.000 €, die Benutzungsgebühren fallen um 100.000 € höher aus, und aufgrund des Ergebnisses der Maisteuerschätzung ist bei den Schlüsselzuwei­sungen und verschiedenen Ausgleichszahlungen mit einem Plus von 95.000 € zu rechnen.

Die Mehreinnahmen überwiegen somit die Mehrausgaben – wobei der Vorsitzende darauf hinwies, dass es sich lediglich um eine Bestandsaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt handelt. Falls sich bei einem größeren Betrieb die Gewerbesteuer nach unten entwickelt, kann es schnell wieder anders aussehen.

Annemarie Mürter-Mayer ging noch kurz auf die laufenden und demnächst geplanten Objekte ein: Die Urnenstelen in den Friedhöfen stehen, die Vorplätze müssen allerdings noch gepflastert werden. Beim Rathausumbau naht die Fertigstellung. Derzeit laufen verschiedene Straßensanierungsmaßnahmen. Die Erschließung Obere Schanze verläuft planmäßig. Die Förderung für Kanalsanierungsmaßnahmen und Fremdwasserbeseitigungsmaßnahmen wurden abgelehnt, werden aber für nächstes Jahr erneut beantragt.

Sorgen bereitet die Breitbanderschließung: Bei der Submission im Herbst hat sich ergeben, dass die Baukostenberechnung um 1.303.000 € überschritten wird; seit der Kostenschätzung im Jahr 2016 sind die Tiefbaupreise um 15 % -18% pro Jahr gestiegen. Die gestiegenen Kosten gehen voll zulasten der Gemeinde, da der Zuschuss nicht entsprechend steigt. Allerdings verteilen sich diese Kosten auf mehrere Jahre.

Außerdem hat sich herausgestellt, dass für die Mitverlegung Leerrohre im Zuge des Ausbaus der Gasversorgung in den Hauptorten die Kosten von über 800.000 Euro von der Gemeinde getragen werden müssen und nicht im Angebot der EnBW enthalten waren. Der Eigenanteil der Gemeinde für die Breitbanderschließung steigt somit um 2.103.000 €. Dennoch sollte an dem Projekt nicht gerüttelt werden, denn die Internetanbindung über Glasfaser wird in Zukunft unumgänglich sein wird.

Bei der Halle Haselhof ist ebenfalls mit einem höheren Eigenanteil der Gemeinde zu rechnen, da die Förderbescheide um 280.000 € niedriger, als erhofft, ausgefallen sind.

Für die Feuerwehr steht die Beschaffung eines LF 10 an, das mit 90.000 € gefördert wird. Kosten wird dieses Fahrzeug sicherlich über 300.000 €.

Angesichts der enormen Investitionen, die in den nächsten Jahren auf die Gemeinde zukommen, wird die momentan sehr moderate Verschuldung der Gemeinde sicher deutlich ansteigen. Dennoch appelliert der Vorsitzende, den „Kopf nicht in den Sand zu stecken“, sondern ein Projekt nach dem anderen anzugehen und abzuarbeiten. Notfalls müsse etwas über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Er rief die siebziger Jahre in Erinnerung, als die Gemeinde angesichts der gewaltigen Infrastrukturmaßnahmen in Wasserversorgungs- und Abwasserbereich einen enormen Schuldenberg anhäufte. Heute profitiere die Gemeinde von den damals getroffenen Entscheidungen. Ähnlich sei es nun mit der Breitbanderschließung.

Beschaffung einer Breitwellenrutsche für das Waldfreibad Bergertshofen

Die Badesaison 2018 ist nun vorüber, das Bad ist seit Schulbeginn geschlossen. Die Saison ist gut und glücklicherweise unfallfrei verlaufen.

Um die Attraktivität des Bades für die Zukunft zu erhöhen, wurde die Anschaffung einer 17 m langen und 3 m breiten Breitwellenrutsche der Firma Wiegand.Maelzer beschlossen. Die gleichen Edelstahlbreitwellenrutschen sind in Dinkelsbühl und in Satteldorf errichtet.

Die Rutsche kostet insgesamt 123.700 €. Angesichts der langen Lebensdauer (Edelstahl) wird sich der jährliche Abmangel dadurch nicht allzu sehr erhöhen.

Für die Errichtung wird eine Baugenehmigung benötigt. Die Fertigstellung sollte nach Ansicht von Annemarie Mürter-Mayer bis zum Beginn der nächsten Saison möglich sein.

Nachdem das Freibad die einzige freiwillige Aufgabe und Freizeitmöglichkeit ist, die die Gemeinde sich leistet, fiel die Entscheidung des Gemeinderats einstimmig.

Installation einer E-Ladesäule und Bereitstellung eines Kraftfahrzeuges für Carsharing („Dorf-Auto“)

Die EnBW ODR treibt den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Bereich voran und unterbreitete der Gemeinde Kreßberg diesbezüglich ein Angebot: Die EnBW würde eine E-Ladesäule aufstellen, an der Elektroautos geladen werden können. Die Säule kostet die Gemeinde nichts, es müsste lediglich ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden. Als Standort ist der Parkplatz gegenüber dem Rathaus denkbar.

Zusätzlich hat die EnBW ein Carsharing-Unternehmen („Baur rent“ aus Mutlangen) vermittelt, das angeboten hat, ein elektrobetriebenes Fahrzeug im Leasingverfahren an alle Interes­sierten zu überlassen. Diese können sich bei der Gemeindeverwaltung gegen Vorlage ihrer gültigen Fahrerlaubnis registrieren lassen und das Fahrzeug anschließend jederzeit online reservieren. Für die Nutzung fallen zwischen 5,- und 8,- Euro pro Stunde je nach Fahrzeug und Dauer der Nutzung an; pro gefahrenem Kilometer zusätzlich zwischen 0,16 € und 0,22 €. Die Ersteinrichtung kostet die Gemeinde 4.900,- Euro zzgl. MwSt.. Monatlich fallen außerdem Kosten in Höhe von aktuell 237,- € an. Zur Auswahl gestellt wurde ein Nissan Leaf (Kompaktklasse) und ein Nissan e-NV200 Evalia (7-Sitzer).

Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, von diesem Angebot Gebrauch zu machen - neben der Nutzung durch die Bürger könnte er sich auch die Nutzung durch die Gemeindeverwaltung für Dienstfahrten vorstellen.

Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung der Ladesäule und der Anschaffung eines E-Autos als Dorf-Auto zu. Welches der angebotenen Fahrzeuge beschafft wird, wird allerdings erst nach einer Vorführung entschieden.

Breitbandausbau in der Gemeinde Kreßberg

a.) Pauschalen für die Herstellung der Hausanschlüsse

Um die Abrechnung der Herstellung der Hausanschlüsse für den Breitbandausbau zu erleich­tern, beschloss der Gemeinderat, die Kosten zu pauschalieren. Der Grundpreis, der die Her­stellung der ersten fünf Meter beinhaltet, beträgt 990,- €, für jeden weiteren Meter müssen die Hauseigentümer 95,- € bezahlen. Die restlichen Kosten übernimmt die Gemeinde.

Diese Pauschalen gelten allerdings nur für Anschlüsse, die im Zuge der Erstverlegung gemacht werden. Später werden die tatsächlichen Kosten abgerechnet.

b.) Mitverlegung von Leerrohren beim Gasausbau

In den größeren Ortsteilen, die demnächst Gasversorgung erhalten, ist Internetversorgung mit einer Bandbreite von 30 mBit größtenteils durch Unitymedia gewährleistet. 30 mBit ist die Eingriffsschwelle, d.h. hier wird in der Regel keine Glasfaserversorgung gefördert, da die Versorgung derzeit als ausreichend angesehen wird. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt aber, dass immer höhere Übertragungsraten notwendig werden. Daher sprach sich der Vorsitzende dafür aus, dass überall dort, wo die Gasleitung verlegt wird, auch Leerrohre mitverlegt werden – auch wenn dies nochmals 815.000 € kostet, mit denen nicht gerechnet wurde. Die Maßnahme erstreckt sich auf 3 – 4 Jahre. Nach seiner Ansicht wäre es nahezu ein „Schildbürgerstreich“, wenn man in die ohnehin für das Gasnetz aufgegrabenen Straßen nicht auch gleich die Leerrohre mitverlegen würde.

Der Gemeinderat stimmte auch dieser Maßnahme zu.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Parkkontrollen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass er den Polizeiposten Fichtenau zum Schuljahresbeginn um die Kontrolle der Falschparker gebeten hat. Dass Kinder den Gehweg verlassen und über die Straße laufen müssen, weil Fahrzeuge auf dem Gehweg parken, hält er für unver­antwortlich. Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrollen 7 Verwarnungen ausgesprochen.

Geschwindigkeitsmessungen in Mariäkappel

Annemarie Mürter-Meyer berichtete über die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der letzten Monate an der Ortseinfahrt Mariäkappel. Rund 30 % der Auto­fahrer sind wesentlich zu schnell unterwegs (mit über 60 km/h), und im Gegensatz zur Messung in Bergbronn konnte nicht festgestellt werden, dass sie die gefahrene Geschwindigkeit nach der ersten Messung reduzierten.

Freibadbesuch 2018

Der Freibadbesuch in dieser Saison war angesichts des guten Sommerwetters mit 25.809 Besuchern überdurchschnittlich gut. Der Vorsitzende sprach dem Bademeister, den Becken­aufsichten und der Kiosk-Pächterin für den reibungslosen Ablauf der Saison seinen Dank aus.

Vereinsförderung

In einer der letzten Sitzungen war eine Anfrage zur Vereinsförderung eingegangen. In den vergangenen fünf Jahren unterstützte die Gemeinde die Vereine und informellen Zusammenschlüsse mit 127.808,50 €.

Tag der offenen Tür im Rathaus

Der Vorsitzende gab bekannt, dass am 3. Oktober der Rathausumbau mit einem Tag der offenen Tür gefeiert wird.

Gewerbegebiet Bergbronn

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, die Kosten der Erschließung des Gewerbegebiets Bergbronn überschlägig zu ermitteln.

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde wurden nochmals die E-Ladesäule und das Elektroauto angesprochen.

Bericht über die Sitzung vom 16.07.2018 | 25.07.2018

Städtebauliche Entwicklung „Brunnenhäusle“ in Waldtann

In Waldtann sind mittlerweile alle Bauplätze der Gemeinde verkauft. Daher soll nun ein Grund­stück am Brunnenhäusle (ehem. Anwesen „Gesell“) für eine Bebauung erschlossen werden. Vor einigen Jahren hat die Gemeinde das Grundstück erworben und die Gebäude abgerissen.

Wenn nicht nur direkt an der Kirchstraße gebaut wird, haben dort drei Wohngebäude Platz. Für die Bebauung in „zweiter Reihe“ ist laut Baurechtsamt allerdings die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erforderlich.

Ingenieur Joachim Zorn vom Büro StadtLandIngenieure, Ellwangen, hat ein Konzept für die Bebauung erarbeitet. Dabei war zu beachten, dass möglicherweise in einigen Jahren zwischen den Wohngebieten „Stegenhof“ und „Schmiedberg“ noch ein Baugebiet „Brühlbach“ entstehen könnte – dieses ist im Flächennutzungsplan bereits als künftige Wohnbaufläche vorgemerkt. Somit muss am Brühlbach entlang ein Streifen für die spätere Erschließung dieses Gebiets freigehalten werden.

Da das Grundstück recht zentral liegt und alle wichtigen Einrichtungen im Ort von dort aus gut zu erreichen sind, könnte sich Joachim Zorn an dieser Stelle auch eine größere Einheit (ein Mehrfamilienhaus oder ein Seniorenwohnheim) vorstellen.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärte der Vorsitzende, dass auch weitere angrenzende Grundstücke in die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung einbezogen werden können, falls dies von den Grundstückseigentümern gewünscht wird. Für die Grundstücke, die dadurch bebaubar würden, wären dann allerdings Erschließungsbeiträge fällig.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Brunnenhäusle“.

Wohnbebauung „Bergbronner Feld“, Waldtann

Der Bebauungsplan „Bergbronner Feld“, der das Areal der Firma Bartelmeß und die Grundstücke südlich davon erfasst, sieht gewerbliche Nutzung vor.

Nachdem in Waldtann keine Bauplätze mehr verfügbar sind, und die Gemeinde die Möglichkeit hat, die Firmengrundstücke zu erwerben, sollte der Bebauungsplan geändert und dort eine Wohnbaufläche ausgewiesen und erschlossen werden.

Ingenieur Zorn hat bereits die Anschlussmöglichkeiten für Wasser / Abwasser untersucht, beides wäre problemlos, und das Oberflächenwasser könnte in den südlich gelegenen Graben (Vorfluter) eingeleitet werden.

Problematisch ist, dass die offizielle Ortsdurchfahrtsgrenze derzeit ca. 100 m nördlich des Ortsschildes verläuft, und außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze darf nicht näher als 20 m an die Straße herangebaut werden. Es sind auch keine privaten Ausfahrten auf die Landesstraße erlaubt. Daher müsste beim Regierungspräsidium die Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze in südliche Richtung beantragt werden, damit das Anbauverbot entlang der Landesstraße 1010 entfällt.

Ingenieur Zorn hat für dieses Areal verschiedene Entwürfe vorbereitet.

Im Geltungsbereich des derzeit gültigen Bebauungsplans könnten etwa 17 bis 19 Bauplätze für Wohnhäuser entstehen. Wenn der Ortsrand Waldtann auf der Westseite für Wohnbe-bauung vorgesehen wird, bietet sich dies auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite an. Bei Einbeziehung dieses Bereichs wären insgesamt bis zu 30 Einfamilienhäuser möglich – die dortigen Grundstücke befinden sich allerdings alle in Privatbesitz

Da das überplante Gebiet nicht allzu groß ist, kann das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b) BauGB durchgeführt werden. Die genaue Abgrenzung und die Art der Erschließung (etwa, ob Ringstraßen oder Wendeplatten angelegt werden) werden im weiteren Verfahren festgelegt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, für das Areal am südlichen Ortsrand von Waldtann einen Bebauungsplan „Wohnbebauung Bergbronner Feld“ aufzustellen.

Bebauung des Grundstücks Flst. Nr. 29, Untere Hirtenstraße 36, in Waldtann

Gemeinde hat kürzlich das Grundstück Flurstück 29 (Areal der Zimmerei Feudel) in der Ortsmitte Waldtanns erworben.

Dieses große Grundstück direkt östlich neben dem Rathaus bietet sich für die Gestaltung eines neuen Ortsmittelpunktes an. Dort könnte ein größeres Wohn- und Geschäftshaus erstellt werden. Eine Überlegung ist, dort auch Räume für eine Arztpraxis zu erstellen, damit später die Chancen, Nachfolger für die hausärztliche Versorgung zu finden, besser sind.

Die VR-Bank Dinkelsbühl hatte bisher vor, die Freifläche weiter westlich (Flurstücke Nr. 24 und 25) mit einer neuen Filiale zu bebauen. Nachdem das Grundstück Flst. Nr. 29 we­sentlich größer ist, bestehen nun auch bei der Bank Überlegungen, eher dort zu investieren.

Architekt Andreas Günther wurde mit der Erstellung eines Bebauungskonzeptes beauftragt. Er könnte sich auf diesem Grundstück einen größeren Gebäudekomplex mit Bankfiliale, Arztpraxis und Bäckerei im Erdgeschoss sowie Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss, evtl. auch noch im Dachgeschoss, gut vorstellen. Da ein Aufzug vorgesehen wird, wären auch im 1. Stock noch Praxisräume möglich. Denkbar wäre auch eine weitere gewerbliche Nutzung (Büros, Physiopraxis oder ähnliches) im ersten Stock. Die Fläche vor dem Gebäude könnte als kleiner Dorfplatz gestaltet werden.

Die Planung ist natürlich im jetzigen Stadium noch nicht konkret. Architekt Andreas Günther wollte lediglich aufzeigen, was möglich wäre. Es sind auch noch viele Fragen offen, etwa, wer als Bauherr auftritt (die Gemeinde oder die Bank), und ob das Gebäude, falls es von der Gemeinde gebaut wird, vermietet wird, oder ob Teileigentum gebildet wird, und die Wohnungen als Eigentumswohnungen vermarktet werden.

Eine Kostenberechnung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, aber dass dies für die Gemeinde eine gewaltige Investition wäre, ist schon jetzt offensichtlich. Doch für die zukünftige Hausarztversorgung ist es nach Ansicht des Vorsitzenden unabdingbar, eventuellen Interes­senten geeignete Räume anbieten zu können. Sonst gehen die Chancen, in Zukunft Nach­folger für die bis jetzt noch sehr gute hausärztliche Versorgung zu finden, vermutlich gegen Null.

In der Sitzung sollte lediglich ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, ob dieses Konzept weiterverfolgt wird. Der Gemeinderat stimmte dem trotz gewisser Bedenken, ob dies von der Gemeinde finanziert werden kann, einstimmig zu.

Bericht des Integrationsmanagers für Asylbewerber und Flüchtlinge

Dieser Tagesordnungspunkt fiel wegen Krankheit aus.

Investitionszuschuss an die Spielplatzfreunde Selgenstadt

Der Spiel- und Grillplatz Selgenstadt wird von den Spielplatzfreunden Selgenstadt unterhalten. Diese sehr gepflegte Freizeiteinrichtung wird rege genutzt. Nun möchten die Spielplatzfreunde ein paar neue Spielgeräte anschaffen und haben die Gemeinde um einen Zuschuss gebeten.

Der Gemeinderat stimmte zu, den Spielplatzfreunden einen einmaligen Investitionszuschuss von 2000 € zu gewähren.

Vergabe des Auftrags zur Erneuerung der Tauchwand und der Überfallschwelle in der Kläranlage Riegelbach

Die Kläranlage Riegelbach ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Immer öfter gilt es Teile zu erneuern. Nun muss die Tauchwand ausgetauscht werden. Diese Maßnahme ist unabhängig von einer mittelfristig geplanten Generalsanierung und Erweiterung der Kläranlage in Riegelbach notwendig. An einer Tauchwand sammeln sich alle festen Stoffe, die aufgrund ihrer geringeren Dichte auf der Wasseroberfläche treiben. Das Wasser strömt unter dieser Tauchwand hindurch, und die schwimmenden Feststoffe bleiben zurück.

Die Gemeinde hat Angebote von zwei auf Kläranlagen spezialisierten Firmen eingeholt. Die Firma Krumme aus Bad Hersfeld hat ein Angebot in Höhe von 30.889,54 Euro eingereicht. Dieses war wesentlich günstiger, als das der Konkurrenz. Der Auftrag wurde daher an die Firma Krumme Kläranlagen Spezialbau aus Bad Hersfeld vergeben.

                                             

Bebauungsplan „Obere Schanze, 1. Erweiterung, 1. Änderung“ in Mariäkappel

Der Bebauungsplan Obere Schanze, 1. Erweiterung, 1. Änderung wurde geringfügig abgeändert. Es wurde eine Straßenfläche um einige Meter verschoben. Angesichts der unbedeutenden Änderung gingen von den Trägern öffentlicher Belange wie erwartet keine Bedenken oder Anregungen ein. Der Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans wurde einstimmig gefasst.

Vergabe des Auftrags für die Beschriftung der Frontplatten für die Urnenstelen

Der Gemeinderat hat vor einigen Wochen beschlossen, dass die Beschriftung der Urnenstelen auf den Friedhöfen einheitlich erfolgen soll. Damit dies gewährleistet ist, müssen die Beschriftungen jeweils von der Gemeinde in Auftrag gegeben werden. Daher wurden die Beschriftungen der Frontplatten unter sechs Steinmetzbetrieben ausgeschrieben. Fünf Angebote gingen ein.

Am günstigsten war das Angebot des Steinmetzbetriebs Mietz, Crailsheim, an den der Auftrag somit erteilt wurde.

Aufstellungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Bergbronn Süd-West

Für ein Grundstück südlich des Baugebiets Käsäcker in Bergbronn wurde eine Bauvoranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses gestellt. Das Vorhaben fügt sich dort gut ein. Das Baurechtsamt sieht das Baugrundstück allerdings als Außenbereich an und genehmigt das Wohnhaus nur, wenn die Gemeinde das Grundstück durch eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zum Innenbereich erklärt.

An der beabsichtigten Stellen bietet sich eine Abrundung an, weshalb der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für eine solche Satzung einstimmig fasste.

Annahme von Spenden

Die Kindergärten sowie die Jugendfeuerwehr haben in den letzten Monaten mehrere Spenden erhalten, die nur mit Zustimmung des Gemeinderats angenommen werden dürfen.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme aller Spenden zu.

Sonstiges, Bekanntgabe und Anfragen

Bürgermeister Robert Fischer gab die aktuelle Kriminalitätsstatistik bekannt. Die Kriminalität ist in Kreßberg relativ gering, es wurden nur wenige Delikte zur Anzeige gebracht.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die zukünftige Pflege des „Kappelberg“ in Leukershausen anges­prochen, sowie die Ankündigung des Landrats, dass Grünschnitt zukünftig kostenlos abgegeben werden könne – hierüber war der Verwaltung allerdings noch nichts bekannt.

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde wurde nach dem Ergebnis der Geschwindigkeitskontrollen in Mariäkappel gefragt. Diese werden in der nächsten Sitzung bekanntgegeben.

Außerdem wurde nochmals die Beschriftung der Urnenstelen angesprochen.

Bericht über die Sitzung vom 04.06.2018 | 15.06.2018

Wahl eines dritten Stellvertreters des Bürgermeisters

Die Zahl der zu wählenden Stellvertreter des Bürgermeisters ist gesetzlich nicht festgelegt.

In den letzten Jahren waren in Kreßberg immer zwei Stellvertreter benannt. Aufgrund von Terminschwierigkeiten in den letzten Monaten sprach sich der Vorsitzende dafür aus, einen dritten Stellvertreter zu wählen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden zwei Vorschläge gemacht. Bei der Wahl entschied sich die Mehrheit der Gemeinderäte für Günter Karger, so dass jetzt 1. Stellvertreter Ulrich Bayer, 2. Stellvertreter Martin Dietz und 3. Stellvertreter Günter Karger ist.

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Annemarie Mürter-Mayer legte dem Gemeinderat ihren ersten Rechenschaftsbericht vor.

Das Haushaltsjahr 2017 konnte mit erfreulich guten Zahlen abgeschlossen werden.

Kurz das Wichtigste:

Der Verwaltungshaushalt hatte ein Ergebnis von 11.009.971,51 Euro (Planansatz waren 9.824.142 Euro). Der Vermögenshaushalt konnte mit 3.770.257,33 Euro abgeschlossen werden (Ansatz: 3.378.052 Euro), der Gesamthaushalts schloss mit 14.780.228,84 Euro ab (geplant waren 13.202.194 Euro).

Dank einer anhaltend starken Binnennachfrage und einer hohen Nachfrage nach deutschen Gütern aus dem Ausland wuchs die deutsche Wirtschaft auch 2017 kräftig. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote sank damit um 0,4 Punkte auf 5,7 Prozent. Dies entspricht der niedrigsten durchschnittlichen Jahresarbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung.

Die Auswirkungen dieses erfreulichen wirtschaftlichen Jahresverlaufs waren auch bei uns in der Gemeindekasse zu spüren. Das Ergebnis bei der Gewerbesteuer konnten wir im Vergleich zu den beiden ebenfalls schon sehr positiven vergangenen Jahren mit über 2,3 Mio. Euro noch einmal deutlich toppen. Mehrere Hunderttausend Euro Plus konnten wir bei den FAG-Schlüsselzuweisungen und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verbuchen. Auch die Gebühren und die sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen sind höher, als erwartet, ausgefallen.

Auf der Ausgabenseite haben wir alle notwendigen Aufwendungen für Unterhaltung, Sanierung und Erneuerung in Angriff genommen. Hier zu sparen, rächt sich mittel- bis langfristig. Insgesamt wurde der Planansatz in Höhe von 1,822 Mio. Euro beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 1,852 Mio. Euro leicht überschritten. 

Am Jahresende wurden dem Vermögenshaushalt 1.523.697,25 Euro zugeführt. Diese Summe liegt um 1.031.689,25 Euro über dem Planansatz (492.008 Euro). Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsausgaben von 190.052,00 Euro ergibt sich eine Netto-Investitionsrate von 1.333.645,25  Euro (Vorjahr: 1.370.943,17 Euro).

Im Einzelnen sehen die Ergebnisse der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben wie folgt aus:

Das Aufkommen bei der Grundsteuer A und bei der Grundsteuer B hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unmerklich verändert. Insgesamt nahmen wir 9.415,90 Euro mehr als veranschlagt ein. Die gesamten Grundsteuereinnahmen belaufen sich auf 314.415,90 Euro, angesetzt waren 305.000 Euro.

Die gute Konjunktur hat die Entwicklung zu sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2017 weiter anhalten lassen. Da der Trend absehbar war, wurden für 2017 im Haushalt mit einer Summe von 1,7 Mio. Euro bereits 500.000 Euro mehr angesetzt als im Vorjahr. Tatsächlich wurde die Planung noch einmal übertroffen. Es sind stolze 2.305.599,72 € (Vorjahr: 1.982.130,18 €) eingegangen. Das Plus trug wie im Vorjahr wesentlich zur Steigerung unserer eigenen Finanzkraft bei.

Auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gab es eine deutliche Steigerung. Es gingen 1.997.330,42 € ein. Das waren 152.990,42 € mehr als geplant.

Mit einem Gesamtbetrag von 1.711.373,30 € überstiegen die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich einschließlich Investitionspauschale und Familienleistungsausgleich die Haushaltszahlen um 106.750,30 €. Die Wechselwirkung des Finanzausgleichs macht sich jedoch deutlich bemerkbar. Die Zuweisungen liegen um über 360.000 Euro niedriger als im Vorjahr (2.077.023 €).

Erfreulich haben sich unsere Gebühreneinnahmen entwickelt. Die Gesamtsumme liegt bei 1.375.144,09 € (Ansatz: 1.293.875 €).

Erstattungen und Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke belaufen sich auf 582.572,84 €. Gerechnet hatten wir mit 571.430 €.

Höher als geplant sind auch die Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten sowie der sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ausgefallen. Insgesamt brachten diese Haushaltsstellen einen Betrag von 219.479,83 Euro. Dies sind 74.689,83 Euro über den Ansätzen. Hintergrund sind unter anderem ein um gut 20.000 Euro höherer Erlös beim Holzverkauf, steigende Ersätze im Kindergartenbereich (für das Mittagessen) mit rund 10.000 Euro, der Kostenersatz der WGV für den Wasserschaden in der Kreßberghalle mit rund 8.000 Euro und Kosten­ersätze für die gestiegene Anzahl der Feuerwehreinsätze mit rund 7.000 Euro zusätzlich.

Die Konzessionsabgabe der EnBW/ODR betrug 88.954,39 € und blieb damit leicht hinter dem Ergebnis von 2016 mit 92.903 € zurück.

Insgesamt konnten wir im Verwaltungshaushalt rund 1.186.000 € an Mehreinnahmen verbuchen.

Auf der Ausgabenseite hat die Gemeindeverwaltung die vorhandenen Mittel wiederum sparsam bewirtschaftet.

Bei den Personalkosten ergab sich eine Überschreitung, gegenüber den geplanten 2.298.294 Euro sind im Jahr 2017 insgesamt 2.346.214,08 Euro angefallen.

Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie für die Sanierung der Straßen, Wege, Brücken und Wasserläufe wurden 2017 437.734,89 Euro ausgegeben. Angesetzt waren 420.500 Euro.

Bei den Bewirtschaftungskosten, die mit 237.500 Euro veranschlagt waren, liegen wir mit 191.866 Euro deutlich unter den Planansätzen. Leicht unter den Ansätzen blieben wir auch bei den Geschäftsausgaben, Gerätebeschaffungen und  Reparaturen von beweglichem Anlagevermögen. Unsere Aufwendungen für Steuern und Versicherungen und vermischte Ausgaben sind in der Summe mit rund 52.000 Euro höher ausgefallen, als dies der Haushalt vorsah. Insbesondere die Abwasserabgabe an das Landratsamt mit knapp 34.400 Euro über dem Planansatz war hierfür ausschlaggebend.

Insgesamt hatten wir für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand 1.822.060 Euro veranschlagt; das Ergebnis liegt mit 1.851.755 Euro etwas darüber.

Die Zinsausgaben liegen 2017 bei erfreulichen 39.844 €. Eingeplant waren Aufwendungen in Höhe von 40.943 €.

An Gewerbesteuerumlage mussten wir 391.302 € abführen. Der Haushaltsplan enthielt dafür Mittel in Höhe von 332.714 €. Überziehungen dieser Art nehmen wir sehr gerne in Kauf, da sie Folge höherer Gewerbesteuereinnahmen sind.

Die Planansätze der Finanzausgleichsumlage an das Land mit 1.046.900 € und der Kreisumlage mit 1.605.449,56 €  wurden fast auf den Cent genau eingehalten.

Insgesamt konnte im Verwaltungshaushalt der geplante Ausgaberahmen eingehalten werden.

An größere Unterhaltungsmaßnahmen waren in den Hallen punktuelle Reparaturen (insb. Heizung Halle Haselhof, Erneuerung Waschtische Kreßberghalle) notwendig; hierfür fielen 16.688 Euro an. Für Belagsarbeiten an Straßen und Feldwegen waren es 227.303 Euro, für die Straßenbeleuchtung 8.575 Euro, für Reparaturen am Waldfreibad Bergertshofen 6.699 Euro, bei den Kläranlagen wurden 28.690 Euro aufgewendet. Die 2017 durchgeführten Kanalsanierungen kosteten 40.884 Euro. Der Bauhof erhielt eine neue Toranlage für 20.092 Euro, für die Wohn- und Geschäftsgebäude der Gemeinde fielen Reparaturen in Höhe von 9.501 Euro an. Hohe Ausgaben verursacht seit einigen Jahren die Verpflichtung zur Durchführung des E-Checks von Geräten und Anlagen in allen unseren Gebäuden: 2017 wurden hierfür 26.622,88 Euro aufgewendet. Das Mittagessen für 1,00 € für Schul- und Kindergartenkinder bezuschusst die Gemeinde mittlerweile aufgrund der hohen Nachfrage mit 45.010,97 Euro.

Die Fachbeamtin erläuterte den Gemeinderäten noch die Über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, sowie die Bildung von Ausgabe- und Einnahmeresten. Sie stellte auch die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen in den letzten 5 Jahren dar.

Im Vermögenshaushalt waren die Schwerpunkte die Baumaßnahmen zur Schaffung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus und der Anschluss von Waidmannsberg an die Kläranlage Riegelbach.

Für den Anschluss der Kläranlage Waidmannsberg an die Sammelkläranlage Riegelbach haben wir einen Förderbescheid in Höhe von 144.000 Euro erhalten. Es sind in 2018 noch wenige Restarbeiten insbesondere zur Wiederherstellung des Privatgeländes um das Pumpwerk zu erledigen. Der Kostenrahmen (180.000 Euro) wird voraussichtlich geringfügig überschritten.

Für den barrierefreien Zugang zum Rathaus in Waldtann (Aufzug und zusätzliche überdachte Rampe am Haupteingang) wurden 2017 rund 133.000 Euro ausgegeben, geplant waren 295.000 Euro. Der Rest muss als Haushaltsrest nach 2018 übertragen werden. Die Maßnahme soll im Juni 2018 abgeschlossen werden.

Mit der Erschließung des Baugebiets Obere Schanze konnte erst im Herbst 2017 begonnen werden. Die in 2016 und 2017 für die Erschließung bereitgestellten Haushaltsmittel können durch die Bildung von Haushaltsresten auf 2018 übertragen werden.

Maßnahmen im Rahmen des Landessanierungsprogramms im Teilort Marktlustenau wurden 2017 mit 141.200 Euro von der Gemeinde unterstützt. Die Breitbandverkabelung im Gemeindegebiet verzögert sich, die hierfür vorgesehenen Mittel müssen nach 2018 übertragen werden. Eine weitere Maßnahme im Vermögenshaushalt war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung (Zuschuss 90.000 Euro, Eigenanteil Gemeinde 31.630 Euro). Für den Bauhof wurde ein neuer LKW beschafft, der einschließlich Palfinger-Kran 171.601 Euro gekostet hat und somit den Planansatz um rund 20.000 Euro überschritt. Für Bauplatzverkauf / Grunderwerb wurden aufgrund der Verzögerungen Haushaltseinnahme- bzw. –ausgabereste gebildet.

Die Verschuldung der Gemeinde sank erneut, da der Haushaltsausgleich über eine Rücklagenentnahme in Höhe von 425.004,23 Euro erreicht wurde, und keine Kreditaufnahme erforderlich war. Am Jahresende betrug der Schuldenstand 1.460.036,00 Euro, die Pro-Kopf-Verschuldung ging zum 31.12.2017 auf 365,47 € zurück. Der Stand der Allgemeinen Rücklage betrug zum Jahresende 1.609.712,55 € und lag somit noch erheblich über dem gesetzlichen Mindestbetrag von 211.093,94 €.

Der Vorsitzende zeigte sich erfreut über den guten Abschluss, wies aber darauf hin, dass für die mittelfristig geplanten größeren Investitionen – etwa Sanierung der Halle Haselhof oder Ausbau der Breitbandverkabelung – auch ein gewisses Polster erforderlich ist.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023

Die Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen, die bei Strafverfahren jeweils als Laienrichter an der Urteilsfindung beteiligt sind, endet zum 31.12.2018. Deshalb wurden die Gemeinden vom Landgericht Ellwangen aufgefordert, für die Amtsperiode 2019 bis 2023 Vorschlagslisten für die Schöffenwahl aufzustellen. Die Vorschlagsliste für Jugendschöffen wird nicht von der Gemeinde, sondern vom Jugendhilfeausschuss erstellt.

Die Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt im vollen Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht aus. Aufgrund der Bedeutung des Schöffenamts muss die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschlossen werden. Der Gemeinderat soll durch seine Wahl die Gewähr für die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffinnen und Schöffen bieten. In den Vorschlagslisten sollen möglichst alle Gruppen der Bevölkerung berücksichtigt werden.

Die Gemeinde Kreßberg wurde aufgefordert, 3 Personen als Schöffen vorzuschlagen. Auf die Ausschreibung im Mitteilungsblatt vom 06.04.2018 haben sich vier Personen als Schöffe / Schöffin beworben. Der Gemeinderat beschloss, alle vier Bewerber in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Diese Vorschlagsliste wird, ehe sie ans Landgericht geschickt wird, noch öffentlich ausgelegt.

Baurechtsangelegenheiten: Neubau einer Biogasanlage mit 75 kW Leistung auf Flurstück 895 in Asbach

In Asbach wurde der Neubau einer Biogasanlage, die mit Gülle und landwirtschaftlichen Abfällen betrieben werden soll, beantragt. Da dem Bau keine von der Gemeinde zu vertretenden Belange entgegenstehen, wurde das Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt.

Der Punkt „Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses bei Bergbronn“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da hier noch Klärungsbedarf besteht.

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Kreßberg

Durch die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, wurde die Bestellung eines Datenschutz-beauftragten auch für Kommunen zur Pflicht. Der oder die Datenschutzbeauftragte sollen als unabhängige Aufsichtsstelle die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der Gemeindeverwaltung überwachen und die Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen beraten sowie Anfragen und Gesuche von auskunftsersuchenden Bürgerinnen und Bürgern bearbeiten.

Da die Gemeindeverwaltung Kreßberg aufgrund der Größe und der zur Verfügung stehenden Personalressourcen nicht in der Lage ist, diese Aufgabe selbstständig wahrzunehmen, schlug Bürgermeister Robert Fischer vor, die Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (bzw. zukünftig ITEOS) mit Unterstützungsleistungen für die Aufgaben der Behörde im organisatorischen Datenschutz und mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Daten­schutzbeauftragten zu beauftragen. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung zu.

Breitbandversorgung

a) Gemeinsame Ausschreibung zum Betrieb des Breitbandnetzes mit den Nachbargemeinden

In den nächsten Jahren wird das Leerrohrnetz für Breitbandversorgung durch die Gemeinde Kreßberg in den meisten Gebieten unserer Gemeinde hergestellt werden. Für den Betrieb der Breitbandversorgung bedarf es eines Betreibers. Dieser ist in einer öffentlichen Ausschreibung zu ermitteln. Da bessere Angebote zu erwarten sind, wenn die Gebiete, welche ausgeschrieben werden, größer sind, beabsichtigen die Gemeinden Fichtenau, Stimpfach und Crailsheim (für Teilorte) sowie Kreßberg eine gemeinsame Ausschreibung ihres zukünftigen Netzes vorzunehmen. Sie werden dabei von der Firma GEO DATA sowie von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass sich die Gemeinde an der gemeinsamen Ausschreibung zur Suche eines Betreibers für das gemeinsame Breitbandnetz der Gemeinden Fichtenau, Stimpfach, Crailsheim und Kreßberg beteiligt.

b) Beteiligung am überregionalen Breitbandnetz des Landkreises

Der Landkreis Schwäbisch Hall und die allermeisten kreisangehörigen Kommunen planen, ein gemeinsames überregionales Breitbandnetz aufzubauen. Dieses sogenannte „Backbone“ soll möglichst alle Kommunen im Landkreis versorgen. Ausgeführt werden soll das Netz durch einen Betrieb gewerblicher Art oder einem Zweckverband. Näheres muss noch besprochen werden. Viele Gemeinden haben formell diesem Vorgehen bereits zugestimmt. Auch die Gemeinde Kreßberg könnte in Teilen von diesem Netz profitieren. Der Ausbau innerhalb der Ortschaften bleibt jedoch nach wie vor Aufgabe der Gemeinde. Allerdings besteht später auch die Möglichkeit, das gesamte große Netz in einer Ausschreibung zu bündeln, was nach Ansicht des Vorsitzenden zu Vorteilen bei der Betreibersuche führen würde.

Der Gemeinderat stimmte dem zu und beschloss, dass sich die Gemeinde Kreßberg am überregionalen Ausbau des Breitbandnetzes durch den Landkreis Schwäbisch Hall beteiligt.

c) Mitverlegung von Leerrohren im Bereich Mariäkappel

Das Stromversorgungsunternehmen EnBW ODR benötigt für die Versorgung des neuen Baugebietes „Obere Schanze“ eine ca. 1,2 km lange Zuleitung, um dieses mit Strom zu versorgen. Die Leitung geht vom Ruhefeld kommend über die Crailsheimer Straße und die Obere Schanze bis zum Baugebiet. Im Zuge der Arbeiten werden auch die vorhandenen Wasserleitungsrohre ausgetauscht und die noch vorhandenen Stromfreileitungen in die Erde verlegt. Der Vorsitzende empfahl, die Gelegenheit zu nutzen, und gleichzeitig Leerrohre für die Breitbandversorgung mitverlegen. Auch wenn derzeit die Straßenzüge durch Unitymedia (Kabelfernsehen) größtenteils ausreichend mit Breitbandleistungen versorgt sind, sollten die Voraussetzungen für eine zukünftige flächendeckende Glasfaserversorgung zu den Gebäuden geschaffen werden. Die EnBW ODR hat der Gemeinde Kreßberg ein Angebot vorgelegt. Demnach belaufen sich die Kosten auf 47.000 €.

Der Gemeinderat entschied sich wie vorgeschlagen für die Mitverlegung von Leerrohren für die Breitbandversorgung.

Zuschussanträge von Vereinen

a) Investitionszuschuss für die Beschaffung der Pumpen für die Beregnungsanlage des GSV Waldtann

Der Sportverein GSV Waldtann hat im vergangenen Jahr eine Beregnungsanlage für den Sportplatz im Brühlweg in Waldtann beschafft. Die Gemeinde hat das Vorhaben insbesondere durch die Übernahme der Kosten für die Spülbohrung, für notwendiger Rohrleitungen / Strom und Installationen im Pumpenhaus unterstützt. Der GSV hat nun noch beantragt, dass die Gemeinde den GSV zusätzlich durch die Übernahme der Kosten für die Pumpen unterstützt. Für die Pumpen sind dem GSV Kosten in Höhe von 4.864,24 € entstanden. Der WLSB fördert das Projekt pauschal mit 30%, sodass Ausgaben in Höhe von 3.404,97 € für die Pumpen vom GSV Waldtann zu tragen sind. Der Gemeinderat stimmte zu, 50% dieser Kosten (1.702,49 Euro) in Form der Gewährung eines Investitionszuschusses zu übernehmen.

b) Investitionszuschuss für einen mobilen Beregner für den BC Marktlustenau

Der BC Marktlustenau ist auf die Gemeindeverwaltung mit der Anfrage nach einem Zuschuss für einen mobilen Beregner zugekommen. Bis jetzt wird dort noch mit einem Schlauchwagen bewässert, was sehr anstrengend ist. Für diese Investition hielt der Vorsitzende einen Zuschuss in Höhe von 75 % für angemessen, da der Sportplatz Marktlustenau zugleich Schulsportplatz ist.

Mittlerweile hat sich dieser Tagesordnungspunkt allerdings erledigt, da der GSV Waldtann durch die neugebaute Beregnungsanlage einen mobilen Beregner übrig und diesen dem BC angeboten hat. Dieser soll nun zunächst vom BC getestet werden.

Festlegung von Straßennamen im Baugebiet Obere Schanze, 1. Erweiterung in Mariäkappel

Im Baugebiet „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ gibt es zwei Straßen, die benannt werden müssen. Bisher war es üblich, Straßen nach dem jeweiligen Gewann zu benennen. Da die Straßenbezeichnung „Obere Schanze“ bereits vergeben ist, wurde auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, eine Straße „Bürgermeister-Strebel-Straße“ zu nennen. Eugen Strebel (geb. am 30.11.1917 gest. am 22.01.1989) war der letzte Bürgermeister der Altgemeinden Mariäkappel und Leukershausen. Er wurde im März 1946 als erster Bürgermeister nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus dem Gemeinderat heraus gewählt und löste den von der Militärregierung eingesetzten Bürgermeister ab. Seine Amtszeit endete mit der Gemeindereform im Jahr 1972.

Die zweite Straße soll „Dr.-Straub-Straße“ heißen. Dr. Straub war über 50 Jahre Landarzt mit Leib und Seele in Mariäkappel und damit wichtiger Ansprechpartner für viele Bürgerinnen und Bürger.

Einrichtung einer provisorischen Krippengruppe in Haselhof

Die Kinderkrippe Haselhof mit 2 Gruppen (20 Plätzen) ist gut besucht, für das kommende Kindergartenjahr gibt es mehr Anfragen als Plätze. Im Rahmen der Kindergarten-bedarfsplanung wurde daher bereits im März festgelegt, dass nach Möglichkeit eine zusätzliche Krippengruppe eingerichtet werden soll.

Genau gegenüber der Kinderkrippe ist nun eine Wohnung frei, und die Vermieter wären bereit, diese der Gemeinde zur Einrichtung einer provisorischen Kinderkrippe zu vermieten.

Als endgültiger Standort für eine weitere Krippe besteht ja die Überlegung, nach Auslaufen der Werkrealschule einen Teil des Schulgebäudes Marktlustenau zu nutzen. Die Werkrealschule läuft im Sommer 2019 aus, und wenn wir nun eine Übergangslösung für drei Jahre schaffen könnten, wäre dort genügend Zeit für die Planung und den Umbau.

Für die Nutzung als Krippe sind eine Umnutzungserlaubnis des Baurechtsamts sowie die Betriebserlaubnis des KVJS erforderlich. Um abzuklären, ob diese erteilt würden, haben bereits verschiedene Vorbesprechungen mit Baurechtsamt, KVJS, Brandschutz und Termine mit dem Gesundheitsamt, Verbraucherschutzamt, Unfallkasse Baden-Württemberg stattgefunden – mit einigen Änderungen und Umbauten wären die erforderlichen Genehmigungen zu erlangen. Die Kosten, mit denen für die Umbauten und Änderungen zu rechnen ist, liegen bei etwa 30.000 Euro; darin sind allerdings 9.000 Euro für Möbel und eine Wickelkommode enthalten, die später weitergenutzt werden können.

Neben der Miete und den Umbauten ist der größte Kostenfaktor das Personal – bei Einrichtung einer weiteren Krippengruppe für beispielsweise 24 Wochenstunden (Mo – Do 5 Stunden, Fr 4 Stunden) bräuchten wir 1,6 Vollzeitstellen zusätzlich.

Obwohl für die Einrichtung der zusätzlichen Krippengruppe im Haushalt nichts veranschlagt ist, da bei Haushaltsaufstellung weder die gute Nachfrage, noch die Möglichkeit der Anmietung bekannt war, stimmte der Gemeinderat der Anmietung der Wohnung und der Einrichtung der dritten Krippengruppe einstimmig zu.

Friedhofsangelegenheiten

a) Überlegungen zur Gestaltung der Frontplatten an den Urnenstelen und zur Änderung der Friedhofsatzung

Demnächst werden die Urnenstelen in unseren Friedhöfen aufgebaut, daher sollte nun die Gestaltung der Abdeckplatten festgelegt werden.

Bei der Besichtigung verschiedener Friedhöfe waren sich alle Beteiligten einig, dass eine einheitliche Gestaltung der Frontplatten an den Urnenkammern am besten aussieht, und dass Grabschmuck an den Urnenstelen nicht zugelassen werden sollte – zumindest nicht langfristig, sondern nur kurz nach einer Beisetzung (für ca. 4 Wochen)

Bei der Besichtigungstour fiel beispielsweise die Anlage in Michelbach / Bilz positiv auf. Dort haben die Frontplatten eine einheitliche Beschriftung. Die Schrift ist graviert und dunkel hinterlegt, und es gibt keinen Grabschmuck und auch keine Gestaltungselemente auf den Abdeckplatten. Diese Urnenstelen haben eine sehr würdevolle Ausstrahlung. Die dunkel hinterlegte Schrift würde sich in Kreßberg auch anbieten, da die Muschelkalkabdeckplatten unserer Stelen eher hell sind.

Wenn eine einheitliche Beschriftung gewünscht wird, müsste diese dann jeweils von der Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben werden, damit die Einheitlichkeit gewährleistet ist. Bei dieser Vorgehensweise müsste die Beschriftung der Frontplatten insgesamt zuvor ausgeschrieben werden und an einen Steinmetz vergeben werden.

b) Gedenksteine für die Rasengräber und die zukünftigen Baumgräber in Waldtann

Die Rasengräber in Waldtann haben keine Grabplatten. Die zukünftigen Baumgräber werden ebenfalls ohne Grabplatten sein.

Daher sollte an diesen Grabfeldern jeweils ein Gedenkstein aufgestellt werden, an dem entweder nur auf das Rasen- / Baumgrabfeld hingewiesen wird, oder an dem evtl. je nach Wunsch der Angehörigen auch Namen angebracht werden könnten. Die Gemeindeverwaltung regte an, auch hierfür von verschiedenen Steinmetzen Entwürfe / Angebote einzuholen. Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Anregung, sich nicht unbedingt auf einen Stein festzulegen, sondern es offener als „Blickfang“ zu titulieren.

Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Beschriftung der Urnenkammern einheitlich erfolgen soll. Sowohl für die Urnenstelen-Frontplatten, als auch für die Gestaltungselemente an den Baum- und Rasengräbern werden wie vorgeschlagen Angebote eingeholt.

Annahme von Spenden

Unter diesem Tagesordnungspunkt lag nichts an, es wurde seit der letzten Sitzung nichts gespendet.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Hauptamtsleiterin Birgit Macho informierte die Gemeinderäte über die Schwarzwild-Abschusszahlen in Kreßberg: im Jagdjahr 2015/16 wurden insgesamt 113 Stück Schwarzwild in den Revieren der Gemeinde erlegt, 2016/17 waren es 43 und 2017/18 wurden 100 Abschüsse gemeldet.

Außerdem berichtete sie über den Stand der Flüchtlingsunterbringung in unserer Gemeinde. Derzeit leben 30 Flüchtlinge in Kreßberg, davon sind 15 Personen in Waldtann, 12 in Marktlustenau, und 2 in Tempelhof untergebracht. Eine Person hat in Waldtann ein privates Zimmer anmieten können.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Annemarie Mürter-Mayer, berichtete, dass die Zuschussanträge der Gemeinde für Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung und für Kanalsanierungsmaßnahmen nicht bewilligt wurden. Die Anträge werden für 2019 erneut gestellt.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde auf den seit Jahren katastrophalen Zustand der Landesstraße zwischen Waldtann und Bergbronn hingewiesen und angeregt, wieder einmal bei der Straßenbaubehörde wegen eines Ausbaus nachzuhaken.

Bürgerfragestunde

Von den Zuhörern wurden das Mähen der Straßenränder in Bergbronn und ein defekter Wasserhahn am Friedhof Waldtann angesprochen. Der Vorsitzende des GSV dankte außerdem für die Unterstützung der Gemeinde bei der Beschaffung der Pumpen für die Beregnungsanlage.

Bericht über die Sitzung vom 16.04.2018 | 18.04.2018

Bebauungsplan „Interkommunaler Gewerbepark Bergbronn“

Vorstellung des Vorentwurfs und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung

Die Gemeinden Fichtenau und Kreßberg beabsichtigen in Bergbronn ein interkommunales Gewerbegebiet zu entwickeln. Dazu haben sie den Zweckverband „Gewerbepark Kreßberg-Fichtenau“ gegründet. Die mittlerweile rechtskräftige Verbandssatzung sieht vor, dass Träger der Planungshoheit die Gemeinde Kreßberg ist. Sie handelt mit Zustimmung der Gemeinde Fichtenau.

Das Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall hat für das künftige Gewerbegebiet einen Vorentwurf mit zwei Varianten gefertigt, die dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt wurden. Zunächst war zu entscheiden, mit welcher der Varianten in das weitere Verfahren gegangen wird. Der Gemeinderat Fichtenau behandelte das Thema gleichzeitig.

Der Vorsitzende betonte, dass man sich derzeit noch ganz am Anfang des Verfahrens befindet. Durch die während des Beteiligungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse kann sich am Entwurf noch viel ändern. Derzeit wird ein Lärmgutachten erstellt, dessen Ergebnis ebenfalls die weitere Planung beeinflussen kann. Die Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung eingehen, werden vom Gemeinderat behandelt. Er entscheidet, inwiefern der Entwurf dadurch geändert wird. Daraufhin wird der überarbeitete Entwurf mit allen Anlagen und Informationen zu Umweltbelangen öffentlich ausgelegt. Die Bürger und Behörden haben nochmals Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Erst danach kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

Überplant wird eine Fläche von knapp 10 ha. Bürgermeister Robert Fischer erläuterte die im Entwurf vorgesehenen Festsetzungen. Beide Varianten des Bebauungsplanentwurfs sehen die verkehrsmäßige Erschließung durch einen Abzweig von der L 2218 an der nord-östlichen Ecke des überplanten Gebietes auf Höhe der Einmündung nach Gaisbühl vor. Dort soll ein Kreisverkehr entstehen, an dem auch die geplante Ortsumgehung von Bergbronn beginnt. Bei beiden Varianten ist eine Eingrünung rund um das Gebiet vorgesehen, und zwar ein 20 m breiter Streifen nach Norden und Osten (zur Landesstraße) sowie nach Westen (Richtung Bergbronn). An der Südseite ist ein 10 m breiter Grünstreifen geplant.

Im Gewerbegebiet selbst ist eine Zonierung vorgesehen. Richtung Bergbronn werden Festsetzungen für kleinere und weniger störende Betriebe getroffen (eingeschränktes Gewerbegebiet mit maximaler Gebäudehöhe 10 m), während im restlichen Gebiet ein normales Gewerbegebiet mit Gebäudehöhen von 12 m bzw. 16 m angedacht ist. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass kein Industriegebiet, sondern ein Gewerbegebiet geplant wird. In Industriegebieten wären wesentlich störendere Betriebe möglich, als in einem Gewerbegebiet.

Die Immissionen, die im Wohngebiet ankommen dürfen, sind gesetzlich geregelt. Betriebe, die sich im Gewerbegebiet ansiedeln möchten, müssen nachweisen, dass diese eingehalten werden.

Sollte das Lärmgutachten, das derzeit erstellt wird, ergeben, dass die Grenzwerte für Lärm überschritten oder nur knapp unterschritten werden, wäre im vorgesehenen Grünstreifen ein Lärmschutzwall möglich. Es wird angestrebt, mit den Immissionen, die im Wohngebiet ankommen, deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten zu bleiben.

Die zwei Varianten des Bebauungsplanentwurfs unterscheiden sich lediglich bei den Erschließungsstraßen. Bei der Variante 1 ist die Erschließung mit Stichstraßen und Wendeschleifen vorgesehen. Für eine später eventuelle erforderliche Erweiterung sind zwei Stichstraßen in südliche Richtung vorgesehen. Diese sind in beiden Varianten identisch. In Variante 2 sind keine Wendeplatten, sondern ein Straßenring vorgesehen. Die Durchfahrt ist in beiden Richtungen möglich. Entlang der Straßen sind auch Parkflächen und einseitige Gehwege vorgesehen.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Wendeplatten, sowohl in Wohn- wie auch Gewerbegebieten, sollte nach Ansicht des Vorsitzenden davon Abstand genommen werden. Häufig wird in diesen Bereich geparkt und wendende Fahrzeuge dadurch behindert. Auch für den Winterdienst sind diese Flächen sehr umständlich zu räumen.

Der Gemeinderat stimmte dem zu und entschied sich für Variante 2 (also die Variante ohne Wendeschleifen). Diese soll als Vorentwurf der Behörden- und Bürgerbeteiligung zugrunde gelegt werden. Die in der Diskussion angeworfenen Fragen – etwa die Höhe der Erschließungskosten oder die Art der Einschränkungen, die im eingeschränkten Gewerbegebiet gelten sollen - können zum jetzigen frühen Planstadium noch nicht benannt werden. Diese ergeben sich erst im weiteren Verfahren

 

Bebauungsplan „Ortsumfahrung Bergbronn“

Vorentwurf zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung

In seiner Sitzung am 13. April 2016 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortsumfahrung Bergbronn“ gefasst. Auf Empfehlung des Kreisplanungs­amtes wurde mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes das Planungsbüro Standlandingenieure GmbH in Ellwangen beauftragt. Dieses Büro hat nun einen ersten Entwurf erarbeitet, welcher Grundlage für die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung sein soll. Vom Planungsbüro war Ingenieur Zorn in der Sitzung anwesend und erläuterte den geplanten Streckenverlauf.

Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt Bergbronn liegt nach den vorliegenden Messungen bei etwa 5000 – 6000 Fahrzeugen am Tag, davon ca. 9 % Schwerverkehr. Es soll allerdings nochmals eine Verkehrszählung stattfinden.

Der Planung liegen die Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen zugrunde, in denen beispielsweise je nach Verkehrsbelastung der Straßenquerschnitt, die Straßenbreite und die Breite des Banketts festgelegt sind.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Bau von Landesstraßen nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt, weshalb das Land (also das Regierungspräsidium Stuttgart) bei der Planung ein gewichtiges Wort mitzureden hat.

Die Umgehung soll nach dem nun vorliegenden Entwurf an dem Kreisverkehr, von dem aus das zukünftige Gewerbegebiet erschlossen wird, und auch eine Abzweigung nach Gaisbühl geht, beginnen. Bergbronn wird nördlich umfahren. Eine südliche Umfahrung wurde wegen der Landschaft und aus topographischen Gründen ausgeschlossen.

Im Vorentwurf sind zwei weitere Kreisverkehre bei den Schnittpunkten mit der Kreisstraße nach Schönbronn und mit der Landesstraße nach Waldtann vorgesehen – hierüber muss aber noch entschieden werden, es wären auch Kreuzungen möglich. Wenn die Kreisverkehre kommen, würde der Verkehr auf der Umgehung langsamer fließen.

Die Ortsumfahrung geht in recht großem Abstand um Bergbronn und mündet etwa 350 m vor Bergbronn wieder in die jetzige Landesstraße nach Crailsheim ein. Die Straße von dort direkt nach Bergbronn soll zum Wirtschaftsweg zurückgebaut werden, so dass kein „Abkürzungsverkehr“ durch Bergbronn möglich ist. Durch den großen Abstand zu Bergbronn sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Auch werden landwirtschaftliche Flächen im westlichen Bereich nicht durchschnitten, die Straße führt dort am Waldrand entlang.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Entwurf einstimmig zu und beschloss, das frühzeitige Beteiligungsverfahren auf dieser Grundlage durchzuführen.

Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Obere Schanze, 1. Erweiterung, 1. Änderung“

Der Bebauungsplan „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ ist rechtskräftig. Beim Grunderwerb hat sich herausgestellt, dass über ein paar Grundstücke ein Wegerecht verläuft. Damit dieses entfallen kann, und um das davon begünstigte Grundstück anderweitig zu erschießen, soll die angedachte Verbindung nach Süden verlegt werden. Im Bebauungsplan ist ein freizuhaltender Streifen für eine spätere Erweiterung des Baugebiets vorgesehen. Diese Anbindung soll nun weiter nach Osten rücken. Die Grundzüge der Planung sind durch diese geringfügige Änderung nicht berührt, weshalb der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden kann. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden entfällt, es kann sofort das Auslegungsverfahren stattfinden. Der Gemeinderat fasste den Auslegungsbeschluss einstimmig.

Antrag auf immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zur Durchführung einer Auffüllung

Für das Flst. 1444 (Gemarkung Marktlustenau) bei Gaisbühl, an der Landesgrenze zu Bayern, wurde eine baurechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigung zur Durchführung einer Auffüllung beantragt. Das betreffende Grundstück befindet sich an der Gemeindeverbindungsstraße von Gaisbühl nach Reuenthal. Das Grundstück hat eine Senke, die zur besseren Bearbeitung aufgefüllt werden soll.

Auf diesem Flurstück soll Erdaushub, welcher bei den Bauarbeiten zur Sanierung der A 7 zwischen der Anschlussstelle Neustädtlein und der Buchbachtalbrücke entsteht, eingebracht werden. Der Vorsitzende hatte zunächst Bedenken wegen möglicher Schadstoffbelastungen, die aber in weiteren Gesprächen ausgeräumt werden konnten. Der einzubauende Erdaushub wird vom Auftraggeber, dem Regierungspräsidium Stuttgart, in einem sehr engmaschigen Raster untersucht werden. So können Grenzwertüberschreitungen nahezu ausgeschlossen werden.

Eine zweite Thematik stellt sich noch, da die ca. 8.000 m³, welche die dort eingelagert werden sollen, über die Gemeindeverbindungstraßen, Innerortsstraßen und Feldwege der Gemeinde Kreßberg angefahren werden. Es handelt sich um rund 14.000 Tonnen Erdaushub, welche unsere Straßen sehr stark in Mitleidenschaft ziehen würden.

Die ausführende Baufirma, die Firma Weiss, hat angeboten, die Straßen vor dem Beginn der Einbauarbeiten zu begehen und die vorhandenen Schäden zu erfassen. Neu entstehende Schäden müssten dann von der Baufirma saniert werden.

Eine Zustimmung zur naturschutzrechtlichen Genehmigung und das Einvernehmen zur Baugenehmigung kann nach Ansicht des Vorsitzenden erteilt werden, wenn durch das entsprechende Prüfraster Grenzwertüberschreitungen nahezu ausgeschlossen werden und zwischen der Firma Leonhard Weiss und der Gemeinde Kreßberg eine Vereinbarung für die durch die Baumaßnahmen beanspruchten Wege und Straßen der Gemeinde gefunden wird.

Der Gemeinderat schloss sich dieser Meinung an und stimmte der Erteilung des Einvernehmens zu. Für die Erteilung der Genehmigung ist das Landratsamt zuständig.

Geplante Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) als besondere Schutzgebiete

Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) eine Verordnung zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft zu erlassen. Anlass hierfür ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Grundlage für die Errichtung des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes mit der Bezeichnung NATURA 2000 ist, den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt und das europäischen Naturerbe zu bewahren. Gemäß dieser Richtlinie sind die FFH-Gebiete von den Mitgliedstaaten als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Das Regierungspräsidium hat mittlerweile das Bekanntmachungsverfahren eingeleitet und die Unterlagen für die Dauer von zwei Monaten vom 9. April bis zum 8. Juni 2018 öffentlich ausgelegt. Der Verordnungsentwurf kann beim Landratsamt Schwäbisch Hall eingesehen werden. Weitere Informationen sind auch unter der Internetadresse www.ffh-bw.de zu finden.

Die in dem Verordnungsentwurf vorgesehenen Flächen sind schon vor etwa 20 Jahren vom Land Baden-Württemberg als FFH-Flächen gemeldet worden, nun geht es um eine Präzisierung der Flächen und den Erlass der Verordnungen.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Kreßberg gibt es drei Flächen, die davon betroffen sind. Es ist eine kleine Fläche östlich von Gaisbühl, welche unproblematisch ist. Zwei weitere Flächen zwischen Wüstenau, Asbach und L 1010 sowie im nördlichen und östlichen Bereich von Leukershausen sind durchaus problematischer. Diese Flächen behindern z. B. in Asbach ganz klar die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Zukunftsbetriebes, da er sich baulich nur unter schwierigsten Verhältnissen und Verhandlungen erweitern kann.

Auch in Leukershausen wird die bauliche Entwicklung des Ortes durch die Festlegung eines Natur- und Landschaftsschutzgebietes klar eingeschränkt. Aus diesem Grund ist die zukünftige Schutzgebietsverordnung für die Gemeinde Kreßberg in höchstem Maße benachteiligend und einschränkend.

Der Vorsitzende erklärte, er wolle eine Stellungnahme wegen der zu befürchtenden Einschränkungen abgeben. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen:

- Grundbucheinsichtsstelle Kreßberg

Aufgrund der Notariatsreform hat die Gemeinde ihr Grundbuchamt verloren, und auch das Notariat in Fichtenau existiert nicht mehr. Der Vorsitzende gab jedoch bekannt, dass er weiterhin Ratschreiber ist, Frau Annemarie Mürter-Mayer ist stellvertretende Ratschreiberin, und Birgit Macho Verhinderungsstellvertreterin. Somit ist es weiterhin möglich, Unterschriftsbeglaubigungen und ähnliches auf dem Rathaus machen zu lassen. Außerdem ist im Rathaus Kreßberg eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet, man erhält hier also weiterhin Grundbuchauszüge.

- Anfragen

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angefragt, ob die in Kreßberg geplanten Windräder von Bürgern oder von Wirtschaftsunternehmen betrieben werden. Dies ist für das Genehmigungsverfahren jedoch ohne Belang, weshalb die Investoren der Gemeinde nicht im Einzelnen bekannt sind.

Weitere Anfragen betrafen die Löschwasserversorgung in Tempelhof und in Waldtann, eine Baustelle am „Judenweg“, das weitere Verfahren der Umgehungsstraße Bergbronn, und das Gemeindemitteilungsblatt.

 

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde wurden die Eigentumsverhältnisse und die Nachfrage nach Gewerbeflächen bezüglich des interkommunalen Gewerbegebiets thematisiert.

Bericht über die Sitzung vom 12.03.2018 | 21.03.2018

Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019

Die Gemeinden müssen nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz jährlich einen Kindergartenbedarfsplan aufstellen. Die Bedarfsplanung im Kindergarten- und Krippenbereich ist wegen der wenigen überblickbaren Geburtenjahrgänge naturgemäß mit großen Unsicherheiten verbunden. Da es keine Kindergartenpflicht gibt, und die Eltern freies Wahlrecht haben, evtl. auch einen Kindergarten in einer anderen Gemeinde zu wählen, sind genaue Prognosen nicht möglich.

Unsere Betreuungseinrichtungen wurden in Januar 2018 von 124 Kindern besucht. Im Kindergarten Marktlustenau waren es 32 Kinder, im Kindergarten Waldtann 25 Kinder, im Kindergarten Haselhof 48 Kinder und in der Kinderkrippe Haselhof 19 Kinder.

Hauptamtsleiterin Birgit Macho stellte den Gemeinderäten die derzeit vorhandenen Betreuungsangebote und die zu erwartenden Veränderungen vor.

Im Marktlustenau werden die beiden Gruppen für verlängerte Öffnungszeit und Regelbetreuung bestehen bleiben, eine der Gruppen wird wegen sinkender Kinderzahlen aber voraussichtlich als Kleingruppe geführt werden.

In Waldtann steigen dagegen die Kinderzahlen an, und es kommen auch nur drei Kinder zur Schule. Somit wird Waldtann voraussichtlich im kommenden Jahr wieder zwei normal große Gruppen haben, eine davon wie bisher mit der Möglichkeit zur Ganztagesbetreuung.

Eine Änderung wird es voraussichtlich im Krippenbereich geben: Die zweigruppige Kinder­krippe Haselhof ist voll belegt. Für das kommende Jahr liegen bereits so viele Reservierungen für Ein- und Zweijährige vor, dass die zwei Krippengruppen voraussichtlich nicht für alle Betreuungswünsche ausreichen. Daher wird derzeit geprüft, ob in einer anzumietenden Wohnung eine provisorische Krippengruppe eingerichtet werden kann. Sollte die Anmietung klappen, und falls auch die erforderliche Betriebserlaubnis hierfür erteilt wird, so kann die Krippe im kommenden Kindergartenjahr dreigruppig geführt werden. Voraussetzung ist, dass sowohl das Baurechtsamt, als auch Gesundheitsamt, die Unfallkasse und der Kommunalverband für Jugend und Soziales ihr OK hierfür geben.

Durch das Auslaufen der Werkrealschule werden in Marktlustenau ab Sommer 2019 Schulräume frei werden, ein Umbau zum Kindergarten / Kinderkrippe wäre nach Ansicht der Gemeindeverwaltung eine sinnvolle Anschlussnutzung. Der älteste Gebäudeteil stammt von 1964, dieser wurde noch nie grundlegend saniert, und ein Umbau böte sich somit an. Diese Räume liegen direkt neben dem Kindergarten, so dass ein Zugang zum Außenbereich des Kindergartens und eine Trennung von den Schulräumen leicht zu realisieren wäre. Dies wurde vom Gemeinderat genauso gesehen. Mittelfristig soll also neben Haselhof Marktlustenau als zweiter Schwerpunkt der Kinderbetreuung, mit Kindergarten und –krippe, ausgebaut werden.

An der Bedarfsplanung sind nach dem KiTaG die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die privat-gewerblichen Träger, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, zu beteiligen.

Bisher gab es in Kreßberg nur gemeindeeigene Kindergärten. Neu in Kreßberg ist das Angebot eines Waldkindergartens. Diesen hat der Schloss Tempelhof e.V. im März 2018 eröffnet. Dort wird eine Betreuung von zehn Kindern ab drei Jahren sowie von fünf Kindern unter drei Jahren angeboten. Die Kinder werden für 4 Stunden täglich betreut. Die Betreuung findet ganz überwiegend im Wald südlich von Tempelhof statt, für sehr schlechtes Wetter gibt es einen Bauwagen am Waldrand, in dem sich auch die sanitären Anlagen befinden.

Die erforderliche Betriebserlaubnis des KVJS wurde erteilt, und es sind bereits 13 Kinder für diese Einrichtung angemeldet. Somit steht fest, dass Nachfrage nach dieser Betreuungsform besteht. Nachdem der Bedarf hierfür also offenkundig vorhanden ist, wurde von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, dass auch diese Einrichtung in den Kindergarten­bedarfsplan aufgenommen wird. Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat dem zu.

Die Aufnahme in den Kindergartenbedarfsplan zieht die Verpflichtung der Gemeinde nach sich, den Träger des Waldkindergartens nach § 8 KiTaG mit 63 % der Betriebsausgaben zu fördern.

Der Kindergartenbedarfsplan wurde schließlich in allen Punkten wie von der Gemeinde­verwaltung vorgeschlagen vom Gemeinderat beschlossen.

Kriterien zur Bauplatzvergabe und Festlegung des Bauplatzpreises im Baugebiet „Obere Schanze, 1. Erweiterung“

Der anhaltende Bauboom lässt auch die Nachfrage nach Bauplätzen in der Gemeinde Kreßberg steigen. Neu für unsere Gemeinde ist, dass wir bereits heute mehr Vormerkungen für Bauplätze haben, als Bauplätze im Gebiet Obere Schanze 2018 erschlossen werden. Die bisherige Vergabe nach Eingang der unverbindlichen Vormerkung für ein Baugebiet allein erscheint deshalb nicht mehr zweckmäßig, zumal die Verwaltung den Bauwilligen nie signalisiert hat, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt Bauplatzreservierungen möglich sind, und die Plätze nach der Reihenfolge der Vormerkungen veräußert werden.

Die Leiterin des Finanzwesens Annemarie Mürter-Mayer hat deshalb ein Vergabesystem nach Punkten erarbeitet. So sollen etwa Familien mit Kindern, Einheimische, Personen, die sich ehrenamtlich in Kreßberg betätigen oder ihren Arbeitsplatz hier haben, oder Personen, die bereits Grundstücke für Baugebiete oder als Tauschland an die Gemeinde veräußert haben, bevorzugt werden. Positiv wirkt sich auch die beabsichtigte Eigennutzung aus. Einen Punktabzug soll dagegen erhalten, wer bereits ein Wohnhaus oder einen Bauplatz in Kreßberg hat. So soll versucht werden, eine sinnvolle Rangfolge zwischen den Bewerbern zu erhalten, falls sich mehrere für denselben Bauplatz interessieren. Bürgermeister Robert Fischer hofft trotz der vielen Vormerkungen, dass die Plätze für alle ernsthaft Interessenten ausreichen, da einige Interessenten sich schon vor langer Zeit vormerken ließen, und sie möglicherweise in der Zwischenzeit schon anderswo gebaut haben.

Die Kriterien sollen auf alle „normalen“ Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser angewandt werden, die Plätze im nördlichen Bereich, wo Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, sind davon nicht betroffen.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagenen Kriterienkatalog nach kurzer Diskussion zu.

Anschließend erläuterte Annemarie Mürter-Mayer die Kalkulation des Bauplatzpreises und des Ablösungsbetrags für die Erschließungskosten. Wie auch schon in der Vergangenheit, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die Erschließungskosten beim Bauplatzverkauf abzulösen. Bei der Ablösung des Erschließungsbeitrags handelt es sich um einen vorgezogenen Erschließungsbeitrag. Das heißt, dass bereits im Voraus die Höhe der Erschließungskosten berechnet wird und dieser Betrag mit dem Kauf fällig wird. Die Gemeinde hat dadurch den Vorteil der Vorfinanzierung und die Bauwilligen wissen genau, welche Kosten auf sie zukommen. Sie müssen nicht nach der endgültigen Herstellung der Straße nochmals mit einem Erschließungsbeitragsbescheid rechnen.

Wegen der finanziellen Bedeutung für den Gemeindehaushalt muss vom Gemeinderat ausdrücklich beschlossen werden, ob der Erschließungsbeitrag abgelöst wird und wie hoch der genaue Ablösungsbetrag ist.

Der Bauplatzpreis sollte nach der Berechnung der Kämmerin einschließlich Ablösungsbetrag durchschnittlich bei 99,- €/m² liegen, wobei die attraktiveren Bauplätze in unverbaubarer Randlage etwas teurer und die Plätze im inneren Bereich des Baugebiets etwas günstiger sein sollten. Der im Bauplatzpreis enthaltene Anteil für die Ablösung der Beiträge (Erschließungs­beitrag Straße, Wasserversorgungsbeitrag, Abwasserbeitrag für Kanal und Klärwerk) beträgt dabei 35,83 Euro/m².

Der Gemeinderat stimmte der Ablösung der Beiträge einstimmig zu und legte den Bauplatzpreis wie folgt fest: Die Randbauplätze im Westen kosten 109,50 €/m², die innenliegenden Plätze kosten 95,00 €/m², und die Plätze für Geschosswohnungsbau im nördlichen Bereich werden für  99,00 €/m² angeboten.

Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windkraftanlage auf dem Flst. 1352, Gemarkung Waldtann

Eine Gruppe von Investoren (Bürgerwind Kreßberg) beabsichtigt in dem Waldgebiet westlich von Waldtann Windkraftanlagen zu errichten. Projektbetreuer ist die Naturenergie Zeillinger UG (haftungsbeschränkt) in 91459 Markt Erlbach.

Für das dortige Gebiet sind in unserem Flächennutzungsplan, welcher Ende des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen.

Geplant ist eine Windkraftanlage auf dem Flst. 1352 der Gemarkung Waldtann vom Typ Vensys VE-112 mit 140 m Nabenhöhe, einem Rotordurchmesser von 112 m und einer Nennleistung von 2.500 kw. Die Anlage soll voraussichtlich im Oktober 2018 in Betrieb gehen.

Die Gemeindeverwaltung Kreßberg wurde vom Landratsamt Schwäbisch Hall um eine fachliche Stellungnahme und eine Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36, Abs. 1 des BauGB gebeten.

Der Gemeinderat befasste sich bereits am 19. Juni 2017 im Rahmen der Bauvoranfrage mit dieser geplanten Windenergieanlage. Ein erster Antrag ging schon Ende Dezember 2015 ein und beschränkte sich damals lediglich auf die Zulässigkeit bezüglich der Belange der militärischen und zivilen Luftfahrt und der damit verbundenen Radar- und Navigationssysteme. Konkret betraf dies den Schutzbereich des Drehfunkfeuers Dinkelsbühl bei Hohenkreßberg. Für den Standort nordwestlich von Neuhaus hat das Luftfahrtbundesamt mittlerweile seine Zustimmung signalisiert. Mit Datum vom 3. Mai 2017 erweiterte die Antragstellerin die Punkte für das Vorbescheidsverfahren. Geprüft werden sollte auch die Zulässigkeit hinsichtlich des Flächennutzungsplanes, der wasserrechtlichen Zulässigkeit sowie des Artenschutzes und des Schall- und Schattenwurfes. Ferner wünschte die Antragstellerin eine Prüfung bezüglich der baurechtlichen Zulässigkeit, insbesondere der Abstandsvorschriften hinsichtlich des Landes­wald­gesetzes und des Einvernehmens der Gemeinde Kreßberg. Diesem Antrag gab das Landratsamt mit Bewilligung vom 20.12.2018 statt.

Da sich der Standort innerhalb des Vorranggebietes für Windkraftanlagen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes befindet und dem Vorhaben keine baurechtlichen Belange entgegen­stehen, ist das Einvernehmen der Gemeinde nach dem BauGB, wie bereits im Vorbescheidsverfahren geschehen, zu erteilen.

Allerdings hat die Gemeinde bei der Behandlung der Bauvoranfrage verschiedene Forderungen aufgestellt, die nach Ansicht des Vorsitzenden auch jetzt nochmals vorgebracht werden sollten:

Dies betrifft zum einen die Befeuerung (Blinklichter zum Sichtbarmachen für Flugzeuge) - um die in den Nachtstunden durch die womöglich auch noch in unterschiedlichen Frequenzen blinkenden Lichter zu befürchtende Störung zu minimieren, sollte gefordert werden, dass für die momentan zu behandelnde Anlage, aber auch für alle noch zu bauenden Anlagen die Beleuchtung mit Abschaltung vorgesehen wird. Die Befeuerung soll so geschaltet sein, dass sie nur bei Annäherung eines Luftfahrzeuges blinkt.

Außerdem sollen die Mittel, die für die Beeinträchtigungen der Tierwelt vom Betreiber in den Naturschutzfonds eingezahlt werden, nicht irgendwo in Baden-Württemberg, sondern für Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in die Landschaft und in den Tier- und Pflanzenbereich im engeren Umkreis eingesetzt werden. Aus Landschaftsschutzgründen hielte es Bürgermeister Robert Fischer auch für sinnvoll, wenn diese Mittel z. B. für diese gesteuerte Befeuerung bei Annäherung eines Flugzeuges verwendet werden.

Der Gemeinderat erteilte schließlich mit großer Mehrheit das Einvernehmen nach § 36 des BauGB für diese Windkraftanlage im Zuge der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und stimmte zu, die vom Vorsitzenden genannten Forderungen nochmals vorzubringen.

Fusion und Umstrukturierung des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg

Die drei kommunalen Zweckverbände, Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF), Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) und Kommunale Datenanstalt Region Stuttgart (KDRS) bilden zusammen mit der Datenzentrale Baden-Württemberg und den angeschlossenen Tochterunternehmen den Datenverarbeitungsverband Baden-Württemberg (DVV). Seit über 40 Jahren stellen diese vier Unternehmen auf Basis von Vereinbarungen zuverlässig und umfassend die erforderlichen IT-Leistungen für unsere Kommunen und das Land sicher. Das betrifft z.B. das Verfahren der Einwohnermeldeämter, des kommunalen Rechnungswesens oder der kommunalen Personalabrechnungen. Zwischenzeitlich sind auch viele weitere Anwendungen dazugekommen.

Seit Jahren finden in allen Bundesländern Konzentrationsprozesse statt, um die kommunalen Rechen­zentren und IT-Dienstleister besser aufzustellen. Vor diesem Hintergrund haben die vier DVV-Mitglieder 2015 eine Potenzialanalyse ihrer Unternehmen durchgeführt, um zu prü-fen, ob eine Fusion sinnvoll ist. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Fusion und die Auflö-sung der vorhandenen Mehrfachstrukturen wesentliche Synergien realisiert werden können.

Nach zwei Jahren intensiver Projektarbeit, in denen die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen geklärt wurden, hat das Innenministerium Ende August 2017 die Abstimmung über den für die Fusion erforderlichen Gesetzesentwurf eingeleitet. Der Gesetzesbeschluss wird in den nächsten Tagen vorliegen.

Das Gesetz sieht vor, dass die drei Zweckverbände per Verbandsbeschluss gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg die Trägerschaft für eine neue Datenanstalt übernehmen, die zum 1. Juli 2018 aus der alten Datenzentrale hervorgehen soll. Dabei übernimmt die neue Datenanstalt die bisherigen Aufgaben der heutigen Zweckverbände und der Datenzentrale. Ihr Geschäftszweck ist die Bereitstellung von IT-gestützten Lösungen und Dienstleistungen für die gesamte Wertschöpfungskette der kommunalen öffentlichen Hand.

Die kommunale Mitbestimmung wird über die Gremienstruktur abgebildet, die u.a. auch für jede Mitgliedergruppe einen eigenen Beirat vorsieht. Den kommunalen Kunden wird ein weitgehender Bestandsschutz für die bezogenen Leistungen gewährt.

Gleiches gilt auch für die bisherigen Standorte. Fusions- oder betriebsbedingte Kündigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ausgeschlossen.

Die Gemeinde Kreßberg ist Mitglied des Zweckverbandes Kommunale Informations­verarbeitung Baden-Franken, welcher im Mai 2018 die entsprechende Verbandsversammlung durchführen möchte. Für die Verbandsversammlung bzw. die dort notwendigen Beschlüsse ist die Zustimmung aller betroffenen Gemeinden für diese Vorgehensweise erforderlich.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, bei der Verbandsversammlung die für die Neubildung der Datenanstalt und die Fusion der Zweckverbände und ihren nachgeordneten Unternehmen notwendigen Beschlüsse mitzutragen.

Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes RiesWasserVersorgung

Der Zweckverband RiesWasserVersorgung hat Anfang Dezember 2017 seine turnusmäßige Verbandsversammlung abgehalten und dabei auch eine Änderung der Verbandssatzung vor-gesehen. Dabei geht es um eine Ermäßigung des von der RiesWasserVersorgung abgerech­neten Wasserentgeltes für jene Orts- und Gemeindeteile, welche Wasser­schutzgebiete für Quellfassungen und Brunnen auf ihren Gemarkungen haben. Durch die Wasserschutzgebiete haben diese Gemeinden und ihre Bürger gewisse Einschränkungen und Nachteile zu tragen.  

Bisher war geregelt, dass der Wasserbezugspreis um ein Drittel, jedoch höchstens 10 Cent/m³ (früher 20 Pfennig) reduziert wird. Diese Regelung ist mehr als 70 Jahre alt und wurde von den betroffenen Kommunen zu Recht moniert, da bei der Abfassung dieser Paragraphen damals das Wasser nur wenige Cent kostete.

Die in der Versammlung im Dezember vorgeschlagene neue Regelung mit 25% Ermäßigung fand jedoch nicht die zur Satzungsänderung erforderliche qualifizierte Mehrheit. In weiteren Gesprächen, verschiedenen Verhandlungen und Beratungen im Verwaltungsrat hat man sich nun auf eine neue Empfehlung geeinigt: diesen betroffenen Ortsteilen und Gemeinden soll nun eine Reduzierung des Wasserpreises um 20% gewährt werden. Eine Deckelung soll nicht mehr stattfinden.

Der Vorsitzende befürwortete aus Solidarität mit den durch Wasserschutzgebiete benachteilig-ten Gemeinden diesen Vorschlag. Diese Vergünstigung sei angemessen. Der Gemeinderat stimmte dem zu und beauftragte die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweck-verbandes RiesWasserVersorgung, der vorgesehenen Satzungsänderung zuzustimmen.

Auftragsvergabe zur Beschaffung von Urnenstelen auf den Gemeindefriedhöfen

In der Bestattungskultur zeichnet sich seit einigen Jahren eine Trendwende hin zu Urnenbestattungen ab. In der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2017 wurde das Thema der Installation von Urnenstelen auf unseren Friedhöfen vorgestellt und beschlossen, das Thema voranzutreiben. In den Haushalt 2017 waren bereits 20.000 Euro für die Aufstellung von Urnenstelen eingestellt; in den Haushalt 2018 wurden weitere 80.000 Euro eingestellt, um die zeitgleiche Umsetzung auf allen fünf Friedhöfen zu ermöglichen.

Angedacht ist die Aufstellung von Stelen für insgesamt 67 Urnengrabkammern. Die größeren Friedhofe in Marktlustenau und Waldtann sollten je fünf Stelen mit 18 Urnengrabkammern erhalten, in Leukershausen und Mariäkappel sind je drei Urnenstelen (zwölf Urnengrab­kammern) und in Bergertshofen drei Stelen (sieben Urnengrabkammern) vorgesehen.

Die Firmen Aumer Urnendom aus Pentling und Kronimus aus Iffezheim haben Angebote unterbreitet. Die Fa. Aumer verarbeitet Massivgranit, die Fa. Kronimus sandgestrahlten Edelsplittbeton. Die Säulen der Firma Kronimus haben eine dachförmige Abdeckplatte, die optisch gut aussieht und dafür sorgt, dass weniger Laub und Schmutz auf den Säulen liegenbleibt. Die Firma Aumer hat in einem Nachtragsangebot ebenfalls dachförmige Abdeckplatten angeboten, durch das hochwertigere Material liegen die Kosten jedoch um einiges höher.

Vonseiten der Verwaltung wurde betont, dass bei den Friedhöfen vor allem gestalterische Gründe und nicht in erster Linie der Preis eine Rolle bei der Entscheidung spielen sollten.

Der Gemeinderat entschied sich für das Angebot der Fa. Kronimus mit 60.198,53 bis 63.908,95 Euro (je nach Material der Verschlussplatten). Hinzu kommen noch die Kosten für die Errichtung der Fundamente, die unser Bauhof in Eigenregie betonieren wird.

Die Standorte der Stelen wurden bereits festgelegt, lediglich beim Friedhof Marktlustenau wurde der Standort vorerst offengelassen, und wird in der nächsten Sitzung festgelegt.

Vergabe der Straßen- und Feldwegeunterhaltungsmaßnahmen 2018

Die Firma Ernst Hähnlein Bau-GmbH aus Feuchtwangen hat den Auftrag für die Unter-haltungsmaßnahmen der Straßen- und Feldwege im Jahr 2017 erhalten und zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Auf Nachfrage hat sie angeboten, die Preise aus dem Leistungs-verzeichnis 2017 bei einer Folgebeauftragung in 2018 ohne Aufpreis entsprechend zugrunde zu legen. Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat daher, den Auftrag für die Unterhaltungsmaßnahmen 2018 zu den Vorjahreskonditionen an die Fa. Ernst Hähnlein aus Feuchtwangen zu vergeben. Bei einer erneuten Ausschreibung in Zeiten voller Auftragsbücher ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Ausschreibungsergebnis über dem guten Angebot aus dem Jahr 2017 liegen wird.

Im Haushaltsplan 2018 sind für Feldwegeunterhaltungsmaßnahmen 50.000 Euro und für Straßenunterhaltungsmaßnahmen 100.000 Euro eingestellt.

Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: In Waldtann soll der Weg zum Regenüberlaufbecken saniert werden und der durch die Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogene Parkplatz am Rathaus wieder hergerichtet werden. Außerdem sollen Aufgrabungen am Brühlweg und am Weiherweg behoben werden. Auch der Kreuzungsbereich Scheräcker / Brückenweg steht auf dem Programm.

Die Gemeindeverbindungsstraße von Rötsweiler zur Kreisstraße, der Weg zum Sportplatz Wüstenau mit dem dortigen Parkstreifen, ein Weg bei Oberstelzhausen Richtung Häckselplatz, sowie ein Weg beim Freibad werden ebenfalls hergerichtet. Auch die Gemeindeverbindungsstraße von Mistlau zur L 2218 erhält eine Oberflächenbehandlung.

Je nach Haushaltslage soll außerdem die Gemeindeverbindungsstraße Tempelhof-Riegelbach einen neuen Belag und evtl. weitere Ausweichstellen erhalten – dies wäre allerdings eine überplanmäßige Ausgabe und wird nur bei günstigem Verlauf des Haushaltsjahres in Angriff genommen. Sollten hierfür keine Mittel übrig sein, wird diese Maßnahme erst 2019 durchgeführt.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Bekanntgabe des Haushaltserlasses

Bürgermeister Robert Fischer gab den Haushaltserlass des Landratsamts Schwäbisch Hall vom 25.01.2018 bekannt. Dieser enthielt keinerlei Anstände, die Gesetzmäßigkeit von Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde bestätigt, die vorgesehenen Verpflichtungs­ermächtigungen wurden genehmigt.

Der Haushaltserlass enthielt den Hinweis, dass sich die finanzwirtschaftliche Situation der Gemeinde Kreßberg in den letzten Jahren sehr gut entwickelt hat und dass in den letzten Jahren die umfangreichen Investitionen durch Eigenmittel und Fördermittel, jedoch ohne Kreditaufnahmen finanziert werden konnten. Positiv erwähnt wurde die Rückführung der Verschuldung. Die kommunale Leistungsfähigkeit wird von der Kommunalaufsicht auch weiterhin als auskömmlich und dauerhaft eingeschätzt. Dennoch wurde angesichts der sehr großen Investitionen, die uns im Abwasserbereich bevorstehen, zur Vorsicht gemahnt.

Bürgermeister Robert Fischer wies darauf hin, dass dieser positive Haushaltserlass für den ersten Haushalt der neuen Kämmerin zeige, dass der Übergang in der Finanzverwaltung gut gelungen sei. Im Übrigen habe die Gemeinde Kreßberg die Genehmigung ihres Haushalts bereits zu einem Zeitpunkt erhalten, zu dem viele andere Gemeinden diesen noch gar nicht verabschiedet hätten.

Sonstiges

Der Vorsitzende wies auf die Termine des Kreßberger Frühlings und der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr hin und lud die Gemeinderäte hierzu ein.

Von den Gemeinderäten, sowie in der Bürgerfragestunde von anwesenden Bürgern wurde auf verschiedene Straßenschäden hingewiesen.

Außerdem wurde eine unansehnliche Dauerbaustelle in Mariäkappel angesprochen. Hier hat die Gemeinde bzw. die Bauaufsicht allerdings keine Handhabe, solange keine Gefahr besteht. Der Vorsitzende wird den Hauseigentümer dennoch anschreiben und an ihn appellieren, den Bau abzuschließen oder zumindest das seit Jahren herumliegende Baumaterial zu entfernen.

Bericht über die Sitzung vom 29.01.2018 | 07.02.2018

Vergabe der Planungsleistungen zum Breitbandausbau

In der Sitzung waren die Herren Patrick Burger, Markus Steidle und Michael Enßlin von der Firma Geo Data GmbH, Westhausen, anwesend und stellten dem Gemeinderat die für Kreßberg geplante Breitbanderschließung und die bisher bereits durchgeführten Maß­nahmen vor. In den Jahren 2015/ 2016 hat Geo Data bereits eine erste Ausbaukonzeption für Kreßberg erstellt, damit bei den Straßenbau- und Leitungsverlegungsarbeiten der Gemeinde gleich die richtigen Leerrohre mit eingebaut werden konnten. Der Förderantrag für den Breitbandausbau wurde ebenfalls von Geo Data erarbeitet. Dieser wurde Ende 2017 positiv beschieden und bringt der Gemeinde einen Zuschuss von 2,5 Mio. Euro.

Der geplante Ausbau des Breitbandnetzes wurde anhand eines Übersichtsplans erläutert. Der Ausbau erfolgt für Kreßberg und einige kleine Teilorte von Crailsheim – federführend wird die Maßnahme von der Gemeinde Kreßberg durchgeführt, und die Kosten dann aufgeteilt. Durch die interkommunale Zusammenarbeit mit Crailsheim konnte die Maßnahme eine sehr hohe Förderung erhalten.

Der Förderung liegt entsprechend der hierfür geltenden Verwaltungsvorschrift ein „FTTC-Ausbau“ in den größeren Ortschaften und „FTTB-Ausbau“ in den kleinen Ortschaften zugrunde. „FTTC“ bedeutet, dass das Glasfasernetz bis zu den Kabelverzweigern verlegt wird. Die Kabelverzweiger müssen aufgerüstet werden, und ab da bis in die Häuser bleiben die bestehenden Kupferkabel. Dieses Verfahren ist für die dichter bebauten Gebiete vorgesehen, bei denen die Entfernung vom Kabelverzweiger bis ins Haus sehr kurz ist. Diese Anschlüsse haben dann eine Leistung von 50 Mbit/s, was für den Privatgebrauch derzeit ausreichend ist. Vorteil ist, dass dann keine Erdarbeiten für die Hausanschlüsse nötig sind, was dieses Verfahren erheblich günstiger macht.

Bei dünnbesiedelten Gebieten und somit großer Entfernung vom Kabelverzweiger zu den Häusern ist das Kupferkabel nicht leistungsfähig genug, und die Kosten für die Aufrüstung der Kabelverzweiger lohnen hier nicht. Daher ist für die kleinen Ortschaften generell „FTTB“, also Glasfaser bis ins Haus, vorgesehen. Hier ist die Leistung nahezu unbegrenzt.

Die FTTC-Erschließung bezeichnete Patrick Burger als Brücken- oder Übergangstechnologie – wenn die Entwicklung so anhält, seien in einigen Jahren vermutlich auch in Privathaushalten Glasfaserkabel notwendig. Im Moment ist diese Technologie jedoch ausreichend, und die Kosten werden dadurch auf einen längeren Zeitraum gestreckt.

Da nun aber inzwischen die Gaserschließung geplant ist (was bei Antragstellung für die Breitbandförderung noch nicht bekannt war), und in den großen Ortschaften mit einer hohen Anschlussdichte gerechnet wird, können auch dort, sofern Gasleitungen verlegt werden, Glasfaserleitungen mitverlegt werden. Diese Lösung ist für die Grundstückseigentümer dann sehr kostengünstig.

Markus Steidle ging noch auf die technischen Einzelheiten des Glasfasernetzes ein und auf den Leistungsumfang, den Geo Data hierbei erbringt – dieser geht von der Planung und Abstimmung mit dem Backbone-Netz des Landkreises über Ausschreibung, Realisierung, Bauaufsicht, Abrechnung bis hin zur Vermessung und Dokumentation des verlegten Netzes.

Die Vergabe der ersten Arbeiten soll noch vor den Sommerferien stattfinden, Baubeginn für die ersten Abschnitte ist im Oktober geplant. In den Orten, die Gasleitungen erhalten, kann allerdings erst ab 2019 – wenn auch die Gaserschließung losgeht – mit der Verlegung des Breitbandnetzes begonnen werden.

Der Auftrag für die Ingenieursleistungen wurde schließlich einstimmig wie angeboten zum Preis von 661.000 € an die Firma Geo Data vergeben.

Durchführung des 3. Bauabschnitts im Gebäude Untere Hirtenstraße 51 in Waldtann

Das Gebäude Untere Hirtenstraße 51 ist derzeit mit 12 Personen belegt, aus der Quote 2017 und 2018 stehen noch 23 Personen zur Unterbringung an. Im Moment ist noch ein Zimmer für 3-4 Personen im Erdgeschoss frei und zwei Zimmer im ersten Stock werden derzeit hergerichtet.

Der dritte Bauabschnitt, der bereits im Juli 2017 vorberaten worden war, umfasst den Abbruch des östlichen Anbaus, der eine sehr schlechte Bausubstanz hat. An dieser Stelle soll ein Treppenhaus entstehen, sowie ein Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss und ein weiteres Zimmer im ersten Stock. Mit einem zweiten Treppenhaus (zweiter Fluchtweg) kann dann auch das Dachgeschoss ausgebaut werden – hier sind drei kleine Appartements vorgesehen, die später auch zur Vermietung geeignet sind. Im Treppenhaus wird für die künftige Nutzung als Mietwohnungen auch gleich ein Schacht für einen späteren Aufzug vorgesehen.

Der neue Anbau hat auch den Vorteil, dass der Haupteingang dann zur Straße hin ausgerichtet ist. Bisher ist der Eingang auf der Rückseite des Hauses. Dort verläuft sehr nah am Haus schon die Grenze zum Nachbargrundstück. Dieser Ausgang könnte dann nur noch als Notausgang dienen.

Der Bau ist in Holzständerbauweise geplant, damit schnell gebaut werden kann.

Die Kosten für diesen Bauabschnitt wurden von Architekt Günther auf 183.000,-- € geschätzt. Insgesamt mit Außenanlagen und den bereits bisher getätigten Sanierungs- und Umbauarbeiten liegen die Kosten für die Gebäudesanierung dann bei rund 490.000 €.

Der Gemeinderat stimmte der Verwirklichung des dritten Bauabschnitts zu.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Au, 1. Erweiterung“ in Marktlustenau

Marktlustenau ist Sitz des größten Unternehmens in Kreßberg, KE Elektronik GmbH. Der Betrieb hat in den letzten Jahren viel investiert, und möglicherweise steht eine weitere Erweiterung bevor. Die Geschäftsführung der KE Elektronik GmbH in Marktlustenau ist auf die Gemeindeverwaltung Kreßberg zugekommen und hat von Überlegungen berichtet, das Betriebsareal in östliche Richtung zu erweitern. Eine Bebauung der Flächen südöstlich des Betriebsgebäudes ist derzeit nicht vorgesehen, da dort die Parkplätze für die Mitarbeiter angelegt sind und das Gelände bis zur Kreisstraße hin vom Untergrund sehr problematisch ist.

Ob diese Erweiterung und mit welcher Fläche sie kommt, wird sich in den nächsten Monaten entscheiden.

Ein Bebauungsplanverfahren nimmt wegen der erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchung sehr viel Zeit in Anspruch. Da die artenschutzrechtliche Untersuchung über eine gesamte Vegetationszeit hinweg durchgeführt werden muss, liegt die Verfahrensdauer für einen Bebauungsplan bei über einem Jahr! Unternehmen wollen aber solche Erweiterungen in der Regel nach ihrer endgültigen Entscheidung in relativ kurzen Fristen realisieren.

Der Aufstellungsbeschluss erstreckt sich auf Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 7,5 ha. So groß wird das spätere Gewerbegebiet mit Sicherheit nicht ausfallen. Da aber die genaue Lage und erforderliche Größe derzeit noch nicht bekannt ist, sollte sich der Aufstellungsbeschluss und die artenschutzrechtliche Untersuchung auf die ganze Fläche erstrecken. Die überplante Fläche kann im weiteren Verfahren dem Bedarf angepasst (verkleinert) werden.

Auf Anregung aus dem Gemeinderat erklärte der Vorsitzende, dass die Erweiterung nicht für Vorratsflächen, sondern nur für den Bedarf von KE vorgesehen ist. Von anderen ein­heimischen Gewerbetreibenden wurde bisher kein Bedarf gemeldet. Eine genaue Festlegung hierüber sei zum jetzigen Zeitpunkt aber auch noch nicht notwendig. Ein Gemeinderat stellte dennoch den Antrag, Vorratsflächen auch für andere Gewerbetreibende einzuplanen. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Schließlich wurde der Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Gewerbegebiets Au bei einer Gegenstimme gefasst.

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ im vereinfachten Verfahren

Der Bebauungsplan Obere Schanze 1. Erweiterung ist rechtskräftig und die Erschließungs­arbeiten haben begonnen. Im Zuge des Umlegungsverfahrens und des Grunderwerbs hat sich herausgestellt, dass auf den Flurstücken westlich des Flurstücks 1515 eine dingliche Sicherung für eine Zufahrt zu dem Flurstück 1515 eingetragen ist. Im Bebauungsplan ist als Verbindung zu einer späteren Erweiterung ein sieben Meter breiter Streifen zwischen der Straße C und der südlichen Bebauungsplangrenze vorgesehen. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte im Zuge der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes dieser Streifen nach Osten verschoben werden, sodass er an die westliche Grenze des Flurstücks 1513 angrenzt. Damit kann der Anschluss des Grundstückes 1515 an eine öffentliche Straße hergestellt werden und das Geh- und Fahrrecht ist überflüssig.

Es wurde noch kurz über die künftige Straßenführung diskutiert, und schließlich der Aufstellungsbeschluss für die Planänderung im vereinfachten Verfahren gefasst.

Anpassung der Entschädigungssatzung für Ehrenamtliche in der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg

Der Kreisfeuerwehrverbandsausschuss hat in seiner letzten Sitzung Empfehlungen zur Anpassung der Entschädigungssätze für die ehrenamtlich Tätigen in der Feuerwehr ausgesprochen. Der Kreßberger Gemeinderat hat letztmalig eine Änderung dieser Entschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige am 07.06.2010 beschlossen. Seither erfolgte keine Anpassung mehr.

Die vorgeschlagenen Erhöhungen sind recht moderat und wurden von der Verwaltung befürwortet.

Die Änderung der Entschädigungssatzung wurde einstimmig beschlossen. Die neue Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

Beschaffung von zwei Tragkraftspritzen für die Freiwillige Feuerwehr

Die drei bei der Feuerwehr vorhandenen Tragkraftkraftspritzen sind bereits 40 bzw. 50 Jahre alt. Diese zeigen sich zunehmend als störanfällig und schwer bedienbar. Für die Freiwillige Feuerwehr Kreßberg sollten daher zwei neue Tragkraftspritzen mit Elektrostarter und verschiedenem Zubehör beschafft werden.

Die Freiwillige Feuerwehr hat sich zwei Typen der Firmen Rosenbauer und Ziegler vorführen lassen und entsprechende Angebote eingeholt. Dabei hat sich gezeigt, dass der Spritzentyp der Firma Rosenbauer mit der Bezeichnung FOX 4 den Anforderungen unserer Feuerwehr am besten entspricht, weshalb die Feuerwehr die Anschaffung von der Firma Rosenbauer favorisiert. Die Gesamtinvestition einschließlich verschiedenen Zubehörs beläuft sich inklusive der Mehrwertsteuer auf ca. 30.000 €.

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung zu.

Durchführung von Einwohnerversammlungen

Die letzte allgemeine Einwohnerversammlung fand am 5. Oktober 2016 statt. Bürgermeister Robert Fischer regte an, zur Information der Einwohner über die allgemeine Entwicklung der Gemeinde und die zukünftigen Vorhaben, im März in den drei Gemeindehallen Einwohnerversammlungen durchzuführen.

Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister damit, die Einwohnerversammlungen durchzuführen.

Sonstiges

Der Vorsitzende wies auf eine Theateraufführung der Schule am Kreßberg hin und lud die Gemeinderäte hierzu ein.

Aus dem Gemeinderat wurde der etwas matschige Weg von der Bushaltestelle Haselhof zum Kindergarten und das Buswartehäuschen Haselhof angesprochen. Dieses soll eine Beleuchtung erhalten und der Weg wird neu gesplittet.

Bürgerfragestunde

Von den Zuhörern wurden nochmals das Gewerbegebiet Au und das interkommunale Gewerbegebiet in Bergbronn angesprochen. Auf Nachfrage eines Bürgers erklärte der Vorsitzende, dass es der Gemeinde rechtlich nicht möglich ist, Gewerbeflächen „auf Vorrat“ auszuweisen, da Kreßberg nach dem Regionalplan keine Schwerpunktgemeinde für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ist. Dies ist nur durch die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau, die als Schwerpunktgemeinde für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgewiesen ist, im gemeinsamen Gewerbegebiet möglich. Kreßberg dagegen darf nur für den Erweiterungsbedarf einheimischer Unternehmen Flächen ausweisen.

Die Frage, ob es bereits Interessenten für das Interkommunale Gewerbegebiet gibt, verneinte der Vorsitzende – aufgrund der langen Verfahrensdauer der Bebauungsplanaufstellung sei es sinnlos, die Flächen bereits jetzt zu vermarkten.

Ein Bürger hatte noch eine Frage zur Höhe der Erschließungsstraße des Baugebiets Obere Schanze – diese wird von der Verwaltung geklärt.

Bericht über die Sitzung vom 18.12.2017 | 18.12.2017

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – Abschaffung der unechten Teilortswahl

In Kreßberg gibt es seit der Gemeindereform 1973 die „unechte Teilortswahl“, das heißt, es sind Wohnbezirke festgelegt, denen jeweils eine bestimmte Zahl an Gemeinderatssitzen zugeordnet ist. Ein Grund für die Einführung der unechten Teilortswahl war damals, dass befürchtet wurde, dass ohne Zuschreibung einer bestimmten Sitzzahl die kleineren Teilorte womöglich unterrepräsentiert wären. Außerdem waren die vier Altgemeinden zu dem Zeitpunkt noch nicht so zusammengewachsen wie heute. Wenn 2019 der nächste Gemeinderat gewählt wird, ist die Gemeinde Kreßberg 46 Jahre alt, und die ehemals vier Gemeinden spielen im Bewusstsein der Bevölkerung keine große Rolle mehr. Der Vorsitzende stellte auch fest, dass das Denken in Altgemeinden im Gemeinderat keine Rolle spiele, da die Gremiumsmitglieder stets das Wohl der Gesamtgemeinde im Auge haben, und nicht nur an ihren Wohnort denken.

In der Sitzung vom 6. November war bereits über diesen Punkt vorberaten worden, und eine große Mehrheit der Gemeinderäte hatte sich bereits in dieser Sitzung für die Abschaffung der „unechten Teilortswahl“ ausgesprochen.

Von zwei Gemeinderäten wurden Bedenken gegen die Abschaffung geäußert, da ihrer Meinung nach wegen der großen Gemeindefläche die Vertretung aller Gemeindeteile bei unechter Teilortswahl besser gewährleistet sei.

Die Befürchtung, dass kleinere Ortsteile evtl. nicht mehr im Gemeinderat vertreten sein könnten, stand allerdings für die meisten Gemeinderäte nicht mehr im Raum – derzeit ist ausgerechnet der größte Wohnbezirk stark unterrepräsentiert, da hier bei der letzten Wahl nicht genügend Kandidaten gewonnen werden konnten. Dafür haben einige Kandidaten aus kleinen Ortsteilen besonders viele Stimmen erhalten. Entscheidend für die Stimmabgabe der Wähler sei die Bekanntheit der Personen, nicht der Wohnort.

Der Vorsitzende erinnerte auch daran, dass es für die Wählergemeinschaften von Wahl zu Wahl schwieriger wird, in allen Ortsteilen genügend Bewerber zu finden, auch hier wird es vermutlich einfacher, wenn der Wohnort keine Rolle mehr spielt. Für die Abschaffung der unechten Teilortswahl spricht auch, dass dieses Wahlsystem für die Bürger sehr schwer verständlich ist, was zahlreiche ungültige Stimmabgaben bei jeder Wahl zeigen.

Bei „unechter Teilortswahl“ hat die Gemeinde die Möglichkeit, mehr Gemeinderatssitze, als für die Gemeindegröße gesetzlich vorgesehen, festzulegen. Von dieser Möglichkeit wurde in Kreßberg Gebrauch gemacht - es wurde festgelegt, dass die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist, deshalb besteht unser Gemeinderat grundsätzlich aus 18 Gemeinderäten. In Gemeinden mit mehr als 3 000 bis 5.000 Einwohnern beträgt die Zahl der Gemeinderäte normalerweise nur 14, bei Abschaffung der unechten Teilortswahl fallen also vier Sitze weg – wobei momentan tatsächlich nur 16 Sitze besetzt sind, da nach der letzten Wahl mangels Bewerber ein Sitz nicht besetzt werden konnte, und nach dem Ausscheiden eines Gemeinderats für dessen Wohnbezirk auch keine Ersatzperson auf der Liste stand.

Die Zahl der Sitze kann bei Abschaffung der Unechten Teilortswahl noch für 1 – 2 Amtsperioden auf eine höhere Zahl festgesetzt werden. Der Gemeinderat nahm diese Option allerdings nicht wahr – die Mehrheit der Gemeinderäte sprach sich dafür aus, gleich auf die gesetzlich vorgesehene Zahl von 14 Sitzen zu gehen.

Schließlich stimmte der Gemeinderat mit überwiegender Mehrheit für die Abschaffung der unechten Teilortwahl und die entsprechende Änderung der Hauptsatzung.

Beschluss der Haushaltssatzung 2018

In der Sitzung vom 6. November 2017 war der Haushalt 2018 bereits vorberaten worden. Seither haben sich allerdings durch die November-Steuerschätzung und durch Änderung bei den Schlüsselzahlen noch Verschiebungen ergeben, die von der Fachbeamtin für das Finanzwesen, Annemarie Mürter-Mayer, noch in den Haushalt eingearbeitet werden mussten. Das Gesamtvolumen des Haushalts 2018 erhöht sich dadurch auf 14.926.998 Euro. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 10.574.446 Euro und auf den Vermögenshaushalt 4.352.552 Euro.

Im Einzelnen erhöhte sich durch die neueste Steuerschätzung das Einkommensteuer-Auf­kommen im Land um 200 Mio. Euro, der Anteil der Gemeinde an der Einkommensteuer steigt gegenüber dem Haushaltsentwurf um 66.000 € auf dann 2,15 Mio. Euro an. Ebenfalls ein Plus gibt es bei der Kindergartenförderung des Landes, beim Wasserzins und beim Familienlastenausgleich. Allerdings sinken die Schlüsselzuweisungen um 83.000 Euro. Die von der Gemeinde zu bezahlenden Umlagen steigen um rund 87.000 Euro an. Im Vermögenshaushalt wurde der Ansatz im Friedhofswesen um 80.000 Euro erhöht, da in der letzten Sitzung die Anschaffung von Urnenstelen für alle Friedhöfe besprochen wurde. Zum Haushaltsausgleich wurde der Einnahmeansatz der sehr vorsichtig geschätzten Gewerbesteuer um 60.000 Euro erhöht.

Im Vermögenshaushalt sind 2018 folgende Investitionen geplant:

-       Breitbandverkabelung, 2. Rate                                                     700.000 €

-       Generalsanierung Halle Haselhof, 1. Rate                                   400.000 €

-       Erwerb von Grundstücken                                                            400.000 €

-       Löschfahrzeug LF 10                                                                    300.000 €

-       Fremdwasserbeseitigung, 1. Rate                                                200.000 €

-       Kanalsanierungsmaßnahmen, 1. Rate                                         180.000 €

-       Restfinanzierung Erschließung Obere Schanze                          141.000 €

-       Planung Ortsumfahrung Bergbronn                                             120.000 €

-       Landessanierungsprogramm Marktlustenau                                100.000 €

Eine Kreditaufnahme ist für 2018 nicht vorgesehen. Die Investitionen werden neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 808.873 Euro durch Bundes- und Landeszuweisungen von 1.058.860 Euro, Bauplatzerlöse (400.000 Euro), Beiträge (30.000 Euro) und durch eine Entnahme aus der allg. Rücklage in Höhe von 879.819 Euro finanziert. Der Stand der Allgemeinden Rücklage beträgt dann zum 31.12.2018 immer noch 318.768 Euro und liegt somit noch über der gesetzlichen Mindestrücklage von 203.188,00 Euro.

Annemarie Mürter-Mayer gab auch noch einen kurzen Ausblick auf die mittelfristig geplanten Vorhaben: die größten Investition der nächsten Jahre werden im Abwasserbereich anfallen. Hier kommt zunächst die  Erweiterung und Sanierung der Kläranlage Riegelbach mit 4.100.000 € (dazu gehört auch der nach 2021 geplante Anschluss der Kläranlagen Wüstenau und Bergbronn mit voraussichtlich 6.100.000 €), sodann Kanalsanierungsmaßnahmen in Höhe von 1.980.000 € und Fremdwasserbeseitigungsmaßnahmen mit 670.000 €. Ein weiterer sehr großer Brocken ist der Breitbandausbau mit 3.655.000 €. Des Weiteren steht die Generalsanierung der Halle Haselhof mit 1.875.000 € an, sowie und die Erschließung des Interkommunalen Gewerbegebiets mit 1.500.000 €. An der Verlegung des Gasnetzes durch die EnBW beteiligt sich die Gemeinde mit einem Baukostenzuschuss von 600.000 €. Weitere mittelfristig geplante Investitionen sind Baugeländeerschließung und Grunderwerb, Belagssanierungen an verschiedenen Straßen und Wegen (Schwerpunkt Vehlenberg, Gaisbühl, Bergbronn), die Fortsetzung des Landessanierungsprogramms in Marktlustenau (u.a. mit Sanierung Gebäude Bräugasse 6), sowie Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Waldfreibads.

Die Hebesätze bleiben unverändert und betragen für die Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 430 v.H., für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H.; und für die Gewerbesteuer 350 v. H. der Steuermessbeträge.

Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt bis Ende 2018 auf 318 € ab, der Schuldenstand wird dann 1,27 Mio. € betragen. Allerdings wird er in den nächsten beiden Jahren wieder deutlich nach oben gehen wegen der dann geplanten großen Investitionsvorhaben.

Der Vorsitzende zeigte sich erfreut über die guten Zahlen – vor allem auch darüber, dass 2018 keine Kreditaufnahme erforderlich wird. Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einstimmig zu.

Vergabe der Mulcharbeiten entlang der Gemeindestraßen und Feldwege

Die Mulcharbeiten für die kommenden fünf Jahr waren öffentlich ausgeschrieben worden, und es haben sich vier landwirtschaftliche Lohnunternehmen für diese Arbeiten interessiert und Angebote abgegeben. Der Gemeinderat entschied sich, die Arbeiten an das Lohnunternehmen Schmidt aus Lehengütingen zu vergeben, das die Arbeiten zum Preis von 59.500 € für die gesamte Laufzeit angeboten hat.

Vergabe der Planungsleistungen für den Breitbandausbau

Das Ingenieurbüro Geo Data aus Westhausen hat im Auftrag der Gemeinde den Förderantrag für den Breitbandausbau in Kreßberg vorbereitet. Da in den angrenzenden Ortschaften der Nachbargemeinde Crailsheim ebenfalls noch kein flächendeckendes Höchstgeschwindigkeits­netz ausgebaut ist, wird Kreßberg federführend für die Teilorte Lohr, Mittelmühle, Oßhalden, Schüttberg und Wegses den Ausbau gegen Kostenersatz mit organisieren. Mit der Stadt Crailsheim wurde eine entsprechende interkommunale Vereinbarung getroffen. Die Maßnahme wird mit einer Fördersumme in Höhe von 2.508.725 Euro vom Land unterstützt.

Die Firma Geo Data hat nun ein Honorarangebot für die gesamten Planungsleistungen (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauoberleitung) für die Breitbanderschließung im gesamten Gebiet vorgelegt – die Gesamtsumme für diese Leistungen liegt bei 717.142,90 Euro.

Da dieser Betrag der Verwaltung sehr hoch erschien, wurde noch ein zweites Angebot eingeholt, das in der Kürze der Zeit allerdings noch nicht ausgewertet und verglichen werden konnte. Die Frage war, ob die Verwaltung ermächtigt werden sollte, die Leistungen nach Prüfung beider Angebote zu vergeben, oder ob bis zur nächsten Sitzung mit der Vergabe gewartet werden soll. Letztendlich wurde die Vergabe auf die Januar-Sitzung vertagt.

Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2018

Die Veranstaltungen „Kreßberger Frühling“ und „Kreßberger Herbst“ sind mittlerweile schon fest im Jahresablauf etabliert. Damit an den jeweiligen Wochenenden nicht nur die Ausstellung stattfindet, sondern auch Beratung und Verkauf zulässig ist, müssen die verkaufsoffenen Sonntage jeweils vom Gemeinderat durch eine Satzung festgelegt werden. Als verkaufsoffene Sonntage wurden für das kommende Jahr der 08. April und der 28. Oktober 2018 festgelegt. Die entsprechende Satzung nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung ist in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Annahme von Spenden

Für die Kindergärten und die Schule gingen wieder verschiedene Spenden vom Round Table, von der VR-Bank Dinkelsbühl und vom Waldtanner Volkstheater ein. Der Gemeinderat genehmigte die Annahme aller Spenden.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab verschiedene in letzter Zeit nichtöffentlich gefasste Beschlüsse bekannt.

Außerdem wies er auf verschiedene Termine hin.

Des Weiteren gab er bekannt, dass ein Bürger der Gemeinde einen Normenkontrollantrag gegen den Teil-Flächennutzungsplan zur Windkraftnutzung gestellt hat.

Aus dem Gemeinderat wurden sanierungsbedürftige Siedlungsstraßen angesprochen – diese sollten nach Ansicht des Vorsitzenden allerdings erst nach der Verlegung des Gasnetzes saniert werden.

Der stellvertretende Bürgermeister Ulrich Bayer sprach zum Jahresabschluss allen Mitarbeitern und Bediensteten der Gemeinde Kreßberg und ihrer Einrichtungen im Namen des Gemeinderats seinen Dank für die geleistete Arbeit aus. Durch die harmonische Zusammenarbeit und das Engagement der Mitarbeiter werde sehr gute Arbeit geleistet. Bürgermeister Robert Fischer, der im Jahr 2017 sein 20. Jubiläum als Bürgermeister der Gemeinde hatte, dankte er ebenfalls für die in den letzten 20 Jahren geleistete Arbeit und wünschte ihm auch für die Zukunft weiterhin eine glückliche Hand und viel Erfolg.

Verabschiedung von Gemeinderäten

Die Gemeinderäte Alexander Utz und Steffen Müller waren im Laufe des Jahres aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Steffen Müller war in der Sitzung anwesend und wurde von Bürgermeister Fischer nun offiziell verabschiedet. Steffen Müller war von 2009 bis 2017 als Gemeinderat tätig, ehe er durch seinen Wegzug das Mandat aufgeben musste. Der Vorsitzende lies kurz die wichtigsten Entscheidungen und Entwicklungen in dieser Zeit Revue passieren – wie etwa den vergeblichen Kampf um die Werkrealschule, die problematischen Haushaltsaufstellungen (noch 2010 wurde die Vereinsförderung ausgesetzt wegen der finanziellen Schwierigkeiten), Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs, Bau des Feuerwehrhauses Süd in Waldtann, Abwicklung der KSV, Wasser- und Abwasseranschluss Mistlau, Wasserversorgung Schwarzenhorb, Bau und Erweiterung der Kinderkrippe, Bebauungsplan Obere Schanze, und vieles mehr. Steffen Müller bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und intensive Zeit als Gemeinderat, und betonte, dass er, auch wenn es im Gremium gelegentlich Meinungsverschiedenheiten gab, dennoch mit allen Gemeinderatskollegen immer gut auskam.

Bericht über die Sitzung vom 22.11.2017 | 22.11.2017

Globalberechnung der Kanal-, Klär-, und Wasserversorgungsbeiträge

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Hr. Robert Häuser vom Beratungsunternehmen Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim, das die Gemeinde bereits seit über 20 Jahren bei der Kalkulation von Gebühren und Beiträgen unterstützt. Hr. Häuser erklärte dem Gemeinderat die Hintergründe der Erhebung von Beiträgen, die einmalig von Grundstückseigentümern erhoben werden. Sie dienen der teilweisen Deckung von Investitionskosten im Wasser- und Abwasserbereich. Der dadurch nicht gedeckte Anteil der Investitions- und Betriebskosten wird von allen Einwohnern jährlich über die zu entrichtenden Gebühren finanziert. Diese Beiträge werden rund alle 10 Jahre neu kalkuliert und beinhalten alle Investitionen, die die Gemeinde binnen der nächsten 10 Jahre voraussichtlich tätigen will. Hr. Häuser beantwortete nach seinem Vortrag alle aufgetretenen Fragen der Gemeinderäte und das Gremium beschloss die Erhöhung des Teilbeitrags öffentlicher Kanal von 1,85 Euro auf 1,90 Euro; den Teilbeitrag Kläranlage von 0,95 Euro auf 1,85 Euro und die Senkung des Wasserversorgungsbeitrags von 1,30 Euro auf 1,25 Euro.

Kalkulation und Festsetzung der Abwassergebühren zum 01.01.2018

Hr. Häuser erläuterte auch zu diesem Tagesordnungspunkt die Kalkulationsunterlagen, die den Gemeinderäten im Voraus schriftlich zugegangen sind. Die Abwassergebühr wurde wie auch für die Jahre 2016-2017 für den kommenden Zweijahreszeitraum 2018-2019 kalkuliert. Da die Gemeinde in den Jahren 2014 und 2015 einen leichten Überschuss erzielt hat und verpflichtet ist, diesen innerhalb von fünf Jahren ausgleichen, wurde einstimmig beschlossen, die Gebührensätze für Schmutzwasser von 3,16 Euro/m³ auf 3,11 Euro/m³ zu senken. Für Niederschlagswasser wurde der Gebührensatz von 0,38 Euro/m² auf 0,33 Euro/m² gesenkt.

Neufassung der Abwassersatzung zum 01.01.2018

Kämmerer Otto Schwarz berichtete, dass der Gemeindetag Baden-Württemberg eine neue Mustersatzung für den Abwasserbereich herausgegeben hat. Hintergrund war die Änderung einiger wasserrechtlicher und abgabenrechtlicher Vorschriften. Im Vergleich zu einer auszugsweisen Abänderung einzelner Passagen besteht durch einen Beschluss und der anschließenden Veröffentlichung des kompletten Satzungstexts im Mitteilungsblatt mehr Klarheit für die Gebührenzahler. Die unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen neuen Gebührensätze waren bereits eingearbeitet, sodass auch dieser Tagesordnungspunkt einstimmig beschlossen werden konnte.

Kalkulation und Festsetzung des Wasserzinses zum 01.01.2018

Der Fachbeamte für das Finanzwesen - Otto Schwarz – erklärte dem Gremium die Kalkulation des Wasserzinses. Seit 01.01.2017 stellt die Gemeinde dem Verbraucher 2,07 Euro/m³ Trinkwasser in Rechnung. Nach der neuen Kalkulation ist eine niedrigere Gebühr kostendeckend. Zudem hat sich das Jahr 2016 deutlich besser entwickelt als erwartet, da die Bezugsgebühr des Zweckverbandes RiesWasserVersorgung für Wasser geringer war, als zunächst geplant. Die sich daraus ergebende Kostenüberdeckung muss wie im Abwassergebührenbereich innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Für 2018 schlug Hr. Schwarz daher die Deckung eines Teils vor, sodass die Gebühr ab 01.01.2018 durch Beschluss des Gemeinderats einstimmig von 2,07 Euro/m³ auf 1,90 Euro/m³ gesenkt wurde.


Neufassung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2018

Kämmerer Otto Schwarz wies darauf hin, dass die derzeit gültige Wasserversorgungssatzung vom 05.11.2012 stammt. Änderungen wurden seitdem nur bei Wasserzinserhöhungen vorgenommen. Auch hier hatte der Gemeindetag eine neue Mustersatzung herausgegeben, in die die aktuellen wasserrechtlichen und abgaberechtlichen Vorschriften eingearbeitet wurden. Der neue Beitragssatz und die neue Gebührenhöhe, die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 4 beschlossen wurden, wurden mit in das neue Werk aufgenommen und so vom Gremium einstimmig beschlossen.

Antrag auf Vorbescheid zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage mit 140m Nabenhöhe und 3.000 kW Nennleistung auf den Flurstücken 1570, 1569 und 1568 der Gemarkung Waldtann durch Naturenergie ZeilingerUG (haftungsbeschränkt), Siedelbach 70, 91459 Markt Erlbach

Der Vorsitzende erinnerte zunächst an einen ähnlichen Antrag aus der Juni-Sitzung des Gemeinderats. Die jetzige Bauvoranfrage beinhaltet den Bau eines typengleichen Windrads rund 500m nördlich. Die Gemeinde hat im Flächennutzungsplan ein Vorranggebiet für Windräder ausgewiesen, um zu vermeiden, dass der Bau dieser Anlagen verteilt auf das ganze Gemeindegebiet möglich wird. Folge ist jedoch auch, dass der Erteilung des Einvernehmens keine öffentlichen Belange mehr entgegenstehen, wenn ein entsprechender Antrag im Vorranggebiet eingereicht wird. Bürgermeister Robert Fischer schlug deshalb vor, das Einvernehmen zu erteilen, die Anhörung als Verfahrensbeteiligte jedoch mit zwei Forderungen zu versehen. Zum Einen sollte sich die Beleuchtung der Windkraftanlage nur einschalten, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Zum Anderen sollte der Ausgleich für den Eingriff in die Landschaft sowie die Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt im lokalen Bereich bzw. im besten Falle sogar innerhalb der Gemeinde Kreßberg stattfinden. Ein Gemeinderat stellte den Antrag, den Beschluss zu vertagen, da er einem Pressebericht entnommen hatte, dass u.a. auch das Landratsamt Schwäbisch Hall seine Entscheidungen auf Basis von Gutachten trifft, die die naturschutzrechtlichen Auswirkungen nicht genügend würdigen. Der Vorsitzende erklärte, dass ihm keine gerichtliche Entscheidung bekannt sei, in der je ein solches Gutachten in Zweifel gezogen wurde und wies darauf hin, dass deshalb eine Vertagung nicht gerechtfertigt sei. Der Gemeinderat lehnte den Antrag in der Folge ab. Aus der Mitte des Gemeinderats kam auch Protest hinsichtlich der Vorgehensweise der Landesregierung zur Ausweisung der Vorrangflächen und der fehlenden „echten“ Entscheidungsbefugnisse in den Gremien vor Ort.

Das baurechtliche Einvernehmen wurde nach der Aussprache bei zwei Gegenstimmen erteilt.

Antrag auf Sondernutzung/Gestattung von öffentlichen Flächen zum Anschluss von Windenergieanlagen

Der Vorsitzende zeigte auf einer Übersichtskarte betroffene Wege, die die Antragstellerin des vorangegangenen Tagesordnungspunkts zum Anschluss der Windenergieanlagen an das öffentliche Strom- und Datennetz benötigt. Er erklärte, dass die Gemeinde nicht verbieten kann, solche Leitungen in öffentlichem Grund zu verlegen und dass das von der Antragstellerin dafür vorgeschlagene Nutzungsentgelt in Höhe von einmalig 500 Euro und jährlich 306 Euro üblich ist. Bürgermeister Robert Fischer schlug auch vor, einer beantragten Dienstbarkeit im Grundbuch nicht zuzustimmen, da Grundstücke der Gemeinde in ähnlichen Fällen auch nicht belastet werden. Der Gemeinderat beschloss bei zwei Gegenstimmen den Vorsitzenden zu ermächtigen, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.


Informationen zu Urnenwänden

Bürgermeister Robert Fischer berichtete von einer Besichtigung von Friedhöfen im Landkreis, die Urnenstelen der Firma Kronimus aufgestellt haben. Er zeigte auch Bilder von Ausführungen der Firma Aumer – Urnendom. Anschließend erklärte er dem Gremium auf Lageplänen mögliche Stellplätze für solche Urnenstelen auf unseren Gemeindefriedhöfen. Er ergänzte das Thema der Urnenstelen auch um weitere Bestattungsformen, die zunehmend nachgefragt werden, wie beispielsweise Rasengräber, die dann vom Bauhof gepflegt werden müssen oder auch Baumbestattungen. Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Überlegung, für das anonyme Grabfeld in Waldtann zumindest eine Hinweistafel oder eine Skulptur zu errichten. Da sich eine Trendwende in der Bestattungskultur abzeichnet und Urnenstelen stark nachgefragt werden, soll das Thema nun für alle Friedhöfe weiter ausgearbeitet werden. Anschließend wird der Gemeinderat die Standorte festlegen und sich für ein System der verschiedenen Anbieter entscheiden.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Die Verwaltung berichtete über die Ersatzbeschaffung eines gebrauchten VW Transporter für den Bauhof.

Die Stelle für einen Hausmeister soll zeitnah ausgeschrieben werden.

Von einem Gemeinderat wurde das Blinken der Windkraftanlage in Bergbronn angesprochen und gebeten, der Vorsitzende und seine Kollegin von Fichtenau möchten auf die Betreiber zwecks einer Nachtabschaltung zugehen. Der Vorsitzende sagte dies zu. Außerdem wurde auf einen Löschwasserbehälter in Gaisbühl hingewiesen und sich nach Möglichkeiten bezüglich der Sicherstellung der Ärzteversorgung erkundigt. Ein Gemeinderat wies auf Lärmbelästigungen durch eine Sonntagsveranstaltung in der Halle Haselhof hin. Ein weiterer erkundigte sich über den Rückbau von Schächten der ehemaligen Kläranlage in Waidmannsberg.

Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin merkte das störende Blinken der Windkrafträder bei Rechenberg an.

Im Anschluss an die Sitzung bedankte sich Bürgermeister Robert Fischer bei Kämmerer Otto Schwarz im Kreise des Gremiums für dessen überragende Leistungen für die Gemeinde Kreßberg über einen Zeitraum von über 40 Jahren. Otto Schwarz dankte in einer kurzen Rede insbesondere für die konstruktive Zusammenarbeit. Der Gemeinderat bedankte sich bei Hr. Schwarz als absoluter Vertrauensperson im Anschluss ebenfalls ganz herzlich.

Bericht über die Sitzung vom 06.11.2017 | 06.11.2017

Vorstellung des Strukturgutachtens zur zukünftigen Struktur der Abwasserbeseitigung

Der Vorsitzende führte aus, dass vor einigen Jahren der Teilort Bräunersberg als letzter Teilort an eine Kläranlage angeschlossen wurde. Damit war ein Schlusspunkt erreicht, da im gesamten Gemeindegebiet die Abwasserreinigung in Sammelkläranlagen gewährleistet war. Allerdings ist man im Bereich Abwasserreinigung nie wirklich fertig – durch Fortschritte, was den „Stand der Technik“ betrifft, und immer weitergehende Anforderungen an die Reinigungsleistung der Kläranlagen muss man in diesem Bereich immer „dran bleiben“. Das Fachbüro für Abwasserreinigung „Weber Ingenieure“ aus Pforzheim wurde von der Gemeinde vor zwei Jahren mit der Erstellung eines Strukturgutachtens beauftragt, um die Zukunftsfähigkeit der Abwasserbeseitigungsanlagen zu beurteilen, bzw. abzuklären, welche Maßnahmen in absehbarer Zeit erforderlich sind.

In Kreßberg gibt es fünf Kläranlagen mit unterschiedlicher Technik. In dem Gutachten war auch die Frage zu behandeln, ob es günstiger ist, alle Anlagen weiter zu betreiben, oder ob man besser die eine oder andere an die große Kläranlage in Riegelbach anschließen sollte.

Das nun vorliegende Gutachten wurde von Diplom-Ingenieurin Marthe Soncourt und ihrem Kollegen Hans Lemberger erläutert.

Die Kläranlage Riegelbach mit einer Leistung von 4.250 Einwohnerwerten wurde 1982 gebaut und hat eine gute Reinigungsleistung. Bei dieser Kläranlage besteht nur relativer geringer Optimierungsbedarf – hauptsächlich bei der Elektrotechnik und Maschinentechnik – wobei die vorgeschlagenen Verbesserungen auch schon mit 1,3 Mio. Euro zu Buche schlagen.

Die Kläranlagen Wüstenau, Baujahr 1977 (1260 Einwohnerwerte) und Bergbronn, Baujahr 1987 (550 Einwohnerwerte) sind belüftete Teichanlagen, die von ihrer Bauart her schon nicht die Reinigungsleistung erbringen können, die die Sammelkläranlage Riegelbach hat. In Wüstenau steht der Anschluss des Baugebiets Obere Schanze mit seinen über 40 Bauplätzen im Raum, und in Bergbronn wird das interkommunale Gewerbegebiet zusätzliches Abwasser bringen. Bei beiden Anlagen ist für die zukünftig zu erwartenden Anforderungen bezüglich Stickstoff- und Phosphor-Elimination mit relativ großen Ertüchtigungsmaßnahmen zu rechnen.

Die Kläranlage Gaisbühl, Baujahr 1980 (100 Einwohnerwerte) hat bereits eine Belebungsanlage, aber keine Denitrifikation.  

In Schönbronn, Baujahr 2000 (85 Einwohnerwerte) handelt es sich um eine unbelüftete Teichanlage mit ebenfalls nicht allzu guter Reinigungsleistung. Angesichts der wenigen angeschlossenen Einwohner verzichtet hier das Wasserwirtschaftsamt allerdings auf eine Ertüchtigung, hier besteht also kein Handlungsbedarf.

Die Messungen in den Gewässern, in die die Kläranlagenabläufe eingeleitet werden, haben ergeben, dass die Bäche bereits durch die Landwirtschaft eine relativ hohe Vorbelastung aufweisen. Die Kläranlagen-Einleitungen führen – je nach Parameter und Kläranlage - zu leichten bis deutlichen zusätzlichen Verschlechterungen. Um die Gewässerqualität zu verbessern, müsste also bei beiden Punkten angesetzt werden.

Um zukunftsfähig zu sein, ist bei der Kläranlage Riegelbach eine Phosphor-Elimination erforderlich (d.h., Einbau einer Fällmittelstation). In Wüstenau und Bergbronn sind Nitrifikation und Denitrifikation erforderlich, was einen aufwändigen Umbau erfordert (Belebungsbecken mit zeitlicher/örtlicher Abwechslung von Belüftung und Umwälzung). Phosphor-Elimination ist in diesen Kläranlagen ebenfalls noch nicht vorhanden. In Gaisbühl ist eine Denitrifikation erforderlich, hier wäre der Aufwand überschaubar, es müsste nur ein Rührwerk installiert werden. Weiterhin steht hier die Erneuerung von Maschinentechnik und evtl. die Betonsanierung an.

Für die Ertüchtigung aller Kläranlagen ist nach überschlägiger Berechnung eine Investitionssumme von insgesamt 9,1 Millionen Euro zu veranschlagen.

Für die Kläranlagen mit den teuersten Modernisierungsmaßnahmen, Wüstenau und Bergbronn, ist zu überlegen, ob nicht der Anschluss an Riegelbach eine sinnvolle Alternative ist.

Hierzu wäre neben den Anschlussleitungen allerdings auch eine Erweiterung der Kläranlage Riegelbach erforderlich, und zwar Neubau eines zweiten Kombibeckens, Aufdimensionierung einzelner Anlagenteile und Neubau einer Fällmittelstation.

Die Investitionskosten sind dann zwar mit voraussichtlich 10,2 Millionen Euro noch höher. Allerdings sind die jährlichen Wartungs- und Betriebskosten anschließend dauerhaft niedriger, außerdem gibt es bei der Zusammenlegung von Kläranlagen Zuschüsse vom Land (Voraussichtlich 5,4 Mio. Euro; Eigenmittel der Gemeinde wären dann 4,5 Mio. Euro). Für reine Sanierungen gibt es keine Zuschüsse. Die Jahreskosten betragen bei dieser Variante bei einer angenommenen Lebensdauer von 60 Jahren 623.000 € im Gegensatz zu 649.000 € bei der Ertüchtigung aller Kläranlagen. Wobei die Kostenbe­rechnungen in diesem frühen Planungsstadium noch mit viel Vorsicht zu genießen sind.

Der Vorsitzende führte aus, dass an der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen wohl kein Weg vorbeiführen wird.

Eine Entscheidung war in dieser Sitzung noch nicht zu treffen. Der Zuschussantrag muss bis zum 1.10.2018 gestellt werden, bis dahin müssen dann genehmigungsreife Pläne erstellt werden.

Bericht über die Entwicklung der Schule am Kreßberg

Die seit gut einem Jahr amtierende Rektorin Tilla Klingler berichtete dem Gemeinderat über die Schulentwicklung. Derzeit wird die Schule am Kreßberg von 134 Schülern besucht, darunter sind noch 15 Werkrealschüler, die die 8. und 9. Klasse besuchen. Die Werkrealschule läuft aus, sobald diese die 9. Klasse absolviert haben.

Die Lehrerversorgung für dieses Jahr wurde von Frau Klingler gelobt, die Werkrealschüler können zumindest in den Hauptfächern in getrennten Klassen unterrichtet werden, bei den Nebenfächern findet klassenübergreifender Unterricht statt.

Bei den Grundschülern gibt es 7 Klassen, die 3. Klasse ist mit 27 Kindern einzügig, alle anderen Klassenstufen zweizügig.

Die steigende Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund ist eine neue Herausforderung für die Schule, da zunehmend Kinder kommen, die kaum oder gar kein Deutsch sprechen, und auch in den Familien ist oft niemand da, der Deutsch spricht.

Die Ganztagesgrundschule wird zunehmend gut angenommen, die Kinder werden an vier Nachmittagen wöchentlich betreut. Für die Kinder, die nicht zur Ganztagesbetreuung angemeldet sind, besteht erfreulicherweise auch die Möglichkeit, noch am Mittagessen teilzunehmen und sich dann erst abholen zu lassen. In diesem Zusammenhang bedankte sich Frau Klingler besonders auch für die finanzielle Unterstützung der Gemeinde, die es ermöglicht, den Kindern das Mittagessen für einen Euro anzubieten. Die Mittagsbetreuung wird auch personell von der Gemeinde unterstützt, während die Nachmittagsangebote mit vom Land gewährten Lehrerstunden abgedeckt werden.

Auch für die gute räumliche und sächliche Ausstattung dankte Frau Klingler dem Gemeinderat – etwa gibt es einen gut ausgestatteten Computerraum und die Schulküche – so dass die Schule für die künftigen Anforderungen gut gerüstet ist. Das Lehrerkollegium arbeite ebenfalls sehr motiviert und engagiert, und die Schule schneide bei landesweiten Vergleichstests stets gut ab.

Vorstellung der Eckpunkte des Haushalts 2018

Die zukünftige Leiterin der Finanzverwaltung Annemarie Mürter-Mayer stellte dem Gemeinderat ihren ersten Haushaltsentwurf vor.

Die positive Entwicklung der letzten Jahre wird sich voraussichtlich aufgrund der weiterhin sehr guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch beim Kreßberger Haushalt fortsetzen, die Einnahmesituation entwickelt sich weiterhin sehr gut.

Der Verwaltungshaushalt 2018 wird ein Volumen von 10.473 Mio. Euro haben, der Vermögenshaushalt von 4,273 Mio. Euro, das Gesamtvolumen wird 14,746 Euro betragen – das ist eine Steigerung gegenüber 2017 von 1,5 Mio. Euro.

Aufgrund der guten Konjunktur steigt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer – eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde - um 240.000 € auf 2,1 Mio. Euro an.

Die Gewerbesteuer, die in den Jahren 2015 und 2016 beinahe 2 Millionen erreichte, wurde vorsichtig auf 1,7 Millionen Euro veranschlagt, da hier immer mit größeren Schwankungen gerechnet werden muss. Die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich steigen gegenüber 2017 etwas an auf 1,67 Mio. Euro, bei den Gebühren dagegen wird mit einem leichten Rückgang auf 1,27 Mio. Euro gerechnet. Der Wasserzins und die Abwassergebühren können gesenkt werden, da in diesen Bereichen in den letzten Jahren Gewinne erzielt wurden, die an die Gebührenzahler zurückzugeben sind.

Die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten steigen moderat auf 159.000 € an.

Die drei größten Ausgabenblöcke des Verwaltungshaushalts sind die zu bezahlenden Umlagen, die aufgrund unserer guten Einnahmesituation ebenfalls anwachsen (auf insgesamt 3,1 Mio. Euro), die Personalkosten (2,3 Mio. Euro) und der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 1,84 Mio. Euro.

Für Unterhaltungsaufwendungen (für unsere Straßen, Wege, Gräben, Kanäle, Kläranlagen, Wohngebäude, Turn- und Festhallen sowie das Waldfreibad) sind 480.000 Euro vorgesehen.

Erfreulich ist, dass die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf 809.000 € ansteigt; nach Abzug der Tilgungen verbleiben uns 619.000 € an Eigenmitteln für Investitionen.

Beim jährlichen Abmangel der verschiedenen Einrichtungen liegt wieder der Kindergartenbereich mit 740.000 € an der Spitze, gefolgt von der Schule mit 303.000 €, dem Freibad mit 119.000 Euro und den Gemeindehallen mit 101.000 €.

Im Vermögenshaushalt sind folgende Investitionen geplant: 700.000 € als 2. Rate für den Breitbandausbau, eine erste Rate für die Generalsanierung der Halle Haselhof mit 400.000 €, Grunderwerb in Höhe von 400.000 € und Erwerb eines Löschfahrzeugs LF 10 für 300.000 €. Im Abwasserbereich ist für Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung eine 1. Rate mit 200.000 € eingestellt, für Kanalsanierungsmaßnahmen (1. Rate) sind 180.000 € vorgesehen. Die Erschließung der Oberen Schanze ist zwar schon 2017 finanziert, für Restarbeiten und Straßenbeleuchtung sind 2018 aber noch 141.000 € erforderlich. Die Planung der Ortsumfahrung Bergbronn wird mit 120.000 € angesetzt, und für die Fortsetzung des Landessanierungsprogramms Marktlustenau sind 100.000 € eingestellt.

Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit 809.000 € und einer Entnahme aus der Allgemeinden Rücklage in Höhe von knapp 800.000 € sind auf der Einnahmeseite des Vermögenshaushalts Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von 1.058.860 € eingeplant. Ferner wird mit Bauplatzerlösen von 400.000 € gerechnet, und an Beiträgen sind 30.000 € angesetzt.

Eine Kreditaufnahme ist 2018 nicht erforderlich, die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt auf 318 € je Einwohner.

Angesichts der gewaltigen Investitionen, die in den Folgejahren auf die Gemeinde zukommen, wird die Verschuldung mittelfristig allerdings wieder ansteigen, voraussichtlich auf fast 3 Millionen Euro. Zu nennen sind hier der Breitbandausbau mit 3,7 Mio. Euro, die Kanalsanierungsmaßnahmen mit 2 Mio. Euro, die Generalsanierung der Halle Haselhof mit 1,9 Mio. Euro und die in der Sitzung vorgestellten Maßnahmen zur Ertüchtigung der Abwasserbeseitigung mit über 10 Mio. Euro. Diese Investitionen werden für die Gemeinde Kreßberg nur unter Ausschöpfung aller möglichen Fördertöpfe zu stemmen sein.

Änderungen in diesem Entwurf wurden vom Gemeinderat nicht gewünscht, daher wird der Haushaltsplan auf dieser Basis aufgestellt und voraussichtlich in der Dezember-Sitzung zum Beschluss vorgeschlagen.

Weitere Schritte zur Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

Die Vermögensbewertung wurde durch Annemarie Mürter-Mayer ja mittlerweile abgeschlossen. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens waren einige Festlegungen zu treffen. Die erforderlichen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Unter anderem stimmte der Gemeinderat auch dem Erwerb weiterer erforderlicher Programm-Module für das Finanzwesen-Programm der Firma Data-Plan zu.

Vorberatung zur Änderung der Wohnbezirke für die nächste Gemeinderatswahl

In Kreßberg gibt es seit der Gemeindereform 1973 die „unechte Teilortswahl“, das heißt, es sind Wohnbezirke festgelegt, denen jeweils eine bestimmte Zahl an Gemeinderatssitzen zugeordnet ist. Ein Grund für die Einführung der unechten Teilortswahl war damals, dass befürchtet wurde, dass ohne Zuschreibung einer bestimmten Sitzzahl die kleineren Teilorte womöglich unterrepräsentiert wären. Außerdem waren die vier Altgemeinden zu dem Zeitpunkt noch nicht so zusammengewachsen wie heute.

Bei der „unechten Teilortswahl“ sind die Bevölkerungsverhältnisse angemessen zu berücksichtigen. In Kreßberg hat sich aber durch die Bevölkerungsentwicklung das Verhältnis der Einwohner zu jeweils zugeordneten Gemeinderatssitzen in den Wohnbezirken sehr unterschiedlich entwickelt, so dass beispielsweise im einwohnerstärksten Wohnbezirk derzeit 276 Einwohner auf einen Gemeinderatssitz kommen (1103 Einwohner, 4 Sitze), während im kleinsten Wohnbezirk 123 Einwohner von einem Gemeinderat repräsentiert werden (246 Einwohner, 2 Sitze). Diese ungleiche Gewichtung sollte vor der nächsten Wahl korrigiert werden.

Auch sollte überlegt werden, ob unechte Teilortswahl überhaupt noch nötig und zeitgemäß ist – zumal sich immer mehr zeigt, dass nicht die kleinen, sondern eher die großen Teilorte unterrepräsentiert sind. Die unechte Teilortswahl war im Eingemeindungsvertrag vereinbart worden, aber nach 44 Jahren seit der Bildung der Gemeinde Kreßberg ist den meisten Einwohnern wahrscheinlich gar nicht mehr bewusst, dass es ehemals vier Gemeinden waren. Für die Abschaffung der unechten Teilortswahl spricht auch, dass dieses System für die Bürger sehr schwer verständlich ist, was zahlreiche ungültige Stimmabgaben bei jeder Wahl zeigen.

Bei „unechter Teilortswahl“ hat die Gemeinde die Möglichkeit, mehr Gemeinderatssitze, als für die Gemeindegröße gesetzlich vorgesehen, festzulegen. Von dieser Möglichkeit wurde in Kreßberg Gebrauch gemacht - es wurde festgelegt, dass die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist, deshalb besteht unser Gemeinderat grundsätzlich aus 18 Gemeinderäten. In Gemeinden mit mehr als 3 000 bis 5.000 Einwohnern beträgt die Zahl der Gemeinderäte normalerweise nur 14, bei Abschaffung der unechten Teilortswahl würden also vier Sitze wegfallen – wobei momentan ohnehin nur 16 Sitze besetzt sind, da nach der letzten Wahl mangels Bewerber ein Sitz nicht besetzt werden konnte, und nach dem Ausscheiden eines Gemeinderats für dessen Wohnbezirk auch keine Ersatzperson auf der Liste stand.

In der anschließenden Aussprache sprach sich die Mehrheit der Gemeinderäte für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl aus, weshalb in einer der nächsten Sitzungen die diesbezügliche Änderung der Hauptsatzung auf der Tagesordnung stehen wird.

Ergebnisse der Verkehrsschau vom 21.09.2017

Der Vorsitzende berichtete über die letzte Verkehrsschau, bei der drei Punkte behandelt wurden: Der beantragte Geschwindigkeitstrichter (Tempo 70) vor der Ortseinfahrt Mariäkappel aus Richtung Crailsheim wurde von der Verkehrsschaukommission abgelehnt, da das Ortsschild von weitem gut zu erkennen ist und eine vorherige Temporeduzierung daher unnötig ist. Auch das beantragte Parkverbotsschild am Dorfbrunnen in Mariäkappel wurde abgelehnt, da es bei engen Straßen schon ein gesetzliches Parkverbot gibt, und ein Schild nicht nötig ist. In Bergbronn wurde wegen der Lärmbelästigung erneut beantragt, in der Ortsdurchfahrt Tempo 30 festzusetzen. Auch dies wurde abgelehnt, solange die Gemeinde keinen Lärmaktionsplan aufstellt. Hier soll ein Ingenieurbüro überprüfen, ob ein Lärmaktionsplan für Bergbronn sinnvoll wäre.

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung gingen zwei Spenden ein, deren Annahme genehmigt wurde – einmal für das Schulfruchtprogramm und einmal für den Kindergarten Marktlustenau.

Sonstiges

Von den Gemeinderäten wurde eine Stützmauer in Waldtann, die Erschließung des Baugebiets Obere Schanze, zwei Gehwege in Marktlustenau, die Glasfaserversorgung und die Wasserableitung an der Ruhestraße angesprochen. Der Vorsitzende wies außerdem auf zwei Termine hin.

Bericht über die Sitzung vom 09.10.2017 | 09.10.2017

Gasversorgung im Gemeindegebiet durch die EnBW ODR -

a.) Konzessionsvertrag und Baukostenzuschuss

b.) Beauftragung der ENBW ODR zur Versorgung des Baugebietes Obere Schanze mit Gas

Am 13. Februar dieses Jahres hatte bereits eine Vorinformation des Gemeinderats zu den Möglichkeiten der Gasversorgung stattgefunden. Inzwischen wurde im Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass in Kreßberg die Konzession für eine Gasversorgung zu vergeben ist, und Interessenten wurden aufgefordert, sich zu melden. Nachdem sich außer der EnBW ODR in der dreimonatigen Frist keine weiteren Interessenten gemeldet haben, kann das langwierige Bieterverfahren entfallen und gleich der Konzessionsvertrag mit der EnBW ODR ausgehandelt werden.

Der Konzessionsvertrag ist im Prinzip ein Wegenutzungsvertrag. Dieser beinhaltet das Recht, die Straßen, Wege und sonstigen öffentlichen Grundstücke der Gemeinde für die Leitungen in Anspruch zu nehmen, hierfür wird eine Konzessionsabgabe bezahlt. Ein Gaslieferungsvertrag ist damit aber nicht verbunden. D.h. die EnBW erhält das Recht, die Leitungen zu bauen, der Gasbezug kann aber auch von einem anderen Anbieter erfolgen – ähnlich wie beim Strom. Die Höhe der Konzessionsabgabe wird bei ca. 4.500 € jährlich liegen. Der Konzessionsvertrag orientiert sich am Mustervertrag, der zwischen dem Städte- und Gemeindetag und der Gaswirtschaft ausgehandelt wurde.

Herr Volker Maier von der EnBW war in der Sitzung anwesend und erläuterte das Angebot. Die Gaserschließung erfolgt durch die Tochtergesellschaft, Netze NGO, von Fichtenau her. Vorerst sind zwei Leitungsstränge geplant, einer Richtung Marktlustenau, einer Richtung Mariäkappel. Das Ausbaukonzept sieht momentan die Erschließung folgender Ortschaften vor: Gaisbühl, Schönbronn, Bräunersberg, Marktlustenau, Bergbronn, Waldtann, Wüstenau, Mariäkappel, Haselhof und Leukershausen. Volker Maier wies aber darauf hin, dass dies nur ein Konzept ist, je nach Bedarf kann davon abgewichen werden.

Da Kreßberg mit seinen zahlreichen kleinen Ortschaften und weitläufigem Gemeinde­gebiet wegen der im Verhältnis zur Leitungslänge geringen Anzahl an Gasanschlüssen nicht wirtschaftlich mit einem Gasnetz zu erschließen ist, ist Voraussetzung, dass sich die Gemeinde mit einem Baukostenzuschuss beteiligt – auch um die Kosten je Hausanschluss im Rahmen zu halten. Bei dem vorgestellten Ausbaukonzept wären dies 600.000 €, die die Gemeinde beisteuern müsste. Falls weitere Ortschaften angebunden werden sollen, würde sich dieser Betrag nochmals erhöhen.

Das Angebot der EnBW ODR beinhaltet ferner die Verlegung eines Leitungsnetzes im Baugebiet Obere Schanze – dies wird bereits vorab, während der Erschließung des Baugebiets, mitverlegt, und solange das Gasnetz noch nicht bis Mariäkappel ausgebaut ist, mit Flüssiggastanks betrieben. Die Bauinteressenten hätten keine Zusatzkosten und keinen Anschlusszwang, sondern können frei entscheiden, ob sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen. Das Flüssiggas wird während dieser Übergangszeit von der EnBW zum Preis von Erdgas abgegeben.

Das Ausbaukonzept sieht Gas-Zuleitungen mit einer Länge von insgesamt 16 km vor, und geht vom Anschluss von 650 Haushalten aus. Kalkuliert ist mit einer Anschlussquote von mindestens 60 %. Aufgrund der Erfahrungen in den Nachbargemeinden ist Volker Maier aber zuversichtlich, dass mehr Haushalte angeschlossen werden – schon wegen der Möglichkeit, Glasfaseranschlüsse mitverlegen zu lassen.

Ein großer Vorteil von Gas ist die CO2-Einsparung - die CO2-Emissionen je kW/h beim Erdgas liegen um rund 25 % unter denen von Erdöl, bei der Einspeisung von Biogas ist die Einsparung noch deutlicher. Der Preis von Erdgas liegt knapp unter dem von Erdöl.

Da die Gemeinde kürzlich den Förderbescheid für die Breitbanderschließung erhalten hat, und die Glasfaserleitungen nun gleichzeitig mit dem Gasnetz verlegt werden können, entstehen Synergieeffekte, die beide Maßnahmen günstiger machen. Für die Bürger besteht so die Möglichkeit, sehr günstig sowohl den Gas- als auch den Glasfaseranschluss für schnelles Internet zu erhalten. Für den Gasanschluss wird ein Rabattsystem angeboten: wer bereits im ersten Jahr nach der Verlegung des Hausanschlusses den Gasanschluss aktiviert, muss lediglich 30 % der eigentlichen Kosten bezahlen und könnte „Gas + Glas“ für rund 1.100 € erhalten. Der reguläre Preis für den Gasanschluss beträgt rund 2.300 € je Gebäude, für den Glasfaseranschluss rund 450 €.

Der Baubeginn ist für 2019 geplant, die Bauzeit beträgt voraussichtlich vier Jahre. Die EnBW ODR wird rund 4,1 Mio. Euro für dieses Projekt investieren.

Der Gemeinderat stimmte schließlich einstimmig zu, den Konzessionsvertrag mit der EnBW abzuschließen, den Baukostenzuschuss zu bezahlen und den Auftrag für den Vorab-Anschluss des Baugebiets Obere Schanze zu erteilen.

Finanzzwischenbericht für das Jahr 2017

Der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz gab seinen letzten Finanz­zwischenbericht ab – Ende des Jahres wird er in den Ruhestand eintreten. Gesamtwirtschaftlich hat sich das Jahr 2017, wie schon die Vorjahre, gut entwickelt – die Bundesrepublik Deutschland erlebt im fünften Jahr in Folge einen Wirtschaftsaufschwung, und auch für die nächsten Jahre sind die Prognosen positiv. Die Binnenkonjunktur boomt, und die Steuereinnahmen sind auf Rekordniveau.

Auch in Kreßberg hat sich in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung ergeben. Die Gewerbesteuereinnahmen übertreffen seit Jahren die Erwartungen. Dieses Jahr lag der Ansatz bei 1,7 Mio. Euro, und die Einnahmen betragen bis jetzt 2,3 Mio. Euro. Selbst nach Abzug der Gewerbesteuerumlage verbleiben 480.000 Euro Mehreinnahmen. Auch bei den Schlüsselzuweisungen ist ein Plus von 200.000 € zu erwarten. Da die Ausgaben im Verwaltungshaushalt den Ansätzen entsprechen, können dem Vermögenshaushalt statt der geplanten 500.000 Euro eine Million Euro zugewiesen werden.

Der Vermögenshaushalt hat ein rekordverdächtiges Niveau von 3,5 Mio. Euro. Die Erschließung des Baugebiets Obere Schanze wird 2017 bereits voll finanziert, und trotz Mehrausgaben beim Grunderwerb und für den neuen LKW für den Bauhof kann voraussichtlich auf die geplante Kreditaufnahme verzichtet werden und der allgemeinen Rücklage weniger als geplant entnommen werden.

Den 1,5 Mio. € Schulden werden am Jahresende voraussichtlich 2 Mio. € Rücklagen entgegenstehen, so dass die Gemeinde im Prinzip schuldenfrei sein wird.

Allerdings warnte der Vorsitzende, dass es sich lediglich um einen Zwischenbericht handelt – bis zum Jahresende können sich durchaus noch Änderungen ergeben.

Auch liegen in den nächsten Jahren sehr große Aufgaben vor uns, so dass sich diese komfortable Finanzsituation schnell wieder relativieren wird.

Bericht über den Verlauf der Freibadsaison 2017

Vor Beginn der Freibadsaison wurden die Eintrittspreise moderat erhöht und einige kleinere Umbaumaßnahmen vorgenommen – so wurde der Zugang barrierefrei umgestaltet, für die Bademeister wurde am Beckenrand ein Sonnenschutz aufgebaut, und ein Sanitätsraum wurde geschaffen. Der Versuch, eine große Wasserrutsche über Erbay zu ersteigern, hat leider nicht geklappt – über eine weitere Attraktivitätssteigerung sollte aber dennoch nachgedacht werden. Die veränderten Freizeitgewohnheiten führen bei uns wie in andren Bädern zu einem Besucherrückgang. Hier sollte entgegengewirkt werden, sei es durch eine Rutsche oder eine ähnliche Attraktion oder durch freies W-Lan.

Trotz des trockenen Winters reichte die Schüttung des Brunnens erfreulicherweise aus, um das Becken zu füllen; auf die kürzlich verlegte Wasserleitung musste somit nicht zurückgegriffen werden. Der Sommer war relativ warm und hatte viele Sonnenstunden, dennoch konnten leider keine 20.000 Badegäste erreicht werden – es waren 19.469 Besucher. Der langjährige Durchschnitt von knapp 25.000 Besuchern wurde unterschritten. Am besucherstärksten Tag kamen gerade einmal 865 Badegäste, in früheren Jahren gab es Tage mit bis zu 1.900 Besuchern.

Die Gebühreneinnahmen lagen bei 36.000 €, der Abmangel wird voraussichtlich bei 110.000 € liegen. Die Bilanz ist somit alles in allem zufriedenstellend, wenn es auch ein paar Besucher mehr hätten sein können.

Der Dank der Verwaltung ging an das gesamte Freibadteam, das das Bad jederzeit in einem Top-Zustand erhält und stets – ganz selbstverständlich auch an Sonn- und Feiertagen – großen Einsatz bringt.

Baurechtsangelegenheiten

Der Gemeinderat stimmte dem Neubau eines Kälberstalles mit Dunglege in Asbach, dem Neubau eines Milchviehstalles mit Jungviehstall und geschlossener Güllegrube in Ruppersbach und der Errichtung eines 12 m Stahlrohrmastes mit Antenne beim Drehfunkfeuer Hohenkreßberg einstimmig zu. Es handelt sich jeweils um privilegierte Außenbereichsvorhaben, denen keine von der Gemeinde zu vertretenden Belange entgegenstehen.

Wahl der Vertreter der Gemeinde Kreßberg in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark Kreßberg – Fichtenau“

Nachdem die Satzung des Zweckverbandes „Gewerbepark Kreßberg – Fichtenau“ vom Landratsamt genehmigt und bekanntgemacht wurde, stand nun die Wahl der Vertreter der Gemeinde und Ihrer Stellvertreter an. Neben dem Bürgermeister wird jede Gemeinde von vier Gemeinderäten und ihren Stellvertretern vertreten.

Der Gemeinderat wählte folgende Vertreter in das Gremium:

              Vertreter:                                            Stellvertreter:

              Peter Ammon                                    Norbert Gary

              Bernd Kaspar                                     Wilfried Köffler

              Dr. Martin Fach                                  Gerald Küstner

              Milena Schneider                               Günter Karger

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass am 11. Oktober der Spatenstich für das Baugebiet Obere Schanze stattfindet, und lud die Gemeinderäte hierzu ein. Weiter gab er den Termin des Herbstballs des „Magischen Dreiecks“ bekannt.

Besonders erfreulich war die Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids für den Breitbandausbau mit einer Fördersumme von 2.508.725 € - in dieser Höhe habe die Gemeinde noch nie einen Bewilligungsbescheid erhalten.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärte der Vorsitzende, dass der Grundstücksverkauf in der Oberen Schanze erst nach der Erschließung und Vermessung der Grundstücke – nicht vor Mitte nächsten Jahres – beginnt.

Weitere Anfragen aus dem Gemeinderat betrafen die Bushaltestelle am Abzweig Tempelhof und das Gerücht einer Umsiedlung eines Gewerbetreibenden.

Außerdem ging der Vorsitzende noch kurz auf die dieses Jahr erstmals zustande gekommene Volksfestbuslinie für Kreßberg ein. Da diese recht gut angenommen wurde, wird versucht, hier für nächstes Jahr noch die eine oder andere Verbesserung zu erreichen.

Bürgerfragestunde

Ein Bürger wollte dem Gemeinderat gerne sein Geschäftsmodell vorstellen, wurde aber vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass in der Bürgerfragestunde nur Fragen zulässig sind, für Vorträge oder Referate sei dies nicht der richtige Rahmen.

Fragen wurden nicht gestellt.

Bericht über die Sitzung vom 31.07.2017 | 31.07.2017

Verabschiedung der Gemeinderäte Alexander Utz und Steffen Müller

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da beide ausgeschiedenen Gemeinderäte entschuldigt waren.

 

Vorstellung der Entwürfe zur Sanierung der Gemeindehalle Haselhof

Die Sanierung der Gemeindehalle Haselhof steht schon seit Jahren auf der „To-Do-Liste“ der Gemeinde, wurde aber immer wieder zugunsten dringenderer Maßnahmen verschoben. Nun soll diesen Herbst ein ELR-Antrag für diese Maßnahme gestellt werden, daher werden bis Ende September Pläne und die Kostenberechnung benötigt. Begonnen werden soll die Sanierung dann im nächsten Jahr.

Architekt Matthias Weinrich wurde bereits vor Jahren mit der Planung der Hallensanierung beauftragt. Auch den Umbau des angebauten Kindergartens mit Kinderkrippe hat er geplant.

In der Sitzung war Matthias Weinrich anwesend und erklärte seine Ideen für den Umbau. Da dem Kinderhaus-Umbau ein Umkleideraum „zum Opfer gefallen“ war, muss nun wieder ein Umkleide- und Waschraum geschaffen werden. Dieser ist in den bisherigen Geräteräumen vorgesehen. Dafür soll auf der Nordseite der Halle ein neuer Geräteraum angebaut werden. Für diesen gibt es drei Varianten, wobei sich der Gemeinderat für Variante 3 entschied, den Geräteraum an der nordöstlichen Seite anzubauen (wo sich in der Halle die Bühne befindet). So kann auch gleich ein Lagerraum für die Bühne ange­baut werden, in dem auch die Lüftungsanlage für die Halle untergebracht werden kann.

Auf der südlichen Seite wird ein Gang angebaut, über den der neue Umkleideraum erreicht werden kann. Außerdem erhält der Haupteingang eine Rampe, so dass dann Barrierefreiheit gegeben ist. Auch wird ein Behinderten-WC eingebaut, und die vorhandenen sanitären Anlagen und die Küche werden modernisiert.

Auf der Nordseite der Halle sind bodentiefe Fenster und ein Ausgang vorgesehen, so dass bei Veranstaltungen der Außenbereich mitgenutzt werden kann. Die Halle erhält einen Vollwärmeschutz, neue Fenster und ein wärmegedämmtes Dach, die Temperierung soll über eine Deckenstrahlerheizung erfolgen. Auch der Hallenvorbereich wird dann hergerichtet.

Der Gemeinderat nahm den vorgestellten Entwurf zustimmend zur Kenntnis und beauftragte Architekt Matthias Weinrich, auf dieser Grundlage die Pläne zu erstellen. Eine Kostenberechnung liegt in diesem frühen Stadium noch nicht vor, Architekt Weinrich wies aber darauf hin, dass er aufgrund eines früheren Entwurfs 2005 bereits von 1,5 Mio. € ausgegangen war, und in den letzten 12 Jahren gab es durchaus noch Preissteigerungen.

Satzung zur Gründung des Zweckverbands „Gewerbepark Kreßberg-Fichtenau“

Bürgermeister Robert Fischer ging zunächst nochmals auf die Hintergründe des geplanten interkommunalen Gewerbegebiets ein, das die Gemeinden Fichtenau und Kreßberg gemeinsam verwirklichen wollen: Kreßberg hat nach der Regional- und Landesplanung nicht den nötigen Status als „Schwerpunkt für Industrie, Dienstleistung und Gewerbe“, der Voraussetzung dafür ist, größere Gewerbeflächen genehmigt zu bekommen, und Fichtenau hat zwar diesen Status, aber keine geeigneten Flächen, um noch weiteres Gewerbe anzusiedeln. Aus diesem Grund war vom Landratsamt, Regionalverband und vom Naturschutzbeauftragten die Anregung gekommen, gemeinsam ein Gewerbegebiet auszuweisen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde vor nunmehr 1 ½ Jahren gefasst, und inzwischen haben mehrere Sitzungen der Kommission stattgefunden, die die Ausgestaltung der Zusammen­arbeit erarbeiten sollte. Dieser Kommission gehörten die beiden Bürgermeister, Robert Fischer und Anja Wagemann, und jeweils 4 Gemeinderäte aus jeder Gemeinde an.

Von der Kommission wurde ein Satzungsentwurf für den Zweckverband erarbeitet, der vom Vorsitzenden im Einzelnen vorgetragen und erläutert wurde.

Vorgeschlagen wird die Rechtsform eines Zweckverbandes. In der Satzung wird der Geschäftsgang geregelt und im Einzelnen festgelegt, wofür der Zweckverband und wofür die Gemeinde zuständig ist. So liegen zwar die Flächen für das Gewerbegebiet selbst auf Kreßberger Gemarkung, die Ausgleichsflächen können jedoch auf dem gesamten Verbandgebiet ausgewiesen werden. Auch die Verteilung der Kosten und der später zu erwartenden Einnahmen (Gewerbesteuer, Grundsteuer) werden in der Satzung geregelt. Die Grundsteuer soll die Gemeinde Kreßberg erhalten, da die betroffenen Grundstücke auf Kreßberger Gemarkung liegen, und der Bauhof Kreßberg im Gegenzug den Winterdienst und kleinere Unterhaltungsmaßnahmen übernehmen soll.

Die Verteilung der Kosten (Grunderwerb, Erschließungskosten usw.) soll genauso wie die späteren Gewerbesteuer-Einnahmen gleich verteilt werden – wobei diese 50/50-Regelung zunächst stark diskutiert worden war. Einige Gemeinderäte hätten hier eine Gewichtung zugunsten der Gemeinde Kreßberg favorisiert (60/40 oder 55/45), da die Belastungen in Kreßberg anfallen und die Flächen von Kreßberg kommen. Schließlich hatte man sich allerdings auf die 50/50 Regelung geeinigt – dafür spricht zum einen, dass zunächst sehr hohe Investitionen erforderlich werden, und 10 % mehr Beteiligung hier einige hunderttausend Euro ausmachen können. Außerdem sei der Status „Schwerpunkt für Industrie, Dienstleistung und Gewerbe“, den Fichtenau einbringt, genauso hoch einzuschätzen, wie die Fläche, weil ohne diesen Status eine weitere gewerbliche Entwicklung in diesem Umfang für Kreßberg ausgeschlossen wäre. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte aber auch – wie beim Gemeindeverwaltungsverband – keine Gemeinde gegen den Willen der anderen Gemeinde etwas „durchdrücken“ können. Bei der 50/50-Regelung, die sowohl für die Kosten als auch für die Stimmengewichtung gilt, können nur Beschlüsse gefasst werden, wenn beide Gemeinden einverstanden sind. Im Streitfall soll das Landratsamt zur Vermittlung eingeschaltet werden.

Zu den genauen Erschließungskosten und zur Art der Erschließung (ob diese abschnittsweise oder auf einmal vorgenommen wird) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage getroffen werden.

Nach einer Diskussion, in der auch nochmals die Argumente für eine 60/40-Gewichtung, sowie die grundsätzlichen Bedenken gegen das Gewerbegebiet zur Sprache kamen, beschloss der Gemeinderat schließlich mit großer Mehrheit, den Satzungsentwurf wie vorgeschlagen zu akzeptieren. Der Gemeinderat stimmte der Gründung des Zweckverbands und der Verbandssatzung über den Gewerbepark Kreßberg-Fichtenau zu. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die Verbandssatzung zu unterzeichnen und die weiteren Schritte vorzunehmen.

Vergabe der Verglasungsarbeiten für die Herstellung der Barrierefreiheit des Rathauses

In der letzten Sitzung waren die Umbauarbeiten am Rathaus Waldtann vergeben worden. Lediglich die Verglasungsarbeiten konnten noch nicht vergeben werden, da kein Angebot hierfür vorlag. Inzwischen hat Architekt Günther mit verschiedenen Firmen Kontakt aufgenommen – nun liegen vier Angebote vor. Der Vorsitzende ist froh, dass so doch noch ein Unternehmer gewonnen werden konnte, welcher auch die Verglasungsarbeiten und was damit zusammenhängt, ausführt. Allerdings liegen die Preise erheblich über der Kostenschätzung von 52.300,00 Euro (brutto). Günstigster Anbieter der Arbeiten ist die Firma Wäcker aus Wüstenrot, welche die Arbeiten zu einem Bruttopreis von 97.958,42 Euro angeboten hat. Der nächste Bieter liegt nicht weit entfernt, so dass die Preise realistisch sind.

Architekt Günther war in der Sitzung anwesend und erläuterte den Sachverhalt. Wegen der Kostenüberschreitung bei den Verglasungsarbeiten hat er den Plan nochmals überarbeitet, um an anderer Stelle Einsparungen zu erzielen. So machte er nun den Vorschlag, auf die Abwalmung am Glasvorbau zu verzichten und hier ein reines Pultdach vorzusehen, sowie die Treppengestaltung geringfügig zu ändern. Außerdem können die Mehraufwendungen, die für den Einbau eines Bankautomaten vorgesehen waren, wieder gestrichen werden, da dieser nun nicht mehr im Rathaus aufgestellt werden soll.

Da außerdem die Preise bei anderen Gewerken teilweise unter dem Kostenvoranschlag liegen, ist nach der aktualisierten Kostenberechnung für den Rathausumbau nur mit ca. 5000 € an Mehrkosten zu rechnen – die Gesamtkosten betragen 315.000 €, zu erwartende Zuwendungen aus dem Ausgleichstock: 180.000 €.

Der Gemeinderat stimmte der geänderten Planung zu und erteilte den Auftrag für die Verglasungsarbeiten an die Firma Wäcker.

Schaffung von weiterem Wohnraum in dem Gebäude Untere Hirtenstraße 51 in Waldtann zur Unterbringung von Flüchtlingen

Die Gemeinde Kreßberg muss laut der vorgegebenen Quote, die sich nach den Einwohnerzahlen richtet, dieses Jahr 27 Flüchtlinge aufnehmen. Eine fünfköpfige syrische Familie wurde im Frühjahr bereits aufgenommen, 11 weitere Personen sind bereits angekündigt worden, darunter zwei weitere Familien (syrisch und türkisch), sowie mehrere Einzelpersonen verschiedener Nationalitäten.

Weiterer Wohnraum ist also erforderlich, zumal auf die Ausschreibung im Mitteilungsblatt, dass Zimmer oder Wohnungen gesucht werden, bisher keine Angebote kamen.

Momentan ist das Erdgeschoss sowie drei Zimmer im 1. Stock des Hauses bezugsfertig, zwei weitere Zimmer und die dann erforderlichen zu­sätzlichen Sanitärräume und eine weitere Küche wären im ersten Stock relativ leicht herzurichten. Dies könnte der Bauhof mit örtlichen Handwerkern kurzfristig bewerkstelligen.

Als weiteren Bauabschnitt schlägt Architekt Günter den Abriss des früheren Stallanbaus (spätere Waschküche) vor – dieser Teil wurde nachträglich an das Haus angebaut und ist in schlechtem baulichem Zustand. Anstelle dieses Anbaus soll ein neuer Anbau entstehen, in dem dann der Haupteingang mit Treppenhaus, sowie Platz für einen späteren Aufzug, Waschküche, und im 1. Stock ein weiteres Zimmer untergebracht werden könnte. Das jetzige Treppenhaus mit Holztreppe müsste dann nicht ertüchtigt werden, auch wäre die Eingangssituation zur Straße hin günstiger.

Für die bisherigen Renovierungs- und Umbauarbeiten sind Kosten von 158.000 € angefallen (einschließlich Bauhofleistungen), für die jetzt vorgeschlagene Renovierung des restlichen 1. Stockwerks rechnet Architekt Günter mit nochmals 48.000 €. Über den Abriss und Neubau des Anbaus soll im Herbst entschieden werden.

Vergaben zum Anschluss Waidmannsbergs an die Sammelkläranlage Riegelbach

Vom Ingenieurbüro Ziegler wurden die Tief- und Rohrleitungsarbeiten sowie das Abwasserpumpwerk für den Anschluss der Ortschaft Waidmannsberg an die Sammelkläranlage Riegelbach ausgeschrieben.

Für die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten gaben fünf Firmen Angebote ab, das günstigste kam mit 107.767 Euro von der Firma Engelhardt Bau-GmbH, Dinkelsbühl. Für das Abwasserpumpwerk gab es drei Angebote. Hier war die Firma Hüftle GmbH aus Neuenstein mit 52.482 Euro am preisgünstigsten. Beide Gewerke liegen erfreulicherweise unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros, so dass die für die Maßnahme veranschlagten Kosten auf alle Fälle ausreichen werden. Die Maßnahme wird mit 80 % bezuschusst, Baubeginn ist am 21. August.

Erschließungsvertrag mit der Gemeinschaft Schloss Tempelhof eG

Mit dem Bebauungsplan „Tempelhof“ werden die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen für eine künftige bauliche Entwicklung im Tempelhof geschaffen. Für die bebaubaren Flächen entsteht nach Rechtskraft des Bebauungsplanes eine Beitragspflicht für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung (Kanal- und Klärbeitrag).

Die Gemeinschaft Schloss Tempelhof hat die Absicht geäußert, die zur Bebauung notwendigen Anlagen der Wasserversorgung und der Kanalisation in Eigenregie herzustellen. Dadurch wird die Gemeinde finanziell entlastet. Da sich die Leitungen dann im Eigentum der Gemeinschaft Schloss Tempelhof befinden, ist die Gemeinde auch nicht für spätere Sanierungen verantwortlich. Um eine Doppelbelastung für die Gemeinschaft durch Kosten und Beiträge zu vermeiden, sollen die Beiträge für Wasser und Kanal bei Herstellung durch die Gemeinschaft als abgegolten gelten.

Der Klärbeitrag muss dagegen erhoben werden. Wegen den Verjährungsfristen (4 Jahre) kann allerdings eine Beitragsveranlagung nicht nach der tatsächlichen baulichen Nutzung erfolgen, denn die tatsächliche Bebauung wird sich nach Auskunft der Gemeinschaft Schloss Tempelhof eG voraussichtlich über einen Zeitraum von 8 – 10 Jahren erstrecken.

Um dieser Problematik aus dem Weg zu gehen, wurde mithilfe des Gemeindetags Baden-Württemberg eine Lösung erarbeitet: Der Klärbeitrag wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt in voller Höhe abgelöst und in jährlichen Raten bis zum Jahr 2024 von der Gemeinschaft beglichen.

Ein Entwurf für eine Vereinbarung, die die Übertragung der Erschließung für Wasser und Kanal an die Gemeinschaft, die Bindung an die Festsetzungen im Bebauungsplan „Tempelhof“, die Vorgaben über die Durchführung der Erschließungsarbeiten sowie die Ablösung des Klärbeitrags beinhaltet, wurde zusammen mit der Gemeinschaft Schloss Tempelhof ausgearbeitet und mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Schwäbisch Hall abgestimmt.

Der Bereich Zeltplatz/Baumhäuser wird durch diese Vereinbarung nicht erfasst. Für diese Flächen erfolgt eine separate Beitragsveranlagung mit einer Stundung bis zur tatsächlichen Bebauung. Auch die Herstellung von Verkehrsanlagen (Straßen) bleibt durch diese Vereinbarung unberührt. Hierüber muss dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Regelung getroffen werden.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Erschließungsvereinbarung mit der Gemeinschaft Schloss Tempelhof eG abzuschließen.

Auswertung der in der Ortsdurchfahrt Bergbronn gefahrenen Geschwindigkeiten

Nachdem sich die Anwohner der Dinkelsbühler Straße in Bergbronn immer wieder über hohe Geschwindigkeiten des Durchgangsverkehrs beklagt haben, hat die Verwaltung den Verkehr über einen Zeitraum von Januar bis Juni 2017 mittels einer mobilen Geschwindigkeitsmess­anlage überwacht.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass - egal an welchen Wochentagen - sehr viel Verkehr herrscht, der mit deutlicher Mehrheit zu schnell durch den Ort fließt. Die absolute Mehrheit der erfassten Fahrzeuge ist durchweg zu schnell unterwegs. Seltsamerweise nehmen die Überschreitungen an Sonn- und Feiertagen zu. Am Ostersonntag passierten morgens zwischen 6:00 Uhr und 6:59 Uhr sogar alle Fahrzeuge (100%!) die Ortsdurchfahrt zu schnell. Im Durchschnitt halten nur rund 20 - 25 % der Autofahrer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein.

Für jedes erfasste Fahrzeug werden mehrere Geschwindigkeiten gemessen. Dadurch kann festgestellt werden, ob ein Fahrzeug von der ersten Messung bis zum Passieren der Geschwindigkeitsmessanlage langsamer geworden ist. Dies ist erfreulicherweise in über 85% der Fälle so.

Mit dem Ergebnis der Geschwindigkeitsmessungen wird die Verwaltung bei der nächsten Verkehrsschau noch einmal mit Nachdruck auf das Landratsamt mit der Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 - zumindest für LKW – zugehen.

Erweiterung der Biogasanlage in Mistlau um ein weiteres Blockheizkraftwerk für den flexiblen Betrieb

In Mistlau wird eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung in Höhe von 250 kWh betrieben. Um Speichermöglichkeiten zu nutzen und die Stromerzeugung flexibler und bedarfsgerechter zu machen, bemühen sich Bundesregierung und Stromwirtschaft, die Stromerzeugung auch in Biogasanlagen flexibler zu gestalten.

Mit der Aufstellung des beantragten zweiten Blockheizkraftwerkes mit ebenfalls 250 kW elektrischer Leistung ist keine Vergrößerung der Anlage in Mistlau verbunden, es soll insgesamt über das Jahr nicht mehr Strom produziert werden. Am Zuschnitt der Biogasanlage verändert sich nichts, es wird lediglich ein weiterer Motor aufgestellt. Durch die zweite Anlage besteht jedoch die Möglichkeit, Biogas zu speichern und bei Abnahmespitzen im Stromnetz abzuarbeiten. Letztendlich führt dies zu einer flexibleren Stromproduktion.

Für diese Änderung ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, zu der die Gemeinde angehört wurde. Öffentlich-rechtliche Belange sind nicht tangiert und auch sonst sind keine Beeinträchtigungen erkennbar, welche gegen eine Zustimmung sprechen. Der Gemeinderat stimmte der geplanten Änderung daher zu.

Annahme von Spenden

In letzter Zeit sind Spenden in Höhe von insgesamt rund 1800 € für die Kindergärten eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Anfrage zur Volksfestbuslinie

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angefragt, ob es dieses Jahr einen Volksfestbus für Kreßberg gibt. Der Vorsitzende erklärte, dass sich die Gemeinde bereits seit Jahren darum bemüht, dass eine Volksfestbuslinie eingerichtet wird, bisher leider erfolglos. Man versuche, selbst einen Unternehmer hierfür zu finden, was aber auch nicht sehr erfolgversprechend sei, zudem müssten konzessionsrechtliche Belange abgeklärt werden. (Anmerkung: wenige Tage nach der Gemeinderatssitzung hat der hiesige Konzessionär die Einrichtung von 2 Volksfestbuslinien in Aussicht gestellt, sofern die Gemeinde sich finanziell beteiligt, und ein Busunternehmer gefunden werden kann.Die Schwierigkeit ist, dass der normale Linienverkehr bedient werden muss, da ja keine Ferien sind, und die Busfahrer bei zusätzlichen Fahrten die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einhalten können.)

Weitere Anfragen der Gemeinderäte

Zum geplanten Erwerb eines Grundstücks in Bergbronn durch ein Autohaus erklärt der Vorsitzende auf Anfrage, dass der Grundstücksverkauf nicht zustande kam.

Außerdem wird die Aufstellung des Stromverteilers in der Ortsmitte von Mariäkappel angesprochen, der den Platz an der Linde verunstalte. 

Eine Anfrage betraf die Resonanz beim Freibad-Aktionstag – an diesem Sonntag kamen 830 Besucher ins Bad.

In der Bürgerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

Bericht über die Sitzung vom 19.06.2017 | 19.06.2017

Nachrücken von Gemeinderat Norbert Gary, Hohenkreßberg

Nachdem Gemeinderatsmitglied Steffen Müller wegen Wegzugs aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, konnte der als Ersatzperson der „Offenen Liste“ für den Wohnbezirk „Ober- und Unterstelzhausen, Hohenkreßberg, Bergertshofen, Vötschenhof, Waidmannsberg“ festgestellte Norbert Gary in das Gremium nachrücken. Herr Gary war in der letzten Sitzung jedoch beruflich verhindert, so dass die Verpflichtung erst in dieser Sitzung vorgenommen werden konnte.

Vergabe der  Bauarbeiten für die Barrierefreiheit des Rathauses

Bürgermeister Robert Fischer erläuterte die einzelnen Ergebnisse der Submission vom 18.05.2017. Leider wurden nicht für alle Gewerke Angebote abgegeben und bei manchen Gewerken auch nur ein Angebot. Deshalb wird der Architekt für die Gewerke, für die noch kein Angebot vorliegt, noch einmal direkt auf Firmen zugehen. Der Bau soll anschließend so schnell wie möglich realisiert werden. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache, alle Aufträge an den jeweils günstigsten Anbieter zu vergeben.

Vorbescheid zur immissionschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windkraftanlage auf dem Flurstück 1352, Gemarkung Waldtann durch die Naturenergie Zeillinger UG, Markt Erlbach

Der Vorsitzende erklärte, dass es sich hier nur um einen Vorbescheid und keinen endgültigen Antrag handele. Damit will die Antragstellerin weitere Punkte im Zuge der Realisierung von zunächst einer Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 140 m und einem Rotordurchmesser von 112 m und einer Nennleistung von 2.500 kw abklären. Diese Punkte betreffen zum Beispiel die Zulässigkeit hinsichtlich des Flächennutzungsplans, das Einvernehmen der Gemeinde Kreßberg, die wasserrechtliche Zulässigkeit, Fragen des Artenschutzes und des Schall- und Schattenwurfs, die baurechtliche Zulässigkeit insbesondere hinsichtlich der Abstandsvorschriften und des Landeswaldgesetzes. Bürgermeister Robert Fischer zeigte noch einmal die Vorrangflächen, die die Gemeinde im Vorfeld für Kreßberg ausgewiesen hatte. Aufgrund dieser Ausweisung blieb der Gemeinde in diesem Fall nur die Erteilung des Einvernehmens als rechtlich korrekte Entscheidung. Der Vorsitzende schlug deshalb vor, das Einvernehmen zu erteilen, die Anhörung als Verfahrensbeteiligte jedoch mit zwei Forderungen zu versehen.  Zum Einen sollte sich die Beleuchtung der Windkraftanlage nur einschalten, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Zum Anderen sollte der Ausgleich für den Eingriff in die Landschaft sowie die Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt im lokalen Bereich bzw. im besten Falle sogar innerhalb der Gemeinde Kreßberg stattfinden. Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob die Gemeinde überhaupt zustimmen könne, da sich in dem Gebiet nachweislich Fledermäuse und Milane aufhielten. Das Gutachten zum Artenschutz müssten jedoch die Experten der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt bewerten, nicht die Gemeindevertreter, so der Vorsitzende. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nach dem Gewicht der vorgeschlagenen Einwendungen gefragt. Bürgermeister Robert Fischer erklärte, dass alle Einwände vom Landratsamt auf ihre Verhältnismäßigkeit und dem was von Gesetzen abgedeckt wird, geprüft werden müssten. Ein Gemeinderat warf ein, dass er es als Nötigung seitens des Landes empfindet, den kommunalen Entscheidungsträgern hier keine Wahl zu lassen. Der Gemeinderat beschloss bei zwei Gegenstimmen, dass baurechtliche Einvernehmen zu erteilen und anschließend einstimmig, die vorgeschlagenen Forderungen zur Beleuchtung und zum lokalen Ausgleich in die Stellungnahme zur Anhörung aufzunehmen.

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zum Anschluss von Windenergieanlagen durch die Bürgerwind Kreßberg UG & Co. KG

Der Vorsitzende berichtete über ein Schreiben, in dem die Antragstellerin die Wegenutzung zum Anschluss von Windenergieanlagen an das öffentliche Strom- und Datennetz sowie Bau-, Betrieb und Rückbau der Windenergieanlagen beantragte. Da der Antrag sehr allgemein formuliert ist und keine detaillierten Angaben über die tatsächlichen Maßnahmen enthält, konnte aktuell auch nicht darüber beraten und beschlossen werden. Die Bürgerwind Kreßberg UG & Co. KG wird gebeten, den Antrag zu konkretisieren.

Feststellung der Jahresrechnung 2016

Der Vorsitzende überließ für die Präsentation der sehr erfreulichen Jahresrechnungsergebnisse das Wort dem Kämmerer Otto Schwarz.

Der Verwaltungshaushalt lag mit 10.558.864,72 Euro 1.030.310,72 Euro über dem Planansatz. Auch der Vermögenshaushalt übertraf den Planansatz mit einem Gesamtergebnis von 2.925.885,05 Euro. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt war die höchste seit Bestehen der Gemeinde mit 1.554.745,17 Euro. Dies lag an der durchweg positiven Entwicklung der Gemeindeeinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer, die mit 1.982.130,18 Euro wieder beinahe die 2-Millionengrenze erreichte. Einen Ausblick gab Otto Schwarz in diesem Zuge schon auf die laufenden Zahlen: Die Gewerbesteuereinnahmen könnten bei einer konstanten weiteren Jahresentwicklung die 2-Millionen-Euro-Grenze 2017 voraussichtlich überschreiten.

Auf der Ausgabenseite überschritten die Personalausgaben (Gesamtausgaben: 2.237.803 Euro), die Finanzausgleichsumlage an das Land (Gesamtausgaben: 954.682 Euro) und die Kreisumlage (Gesamtausgaben: 1.490.340 Euro) die Planansätze jeweils leicht. Der Kämmerer listete die übrigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf und erklärte deren Ursachen.

Anschließend folgte ein Ausblick auf Projekte, die bereits begonnen wurden bzw. deren Finanzierung bereits mit dem Haushalt 2016 ganz- oder teilweise stattfand. Als Beispiel hob er die Erschließung des Baugebiets Obere Schanze in Mariäkappel, die Baumaßnahmen für die Barrierefreiheit des Rathauses, den Breitbandausbau und die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung hervor. Diese Maßnahmen führten u.a. zur Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von 1.679.156,82 Euro und zu Haushaltseinnahmeresten in Höhe von 920.000 Euro.

Geplant war für den Haushaltsausgleich eine Rücklagenentnahme in Höhe von 510.000 Euro. Aufgrund der guten Entwicklung konnte darauf jedoch verzichtet werden und der Rücklage sogar noch 269.715,80 Euro zugeführt werden. Die Rücklage hat nun einen Stand von 2.034.631,28 Euro. Die Verschuldung konnte weiter abgebaut werden auf 1.650.088 Euro; das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 421 Euro.

Es folgte eine Präsentation über große Anschaffungen, Bautätigkeiten und Wesentliches, das die Gemeinde und ihre Verwaltung im Jahr 2016 besonders beschäftigte.

Bürgermeister Robert Fischer freute sich, dass die Mittel der Allgemeinen Rücklage den Schuldenstand übersteigen und die Gemeinde so für die kommenden Großprojekte gute Voraussetzungen hat.

Ein Gemeinderat bedankte sich bei der Verwaltung für die Arbeit und erkundigte sich nach Details, die den hohen Abmangel bei der Kinderbetreuung erläutern und einer möglichen Lösung, um der Steigerung des Abmangels Einhalt zu gebieten.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig:

1.    Das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 wird mit je 16.595.015,41 EURO in Einnahmen und Ausgaben festgestellt.

       Davon entfallen auf

       den Verwaltungshaushalt:                                               10.558.864,72 €

       den Vermögenshaushalt:                                                  2.925.885,05 €

       das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge:                3.110.265,64 € .

2.    Der Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten entsprechend dem Rechnungsabschluss und deren Übertragung in das folgende Jahr wird zugestimmt.

Verwaltungshaushalt:

Haushaltsausgabereste                                                     38.479,83 €

            Vermögenshaushalt:

            Haushaltseinnahmereste                                                 920.000,00 €

            Haushaltsausgabereste                                                1.640.676,99 € .

3.    Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten, nach Umfang oder Bedeutung erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird gemäß § 84 der Gemeindeordnung zugestimmt.

Kriminalitätsstatistik 2016 für die Gemeinde Kreßberg

Bürgermeister Robert Fischer informierte die Gemeinderäte erstmalig über die „Polizeiliche Kriminalstatistik“, die der Crailsheimer Revierleiter ihm bei einem gemeinsamen Gespräch übergab. Insgesamt wurden 2016 auf dem Gemeindegebiet nur 40 Delikte zur Anzeige gebracht. Die Aufklärungsquote betrug 65 %. Der Gemeinderat nahm zufrieden zur Kenntnis, dass die Welt in Kreßberg noch in Ordnung ist.

Bildung eines Umlegungsausschusses für das Umlegungsverfahren „Obere Schanze“

Der Vorsitzende unterrichtete die Gemeinderäte von einem Gespräch mit dem Leiter des Vermessungsamts und dessen Mitarbeiter. Beide hatten ihm Mut gemacht, dass man an die notwendigen öffentlichen Flächen schnell heran kommen könne. Es bestanden nun zwei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen. Entweder der Gemeinderat bildet einen Ausschuss oder überträgt alle Befugnisse auf das Vermessungsamt. Bürgermeister Robert Fischer schlug die Bildung eines Ausschusses vor. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, dass Wilfried Köffler, Günter Karger, Bernd Kaspar und Dr. Martin Fach nebst dem Vorsitzenden als Mitglieder ihre Arbeit in diesem Ausschuss aufnehmen.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende erklärte, dass das Strukturgutachten im Abwasserbereich um die Teilorte Bergbronn, Schönbronn und Gaisbühl erweitert wurde. Den Kosten in Höhe von 25.000 Euro steht die Zusage eines Zuschusses in Höhe von 50 % gegenüber.

Bürgermeister Robert Fischer lud Gemeinderäte, Einwohner und Interessierte im Namen der Feuerwehr Kreßberg zum Tag der Feuerwehr am 16.07.2017 nach Waldtann ins neue Feuerwehrmagazin ein.

Er konnte für eine Antwort auf die Anfrage eines Gemeinderats zur Sanierung der Kirchentreppe in Mariäkappel zwischenzeitlich recherchieren und berichtete von einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1966, in dem die Gemeinde damals einen Zuschuss in Höhe von 4.000 DM zu den Baukosten in Höhe von 13.693 DM an die Kirche gewährte.

Persönlich wichtig war dem Vorsitzenden, den Gemeinderäten einen Einblick in die Aufgaben und zu den Hintergründen der württembergischen Notare und der Notariatsreform zu geben. Das Hohenloher Tagblatt hatte die Arbeit der Notare in zwei Artikeln geschmälert, in dem es Notariate als „Gemischtwarenladen“ bezeichnete.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Bearbeitungsdauer für Baugenehmigungen und einem eventuellen personellen Engpass. Bürgermeister Robert Fischer bestätigte, dass es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten aufgrund von kürzlich in den Ruhestand verabschiedeten Mitarbeitern und Personalwechsel komme. Er bat jedoch um Verständnis, dass sich neue Mitarbeiter erst einmal in die Thematik einarbeiten müssten.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Frage nach den geplanten Parkplätzen auf dem Grundstück gegenüber der Kreßberghalle in Marktlustenau auf. Eine Umsetzung erfolgte noch nicht, da die Gemeinde noch auf den Erwerb einer weiteren Fläche hofft, um die Parksituation noch deutlicher zu entschärfen.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach den Bauarbeiten zum Anschluss an die Sammelkläranlage Riegelbach in Waidmannsberg. Die Arbeiten wurden am vergangenen Samstag ausgeschrieben, so dass hoffentlich im September mit den Bauarbeiten begonnen werden kann und diese bis November fertig gestellt werden.

Seitens des Gemeinderats wurde auf die ungeschickten und unzuverlässigen Öffnungszeiten des Häckselplatzes durch den gegenwärtigen Betreiber hingewiesen. Der Vorsitzende sicherte zu, dass die Verwaltung auf den Betreiber zugeht.

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger hatte eine allgemeine Frage zu Einnahmen des Verwaltungshaushalts und den Wechselwirkungen des Finanzausgleichs je nach Höhe der Gewerbesteuereinnahmen, die ihm Kämmerer Otto Schwarz beantwortete.

Zudem wurde sich nach dem Planungsstand der Umgehungsstraße und des Gewerbegebiets bei Bergbronn erkundigt. Der Vorsitzende erläuterte, dass es noch keine Planungen zur Umgehungsstraße gäbe; das Büro „Stadt-Land-Ingenieure“ aus Ellwangen derzeit aber Grundlagen für Vorplanungen erhebe. Zum Interkommunalen Gewerbegebiet müssten sich nun erst die beiden beteiligten Gemeinden über ihre Zusammenarbeit einigen.

Bericht über die Sitzung vom 08.05.2017 | 08.05.2017

Nachrücken von Gemeinderat Norbert Gary, Hohenkreßberg

Nachdem Gemeinderatsmitglied Steffen Müller wegen Wegzugs aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, kann nun der als Ersatzperson der „Offenen Liste“ für den Wohnbezirk „Ober- und Unterstelzhausen, Hohenkreßberg, Bergertshofen, Vötschenhof, Waidmannsberg“ festgestellte Norbert Gary in das Gremium nachrücken.

Herr Gary hat sich bereits schriftlich bereiterklärt, das Amt anzutreten. Allerdings war er in der Sitzung beruflich verhindert, so dass die Verpflichtung erst in der nächsten Sitzung vorgenommen werden kann.

Laut Hauptsatzung hat der Gemeinderat Kreßberg 18 Mitglieder, ein Sitz konnte nach der letzten Wahl wegen Bewerbermangel im Wohnbezirk Mariäkappel, Haselhof, Leukershausen, Selgenstadt nicht besetzt werden. Nachdem kürzlich auch Gemeinderat Alexander Utz aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, und es für dessen Wohnbezirk keine Ersatzperson gibt, stellte Bürgermeister Robert Fischer fest, dass der Gemeinderat nun nur noch aus 16 Gemeinderäten besteht.

Festlegung von Gestaltungsgrundsätzen für die Sanierungsmaßnahme „Ortskern Marktlustenau“

Ralph Jaeschke und Ulrike Datan von der STEG Stadtentwicklung GmbH waren in der Sitzung anwesend und erörterten die Hintergründe, weshalb Gestaltungsgrundsätze festgesetzt werden müssen. Frau Datan ist bei der STEG für architektonische und gestalterische Aspekte zuständig, Herr Jaeschke betreut das Sanierungsgebiet vor Ort und wickelt die Zuschussanträge ab.

Als Grundlage für die Sanierungsmaßnahme muss die Gemeinde Gestaltungsgrundsätze erlassen, damit sowohl die Sanierungswilligen, als auch die bewilligende Stelle eine Orientierung haben, was gefördert werden kann. Die Gestaltungsgrundsätze dienen der Konkretisierung des Sanierungsziels und treffen Aussagen etwa zur Dachneigung, zur Werkstoffauswahl, Farbgebung, Konstruktion und Gestaltung einzelner Bauteile. Ziel ist die Erhaltung des typischen Erscheinungsbilds der Ortschaft bzw. Verbesserung des Ortsbildes. Herr Jaeschke und Frau Datan wiesen allerdings darauf hin, dass die Gestaltungsrichtlinien nur empfehlenden Charakter haben, und bei den konkreten Förderanträgen in Einzelbetreuung für die einzelnen Objekte mit den Eigentümern formuliert werden – es werden einvernehmliche, individuelle Lösungen gesucht. Wie streng die Gestaltungsrichtlinien im Einzelfall eingehalten werden müssen, hängt unter anderem auch von der Lage – etwa ob ein Gebäude stark ortsbildprägend ist – ab.

Der Gemeinderat nahm die von der STEG vorgeschlagenen Gestaltungsgrundsätze zustimmend zur Kenntnis.

Wahl der Vertreter aus dem Gemeinderat in Verbänden und Gremien

Die kürzlich aus dem Gemeinderat ausgeschiedenen Gemeinderäte Utz und Müller waren Mitglieder in verschiedenen Verbänden und Gremien. Die freigewordenen Plätze mussten daher neu besetzt werden.

Der Gemeinderat einigte sich auf folgende Zusammensetzung der betroffenen Gremien:

Zweckverband Rieswasserversorgung:

Vertreter(in)                                                              Stellvertreter

Schneider, Milena                                                      Bayer, Ulrich

Rupprecht, Jürgen                                                     Dr. Fach, Martin

Karger, Günter                                                           Krieger, Hartmut

Eißen, Karl                                                                 Küstner, Gerald

Fach, Günter                                                             Köffler, Wilfried

Kaspar, Bernd                                                            Rothenberger, Walter

Ammon, Peter                                                           Gary, Norbert

Zweckverband Wasserversorgung Jagstgruppe:

Vertreter                                                                   Stellvertreter

Dr. Fach, Martin                                                        Bayer, Ulrich

Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fichtenau:

Vertreter(in)                                                              Stellvertreter(in)

Bayer, Ulrich                                                              Rupprecht, Jürgen

Krieger, Hartmut                                                        Schneider, Milena

Kaspar, Bernd                                                            Gary, Norbert

Landes, Charlotte                                                      Rothenberger, Walter

Verhandlungskommission für die Ausarbeitung der Vereinbarung über die inter­kommunale Zusammenarbeit mit Fichtenau zur Realisierung eines Gewerbegebiets

Vertreter(in)

Schneider, Milana

Kaspar, Bernd

Krieger, Hartmut

Dr. Fach, Martin

Einleitung eines Umlegungsverfahrens für das Baugebiet „Obere Schanze“

Der Bebauungsplan für das Wohngebiet „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ ist mittlerweile genehmigt und rechtskräftig und auch der Grunderwerb ist zu großen Teilen abgeschlossen. Die Aufträge für die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet konnten aber bisher noch nicht erteilt werden, da noch nicht alle Grundstücke erworben werden konnten – bei einem Grundstückseigentümer, welcher zwar grundsätzlich verkaufswillig ist, müssen noch steuerliche Fragen geklärt werden.

Da somit nicht sicher ist, wann die Gemeinde über die benötigten Flächen verfügen kann, regte der Vorsitzende aufgrund der Dringlichkeit der Erschließung an, ein Umlegungsver­fahren formell einzuleiten. In einem Umlegungsverfahren wird die Fläche so neu geordnet, dass die Gemeinde die benötigten öffentlichen Flächen erhält. Das Umlegungsverfahren nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch, so dass sich der Baubeginn voraussichtlich um einige Monate verzögert.

Der Beschluss zur Einleitung des Umlegungsverfahrens wurde vorsorglich gefasst, um keine weitere Zeit zu verlieren – sollte der Grundstücksverkauf doch noch rechtzeitig zustande kommen, was der Vorsitzende hofft, wird auf das weitere Verfahren verzichtet.

 

 

 

Informationen zum „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“ NKHR und der dazu nötigen Vermögensbewertung

Das Land Baden-Württemberg hat 2009 beschlossen, das alle Kommunen ihre Buchführung von der „Kameralistik“ auf die „Doppik“ (kaufmännische Buchführung) umstellen müssen.

Die stellvertretende Leiterin des Finanzwesens Annemarie Mürter-Mayer ist nun bereits seit einem Jahr in Kreßberg und nutzt die Zeit, solange die Stelle noch doppelt besetzt ist, für vorbereitende Arbeiten für die Umstellung auf das „NKHR“. Sie gab den Gemeinderäten Hintergrundinformationen zu dieser bevorstehenden Umstellung und dem geplanten zeitlichen Ablauf.

Während beim bisher angewandten System der Kameralistik die Aufgabenerfüllung im Vordergrund stand, und die dafür benötigten Mittel aufgebracht werden mussten, geht bei der Doppik der Blick auf den Ressourcenverbrauch. Die bisher gewohnte Gliederung in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt wandelt sich in einen Ergebnishaushalt („Gewinn- und Verlustrechnung“), einen Finanzhaushalt (Zahlungsströme) und eine Vermögensrechnung (Bilanz). Bisher war für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt ausschlaggebend: Kreditbeschaffungskosten plus ordentliche Tilgung der laufenden Kredite mussten mindestens abgedeckt werden. Nun steht die „Intergenerative Gerechtigkeit“ im Focus: Der Ressourcenverbrauch muss kleiner oder gleich dem Ressourcenaufkommen sein. Das bisherige System der „Ausgabeermächtigungen“ (Inputsteuerung) weicht dem System der „Zieldefinitionen“ (Outputsteuerung). Ziel dieser Umstellung war es, eine Vergleichbarkeit der Kostenstrukturen zwischen den Kommunen zu schaffen.

Der Vorsitzende legte dar, dass die kaufmännische Buchführung für die öffentliche Hand eigentlich gar nicht passt, da hier nicht, wie im gewerblichen Bereich, die Gewinnmaximierung, sondern die Aufgabenerfüllung im Vordergrund steht. Gewinnversprechende Aufgaben sind in der Regel privatisiert, Pflichtaufgaben müssen erfüllt werden, ob nun Verluste entstehen, oder nicht. Wenn man beispielsweise weiß, dass die Ausstellung eines Personalausweises alles in allem 100 € kostet, und man nur die vorgegebene Gebühr von 28,80 € erheben darf, so kann die Gemeinde dennoch diese „unrentable“ Aufgabe nicht einfach einstellen. Daher ist die sehr zeit- und kostenintensive Umstellung auf die Doppik kritisch zu sehen – vermeiden lässt sich diese aber nicht.

Für die Umstellung haben die Städte und Gemeinden bis 2020 Zeit, ab dann muss überall die „Doppik“ eingeführt sein. Vorher muss das gesamte Vermögen der Gemeinden (also alle Grundstücke, Gebäude, Gegenstände, öffentlichen Einrichtungen, Kanäle, Straßen­flächen usw.) bewertet werden – dieses Vermögen fließt in die Aktivseite der Bilanz ein. Diese Vermögensbewertung wurde von Annemarie Mürter-Mayer bereits komplett abgeschlossen. Sie erklärte, wie die Werte der einzelnen Grundstücke und Gegenstände ermittelt wurden und wie sich das Vermögen der Gemeinde im Einzelnen zusammensetzt.

Die weiteren Aufgaben, die bis zur Umstellung noch zu bewältigen sind, werden in der verbleibenden Zeit gut zu schaffen sein.

Wegen der mit dem neuen System verbundenen Nachteile soll die eigentliche Umstellung in Kreßberg erst so spät wie möglich – also 2020 – erfolgen; zur Festlegung des Umstellungszeitpunktes ist noch ein formeller Beschluss erforderlich.

Satzung der Regelung des Kostenersatzes bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr

Die Satzung der Gemeinde Kreßberg zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg stammt aus dem Jahr 1997 und wurde seither mit Ausnahme der Euroumstellung nicht mehr überarbeitet. Zwischenzeitlich wurde das Feuerwehrgesetz geändert und die Mustersatzung des Gemeindetags zur Feuerwehrkostenersatzsatzung an die Änderungen angepasst. Am 18.03.2016 hat das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg eine Verordnung zum Kostenersatz der Feuerwehr erlassen. Diese ist seit 26.04.2016 verbindlich anzuwenden. Die individuelle örtliche Festlegung der Fahrzeugstundensätze ist seither rechtswidrig.

Der Stundensatz der Feuerwehrangehörigen wurde im Zusammenhang mit der Über­arbeitung der Satzung ebenfalls entsprechend den neuen Vorgaben überprüft und neu kalkuliert. Er erhöht sich jedoch nur unmerklich um 0,20 Euro auf 15,20 Euro pro Stunde.

Der Gemeinderat stimmte der neuen Feuerwehrkostenersatzsatzung einstimmig zu. Die Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt im vollen Wortlaut abgedruckt.

Anpassung der Gebühren im Bestattungswesen

Die Herstellung der Gräber und die Betreuung der Trauerfeiern erfolgt durch einen selbständigen Unternehmer. Dieser informierte die Gemeindeverwaltung, dass er die Preise für das Ausheben der Urnen- und Erdgräber erhöhen muss, da er umsatzsteuerpflichtig geworden ist. Er berechnet ab 01. Mai 2017 110,- Euro mehr für das Ausheben eines Einzelgrabs (insgesamt dann 630,- Euro) und 40,- Euro mehr für Urnengräber (insgesamt dann 280,- Euro). Die Abrechnung seiner Leistung erfolgt nicht direkt mit den Hinterbliebenen, sondern über die Gemeindeverwaltung. Um die Gebührenerhöhung weiterzugeben, ist eine Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen“ notwendig. Da es sich lediglich um die Weitergabe einer Preiserhöhung handelt, wird auf eine umfangreiche Neukalkulation der erst im Juli 2015 kalkulierten und beschlossenen Gebühren verzichtet.

In diesem Zuge wurde von der Verwaltung noch eine redaktionelle Änderung bei der Gebühr für eine zusätzliche Bestattung in einem vorhandenen Grab vorgeschlagen (bei Tieferlegung oder Zubettung einer Urne) – der Gebührentatbestand sollte verständlicher formuliert werden.

Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat den Änderungen zu.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften

Die Gebühr für die Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern wurde zuletzt 1991 festgesetzt. Nachdem in den letzten Jahren kaum Obdachlose und keine Flüchtlinge unterzubringen waren, bestand kein Handlungsbedarf.

Nun hat die Gemeinde ein Haus in Marktlustenau für Flüchtlingsunterbringung erworben und hergerichtet. Das Haus wird von einer Familie (sechs Personen) bewohnt. Die Fläche würde zwar Platz für mehr Personen bieten, aber da das Haus schlecht unterteilbar ist, sollen – wenn möglich – keine fremden Personen zu der Familie (Frauen und Kinder) eingewiesen werden.

Nachdem nun alle Rechnungen und Kosten vorliegen, die für den Kauf und das Herrichten entstanden sind, und auch die laufenden Kosten absehbar sind, konnte eine Kalkulation der kostendeckenden Gebühr erstellt werden. Es ergibt sich ein Betrag von 177,00 € monatlich pro Person. Dieser erscheint recht hoch, allerdings enthält er nicht nur die „Miete“, sondern sämtliche Nebenkosten einschließlich Stromverbrauch. Auch wurde den Flüchtlingen das Gebäude möbliert zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat stimmte der Festlegung der neuen Gebühr und der entsprechenden Satzungsänderung einstimmig zu.

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Untere Hirtenstraße“ in Waldtann – Abwägung und Satzungsbeschluss –

Die Klärstellungs- und Ergänzungssatzung „Untere Hirtenstraße“ in Waldtann dient dazu, eine kleine Fläche am östlichen Ortsrand zum „Innenbereich“ zu erklären, so dass dort gebaut werden kann. Die Fläche wird dadurch „Dorfgebiet“ (kein Wohngebiet). Der Entwurf war vom 8. März bis 8. April öffentlich ausgelegt worden. Während des Auslegungsverfahrens gingen zwei Einwendungen von Bürgern ein. Behördlicherseits wurden keine größeren Bedenken vorgebracht; auch das Landwirtschaftsamt hatte nichts gegen die Planung einzuwenden. denn die an den Grundstücken zu erwartenden Immissionen liegen unterhalb der im Dorfgebiet zulässigen Grenzwerte.

Vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall wurden die eingegangenen Stellungnahmen vorgeprüft und Abwägungsvorschläge zu den Einwendungen erarbeitet. Der Gemeinderat stimmte der vom Kreisplanungsamt vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beschloss die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Untere Hirtenstraße“.

Unter den Tagesordnungspunkten 10 (eingegangene Spenden) und 11 (Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen) lag nichts an.

Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin hatte eine Frage zu Urnenbestattungen in Reihengräbern – hierfür gibt es allerdings keine generelle Regelung, normalerweise wird eine Urnenbestattung in begründeten Ausnahmefällen dann zugelassen, wenn die Restlaufzeit des Grabes für die Ruhezeit der Urne ausreichend ist.

Bericht über die Sitzung vom 27.03.2017 | 27.03.2017

Erschließung des Baugebietes „Obere Schanze“ - Vorstellung der Planung und Auftragsvergabe

Ingenieur Matthias Schelbert vom Ingenieurbüro CDM Smith war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Erschließungsplanung für das Baugebiet „Obere Schanze, 1. Erwei­terung“. Die Erschließungsplanung umfasst die Anbindung an die Crailsheimer Straße und die Erschließungsstraßen im Wohngebiet, sowie zwei Verbindungswege (Fußwege). Die Wohnstraßen werden mit einer Breite von 5.50 m ausgebaut, teilweise mit Parkbuchten und Gehwegen. Die Abwasserbeseitigung soll im Trennsystem erfolgen, wobei das Oberflächenwasser in westliche Richtung abgeleitet wird. Ein bereits bestehender Teich wird vergrößert und dient dann als Regenrückhaltebecken, von dem aus das Oberflächenwasser in den Bach eingeleitet wird, der Richtung Wörsinger Weiher fließt. Der Schmutzwasserkanal wird in der Straße „Obere Schanze“ an die Leitung, die zur Kläranlage Wüstenau führt, angeschlossen. Die Überlegung, das Schmutzwasser nach oben zu pumpen, damit es in Richtung Sammelkläranlage Riegelbach eingeleitet werden kann, wurde wieder verworfen, nachdem die Kläranlage Wüstenau derzeit noch genügend Kapazität für das neuen Baugebiet hat, und in einigen Jahren ohnehin der Anschluss Wüstenaus an die Sammelkläranlage Riegelbach ansteht.

Die Abwasserleitung muss teilweise in einer Tiefe von 4 m verlegt werden, was durch den dort vorhandenen Sandsteinfels recht aufwändig wird.

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über den Wasserturm Mariäkappel. Allerdings ist für dieses hoch gelegene Baugebiet ein relativ niedriger Versorgungsdruck zu erwarten. Jedoch plant der Zweckverband Rieswasserversorgung hier noch eine Verbesserung.

Durch die frühzeitige Ausschreibung wurden günstige Angebotspreise erzielt. Für die Erschließungsarbeiten haben bei der Submission am 08.03.2017 insgesamt 6 Baufirmen ihr Angebot abgegeben. Das Büro CDM hat die Angebote geprüft.

Preisgünstigste Bieterin ist die Firma Ebert GmbH, Abtsgmünd-Pommerstweiler, mit einer Brutto-Angebotssumme von 1.078.575,90 €. Die Angebotssumme unterschreitet die Kostenberechnung des Ingenieurbüros um etwa 57.000 €.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Firma Ebert, die in Kreßberg durch andere Bauvorhaben bereits bekannt ist, einstimmig zu. Der Vorsitzende wies allerdings darauf hin, dass der Bauauftrag erst erteilt wird, wenn die restlichen Grundstückskaufverträge abgeschlossen sind.

Die Bauzeit wird beinahe ein Jahr betragen, so dass frühestens im Frühjahr 2018 mit den privaten Bauvorhaben begonnen werden kann.

 

Bedarfsplan für das Kindergartenjahr 2017/2018

Die Gemeinde muss jährlich den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ermitteln und den „Kindergartenbedarfsplan“ aufstellen. Momentan sind keine großen Änderungen erforderlich. Lediglich in Waldtann ist aufgrund steigender Geburtenzahlen wieder mit einem etwas besserem Besuch zu rechnen; hier sind es momentan nur ca. 20 Kinder, es zeichnet sich aber eine Aufwärtstendenz ab.

Somit ist vorgesehen, das derzeit in der Gemeinde vorhanden Angebot so auch im kommenden Jahr weiterzuführen. Für das Kindergartenjahr 2017/2018 wurde der folgende Kindergartenbedarfsplan festgestellt:

Ø  Der Kindergarten Marktlustenau wird mit 2 Gruppen geführt, eine Gruppe mit Regelöffnungszeit und eine Gruppe mit „verlängerter Öffnungszeit“ (VÖ). Je nach angemeldeten Kindern wird eine der Gruppen als Kleingruppe geführt.

Ø  Der Kindergarten Waldtann wird bis auf weiteres mit einer kombinierten Ganztages- / Regel- / VÖ-Gruppe geführt. Bei einem weiteren Anstieg der Kinderzahlen wird eine zweite Gruppe als VÖ- oder Regel-Kleingruppe eingerichtet.

Ø  Der Kindergarten Haselhof wird dreigruppig (eine Ganztags, eine VÖ-Gruppe und eine Regelgruppe) geführt. Je nach angemeldeten Kindern und Buchungszeiten wird eine der Gruppen als Kleingruppe geführt.

Ø  Die Kinderkrippe Haselhof wird zweigruppig geführt (20 Plätze für Kinder unter 3 Jahren). Eine Krippengruppe ist ganztags geöffnet (7:00 bis 16:30 Uhr; freitags bis 14:00 Uhr), die zweite nach Bedarf je nach gebuchten Zeiten (voraussichtlich 5 Std. tägl.)

Ø  Die Aufnahme zweijähriger Kinder in den Kindergärten soll weiterhin möglich sein.

Ø  Die Gruppen werden bei Bedarf als „integrative“ Gruppen geführt (d.h. die Mitbetreuung von behinderten Kindern ist grundsätzlich möglich).

Ø  Ein Bedarf für einen Kindergarten besonderer Ausrichtung wurde nicht festgestellt.

Nahwärmeversorgung Baugebiet „Obere Schanze“

Das Thema Nahwärmeversorgung im neuen Baugebiet Obere Schanze beschäftigt den Gemeinderat bereits seit Januar. Bei den Stadtwerken Crailsheim war ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, um zu untersuchen, ob sich eine Nahwärmeversorgung für dieses große Baugebiet anbieten würde. Angesichts der über 40 Bauplätze war der Gutachter von den Stadtwerken zwar zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Nahwärmeversorgung durchaus ökologisch und ökonomisch sinnvoll wäre, aber nur, wenn alle Häuser angeschlossen werden. Es müsste also ein Anschluss- und Benutzungszwang durchgesetzt werden, und hier hatten sowohl Bürgermeister Robert Fischer als auch die Mehrzahl der Gemeinderäte Bedenken, ob dies angesichts der zu erwartenden Kosten der Nahwärmeversorgung den potentiellen Bauherren zuzumuten ist. Die zu erwartenden Heizkosten liegen bei über 2000 € im Jahr (bei Vollkostenberechnung).

Wegen der ökologische Aspekte, und da bei Vollkostenberechnung auch andere Heizungen nicht unbedingt günstiger zu betreiben seien, sprach sich ein Teil der Gemeinderäte vehement für die Nahwärmeversorgung aus.

Allerdings wollen auf dem Land doch viele Hausbesitzer ihr Holz noch selbst machen und bevorzugen deshalb Holzheizungen. Sie sollten nicht durch einen Anschluss- und Benutzungszwang abgeschreckt werden. Außerdem ist inzwischen auch die Erdgas­versorgung für Kreßberg eine Option.

Nach längerer Beratung wurde schließlich mit eindeutiger Mehrheit beschlossen, das Thema Nahwärmeversorgung nicht weiter zu verfolgen.

Versorgung der Gemeinde Kreßberg mit Erdgas

In der letzten Sitzung waren Vertreter der EnBW ODR anwesend, um zu der Thematik Erdgasversorgung für die Gemeinde Kreßberg zu informieren. Die Gemeinde Kreßberg ist durch ihre dezentrale Struktur und nicht vorhandenen Großabnehmer zwar für einen Gasanbieter nicht gerade attraktiv, wenn sich die Gemeinde aber durch einen Baukostenzuschuss an den Kosten beteiligen würde, wäre die EnBW bereit, ein Gasnetz zumindest in den größeren Ortschaften zu verlegen. Auch würde die EnBW im Baugebiet Obere Schanze ein Gasnetz aufbauen, das zunächst mit Flüssiggas betrieben werden könnte, bis der Erdgasanschluss möglich wird.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass, wenn die Gasversorgung in Kreßberg gewünscht wird, nicht einfach ein Anbieter beauftragt werden kann, vielmehr muss eine Ausschreibung erfolgen – es muss ein Bieterverfahren durchgeführt werden, bei dem auch andere Anbieter ihr Interesse bekunden können. Es ist also nicht unbedingt gesagt, dass die EnBW zum Zuge kommt. Die EnBW würde dennoch bereits das Gasnetz für die Obere Schanze verlegen. Sollte letztendlich ein anderer Gasversorger den Zuschlag erhalten, müsste diesem das Gasnetz zur Übernahme angeboten werden.

Der Gemeinderat stimmte zu, die Erdgasversorgung für die Gemeinde anzugehen, und in das Bieterverfahren einzusteigen.

Vergabe der Fachplanung für den Bebauungsplan „Ortsumfahrung Bergbronn“

In seiner Sitzung am 13. April 2016 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortsumfahrung Bergbronn“ gefasst. Mittlerweile hat auch das Regierungspräsidium signalisiert, dass von dort keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind.

Das Bebauungsplanverfahren wird vom Kreisplanungsamt begleitet, für die genaue Trassierung der zukünftigen Ortsumfahrung ist aber zusätzlich die Beauftragung eines Fachplaners erforderlich. Hierfür wurde ein Angebot von „Stadtlandingenieure GmbH“ aus Ellwangen eingeholt.

Zwar ist für den Bau einer Ortsumgehung der Landesstraße und somit auch für die Planung eigentlich das Land zuständig. Die Gemeinde will hier aber freiwillig in Vorleistung gehen, um die Chancen auf die Ortsumgehung, die derzeit nicht einmal im Generalverkehrsplan Baden-Württemberg aufgenommen ist, zu erhöhen.

Die voraussichtlichen Kosten für die Trassenplanung betragen 141.000 €. Davon fallen im Jahr 2017 etwa 60.000 € an. Mit so hohen Kosten war bei Weitem nicht gerechnet worden, weshalb auch kein Haushaltsansatz in dieser Höhe eingeplant ist. Dennoch beschloss der Gemeinderat, die Stadtlandingenieure GmbH aus Ellwangen mit der Fachplanung für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes „Ortsumfahrung Bergbronn“ zu beauftragen.

Sanierung von Straßeneinläufen und Schachtabdeckungen

In Waldtann (Untere Hirtenstraße und Kirchstraße), in der „Dinkelsbühler Straße“ in Bergbronn und in der Ortsdurchfahrt Leukershausen (Landesstraßen L 1066 und L 1010) ist es notwendig, die abgesunkenen bzw. eingebrochenen Straßeneinläufe, Kanalschächte und Hydranten zu sanieren. Zwar liegt die Straßenbaulast der Landes- und Kreisstraßen nicht bei der Gemeinde, bei Schäden, die durch unser Abwassersystem an der Straßendecke entstehen, sind wir jedoch zur Sanierung verpflichtet.

Es wurden 7 Firmen angeschrieben und um Abgabe eines Angebots zur Sanierung gebeten. Vier Angebote gingen bei uns ein. Die Firma ABS Meiller aus Wernberg-Köblitz gab mit 41.221,60 € das günstigste Angebot ab.

Zunächst soll in Waldtann mit der Maßnahme begonnen werden. In Leukershausen und Bergbronn führt das Land evtl. umfassende Asphaltdeckensanierung durch; die Maßnahme soll in diesen Ortsteilen daher solange zurückgestellt werden, bis dies vom Landratsamt entschieden ist.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe und der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Straßen- und Feldwegunterhaltung, Maßnahmen 2017

Kürzlich wurde das Jahresprogramm der für 2017 vorgesehen Straßen- und Wege­sanierungsmaßnahmen ausgeschrieben. Es handelt sich um 12 Einzelmaßnahmen. Zur Sanierung vorgesehen sind Gemeindeverbindungswege bei Vehlenberg, Ruppersbach, und Mistlau, ein Schotterweg beim Freibad soll asphaltiert werden, und in Mariäkappel, Marktlustenau, bei Selgenstadt und Rudolfsberg sind verschiedene Abschnitte in schlech­tem Zustand. Die Angebote, die eingingen, sind überraschend günstig. Die Firma Hähnlein hat die Sanierungsmaßnahmen zu einem Preis von 123.526,74 € angeboten.

Der Haushaltsansatz beträgt 166.500 €. Angesichts des sehr guten Angebots regte die stellvertretende Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer an, weitere Maßnahmen in das Sanierungsprogramm aufzunehmen und den Haushaltsansatz auszuschöpfen. Die Gemeinderäte wiesen auf verschiedene schadhafte Stellen hin, bei denen sich dies anbieten würde. Der Vergabe an die Firma Hähnlein wurde einstimmig zugestimmt.

Beschaffung eines LKWs für den Bauhof

Der im Bauhof genutzte LKW ist mittlerweile 18 Jahre alt, beschafft wurde er als Vorführwagen im Jahr 2000. Es handelt sich um ein Fahrzeug des Fabrikates MAN mit 280 PS und einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen. Das Fahrzeug ist mit einer Kipperbrücke und einem Palfinger Ladekran mit 9 Metertonnen ausgerüstet. Im Haushalt 2017 sind für die Ersatzbeschaffung 150.00 Euro eingeplant.

Aufgrund guter Erfahrungen mit dem alten LKW sollte das Ersatzfahrzeug ähnlich ausgestattet sein. Es ist beabsichtigt, erneut ein Fahrzeug mit 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und einer Motorstärke zwischen 300 und 340 PS zu beschaffen. Der Ladekran soll wegen der Werkstattnähe erneut von der Firma Kurz aus Randenweiler gekauft werden.

Die Gemeindeverwaltung und die Führungskräfte des Bauhofes haben verschiedene LKW getestet und auf Bedienerfreundlichkeit geprüft. Neben dem Kaufpreis waren vor allem die Nutzlast und verschiedene Ausstattungsmerkmale ausschlaggebend. Unter den für den Bauhof ausschlaggebenden Gesichtspunkten überzeugte der angebotene MAN 18340 am ehesten. Dieser kostet einschließlich Palfinger-Kran 171.601 €. Der Haushaltsansatz von 150.000 € wird überschritten.

Der Gemeinderat stimmte dieser Anschaffung zu.

Kanaluntersuchungen im Jahr 2017

Nach der Eigenkontrollverordnung sind die Gemeinden verpflichtet, sämtliche Kanäle alle 10 Jahre untersuchen zu lassen, und bei Bedarf zu sanieren. In den letzten Jahren standen umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen im Vordergrund, weshalb die weiteren Kanal­untersuchungen zunächst zurückgestellt wurden. Nun ist die Gemeinde mit 15 Ortschaften im Rückstand – 25 km Kanäle stehen zur Untersuchung an. Für die Untersuchungen muss die Gemeinde aufkommen; für die späteren Sanierungsmaßnahmen, die sich dann aus dem Untersuchungen ergeben, wird mit einem Zuschuss von 80 % gerechnet.

Es wurde beschränkt unter vier Firmen ausgeschrieben, zwei Angebote gingen ein, wobei das günstigere mit 78.349 € von der Firma Schön, Kirchberg kam. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Firma Schön zu.

Zuschussantrag zur Ausrichtung des Kreiskinderturnfestes

Die Mädchenkinderturnabteilung der Sportfreunde Leukershausen / Mariäkappel richtet dieses Jahr das Kreiskinderturnfest des Turnkreises Crailsheim aus und hat um einen Zuschuss der Gemeinde gebeten. Der Gemeinderat unterstützte dieses Vorhaben gerne mit den beantragten 300,- €.

Ausscheiden von Gemeinderat Alexander Utz aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Alexander Utz hat aus persönlichen Gründen seinen Austritt aus dem Gemeinderat erklärt. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass ein Ausscheiden aus dem Gremium nach der Gemeindeordnung nur aus wichtigem Grund möglich sei, und der Gemeinderat dem zustimmen muss. Für den Wohnbezirk Mariäkappel / Haselhof/ Leukershausen/ Selgenstadt gibt es keinen Nachrücker, so dass sich die Zahl der Gemeinderäte dann auf 16 verringert.

Der Gemeinderat stimmte dem Ausscheiden von Gemeinderat Alexander Utz zu.

Eingegangene Spenden

Seit der letzten Sitzung sind für die Feuerwehr und für die Schule Spenden von zusammen 700 € eingegangen. Die Annahme der Spenden wurde vom Gemeinderat genehmigt.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Gutachterausschuss neue Bodenrichtwerte festgesetzt hat.

Er informierte die Gemeinderäte ferner über einen Mieterwechsel bei der Physiotherapiepraxis in Marktlustenau. Die Praxis wird im Sommer von Oksana Windsheimer übernommen.

Bei der Verpachtung der Fischgewässer gibt es ebenfalls eine Änderung, der Obere Weiher bei Waldtann wird nun von der Angelgemeinschaft Kreßberg bewirtschaftet.

Für die Leichenhallen in Leukershausen und Mariäkappel wurden zwei Kühlvitrinen bestellt. Bisher gab es nur in Marktlustenau und Waldtann Sargkühlungen, und die Verstorbenen mussten im Sommer dorthin transportiert werden.

Außerdem gab Bürgermeister Robert Fischer die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt: in Bergbronn wurde ein Gewerbegrundstück an die Firma Autohandel Hohenlohe verkauft, und bei Waldtann wurde ein kleines Wiesengrundstück an einen Angrenzer veräußert.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Problematik mit den Glascontainern in der Nähe von Kinderspielplätzen angesprochen  -  immer wieder liegen dort Glasscherben. Aber solange es keine Alternativen für die Containerstandorte gibt, sollten diese dort verbleiben. Die Standorte werden regelmäßig von den Bauhofmitarbeitern kontrolliert und gesäubert.

Weiter wurde das zu schnelle Fahren vor dem Kindergarten Haselhof angesprochen, und angeregt, Schwellen oder Fahrbahnmarkierungen anzubringen. Schwellen haben jedoch den Nachteil, dass dies für die Anwohner durch das Abbremsen und Beschleunigen recht laut ist. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass im ganzen Wohngebiet die Zonengeschwindigkeit 30 gilt, auch ohne dass durch zusätzliche Schilder immer wieder darauf hingewiesen wird. Zusätzliche Fahrbahnmarkierungen könnten jedoch noch angebracht werden.

Weitere Themen waren die neuen Straßenlampen und Lärm von der Autobahn A 7.

Bürgerfragestunde

Von einem Bürger wurde die Problematik der Glasscherben an den Containerstandorten nochmals thematisiert. Weiter wurden die Geschwindigkeitsanzeigetafel an der Ortsdurchfahrt Bergbronn und die Erschließung des Baugebiets Obere Schanze sowie der Rathausumbau angesprochen.

Bericht über die Sitzung vom 13.02.2017 | 13.02.2017

Informationen zu den Chancen einer Erdgasversorgung für die Gemeinde Kreßberg

In der Sitzung waren Volker Maier und Heidrun Benedikter von der EnBW ODR anwesend, um zu der Thematik Erdgasversorgung für die Gemeinde Kreßberg zu informieren. Heidrun Benedikter ist bei der EnBW die Ansprechpartnerin für die Kommunen, und Volker Mack ist verantwortlich für den Bereich Leitungsbau.

Die meisten Nachbarkommunen haben bereits eine Erdgasversorgung, bzw. wird diese gerade verlegt, so dass Kreßberg in dieser Hinsicht ein „weißer Fleck“ auf der Landkarte ist. Die Gemeinde Kreßberg als Flächengemeinde mit einem Gasnetz zu erschließen, ist angesichts der vielen Ortschaften recht teuer – selbst wenn nur die größeren Ortschaften wie Marktlustenau, Waldtann und Mariäkappel/Haselhof angeschlossen werden. Angesichts der relativ wenigen Einwohner in Relation zur Fläche und angesichts fehlender Großkunden rechnet Volker Maier mit einer Deckungslücke, die die Gemeinde abdecken müsste, damit die Verlegung eines Gasnetzes realisiert werden kann. Allerdings würde sich diese Deckungslücke verringern, wenn die Maßnahme mit anderen Maßnahmen wie Kanalbau, Erdverkabelung von Stromleitungen oder Breitbanderschließung verbunden werden könnte.

Da die Breitbanderschließung in Kreßberg ansteht, wäre dies eine historische Chance, auch die Erdgasversorgung zu verwirklichen. In Verbindung mit dem Ausbau des Glasfasernetzes ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass viele Einwohner ihre Häuser anschließen lassen, recht hoch, da dann beide Anschlüsse auf einmal gemacht werden könnten. Jedenfalls hat Volker Maier in anderen Gemeinden die Erfahrung gemacht, dass „Gas + Glas“ ein Erfolgsmodell ist, da die meisten Haushalte den Glasfaseranschluss möchten, und dann auch –selbst wenn er noch nicht gleich genutzt wird – den Gasanschluss mitverlegen lassen. Nach seiner Einschätzung ist eine Anschlussquote von 80 % realistisch.

Volker Maier erläuterte das Verfahren, das durchlaufen werden müsste, wenn die Erdgasversorgung kommt – der Konzessionsvertrag müsste im Bundesanzeiger öffentlich ausgeschrieben werden, und dann können auch andere Anbieter ihr Interesse bekunden. Wenn dies der Fall ist, muss ein Bieterverfahren durchgeführt werden. Für den Vertragsabschluss ist schließlich die Genehmigung des Landratsamts erforderlich. Das Verfahren nimmt einige Monate in Anspruch.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärte Volker Maier, dass die Verlegung der Zuleitungen, wenn die EnBW zum Zuge käme, ab 2018 beginnen könnte. Die eigentliche Erschließung könnte 2019/2020 erfolgen. Es gäbe jedoch die Möglichkeit, im neuen Baugebiet „Obere Schanze“ im Zuge der dortigen Erschließung bereits ein Gasleitungsnetz mit zu verlegen und zunächst mit einem Flüssiggastank zu versorgen. Sollte letztendlich ein anderer Anbieter als die EnBW für die Gasversorgung zum Zuge kommen, könnte dieser das Netz in der Oberen Schanze übernehmen.

Auf die Frage, wie zukunftsfähig Gas sei, erläuterte er, dass Erdgas der umweltfreundlichste unter den fossilen Energieträgern sei. Er sieht Gas als Brückentechnologie bei der Energiewende an. Selbst, wenn eines Tages kein Erdgas mehr verwendet werden sollte, ist er sich sicher, dass die vorhandene Infrastruktur weiter genutzt werden kann, beispielsweise durch Biogas, oder Gas, das zukünftig womöglich mithilfe von Wind- oder Sonnenstrom gewonnen wird.

Die Gemeinde arbeitet seit langem in verschiedenen Bereichen mit der EnBW ODR zusammen – als Konzessionsgeber, als Vertragspartner bei der Wartung der Straßenbeleuchtung und auch als Stromkunde für die zahlreichen Gemeindeeinrichtungen. Die EnBW ODR ist somit hier als zuverlässiger Vertragspartner bestens bekannt. Der Vorsitzende kann sich gut vorstellen, den Gasanschluss zu realisieren, und geht auch davon aus, dass der Baukostenzuschuss – auch wenn dessen Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist – für die Gemeinde tragbar sein wird. Ein Beschluss über diese Grundsatzfrage soll allerdings erst in der nächsten Sitzung gefasst werden, zunächst ging es nur um die Information des Gemeinderats.

Planung zum Anschluss von Waidmannsberg an das Kanalnetz zur Kläranlage Riegelbach

Zum Thema Anschluss von Waidmannsberg an die Kläranlage Riegelbach war Ingenieur Gebhard Ziegler anwesend, der diese Maßnahme plant. In Waidmannsberg gibt es sieben Anwesen mit 15 Einwohnern, und die dortige Kläranlage ist die älteste in Kreßberg. Es ist eine Mehrkammergrube mit einem veralteten Belebungsbecken und einem Nachklärteich. Die Anlage arbeitet zwar noch, aber der Wirkungsgrad ist mit dem einer moderneren, größeren Anlage nicht zu vergleichen. In Waidmannsberg existiert bereits ein Trennsystem, d.h., Oberflächen- und Schmutzwasser werden getrennt abgeleitet. Der Zustand der Kanalisation ist nach der Feststellungen von Gebhard Ziegler noch in Ordnung.

Es würde sich ein Anschluss von der Kläranlage Waidmannsberg zum Kanal Leukershausen-Riegelbach anbieten. Wegen der geringen Schmutzwassermenge, die aus Waidmannsberg zu erwarten ist, empfiehlt er trotz des vorhandenen Gefälles ein Abwasserpumpwerk, damit die Leitung immer geleert wird. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass etwas in der Leitung liegenbleibt, was dann zu Fäulnis und Geruchsbelästigungen führen könnte.

Die Leitung geht größtenteils über freies Gelände und könnte im Spülbohrverfahren oder im Pflugverfahren verlegt werden. In offener Bauweise müsste nur an wenigen Stellen gearbeitet werden, was die Maßnahme recht kostengünstig macht. Insgesamt schätzt Ingenieur Ziegler die Kosten für den Pumpenschacht und die Leitung auf 180.000 €.

Für die Maßnahme hat die Gemeinde einen Zuschuss beantragt. Mit dem Zuschussbescheid wird im April gerechnet. Erst dann kann die Maßnahme ausgeschrieben werden.

Der Gemeinderat stimmte zu, die Maßnahme durchzuführen, wenn der Zuschuss bewilligt wird, und beauftragte Ingenieur Ziegler, die Ausschreibung vorzubereiten.

Nahwärmeversorgung des Baugebietes Obere Schanze – Grundsatzbeschluss-

Nachdem sich nun abzeichnet, dass für Kreßberg die Chance auf Erdgasversorgung besteht (s. Punkt 1), was bis vor wenigen Wochen noch nicht zu erwarten war, haben sich für Bürgermeister Robert Fischer in Puncto Nahwärmeversorgung neue Gesichtspunkte ergeben. In der letzten Sitzung hatte Jürgen Hübner von den Stadtwerken Crailsheim ein Konzept für die Nahwärmeversorgung des Baugebiets Obere Schanze vorgestellt, und für eine solche Nahwärmeversorgung gibt es durchaus gute Argumente. Allerdings hat sie für die Hauseigentümer keinen allzu großen finanziellen Einspareffekt, um den Anschluss- und Benutzungszwang, der ja damit verbunden wäre, zu rechtfertigen. Wenn es jetzt die Möglichkeit eines Gasanschlusses gäbe, der ebenfalls eine emissionsarme Heizung ermöglicht, und für den die Bauplatzinteressenten keinen Anschluss- und Benutzungszwang in Kauf nehmen müssten, so ist dies in den Augen des Vorsitzenden eine gute Alternative.

Einige Gemeinderäte hatten Bedenken, angesichts der neuen Argumente die Nahwärmeversorgung so schnell „ad Acta“ zu legen, und sprachen sich für eine Vertagung dieser Entscheidung aus. Der Beschluss, ob eine Nahwärmeversorgung für das Baugebiet „Obere Schanze“ kommt, wird also erst Ende März gefasst.

Bewässerung des Sportplatzes in Waldtann; Bau einer Wasserleitung vom früheren Pumpenhaus zum Sportplatz

Vonseiten des GSV ist eine Beregnungsanlage für den Sportplatz Waldtann geplant. Dadurch ist mit einem Anstieg des Wasserverbrauchs zu rechnen. Da ein Sportplatz nicht unbedingt mit Trinkwasser beregnet werden muss, wurde nach anderen Möglichkeiten gesucht. Zunächst wurde überlegt, einen Brunnen zu bohren. Nach einer Begutachtung durch einen Geologen wurde dies jedoch wieder verworfen. Da aber das Brunnenhaus der ehemaligen Wasserversorgung Waldtann in nicht allzu großer Entfernung steht, und diese Quelle auf alle Fälle eine ausreichende Schüttung aufweist, ist nun vorgesehen, eine Leitung von dort im Spülbohrverfahren zum Sportplatz zu verlegen. Kosten: rund 15.000 €. Diese Investition würde sich in wenigen Jahren amortisieren, da derzeit für das Wasser ca. 3.500 € jährlich anfallen. Die Beregnungsanlage selbst würde vom Verein angeschafft.

Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag zu.

Freibadsaison 2017

Neufestlegung der Eintrittspreise und freier Eintritt für alle Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg

Der Eintritt ins Freibad Bergertshofen sollte nach Ansicht des Vorsitzenden moderat erhöht werden. Derzeit kostet die Tageskarte für Erwachsene 3,50 €, für Kinder 1,50 €. Zehnerkarten kosten für Erwachsene 26,- €, für Kinder 12,- €, und Jahreskarten für Familien kosten 90,- €, für Erwachsene 45,- €, und für Kinder 20,- €. Der Gemeinderat stimmte zu, die Preise leicht  anzuheben.

Somit bezahlen Erwachsene ab der kommenden Saison 3,70 €, Kinder 1,60 € für die Tageskarte. Für die Zehnerkarten sind es 28,- bzw. 13,- €, und die Familienjahreskarte kostet nun 100,- €, die Jahreskarte für Erwachsene 50,- € und für Kinder 25,- €.

Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg gegen Vorlage des Feuerwehrdienstausweises freien Eintritt ins Freibad erhalten. Dies gilt nicht nur für aktive Mitglieder, sondern auch für die Jugend- und die Altersabteilung.

Bekanntgabe des Haushaltserlasses zum Haushaltsjahr 2017

Während bei anderen Gemeinden erst noch der Haushaltsbeschluss ansteht, ist der Kreßberger Haushalt für das kommende Jahr bereits genehmigt.

Das Landratsamt hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, Kassenkredite und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt, und der Gemeinde bescheinigt, dass die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes keine Anstände ergeben hat.

In den allgemeinen Prüfungsbemerkungen wird die Gemeinde Kreßberg für die geordnete und auskömmliche Haushaltsführung gelobt. Gleichzeitig appelliert das Kommunalamt an die Gemeinde, den verantwortungsbewussten finanzpolitischen Kurs fortzusetzen.

Weiter wies das Kommunalamt auf die Notwendigkeit der Umstellung des Haushaltswesens auf das „Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen“ (NHKR) in den nächsten Jahren hin. Der Vorsitzende sieht diese Umstellung kritisch, da für die Kommunen damit ein erheblicher zeitlicher und finanzieller Aufwand, aber keine Vorteile verbunden sind. Mit den Vorbereitungen hierfür – etwa der Vermögensbewertung – wurde dennoch bereits begonnen.

Bürgermeister Robert Fischer dankte dem Fachbeamten Otto Schwarz und seiner Stellvertreterin Annemarie Mürter-Mayer sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Kreßberg für die sparsame Verwendung der ihnen anvertrauten Mittel.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Die Ortseinfahrt Mariäkappel wird häufig recht schnell befahren, aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, hier im Zuge der Erschließung des Baugebiets Obere Schanze evtl. einen Kreisverkehr vorzusehen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens, bei dem auch die Straßenbaubehörde angehört wurde, wurde dies allerdings nicht für notwendig angesehen. Bei der nächsten Verkehrsschau soll angeregt werden, Tempo 70 vor dem Ortsschild anzuordnen.

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde wurde nochmals die Wasserleitung für den Sportplatz Waldtann und die Nahwärmeversorgung für die Obere Schanze angesprochen. Ein Bürger erkundigte sich nach dem Sachstand bei der Umgehungsstraße Bergbronn. Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass vonseiten des Landes keine grundlegenden Bedenken bestehen, diese Planung weiter zu betreiben, dass der Gemeinde von dort aber andererseits auch keine große Hoffnung auf eine zeitnahe Verwirklichung gemacht wurde.

Bericht über die Sitzung vom 16.01.2017 | 16.01.2017

Vorstellung der Studie zur Versorgung des Baugebiets „Obere Schanze“ in Mariäkappel mit Nahwärme

Die Stadtwerke Crailsheim, die bereits mehrere Nahwärmenetze betreiben, haben untersucht, ob eine Nahwärmeversorgung auch im neuen Baugebiet in Mariäkappel sinnvoll wäre. Jürgen Hübner von den Stadtwerken war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Ergebnisse der Untersuchung. In der Studie wurden die Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Ökologie (Natur- und Umweltschutz) betrachtet. Er erklärte, dass für die Stadtwerke die „3 E’s“: Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien oberste Priorität haben.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vorgegeben. Danach sind alle Bauherren verpflichtet, einen gewissen Anteil an benötigter Wärmeenergie aus erneuerbaren Energieträgern zu bestreiten.

Da das Gebiet mit über 40 zu erschließenden Bauplätzen recht groß ist, wäre eine Nahwärmeversorgung nach Ansicht von Jürgen Hübner auf alle Fälle wirtschaftlich sinnvoll.

Untersucht wurden drei Varianten:

1. Der Bau eines Blockheizkraftwerks mit Kraft-Wärme-Kopplung – durch die Nutzung der Abwärme aus der Stromgewinnung wäre hier ein Wirkungsgrad von 92 % erzielbar. Allerdings müsste dieses, da in Mariäkappel keine Erdgasversorgung besteht, mit Flüssiggas betrieben werden. Nachteil hierbei ist, dass es beim Flüssiggas in der Vergangenheit enorme Preisschwankungen gab. Dadurch sind Prognosen über die Wirtschaftlichkeit mit großer Unsicherheit verbunden.

2. Eine zentrale Heizung über einen Pellet-Kessel. Vorteil wäre hierbei, dass ein nachwachsender Rohstoff verwendet würde, der am Markt inzwischen stets in ausreichender Menge und ohne große Preisschwankungen zur Verfügung steht.

3. Eine Pellet-Heizanlage, ergänzt durch eine Solarthermie-Anlage für den Sommer- und Übergangsbetrieb. Bei dieser Variante müsste dann die Heizung nicht das ganze Jahr über betrieben werden. Man bräuchte allerdings eine Fläche für die Solaranlage und einen großen Wassertank (etwa 100 m³ Rauminhalt - Höhe etwa 11 m über der Geländeoberfläche) als Wärmespeicher – dann könnten übers Jahr etwa 20% des Wärmebedarfs über die Solaranlage erzeugt werden.

Mit einer solchen Nahwärmeversorgung hätten dann die Bauherren ihre Verpflichtung aus dem EEWärmeG erfüllt und bräuchten sich nicht weiter um ihre Heizung zu kümmern – sie bräuchten keinen Heizraum (die Übergabestation mit Wärmetauscher benötigt lediglich etwa 3 m³), kein Brennstofflager, keinen Kamin, keinen Schornsteinfeger, keine Wartungstermine…. Falls die Stadtwerke die Nahwärmeversorgung betreiben würden, wäre auch ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst gewährleistet. Die Ruß- und Feinstaubproblematik wäre ebenfalls optimal gelöst, da bei einer solch großen Heizanlage auch die entsprechenden Filter installiert wären. Auch kostenmäßig ist die Nahwärmeversorgung für die Bewohner günstiger, als eine eigene Heizung. Verglichen wurden die Kosten einer Wärmepumpe.

Bei einem Vollkostenvergleich, wobei neben den Energiekosten auch die Betriebs- und Kapitalkosten, aber auch die möglichen Fördergelder berücksichtigt werden, schneidet nach den Untersuchungen von Herrn Hübner die Pelletheizung am besten ab. Der CO2-Ausstoß ist bei einer Pellet-Anlage in Verbindung mit Solarthermie am geringsten.

Voraussetzung wäre natürlich, dass alle Grundstücke angeschlossen werden – es müsste also ein Anschluss- und Benutzungszwang festgesetzt werden, wofür das EEWärmeG die gesetzliche Grundlage bietet. Um die Akzeptanz bei den Bauplatzinteressenten zu erhöhen, könnte laut Herrn Hübner aber darauf verzichtet werden, eigene Heizungen komplett zu verbieten – untergeordnete Heizungen, etwa ein Kaminofen, könnten durchaus zugelassen werden, wodurch allerdings für die Bauherren ein Teil der Vorteile des Nahwärmeanschlusses verloren ginge. Eigene Solaranlagen wären jedoch kontraproduktiv, falls die Kombilösung mit Solarthermie kommt; diese müssten dann ausgeschlossen werden. PV-Anlagen hingegen wären auf alle Fälle zulässig.

Herr Hübner ging auf die von den Gemeinderäten vorgebrachten Fragen und Bedenken ausführlich ein – etwa, wer das Risiko trägt, falls es Jahre dauert, bis die über vierzig Bauplätzte bebaut sind, und die Anlage solange nicht wirtschaftlich arbeiten kann. Dieses Risiko liegt beim Betreiber. Dass mit Vorbehalten der Bauherren zu rechnen ist, sich in Abhängigkeit zu einem Anbieter zu begeben, entkräftet er mit dem Argument, dass der Energiemarkt für Händler und Verbraucher auch keinen großen Verhandlungsspielraum lässt. Außerdem seien Betreiber von Nahwärmenetzen gesetzlich zu einer nachvollziehbaren Preisgestaltung verpflichtet – Preiserhöhungen müssten sich an den statistischen Indizes zur Preisentwicklung orientieren.

Grundsätzlich gibt es zur Preisgestaltung zwei Varianten, nämlich entweder die Investitionskosten des Betreibers auf den Grundpreis umzulegen, oder, dass die Gemeinde die Investitionskosten übernimmt und wie die Erschließungsbeiträge beim Bauplatzverkauf veranschlagt – die Bauplätze wären dann teurer, die laufenden Heizkosten würden dafür aber günstiger ausfallen.

Die Entscheidung über die Nahwärmeversorgung soll erst in der nächsten Sitzung gefällt werden. Zunächst soll noch versucht werden, eine Aussage der EnBW darüber zu erhalten, ob in den nächsten Jahren ein Erdgasnetz in Kreßberg verlegt wird, denn dann könnte ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk die günstigere Alternative sein.

Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017 – Kreßberger Frühling und Kreßberger Herbst

Damit an den Gewerbeschauen „Kreßberger Frühling“ und „Kreßberger Herbst“ auch Beratung und Verkauf stattfinden dürfen, müssen die jeweiligen Sonntage per Satzung zu „verkaufsoffenen Sonntagen“ erklärt werden. Für das Jahr 2017 wurden der 09. April und der 12. November als verkaufsoffene Sonntage festgesetzt. Die entsprechende Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ im vollen Wortlaut abgedruckt.

Vorstellung und Beschluss des Entwurfs zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Waldtann Südost“

Im September 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, für eine kleine Fläche südöstlich Waldtanns eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen. Dadurch wird festgestellt, dass eine Fläche am Ortsrand zum „Innenbereich“ gehört und somit bebaubar ist. Es gab gewisse Bedenken, an dem Landwirtschaftsweg Wohngebäude zuzulassen, da, wenn vor den Häusern geparkt wird, evtl. größere landwirtschaftliche Maschinen nicht mehr durchkommen. Der Vorsitzende verwies jedoch darauf, dass an engen Straßen und Wegen ein gesetzliches Parkverbot besteht, wenn nicht eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3 m frei bleibt.

Der Gemeinderat stimmte dem nun vorgelegten Entwurf des Kreisplanungsamts für diese Fläche zu.

Installation eines Bargeldautomaten im Rathaus Waldtann

Die VR-Bank Dinkelsbühl ist daran interessiert, im Rathaus einen Bargeldautomaten und einen Kontoauszugsdrucker aufzustellen, falls die Filiale in Waldtann geschlossen würde. Untergebracht werden könnten die Geräte im Eingangsbereich des Rathauses. Sie wären dann rund um die Uhr zugänglich, und das Rathaus wäre dennoch abgeschlossen. Der Gemeinderat stimmte dem zu.

Sonstiges

Die Anfragen aus dem Gemeinderat betrafen die Aufstellung von Schneefangzäunen, die Sanierungsarbeiten am Haus Knauer, den Winterdienst an einem Gehweg in Marktlustenau, den Bebauungsplan Ortsumfahrung Bergbronn, und das interkommunale Gewerbegebiet bei Bergbronn.

Bürgerfragestunde

Ein Bürger hatte eine Frage zu der Vereinbarung der Gemeinden Fichtenau, Kreßberg, und evtl. Stimpfach über die interkommunale Zusammenarbeit, die allerdings noch nicht beantwortet werden konnte, da der Inhalt der Vereinbarung noch nicht feststeht.

Bericht über die Sitzung vom 19.12.2016 | 19.12.2016

Unterbringung von Asylbewerbern im Gebäude Untere Hirtenstraße 51 in Waldtann

Bürgermeister Robert Fischer schilderte zunächst die bisherigen Überlegungen zur Nutzung des Wohnhauses in der Unteren Hirtenstraße 51 („Haus Knauer“) und erklärte, dass das Landratsamt für 2017 eine Zuweisung für Kreßberg von bis zu 16 Asylbewerbern in der Anschlussunterbringung plant.

In der Sitzung vom 25.07.2016 hatte Architekt Günther sein Gesamtkonzept für einen möglichen Umbau des Gebäudes vorgestellt. In der folgenden Sitzung im September sollte dann ursprünglich über den umfassenden Sanierungsvorschlag beschlossen werden. Es stellte sich jedoch nur wenige Tage vor der Sitzung heraus, dass bei der Sanierung zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Maßnahmen erforderlich geworden wären. Dies hätte zu erheblichen Mehrkosten geführt. Aus diesem Grund musste das ganze Konzept nochmals überdacht werden und der Punkt wurde damals vertagt.

Nichtsdestotrotz blieb die Pflichtaufgabe der Anschlussunterbringung und musste nun zeitnah gelöst werden, da Ende Februar 2017 sechs Personen untergebracht werden müssen. Architekt Günther wurde daher bereits im Vorfeld zur Sitzung gebeten, die dringend notwendigen Maßnahmen zusammenzustellen, die für die Herstellung der Bewohnbarkeit des Gebäudes für Obdachlose und Flüchtlinge unerlässlich sind. Da die Zeit drängte und der Winter bald einbrechen könnte, hatte der Bauhof schon mit ersten Maßnahmen begonnen.

Architekt Andreas Günther erläuterte, dass insbesondere die Haustechnik, sowie teilweise neue Bodenbeläge erforderlich werden. Die Sanierung könne in zwei Bauabschnitten erfolgen, so Günther weiter. Durch den ersten Bauabschnitt können mindestens 9 Flüchtlinge im Erdgeschoss und in einer separaten Einheit im 1. OG ein obdachloser Mensch untergebracht werden. Der Aufwand für diese Maßnahmen wurde auf 130.000 Euro geschätzt.

Der Vorsitzende betonte die Dringlichkeit der Lösungsfindung, um die Flüchtlinge angemessen unterzubringen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nach dem kürzlich erworbenen „Haus Lerch“ in Marklustenau gefragt. Bürgermeister Robert Fischer versicherte, dass für dieses Gebäude am markanten Platz um die Kirche herum nicht zuletzt auch aufgrund hoher Zuschüsse ein umfangreicheres Sanierungskonzept sinnvoller sei. Ein Wasserschaden verhindert die sofortige Unterbringung von Asylbewerbern dort ohnehin.

Der Vorsitzende berichtete von den Versuchen, an Mietwohnungen zu gelangen, die ins Leere liefen und die angestellten Überlegungen zu einer Containerlösung, die jedoch aufgrund der hohen Nachfrage finanziell unattraktiv sei.

Der Zeitpunkt, zu dem weitere Asylbewerber kommen, wurde noch nicht bekannt gegeben, so der Vorsitzende auf Nachfrage.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Frage nach dem alten Feuerwehrhaus in Waldtann auf. Bürgermeister Robert Fischer betonte, dass Umbaumaßnahmen dort noch länger dauern und wesentlich aufwendiger würden. Zudem biete das Gebäude mit nur einem Sozialraum viel zu wenig Platz.

Nach langer, reger Diskussion stimmte der Gemeinderat schließlich mit deutlicher Mehrheit der Sanierung des Gebäudes Untere Hirtenstraße 51 im vorgestellten Mindestsanierungsumfang für die Flüchtlingsunterbringung zu.

Beratung der Eckdaten der Haushaltsplanung 2017

Der Fachbeamte für das Finanzwesen, Otto Schwarz, wies zunächst darauf hin, dass der Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg, der wichtige Orientierungsdaten für die Haushaltsplanaufstellung enthält, nun veröffentlicht wurde und sich deshalb ein paar Eckdaten im Vergleich zum Entwurf, der in der Novembersitzung vorgestellt wurde, änderten.

Der vom Kämmerer und seiner Stellvertreterin Annemarie Mürter-Mayer erstellte Haushalt 2017 zeichnet sich durch erhebliche Zuwächse sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt aus. Das Gesamtvolumen steigt um rund 10 % auf rund 13,2 Mio. € an, der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 9.824.142 €; auf den Vermögenshaushalt entfallen 3.378.052 Mio. €.

Zum Einen ließ der Haushaltserlass des Landes im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplans nun eine positivere Kalkulation der Schlüsselzuweisungen zu. Zum Anderen wurde der Planansatz bei der Gewerbesteuer vorsichtshalber von 1,8 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro reduziert. Die Zuführung konnte dennoch im Vergleich zum Entwurf um 90.000 Euro auf 492.008 Euro erhöht werden. Die Kreditaufnahmen reduzieren sich - wie bereits im November angekündigt - um 90.000 Euro auf 410.000 Euro. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steigt voraussichtlich stetig weiter an. Die Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen bleiben fast auf Vorjahresniveau. Der Zinsaufwand sinkt auf den niedrigsten Stand seit Gemeindebestehen. Otto Schwarz ging in seiner Powerpointpräsentation auch auf den Abmangel der verschiedenen Einrichtungen ein und erläuterte die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen (für die Unterhaltung der Straßen, Wege, Gräben, Kläranlagen, Kanäle, des Freibads und der Hallen, sowie von Wohngebäuden, die zur Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung erworben wurden) in Höhe von insgesamt 420.500 Euro.

Im Vermögenhaushalt hob er die Schwerpunktinvestitionen hervor. Dazu gehört u.a. das Baugebiet Obere Schanze mit nochmals 980.000 Euro, der Breitbandausbau mit einer ersten Rate in Höhe von 800.000 Euro, die Generalsanierung der Gemeindegebäude mit 300.000 Euro, Abwassermaßnahmen mit 312.000 Euro, die Barrierefreiheit des Rathauses mit 295.000 Euro und die Beschaffung eines LKW für den Bauhof mit 150.000 Euro.

Finanziert werden diese Investitionen durch Landeszuweisungen in Höhe von 980.000 €, für Bau­platzverkäufe sind 600.000 € angesetzt, und als Verkaufserlös für den alten Bauhof-LKW werden noch 30.000 € erwartet. An Beiträgen gehen voraussichtlich 30.000 € ein. Aus der allgemeinen Rücklage sollen 836.044 € entnommen werden, und die Zuführung vom Verwaltungshaushalt beträgt 492.008 €. Der Rest in Höhe von 410.000 € wird über Kreditaufnahmen finanziert.

Das Fazit des Kämmerers blieb unverändert zum Planentwurf: der Haushalt 2017 wird ein Haushalt der Rekordzahlen, in dem sehr viel saniert, erneuert und investiert wird.

Bürgermeister Robert Fischer wies abschließend darauf hin, dass der Grund für die hervorragende finanzielle Situation vor allem die derzeit hohen Gewerbesteuereinnahmen seien, die die Gemeinde positiv in die Zukunft sehen ließen. Die Wenigereinnahmen aus dem Finanzausgleich aufgrund des guten Jahrs 2015 könnten dadurch ebenso kompensiert werden.

 

Erhöhung der Bezugsgebühr für das Gemeindemitteilungsblatt

Der Vorsitzende erklärte den Gemeinderäten und Zuhörern, dass die letzte (2016) und vorletzte Preiserhöhung des Kriegerverlags aus 2015 noch nicht an die Bezieher weiter gegeben wurde. Eine kostendeckende Gebühr sollte wieder angestrebt werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig die Gebühr von 21,60 Euro pro Jahr auf 24,00 Euro zu erhöhen.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Gemeinderat stimmte der Annahme von eingegangenen Spenden in Höhe von 2.357,06 Euro zu.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Stand der Gespräche zum interkommunalen Gewerbegebiet mit Fichtenau und zum Sachstand der Anfrage einer Teilhabe der Gemeinde Stimpfach. Der Vorsitzende entgegnete, dass ein erster Gesprächstermin im Januar stattfinden werde.

Der stellvertretende Bürgermeister Ullrich Bayer bat den Vorsitzenden, allen Beschäftigten der Gemeinde den Dank und die Grüße des Gemeinderats für die gute Arbeit im vergangenen Jahr auszurichten. Bürgermeister Robert Fischer sagte dies zu.

Bürgerfragestunde

Unter den anwesenden Zuhörern meldete sich niemand zu Wort.

Jahresabschlussrede des Bürgermeisters:

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung folgte der Jahresrückblick des Bürgermeisters. Er dankte allen ehrenamtlich Tätigen, allen Beschäftigten der Gemeinde und den Gemeinderäten für ihre Arbeit und ihr Engagement und schloss die Sitzung mit Weihnachtsgrüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr 2017.

Bericht über die Sitzung vom 14.11.2016 | 14.11.2016

Baubeschluss zur Herstellung der Barrierefreiheit des Rathauses

In der letzten Sitzung war bereits über die Herstellung der Barrierefreiheit beraten worden, und wegen des umstrittenen Glasvorbaus hat inzwischen auch noch ein Ortstermin mit dem Gemeinderat zur Visualisierung stattgefunden. Der Architekt hat daraufhin den Vorbau nochmals modifiziert und so klein wie möglich geplant – wobei das vorgeschriebene maximale Gefälle der Rampe von höchstens 6% eine gewisse Länge bedingt.

Darüber, dass das Rathaus barrierefrei werden soll, bestand im Rat grundsätzlich Einigkeit, lediglich über das „wie“ – Rampe und / oder Aufzug, Rampe mit Glasvorbau oder ohne, Aufzug auch von außen (vom Parkplatz aus) zugänglich – bestand erheblicher Diskussionsbedarf. Der Plan von Architekt Andreas Günther, der dem Ausgleichstockantrag zugrunde lag, und der inzwischen auch baurechtlich genehmigt ist, umfasst nicht nur den Einbau eines Aufzugs, der alle Stockwerke verbindet, sondern auch eines Behinderten-WCs im Untergeschoss und den Anbau einer Rampe zum Haupteingang, die mit einem Glasvorbau „eingehaust“ werden soll, um einen Witterungsschutz zu erhalten und somit Glätteprobleme im Winter zu vermeiden. Ähnlich war ja auch die Turnhalle Waldtann vor einigen Jahren umgebaut worden, und dort hat sich das nun sehr großzügige Foyer mit innenliegender Treppe und Rampe gut bewährt.

Erfreulicherweise wurde der Gemeinde ein recht hoher Zuschuss von 180.000 € bewilligt, so dass bei Ausführung des Umbaus, wie geplant, noch 130.000 € von der Gemeinde zu tragen wären.

Einige Gemeinderäte hätten sich eine kostengünstigere Lösung gewünscht – Vorschläge waren etwa, nur den Aufzug (mit Zugang von außen) oder nur die Rampe (dann wäre allerdings nur das EG zugänglich) zu bauen oder den Behindertenparkplatz zu überdachen, oder statt der Rampe einen Treppenlift vorzusehen – der aber von Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nur schwer benutzbar wäre. Auch wurde diskutiert, ob der Aufzug größer sein sollte, damit darin auch mit einem Rollstuhl gewendet werden kann, und dieser nicht rückwärts verlassen werden muss. Ein Aufzug mit Zugang vom Parkplatz wäre nicht nur für Rollstuhlfahrer vorteilhaft, dieser könnte auch bei größeren oder schweren Anlieferungen für das Rathaus gut genutzt werden.

Der Vorsitzende betonte, dass es nicht nur um Barrierefreiheit geht, sondern um „Teilhabe“ – behinderte Menschen sollten die Räumlichkeiten nicht nur irgendwie erreichen können, sondern möglichst den gleichen Zugang wie Nichtbehinderte haben, also auch den Haupteingang benutzen können. Gerade bei Wahlen, die ja im Foyer stattfinden, ist für ihn eine Rampe unabdingbar. Und der Witterungsschutz für die Rampe, der in der Winterzeit zur Vermeidung von Glätte notwendig ist, sollte nach seiner Ansicht keinesfalls eingespart werden – gerade bei Menschen, die unsicher gehen, besteht bei Glätte eine noch höhere Sturzgefahr.

Nach längerer Diskussion wurde schließlich knapp mehrheitlich beschlossen, den Umbau aufgrund der von Architekt Andreas Günther vorgelegten Planung zu verwirklichen, allerdings sollte die Aufzugsgröße nochmals überdacht werden (wenden sollte mit einem „normalen“ Rollstuhl möglich sein), die Lage des Behindertenparkplatzes wird nochmals überprüft (entweder soll dieser direkt neben dem Aufzug oder direkt am Haupteingang angelegt werden), und die Planung für den Aufzug wird modifiziert, dieser erhält einen zusätzlichen Zugang von außen.

Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Crailsheim zur Breitbandversorgung

Die Gemeinde Kreßberg hat einen Antrag auf Förderung des Ausbaus der Breitbandversorgung beim Landesamt für Geologie und Landesstruktur gestellt.

Da die Fördermöglichkeiten bei „interkommunaler Zusammenarbeit“ besser sind, begab man sich auf die Suche nach einem Kooperationspartner. Nachdem unter den Nachbargemeinden Fichtenau und Stimpfach bereits Vereinbarungen getroffen waren, im Vorwahlbereich 07951 (Crailsheim und Satteldorf) bereits schnelles Internet etabliert ist, und die Zusammenarbeit mit bayrischen Nachbargemeinden für die Förderung nicht relevant ist, wurde mit der Stadt Crailsheim vereinbart, für die Crailsheimer Ortsteile mit Kreßberger Vorwahl (Wegses, Oßhalden, Mittelmühle, Schüttberg) eine Kooperation anzustreben.

Die Maßnahmen auf dem Gemeindegebiet haben einen Umfang von 3,6 Mio. €, für die Maßnahmen auf Crailsheimer Gebiet sind es 800.000 €, daher soll die Gemeinde die Maßnahme federführend durchführen. Es wird damit gerechnet, dass ein Zuschuss von ca. 60% gewährt wird.

Das Planungsbüro Geodata hat eine Konzeption für die Breitbandversorgung erstellt, die dem Gemeinderat näher erläutert werden wird, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt.

Der Gemeinderat stimmte der Durchführung der Maßnahme durch die Gemeinde Kreßberg, sowie der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Crailsheim zu.

Beratung der Eckdaten der Haushaltsplanung 2017

Der Fachbeamte für das Finanzwesen, Otto Schwarz, wies zunächst darauf hin, dass die Eckdaten des Jahres 2017 noch eine gewisse Unsicherheit aufweisen. Grund: der Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg, der wichtige Orientierungsdaten für die Haushaltsplanaufstellung enthält, und normalerweise immer im August oder September veröffentlicht wird, lässt dieses Jahr noch auf sich warten. Somit wurden zunächst noch die Zahlen des vorjährigen Haushaltserlasses zugrunde gelegt – voraussichtlich fallen die diesjährigen Orientierungsdaten aber etwas günstiger aus, was dann den Kreditbedarf reduzieren würde.

Der vom Kämmerer und seine Stellvertreterin Annemarie Mürter-Mayer erstellte Haushalt 2017 zeichnet sich durch erhebliche Zuwächse sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt aus. Das Gesamtvolumen steigt um 10 % auf über 13,1 Mio. € an, der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 9.757.280 €, und auf den Vermögenshaushalt entfallen 3,378 Mio. €.

Bemerkenswert ist der Anstieg der von der Gemeinde zu bezahlenden Umlagen (Finanzausgleichs­umlage, Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage) – aufgrund der guten Gewerbesteuer­einnahmen im vorletzten Jahr steigen diese erheblich an, und die Schlüsselzuweisungen, die die Gemeinde erhält, sinken, so dass die Gemeinde Alles in Allem ein Minus von 1,2 Mio. € zu verkraften hat – die Wechselwirkung des Finanzausgleichs trifft uns 2017 mit voller Wucht! Glücklicherweise kann aber mit einem weiteren Anstieg des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer gerechnet werden. Auch bei den Gebühreneinnahmen wird mit einem geringen Zuwachs gerechnet.

Der Fachbeamte ging kurz auf die wichtigsten Positionen des Verwaltungshaushaltes ein. Dies waren der Verwaltungs- und Betriebsaufwand, der voraussichtlich stabil bleibt, die Unterhaltungsmaßnahmen (für die Unterhaltung der Straßen, Wege, Gräben, Kläranlagen, Kanäle, des Freibads und der Hallen, sowie von Wohngebäuden, die zur Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung erworben wurden, sind insgesamt 420.500 € angesetzt), die Personalkosten, die erneut ansteigen und beinahe 2,3 Mio. € erreichen, und die Zinsaufwendungen, die mit 41.000 € so niedrig wie noch nie ausfallen. Der Abmangel bei der Schule (260.000 €) und beim Freibad (109.000 €) bleibt voraussichtlich stabil, während im Bereich Kinderbetreuung ein weiterer Anstieg auf 730.000 € an nicht gedeckten Kosten erwartet wird.

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt sinkt und erreicht im kommenden Jahr knapp 400.000 €. An Investitionen ist jedoch 2017 sehr viel geplant; insgesamt sind es mit 23 Einzelvorhaben so viele, wie noch nie. Für die Erschließung des Baugebiets Obere Schanze sind 980.000 € eingeplant, und für die Breitbandversorgung, die sich auf mehrere Jahre erstreckt, wird im kommenden Jahr ein Betrag von 800.000 € eingestellt. Weitere Posten sind die Generalsanierung von Wohngebäuden (300.000 €), Abwassermaßnahmen mit 312.000 €, der Umbau zum barrierefreien Rathaus mit 295.000 €, und die Beschaffung eines neuen LKW’s für den Bauhof (150.000 €). Für das in der Ortsmitte Marktlustenau anlaufende Landessanierungsprogramm werden 100.000 € eingeplant, und sonstige Vorhaben sind mit 251.000 € veranschlagt. Insgesamt soll 2017 eine Summe von 3.188.000 € investiert werden.

Finanziert werden diese Investitionen durch Landeszuweisungen von 980.000 €, für Bau­platzverkäufe sind 600.000 € angesetzt, und als Verkaufserlös für den alten Bauhof-LKW werden noch 30.000 € erwartet. An Beiträgen gehen voraussichtlich 30.000 € ein. Aus der allgemeinen Rücklage sollen 838.974 € entnommen werden, und die Zuführung vom Verwaltungshaushalt beträgt 399.078 €.

Der Rest in Höhe von 500.000 € wird über Kreditaufnahmen finanziert, was aber nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer angesichts der geschaffenen Werte absolut vertretbar sei. Insbesondere die Ausgaben für Baugeländeerschließung werden in den Folgejahren durch Bauplatzverkäufe wieder zu Einnahmen führen. Der Schuldenstand wird auf 2,1 bis 2,2 Mio. € ansteigen, die „Pro-Kopf-Verschuldung“ liegt dann bei 546 €.

Angesichts der immer noch sehr niedrigen Zinsen hat auch der Fachbeamte für das Finanzwesen keine Bedenken wegen der Verschuldung – ein Verschieben der geplanten Investitionen kommt für ihn nicht infrage. Auch befürchtet er nicht, dass der Gemeindehaushalt durch die Kredite in „Schieflage“ geraten könnte.

Fazit: der Haushalt 2017 wird ein Haushalt der Rekordzahlen, in dem sehr viel saniert, erneuert und investiert wird.

Auch in den Folgejahren wird es nicht ruhiger - es müssen weitere Baugebiet erschlossen werden, etwa in Marktlustenau, Waldtann und evtl. in Bergbronn, die Breitbanderschließung wird sich über mehrere Jahre erstrecken, und die Sanierung der Gemeindehalle Haselhof sowie der Kläranlage Riegelbach stehen an.

Bürgermeister Robert Fischer wies abschließend darauf hin, dass der Grund für die hervorragende finanzielle Situation vor allem die hohen Gewerbesteuereinnahmen seien. Dies sei vor allem auf die 1988 erfolgte Ansiedlung eines Unternehmens in Marktlustenau zurückzuführen.

 

Anpassung des Wasserzinses und Änderung der Wasserversorgungssatzung

Der kostendeckende Wasserzins wird jährlich neu vom kommunalen Fachbüro Schneider und Zajontz kalkuliert. Dabei werden jeweils die etwa entstandenen Kostenüber- bzw. ‑unterdeckungen der Vorjahre ausgeglichen.

Im Jahr 2015 hat die Wasserversorgung Kreßberg einen Überschuss erzielt. Außerdem ist im letzten Jahr die Grundgebühr erhöht worden. Dadurch kann der Wasserzins nun für 2017 auf 2,07 € gesenkt werden. Derzeit werden 2,23 € erhoben.

Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Gebührenkalkulation zu und beschloss, den Wasserzins ab 1.1.2017 auf 2,07 € zu reduzieren.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass durch eine Änderung im Umsatzsteuerrecht die Gemeinden künftig in Bereichen, in denen sie zu Privaten in Konkurrenz treten, der Umsatzsteuer unterliegen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, für die Zeit bis 2021 durch eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt nach altem Recht besteuert zu werden. Diese Erklärung wurde für die Gemeindeverwaltung und für die Jagdgenossenschaft abgegeben, so dass vorläufig noch alles beim Alten bleibt.

Zur Umorganisation der Häckselgutsammelplätze, die bisher vom Landkreis betrieben wurden erklärte der Vorsitzende, dass der Sammelplatz Oberstelzhausen vom Landkreis nicht weiterbetrieben wird, die Gemeinde diesen aber übernehmen wird. Als Folge der zahlreichen Fehlanlieferungen müssen allerdings alle Häckselplätze, die weiterbetrieben werden, eingezäunt werden. Es müssen feste Öffnungszeiten, zu denen dann auch Personal anwesend ist, festgelegt werden. Es bestehen Überlegungen, die Verwertung des Häckselgutes in Zukunft zusammen mit der Gemeinschaft am Tempelhof zu organisieren, allerdings nimmt die Prüfung verschiedener abfallrechtlicher Fragen und evtl. notwendiger Genehmigungen längere Zeit in Anspruch, so dass es vorläufig erst einmal beim Standort in Oberstelzhausen bleibt.

Weiter kamen die Möglichkeit der Aufstellung eines Buswartehäuschens in Tempelhof, die Verwendungsmöglichkeiten evtl. frei werdender Räume in der Schule am Kreßberg, die Sanierung der klappernden Schachtdeckel in der Ortsdurchfahrt Bergbronn, die Planung der Ortsumfahrung Bergbronn sowie die sanierungsbedürftige Treppe zur Kirche Mariäkappel zur Sprache.

Bürgerfragestunde

Anwohner aus Bergbronn bedankten sich für die Anbringung der Geschwindigkeits­messanlage an der Ortsdurchfahrt – es sei tatsächlich ein Effekt spürbar, es werde nicht mehr so schnell gefahren. Sie regten an, eine zweite Anlage zu beschaffen, so dass an beiden Ortseingängen gemessen werden kann. Wegen des Gewöhnungseffektes hielt es der Vorsitzende allerdings für vorteilhafter, die Anzeigetafel öfters umzuhängen und zwischen den beiden Ortseingängen zu wechseln.

Eine Bürgerin wollte wissen, ob die Zahl der Fahrzeuge festgehalten wird – dies ist der Fall, mithilfe der Messanlage kann man die Zahl der Fahrzeuge und die gemessenen Geschwindigkeiten auswerten.

Weiter wurde angefragt, ob eine Temporeduzierung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt möglich wäre. Der Vorsitzenden hat bereits vor Längerem einen entsprechenden Antrag an die Verkehrsbehörde gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.

Außerdem wurde angeregt, am Kriegerdenkmal in Mariäkappel ein Parkverbot zu erlassen.

Bericht über die Sitzung vom 26.09.2016 | 26.09.2016

Landessanierungsprogramm: Sanierungsverfahren „Ortsmitte Marktlustenau“

Die Gemeinde Kreßberg wurde mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte Marktlustenau“ mit Bescheid vom Februar 2016 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Am 29. Februar 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, die STEG Stadtentwicklung GmbH, die bereits die Sanierungsmaßnahme Waldtann begleitet hat, mit den vorbereitenden Untersuchungen des Sanierungsgebiets zu beauftragen. Zur Information der betroffenen Bürger hat am 14. März bereits eine Informationsveranstaltung in der Halle Marktlustenau stattgefunden.

Ralph Jaeschke von der STEG berichtete dem Gemeinderat nun über die bisher vorgenommenen Untersuchungen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über die Struktur des Gebiets, sowie den festgestellten Sanierungsbedarf.

In Marktlustenau handelt es sich um ein relativ großes Gebiet – über 17 ha sind im Sanierungsgebiet – so dass der bewilligte Förderrahmen von 833.000 € knapp werden könnte. Nach Ansicht von Herrn Jaeschke sollte das Gebiet jedoch nicht verkleinert werden, da er nicht wüsste, an welcher Stelle dies geschehen sollte. Falls die Mittel vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes (April 2025) aufgebraucht sein sollten, könnte auch noch ein Erhöhungsantrag gestellt werden.

Der zur Verfügung stehende Förderrahmen wird zu 60 % vom Land Baden-Württemberg getragen (500.000 €), mit 40 % - also 333.000 € - beteiligt sich die Gemeinde an den Zuschüssen für die Sanierungsmaßnahmen.

Bürgermeister Robert Fischer berichtete, dass in Waldtann, als dort die Sanierungsmaßnahme lief, die Fördermittel zunächst sehr schleppend abgerufen wurden, und am Ende, als es zu spät war, um die Maßnahmen noch rechtzeitig abrechnen zu können, noch einige Anträge eingingen. Er hoffe, dass dies in Marktlustenau, nachdem dieses Sanierungsprogramm inzwischen bekannter ist, nicht passiert, und dass die Anträge zügig gestellt werden.

Der Gemeinderat musste nun die Modalitäten, nach denen das Sanierungsprogramm abgewickelt wird, und die endgültige Abgrenzung des Sanierungsgebiets festlegen. Auch die Sanierungssatzung musste beschlossen werden. Die erforderlichen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Die STEG Stadtentwicklung GmbH wurde mit der weiteren Betreuung des Sanierungsverfahrens beauftragt.

Bebauungsplanverfahren Obere Schanze, 1. Erweiterung

Der Bebauungsplanentwurf für das Baugebiet Obere Schanze lag vom 08. August bis 08. September öffentlich aus. Während dieser Zeit gingen von den Trägern öffentlicher Belange verschiedene Stellungnahmen ein, über die der Gemeinderat nun beschließen musste. Von Bürgern wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Das zukünftige Baugebiet ist 3,7 ha groß und beinhaltet 47 Bauplätze.

Zum Ausgleich des hierfür erforderlichen Eingriffs in die Natur muss die Gemeinde noch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis abschließen, um die notwendigen Ausgleichmaßnahmen (etwa die Anlegung von Lerchenfenstern, Ackerbrachen und Anpflanzung von Obstbäumen) abzusichern.

Der Gemeinderat traf die notwendigen Abwägungen zu den vorgebrachten Punkten der Träger öffentlicher Belange und stimmte der Abschluss des vorgeschlagenen öffentlich-rechtlichen Vertrags zu. Die Satzungen über den Bebauungsplan sowie über die örtlichen Bauvorschriften wurden ebenfalls beschlossen.

Aufstellungsbeschluss Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Untere Hirtenstraße

Wegen eines Bauvorhabens am südöstlichen Ortsrand von Waldtann (südlich des Feuerwehrmagazins) muss die Abgrenzung Außenbereich / Innenbereich festgelegt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Abgrenzungsvorschlag für die „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Untere Hirtenstraße“ vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall erarbeitet. Dadurch wäre der Bau von zwei Wohnhäusern möglich.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass es sich nicht um einen Bebauungsplan handelt, sondern lediglich eine Klarstellung, wie weit die Fläche als Innenbereich anzusehen ist.

Aus dem Gemeinderat kamen Bedenken, an dieser Stelle – die betroffenen Grundstücke seien nur über einen landwirtschaftlichen Weg erschlossen – Wohnbebauung zuzulassen. Es werden Konflikte befürchtet, wenn an diesem für die Landwirtschaft wichtigen Weg durch parkende Autos Engstellen entstehen.

Schließlich stimmte der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss aber mehrheitlich zu.

Abwägung und Beschlussempfehlung zu den Stellungnahmen zum Entwurf der Teilfortschreibung Windkraft im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungs­verbandes Fichtenau

Die Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ ist nun – nach vierjähriger Verfahrensdauer – so weit gediehen, dass der Flächennutzungsplan demnächst von der Ver­bandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fichtenau beschlossen werden kann. Zuvor müssen die Gemeinderäte Fichtenau und Kreßberg je einzeln beschließen, welche Beschlussempfehlungen die jeweiligen Vertreter in der Verbandsversammlung erhalten sollen.

Der Vorsitzende gab nochmals einen Rückblick, wie es zu dieser Planung kam. Bis 2011 waren die Festlegungen des Regionalplans von Vorrangflächen für Windkraftanlangen verbindlich, außerhalb der Vorrangflächen des Regionalplans durften Windräder mit einer Höhe von mehr als 50 m nicht gebaut werden. Seit 2011 hat sich dies wegen einer Gesetzänderung geändert. Seither sind Windkraftanlagen grundsätzlich überall möglich, wo sie nicht über einen Flächennutzungsplan ausgeschlossen sind.

Wenn die Gemeinden also steuern möchten, wo Windräder gebaut werden dürfen, müssen sie entsprechende Regelungen in einem Flächennutzungsplan treffen. Wobei eine „Verhin­derungsplanung“ ausdrücklich nicht möglich ist – wenn der Windenergienutzung in einem Flächennutzungsplan nicht „substanziell“ Raum gegeben wird, ist der Flächennutzungsplan angreifbar. Und bei einem nicht rechtskräftigen Flächennutzungsplan wäre wiederum der Bau von Windkraftanlagen grundsätzlich überall möglich – vorausgesetzt, die immissions­schutzrechtlichen und sonstigen Vorschriften sind eingehalten.

Vor diesem Hintergrund konnte der Vorsitzende auch nicht empfehlen – so verständlich dieser Wunsch der Betroffenen auch ist – die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Weilern noch weiter zu vergrößern, und somit die Flächen für Windkraftnutzung zu verkleinern.

Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau hat ohnehin bereits wesentlich größere Abstände festgelegt, als gesetzlich vorgesehen, bei einer weiteren Vergrößerung der Abstände befürchtet er, dass die Planung als „Verhinderungsplanung“ angesehen wird und somit nicht gerichtsfest ist.

Im Laufe des bisherigen Verfahrens hat der Gemeindeverwaltungsverband mit Hilfe des Kreisplanungsamtes Schwäbisch Hall objektive Kriterien erarbeitet, nach denen die Flächen für mögliche Windkraftnutzung ausgesucht wurden. Die für Wohngebiete und Weiler unterschiedlich großen Abstände begründen sich unter anderen daraus, dass bei Wohngebieten ein Zuschlag für zukünftige Erweiterungen – von denen man heute noch nicht weiß, ob und wo sie einmal nötig werden – eingeplant ist.

Während der Auslegung des Flächennutzungsplan-Entwurfs waren zahlreiche Stellung­nahmen von Trägern öffentlicher Belange aber auch von Bürgern eingegangen. Die Zusammenstellung dieser Einwendungen hat einen Umfang von über 200 Seiten. Der Vorsitzende trug die wesentlichsten der vorgebrachten Bedenken auszugweise vor. Die meisten der von Bürgern vorgebrachten Einwendungen betrafen die (nach Ansicht der Bürger zu geringen) Abstände, da wegen der optischen Wirkung und der Lärmentwicklung (auch Infraschall) Beeinträchtigungen befürchtet werden. Auch wurden negative Auswirkungen auf die vorhandene Gastronomie befürchtet.

So wurde auch ein Antrag gestellt, die Planung mit größeren Abständen nochmals komplett zu überarbeiten, was aber bedeutet hätte, dass nochmals mehrere Jahre vergehen, bis ein Flächennutzungsplan rechtverbindlich wird. Wegen der Gefahr, dass dann Investoren wieder überall Genehmigungen erstreiten könnten (s.o.), empfahl der Vorsitzende, die eingegangenen Einwendungen entsprechend den Abwägungsempfehlungen des Kreisplanungsamtes zu behandeln, und die Vertreter im Gemeindeverwaltungsverband zu beauftragen, zuzustimmen.

Der Gemeinderat lehnte es schließlich mehrheitlich ab, das Verfahren nochmals mit größeren Abständen zu beginnen, und folgte der Beschlussempfehlung der Verwaltung.

Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus

Architekt Günter hat bereits vor einigen Monaten einen Plan für die Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus erstellt, der Grundlage für einen Zuschussantrag auf Mittel aus dem Ausgleichstock war.

Erfreulicherweise wurde der Gemeinde ein recht hoher Betrag von 180.000 € bewilligt, so dass bei Ausführung des Umbaus noch 130.000 € von der Gemeinde zu tragen wären.

Der Plan von Architekt Günter umfasst nicht nur den Einbau eines Aufzugs, der alle Stockwerke verbindet, sondern auch eines Behinderten-WCs im Untergeschoss und den Anbau einer Rampe zum Haupteingang, die mit einem Glasvorbau „eingehaust“ werden sollte, um so dort einen Witterungsschutz zu haben und somit keine Glätteprobleme im Winter. Ähnlich war ja auch die Turnhalle Waldtann vor einigen Jahren umgebaut worden, und dort hat sich das nun sehr großzügige Foyer mit innenliegender Treppe und Rampe gut bewährt.

Die Barrierefreiheit an sich wurde von den Gemeinderäten größtenteils als notwendig erachtet, jedoch wurde der Glasvorbau an der Nordseite teilweise als unnötig und zu teuer angesehen, auch würde dieser das Gebäude in seiner Architektur zu stark verändern.

Nach längerer Diskussion wurde schließlich beschlossen, den Umbau nicht, wie vorgeschlagen, mit dem Glasvorbau vorzunehmen. Da nun zunächst umgeplant werden muss, wurde der Baubeschluss verschoben.

Sanierung des Gebäudes Untere Hirtenstraße 51 in Waldtann

Nachdem das Gebäude vor wenigen Tagen von einem Statiker untersucht wurde, der festgestellt hat, dass bei einer Sanierung zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Maßnahmen zu Schalldämmung erforderlich wären, die zu erheblichen Mehrkosten führen, muss das ganze Konzept nochmals überdach werden. Der Punkt wurde daher vertagt.

Finanzzwischenbericht über den Verlauf des Haushaltsjahres 2016

Der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz konnte dem Gemeinderat erfreulicherweise berichten, dass die Entwicklung des Haushaltsjahres 2016 ähnlich positiv wie letztes Jahr zu verlaufen scheint – anstatt der veranschlagten 1,2 Mio. € an Gewerbesteuern sieht es derzeit so aus, als ob fast 2 Mio. € erzielt werden könnten – wobei bei den Gewerbesteuereinnahmen immer das Risiko besteht, dass durch einen Steuerbescheid eines großen Gewerbesteuerzahlers alles ganz schnell wieder anders aussieht.

Von den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer verbleiben der Gemeinde nach Abzug der Gewerbesteuerumlage noch etwa 600.000 €. Da die übrigen Ansätze in Verwaltungshaushalt voraussichtlich eingehalten werden, kann ein höherer Betrag an den Vermögenshaushalt zugeführt werden. Im Vermögenshaushalt gab es außer- und überplanmäßige Ausgaben beim Kindergartenumbau in Haselhof, beim Ausbau der Straße Im Klingenfeld und durch den Erwerb von zwei Gebäuden – insgesamt 200.000 € - so dass trotz dieser Mehrausgaben der Haushalt 2016 voraussichtlich günstiger, als geplant, abgeschlossen werden kann. Der Vorsitzende merkte noch an, dass Endgültiges erst zum Jahresende gesagt werden kann, dennoch sieht die Entwicklung sehr erfreulich aus. Er dankte dem Fachbeamten, aber auch allen anderen Bediensteten für die gute Arbeit und den effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel.

Auftragsvergabe für das Strukturgutachten zum Anschluss der Kläranlage Wüstenau an die Sammelkläranlage Riegelbach

Durch den anstehenden Anschluss des neuen Baugebiets Obere Schanze an die Abwasserbeseitigungsanlagen und durch anstehende Sanierungs- und Ertüchtigungs­maßnahmen an unseren Kläranlagen stellt sich die Frage, ob auf Dauer die Aufrechterhaltung der Kläranlage Wüstenau oder die Herstellung eines Anschlusses von Wüstenau nach Riegelbach wirtschaftlicher sein wird – auch unter Berücksichtigung der dann möglichen Zuschüsse und der Einsparungen, die sich an anderer Stelle dadurch ergeben könnten. Da bei dieser komplexen Prüfung sehr viele Aspekte einfließen, kann diese nicht von der Verwaltung selbst vorgenommen werden.

Der Gemeinderat hat bereits in der vorletzten Sitzung über dieses Thema beraten und zugestimmt, einen Zuschuss für ein Strukturgutachten zu beantragen und Angebote hierfür einzuholen.

Nun liegen zwei Angebote von Fachbüros vor – das Ingenieurbüro Weber, Pforzheim, wurde mit dem Strukturgutachten und das Büro Wolf, Schwäbisch Hall mit der gewässerökologischen Untersuchung beauftragt.

Die Erstellung eines solchen Strukturgutachtens und der gewässerökologischen Untersuchung wird vom Regierungspräsidium nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft mit 50% gefördert, so dass die Gemeinde sich mit 16.300 € Eigenmitteln beteiligen muss.

Auftragsvergabe zur Energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung

Die stellvertretende Leiterin des Finanzwesens, Annemarie Mürter-Mayer, hat Angebote für den Austausch von 240 Leuchten eingeholt. Diese sollen künftig mit LED-Technik betrieben werden.

Die EnBW hat mit 118.657 € das günstigste Angebot für den Austausch der Leuchten abgegeben.

Für den Austausch gibt es einen Zuschuss aus dem Investitionsförderungsprogramm des Landes in Höhe von 90.000 €. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei 28.000 €. Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe im Haushalt eingestellt.

Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe an die EnBW zu.

Anfrage der Gemeinde Stimpfach zur Beteiligung am Interkommunalen Gewerbepark

Der Vorsitzende berichtete, dass die Gemeinde Stimpfach mit Schreiben vom 11. August eine Anfrage an die Gemeinden Fichtenau und Kreßberg gestellt hat, ob evtl. eine Beteiligung Stimpfachs am interkommunalen Gewerbegebiet denkbar sei.

Hintergrund ist, dass Stimpfach in derselben Situation ist wie Kreßberg, und selbst keine Flächen für eine gewerbliche Entwicklung, die über den reinen Eigenbedarf der bereits vorhandenen Betriebe hinausgeht, genehmigt bekäme, da beide Gemeinden im Regionalplan nicht als Schwerpunktgemeinden für gewerbliche Entwicklung ausgewiesen sind.

Eine solche Beteiligung hätte nach Ansicht des Vorsitzenden sowohl Vor- als auch Nachteile – die Kosten wären auf drei Gemeinden verteilt, die gutnachbarlichen Beziehungen würden gestärkt, und die Zukunft gehöre voraussichtlich ohnehin größeren kommunalen Einheiten. Auch die Fläche, auf der Ausgleichsmaßnahmen möglich wären, würde sich vergrößern. Nachteil wäre, dass sich dann drei Gemeinden einigen müssten, was mehr Verhandlungsbedarf bedeutet. Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärte er, dass er davon ausgeht, dass auch ohne Stimpfach die Größe des geplanten Gewerbegebiets von ca. 10 ha für Fichtenau und Kreßberg genehmigt würde.

Eine Entscheidung, ob Stimpfach beteiligt wird, sollte in der Sitzung noch nicht getroffen werden, es ging lediglich darum, ob Gespräche zu diesem Punkt zwischen Fichtenau, Kreßberg und Stimpfach begonnen werden sollen, um auszuloten, ob eine solche Dreierkonstellation sinnvoll und wünschenswert ist. In Fichtenau wird über diesen Punkt ebenfalls in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten.

Der Gemeinderat stimmte schließlich mehrheitlich für die Aufnahme von Gesprächen mit der Gemeinde Stimpfach.

Informationen zur Freibadsaison 2016

Die Freibadsaison 2016 verlief zunächst sehr schlecht – in den ersten drei Monaten Mai bis Juli kamen gerade einmal etwas über 8000 Besucher – bescherte uns ab Beginn des schönen Spätsommers im August aber doch noch ein versöhnliches Ende.

Insgesamt kamen 18.353 Badegäste, der langjährige Durchschnitt liegt bei  25.000.

Vor Beginn der Saison wurden noch 70.000 € in die Sanierung investiert: die Filter wurden saniert, ein neuer Warmwasserspeicher wurde beschafft, und es wurde ein Anschluss an die Wasserleitung der RiesWasserVersorgung, die durch den Ruhwald verläuft, hergestellt, um zukünftig besser gegen trockene Sommer gewappnet zu sein – bisher wurden das Bad komplett aus dem eigenen Brunnen versorgt.

Die Gebühreneinnahmen erreichten durch die schlechte Saison nicht ganz den Ansatz von 40.000 € - es wurden 34.000 € eingenommen – und der Fehlbetrag des Jahres 2016 wird voraussichtlich bei 130.000 € bis 140.000 € liegen.

Erfreulich ist, dass der Energieverbrauch im Freibad durch die Installation von Frequenzumrichtern stark gesunken ist, und durch ein Blockheizkraftwerk ein beträchtlicher Teil des Stromverbrauchs abgedeckt werden kann.

Austausch des Stoffes an den vorhandenen Markisen am Rathaus

Dieser TOP wurde vertagt, da der Austausch der Markisen erst nach dem Umbau des Rathauses sinnvoll ist.

Bestellung von Annemarie Mürter-Mayer zur Standesbeamtin

Nachdem Frau Annemarie Mürter-Mayer kürzlich den zweiwöchigen Grundlehrgang im Personenstandswesen absolviert hat, und auch sonst alle Voraussetzungen erfüllt, bestellte der Gemeinderat sie zur weiteren Standesbeamtin für die Gemeinde Kreßberg.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende berichtete, dass kürzlich in Kreßberg die Kreisverkehrsschau stattgefunden hat. Ein ausführlicher Bericht darüber erfolgt allerdings erst in der nächsten Sitzung, da noch Klärungsbedarf besteht.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Anfrage, ob die Gemeinden selbst stationäre Geschwindigkeitskontrollen einrichten können. Dies ist möglich, die Bußgelder würden jedoch an den Kreis fließen. Im Übrigen hielte der Vorsitzende die Ausweitung von mobilen Kontrollen (durch den Landkreis) für sinnvoller, da bei stationären Geschwindigkeitskontrollen sehr schnell jeder weiß, wo diese stehen, und dann die Gefahr besteht, dass nur dort langsam gefahren wird. Es bestehen jedoch Überlegungen, eine zusätzliche Anzeigetafel für Kreßberg anzuschaffen.

Außerdem wird auf einen Fußweg in Marktlustenau hingewiesen, der durch eine Abschrankung mit Kinderwagen nicht begehbar sei. Dies wird überprüft.

Bürgerfragestunde

Die Anfragen der Bürger betrafen eine Geschwindigkeitsanzeige für die Ortsdurchfahrt Bergbronn, die Voraussetzungen / Möglichkeit einer Gewerbegebietserweiterung in Fichtenau, den Flächenbedarf für die Ausweisung des interkommunalen Gewerbegebiets bei Bergbronn, die Anfrage der Gemeinde Stimpfach, den Wohnsitz von Gemeinderäten und den barrierefreien Umbau des Rathauses.

Bericht über die Sitzung vom 25.07.2016 | 25.07.2016

Im Vorfeld zur Gemeinderatssitzung fand eine Besichtigungsfahrt statt.

Zukünftige Wohnbauentwicklung in Kreßberg

Der Grunderwerb für das Gebiet „Obere Schanze“ in Mariäkappel soll im zweiten Halbjahr 2016 abgeschlossen werden, so dass die Erschließung in 2017 erfolgen kann. Darüberhinaus erweist es sich aufgrund der rechtlichen Beschränkungen als immer schwieriger, weitere Wohnbauflächen im Gemeindegebiet auszuweisen. Jens Fuhrmann vom Kreisplanungsamt erläuterte die Bedingungen, die zu erfüllen sind, ehe neue Gebiete genehmigt werden können. So betrachtet die Regionalplanung Waldtann als den Schwerpunkt der weiteren Wohnbauentwicklung der Gemeinde Kreßberg. Für andere Teilorte, die eigentlich nicht wachsen sollen, muss ein expliziter Bedarf nachgewiesen werden. Vorhandenes innerörtliches Baupotenzial muss vorrangig genutzt werden.  Der Vorsitzende fasste die vor der Sitzung besichtigten möglichen Flächen noch einmal zusammen. So soll aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten nach der Genehmigung des Gebiets „Obere Schanze“ parallel mit den Verfahren für drei weitere Wohngebiete begonnen werden. Hierbei wird es sich um die Gebiete Hofwiesen in Bergbronn, Mittlerer Wasen in Marklustenau und Brühlbach in Waldtann handeln. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde sich erkundigt, ob die Ausweisung eines Gewerbegebiets in Bergbronn eine Erleichterung bei der Genehmigung eines Wohnbaugebiets darstellen könnte, da der Bedarf für neue Wohnungen durch den Zuwachs an Arbeitskräften leichter begründet werden kann. Herr Fuhrmann bestätigte, dass dies in der Vergangenheit beispielsweise bei Wolpertshausen so der Fall war.

 

Nutzung des Wohnhauses Untere Hirtenstraße 51 in Waldtann

Architekt Andreas Günther aus Schnelldorf wurde im Vorfeld beauftragt, die Gebäudesubstanz des im Frühjahr erworbenen Gebäudes im Dorfkern zu begutachten. Er stellte dem Gemeinderat in der Sitzung seine Einschätzung und ein mögliches Sanierungskonzept zum Gebäude vor. Das Hauptaugenmerk bei der Ausarbeitung des Konzepts sollte zunächst bei der Unterbringung von Flüchtlingen gemäß bundeseinheitlichem Raumkonzept liegen. Ohne große Aufwendungen soll es zudem möglich sein, das Gebäude, nach Abschluss dieser gemeindlichen Pflichtaufgabe, als Mietwohngebäude weiter zu nutzen.  Die Vorstellung sollte dem Gemeinderat lediglich als Vorabinformation dienen. Eine Beschlussfassung über die weitere Nutzung kann erst im Herbst nach detaillierter Ausarbeitung stattfinden.

Feststellung der Haushaltsrechnung 2015

Der Vorsitzende übergab das Wort an Kämmerer Otto Schwarz zur Erläuterung der Haushaltsrechnung. Der Fachbeamte berichtete mittels Bilderrückblick über die größeren Vorhaben und finanziellen Meilensteine des Jahres 2015, wie zum Beispiel der Ersatz des MB-Trucks durch einen gebrauchten Unimog; die Anschaffung eines Hochgrasmähers, die Ortsentwässerung Tempelhof, der Einbau des Wassermengenmessers in der Kläranlage in Bergbronn, den Kinderkrippen- und Kindergartenumbau in Haselhof, die Rekultivierung der Deponie, die Pflege der Kastanienallee am Friedhof Waldtann, der Umbau des ehemaligen Rathauses in Marklustenau und neue Spielgeräte im Waldfreibad.

Die wesentlichen Abweichungen vom Planansatz erläuterte er kurz und hob die durchweg positive Entwicklung der Steuer- und Gebühreneinnahmen der Gemeinde, die sich im Jahr 2015 fortsetzte, hervor. So fiel das Ergebnis des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Planansatz um 1,5 Mio. Euro höher aus. Das Volumen des Vermögenshaushalts hat sich mehr als verdoppelt. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt lag bei 1,4 Mio. Euro – dem höchsten Ergebnis in der Geschichte der Gemeinde Kreßberg. Als Folge hat die Gemeinde nun eine stattliche Allgemeine Rücklage von rund 1,7 Mio. Euro und bereits im dritten Jahr in Folge war keine Kreditaufnahme mehr notwendig geworden. Ganz im Gegenteil, durch die gute Einnahmesituation konnte auch die Verschuldung 2015 unter die 2 Millionen Grenze auf 1,834 Mio. Euro zurückgefahren werden. Damit steht Kreßberg im Hinblick auf die Pro-Kopf-Verschuldung im  östlichen Landkreis hinter Satteldorf und Rot am See an dritter Stelle.

Abbruch des Gebäudes Schmalzgasse 5 in Marklustenau

In der Sitzung vom 13.06.2016 wurde bekannt gegeben, dass sich das Gebäude in der Schmalzgasse 5 in Marklustenau als nicht mehr sanierungswürdig herausgestellt hat. Im Bereich der Küche war die Decke teilweise herabgestürzt. Die stellvertretende Kämmerin Annemarie Mürter-Mayer schlug daher den Abbruch des Gebäudes vor. Die Abbruchkosten könnten im Zuge des Landessanierungsprogramms mit ca. 60% bezuschusst werden. Das günstigste Angebot hatte die Fa. Wagner aus Wallhausen eingereicht. Der Gemeinderat beschloss den Abbruch des Gebäudes und die Vergabe der Arbeiten an den günstigsten Anbieter.

Erhöhung des Preises für Baugrundstücke

Der Vorsitzende berichtete über die wenigen noch vorhandenen Bauplätze in Leukershausen und Marklustenau, die sich seit ca. 20 Jahren in Gemeindebesitz befinden. Er erläuterte, dass der Quadratmeterpreis von damals 106 DM / 55 Euro, wie er nach der Erschließung festgelegt wurde, nicht mehr angemessen sei. Der Gemeinderatsbeschluss über 106 DM/m² vom 19.07.1999 wurde damals für die Baugebiete „Zehntscheueräcker“ in Leukershausen und für „In den Weidengärten (3. Abschnitt)“ in Marklustenau gefasst. Die Gemeinde verkaufte die Bauplätze in Marklustenau zwischenzeitlich bereits für 62 Euro, sodass eine Anhebung der Bauplatzpreise auch für Leukershausen vorgenommen werden sollte. Die Verwaltung schlug deshalb vor, den Quadratmeterpreis in Leukershausen wie auch in Marklustenau für die verbleibenden Grundstücke auf 65 Euro/m² anzuheben. In der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wurde das Für und Wider kontrovers diskutiert und anschließend der Beschluss zur Erhöhung des Preises ab dem Tag nach der Sitzung auf 65 Euro/m² mehrheitlich gefasst.

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung und Festlegung des zukünftigen Leuchtentyps

Die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet ist in weiten Teilen in die Jahre gekommen. Zwar wurden teilweise bei den jüngeren Straßenlaternen die reinen Leuchtmittel durch LEDs ausgetauscht - dies stellt jedoch keine Dauerlösung dar, insbesondere auch dort nicht, wo es für die veralteten Leuchten kaum mehr Ersatzteile gibt. Um die vorhandenen, noch nicht mit LEDs ausgestatteten Leuchten günstig austauschen zu können,  wurde 2015 ein Antrag auf Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gestellt. Dieser Antrag zur Ausstattung von zunächst 239 Straßenlaternen mit LED-Energiesparleuchten im Gemeindegebiet wurde nun bewilligt. Der Gemeinderat beschloss nach der Besichtigung von vier Musterlampen, die Anschaffung einer technischen Leuchtentyps bei dem mit Kosten von rund 117.000,- Euro brutto gerechnet werden muss. Aus dem Förderbudget kann die Gemeinde ca. 90.000 Euro abrufen, sodass der Eigenanteil der Gemeinde bei rund 27.000 Euro verbleiben wird.

Angebot zur Ganztagesbetreuung im Kindergarten in Waldtann

Die Hauptamtleiterin Birgit Macho berichtete, dass die Kinderzahl im Kindergarten in Waldtann in letzter Zeit immer weiter abnimmt und dass schon zu Beginn des neuen Kindergartenjahres im September 2016 unter 20 Kinder in Waldtann betreut werden. Durch die schwache Belegung sei es möglich, einen der Räume als Ruheraum umzufunktionieren und somit im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten auch Ganztagesbetreuung anzubieten. Bisher dürfen die Kinder maximal 7 Stunden am Stück im Kindergarten betreut werden; - wenn ein Ruheraum vorhanden ist, ist auch längere Betreuung möglich. Zusätzliche Personalkosten entstünden durch dieses Angebot nicht, da die Öffnungszeiten gleich bleiben sollen. In Waldtann könnte bei den vorhandenen Räumlichkeiten eine kombinierte Gruppe und eine Kleingruppe betreut werden, also bis zu ca. 32-36 Kinder. Durch dieses zusätzliche Angebot hofft die Verwaltung, dem Rückgang der Kinderzahlen entgegenzuwirken. Die Umsetzung der Ganztagsbetreuung wurde nach kurzer Aussprache einstimmig beschlossen.

Einziehung des Feldweges Flst.-Nr. 1150 bei Halden

Der Vorsitzende informierte die Gemeinderäte über die erfolgte Bekanntmachung zur Einziehung des beschränkt öffentlichen Feldwegs auf dem Flst. Nr. 1150, Gemarkung Marktlustenau, bei Halden, der für den Verkehr entbehrlich geworden ist. Auf die Bekanntmachung folgten keinerlei Einwände, sodass der Gemeinderat ohne weitere Aussprache der Einziehung zustimmte.

Baurechtsangelegenheiten

Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flst. 1616 in Mariäkappel

Im Dorfkern von Mariäkappel ist an exponierter Stelle ein Wohnhausneubau mit Pultdach und Flachdachgarage geplant. Das Gebäude fügt sich nach seiner geplanten äußeren Erscheinung aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung mit ausschließlich Satteldächern nicht in die Umgebung ein. Dieses Kriterium stellte jedoch eine Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung dar. Bürgermeister Robert Fischer schlug vor, das Einvernehmen zu diesem Vorhaben nicht zu erteilen. Nach längerer, kontroverser Diskussion erfolgte der mehrheitliche Beschluss, das Einvernehmen zum Bauvorhaben so nicht zu erteilen.

Antrag von Gemeinderat Ulrich Bayer zur Ergänzung des Gemeinderatsprotokolls vom 02.05.2016

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 2. Mai 2016 in der Gemeindehalle in Waldtann den Aufstellungsbeschluss für das interkommunale Gewerbegebiet in Bergbronn. Das Protokoll zur Sitzung war bisher nie ein Wortprotokoll, sodass auch in diesem Punkt im Protokoll lediglich das Wesentliche (Ergebnis) zusammengefasst wurde. Das ging dem antragstellenden Gemeinderat in diesem Fall nicht weit genug und er beantragte eine Änderung inclusive eigenem Textvorschlag. Der Vorsitzende schlug seinerseits eine detaillierte Fassung zur Ergänzung des Protokolls vor. Nach der Aussprache erfolgte bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung der Beschluss zur Änderung des Protokolls wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen.

Einwohnerversammlung im Herbst 2016

Der Gemeinderat beschloss, dass am 5. Oktober 2016 um 19:30 Uhr in der Gemeindehalle in Haselhof eine öffentliche Einwohnerversammlung stattfindet, in welcher Bürgermeister Robert Fischer einen Überblick über die allgemeine Entwicklung der Gemeinde Kreßberg gibt.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der eingegangenen Spenden in Höhe von 490 Euro für die Kindergärten zu.

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab den in der nichtöffentlichen Sitzung am 13. Juni 2016 gefassten Beschluss zur Besetzung der Stelle der Kindergartenleiterin in Marklustenau mit Evelyn Rieder bekannt.

Für die Sportanlage in Marklustenau wurden Reinigungs- und Nachlinierungsarbeiten  an der Belagsoberfläche in Auftrag gegeben.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde sich nach dem Stand der Breitbandversorgung gefragt. Bürgermeister Robert Fischer teilte mit, dass die Firma GeoData derzeit den Förderantrag für die Gemeinde ausarbeitet und dass noch ein Versorgungsunternehmen gefunden werden muss, das den Ausbau übernimmt.

Weiter wurde nach dem Stand des Ausbaus des Radwegs Rudolfsberg – Crailsheim erkundigt. Der Vorsitzende gab bekannt, dass auf Gemarkung Crailsheim noch Teilstücke des Radwegs nicht fertig gestellt sind und dass die Fertigstellung voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr stattfindet.

Nach der Verwendung des Planansatzes für den Parkplatz an der Schule am Kreßberg erkundigte sich ein Gemeinderat. Der Kämmerer - Otto Schwarz - antwortete, dass das Vorhaben noch nicht umgesetzt wurde, weil man eine großflächigere Lösung anstrebt.

Bürgerfragestunde

Die zahlreich erschienenen Bürger hatten Fragen zur Befangenheitsregelung von Gemeinderäten; zur Installation einer Geschwindigkeitsmessanlage in Bergbronn und inwiefern schon Gespräche mit der Gemeinde Fichtenau zum interkommunalen Gewerbegebiet stattfanden. Der Bürgermeister sagte die schriftliche Antwort zur umfangreichen Befangenheitsregelung zu. Er sicherte die Installation der gemeindeübergreifend angeschafften Messanlage in Bergbronn zu, sobald sie wieder in der Gemeinde ist und informierte die Bürger darüber, dass noch keine Gespräche zum interkommunalen Gewerbegebiet stattfanden.

Bericht über die Sitzung vom 13.06.2016 | 13.06.2016

Strukturgutachten zum Anschluss der Kläranlage Wüstenau an die Kläranlage Riegelbach

Vor ziemlich genau einem Jahr, am 15. Juni 2015, hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Weber aus Pforzheim mit der Erstellung einer Konzeption zur Ertüchtigung der Kläranlage Riegelbach beauftragt. Anlass für die Studie war der veraltete Zustand der Elektrotechnik, die seit Inbetriebnahme im Jahr 1982 nicht erneuert wurde.

Im Rahmen dieser Beurteilung wurde auch der verfahrenstechnische, maschinen­technische und bauliche Zustand erfasst und bewertet sowie Optimierungsmaßnahmen ausgearbeitet.

Das Ergebnis liegt nun vor, und obwohl das Ingenieurbüro konstatiert hat, dass sich die Kläranlage in einem guten Zustand befindet, und mit der Abwasserreinigung auch die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden, wurde festgestellt, dass bei der inzwischen 35 Jahre alten Anlage erheblicher Sanierungsbedarf besteht, um auch für die zukünftigen Anforderungen gerüstet zu sein.

Die Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 4.250 Einwohnern wurde 1982 in Betrieb genommen und reinigt seither ohne wesentliche Verfahrensänderungen die Abwässer von insgesamt 15 Ortschaften unserer Gemeinde. Bei Bedarf wurden defekte Aggregate und Anlagenteile ersetzt.

Die Studie hat ergeben, dass insbesondere im Bereich der Schaltanlagen/Steuerung und beim Betriebsgebäude Handlungsbedarf besteht. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1.320.000 €, bezogen auf einen Zeitraum von ca. 10 Jahren. Die „kurzfristig“ notwendigen Maßnahmen, die in den nächsten 5 Jahren angegangen werden sollten, belaufen sich auf rd. 750.000 € - darin enthalten ist beispielsweise die Aufstockung des Technikgebäudes und Anbringung eines Vollwärmeschutzes. Hierzu wurde aus der Mitte des Gemeinderats als Alternative die Aufstellung eines mit der kompletten Technik ausgestatteten Containers ins Spiel gebracht, wie es sie auch für Biogasanlagen gibt. Solche Detailfragen sind momentan allerdings noch nicht zu klären, zunächst muss eine grundlegende Entscheidung über die die zukünftige Entwicklung der Abwasserbeseitigung und –reinigung in Kreßberg getroffen werden.

Da es sich fast ausschließlich um Sanierungsmaßnahmen handelt, ist wenn überhaupt, nur mit einer geringen Förderung durch das Land zu rechnen. Vom Land ist angedacht, nur noch den Bau von zentralen Anlagen bzw. deren Erweiterung mit Zuweisungen zu fördern. Hinzu kommt, dass an kleinere Kläranlagen in Zukunft wesentlich größere Anforderungen gestellt werden, was die Reinigungsleistung anbelangt. Betroffen wird bei uns insbesondere die Kläranlage Wüstenau sein. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Anlage in der jetzigen Form mittel- und langfristig weiterbetrieben werden kann.

Da bei größeren Anlagen bessere Reinigungsleistungen erreicht werden, als bei kleinen, wäre ein Anschluss der Kläranlage Wüstenau an die Sammelkläranlage Riegelbach die wasserwirtschaftlich bessere Lösung.

Riegelbach müsste bei einem Anschluss von Wüstenau sicherlich erweitert werden. Diese Maßnahmen und auch die Aufwendungen für den Anschluss (Druckleitung und Pumpwerk) sind voll förderfähig. Zu untersuchen ist deshalb, ob nicht auch finanziell ein Anschluss von Wüstenau unter dem Strich die günstigere Variante sein wird.

Ein Anschluss Wüstenaus nach Riegelbach hätte weitere Auswirkungen, beispielsweise könnte dann auch das neue Baugebiet Obere Schanze nach Wüstenau angeschlossen werden, und das jetzt vorgesehene teure Abwasserpumpwerk für die Ableitung über Mariäkappel nach Riegelbach könnte eingespart werden.

Um die möglichen Lösungen richtig einschätzen und alle Auswirkungen beurteilen zu können, regt der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz die Einholung eines Strukturgutachtens an, das im Wesentlichen zum Ziel hat, zu ermitteln, ob dieser Anschluss wirtschaftlich ist. Das Ingenieurbüro Weber hat diese Leistungen zu einem Preis von rd. 26.000 € angeboten. Nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft sind diese Kosten zu 50 % zuschussfähig. Allerdings muss vor einer Vergabe des Ingenieurauftrages der Förderantrag gestellt werden und die Bewilligung der Landesmittel muss erfolgt sein.

Notwendig ist außerdem eine ökologische Gewässeruntersuchung für die Kläranlage Wüstenau.

Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich der Einholung des Strukturgutachtens zu und beauftragte die Verwaltung, den Förderantrag zu stellen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften

Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften wurde 1991 erlassen. Seither wurde sie, mit Ausnahme der Euro-Umstellung, nicht geändert. Die letzten Jahre waren auch keine Asylbewerber und nur sehr wenige Obdachlose unterzubringen. In der Satzung ist ein fester Gebührensatz für die Unterbringung festgelegt. Dieser beträgt pro Person 81,80 €, alle Nebenkosten sind darin enthalten.

Nun hat die Gemeinde zwei Wohnungen angemietet, um Flüchtlinge unterzubringen. Die dort bezahlte Miete einschl. Nebenkosten ist höher. Daher sollte die Satzung insoweit angepasst werden.

Eine komplette Überarbeitung der Satzung mit Neukalkulation der Gebühren wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, hierfür fehlt momentan die Grundlage. Da in den letzten Jahren kaum Obdachlose untergebracht waren, liegen keine brauchbaren Werte zur Kalkulation kostendeckender Gebühren vor. Vorläufig soll daher nur eine Grundlage für die Erhebung von Gebühren in angemieteten Objekten geschaffen werden.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung zu und beschloss, einen Absatz zur Gebühr in angemieteten Wohnungen einzufügen. Die Gebühr in diesen Wohnungen richtet sich dann nach der von der Gemeinde zu bezahlenden Miete plus Nebenkosten.

Baurechtsangelegenheiten

a.) Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flst. 1019 in Waldtann

Am östlichen Ortsrand von Waldtann ist ein Wohnhausneubau geplant, zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet Gried, südlich des Feldweges Richtung Tempelhof. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Allerdings wäre in diesem Bereich nach Ansicht des Baurechtsamtes der Erlass einer „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung“ möglich. Durch eine solche Satzung könnte der Bereich dem Innenbereich zugeordnet werden. Da eine solche Satzung nicht nur für ein Bauvorhaben aufgestellt werden soll, schlägt Bürgermeister Robert Fischer vor, Herrn Fuhrmann mit der Erstellung eines Vorentwurfs zu beauftragen, in dem der mögliche Bereich abgegrenzt wird. Der Gemeinderat stimmte dem zu. Ein Aufstellungsbeschluss hierzu wurde allerdings noch nicht gefasst.

b.) Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. 1573 in Gaisbühl

Die Bauwilligen haben bereits für verschiedene Standorte in Gaisbühl Bauvoranfragen gestellt, die jedoch jeweils wegen der Lage im Außenbereich vom Baurechtsamt abgelehnt wurden. Nun wurde eine Fläche gefunden, auf der das Gebäude nach Auffassung des Landratsamts genehmigungsfähig wäre. Die Fläche befindet sich am südlichen Ortsende. Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu dem Vorhaben an dieser Stelle einstimmig.

c.) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stegenhof zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. 2735/20

Bei dem Befreiungsantrag geht es um eine Abweichung von der vorgeschriebenen Dachfarbe; laut Bebauungsplan ist rote bis rotbraune Dacheindeckung vorgesehen. Für das Bauvorhaben wurden bereits zwei Befreiungen erteilt (bezüglich Dachneigung und Überschreitung des Baufensters), jedoch enthielt die Baugenehmigung die Neben­bestimmung, dass das Dach in Rot bis Rotbraun auszuführen ist. Das Haus wurde dann aber doch mit anthrazitfarbenen Dachplatten erstellt, und im Nachhinein wurde der Befreiungsantrag gestellt.

Nachdem auch schon früher Anfragen anderer Bauherren aus dem Baugebiet Stegenhof abgelehnt wurden, die ebenfalls schwarze oder anthrazitfarbene Dächer bevorzugt hätten, und das Baugebiet komplett mit Gebäuden in roter Dachfarbe bebaut ist, befürwortete der Vorsitzende diesen Antrag nicht. Zwar gingen die Meinungen im Gemeinderat auseinander, weil in anderen Bebauungsplänen großzügigere Regelungen enthalten sind, und es bei späteren Dachumdeckungen ja auch für die anderen Bauherren noch möglich wäre, von einer großzügigeren Praxis zu profitieren, jedoch wurde schließlich mehrheitlich beschlossen, dem Befreiungsantrag nicht zuzustimmen.

Besetzung des Stiftungsrates für die „Bürgerstiftung Kreßberg“

Im November 2015 hat der Gemeinderat die Gründung einer kommunalen Bürgerstiftung beschlossen. Für die Bürgerstiftung Kreßberg ist nun ein Stiftungsrat zu benennen. Er besteht laut Stiftungssatzung aus bis zu 5 stimmberechtigten Personen. Ständiges Mitglied des Stiftungsrates ist der/die jeweilige amtierende Bürgermeister(in) der Gemeinde, die Benennung der weiteren Mitglieder des Stiftungsrats erfolgt auf Vorschlag des Gemeinderates.

Der Gemeinderat wählte als Mitglieder des Stiftungsrates:

-       Günther Fach

-       Jürgen Rupprecht

-       Ulrich Bayer

-       Martin Dietz

Bestellung der Vertreter für die Ausarbeitung einer Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau zur Realisierung eines Gewerbegebietes

Nachdem in der Sitzung am 02. Mai 2016 die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau zur Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebiets grundsätzlich beschlossen worden war, wählte der Gemeinderat nun die Vertreter der Gemeinde Kreßberg für die Verhandlungskommission, die die Regelungen der Zusammenarbeit der beiden Gemeinden ausarbeiten soll. Dies sind

-       Milena Schneider

-       Steffen Müller

-       Hartmut Krieger

-       Alexander Utz

Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Der Vorsitzende gab die in der nichtöffentlichen Sitzung am 02. Mai 2016 gefassten Beschlüsse bekannt. Dies war zum einen die Ablehnung des Ankaufs des BAG-Gebäudes in Haselhof, zum anderen die Zustimmung zum Erwerb des Gebäudes Bräugasse 6 in Marktlustenau. Weiter gab er bekannt, dass der Gemeinderat über die Umsetzung des Tarifvertrags für die Erzieherinnen beschlossen hat.

Sonstiges und Bekanntgaben

Hauptamtsleiterin Birgit Macho informierte den Gemeinderat kurz über die bisher in Kreßberg aufgenommen Flüchtlinge und über die Gründung eines „Freundeskreis Asyl“. Sämtliche Flüchtlinge sind derzeit in angemieteten Wohnungen in Tempelhof und Halden untergebracht, nachdem die ursprünglich für Marktlustenau geplanten Flüchtlinge wegen eines Gebäudeschadens nicht in der Unterkunft in der Schmalzgasse bleiben konnten. Die stellvertretende Kämmerin Annemarie Mürter-Mayer berichtete über den Zustand der bisherigen Asylbewerberunterkunft Schmalzgasse 5, die derzeit nicht mehr bewohnbar ist. Über der Küche sind einige Deckenbalken nicht mehr tragfähig, was entdeckt wurde, nachdem der Putz dort heruntergebrochen ist, und da der Zustand des Gebäudes auch sonst nicht gut ist, lohnt eine Reparatur nach Ansicht aller zugezogenen Fachleute – Architekt, Statiker und Vorsitzender des Gutachterausschusses - nicht mehr.

Bürgermeister Robert Fischer wies auf die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Reinhold Kett am 16. Juni hin und lud alle Anwesenden hierzu ein.

Außerdem gab er bekannt, dass mittlerweile der Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Aufhebung der Werkrealschule eingegangen ist. Spätestens, wenn die derzeit aufgenommenen Schüler die Schule abgeschlossen haben (Ende des Schuljahres 2019/20) verliert die Schule die Bezeichnung „Werkrealschule“. Ein Widerspruch gegen diese Entscheidung ist aussichtslos, daher wurde diese so akzeptiert.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde wegen der schon länger angestrebten Urnenmauern angefragt.

Ein Gemeinderat hatte einen Änderungswunsch zum Protokoll der letzten Sitzung, und eine Frage zum interkommunalen Gewerbegebiet.

Die neu gerichtete Ruhstraße und die Spülbohrung beim Freibad Bergertshofen, die bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, waren ebenfalls Themen. Auch wurde angeregt, den Gemeinderäten das Protokoll in Zukunft zuzuschicken, damit es nicht während der Sitzung gelesen werden muss.

Die weitere bauliche Entwicklung in Waldtann und das Thema Wohnen im Alter kamen ebenfalls zur Sprache.

Bürgerfragestunde

Die zahlreich erschienenen Bürger hatten Fragen zur Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen durch den Bauhof, zur evtl. Erweiterung der Kläranlage Riegelbach, zum schlechten Zustand der Ortsdurchfahrt in Bergbronn, die allerdings als Landesstraße in den Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei fällt, zur Gemeindeverbindungsstraße nach Vehlenberg, und zu den Chancen, die Schule am Kreßberg evtl. doch noch als Gemeinschaftsschule genehmigt zu bekommen.

Bericht über die Sitzung vom 02.05.2016 | 02.05.2016

Wie schon in der April-Sitzung, waren auch bei der Sitzung am 02. Mai wieder zahlreiche Bürger aus Bergbronn anwesend, die die Gemeinderäte vor der Halle mit Plakaten empfingen. Insgesamt verfolgten etwa 80 Zuhörer die Sitzung.

Vorstellung der Planung und Vergabe der Außengestaltung am Kinderhaus Haselhof

Architekt Weinrich, der mit dem Umbau der Kinderkrippe und des Kindergartens Haselhof beauftragt ist, erläuterte die geplante Umgestaltung des Außenbereichs.

Nachdem die Kinderkrippe auf 20 Plätze erweitert wird, muss auch der Außenspielbereich für die Kleinkinder vergrößert werden. Dadurch verkleinert sich die Fläche des Spielplatzes für die älteren Kinder, wofür im Bereich nordöstlich des Kindergartengebäudes ein Ausgleich geschaffen wird. Die Bereiche für die Kleinkinder und für die Kindergartenkinder werden durch einen Zaun voneinander getrennt.

Der Kindergarten-Spielplatz erhält direkt am Gebäude eine größere befestigte Fläche von ca. 160 m², damit die Kinder auch ins Freie können, wenn der Rasen nass ist. Der Sandspielbereich bleibt unverändert bestehen, und die Grillstelle und eine Gartenhütte werden wieder aufgebaut. Es soll aber auch eine größere Rasenfläche frei bleiben, damit die Kinder Platz zum Toben haben.

Der Vorbereich vor dem Kindergarten- und Halleneingang wird vom Bauhof neu gepflastert, wobei auch eine Rampe für einen barrierefreien Hallenzugang geplant ist.

Die Arbeiten für den Kindergarten- und Kinderkrippenspielplatz wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Firma Eduard Grimm aus Schopfloch gab das günstigste Angebot ab und wurde mit den Arbeiten beauftragt.

Situation der Werkrealschule Kreßberg

Nachdem in der Werkrealschule am Kreßberg seit drei Jahren die Mindestschülerzahl von 16 Schülern in der Eingangsklasse (Klasse 5) nicht mehr erreicht wurde, hat das Regierungspräsidium Stuttgart verfügt, dass die Werkrealschule aufgehoben wird. Da dies bereits vorhersehbar war, wurden für das Schuljahr 2016/17 schon keine Kinder mehr für die 5. Klasse angemeldet. Durch die seit Jahren sinkenden Schülerzahlen hätten ansonsten drei oder vier Klassenstufen gemeinsam in einer Klasse von einem Lehrer unterrichtet werden müssen, was aufgrund des unterschiedlichen Stoffes kaum mehr machbar und auch pädagogisch nicht sinnvoll gewesen wäre. Die Aufhebung erfolgt „auslaufend“, d.h., die Klassen, die bereits gebildet sind, werden bis zum Abschluss fortgeführt.

Rektor Köhnlein gab den Gemeinderäten einen Überblick über die Entwicklung der Schülerzahlen der Schule am Kreßberg. 1997/98 wurde die Werkrealschule noch von 183 Kindern besucht, in die 1. Klasse wurden damals noch 63 Kinder eingeschult. Seither sanken sowohl die Kinderzahlen pro Jahrgang, als auch der Anteil der Kinder, die nach der vierten Klasse in Marktlustenau blieben. Während in den letzten Jahren die Grundschule stets 2-zügig geführt werden konnte, besteht im kommenden Schuljahr die Gefahr, dass nur noch eine erste Klasse gebildet werden kann.

Durch den Verlust der 10. Klasse vor einigen Jahren (aufgrund der Vorgabe, dass diese nur an 2-zügigen Schulen gebildet werde kann), verloren die Eltern weiteres Vertrauen in die hiesige Schule, und die Aufhebung der verbindlichen Grundschulempfehlung tat ihr Übriges. In die Klasse 5 der Schule am Kreßberg wechselten 2007 / 08 immerhin noch 24 Schüler, in den letzten Jahren waren es jeweils nur noch 4 – 6 Schüler pro Jahrgang, die in Kombiklassen unterrichtet werden.

Bürgermeister Robert Fischer bedauerte diese „Abstimmung mit den Füßen“ – seit Aufhebung der verpflichtenden Grundschulempfehlung sind sehr viele Kinder in weiterführende Schulen nach Crailsheim übergewechselt, obwohl mit allen Mitteln versucht wurde, die Attraktivität der Schule am Kreßberg zu steigern. Nachdem leider auch der Antrag auf eine Gemeinschaftsschule abgelehnt wurde, war absehbar, dass die Kreßberger Schule irgendwann nur noch Grundschule sein würde.

Da aufgrund der Schülerzahlen keine Aussicht auf Fortführung der Werkrealschule mehr besteht, wird die Gemeinde keine Schritte gegen die Schließung unternehmen.

Positiv ist allerdings, dass der Antrag auf Ganztagesgrundschule bewilligt wurde – falls 25 Kinder zur Ganztagesschule angemeldet werden, erhält die Schule die entsprechenden Lehrerstunden zugeteilt. Die Resonanz auf die angebotene „Schnupper-Ganztagesschule“ war zumindest positiv, über 70 Kinder wollten die Ganztagesschule testen.

Zusammenarbeit zur Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebiets mit der Gemeinde Fichtenau

Die Beschlüsse über die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau und über die Aufstellung eines interkommunalen Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet bei Bergbronn waren bereits in zwei Gemeinderatssitzungen vorberaten worden. Darüber hinaus hat inzwischen noch eine Veranstaltung zusammen mit den Vertretern der Interessengemeinschaft Bergbronn stattgefunden, um die gegenseitigen Argumente auszutauschen und zu versuchen, die unterschiedlichen Interessen soweit möglich in Einklang zu bringen. Daher bestand in der Sitzung kein größerer Beratungsbedarf mehr. Lediglich ein Gemeinderat brachte nochmals die Argumente vor, die aus Sicht der Anwohner gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets bei Bergbronn sprechen.

Bürgermeister Robert Fischer beantragte, dass sowohl über die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau als auch über den Aufstellungsbeschluss geheim abgestimmt wird. Angesichts des massiv und intensiv vorgetragenen Widerstands eines Teils der Bevölkerung habe für ihn der Schutz des einzelnen Gemeinderats vor Nachteilen in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht Vorrang vor dem Interesse der Öffentlichkeit am Abstimmungsverhalten der einzelnenn Gemeinderäte.

Dieser Antrag zur Geschäftsordnung wurde mehrheitlich angenommen.

Der Beschluss für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau zur Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebiets wurde mit 12 zu 6 Stimmen gefasst.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Interkommunaler Gewerbepark Bergbronn“

Die Abstimmung über den Aufstellungsbeschluss für das Gewerbegebiet südöstlich von Bergbronn fiel in geheimer Abstimmung denkbar knapp aus – bei einer Enthaltung, neun Stimmen dafür und acht Stimmen dagegen wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Kinderbetreuung:

a) Kindergartenbedarfsplan

In Kreßberg haben wir 3 2-gruppige Kindergärten. Diese 6 Gruppen bieten für rund 150 Kinder Platz, derzeit werden sie nur von 101 Kindern besucht (Haselhof 48 Kinder, Waldtann 25 Kinder, Marktlustenau 28 Kinder). Offiziell werden die Kindergärten zweigruppig geführt, wobei die Zuordnung zu den Gruppen seit Einführung der offenen Arbeit mehr und mehr in den Hintergrund tritt; bei der täglichen Kindergartenarbeit werden die Kinder kaum noch in den früher üblichen Großgruppen betreut, sondern meist zu altershomogenen Kleingruppen zusammengefasst, oder sie dürfen frei wählen in welchem „Funktionsbereich“ sie sich gerade aufhalten wollen.

Die Entwicklung der Kinderzahlen geht leider nicht nach oben. Nach den vorliegenden Geburtenzahlen ist für September 2016 mit 96 Kindern im Kindergartenalter (3 – 6) zu rechnen. Da nicht alle Kinder ab drei einen Kindergarten besuchen, sind genaue Vorhersagen aber nicht möglich. Hinzu kommt das freie „Wunsch- und Wahlrecht“ der Eltern - teilweise werden auch Kindergärten in Nachbarkommunen besucht. Andererseits haben wir jedoch auch bayrische Kinder in unseren Einrichtungen. Eine genaue Planung ist dadurch nicht möglich.

Bei Kinderzahlen wie in Waldtann (15 angemeldete Kinder ab September) wäre die Betreuung durch eine Leiterin und eine Zweitkraft möglich, theoretisch wäre somit eine erhebliche Personalreduzierung möglich. Mit dieser Besetzung könnten allerdings nur Öffnungszeiten von 30 Wochenstunden abgedeckt werden, die Eltern hätten keinerlei Wahlmöglichkeit, was mit Sicherheit zu weiteren „Abwanderungen“ führen würde. Wenn dann Einrichtungen außerhalb unserer Gemeinde besucht würden, müsste auch noch der interkommunale Kostenausgleich bezahlt werden. Daher wurde eine Reduzierung der Öffnungszeiten von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Positiv sieht es dagegen bei der Kinderkrippe aus, es liegen bereits 21 Anmeldungen vor. Die Krippe ist nach dem Umbau also schon wieder voll belegt, mehr Kinder können dort nicht aufgenommen werden. Bei weiteren Anmeldungen muss wieder dazu übergegangen werden, vermehrt 2-jährige in den Kindergärten aufzunehmen.

Auch im Kindergarten Haselhof, in dem seit neuestem auch Ganztagesbetreuung angeboten wird, gehen die Kinderzahlen nach oben, hier soll ab Sommer eine dritte Gruppe (Ganztagesgruppe) als Kleingruppe geführt werden.

Angesichts der hohen Kosten pro Kindergartenplatz wurde aus der Mitte des Gemeinderats auch eine Reduzierung von Öffnungszeiten oder Schließung von Gruppen ins Spiel gebracht, vorläufig soll aber das Angebot im vollen Umfang aufrechterhalten werden.

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2016/2017 wurde schließlich wie folgt verabschiedet:

-      Im kommenden Jahr werden die Kindergärten Marktlustenau und Waldtann wie bisher mit je 2 Gruppen geführt (je eine normale Gruppe und eine Kleingruppe, für verlängerte Öffnungszeit (VÖ) und Regelbetreuung) in Haselhof wird neben der VÖ- und Regelgruppe eine dritte Gruppe als Kleingruppe für Ganztagesbetreuung eingeführt.

-      Die Kinderkrippe Haselhof wird zweigruppig (20 Plätze für Kinder unter 3 Jahren). Eine Krippengruppe wird ganztags geführt (7:00 bis 16:30 Uhr; freitags jedoch nur noch bis 14:00), die zweite nach Bedarf je nach gebuchten Zeiten (vorauss. 6 Std. tägl.)

-      Die Gruppen werden bei Bedarf als „integrative“ Gruppen geführt (d.h. die Mitbetreuung von behinderten Kindern ist grundsätzlich möglich).

-      Die Aufnahme zweijähriger Kinder in den Kindergärten soll weiterhin möglich sein

-      Ein Bedarf für Kindergärten besonderer Ausrichtung wird nicht festgestellt.

b) Festlegung von Betreuungszeiten in den Kindergärten Marktlustenau und Waldtann

Wie schon in Haselhof, soll auch in Waldtann und Marktlustenau durch die Einführung von Buchungszeiten eine effektivere Personaleinsatzplanung möglich werden, damit auch ohne Einschränkungen bei den Öffnungszeiten zumindest geringfügige Einsparungen möglich sind. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu. Somit sind die Angebote und Preise der drei Kindergärten nun wieder vergleichbar, bis auf das Angebot der Ganztagesbetreuung (bis 45 Wochenstunden), das auf Haselhof beschränkt bleibt.

Anschluss des Waldfreibads Bergertshofen an das öffentliche Wasserversorgungsnetz

Das Waldfreibad Bergertshofen, „Aushängeschild‘“ der Gemeinde Kreßberg, wird durch einen eigenen Brunnen mit Wasser versorgt. In der letzten Saison war es durch den sehr heißen und trockenen Sommer zeitweise kritisch, genügend Frischwasser zur Verfügung zu haben. Der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz befürchtete bereits den „Supergau“: 35° C, 2000 Besucher, und kein Wasser…. Daher wurde ein Anschluss an das Wasserversorgungsnetz der Riesgruppe geprüft, und ein Ansatz von 50.000 € im Haushalt 2016 eingeplant. Inzwischen steht fest, dass ein Anschluss bei offener Bauweise alles in allem ca. 35.000 € kosten würde, bei Spülbohrung wäre es etwas teurer, allerdings wären die baulichen Eingriffe wesentlich geringer. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, nach genauerer Prüfung die wirtschaftlichere der beiden Lösungen zu wählen und die Maßnahme durchführen zu lassen.

Antrag auf Defizitausgleich der Städtischen Musikschule Dinkelsbühl

Die Stadt Dinkelsbühl, deren Musikschule auch von wenigen Schülern aus Kreßberg besucht wird, hat die Nachbargemeinden um Beteiligung am Defizit gebeten. Der Gemeinderat lehnte eine Bezuschussung jedoch ab, nachdem beispielsweise an die Musikschule Crailsheim auch kein Defizitausgleich geleistet wird.

Pflege der Streuobstwiese am westlichen Ortsrand Waldtann

Die Gemeinde wurde in ein Programm des Landes Baden-Württemberg zur Förderung des Obstbaumschnitts aufgenommen. Nun wurden Angebote für die Pflege der Streuobstwiese am westlichen Ortsende von Waldtann (unterhalb des Friedhofs) eingeholt. Die Pflegemaßnahme an den 85 Bäumen und Neupflanzung von 25 Bäumen wurde an die Firma Gartenbau Stang, Tempelhof, vergeben.

Annahme von Spenden

Die Gemeinde (für Naturschutzzwecke) bzw. ihre Einrichtungen (Schule und Kindergärten) haben in den letzten Wochen mehrere Spenden erhalten, die erst nach Genehmigung durch den Gemeinderat angenommen werden dürfen.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

Sonstiges

Der Vorsitzende gab den Haushaltserlass der Kommunalaufsichtsbehörde bekannt. Zum Haushalt 2016 gab es keine Beanstandungen, die übersichtliche Gestaltung des Haushalts und die erkennbare Haushaltskonsolidierung wurden ausdrücklich gelobt. Der Vorsitzende sprach dem Fachbeamten seinen Dank für seine gute Arbeit aus.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde berichtet, dass es in der Halle Haselhof bei Vermietungen wiederholt zu Verschmutzungen und Beschädigungen von Turngeräten durch die privaten Nutzer gekommen sei. Es wird geprüft, ob eine Trennung von Stuhllager und Geräteraum kurzfristig machbar ist.

Hauptamtsleiterin Birgit Macho gab bekannt, dass der Gemeinde Kreßberg in den nächsten Tagen mehrere Flüchtlingsfamilien zugewiesen werden.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden die heftigen und teils auch unsachlichen Reaktionen der Bürger, wenn sie durch eine Entscheidung direkt betroffen sind, und die andererseits bedauerlicherweise vorherrschende Gleichgültigkeit zu wichtigen Themen, die die Allgemeinheit betreffen, angesprochen.

Bürgerfragestunde

Die Fragen der Bürger betrafen das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte zum Thema interkommunales Gewerbegebiet.

Bericht über die Sitzung vom 13.04.2016 | 13.04.2016

Bei der Sitzung am 13.04.2016, in der es hauptsächlich um die Frage der Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebiets bei Bergbronn ging, waren etwa 140 Zuhörer anwesend. Empfangen wurden die Gemeinderäte vor der Halle Waldtann von zahlreichen Bergbronner Bürgern mit Spruchbändern und Plakaten, die sich gegen die Gewerbegebietsausweisung richteten.

Informationen über die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Ausweisung von Gewerbegebieten in der Gemeinde Kreßberg

In der Gemeinderatssitzung waren Direktor Klaus Mandel vom Regionalverband Heilbronn-Franken, Hubert Wiedemann, Landratsamt Schwäbisch Hall (Bau- und Umweltamt), Jens Fuhrmann (Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall) und die Bürgermeisterin der Gemeinde Fichtenau, Anja Wagemann anwesend.

Zunächst ging Bürgermeister Robert Fischer auf die Chronologie der Entwicklung des Gewerbegebiets in Bergbronn ein: 1976 wurde für zwei ortsansässige Unternehmen das ursprüngliche Gewerbegebiet Rötäcker ausgewiesen. Nachdem 1998 ein Betrieb aus Marktlustenau, der sich vergrößern wollte, abgewandert ist, da ihm nicht rechtzeitig eine geeignete Fläche angeboten werden konnte, wurde noch im selben Jahr ein Auf­stellungsbeschluss für die Erweiterung des Gewerbegebiets Rötäcker in der heutigen Ausdehnung gefasst. Aus dieser Zeit stammt auch ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, dass Marktlustenau und Bergbronn die Schwerpunkte der künftigen gewerblichen Entwicklung in Kreßberg sein sollen. Allerdings wurden seither auch in verschiedenen Ortsteilen kleinere Gebiete für Betriebserweiterungen ausgewiesen.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass bei auswärtigen Betrieben nur Interesse für den Standort Bergbronn besteht, alle anderen Gewerbeflächen in Kreßberg sind für ansiedlungswillige Firmen wegen der schlechteren Verkehrsanbindung nicht interessant.

Durch eine Rechtsverordnung wurden 2013 die Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von Wohn- und Gewerbegebieten eingeschränkt, weshalb seither für Kreßberg als Kleinzentrum ohne anerkannten Flächenbedarf für Gewerbeentwicklung kaum zu erwar­ten war, jemals noch eine Genehmigung für ein größeres Gewerbegebiet zu erhalten. Allerdings kam bei einem Zusammentreffen mit Klaus Mandel vom Regionalverband, den Vertretern des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde für die Bauleitplanung und dem Naturschutzbeauftragten im letzten Herbst zur Sprache, dass die Ausweisung eines gemeinsamen Gewerbegebiets mit der Nachbargemeinde Fichtenau evtl. eine Chance sein könnte, da interkommunale Zusammenarbeit gefördert wird, und Fichtenau bereits als Schwerpunktgemeinde für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgewiesen ist.

 
 Klaus Mandel ging auf die von ihm vertretene Region Heilbronn-Franken ein, die die größte des Landes Baden-Württemberg ist. Es ist die Region mit dem größten Anteil „ländlicher Raum“ – aber auch die Region mit dem höchsten Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen seit 2005 (mit Kreßberg und weiteren 8 Gemeinden als „Ausreißer“; hier gingen die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zurück). Neben dem Verdichtungsraum um Heilbronn und den Mittelzentren Schwäbisch Hall und Crailsheim sind 80 % unserer Region ländlicher Raum, weshalb in dieser Region das besondere Augenmerk darauf liegen müsse, der „Re-Urbanisierung“ (Landflucht) entgegenzuwirken – und dafür seien unter anderem hochwertige Arbeitsplätze ohne lange Anfahrt Voraussetzung. Schließlich seien - neben Natur und Landschaft - auch Wohlstand und hochwertige Arbeitsplätze ein wichtiges Kriterium von Lebensqualität.

Wie Klaus Mandel vom Regionalverband Heilbronn-Franken erklärte, wird derzeit eine Änderung des Regionalplans vorbereitet, wobei auch für Gemeinden, die bisher keine Schwerpunktgemeinden für gewerbliche Entwicklung sind, die Chance besteht, als solche aufgenommen zu werden. Für Kreßberg bestünde also zum jetzigen Zeitpunkt eine gute Möglichkeit, als Schwerpunktgemeinde im Regionalplan aufgenommen zu werden. Wenn die Regionalplanänderung erst einmal abgeschlossen ist, wäre hierfür wieder ein lang-wieriges Verfahren erforderlich, falls es überhaupt noch möglich wäre. Die Festlegungen im Regionalplan sind wichtig, weil nur Gemeinden, die im Regionalplan für gewerbliche Entwicklung vorgesehen sind, überhaupt die Möglichkeit haben, Gewerbegebiete mit Vorratsflächen auszuweisen. Der Regionalplan ist den Flächennutzungsplänen der Gemeinden und Gemeindeverbänden übergeordnet, und die konkreten Bebauungspläne müssen wiederum aus den Flächennutzungsplänen entwickelt werden.

Das Gewerbegebiet Neustädtlein der Gemeinde Fichtenau, das direkt an der A 7 liegt, ist voll bebaut. Drei daran anschließende Flächen wurden von der Gemeinde Fichtenau intensiv auf ihre Eignung für eine Erweiterung geprüft, zwei der Flächen scheiden aber aus Naturschutzgründen aus (angrenzendes FFH-Gebiet), und die dritte Fläche ist wegen des daran angrenzenden Waldes zu klein. Auf das Gewächshaus in Waldeck angesprochen, wo Waldabholzung kein Problem war, verwies Hubert Wiedemann darauf, dass die Waldgesetze Ländersache sind, und in Bayern andere Regeln gelten.

Sowohl für Kreßberg als auch für Fichtenau sei die interkommunale Zusammenarbeit eine große Chance und ein Angebot für die gewerbliche Flächenentwicklung, so Klaus Mandel. Die Ausgestaltung des Gebiets – wenn es denn kommt – sei bei der vorgesehenen Größe von knapp 10 ha so möglich, dass zum Ort hin nur störungsarme Betriebe, und in weiterer Entfernung störendere Gewerbebetriebe angesiedelt werden können. Auch durch Eingrünung, Lärmschutzmaßnahmen, oder etwa die Höhenstaffelung der Gebäude könne vermieden werden, dass das Gebiet eine erdrückende Wirkung auf die Ortschaft Bergbronn entfalte. Dass es Beeinträchtigungen gibt, könne nicht von der Hand gewiesen werden, Konflikte und Störungen könnten aber durch entsprechende Gestaltung des Bebauungsplans im erträglichen Rahmen gehalten werden. Wirtschaftswachstum bedinge nun einmal Flächenverbrauch, und eine Gewerbefläche in der freien Landschaft, fernab einer Ortschaft, genehmigt zu bekommen, sei nahezu ausgeschlossen – und auch unter dem Gesichtspunkt Zersiedelung der Landschaft nicht wünschenswert. Eine „organische“, ressourcenschonende Weiterentwicklung von Siedlungsstrukturen ist erwünscht. Auch Jens Fuhrmann wies auf ein kürzlich erlassenes OLG-Urteil hin, in dem ein Gewerbegebiet in der freien Landschaft nicht zugelassen wurde. Hubert Wiedemann (Bau- und Umweltamt) bestätigte die Ausführungen von Klaus Mandel und erklärte, dass aus Sicht des Landratsamtes nur ein interkommunales Gewerbegebiet eine Chance für beide Gemeinden wäre.

Jens Fuhrmann ging auf verschiedene Alternativ-Flächen ein, bei denen aber aus verschiedenen Gründen – Verkehrsanbindung, Hauptwindrichtung, Zersiedelung der Landschaft – ein Bebauungsplan nicht sinnvoll bzw. genehmigungsfähig wäre.

Bürgermeisterin Wagemann befürwortete ebenfalls das gemeinsame Gewerbegebiet, betonte aber, dass Fichtenau Kreßberg nichts aufzwingen wolle, und dass sie – egal, wie die Entscheidung in Kreßberg nun ausfalle – auf ein weiterhin gutes Miteinander der beiden Gemeinden hoffe. Sie dementierte auch das Gerücht, dass die nun angestrebte Gewerbegebietsausweisung für einen bestimmten Betrieb aus Fichtenau geplant werde.

Für den Regionalverband kommt Kreßberg-Bergbronn aufgrund der Nähe zur Autobahn und wegen der ortsdurchfahrtsfreien Zufahrt für eine gewerbliche Entwicklung infrage; jedoch kam aus dem Gemeinderat ein Hinweis auf das schon jetzt große Verkehrsaufkommen aus Richtung Crailsheim.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wies Hubert Wiedemann darauf hin, dass sämtliche Belange – etwa Natur- und Landschaftsschutz, aber auch die Interessen der Anwohner bezüglich Immissionen – im eigentlichen Bebauungsplanverfahren geprüft werden, und dass die Entscheidung dafür oder dagegen letztendlich nach Betrachtung aller Belange sowie der geltenden (Schutz-)gesetze gefällt werden müsse. Zu der ebenfalls angesprochenen Umgehungsstraße wies er darauf hin, dass diese Landessache sei und er zur Frage, ob und wann diese kommt, keine Auskunft geben könne.

Nach Klärung einiger weiterer Fragen aus dem Gemeinderat wurde schließlich aus der Mitte des Gemeinderats der Antrag gestellt, die Entscheidung über die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau zur Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebietes sowie die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für dieses Gewerbegebiet angesichts der weitreichenden Auswirkungen nochmals zu vertragen. Diesem Antrag wurde einstimmig (mit einer Enthaltung) zugestimmt.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortsumfahrung Bergbronn“

Für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Ortsumfahrung Bergbronn“ hat der Gemeinderat bereits bei der Haushaltsplanberatung eine Summe von 10.000 € eingeplant. Unabhängig davon, ob das Gewerbegebiet kommt oder nicht, sollte eine Planung in Auftrag gegeben werden. Der Vorsitzende machte den Vorschlag, das Kreisplanungsamt mit dem Bebauungsplanverfahren zu beauftragen, für die eigentliche Trassenführung aber noch einen auf Straßenbau spezialisierten Fachmann hinzuzuziehen.

Bürgermeister Robert Fischer wies allerdings darauf hin, dass die Gemeinde lediglich die planerische Voraussetzung schaffen könne, die Entscheidung, ob oder wann die Umgehung gebaut wird, liegt beim Land – es könne aber die Chancen verbessern, wenn die Gemeinde bereits mit der Planung in „Vorleistung“ geht.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ortsumgehung Bergbronn wurde bei zwei Enthaltungen einstimmig gefasst.

Bericht über die Sitzung vom 29.02.2016 | 29.02.2016

Beschluss der Haushaltssatzung 2016

In der letzten Sitzung am 21. Dezember wurde der Haushalt ausführlich vorberaten und die Eckdaten festgelegt. Gegenüber dem Entwurf hat sich lediglich eine Änderung ergeben – auf Anregung aus dem Gemeinderat wurde eine Planungsrate für eine Ortsumgehung Bergbronn aufgenommen. Ansonsten entspricht der heute vorgelegte Haushaltsplan dem Entwurf.

Der Fachbeamte für das Finanzwesen, Otto Schwarz, ging nochmals kurz auf die wichtigsten Punkte ein. Das Haushaltsvolumen beträgt insgesamt 11.879.856 €, auf den Verwaltungshaushalt entfallen hiervon 9.528.554 €, und auf den Vermögenshaushalt 2.351.302 €.

Die Einnahmeseite ist durch gute Zahlen gekennzeichnet, insbesondere die Gewerbe­steuer schreibt 2016 eine Erfolgsgeschichte (rd. 1,2 Mio. €), aber auch beim Gemeinde­anteil an der Einkommensteuer (knapp 1,8 Mio. €) und bei den Gebührenhaushalten (rd. 1,3 Mio. €) geht es nach oben. Beim Kommunalen Finanzausgleich sieht es 2016 ebenfalls noch gut aus, während 2017 die Zuweisungen nach unten gehen und die von uns zu bezahlenden Umlagen stark ansteigen werden – hier macht sich dann das gute Steuer­jahr 2015 bemerkbar, das die Basis für die Berechnung des Finanzausgleichs 2017 ist.

Aufgrund der guten Einnahmesituation 2016 können erhebliche Mittel (über 1,8 Mio. €) für den Verwaltungs- und Betriebsaufwand bereitgestellt werden.

Die wichtigsten Unterhaltungsmaßnahmen sind die Sanierung von Straßen, Wegen, Gräben, wofür 225.000 € eingeplant sind. Für Kanalsanierung sind es 20.000 €, für Sanierungsmaßnahmen in den Kläranlagen 23.000 €, für das Waldfreibad sind 29.000 € angesetzt, und für die Schule ist ein Ansatz von 25.000 € eingeplant. Insgesamt stehen knapp 450.000 € für Unterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung.

Was stetig ansteigt, sind die Personalaufwendungen (diese liegen 2017 bei 2,2 Mio. €); besonders stark ist der Anstieg im Bereich Kinderbetreuung. Dafür sinken die Zinsaufwendungen von Jahr zu Jahr und liegen nun unter 50.000 €.

Bei verschiedenen Einrichtungen gibt es Fehlbeträge, die durch allgemeine Haushalts­mittel ausgeglichen werden müssen. Den höchsten Abmangel gibt es bei den Kinder­gärten, dieser steigt auf 722.000 € an, bei der Schule sind es seit Jahren um 170.000 €, und beim Freibad wird mit etwa 100.000 € an nicht gedeckten Kosten gerechnet.

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt, der „Gradmesser“ der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, ist dieses Jahr mit 557.000 € sehr gut, 2017 wird nur noch eine Zuführung von 51.000 € möglich sein, was hauptsächlich auf die oben erwähnten Wechselwirkungen des Finanzausgleichs zurückzuführen ist.

Der Vermögenshaushalt 2016 enthält zahlreiche Investitionsmaßnahmen:

Für die Erschließung des Baugebiets Obere Schanze sind 600.000 € eingeplant, für Grunderwerb 500.000 €, für den Ausbau der Straße Haselhof – Halden 440.000 €, für den Straßenendausbau in den Baugebieten in Marktlustenau, Waldtann und Haselhof 100.000 €. Zum Start des in Marktlustenau bewilligten Landessanierungsprogramms ist ein erster Betrag von 100.000 € vorgesehen, für Breitbandverkabelung 80.000 €. Gerätschaften für den Bauhof sind mit 40.000 € eingeplant, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung kann mit 120.000 € vorangetrieben werden.

Für das Waldfreibad soll ein Anschluss an das Wasserversorgungsnetz hergestellt werden (50.000 €), das Gewerbegebiet Marktlustenau braucht einen neuen Feuerlöschbehälter (65.000 €), für das Startkapital der Bürgerstiftung sind 12.500 € bereitgestellt. Anschaffungen für die Schule sind mit 15.000 € eingestellt, für die Planung einer Erweiterung der Erddeponie 5.000 €, eine Planungsrate für die Ortsumgehung Bergbronn in Höhe von 10.000 €, für Kinderrabatt beim Bauplatzkauf 15.000 € - insgesamt sind Investitionen in Höhe von 2.155.000 € im Haushalt 2016 enthalten!

Finanziert werden diese durch Landeszuweisungen (450.000 €), Bauplatzverkauf (600.000 €), Beiträge (52.000 €), die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (557.601 €), eine Kreditaufnahme in Höhe von 182.000 €, und eine Rücklagenentnahme von 510.000 €. Dies ist problemlos möglich, da die allgemeine Rücklage in den letzten Jahren auf 725.000 € angewachsen ist, und auch nach der Entnahme noch eine Rücklage von 215.000 € vorhanden ist. Der gesetzliche Mindestbetrag liegt bei 180.000 €.

Die Kreditaufnahme führt nicht zu einer höheren Verschuldung, da in derselben Höhe Tilgungen eingeplant sind. Der Schuldenstand bleibt bei 1,8 Mio. €, die pro-Kopf-Verschuldung liegt bei knapp 500 €.

Angesichts der großen Summen für Sanierungen, Modernisierung und Investitionen spricht der Fachbeamte für 2016 von einem „offensiven Haushalt ohne neue Schulden“.

Der Ausblick auf das kommende Jahr sieht schlechter aus, 2017 wird ein ungemütlicheres Jahr werden – dennoch lautet das Fazit des Fachbeamten zur Lage der Gemeinde Kreßberg „es sieht ganz gut aus“ - was Bürgermeister Robert Fischer dahingehend ergänzte, dass wenn ein solcher Spruch vom Fachbeamten käme, es schon sehr gut aussehen müsse…

An größeren Maßnahmen in den Folgejahren steht neben dem Landessanierungs­programm in Marktlustenau vor allem die Sanierung der Gemeindehalle Haselhof an.

Der Vorsitzende dankte dem Fachbeamten und wies darauf hin, dass der Haushalt 2016 der mittlerweile 40. Haushalt von Otto Schwarz für die Gemeinde Kreßberg ist, wofür er diesem ausdrücklich dankte - er ging noch kurz auf die Schwerpunkte der Haushaltsjahre in den letzten Jahrzehnten ein.

Der Gemeinderat beschloss nach einigen Rückfragen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung einstimmig.

Sanierungsmaßnahme Marktlustenau

Der Antrag auf Aufnahme der Ortschaft Marktlustenau in das Landessanierungsprogramm wurde im „2. Anlauf“ bewilligt: Marktlustenau ist mit einem Förderrahmen von 500.000 € im Landessanierungsprogramm eingeplant. Das Sanierungsgebiet steht in etwa fest, bei Bedarf sind aber noch Änderungen möglich. Die städtebauliche Sanierung ist auf einen Zeitrahmen von acht Jahren ausgelegt.

Als erster Schritt muss eine „vorbereitende Untersuchung“ durchgeführt werden, um den Sanierungsbedarf der einzelnen Gebäude festzustellen. Der Vorsitzende regte an, die STEG Stadtentwicklung GmbH, die bereits die Sanierungsmaßnahme Waldtann begleitet hat, auch für die Sanierung Marktlustenau zu engagieren. Die Zusammenarbeit in Waldtann war immer sehr gut und unkompliziert. Die vorbereitende Untersuchung wird 9.800 € kosten

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Einleitungsbeschluss für den Beginn der vorbereitenden Untersuchung und stimmte zu, die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH hiermit zu beauftragen.

Vergabe der Belagsarbeiten an den Straßen und Feldwegen im Jahr 2016

Die Gemeindestraßen und Feldwege sind streckenweise sanierungsbedürftig. Für 2016 wurden vom Ingenieurbüro Eising  acht Teilstrecken zur Sanierung ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen sehr gute Angebote ein, das günstigste kam von der Ernst Hähnlein Bau GmbH, Feuchtwangen. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe des Auftrags an die Firma Hähnlein zum Angebotspreis von 175.741 € zu.

Planung für den Endausbau des östlichen Bereichs der Straße „Im Klingenfeld“

Die Straße „Im Klingenfeld“ in Marktlustenau muss im Bereich der Firma KE Elektronik GmbH noch endausgebaut werden. Dort fehlen noch die Berandung und die Straßenbeleuchtung, außerdem soll ein Gehweg gebaut werden. Die Straße soll in diesem Bereich auf eine Breite ausgebaut werden, die ausreicht, dass am Straßenrand auch LKW parken können. Die dazu benötigten Grundstücksstreifen müssen noch von den Anliegern erworben werden. Der Gemeinderat stimmte dem Endausbau und dem notwendigen Grunderwerb einstimmig zu.

Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebiets in Bergbronn im Gewann Grabenäcker

In der Gemeinde Kreßberg wurde schon länger kein Gewerbegebiet ausgewiesen, und nach dem Landesplanungsgesetz ist dies auch kaum mehr möglich – da Kreßberg kein gewerblicher Entwicklungsschwerpunkt ist, könnten höchstens noch Erweiterungsflächen für bestehende Betriebe ausgewiesen (und genehmigt) werden. Für Fichtenau mit seiner gewerblichen Entwicklung wäre eine Neuausweisung eines Gewerbegebiets möglich, allerdings mangelt es dort an geeigneten freien Flächen. Da Fichtenau und Kreßberg als Verwaltungsgemeinschaft beim Flächennutzungsplan zusammenarbeiten, wurde vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall die Möglichkeit eines gemeinsamen, „interkommunalen“ Gewerbegebiets ins Spiel gebracht – ein solches könnte nach einer ersten Abschätzung vom Regionalverband genehmigt werden. Bei einem interkommunalen Gewerbegebiet werden die Kosten und später auch die Gewerbesteuer aufgeteilt.

Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte dieser Gedanke verfolgt werden – wenn ein Gewerbebetrieb sich für eine Fläche interessieren sollte, müsse man eine geeignete und erschlossene Fläche sofort parat haben, da dieser ansonsten anderswo fündig wird. Wenn eine weitere gewerbliche Entwicklung gewünscht wird, sollte man dies frühzeitig angehen, da die Neuausweisung eines Gewerbegebiets Jahre in Anspruch nimmt.

Der Fichtenauer Gemeinderat hat bereits seine Zustimmung zu einem solchen gemeinsamen Vorgehen gegeben.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden jedoch erhebliche Zweifel vorgebracht – sowohl an der Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbeflächen in diesem Ausmaß, als auch am Standort, da Bergbronn bereits durch das bestehende Gewerbegebiet und die stark befahrene Ortsdurchfahrt vorbelastet sei. Insbesondere wegen einer fehlenden Ortsumgehung würde der durch das Gewebegebiet zusätzlich entstehende Lärm und Verkehr die Lebensqualität nochmals stärker beeinträchtigen.

Andererseits wurde durchaus gesehen, dass eine gewerbliche Entwicklung in Kreßberg nur am Autobahnzubringer L 2218 möglich sein wird.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass – wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst ist und das Bebauungsplanverfahren läuft – alle Aspekte wie beispielsweise Abstände, Lärm, Immissionen genau geprüft werden, und alle beteiligten Bürger und Behörden ihre Einwendungen vorbringen können. Erst während des Verfahrens könnten alle Belange betrachtet und eine Abwägung auf der Grundlage der dann vorliegenden Fakten getroffen werden.

Da mehrere Gemeinderäte sich für eine Entscheidung noch nicht ausreichend informiert fühlten, und auch Alternativstandorte geprüft werden sollten, wurde schließlich sowohl die Entschei­dung über die Zusammenarbeit mit Fichtenau, als auch der Aufstellungsbeschluss vertragt. Zunächst wird eine Sitzung mit Vertretern des Kreisplanungsamts, des Regionalverbands und des Naturschutzes organisiert.

Erhöhung des Zuschusses zur Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg

Der Zuschuss der Gemeinde an die Kameradschaftskasse wurde seit Langem nicht mehr erhöht und beträgt pro aktivem Mitglied 7,50 € (ehemals 15 DM). Nachdem die Mitgliederzahl gesunken ist, wurde vonseiten des Vorsitzende vorgeschlagen, auch die Jugend- und Altersabteilung für die Berechnung des Zuschusses heranzuziehen, und den Zuschuss auf 10,- € pro Mitglied zu erhöhen.

Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

Einvernehmen zum Neubau einer Strohlagerhalle in Asbach (Grundstück Flst. 895, Gemarkung Waldtann)

In Asbach soll ein bestehender Milchviehbetrieb erweitert und eine Strohlagerhalle im Außenbereich gebaut werden. Da Belange der Gemeinde dem Vorhaben nicht entgegenstehen, und landwirtschaftliche Vorhaben im Außenbereich „privilegiert“ sind, stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu.

Sonstiges

Der Vorsitzende berichtete kurz, dass in den Kindergärten Marktlustenau und Waldtann eine Befragung der Eltern über die benötigten Öffnungszeiten durchgeführt wurde. Über die zukünftigen Öffnungszeiten und Betreuungsangebote wird in der nächsten Sitzung beschlossen. Auf Nachfrage erklärte er, dass eine Einschränkung der Öffnungszeiten nicht vorgesehen ist.

Außerdem berichtete er, dass ein neuer Totengräber für die Gemeinde tätig ist.

Bürgerfragestunde

Es waren zahlreiche Bürger aus Bergbronn in der Sitzung anwesend. Während der Bürgerfragestunde kam erneut das interkommunale Gewerbegebiet mit Fichtenau zur Sprache.

Bericht aus der Sitzung vom 21.12.2015 | 21.12.2015

Vorstellung des Plankonzepts zur Barrierefreiheit des Rathauses

Architekt Andreas Günther hat die Pläne für den Umbau des Rathauses zum barrierefreien Gebäude präzisiert. Der Umbau ist ja bereits länger im Gespräch. In der Sitzung vom Oktober war ein Entwurf vorgestellt worden, der inzwischen nochmals überarbeitet wurde, und nun auch ein Behinderten-WC beinhaltet. Wenn schon alle Stockwerke des Rathauses barrierefrei zu erreichen sind, sollte ein rollstuhlgerechtes WC – auch wenn es im Bestand nicht einfach zu verwirklichen ist – selbstverständlich dazugehören.

Der Eingangsbereich wurde nochmals umgeplant, und die vorgesehene Rampe so ausgelegt, dass 6 % Steigung nicht überschritten werden. Architekt Günther hat außerdem einen größeren Windfang vorgesehen, der nun die gesamte Rampe umschließt. Dieser wintergartenähnliche Vorbau soll zwar nicht beheizt werden, aber dennoch wird im gesamten Eingangsbereich Glättegefahr vermieden, und der Eingang wird etwas großzügiger. Momentan ist die Eingangstüre durch die direkt davor liegende Treppe nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für Kinderwagen ein schwieriges Hindernis. Der Glasvorbau soll durch die Transparenz des Materials nicht zu wuchtig wirken, die ursprüngliche Silhouette des Rathauses soll noch nachvollziehbar sein. Das Behinderten-WC ist im Untergeschoss vorgesehen und über den geplanten Aufzug zu erreichen. Für diese „Optimal-Lösung“ rechnet Architekt Günther mit Kosten von 290.000 € (brutto).

Angesichts der Kosten wurde im Gemeinderat länger darüber diskutiert, ob der Umbau in diesem Umfang notwendig ist – oder ob nicht einfach nur ein Aufzug mit Zugang direkt vom Parkplatz gebaut werden sollte. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte jedoch nicht nur ein barrierefreier, sondern auch ein diskriminierungsfreier Zugang möglich sein – durch den Haupteingang, ohne erst nach dem Behinderten-Eingang suchen oder nach dem Schlüssel für den Seiteneingang fragen zu müssen.

Er wies darauf hin, dass es besser sei, jetzt mit den realistisch geschätzten Kosten einen Ausgleichstock-Antrag zu stellen, als die Kosten möglichst „runterzurechnen“, und dann mit einem dementsprechend niedrigeren Zuschuss zu bauen, wobei die dann vermutlich entstehenden Mehrkosten voll zulasten der Gemeinde gingen. Daher sollte mit der heute vorgestellten Planung und Kostenberechnung ein Zuschussantrag gestellt werden. Aus der Mitte des Gemeinderats kam der Vorschlag, den endgültigen Baubeschluss erst nach Vorliegen des Förderbescheids zu fassen. Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise schließlich zu.

Abschluss eines Stromlieferungsvertrags für die gemeindlichen Verbrauchsstellen

Die Gemeinde hat einen Stromlieferungsvertrag mit der EnBW, der bis 31.12.2015 läuft und sich um ein Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird. Die EnBW hat der Gemeinde auf Nachfrage ein neues Angebot auf drei Jahre mit günstigeren Preisen als bisher unterbreitet. Die nun angebotenen Preise entsprechen trotz der ungünstigen Struktur in Kreßberg (72 Abnahmestellen!) dem Ergebnis der „Bündelausschreibung“ des Gemeinde­tags Baden-Württemberg. Die Kläranlage Riegelbach, die Straßenbeleuchtung, das Waldfreibad und der Kindergarten Waldtann mit der dort vorhandenen Elektroheizung sind die größten Stromverbraucher der Gemeinde. Bei einer jährlichen Abnahmemenge von insgesamt 950.000 kWh macht sich ein günstigerer Preis durchaus bemerkbar, die jährliche Einsparung beträgt etwa 9.500 €.

Der Gemeinderat stimmte zu, den Stromlieferungsvertrag mit der EnBW mit den nun angebotenen günstigeren Konditionen auf drei Jahre zu verlängern.

Vergabe der Belags- und Sanierungsarbeiten der Gemeindeverbindungs­straße Haselhof-Halden

Auf die Ausschreibung der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Haselhof-Halden gingen acht Angebote ein. Das günstigste kam von der Firma Tannhauser & Ulbricht, Fremdingen. Da das Angebot die Kostenschätzung um einiges unterschritt, wurde beschlossen, zusätzlich zum ursprünglich geplanten Sanierungsumfang die Straße auch noch stellenweise um 20 cm zu verbreitern, und zwar auf dem Abschnitt zwischen Halden und Ruhspitz. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Firma Tannhauser & Ulbricht sowie der zusätzlichen Verbreiterung zu. Ob bei dieser Maßnahme auch gleich die Verlegung von Glasfaserkabeln sinnvoll ist, wird noch geprüft.

 

Vorstellung der Eckdaten für die Haushaltsplanung 2016

Zunächst ging der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz auf das Jahr 2015 ein, das bis zum jetzigen Zeitpunkt haushaltsmäßig sehr gut gelaufen ist. Wenn nicht noch eine große Korrektur zum Jahresende kommt, wird die Gewerbesteuer wieder ein sehr gutes Ergebnis bringen und weit über dem Ansatz liegen. Aller Voraussicht nach kann der Haushalt 2015 deshalb ohne eine neue Kreditaufnahme finanziert werden. Bereits im Vorfeld war klar, dass 2015 für Kreßberg ein wegweisendes Jahr sein würde. Insofern könne zum jetzigen Zeitpunkt, auch im Hinblick auf die umfangreichen Investitionsmaßnahmen, ein positives Fazit gezogen werden.

Über die künftige wirtschaftliche Entwicklung hat sich der Sachverständigenrat (die „Fünf Weisen“) als Berater der Bundesregierung zurückhaltender geäußert, als im Gutachten zuvor. Das Budgetplus wird insbesondere durch den Flüchtlingszustrom deutlich geringer ausfallen. Die Niedrigzinspolitik der EZB birgt zudem Gefahren für die Finanzstabilität. Ein wichtiger Gradmesser ist auch das Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2015. Im Jahr 2016 soll nach diesen Zahlen das Steueraufkommen insgesamt um 5,2 Mrd. Euro unter dem Schätzergebnis vom Mai 2015 liegen. Das Minus für die Gemeinden liegt bei 1,9 Mrd. Euro. Die Orientierungsdaten im Haushaltserlass des Innenministeriums basieren auf dem Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2015. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die optimistischen Prognosen nicht ganz in dieser Höhe zutreffend sein werden. Dennoch ist der Fachbeamte zuversichtlich, was den weiteren Konjunkturverlauf und auch die Steuereinnahmen anbelangt.

Für das neue Haushaltsjahr erwartet GOAR Schwarz nochmals eine sehr gute Entwicklung: Im Gegensatz zum Jahr 2015 bringen uns die Schlüsselzuweisungen vom Land wieder mehr Geld, weil die Steuereinnahmen 2014 als Grundlage für die Bemessung doch um einiges unter dem Niveau des Jahres 2013 geblieben sind. Durch die Wechselwirkung des Finanzausgleichs profitiert die Gemeinde 2016 davon. Über 200.000 € stehen der Gemeinde Kreßberg dadurch mehr zur Verfügung.

Auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer können wir zulegen, ebenso bei den Gebühren durch die im Laufe des Jahres 2015 vorgenommenen Erhöhungen.

Eine mehr als positive Geschichte schreibt die Gewerbesteuer. 2014 wurde die Millionengrenze überschritten und auch 2015 können wir mit Einnahmen rechnen, die weit über dem Planansatz von 800.000 € liegen werden. Nach dem aktuellen Stand sind die für 2016 eingeschätzten 1.200.000 € durchaus realistisch.

Die Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr summieren sich auf rd. 800.000 €!

Wir können es uns deshalb 2016 erlauben, wieder mehr Geld für Sanierungs- und Unterhaltungsaufgaben auszugeben. 448.000 € ist für unsere Verhältnisse eine stolzer Betrag, mit dem wir notwendige Instandsetzungen in Angriff nehmen können. Beispielsweise sind Sanierungsarbeiten am Rathaus, in der Schule, bei den Kläranlagen, am Freibad und beim Sportplatz Marktlustenau eingeplant.

Der gesamte Verwaltungs- und Betriebsaufwand wurde mit 1.840.000 € angesetzt. Im Vorjahr lagen die Planzahlen hierfür bei 1.499.300 €. Erfreulich ist auf der Ausgabenseite im Verwaltungshaushalt zudem, dass die verminderte Steuerkraftsumme für etwas niedri­gere Umlagen an das Land und den Landkreis sorgt. Auch die zu bezahlenden Zinsen sinken weiter. Dagegen steigen die Personalaufwendungen um fast 200.000 € auf 2.195.924 € an. Allein die Erhöhung bei den Kindergärten schlägt mit über 120.000 € zu Buche.

An den Vermögenshaushalt kann ein Betrag in Höhe von 557.601 € zugeführt werden. Nach Abzug der Kredittilgungen von 183.000 € können wir Eigenmittel in Höhe von rd. 375.000 € als sog. Nettoinvestitionsrate für die vorgesehenen Investitionsvorhaben zur Verfügung stellen. Dieser Betrag kann sich im Vergleich zu den 84.000 € vom Vorjahr durchaus sehen lassen.

Schwerpunkt im investiven Bereich ist die Erschließung des Baugebiets „Obere Schanze“ in Mariäkappel. Für den Grunderwerb und einen ersten Abschnitt der Bauarbeiten sind insgesamt 1.100.000 € in den Haushalt 2016 eingestellt. Ein weiteres großes Vorhaben ist die Belagssanierung an der Gemeindeverbindungsstraße von Haselhof über den Ruh­spitz nach Halden. Die Bauarbeiten sollen noch im Dezember des Jahres 2015 vergeben werden, nachdem wir vom Ausgleichstock eine Investitionshilfe in Höhe von 300.000 € bewilligt bekommen haben. Daneben sind noch für eine Reihe von anderen Maßnahmen im Vermögenshaushalt Mittel eingestellt – etwa für den weiteren Ausbau der Straßen­beleuchtung und Umrüstung auf LED-Lampen, den Straßenendausbau in den Baugebie­ten in Marktlustenau, Waldtann und Haselhof, die Breitbanderschließung, Beschaffungen für den Bauhof, einen Anschluss des Waldfreibads an des Wasserversorgungsnetz als Vorsorge für den Fall, dass die Brunnenschüttung einmal nicht mehr ausreichen sollte, sowie weitere kleinere Investitionen.

Insgesamt beläuft sich die voraussichtliche Investitionssumme auf 2.157.500 €.

Alles in Allem lässt sich die Planung für das kommende Jahr mit den Worten zusammenfassen: „Wir gehen mit unserem Haushalt 2016 in die Offensive“.

Der Bund und das Land haben ja die Devise ausgegeben, keine Neuverschuldung ab dem Jahr 2015. Der Fachbeamte appellierte, dass dies auch für Kreßberg Vorgabe und Verpflichtung sein müsse. Hier komme der Gemeinde entgegen, dass der Allgemeinen Rücklage 500.000 € entnommen werden können. Weitere Einnahmen im Vermögens­haushalt sind neben der Zuweisung vom Verwaltungshaushalt noch Landeszuweisungen, der Bauplatzverkauf in Mariäkappel, und Beiträge. Zur Finanzierung ist auch eine Kreditaufnahme von 182.000 € erforderlich. Darlehen und Tilgungen halten sich jedoch die Waage. Der Schuldenstand wird Ende 2016 voraussichtlich bei 1.832.890 € liegen und damit deutlich unter der 2.000.000 Euro-Grenze bleiben. Pro Kopf der Bevölkerung wären das dann 471 €. Damit sind wir im Vergleich mit den anderen Altkreisgemeinden weiterhin ganz gut platziert.

Für die Folgejahre sieht es weniger rosig aus, aufgrund der guten Steuereinnahmen 2015 werden dann die Schlüsselzuweisungen zurückgehen, während die zu bezahlenden Umlagen ansteigen. 2017 wird der Haushalt nicht ohne Rücklagenentnahmen zu schaffen sein, allzu viel Euphorie ist daher nicht angebracht.

Nach einigen Rückfragen und Anregungen nahm der Gemeinderat die vorgetragenen Eckdaten zustimmend zur Kenntnis, der Haushaltsplan für 2016 soll auf dieser Basis aufgestellt werden.

Einführung der Ganztagsbetreuung im Kinderhaus Haselhof und Gebührenfestsetzung

Nach dem Umbau des Kinderhauses in Haselhof und Erweiterung um eine Krippengruppe soll im Kindergarten Ganztagsbetreuung eingeführt werden.

Es wird dann möglich sein, bis zu 45 Stunden wöchentliche Betreuungszeit zu buchen. Als Öffnungszeiten wurden vorgeschlagen Mo – Do 7:00 bis 16:30 Uhr, Fr. 7:00 bis 14:00 Uhr (bisher war in der Krippe auch der Freitag bis 16:30 offen).

Sowohl für den Kindergarten als auch für die Kinderkrippe sollen verschiedene Betreuungsmodelle buchbar sein – um allerdings den Personaleinsatz effektiver planen zu können, muss nun im Voraus festgelegt werden, zu welchen Zeiten die Kinder die Einrichtung besuchen. Für den Kindergarten sollen buchbar sein:

-       Regelbesuch:
Der Elternbeitrag für die Regelbetreuung (96,- €) wird berechnet, wenn der Kindergarten 5 x 4,5 Std vormittags + 3 x von 13:30-16:00 Uhr, mit 3 festgelegten Nachmittagen, besucht wird – Betreuungszeit 30 Stunden wöchentlich

-       Flexible Zeiten oder „verlängerte Öffnungszeit“ bis 35 Wochenstunden
Regelbeitrag + 20 % (à 115 €) wird fällig für flexible Betreuung (z.B. 9:00 bis 15:00 Uhr oder Wechsel VÖ / RG) – also 30 Stunden pro Woche zu frei wählbaren Zeiten - allerdings sind diese Zeiten im Voraus zu „buchen“.

ODER 5 x 7 Stunden zwischen 7:00 und 14:00 Uhr (35 Stunden wöchentl. Betreuungszeit, aber kein Nachmittag)

-       Ganztagsbetreuung imKindergarten – bis 45 Stunden / Woche – Gebühr: 144 €.

Für die Kinderkrippe sollen folgende Betreuungsmodelle angeboten werden:

-       bis 25 Std wöchentlich, Elternbeitrag 185 €,

-       25 – 35 Stunden wöchentlich, Elternbeitrag 260 €,

-       35 – 45 Stunden wöchentlich, Elternbeitrag 334 €.

Die Geschwisterregelung soll belassen werden, wie bisher – wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung besuchen, gibt es einen Preisnachlass.

Der Gemeinderat stimmte der Einführung dieser Betreuungsmodelle und Gebühren für die Einrichtung in Haselhof einstimmig zu.

Neubestellung des Gutachterausschusses für die Amtsperiode 2016 – 2020

Die Amtszeit der Gutachter für die Feststellung von Grundstückswerten endet am 31. Januar, daher muss der Gutachterausschuss für die Amtsperiode ab 1.2.2016 neu bestellt werden. Die meisten der bisherigen Gutachter sind bereit, dieses Amt auch weiterhin auszuüben.

Der Gemeinderat wählte für die kommende Amtsperiode den Gutachterausschuss in folgender Zusammensetzung:

Vorsitzender:            Heinz Lechner, Mariäkappel

stv. Vorsitzender:     Mathias Stribik, Marktlustenau

Gutachter:                Otto Ohr, Gaisbühl

                                 Karl Eißen, Marktlustenau

                                 Ralf Hofmann, Marktlustenau

Gutachter für die Ermittlung von Bodenrichtwerten:

                                 Bernd Krug, Finanzamt Crailsheim

Stellvertreter            Albrecht Gschwind, Finanzamt Crailsheim

Antrag der Sportfreunde Leukershausen-Mariäkappel auf Zuschuss zur Beschaffung von Geräten für das Mädchenturnen

Die Sportfreunde Leukershausen-Mariäkappel haben für das Mädchenturnen zwei Turngeräte angeschafft. Der Gemeinderat stimmte zu, den Sportfreunden für diese Beschaffungen einen Zuschuss von 1.500 € zu gewähren.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmte zu, dass Spenden der VR-Bank Dinkelsbühl und vom „Round Table 140, Crailsheim“ an die Kindergärten vereinnahmt werden dürfen.

Sonstiges

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Gemeinderat in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung Frau Annemarie Mürter-Meyer aus Crailsheim eingestellt hat: zunächst als Stellvertreterin des Fachbeamten für das Finanzwesen, nach dessen Eintritt in den Ruhestand als seine Nachfolgerin.

Weiter gab er bekannt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schwäbisch Hall zwischenzeitlich bestätigt hat, dass die Haushaltsprüfung für die Jahre 2010 bis 2013 vollständig abgeschlossen wurde, und alle Anstände erledigt wurden.

Jahresrückblick:

Zum Abschluss der letzten Sitzung des Jahres blickte der stellvertretende Bürgermeister Ulrich Bayer kurz auf die Ereignisse und Entscheidungen des vergangenen Jahres zurück und rief die wichtigsten Punkte nochmals in Erinnerung – die Gemeinde wurde mit den gefassten Beschlüssen wiederum ein gutes Stück nach vorne gebracht. Dass die Weichen immer wieder richtig gestellt wurden, zeige auch der Vergleich mit anderen Gemeinden. Er sprach den Bediensteten und Beschäftigten im Rathaus und in allen Einrichtungen der Gemeinde im Namen des Gemeinderats seinen Dank für die gute geleistete Arbeit aus. Auch Bürgermeister Robert Fischer dankte seinen Stellvertretern und den Gemeinderäten für die konstruktive und gute Zusammenarbeit – es werde zwar manchmal kontrovers, aber immer fair diskutiert, und am Ende kommen immer gute Entscheidungen zustande, die in der Regel von Allen mitgetragen werden könnten. Die Finanzsituation zeige, dass die der Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel stets sinnvoll eingesetzt würden.

Bericht aus der Sitzung vom 16.11.2015 | 16.11.2015

Gründung einer Kommunalen Bürgerstiftung als Stiftergemeinschaft

Verschiedene Gemeinden haben bereits kommunale Bürgerstiftungen für gemeinnützige Zwecke eingerichtet. Von Seiten der Sparkasse Schwäbisch Hall gibt es derzeit ein Angebot an die Gemeinden des Landkreises Schwäbisch Hall, diese bei Einrichtung einer solchen Stiftung im Rahmen einer Stiftergemeinschaft sowohl organisatorisch als auch finanziell zu unterstützen: Die Sparkasse bietet den Gemeinden an, die Hälfte des Mindeststiftungsvermögens – 12.500 € - bei der Neugründung einer kommunalen Bürger­stiftungen beizusteuern. Die Verwaltung des Stiftungskapitals übernimmt die Sparkasse, während über die Verwendung der Mittel der örtliche Stiftungsrat beschließt.

Hans-Joachim Kober von der Sparkasse Schwäbisch Hall war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Beweggründe für dieses Angebot und die Vorgehensweise bei Einrichtung einer solchen Stiftung.

Die Zahl der Menschen, die keine Nachkommen haben und möchten, dass mit ihrem Vermögen nach ihrem Ableben etwas sinnvolles geschieht, nimmt zu. Oft besteht die Bereitschaft, das Vermögen an eine Stiftung zu vermachen. Eine kommunale Bürgerstiftung bietet eine gute Möglichkeit für Menschen, die nicht gleich eine eigene Stiftung gründen möchten. Sie können ihr Vermögen oder einen Teil davon als „Zustiftung“ (diese erhöht das Stiftungskapital) oder als Spende – die direkt für den Stiftungszweck eingesetzt wird – zur Verfügung stellen, und so das Vermögen einem guten Zweck in ihrer Heimat zugutekommen lassen.

Der Vorteil einer Stiftung – sofern ein ausreichender Kapitalsockel erreicht wird, dessen Erträge für gemeinnützige Aufgaben aufgewendet werden – ist, dass die Unterstützung dauerhaft gewährleistet ist. Eine Stiftung ist grundsätzlich auf Unendlichkeit ausgelegt. Somit handelt es sich nach den Worten von Hans-Joachim Kober um einen auf Dauer angelegten Finanzierungsweg, der bürgerschaftlichem Engagement neue Handlungsspielräume erschließt. Bürger, die sich engagieren möchten – finanziell oder persönlich durch Mitwirkung im Stiftungsrat – können Verantwortung übernehmen.

Da das Stiftungskapital zu Beginn nicht allzu hoch ist, würde sich die Sparkasse über das Startkapital hinaus noch drei Jahre lang mit Spenden von je 2000 € beteiligen, damit von Anfang an eine spürbare Unterstützung von gemeinnütziger Arbeit möglich ist.

Nach einigen Jahren sollte das Stiftungsvermögen durch Zustiftungen oder Spenden soweit angewachsen sein, dass genügend hohe Erträge für eine sinnvolle Arbeit des Stiftungsrates fließen.

Sollte die Stiftung nicht „ins Laufen“ kommen, so könnte sie auch wieder aufgelöst werden. Dann, so führt Herr Kober aus, müsste der von der Gemeinde eingebrachte Anteil des Stiftungskapitals für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden, der Anteil der Sparkasse würde in diesem Fall an die Stiftergemeinschaft fallen.

Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Aussprache zu, dieses bis 31.12.2015 befristete Angebot der Sparkasse anzunehmen und eine Bürgerstiftung zu gründen. Die Gemeinde beteiligt sich mit 12.500 € am Stiftungskapital. Weiter wurde beschlossen, dass dem noch zu bildenden Stiftungsrat 5 Personen angehören sollen, und dass als Stiftungszweck alle im Einkommensteuergesetz als gemeinnützig aufgeführten Zwecke übernommen werden.

Neufestsetzung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

Das Büro Schmidt und Häuser (Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen) aus Nordheim hat für die Gemeinde die Abwasserkalkulation für den Zeitraum ab 2016/2017 aufgestellt. Da aus den Jahren 2011 bis 2013 durch die damals getätigten Sanierungsmaßnahmen an den Abwasserkanälen noch eine Kostenunterdeckung von 150.000 € besteht, die im kommenden Kalkulationszeitraum auszugleichen ist, muss die Abwassergebühr angehoben werden. Auch hat sich gezeigt, dass die Niederschlagswassergebühr nicht kostendeckend ist. Da es sich bei der Abwasserbeseitigung um eine „kostenrechnende Einrichtung“ handelt, muss grundsätzlich volle Kostendeckung angestrebt werden.

Zur Niederschlagswassergebühr erklärte der Fachbeamte Otto Schwarz auf Nachfrage, dass diese nicht mengenabhängig, sondern flächenabhängig ist. Da die Kosten für die Bereitstellung des Abwasserleitungsnetzes und der Regenüberlaufbecken entstehen, und es für die Kostenstruktur im Prinzip keine Rolle spielt, ob in einem Jahr viel oder wenig Regenwasser durch diese Anlagen hindurchfließt, wirkt sich ein trockener Sommer auch nicht kostenreduzierend aus. Grundlage der Kostenberechnung ist daher nicht die Wassermenge, sondern die versiegelte Fläche, für deren zu erwartendes Oberflächenwasser die Anlagen vorgehalten werden müssen.

Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen neuen Gebühren für Schmutz- und Nie­derschlagswasser zu – die Satzungsänderung ist in diesem Mitteilungsblatt im Wortlaut abgedruckt. Die Niederschlagswassergebühr steigt somit ab 01.01.2016 von 0,27 auf 0,38 €/m² versiegelter Fläche und die Schmutzwassergebühr steigt von 2,89 auf 3,16 €/m³.

Neufestsetzung des Wasserzinses

Bei der Wasserversorgung entstand 2014 ein Defizit von 67.000 €. Hinzu kommt, dass die Riesgruppe ihren Wasserbezugspreis, den die Gemeinde zu bezahlen hat, voraussichtlich zum 1.1.2016 um 20 ct/m³ erhöht. Da die Wasserversorgung als kostenrechnende Einrichtung grundsätzlich kostendeckend sein soll, muss die Gebühr erhöht werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten – entweder den Wasserverbrauch je Kubikmeter zu verteuern, oder aber die Grundgebühr. Bisher war die Grundgebühr mit 1,30 € je Monat sehr niedrig.

Die Kostenstruktur bei der Wasserversorgung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Fixkosten den Löwenanteil ausmachen: bei uns sind ca. 60 % der Kosten der Wasserversorgung fest (Kosten für das Leitungsnetz und die Wasserbehälter), während nur 40 % der Kosten mengenabhängig sind. Dies spricht nach Ansicht des Fachbeamten für das Finanzwesen dafür, einen größeren Anteil der Kosten auf die Grundgebühr umzulegen.  

Um den Vorteil, den alle Verbraucher durch eine sichere Wasserversorgung haben, nicht hauptsächlich den wenigen Großabnehmern aufzubürden, kam daher von der Verwaltung der Vorschlag, diesmal nicht die Mengengebühr zu erhöhen, sondern nur die Grundgebühr. Die Kleinabnehmer werden durch die Erhöhung der Grundgebühr proportional stärker belastet. Insgesamt werden die Mehrkosten pro Haushalt bzw. Abnehmer 51,60 € jährlich ausmachen.

Hintergrund dieser Entscheidung, die zunächst ausführlich diskutiert und schließlich mehrheitlich gefasst wurde, ist auch, dass bei einem noch höheren Kubikmeterpreis die Bohrung eines eigenen Brunnens für die Großabnehmer lohnender werden könnte. Wenn jedoch der eine oder andere Großabnehmer wegfällt, würde sich das Wasser für die verbleibenden Abnehmer umso mehr verteuern, da ja die Fixkosten gleich bleiben, und auf eine geringere Wassermenge umgelegt werden müssten. Nach Ansicht des Vorsitzenden ist das Wassersparen somit eigentlich widersinnig: je mehr Wasser abgenommen wird, umso günstiger wird es, und je mehr Wasser eingespart wird, umso teurer wird es im Verhältnis zur abgenommenen Menge.

Im Jahr 2016 kostet das Wasser also wie bisher 2,23 €/m³, die Grundgebühr wird von 1,30 auf 5,60 €/mtl. erhöht. Die beschlossene Änderungssatzung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

Änderung der Hauptsatzung zur Anpassung der Bewirtschaftungsbefugnis

Die Höchstbeträge, bis zu denen der Bürgermeister bzw. die Verwaltung ohne einen Gemeinderatsbeschluss verfügen darf, wurden seit rund 20 Jahren nicht erhöht und sollten daher angepasst werden. Nachdem dieser Punkt in der letzten Sitzung bereits ausführlich vorberaten wurde, gab es hierzu keinen Diskussionsbedarf mehr, und die Änderungssatzung wurde einstimmig beschlossen. Die Satzungsänderung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

                                                                                                         

Kauf eines Ast- und Heckenschneidgerätes für den Bauhof-Unimog

Für den Unimog konnte kürzlich ein gebrauchtes Frontauslegermähwerk gekauft werden. Was noch fehlte, war ein Ast- und Heckenschneidgerät. Diese Geräte waren nicht als Gebrauchtmaschinen erhältlich, weshalb Angebote für Neugeräte eingeholt wurden. Es gibt zwei Alternativen: entweder ein Lichtraumprofilschneidgerät mit Sägeblättern für rund 10.500 €, oder eine Ast- und Heckenschere. Diese wäre rd. 2000 € günstiger als das Modell mit den Sägeblättern, dennoch wird vom Gemeinderat das teurere Modell bevorzugt, da dieses voraussichtlich leistungsfähiger und weniger störanfällig ist. Die Verwaltung wurde schließlich einstimmig ermächtigt, nach einem Test und Rücksprache mit den Bauhofarbeitern das von diesen bevorzugte Gerät anzuschaffen.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmte zu, dass eine Spende dies Liederkranzes Mariäkappel an den Kindergarten Haselhof in Höhe von 400 € angenommen werden darf.

Sonstiges

Der Gemeinderat wurde über einige Änderungen der „Gemeindeordnung“ des Landes Baden-Württemberg informiert, die die Gemeinderäte und die Bürger- / Einwohnerrechte betreffen.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass im Staatsanzeiger eine Stelle als Vertreter(in) des Fachbeamten für das Finanzwesen ausgeschrieben wurde, um rechtzeitig vor Eintritt in den Ruhestand eine(n) Nachfolger(in) für Otto Schwarz einzuarbeiten. Der Fachbeamte wies darauf hin, dass auch wegen der bevorstehenden Umstellung auf das neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und die dafür erforderliche Vermögensbewertung enorm viel Zusatz-Arbeit auf das Finanzwesen zukommt, die von der / dem neuen Mitarbeiter(in) erledigt werden soll.

Anfragen aus dem Gemeinderat betrafen die Ganztagesschule, die Gestaltung des Friedhofs Marktlustenau, Probleme mit den Glascontainern Waldtann, das Freizeitangebot für Senioren, und Probleme mit dem Laub und den Samen von Ahornbäumen in Marktlustenau, und das Entwicklungskonzept für die Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung vom 05.10.2015 | 05.10.2015

Behindertengerechter Zugang zum Rathaus

Da beim Umbau des Rathauses 1993 die Barrierefreiheit noch kein Thema war, ist kein Geschoss des Rathauses – noch nicht einmal das Erdgeschoss - mit einem Rollstuhl zu erreichen, und auch mit Kinderwagen hat man ein Problem.

Heutzutage wird jedoch die Barrierefreiheit immer selbstverständlicher, daher hat der Vorsitzende Architekt Andreas Günter mit einer Planung für einen behindertengerechten Eingang und barrierefreie Erreichbarkeit aller Stockwerke beauftragt.

Vor zwei Jahren hatte bereits eine erste Beratung zu diesem Thema stattgefunden, der damals vorliegende Entwurf mit Aufzug auf der Westseite und erheblichem Eingriff in den Glaszwischenbau hatte allerdings nicht überzeugt.

Nun hat Architekt Günter auf der Ostseite den Anbau eines Aufzugsschachts geplant, der vom Untergeschoss bis zum Dachgeschoss alle Ebenen erschließt. Eine Überlegung ist, vom Parkplatz aus einen Außenzugang zum Aufzug zu schaffen – ein Zwischenstopp zwischen Untergeschoss und Erdgeschoss wäre dafür notwendig, würde den Aufzug aber nicht allzu sehr verteuern. Der Haupteingang müsste dann nicht unbedingt geändert werden.

Der Zugang sollte laut Bürgermeister Robert Fischer aber nicht nur behindertengerecht, sondern auch diskriminierungsfrei möglich sein - also ohne jemanden fragen zu müssen, oder ohne extra klingeln zu müssen, damit eine Tür geöffnet wird.

Außerdem sollten alle Bürger die Möglichkeit haben, den Haupteingang zu benutzen. Dies wurde auch von der Mehrheit der Gemeinderäte so gesehen. Daher sollte auf alle Fälle auch ein Umbau des Haupteingangs mit einer Rampe und eine Änderung am Windfang geplant werden – zumal der meiste Publikumsverkehr sich im Erdgeschoss (Einwohnermelde- und Passamt) abspielt, und bei Wahlen im Foyer gewählt wird.

Die Kosten für einen Aufzug und für den Umbau des Haupteingangs werden voraussichtlich bei etwa 150.000 € liegen.

Der Gemeinderat nahm den Planentwurf zustimmend zur Kenntnis, auf dieser Grundlage soll Architekt Günter die Pläne ausarbeiten. Für 2016 wird eine erste Rate in den Haushalt eingestellt, 2017 soll die Restfinanzierung erfolgen.

Vorstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Die Gemeinde hat für den Ortsteil Marktlustenau die Aufnahme ins Landessanierungspro-gramm beantragt. Der Vorsitzende erklärte, dass die Chancen auf Aufnahme in das Pro­gramm besser sind, wenn ein Gemeindeentwicklungskonzept vorliegt. Daher sollte ein solches erstellt werden. In diesem Gemeindeentwicklungskonzept wird die Ist-Situation der Gemeinde mit allen Stärken und Schwächen analysiert und die Planung für die beabsichtigte Weiterentwicklung dargestellt. Der Vorsetzende stellte das Gemeindeent­wicklungskonzept kurz vor, das vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.

Ko-Finanzierung des Kooperationsprojektes „Innovative Weiterentwicklung fränkische Moststraße“ durch die Kommunen der IG Fränkische Moststraße

Die Interessengemeinschaft Fränkische Moststraße besteht aus 30 Gemeinden mit dem gemeinsamen Ziel: Stärkung des Tourismus in der Region in Verbindung mit den Themen Most / Streuobst. Neben Kreßberg als bisher einziger baden-württembergischer Gemeinde sind 29 bayrische Kommunen Mitglied. Die 30 Gemeinden gehören verschiedenen Landkreisen, Tourismusverbänden und –organisationen und LEADER-Förderkulissen an. Die öffentliche Wahrnehmung – was ist die fränkische Moststraße und was wird angeboten – lässt durch diese Vielfalt zu wünschen übrig.

Angesichts des demographischen Wandels (mehr Senioren unter den Touristen) und der Nachfrage nach „nachhaltigen“ Angeboten und sanftem Tourismus gewinnen inländische Reiseziele immer mehr an Bedeutung. Mit einem professionelleren Auftritt und gut aufbereiteten, am besten übers Internet buchbaren Angeboten könnte das Potential der Region nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer stark ausgebaut werden.

Mit den derzeitigen auf ehrenamtlicher Tätigkeit aufgebauten Strukturen lässt sich dies aber nicht stemmen. Die Fränkische Moststraße möchte deshalb zunächst ein Institut mit der Erhebung des Ist-Zustandes beauftragen, später in einem zweiten Schritt sollen konkrete Angebote erarbeitet und Verbesserungen umgesetzt werden. An den Kosten sollen sich die Mitgliedgemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl beteiligen. Für Kreßberg bedeutet dies für den ersten Schritt Kosten von 850 Euro, für den zweiten Schritt um 4.200 Euro, verteilt auf vier Jahre.

Der Gemeinderat stimmte zu, dass sich die Gemeinde Kreßberg dieser Kooperation anschließt und den Kostenanteil, der hierfür anfällt, trägt.

Kauf eines Auslegermähers für den Unimog des Bauhofs

Die Gemeindearbeiter sind von Jahr zu Jahr stärker mit Ausschneideaktionen beschäftigt. Um dies zeitsparender erledigen zu können, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, einen Mähausleger mit Heckenschere oder Schneidegerät anzuschaffen. In den vergangenen Jahren wurde schon öfters ein solches Gerät von der Nachbargemeinde Schnelldorf ausgeliehen, aber da das Zeitfenster, in dem diese Arbeiten erledigt werden, nicht allzu groß ist, ist es auf Dauer besser, ein eigenes Gerät zu haben.

Nun wurde ein gebrauchter Mähausleger für den Unimog mit Mähkopf angeboten. Der Mähausleger ist 14 Jahre alt und kostet 7.134 €; der Neupreis wäre rd. 35.000 €. Heckenschere oder Schneidgerät gibt es allerdings nicht als Gebrauchtgerät, hierfür muss nochmals mit rd. 10.000 € gerechnet werden.

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung zu.

Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2015 und 2016

Der eigentlich für den 24. / 25. Oktober 2015 geplante „Kreßberger Herbst“ wird um eine Woche verschoben und am 30.10. / 1.11. abgehalten. Im Jahr 2016 ist der „Kreßberger Frühling“ am 09. / 10. April und der „Kreßberger Herbst“ am 29. / 30. Oktober geplant. Der Gemeinderat beschloss die entsprechenden Satzungen.

Überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2010 bis 2013

Die vier Haushaltsjahre 2010 bis 2013 wurden in den letzten Monaten durch eine Prüferin der Kommunalaufsichtsbehörde (Landratsamt) geprüft. Der sehr ausführliche (29 Seiten lange!) Prüfungsbericht stellt der Gemeindeverwaltung insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Die Prüferin stellte fest, dass die Gemeinde ihre Aufgaben gesetzmäßig, wirtschaftlich und auf einem hohen Leistungsniveau erbringt, und dass die Haushalts- und Kassenwirtschaft den kommunalwirtschaftlichen Grundsätzen, insbesondere aber der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, entsprochen hat. Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde haben sich im Prüfungszeitraum sehr günstig entwickelt, und der Schuldenstand pro Einwohner liegt unter dem Landesdurchschnitt. Auch die optimale Ausnutzung von Fördermöglichkeiten wurde der Gemeinde bescheinigt.

Allerdings enthält der Prüfungsbericht auch die Warnung, dass sich die Haushaltsstruktur zu verschlechtern droht, da sich der Zuschussbedarf - vor allem wegen der steigenden Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich - erhöht.

Die Prüfungsbemerkungen, Hinweise und Anregungen, die dem Gemeinderat vom Fachbeamten für das Finanzwesen im Einzelnen bekanntgegeben wurden, betreffen lediglich einige formelle und organisatorische Angelegenheiten, materielle Mängel wurden keine festgestellt.

Der Vorsitzende sprach dem Fachbeamten für das Finanzwesen Otto Schwarz, dem dieses gute Ergebnis der Rechnungsprüfung maßgeblich zu verdanken ist, seinen Dank und Anerkennung aus.

Änderung der Hauptsatzung zur Abgrenzung der Bewirtschaftungsbefugnis

Bürgermeister Robert Fischer regte eine Erhöhung der Wertgrenzen an, bis zu denen er, bzw. die Verwaltung ohne Beteiligung des Gemeinderats Entscheidungen treffen oder Geschäfte abschließen kann. Die derzeit geltenden Grenzen haben seit fast 15 Jahren bestand. Bei der täglichen Arbeit zeigt sich oft, dass die Wertgrenzen zu niedrig sind, häufig werden Entscheidungen getroffen, für die nach der Hauptsatzung eigentlich der Gemeinderat zuständig wäre. Bisher gab es dabei nie Probleme, die Entscheidungen wurden immer im Nachhinein vom Gemeinderat genehmigt. aber dennoch sollten die Sätze nach Ansicht des Vorsitzenden der Realität angepasst werden. Und dabei sollte nicht nur ein Inflationsausgleich einkalkuliert werden, sondern nach den praktischen Erfahrungen teilweise auch darüber hinaus erhöht werden. Beispielsweise dürfte eigentlich kein Bauplatz ohne Gemeinderatsbeschluss verkauft werden. Dabei gibt es Situationen, in denen schnell entschieden werden muss, und bei denen man nicht die nächste Sitzung abwarten kann, aber auch Entscheidungen, bei denen man genaugenommen ohnehin keine Wahlmöglichkeit hat. Bei vielen Angelegenheiten ist ohnehin im Rahmen der Haushaltsplanberatung eine Vorentscheidung des Gemeinderats getroffen worden.

Wegen der Höhe der Aufschläge gegenüber den seitherigen Beträgen gab es unterschiedliche Meinungen, es wurde aber schließlich eine Einigung über alle Positionen erzielt. So wird beispielsweise der Bauplatzverkauf ohne Begrenzung auf die Verwaltung übertragen, bei der Bewirtschaftung von Mitteln nach dem Haushaltsplan soll die Verwaltung bis 40.000 € zuständig sein (bisher 15.000 €), bei außerplanmäßigen Ausgaben kann bis 7.000 € entschieden werden (bisher 3.500 €), Niederschlagungen / Erlässe sind beispielweise bis 4.000 € Sache der Verwaltung (bisher 2.500 €). Die Hauptsatzung wird nun überarbeitet und die vorberatenen Wertgrenzen eingearbeitet, sie soll dann in der nächsten Sitzung beschossen werden.

Annahme von Spenden

Spenden dürfen durch die Gemeinde und ihre Einrichtungen nur mit Zustimmung des Gemeinderats angenommen werden. Seit der letzten Sitzung gingen Spenden vom „Kleinen Bauwagen Marktlustenau“ und vom Waldtanner Volkstheater für die Kindergärten ein. Der Gemeinderat genehmigte die Annahme dieser Spenden.

Sonstiges

Bürgermeister Robert Fischer gab bekannt, dass mit den Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler e.V. ein Vertrag über einen Außenarbeitsplatz für einen der dort Betreuten abgeschlossen werden soll. Dieser soll im Bauhof eingesetzt werden.

Weiter berichtete der Vorsitzende über ein kürzlich stattgefundenes Treffen mit Vertretern des Regionalverbands, des Naturschutzes und des Kreisplanungsamts zur Auslotung der zukünftigen Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde.

Außerdem gab er die Kriminalitätsstatistik für Kreßberg bekannt – 2014 wurden im Gemeindegebiet 59, 2015 wurden 52 Straftaten begangen.

Der Fachbeamte berichtete kurz über den Verlauf der Freibadsaison: wenn auch der Rekord von 2003 nicht erreicht werden konnte, so war doch der Besuch mit 27502 Besuchern überdurchschnittlich gut. Die meisten Badegäste an einem Tag waren am 05. Juli da: 1937 Besucher. Der Einnahmeansatz von 35.000 € konnte bei weitem überschritten werden, es wurden rd. 55.000 € an Eintritt eingenommen. Er dankte dem Freibadpersonal für den hohen Einsatz und die gute Arbeit. Aus dem Gemeinderat kam auch ein großes Lob für den sehr guten Service der Kioskbetreiberin.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nach der „Restlaufzeit“ der Erddeponie gefragt. Dort haben noch etwa 8.000 m³ Erde Platz – vonseiten der Verwaltung wurde bestätigt, dass man demnächst mit der Suche nach einem neuen Standort oder einer Erweiterungsmöglichkeit beginnen müsse.

Auch wurde die Möglichkeit einer Internetübertragung von Gemeinderatssitzungen angesprochen, was aber derzeit nach Ansicht des Vorsitzenden nicht in Betracht kommt.

Fragen aus der Bürgerschaft wurden nicht gestellt.

Bericht aus der Sitzung vom 27.07.2015 | 27.07.2015

Sanierung Ortsmitte Waldtann – Anerkennung der Schlussabrechnung und Aufhebung der Sanierungssatzung

Die in den letzten Jahren durchgeführte städtebauliche Sanierungsmaßnahme in Waldtann bezeichnete Bürgermeister Robert Fischer als ein Beispiel dafür, dass man in der Kommunal­verwaltung einen „langen Atem“ benötigt.

Bereits im Frühjahr 2002 fand die erste Info-Veranstaltung hierzu statt. 2003 wurde ein erster Antrag gestellt, der erwartungsgemäß abgelehnt wurde, und 2004 wurde schließlich für Waldtann der Antrag bewilligt, für Bergbronn, das zunächst ebenfalls noch „im Rennen“ war, jedoch nicht.

Nach den notwendigen vorbereitenden Untersuchungen wurde im April 2005 die Sanierungssatzung beschlossen und das Sanierungsgebiet abgegrenzt, das später noch zwei Mal erweitert wurde. Zunächst sollte die Maßnahme bis 2012 laufen, wurden dann aber nochmals verlängert, und lief bis Ende 2014.

Trotz der langen Laufzeit kamen kurz vor Torschluss noch einige Interessenten, die Ihre Objekte allerdings dann doch nicht mehr rechtzeitig durchführen konnten, weshalb nun leider 313.000 Euro des Förderrahmens (bewilligt waren 1,4 Mio Euro) nicht abgerufen wurden, und ein Teil der zugesagten Landesmittel zurückgegeben werden muss.

Insgesamt wurden Fördermittel In Höhe von 1.103.624 € in Anspruch genommen, wovon 40 % von der Gemeinde und 60 % vom Land kamen. Herr Jaeschke von der STEG, der das Projekt vor Ort betreute, berichtete dem Gemeinderat über die durchgeführte Entwicklungsmaßnahme und erläuterte kurz die Schlussabrechnung. Insgesamt wurden 21 Modernisierungsmaßnahmen und einige Abbruchmaßnahmen gefördert.

Der Vorsitzende dankte Herrn Jaeschke für seine positive Begleitung der Bauherren und unbürokratische Abwicklung der Maßnahmen während der gesamten Laufzeit des Sanierungsprogramms.

Die Aufhebung der Sanierungssatzung setzt schließlich den Schlusspunkt, der den Weg frei macht für einen neuen Antrag auf ein anderes Sanierungsgebiet. In Gemeinden unserer Größenordnung werden keine städtebaulichen Sanierungen in zwei Gebieten gleichzeitig bewilligt.

Als nächstes sollt für den Ortsteil Marktlustenau ein Antrag gestellt werden.

Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig die Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung.

Feststellung der Haushaltsrechnung für das Jahr 2014

Über ein sehr positiv verlaufenes Haushaltsjahr 2014 konnte der Fachbeamte für das Finanzwesen, Otto Schwarz, dem Gemeinderat berichten. Sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt lagen die Abschlusszahlen weit über den Ansätzen, insgesamt war das Haushaltsvolumen 1,7 Mio € größer, als erwartet.

Das exakte Ergebnis: im Verwaltungshaushalt betrugen die Einnahmen und Ausgaben 9.334.352,17 € (Ansatz 8.294.136 €), im Vermögenshaushalt 2.186.264,40 € (Ansatz 1.479.377 €), und im  Gesamthaushalt  11.520.616,57 € (Ansatz 9.773.513 €).

Im Verwaltungshaushalt lagen die wichtigsten Einnahmepositionen weit über den Erwartungen, beispielsweise wurden bei der Gewerbesteuer anstelle der veranschlagten 600.000 € über 1 Mio € eingenommen, und auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich und das Gebührenaufkommen sowie die Einnahmen aus Verkäufen, Mieten und Pachten brachten Zuwächse auf der Habenseite.

Bei den Ausgaben war der Verwaltungshaushalt 2014, wie auch in den Vorjahren, von zahlreichen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen geprägt. Hierfür konnten 100.000 € mehr, als geplant ausgegeben werden, und auch beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand überstiegen die Ausgaben den Ansatz um 200.000 €. Insgesamt sind im Verwaltungshaushalt Mehrausgaben von knapp 350.000 € angefallen, und trotzdem lag die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 828.000 Euro weit über den vorgesehenen 362.000 Euro. Die nach Abzug der ordentlichen Tilgung verbleibende Netto-Investitionsrate (das ist der Betrag, der als Eigenmittel für Investitionen aufgebracht werden kann) lag mit 629.000 Euro um ein Vielfaches über dem Ansatz von 163.000 €.

Es wurden Investitionen in Höhe von 1,43 Mio € getätigt – Schwerpunkte waren der Straßen­ausbau (Waldtann-Stegenhof / Rötsweiler, Marktlustenau / Hohenkreßberg, sowie Endausbau Klingenfeld), die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Waldtann, sowie eine erste Finanzierungsrate für die Kindergartenerweiterung in Haselhof

Anstelle von Kreditaufnahmen war eine außerordentliche Tilgung von 55.000 Euro möglich, so dass der Schuldenstand nur noch knapp über 2 Mio Euro beträgt. Der Fachbeamte hofft, die Zwei-Millionen-Grenze 2015 unterschreiten zu können. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 539 Euro.

Darüber hinaus konnten der allgemeinen Rücklage 501.000 Euro zugeführt werden – quasi als „Polster“ für schlechte Zeiten.

Der Fachbeamte schloss mit dem Fazit, dass ein „finanzwirtschaftliches Bilderbuchjahr“ hinter uns liegt: trotz umfangreicher Aufgabenerfüllung konnte die Verschuldung abgebaut und auch noch eine hohe Zuführung zur Allgemeinen Rücklage erwirtschaftet werden.

Der Vorsitzende bestätigte, dass das Motto des Haushalts 2014 „Vorhandenes erhalten, Neues schaffen“ eingehalten wurde, und dankte dem Fachbeamten, der ja in Kreßberg zugleich die Funktion des „Ortsbaumeisters“ hat, für seine gute Arbeit.

Dementsprechend wurde das Haushaltsergebnis vom Gemeinderat einstimmig festgestellt, der Bildung von Haushaltseinnahme- und –ausgaberesten wurde ebenso wie den geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.

Bebauungsplan „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ – Abwägung über eingegangene Bedenken und Anregungen, Entwurfsbeschluss

Nachdem aufgrund der guten Verkaufszahlen in den letzten Jahren die verfügbaren Bauplätze nun zur Neige gehen, muss dringend ein neues Baugebiet ausgewiesen werden. Für das Gebiet westlich von Mariäkappel wurde daher ein  Entwurf aufgestellt, der nun inzwischen die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden („Träger öffentlicher Belange“) durchlaufen hat. Bei einem Erörterungstermin in Haselhof wurden von den Bürgern einige Anregungen vorgebracht, und auch von Behörden gingen einige Stellungnahmen ein. Dem Gemeinderat wurden die vorgeschlagenen Änderungen und sonstigen Äußerungen zur Abwägung vorgelegt. Einige der Vorschläge wurden berücksichtigt und in den Entwurf eingearbeitet. Mit dem aktualisierten Entwurf wird nun das weitere Verfahren vorangetrieben. Nach den Sommerferien folgt das Auslegungsverfahren, bei dem nochmals Stellungnahmen vorgebracht werden können, und voraussichtlich noch in diesem Jahr kann der Bebauungsplan in Kraft treten. Unter der Voraussetzung, dass auch die Grundstücke erworben werden können, sollen noch vor Weihnachten die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben werden. Die Bauinteressenten können aufgrund der aufwändigen Erschließung allerdings nicht vor Frühjahr 2017 mit einem Baustart für private Wohnhäuser rechnen.

Ob das Baugebiet in mehreren Abschnitten erschlossen wird, hängt von der Nachfrage nach Bauplätzen ab – je nachdem, wie viele ernsthafte Interessenten sich melden, wird es entweder gleich komplett erschlossen oder in zwei bis drei Bauabschnitten.

Der Gemeinderat stimmte den von der Verwaltung vorgelegten Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen zu und stellte den – leicht abgeänderten – Entwurf wie vorgeschlagen fest.

Beauftragung eines Planungsbüros für die Erschließung des Baugebiets Obere Schanze, 1. Erweiterung

Auf Vorschlag der Verwaltung wurde das Planungsbüro CDM Smith aus Crailsheim mit der Erschließungsplanung (Erschließungsstraße und Abwasserbeseitigung) für das neue Baugebiet beauftragt. Der Beauftragung vorausgegangen war ein kleiner „Wettbewerb“ – es wurden drei Büros um Erarbeitung einer Abwasserkonzeption für das Gebiet gebeten, von denen zwei einen Vorschlag erarbeitet hatten.

Konzeptstudie zur nachhaltigen Wärmeversorgung für das Baugebiet „Obere Schanze, 1. Erweiterung“

Es besteht die Überlegung, im neuen Baugebiet eine Nahwärmeversorgung einzurichten. Um eine Grundlage für eine solche Entscheidung zu erhalten, sollte zunächst eine Untersuchung in Auftrag gegeben werden, um zu ermitteln, ob es hierfür eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung gibt. Die Stadtwerke Crailsheim wurden daher mit der Erstellung einer Konzeptstudie zu dieser Thematik beauftragt.

Sonstiges

Der Vorsitzende berichtete, dass bei der kürzlich durchgeführten Umfrage unter den Grundschul- und Vorschuleltern sich – wenn auch knapp – genügend viele Eltern für die Ganztagsbetreuung ausgesprochen haben, so dass ein Antrag gestellt werden kann. Beantragt werden soll eine offene Ganztagesschule, das heißt, es müssen nicht alle Schüler mitmachen.

Weiter berichtete Bürgermeister Robert Fischer über die seit der letzten Sitzung getätigten Vergaben für den Kindergartenumbau in Haselhof.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärte der Vorsitzende, dass wegen der Umkleidemöglichkeiten in der Halle Haselhof demnächst ein Besprechungstermin mit dem Architekten stattfinden wird.

Weitere Themen waren die Flüchtlingsproblematik, die Hauptsatzungsänderung, die Breitbandverkabelung und die Biberstandorte.

In der „Bürgerfragestunde“ wurde nochmals das Baugebiet Obere Schanze angesprochen und die mögliche Unterstützung einer privaten Spielplatzinitiative durch die Gemeinde für den Bau eines Spielplatzes in Waldtann.

Bericht über die Sitzung vom 15.06.2015 | 15.06.2015

Vorstellung des Grundkonzepts für ein „Senioren-Dorfhaus“ durch die Multi-Care GmbH

Die Multi-Care GmbH, Weitnau/Sibratshofen, hat für den Standort gegenüber der Gemeindehalle Waldtann ein Konzept für ein „Multi-Dorf-Haus“ entwickelt. Die Firma besteht seit 2 ½ Jahren und ist bisher als Personaldienstleister (Vermittlung von Pflegekräften) tätig und hat in Sindringen-Orendelsall ein vorhandenes Pflegeheim übernommen. Multi-Care möchte mit kleinen Anlagen mit wenigen Plätzen ein für den ländlichen Raum passendes Angebot für Senioren schaffen, als Gegensatz zu den sonst üblichen großen Heimen in den Städten.

Die Grundidee ist, dass Senioren in ihrer Heimat bleiben, und ein möglichst selbstbestimmtes Leben nach den eigenen Vorlieben leben sollen. Bei Bedarf können über einen ambulanten Dienst, der ebenfalls von der Firma Multi-Care angeboten wird, notwendige Pflege­dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass man bei Pflegebedürftigkeit nicht in ein Heim wechseln muss.

Bei der Konzeptionierung des Gebäudes, das aus zwei Rundbauten mit je 10 kleinen ebenerdigen Appartements besteht, ist daran gedacht, auch eine weitere Nutzungsmöglichkeit – beispielsweise eine Kindertagesstätte – mit zu integrieren, und so ein Miteinander von Jung und Alt zu fördern. 15 bis 20 Wohneinheiten seien das Minimum, um ein solches Projekt wirtschaftlich betreiben zu können. Die beiden Rundbauten haben je einen großen Innenhof (ca. 200 m²) wovon der eine mit einem Glasdach überdacht wird, und so einen Mehrzweckraum („Marktplatz“) mit Sitzecken, Bistro, Spiele- oder Bastelecke zur gemeinsamen Nutzung bildet, während der andere offen bleibt als Garten, evtl. mit Barfußpfad o.ä.. Die Appartements haben jeweils eine eigene Terrasse und einen kleinen Garten, so dass die Bewohner je nach Wunsch für sich bleiben oder sich in den Gemeinschaftsbereichen aufhalten können.

Die Kosten sollen niedriger sein, als in anderen Altenpflegeheimen, da nicht ständig Fachpersonal vor Ort sein wird. Es soll aber rund um die Uhr eine Betreuungsperson anwesend sein. Da die Appartements als Eigentumswohnungen verkauft werden sollen, fällt die Anlage nicht unter das Heimgesetz. Auch die Anmietung der Wohnungen soll möglich sein.

Die Konzeption wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt. Eine Beschlussfassung hierzu war noch nicht vorgesehen.

Es wurde hinterfragt, ob es in Kreßberg und Umgebung wohl genügend Interessenten für den Kauf eines solchen Appartements geben wird. Auch der Standort direkt gegenüber der Gemeindehalle mit den dort stattfindenden Veranstaltungen stieß auf Skepsis. Allerdings wies der Vorsitzende darauf hin, dass man sich mit der Problematik des Wohnens im Alter auseinandersetzen müsse. Da keine grundlegenden Bedenken gegen das Projekt vorgebracht wurden, soll das Projekt weiterverfolgt und die weiteren Voraussetzungen sowie die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.

Einrichtung eines Ganztagesschulbetriebs an der Schule am Kreßberg für die Grundschule

Die Schule ist durch die zahlreichen Änderungen der politischen Vorgaben sowie durch die sinkenden Schülerzahlen ein Thema, das den Gemeinderat in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt. Insbesondere die Haupt- und Werkrealschule ist durch die niedrigen Übergangszahlen gefährdet. Dennoch sollte der Schulstandort gestärkt werden. Die Grundschule sollte durch ein besseres, zeitgemäßes Betreuungsangebot attraktiver gestaltet werden. Bürgermeister Robert Fischer befürwortete daher, die Bestrebungen der Schule, die Grundschulklassen als Ganztages­schule zu führen, zu unterstützen. Die bisher angebotene Mittagsbetreuung auf freiwilliger Basis war ein erster Schritt. Um zusätzliche Lehrerstunden bewilligt zu bekommen, müsste die Schule am Kreßberg offiziell Ganztagesschule werden. Über die Dauer der täglichen Betreuung (15:00 oder 16:00 Uhr) sollte sinnvollerweise die Schulkonferenz entscheiden.

Die Ganztagesschule wird nicht von allen Eltern gewünscht, da nicht alle wollen, dass die Kinder so lange von zuhause weg sind. Jedoch hat die Ganztagesbetreuung große Vorteile, beispielsweise müssen die Kinder dann nicht erst noch Hausaufgaben machen, wenn sie heim kommen, und für berufstätige Eltern liegen die Vorteile ohnehin auf der Hand. Für Kinder, die von der Krippenbetreuung bereits Ganztagsbetreuung gewohnt sind (und Ihre Eltern) wird nach dem Wechsel in die Kindergärten und die Schule auf alle Fälle ein größerer Betreuungsumfang notwendig sein. Auch mit Blick auf die Chancengleichheit – etwa bei Familien, die die Kinder beim Lernen nicht so gut unterstützen können – hat die Ganztagsschule Vorteile. Ganztagsschule heißt jedoch nicht, dass die Kinder den ganzen Tag lernen müssen – es wird gemeinsam Mittag gegessen und neben der Hausaufgabenbetreuung gibt es auch Freizeitangebote. Es sollten sich auch Vereine oder eine Musikschule am Angebot beteiligen.

Die Frage, ob „gebundene“ (= für aller verpflichtend) oder „offene“ Ganztagesschule, ist noch offen. Für die gebundene Ganztagesschule würden der Schule mehr zusätzliche Lehrerstunden zugeteilt werden, dies ist aber derzeit vermutlich nicht mehrheitsfähig. Eine offene Ganztagsschule mit Wahlfreiheit wäre nach Ansicht von Rektor Köhnlein, der an der Sitzung teilnahm, zumindest ein Einstieg, später könnte das Angebot bei Bedarf immer noch geändert werden.

Der Gemeinderat beschloss, den Antrag der Schule auf Einführung der Ganztagesschule zu unterstützen. Ob „offene“ oder „gebundene“ Ganztagesbetreuung beantragt wird, soll der Entscheidung der Schulkonferenz überlassen werden.

Baurechtsangelegenheiten

Auf der Tagesordnung stand ein Baugesuch für einen Flachdach-Anbau (Garage mit Carport) in Haselhof. Wegen des Flachdachs bestanden Bedenken, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt. Der Gemeinderat beschloss aber, das Einvernehmen zu erteilen.

Weiter stand die Erweiterung eines Stallgebäudes eines Milchviehbetriebs in Asbach auf der Tagesordnung. Das Stallgebäude befindet sich im Außenbereich, da es aber der Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs dient und somit privilegiert ist, stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu.

In Marktlustenau soll ein Fahrsilo überdacht und zum Lagerraum umgebaut werden. Hierzu ist die Übernahme einer Baulast durch die Gemeinde erforderlich, da die Grenzabstände zum benachbarten Gemeindegrundstück nicht eingehalten werden können. Der Gemeinderat gab auch hierzu seine Zustimmung.

Am Ortsrand von Gaisbühl wurde der Bau eines Einfamilienwohnhauses beantragt. Ob der Standort als Außenbereich oder – da das Haus nahe an die vorhandene Wohnbebauung heranrückt – als Innenbereich angesehen werden kann, wird die „Außenbereichskommission“ des Landratsamts entscheiden. Auf Vorschlag des Vorsitzenden erteilte der Gemeinderat auch zu diesem Vorhaben sein Einvernehmen.

Vergabe von Ingenieurleistungen für die Kläranlage Riegelbach

a) Konzeption zur Reduzierung von Fremdwasser

b) Leistungs- und Zustandsbewertung für zukünftige Anforderungen

Bei der Abwasserbeseitigung wurde früher die Meinung vertreten, dass auch Oberflächenwasser der Kläranlage zugeleitet werden sollte, da man befürchtete, die Kläranlagen würden „umkippen“, wenn nur Schmutzwasser eingeleitet wird. Inzwischen hat es sich aber durchgesetzt, Fremdwasser möglichst von den Kläranlagen fernzuhalten, da es unnötigen Energieaufwand bedeutet, zuerst sauberes Wasser mit Schmutzwasser zu mischen, und dann eine viel größere Schmutzwassermenge zu reinigen. Daher wird bei neuen Baugebietserschließungen heutzutage im „Trennsystem“ entwässert, d.h., Oberflächenwasser wird getrennt gesammelt und in einen Bach eingeleitet.

Bei vorhandenen Kanalsystemen ist ein genereller Umbau vom Misch- zum Trennsystem wirtschaftlich nicht vertretbar, aber nach Ansicht des Fachbeamten für das Finanzwesen sollte ein Ingenieurbüro mit einer Untersuchung beauftragt werden, um herauszufinden, wo größere Fremdwassermengen in die Kanalisation eingeleitet werden (z.B. Grundwasserzuflüsse, Quellen oder Drainagen), die ohne allzu großen Aufwand in Bäche oder Gräben umgeleitet werden könnten. Er hat bereits Angebote von zwei Ingenieurbüros für diese Untersuchung und Erstellung einer Konzeption eingeholt, wovon das des Ingenieurbüros Eising mit 16.500 € das günstigere ist. Zuweisung hierfür vom Land: 8.200 €.

Bei Punkt b) steht die Kläranlage selbst im Mittelpunkt – die Kläranlage Riegelbach besteht seit nunmehr über 30 Jahren, und wurde zwar ständig instandgehalten und bei Bedarf repariert – um die Anlage aber angesichts höherer Anforderungen und neuer Technik zukunftssicher zu machen, sollte ein spezialisiertes Ingenieurbüro mit der Erstellung einer Konzeption beauftragt werden, um bei zukünftigen Instandhaltungen besser abschätzen zu können welche Komponenten besser gleich ausgetauscht werden sollten, anstatt sie zu sanieren.

Ein Ingenieurbüro aus Pforzheim (Büro Weber) ist auf derartige Untersuchungen spezialisiert. Der Gemeinderat stimmte zu, dieses Büro mit der Begutachtung zu beauftragen.

Für beide Aufträge zusammen müssen rund 31.000 € aufgebracht werden

Vorberatung der Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich Zuständigkeiten des Bürgermeisters

Die Hauptsatzung der Gemeinde Kreßberg wurde zuletzt im Jahr 2001 geändert. Seither wurden die Wertgrenzen für die Geschäfte, für die der Bürgermeister bzw. die Verwaltung zuständig sind, nicht mehr erhöht. Nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer sind diese Wertgrenzen nicht mehr zeitgemäß und sollten teils deutlich erhöht werden. Einige Aufgaben (etwa die Aufnahme von Kassenkrediten) sollten ganz auf den Bürgermeister übertragen werden (Hintergrund: die Höhe der Kassenkredite wird mit dem Haushaltsplan vom Gemeinderat festgelegt und von der Kommunalaufsicht genehmigt). Auch beim Bauplatzverkauf ist es nicht praktikabel, jedes Mal einen Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen. Er legte dem Gemeinderat daher einen Vorschlag als Diskussionsgrundlage vor. Ein Beschluss hierüber sollte erst in einer der nächsten Sitzungen erfolgen, Änderungswünsche können dann noch berücksichtigt werden.

Erweiterung Kindergarten und Kinderkrippe Haselhof: Ermächtigung der Gemeindeverwaltung zur Vergabe verschiedener Arbeiten

Die Elektro-, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärinstallation, Innenputz und Wärmedämm-verbundsystem, Bodenbelag, Estrich, Fliesen, Schreinerarbeiten und WC-Trennwände werden in den nächsten Tagen öffentlich ausgeschrieben. Damit nach Vorliegen der Ausschreibungs­ergebnisse keine allzu große Verzögerung bis zur nächsten Sitzung entsteht, ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, die Vergaben an den jeweils günstigsten Bieter zu tätigen.

Aufgabe des vorhandenen und Neubau eines Löschwasserbehälters im Gewerbegebiet Au, Marktlustenau

2009 wurde der für den Brandschutz erforderliche Löschwasserbehälter für das Gewerbegebiet Au gebaut. Nun wurde das Grundstück, auf dem er sich befindet, an die Firma KE veräußert, die dort den Betrieb erheblich erweitert. Da von dem Löschwasserbehälter ein relativ großer Abstand zu Gebäuden eingehalten werden muss, kann die Firma ihr Vorhaben aber nicht wie gewünscht verwirklichen, wenn der Behälter bestehen bleibt. Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, ihn an anderer Stelle (beim Parkplatz der KE) neu zu bauen; die Aufwendungen hierfür halten sich mit rund 66.000 € im Rahmen. Die Firmen Farmbau und Schneider, die kürzlich in Bergbronn einen Löschwasser­behälter gebaut haben, wären bereit, zu denselben Preisen den Behälter in Marktlustenau zu erstellen. Der Gemeinderat stimmte dieser Maßnahme zu.

Beitritt zum Verein Bürgerschaftliche Regionalentwicklung Jagstregion

LEADER ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Dabei sollen unter anderem die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Auch Beherrschung des demografischen Wandels, Klimawandel oder Ressourcenschutz sind Themen. Die Förderung von Projektmaßnahmen ist nur in abgegrenzten LEADER-Aktionsgebieten möglich.

Die Gemeinde Kreßberg liegt im Leader-Aktionsgebiet „Jagstregion“. Die neue LEADER-Förderkulisse ist stark auf bürgerschaftliches Engagement ausgerichtet, weshalb ein Verein mit den beteiligten Gemeinden und sonstigen Gruppierungen gebildet werden musste.

Die Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung, um in den Genuss der auf 5 Jahre (bis 2020) ausgelegten Förderung zu kommen.

Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt zum Verein „Bürgerschaftliche Regionalentwicklung Jagstregion“ einstimmig zu.

Sonstiges

Annahme von Spenden

Die Kindergärten der Gemeinde sowie die Schule haben Spenden erhalten, die erst angenommen werden dürfen, wenn der Gemeinderat der Annahme zugestimmt hat. Der Gemeinderat genehmigte die Annahme der Spenden.