Sitzungsbericht

Bericht aus der Sitzung vom 05.10.2015 | 05.10.2015

Behindertengerechter Zugang zum Rathaus

Da beim Umbau des Rathauses 1993 die Barrierefreiheit noch kein Thema war, ist kein Geschoss des Rathauses – noch nicht einmal das Erdgeschoss - mit einem Rollstuhl zu erreichen, und auch mit Kinderwagen hat man ein Problem.

Heutzutage wird jedoch die Barrierefreiheit immer selbstverständlicher, daher hat der Vorsitzende Architekt Andreas Günter mit einer Planung für einen behindertengerechten Eingang und barrierefreie Erreichbarkeit aller Stockwerke beauftragt.

Vor zwei Jahren hatte bereits eine erste Beratung zu diesem Thema stattgefunden, der damals vorliegende Entwurf mit Aufzug auf der Westseite und erheblichem Eingriff in den Glaszwischenbau hatte allerdings nicht überzeugt.

Nun hat Architekt Günter auf der Ostseite den Anbau eines Aufzugsschachts geplant, der vom Untergeschoss bis zum Dachgeschoss alle Ebenen erschließt. Eine Überlegung ist, vom Parkplatz aus einen Außenzugang zum Aufzug zu schaffen – ein Zwischenstopp zwischen Untergeschoss und Erdgeschoss wäre dafür notwendig, würde den Aufzug aber nicht allzu sehr verteuern. Der Haupteingang müsste dann nicht unbedingt geändert werden.

Der Zugang sollte laut Bürgermeister Robert Fischer aber nicht nur behindertengerecht, sondern auch diskriminierungsfrei möglich sein - also ohne jemanden fragen zu müssen, oder ohne extra klingeln zu müssen, damit eine Tür geöffnet wird.

Außerdem sollten alle Bürger die Möglichkeit haben, den Haupteingang zu benutzen. Dies wurde auch von der Mehrheit der Gemeinderäte so gesehen. Daher sollte auf alle Fälle auch ein Umbau des Haupteingangs mit einer Rampe und eine Änderung am Windfang geplant werden – zumal der meiste Publikumsverkehr sich im Erdgeschoss (Einwohnermelde- und Passamt) abspielt, und bei Wahlen im Foyer gewählt wird.

Die Kosten für einen Aufzug und für den Umbau des Haupteingangs werden voraussichtlich bei etwa 150.000 € liegen.

Der Gemeinderat nahm den Planentwurf zustimmend zur Kenntnis, auf dieser Grundlage soll Architekt Günter die Pläne ausarbeiten. Für 2016 wird eine erste Rate in den Haushalt eingestellt, 2017 soll die Restfinanzierung erfolgen.

 

Vorstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes

Die Gemeinde hat für den Ortsteil Marktlustenau die Aufnahme ins Landessanierungspro-gramm beantragt. Der Vorsitzende erklärte, dass die Chancen auf Aufnahme in das Pro­gramm besser sind, wenn ein Gemeindeentwicklungskonzept vorliegt. Daher sollte ein solches erstellt werden. In diesem Gemeindeentwicklungskonzept wird die Ist-Situation der Gemeinde mit allen Stärken und Schwächen analysiert und die Planung für die beabsichtigte Weiterentwicklung dargestellt. Der Vorsetzende stellte das Gemeindeent­wicklungskonzept kurz vor, das vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.

 

Ko-Finanzierung des Kooperationsprojektes „Innovative Weiterentwicklung fränkische Moststraße“ durch die Kommunen der IG Fränkische Moststraße

Die Interessengemeinschaft Fränkische Moststraße besteht aus 30 Gemeinden mit dem gemeinsamen Ziel: Stärkung des Tourismus in der Region in Verbindung mit den Themen Most / Streuobst. Neben Kreßberg als bisher einziger baden-württembergischer Gemeinde sind 29 bayrische Kommunen Mitglied. Die 30 Gemeinden gehören verschiedenen Landkreisen, Tourismusverbänden und –organisationen und LEADER-Förderkulissen an. Die öffentliche Wahrnehmung – was ist die fränkische Moststraße und was wird angeboten – lässt durch diese Vielfalt zu wünschen übrig.

Angesichts des demographischen Wandels (mehr Senioren unter den Touristen) und der Nachfrage nach „nachhaltigen“ Angeboten und sanftem Tourismus gewinnen inländische Reiseziele immer mehr an Bedeutung. Mit einem professionelleren Auftritt und gut aufbereiteten, am besten übers Internet buchbaren Angeboten könnte das Potential der Region nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer stark ausgebaut werden.

Mit den derzeitigen auf ehrenamtlicher Tätigkeit aufgebauten Strukturen lässt sich dies aber nicht stemmen. Die Fränkische Moststraße möchte deshalb zunächst ein Institut mit der Erhebung des Ist-Zustandes beauftragen, später in einem zweiten Schritt sollen konkrete Angebote erarbeitet und Verbesserungen umgesetzt werden. An den Kosten sollen sich die Mitgliedgemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl beteiligen. Für Kreßberg bedeutet dies für den ersten Schritt Kosten von 850 Euro, für den zweiten Schritt um 4.200 Euro, verteilt auf vier Jahre.

Der Gemeinderat stimmte zu, dass sich die Gemeinde Kreßberg dieser Kooperation anschließt und den Kostenanteil, der hierfür anfällt, trägt.

 

Kauf eines Auslegermähers für den Unimog des Bauhofs

Die Gemeindearbeiter sind von Jahr zu Jahr stärker mit Ausschneideaktionen beschäftigt. Um dies zeitsparender erledigen zu können, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, einen Mähausleger mit Heckenschere oder Schneidegerät anzuschaffen. In den vergangenen Jahren wurde schon öfters ein solches Gerät von der Nachbargemeinde Schnelldorf ausgeliehen, aber da das Zeitfenster, in dem diese Arbeiten erledigt werden, nicht allzu groß ist, ist es auf Dauer besser, ein eigenes Gerät zu haben.

Nun wurde ein gebrauchter Mähausleger für den Unimog mit Mähkopf angeboten. Der Mähausleger ist 14 Jahre alt und kostet 7.134 €; der Neupreis wäre rd. 35.000 €. Heckenschere oder Schneidgerät gibt es allerdings nicht als Gebrauchtgerät, hierfür muss nochmals mit rd. 10.000 € gerechnet werden.

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung zu.

 

Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2015 und 2016

Der eigentlich für den 24. / 25. Oktober 2015 geplante „Kreßberger Herbst“ wird um eine Woche verschoben und am 30.10. / 1.11. abgehalten. Im Jahr 2016 ist der „Kreßberger Frühling“ am 09. / 10. April und der „Kreßberger Herbst“ am 29. / 30. Oktober geplant. Der Gemeinderat beschloss die entsprechenden Satzungen.

 

Überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2010 bis 2013

Die vier Haushaltsjahre 2010 bis 2013 wurden in den letzten Monaten durch eine Prüferin der Kommunalaufsichtsbehörde (Landratsamt) geprüft. Der sehr ausführliche (29 Seiten lange!) Prüfungsbericht stellt der Gemeindeverwaltung insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Die Prüferin stellte fest, dass die Gemeinde ihre Aufgaben gesetzmäßig, wirtschaftlich und auf einem hohen Leistungsniveau erbringt, und dass die Haushalts- und Kassenwirtschaft den kommunalwirtschaftlichen Grundsätzen, insbesondere aber der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, entsprochen hat. Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde haben sich im Prüfungszeitraum sehr günstig entwickelt, und der Schuldenstand pro Einwohner liegt unter dem Landesdurchschnitt. Auch die optimale Ausnutzung von Fördermöglichkeiten wurde der Gemeinde bescheinigt.

Allerdings enthält der Prüfungsbericht auch die Warnung, dass sich die Haushaltsstruktur zu verschlechtern droht, da sich der Zuschussbedarf - vor allem wegen der steigenden Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich - erhöht.

Die Prüfungsbemerkungen, Hinweise und Anregungen, die dem Gemeinderat vom Fachbeamten für das Finanzwesen im Einzelnen bekanntgegeben wurden, betreffen lediglich einige formelle und organisatorische Angelegenheiten, materielle Mängel wurden keine festgestellt.

Der Vorsitzende sprach dem Fachbeamten für das Finanzwesen Otto Schwarz, dem dieses gute Ergebnis der Rechnungsprüfung maßgeblich zu verdanken ist, seinen Dank und Anerkennung aus.

 

Änderung der Hauptsatzung zur Abgrenzung der Bewirtschaftungsbefugnis

Bürgermeister Robert Fischer regte eine Erhöhung der Wertgrenzen an, bis zu denen er, bzw. die Verwaltung ohne Beteiligung des Gemeinderats Entscheidungen treffen oder Geschäfte abschließen kann. Die derzeit geltenden Grenzen haben seit fast 15 Jahren bestand. Bei der täglichen Arbeit zeigt sich oft, dass die Wertgrenzen zu niedrig sind, häufig werden Entscheidungen getroffen, für die nach der Hauptsatzung eigentlich der Gemeinderat zuständig wäre. Bisher gab es dabei nie Probleme, die Entscheidungen wurden immer im Nachhinein vom Gemeinderat genehmigt. aber dennoch sollten die Sätze nach Ansicht des Vorsitzenden der Realität angepasst werden. Und dabei sollte nicht nur ein Inflationsausgleich einkalkuliert werden, sondern nach den praktischen Erfahrungen teilweise auch darüber hinaus erhöht werden. Beispielsweise dürfte eigentlich kein Bauplatz ohne Gemeinderatsbeschluss verkauft werden. Dabei gibt es Situationen, in denen schnell entschieden werden muss, und bei denen man nicht die nächste Sitzung abwarten kann, aber auch Entscheidungen, bei denen man genaugenommen ohnehin keine Wahlmöglichkeit hat. Bei vielen Angelegenheiten ist ohnehin im Rahmen der Haushaltsplanberatung eine Vorentscheidung des Gemeinderats getroffen worden.

Wegen der Höhe der Aufschläge gegenüber den seitherigen Beträgen gab es unterschiedliche Meinungen, es wurde aber schließlich eine Einigung über alle Positionen erzielt. So wird beispielsweise der Bauplatzverkauf ohne Begrenzung auf die Verwaltung übertragen, bei der Bewirtschaftung von Mitteln nach dem Haushaltsplan soll die Verwaltung bis 40.000 € zuständig sein (bisher 15.000 €), bei außerplanmäßigen Ausgaben kann bis 7.000 € entschieden werden (bisher 3.500 €), Niederschlagungen / Erlässe sind beispielweise bis 4.000 € Sache der Verwaltung (bisher 2.500 €). Die Hauptsatzung wird nun überarbeitet und die vorberatenen Wertgrenzen eingearbeitet, sie soll dann in der nächsten Sitzung beschossen werden.

 

Annahme von Spenden

Spenden dürfen durch die Gemeinde und ihre Einrichtungen nur mit Zustimmung des Gemeinderats angenommen werden. Seit der letzten Sitzung gingen Spenden vom „Kleinen Bauwagen Marktlustenau“ und vom Waldtanner Volkstheater für die Kindergärten ein. Der Gemeinderat genehmigte die Annahme dieser Spenden.

 

Sonstiges

Bürgermeister Robert Fischer gab bekannt, dass mit den Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler e.V. ein Vertrag über einen Außenarbeitsplatz für einen der dort Betreuten abgeschlossen werden soll. Dieser soll im Bauhof eingesetzt werden.

Weiter berichtete der Vorsitzende über ein kürzlich stattgefundenes Treffen mit Vertretern des Regionalverbands, des Naturschutzes und des Kreisplanungsamts zur Auslotung der zukünftigen Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde.

Außerdem gab er die Kriminalitätsstatistik für Kreßberg bekannt – 2014 wurden im Gemeindegebiet 59, 2015 wurden 52 Straftaten begangen.

Der Fachbeamte berichtete kurz über den Verlauf der Freibadsaison: wenn auch der Rekord von 2003 nicht erreicht werden konnte, so war doch der Besuch mit 27502 Besuchern überdurchschnittlich gut. Die meisten Badegäste an einem Tag waren am 05. Juli da: 1937 Besucher. Der Einnahmeansatz von 35.000 € konnte bei weitem überschritten werden, es wurden rd. 55.000 € an Eintritt eingenommen. Er dankte dem Freibadpersonal für den hohen Einsatz und die gute Arbeit. Aus dem Gemeinderat kam auch ein großes Lob für den sehr guten Service der Kioskbetreiberin.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nach der „Restlaufzeit“ der Erddeponie gefragt. Dort haben noch etwa 8.000 m³ Erde Platz – vonseiten der Verwaltung wurde bestätigt, dass man demnächst mit der Suche nach einem neuen Standort oder einer Erweiterungsmöglichkeit beginnen müsse.

Auch wurde die Möglichkeit einer Internetübertragung von Gemeinderatssitzungen angesprochen, was aber derzeit nach Ansicht des Vorsitzenden nicht in Betracht kommt.

Fragen aus der Bürgerschaft wurden nicht gestellt.