Sitzungsbericht

Bericht von der Sitzung am 07.10.2019 | 16.10.2019

 

Abwasserkonzept: Vorstellung der fortgeschriebenen Planung und Kostenberechnung

Die Kläranlage Riegelbach ist mittlerweile 38 Jahre alt und hat erheblichen Sanierungsbedarf. Ehe nun viel Geld in die Sanierung gesteckt wird, und sich hinterher womöglich herausstellt, dass die Abwasserbeseitigung in Kreßberg dennoch nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, hat der Gemeinderat bereits vor einigen Jahren ein Strukturgutachten für die künftige Entwicklung der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kreßberg durch ein Fachbüro erstellen lassen. Dieses kam damals zu dem Ergebnis, dass langfristig eine Erweiterung der Kläranlage Riegelbach und Einleitung der Abwässer aus den Kläranlagen Bergbronn und Wüstenau sinnvoll ist. In einer großen Anlage ist eine bessere Reinigungsleistung zu erzielen, als in kleinen Anlagen. Bergbronn und Wüstenau sind Teichkläranlagen, bei denen keine so gute Abwasserreinigung zu erreichen ist. Diese aufzurüsten, damit die immer strengeren Vorgaben eingehalten werden können, wäre erheblich teurer. Auch ist eine große Anlage personell besser abzudecken, als mehrere kleine.

Aufgrund dieser Abwasserkonzeption (Strukturgutachten) des Büros Weber-Ingenieure, Pforzheim, vom 15.11.2017 ist dann das Büro CDM Smith, Crailsheim, mit der weiteren Planung und Erstellung der Unterlagen für die Zuschussanträge beauftragt worden.

Das Ingenieurbüro hat inzwischen die Bestandserhebungen und Vermessungen vorgenommen und Abstimmungsgespräche mit der Gemeindeverwaltung, dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium geführt. In der Sitzung war Ingenieur Matthias Schelbert vom Ingenieurbüro anwesend und erläuterte den Gemeinderäten die fortgeschriebene Planung und die zu erwartenden Kosten.

Für die Gesamtmaßnahme (einschließlich des Anschlusses des Kläranlagen Bergbronn und Wüstenau) ist mit Kosten von etwa 12 Mio. Euro zu rechnen. Bürgermeister Robert Fischer erinnerte an die 70er und 80er Jahre, in denen die Gemeinde bereits gewaltig in die Abwasserbeseiti­gungsanlagen investiert hat. Allerdings hatte die Gemeinde Kreßberg damals auch eine gewisse Vorreiter-Rolle. Im Abwasserbereich sei man durch steigende Anforderungen und ständigen Sanierungsbedarf nie „fertig“, in diesem Bereich gebe es einen ständigen Finanzbedarf.

Nach der Erweiterung soll die Kläranlage Riegelbach eine Reinigungsleistung von 6370 Einwohnergleichwerten haben. Bei diesem Wert sind sowohl ein gewisser Einwohnerzuwachs als auch die absehbare gewerbliche Entwicklung (etwa das neue Gewerbegebiet in Bergbronn) berücksichtigt.

Die vorgesehene Maßnahme in Riegelbach umfasst den Neubau einer Kompaktanlage für die mechanische Reinigung (Sandfang, Ölfang und Rechen), den Neubau eines 2. Kombibeckens, den Neubau eines Schlammsilos, die Erneuerung der Schlammentwässerung und den Neubau eines Phosphatfilters. Das Betriebsgebäude soll ebenfalls neu gebaut werden, da ein Umbau des bestehenden Gebäudes sich nicht lohnt. Das bestehende Betriebsgebäude wird zum Maschinengebäude.

Hinzu kommen verschiedene Bauwerkssanierungen, Leitungsbau, und Außenanlagen mit Wegen, Tor und Umzäunung.

Für die Sanierung und die Erweiterung der Sammelkläranlage Riegelbach rechnet Herr Schelbert mit Gesamtkosten (brutto) von rund 6,8 Mio. Euro. Auf dieser Grundlage wurde der Zuschussantrag eingereicht. Auch die Genehmigungsplanung für die wasserrechtliche Erlaubnis der Umbaumaßnahme wird zeitnah eingereicht.

Die Neubau- / Erweiterungsmaßnahmen können mit einem Fördersatz von 80 % gefördert werden, die Sanierungsmaßnahmen werden jedoch nicht gefördert. Damit ergibt sich für diese Maßnahme eine zu erwartende Fördersumme von rund 4 Mio. Euro.

Momentan ist nur der Zuschussantrag für den 1. Bauabschnitt (Sammelkläranlage Riegelbach) eingereicht, und Herr Schelbert rechnet damit, dass der Antrag im Frühjahr/Sommer 2020 bewilligt wird. Der Förderantrag enthält bereits das Gesamtkonzept. Der Zuschuss für den Anschluss der Kläranlagen Wüstenau und Bergbronn wird allerdings erst später beantragt.

Die Gesamtmaßnahme wird sich über einige Jahre erstrecken. Die Ausschreibung für den Ausbau der Sammelkläranlage Riegelbach soll im Herbst/Winter 2020 erfolgen, der Bau dann in den Jahren 2021 und 2022.

 

Bericht über die Situation der Schule am Kreßberg

Rektorin Tilla Klingler berichtete den Gemeinderäten über die neuesten Entwicklungen an unserer Schule. Nachdem die Werkrealschule zum Ende des letzten Schuljahres ausgelaufen ist, ist die Schule am Kreßberg nun leider nur noch eine Grundschule.

Die Schüler haben nach den Ferien ihre neuen Räume bezogen: die Erst- und Zweitklässler sind im „K-Gebäude“ (westlicher Anbau) untergebracht, die Dritt- und Viertklässler haben ihr neues Domizil im bisherigen Werkrealschulgebäude. In diesem Gebäudetrakt befinden sich auch der Werkraum und der Computerraum. Dies ist sehr günstig, da dort das neue Fach Kunst/Werken gut unterrichtet werden kann. Auch der Aspekt „digitale Medien der Zukunft / Digitalpakt“ kann so gut verwirklicht werden.

Bedauerlich ist, dass jetzt nur noch acht Lehrer(innen) an der Schule unterrichten, bei einer Schülerzahl von 120. Tilla Klingler erinnert daran, dass es vor 19 Jahren, als sie an diese Schule kam, noch 25 Lehrer und Lehrerinnen waren. Sehr bedauerlich ist, dass eine Lehrerin an eine andere Schule abgeordnet werden musste, da aufgrund der Schülerzahl die zwei bisherigen zweiten Klassen nun zu einer großen dritten Klasse zusammengefasst wurden. Aufgrund des im Land Baden-Württemberg bestehenden Lehrermangels werde derzeit sogar diskutiert, den Klassenteiler noch weiter hochzusetzen – dabei wäre angesichts der Zusammensetzung der Klassen eigentlich eher eine Verkleinerung angezeigt.

Der jetzt leerstehende Grundschultrakt soll in den nächsten Jahren zu einer Kinderkrippe umgebaut werden.

Erfreulich ist, dass eine Sprachförderkraft für die Kindergärten und für die Schule eingestellt werden konnte, die sowohl die Flüchtlingskinder als auch Kinder, die aus anderen Gründen Sprachschwierigkeiten haben, in kleinen Gruppen besonders fördern kann. Diese ist auch bei der Nachmittagsbetreuung eingesetzt. Positiv ist auch, dass die Ganztagesbetreuung immer besser angenommen wird. Derzeit sind 36 Schüler und Schülerinnen dazu angemeldet. Auch für die nicht angemeldeten Kinder wird eine Aufsicht bis zur sechsten Stunde gewährleistet.

 

Bericht über den Verlauf der Freibadsaison 2019

Das Freibad Bergertshofen öffnete seine Tore Mitte Mai, aber begonnen hat die Saison 2019 für die Verwaltung bereits lange vor der Freibad-Eröffnung mit der Pächtersuche für den Freibadkiosk. Die bisherige Pächterin hörte leider nach 10 Jahren aus persönlichen Gründen auf. Die Pächtersuche gestaltete sich recht schwierig, aber drei Wochen nach der Eröffnung konnte dann doch noch eine neue Pächterin gefunden werden.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer berichtete, dass die Aufsicht über das Bad von einer Fachkraft für Bäder von den Stadtwerken Crailsheim wahrgenommen wurde (gegen Kostenersatz von 13.685 Euro). Ansonsten hätte das Freibad gar nicht öffnen können, da Kreßberg seit dem Tod des bisherigen Bademeisters keine eigene Fachkraft mehr hat. Durch die Ausbildung von Herrn Buchholz in Kooperation mit den Stadtwerken Crailsheim wird dieser aber ab Mitte 2020 die Leitung des Bades übernehmen können.

Trotz des heißen Sommers hatte das Freibad Bergertshofen im Jahr 2019 leider etwas weniger Besucher als im Jahr zuvor. Mit 24.010 Besucher schnitt die Saison leicht unter dem langjährigen Mittel von 25.000 Besuchern ab. Allerdings ergab eine Umfrage unter den Nachbargemeinden, dass die Besucherzahlen allgemein zurückgingen.

Pünktlich vor Saisonbeginn konnte die neue Breitwellenrutsche fertig gestellt werden, die von den Badegästen sehr gut angenommen wurde. Zur weiteren Attraktivitätssteigerung ist die Installation eines W-Lans vorgesehen. Außerdem wird über Kino-Werbung nachgedacht.

Während der Saison gab es lediglich kleinere technische Probleme: eine Pumpe ist ausgefallen und der Beckensauger ist kaputt gegangen. Die Kinderrutsche muss bis zum nächsten Jahr ersetzt werden, da die Oberfläche inzwischen porös wurde und somit nicht mehr glatt genug ist.

Die Einnahmen entsprachen mit knapp 50.000 Euro in etwa denen des Vorjahrs, lagen aber deutlich über 2015 und 2016 mit jeweils nur 33.000 bzw. 36.000 Euro. Der im Kreßberger Freibad seit Jahren eingeführte freie Eintritt für ehrenamtlich Tätige bei der Feuerwehr wird rege genutzt: 416 Besuche von Feuerwehrleuten waren zu verzeichnen.

Somit konnte unter hoher Personalbelastung wieder eine gute und glücklicherweise auch unfallfreie Badesaison abgeschlossen werden.

 

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Neubildung der Gutachterausschüsse

Die Gutachterausschussverordnung (GuAVO) des Landes Baden-Württemberg wurde im Oktober 2017 geändert. Zur „Qualitätssicherung“ und zur „Vereinheitlichung“, insbesondere der durch den Gutachterausschuss aufgestellten und geführten Kaufpreissammlungen, aber auch im Hinblick auf die „Güte“ der Wertgutachten, strebt der Landesgesetzgeber nun in Bezug auf die Größe der einzelnen Gutachterausschüsse eine Mindestanzahl von 1.000 Kauffällen pro Jahr an, die jedoch nur bei größeren Gutachterausschüssen zu erreichen sind. Hier gilt in etwa ein Einzugsgebiet von rund 50.000 Einwohnern. In Kreßberg fallen beispielsweise nur etwa 50 – 60 Kaufverträge im Jahr an.

Aufgrund der in Baden-Württemberg historisch bedingten Situation verfügt das Land derzeit noch über eine sehr große Anzahl an Gutachterausschüssen (ca. 900). Zum Vergleich liegt die Anzahl in Bayern bei ca. 90, in Sachsen-Anhalt bei 1 und in Niedersachsen bei 4 Gutachterausschüssen. Die novellierte Gutachterausschussverordnung sieht daher eine interkommunale Kooperation vor. Dabei muss die Kooperation der Gemeinden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen nach den Regeln der Gemeindeordnung erfolgen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird bei der erfüllenden Gemeinde eingerichtet, die Kooperation bedarf der Genehmigung des Regierungspräsidiums.

Gemäß § 193 Abs. 5 BauGB hat der Gutachterausschuss eine Kaufpreissammlung zu führen und sie auszuwerten. Die Geschäftsstelle ermittelt flächendeckend Bodenrichtwerte und hat auch sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten, insbesondere Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren wie z.B. Marktanpassungsfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke festzustellen. Die Daten müssen auch den jeweilig zuständigen Finanzämtern zum Zwecke der steuerlichen Bewertung zugänglich gemacht werden. Schließlich sind die Daten in das kommunale GIS-System einzuarbeiten, bzw. die entsprechenden Datensätze an das GIS-System des Landes weiterzugeben.

Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. April 2018, in der die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde, steht zu erwarten, dass die bestehenden Bewertungsmethoden zu überarbeiten sind, da den Bodenrichtwerten künftig eine wesentlich größere Gewichtung zukommt. Auch unter diesem Aspekt ist die Schaffung interkommunaler Kooperationen im Bereich der Gutachter­ausschüsse zu betrachten. Der Gutachterausschuss muss rechtssichere Grundlagen für die Neubewertung der Grundstücke liefern, da ansonsten zu befürchten ist, dass die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden kann.

Aufgrund der regionalen Bezüge ist derzeit im Gespräch, dass die Stadt Crailsheim die Geschäftsstelle und die Zuständigkeiten in Bezug auf den Gutachterausschuss für die umgebenden Gemeinden Langenburg, Schrozberg, Frankenhardt, Satteldorf, Stimpfach, Kirchberg, Wallhausen, Fichtenau, Rot am See, Blaufelden, Kreßberg und Gerabronn übernehmen soll. Weitere interkommunale Gutachterausschüsse innerhalb des Landkreises sollen bei der Stadt Schwäbisch Hall und bei der Stadt Gaildorf entstehen, bzw. sind bereits in Umsetzung.

Bei diesem Zuschnitt ist mit jährlich etwa 1157 bis 1222 Grundstückskaufverträgen zu rechnen und mit etwas über 100 Grundstückswertermittlungen. Die Einwohnerzahl liegt bei rund 85.565 und es ist eine Fläche von 746,62 km² umfasst.

Zum Vergleich: die zukünftige Geschäftsstelle Schwäbisch Hall hat ein Gebiet mit 51.989 Einwohnern und eine Fläche von 188,14 km² zu bearbeiten. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg sind 80.000 Einwohner und eine Fläche von 200 km².

Für die personelle Besetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses mit Gutachtern wird vorgesehen, dass die Stadt Crailsheim 11 Gutachter und die übrigen Gemeinden je 3 Gutachter benennen. Eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern ist notwendig, damit eine ausreichende Anzahl an ortskundigen Gutachtern zur Verfügung steht. Die Amtszeit der bisherigen Gutachter endet mit Beginn der Amtszeit der neu bestellten Gutachter im neuen gemeinsamen Gutachterausschuss.

Es fanden bereits erste Vorgespräche mit den beteiligten Gemeinden statt. Hierbei wurde der interkommunale Gutachterausschuss „Altkreis Crailsheim“ grundsätzlich begrüßt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die jeweiligen Gremien. Nachdem die jeweiligen Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt haben, sind die einzelnen bereits bestehenden Gutachterausschüsse, ebenfalls mit Gemeinderatsbeschluss, aufzuheben.

Die zukünftige Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Crailsheim müsste eine Fläche von 746,62 km² abdecken. Es wird von einem Personalbedarf von 4,3 Stellen ausgegangen. Zunächst soll die Geschäftsstelle mit 3,0 Stellen beginnen, später könnte der Personalanteil gemäß dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Die Kosten des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle sollen sich durch die eingenommenen Gebühren finanzieren. Die Stadt Crailsheim müsste eine sog. Erstreckungssatzung erlassen, damit die städtische Gutachterausschussgebührensatzung auch auf dem Gemeindegebiet der jeweiligen anderen Gemeinden Anwendung finden kann.

Ziel ist es, im Frühjahr 2020 mit dem interkommunalen Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim zu beginnen.

Der Gemeinderat nahm von den Planungen zur Bildung eines interkommunalen Gutachterausschusses im Altkreis Crailsheim Kenntnis, beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Verhandlungen und ermächtigt diese zum Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

Annahme von Spenden

Die EnBW ODR hat der Gemeinde als Aktion die Pflanzung von 120 Bäumen angeboten. Es handelt sich um Obstbäume, und die Gemeinde hat verschiedene Grundstücke, auf denen die Bäume angepflanzt werden könnten. Da der Baumbestand der Gemeinde zum Teil ohnehin überaltert ist, stimmte der Gemeinderat trotz der zu erwartenden Folgekosten für die Pflege der Bäume der Annahme dieser Spende zu.

 

Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen

Der Vorsitzende gab die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt: die Gemeinde hat im Baugebiet Schloßberg einen Bauplatz mit angrenzendem Grünstreifen veräußert und im Gewerbegebiet Rötäcker in Bergbronn ein Grundstück an ein Forstunternehmen verkauft. Außerdem wurden zwei Personalentscheidungen getroffen.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen gab bekannt, dass der genehmigte Kredit von 750.000 Euro derzeit nicht aufgenommen werden muss, da die Gemeinde aufgrund von Verzögerungen bei Baumaßnahmen derzeit ein hohes Guthaben hat, und Strafzinsen bezahlt. Statt einen Kredit aufzunehmen, können zwei kleinere, auslaufende Kredite getilgt werden.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärt der Vorsitzende, dass bei Grundstücken in Bau- und Gewerbegebieten, die von der Gemeinde verkauft werden, ein Bauzwang vertraglich vereinbart wird: innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist ab Erwerb muss mit dem Bau begonnen werden, sonst kann die Gemeinde die Grundstücke zurückkaufen.

Allerdings wird davon in der Regel nicht Gebrauch gemacht, solange die Gemeinde noch genügend andere Baugrundstücke besitzt. Bei einem Grundstück in Marktlustenau, an dem ein Anlieger Interesse hätte, ist diese Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen.