Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 31.07.2017 | 31.07.2017

Verabschiedung der Gemeinderäte Alexander Utz und Steffen Müller

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da beide ausgeschiedenen Gemeinderäte entschuldigt waren.

 

Vorstellung der Entwürfe zur Sanierung der Gemeindehalle Haselhof

Die Sanierung der Gemeindehalle Haselhof steht schon seit Jahren auf der „To-Do-Liste“ der Gemeinde, wurde aber immer wieder zugunsten dringenderer Maßnahmen verschoben. Nun soll diesen Herbst ein ELR-Antrag für diese Maßnahme gestellt werden, daher werden bis Ende September Pläne und die Kostenberechnung benötigt. Begonnen werden soll die Sanierung dann im nächsten Jahr.

Architekt Matthias Weinrich wurde bereits vor Jahren mit der Planung der Hallensanierung beauftragt. Auch den Umbau des angebauten Kindergartens mit Kinderkrippe hat er geplant.

In der Sitzung war Matthias Weinrich anwesend und erklärte seine Ideen für den Umbau. Da dem Kinderhaus-Umbau ein Umkleideraum „zum Opfer gefallen“ war, muss nun wieder ein Umkleide- und Waschraum geschaffen werden. Dieser ist in den bisherigen Geräteräumen vorgesehen. Dafür soll auf der Nordseite der Halle ein neuer Geräteraum angebaut werden. Für diesen gibt es drei Varianten, wobei sich der Gemeinderat für Variante 3 entschied, den Geräteraum an der nordöstlichen Seite anzubauen (wo sich in der Halle die Bühne befindet). So kann auch gleich ein Lagerraum für die Bühne ange­baut werden, in dem auch die Lüftungsanlage für die Halle untergebracht werden kann.

Auf der südlichen Seite wird ein Gang angebaut, über den der neue Umkleideraum erreicht werden kann. Außerdem erhält der Haupteingang eine Rampe, so dass dann Barrierefreiheit gegeben ist. Auch wird ein Behinderten-WC eingebaut, und die vorhandenen sanitären Anlagen und die Küche werden modernisiert.

Auf der Nordseite der Halle sind bodentiefe Fenster und ein Ausgang vorgesehen, so dass bei Veranstaltungen der Außenbereich mitgenutzt werden kann. Die Halle erhält einen Vollwärmeschutz, neue Fenster und ein wärmegedämmtes Dach, die Temperierung soll über eine Deckenstrahlerheizung erfolgen. Auch der Hallenvorbereich wird dann hergerichtet.

Der Gemeinderat nahm den vorgestellten Entwurf zustimmend zur Kenntnis und beauftragte Architekt Matthias Weinrich, auf dieser Grundlage die Pläne zu erstellen. Eine Kostenberechnung liegt in diesem frühen Stadium noch nicht vor, Architekt Weinrich wies aber darauf hin, dass er aufgrund eines früheren Entwurfs 2005 bereits von 1,5 Mio. € ausgegangen war, und in den letzten 12 Jahren gab es durchaus noch Preissteigerungen.

 

Satzung zur Gründung des Zweckverbands „Gewerbepark Kreßberg-Fichtenau“

Bürgermeister Robert Fischer ging zunächst nochmals auf die Hintergründe des geplanten interkommunalen Gewerbegebiets ein, das die Gemeinden Fichtenau und Kreßberg gemeinsam verwirklichen wollen: Kreßberg hat nach der Regional- und Landesplanung nicht den nötigen Status als „Schwerpunkt für Industrie, Dienstleistung und Gewerbe“, der Voraussetzung dafür ist, größere Gewerbeflächen genehmigt zu bekommen, und Fichtenau hat zwar diesen Status, aber keine geeigneten Flächen, um noch weiteres Gewerbe anzusiedeln. Aus diesem Grund war vom Landratsamt, Regionalverband und vom Naturschutzbeauftragten die Anregung gekommen, gemeinsam ein Gewerbegebiet auszuweisen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde vor nunmehr 1 ½ Jahren gefasst, und inzwischen haben mehrere Sitzungen der Kommission stattgefunden, die die Ausgestaltung der Zusammen­arbeit erarbeiten sollte. Dieser Kommission gehörten die beiden Bürgermeister, Robert Fischer und Anja Wagemann, und jeweils 4 Gemeinderäte aus jeder Gemeinde an.

Von der Kommission wurde ein Satzungsentwurf für den Zweckverband erarbeitet, der vom Vorsitzenden im Einzelnen vorgetragen und erläutert wurde.

Vorgeschlagen wird die Rechtsform eines Zweckverbandes. In der Satzung wird der Geschäftsgang geregelt und im Einzelnen festgelegt, wofür der Zweckverband und wofür die Gemeinde zuständig ist. So liegen zwar die Flächen für das Gewerbegebiet selbst auf Kreßberger Gemarkung, die Ausgleichsflächen können jedoch auf dem gesamten Verbandgebiet ausgewiesen werden. Auch die Verteilung der Kosten und der später zu erwartenden Einnahmen (Gewerbesteuer, Grundsteuer) werden in der Satzung geregelt. Die Grundsteuer soll die Gemeinde Kreßberg erhalten, da die betroffenen Grundstücke auf Kreßberger Gemarkung liegen, und der Bauhof Kreßberg im Gegenzug den Winterdienst und kleinere Unterhaltungsmaßnahmen übernehmen soll.

Die Verteilung der Kosten (Grunderwerb, Erschließungskosten usw.) soll genauso wie die späteren Gewerbesteuer-Einnahmen gleich verteilt werden – wobei diese 50/50-Regelung zunächst stark diskutiert worden war. Einige Gemeinderäte hätten hier eine Gewichtung zugunsten der Gemeinde Kreßberg favorisiert (60/40 oder 55/45), da die Belastungen in Kreßberg anfallen und die Flächen von Kreßberg kommen. Schließlich hatte man sich allerdings auf die 50/50 Regelung geeinigt – dafür spricht zum einen, dass zunächst sehr hohe Investitionen erforderlich werden, und 10 % mehr Beteiligung hier einige hunderttausend Euro ausmachen können. Außerdem sei der Status „Schwerpunkt für Industrie, Dienstleistung und Gewerbe“, den Fichtenau einbringt, genauso hoch einzuschätzen, wie die Fläche, weil ohne diesen Status eine weitere gewerbliche Entwicklung in diesem Umfang für Kreßberg ausgeschlossen wäre. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte aber auch – wie beim Gemeindeverwaltungsverband – keine Gemeinde gegen den Willen der anderen Gemeinde etwas „durchdrücken“ können. Bei der 50/50-Regelung, die sowohl für die Kosten als auch für die Stimmengewichtung gilt, können nur Beschlüsse gefasst werden, wenn beide Gemeinden einverstanden sind. Im Streitfall soll das Landratsamt zur Vermittlung eingeschaltet werden.

Zu den genauen Erschließungskosten und zur Art der Erschließung (ob diese abschnittsweise oder auf einmal vorgenommen wird) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage getroffen werden.

Nach einer Diskussion, in der auch nochmals die Argumente für eine 60/40-Gewichtung, sowie die grundsätzlichen Bedenken gegen das Gewerbegebiet zur Sprache kamen, beschloss der Gemeinderat schließlich mit großer Mehrheit, den Satzungsentwurf wie vorgeschlagen zu akzeptieren. Der Gemeinderat stimmte der Gründung des Zweckverbands und der Verbandssatzung über den Gewerbepark Kreßberg-Fichtenau zu. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die Verbandssatzung zu unterzeichnen und die weiteren Schritte vorzunehmen.

 

Vergabe der Verglasungsarbeiten für die Herstellung der Barrierefreiheit des Rathauses

In der letzten Sitzung waren die Umbauarbeiten am Rathaus Waldtann vergeben worden. Lediglich die Verglasungsarbeiten konnten noch nicht vergeben werden, da kein Angebot hierfür vorlag. Inzwischen hat Architekt Günther mit verschiedenen Firmen Kontakt aufgenommen – nun liegen vier Angebote vor. Der Vorsitzende ist froh, dass so doch noch ein Unternehmer gewonnen werden konnte, welcher auch die Verglasungsarbeiten und was damit zusammenhängt, ausführt. Allerdings liegen die Preise erheblich über der Kostenschätzung von 52.300,00 Euro (brutto). Günstigster Anbieter der Arbeiten ist die Firma Wäcker aus Wüstenrot, welche die Arbeiten zu einem Bruttopreis von 97.958,42 Euro angeboten hat. Der nächste Bieter liegt nicht weit entfernt, so dass die Preise realistisch sind.

Architekt Günther war in der Sitzung anwesend und erläuterte den Sachverhalt. Wegen der Kostenüberschreitung bei den Verglasungsarbeiten hat er den Plan nochmals überarbeitet, um an anderer Stelle Einsparungen zu erzielen. So machte er nun den Vorschlag, auf die Abwalmung am Glasvorbau zu verzichten und hier ein reines Pultdach vorzusehen, sowie die Treppengestaltung geringfügig zu ändern. Außerdem können die Mehraufwendungen, die für den Einbau eines Bankautomaten vorgesehen waren, wieder gestrichen werden, da dieser nun nicht mehr im Rathaus aufgestellt werden soll.

Da außerdem die Preise bei anderen Gewerken teilweise unter dem Kostenvoranschlag liegen, ist nach der aktualisierten Kostenberechnung für den Rathausumbau nur mit ca. 5000 € an Mehrkosten zu rechnen – die Gesamtkosten betragen 315.000 €, zu erwartende Zuwendungen aus dem Ausgleichstock: 180.000 €.

Der Gemeinderat stimmte der geänderten Planung zu und erteilte den Auftrag für die Verglasungsarbeiten an die Firma Wäcker.

 

Schaffung von weiterem Wohnraum in dem Gebäude Untere Hirtenstraße 51 in Waldtann zur Unterbringung von Flüchtlingen

Die Gemeinde Kreßberg muss laut der vorgegebenen Quote, die sich nach den Einwohnerzahlen richtet, dieses Jahr 27 Flüchtlinge aufnehmen. Eine fünfköpfige syrische Familie wurde im Frühjahr bereits aufgenommen, 11 weitere Personen sind bereits angekündigt worden, darunter zwei weitere Familien (syrisch und türkisch), sowie mehrere Einzelpersonen verschiedener Nationalitäten.

Weiterer Wohnraum ist also erforderlich, zumal auf die Ausschreibung im Mitteilungsblatt, dass Zimmer oder Wohnungen gesucht werden, bisher keine Angebote kamen.

Momentan ist das Erdgeschoss sowie drei Zimmer im 1. Stock des Hauses bezugsfertig, zwei weitere Zimmer und die dann erforderlichen zu­sätzlichen Sanitärräume und eine weitere Küche wären im ersten Stock relativ leicht herzurichten. Dies könnte der Bauhof mit örtlichen Handwerkern kurzfristig bewerkstelligen.

Als weiteren Bauabschnitt schlägt Architekt Günter den Abriss des früheren Stallanbaus (spätere Waschküche) vor – dieser Teil wurde nachträglich an das Haus angebaut und ist in schlechtem baulichem Zustand. Anstelle dieses Anbaus soll ein neuer Anbau entstehen, in dem dann der Haupteingang mit Treppenhaus, sowie Platz für einen späteren Aufzug, Waschküche, und im 1. Stock ein weiteres Zimmer untergebracht werden könnte. Das jetzige Treppenhaus mit Holztreppe müsste dann nicht ertüchtigt werden, auch wäre die Eingangssituation zur Straße hin günstiger.

Für die bisherigen Renovierungs- und Umbauarbeiten sind Kosten von 158.000 € angefallen (einschließlich Bauhofleistungen), für die jetzt vorgeschlagene Renovierung des restlichen 1. Stockwerks rechnet Architekt Günter mit nochmals 48.000 €. Über den Abriss und Neubau des Anbaus soll im Herbst entschieden werden.

 

Vergaben zum Anschluss Waidmannsbergs an die Sammelkläranlage Riegelbach

Vom Ingenieurbüro Ziegler wurden die Tief- und Rohrleitungsarbeiten sowie das Abwasserpumpwerk für den Anschluss der Ortschaft Waidmannsberg an die Sammelkläranlage Riegelbach ausgeschrieben.

Für die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten gaben fünf Firmen Angebote ab, das günstigste kam mit 107.767 Euro von der Firma Engelhardt Bau-GmbH, Dinkelsbühl. Für das Abwasserpumpwerk gab es drei Angebote. Hier war die Firma Hüftle GmbH aus Neuenstein mit 52.482 Euro am preisgünstigsten. Beide Gewerke liegen erfreulicherweise unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros, so dass die für die Maßnahme veranschlagten Kosten auf alle Fälle ausreichen werden. Die Maßnahme wird mit 80 % bezuschusst, Baubeginn ist am 21. August.

 

Erschließungsvertrag mit der Gemeinschaft Schloss Tempelhof eG

Mit dem Bebauungsplan „Tempelhof“ werden die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen für eine künftige bauliche Entwicklung im Tempelhof geschaffen. Für die bebaubaren Flächen entsteht nach Rechtskraft des Bebauungsplanes eine Beitragspflicht für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung (Kanal- und Klärbeitrag).

Die Gemeinschaft Schloss Tempelhof hat die Absicht geäußert, die zur Bebauung notwendigen Anlagen der Wasserversorgung und der Kanalisation in Eigenregie herzustellen. Dadurch wird die Gemeinde finanziell entlastet. Da sich die Leitungen dann im Eigentum der Gemeinschaft Schloss Tempelhof befinden, ist die Gemeinde auch nicht für spätere Sanierungen verantwortlich. Um eine Doppelbelastung für die Gemeinschaft durch Kosten und Beiträge zu vermeiden, sollen die Beiträge für Wasser und Kanal bei Herstellung durch die Gemeinschaft als abgegolten gelten.

Der Klärbeitrag muss dagegen erhoben werden. Wegen den Verjährungsfristen (4 Jahre) kann allerdings eine Beitragsveranlagung nicht nach der tatsächlichen baulichen Nutzung erfolgen, denn die tatsächliche Bebauung wird sich nach Auskunft der Gemeinschaft Schloss Tempelhof eG voraussichtlich über einen Zeitraum von 8 – 10 Jahren erstrecken.

Um dieser Problematik aus dem Weg zu gehen, wurde mithilfe des Gemeindetags Baden-Württemberg eine Lösung erarbeitet: Der Klärbeitrag wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt in voller Höhe abgelöst und in jährlichen Raten bis zum Jahr 2024 von der Gemeinschaft beglichen.

Ein Entwurf für eine Vereinbarung, die die Übertragung der Erschließung für Wasser und Kanal an die Gemeinschaft, die Bindung an die Festsetzungen im Bebauungsplan „Tempelhof“, die Vorgaben über die Durchführung der Erschließungsarbeiten sowie die Ablösung des Klärbeitrags beinhaltet, wurde zusammen mit der Gemeinschaft Schloss Tempelhof ausgearbeitet und mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Schwäbisch Hall abgestimmt.

Der Bereich Zeltplatz/Baumhäuser wird durch diese Vereinbarung nicht erfasst. Für diese Flächen erfolgt eine separate Beitragsveranlagung mit einer Stundung bis zur tatsächlichen Bebauung. Auch die Herstellung von Verkehrsanlagen (Straßen) bleibt durch diese Vereinbarung unberührt. Hierüber muss dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Regelung getroffen werden.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Erschließungsvereinbarung mit der Gemeinschaft Schloss Tempelhof eG abzuschließen.

 

Auswertung der in der Ortsdurchfahrt Bergbronn gefahrenen Geschwindigkeiten

Nachdem sich die Anwohner der Dinkelsbühler Straße in Bergbronn immer wieder über hohe Geschwindigkeiten des Durchgangsverkehrs beklagt haben, hat die Verwaltung den Verkehr über einen Zeitraum von Januar bis Juni 2017 mittels einer mobilen Geschwindigkeitsmess­anlage überwacht.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass - egal an welchen Wochentagen - sehr viel Verkehr herrscht, der mit deutlicher Mehrheit zu schnell durch den Ort fließt. Die absolute Mehrheit der erfassten Fahrzeuge ist durchweg zu schnell unterwegs. Seltsamerweise nehmen die Überschreitungen an Sonn- und Feiertagen zu. Am Ostersonntag passierten morgens zwischen 6:00 Uhr und 6:59 Uhr sogar alle Fahrzeuge (100%!) die Ortsdurchfahrt zu schnell. Im Durchschnitt halten nur rund 20 - 25 % der Autofahrer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein.

Für jedes erfasste Fahrzeug werden mehrere Geschwindigkeiten gemessen. Dadurch kann festgestellt werden, ob ein Fahrzeug von der ersten Messung bis zum Passieren der Geschwindigkeitsmessanlage langsamer geworden ist. Dies ist erfreulicherweise in über 85% der Fälle so.

Mit dem Ergebnis der Geschwindigkeitsmessungen wird die Verwaltung bei der nächsten Verkehrsschau noch einmal mit Nachdruck auf das Landratsamt mit der Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 - zumindest für LKW – zugehen.

 

Erweiterung der Biogasanlage in Mistlau um ein weiteres Blockheizkraftwerk für den flexiblen Betrieb

In Mistlau wird eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung in Höhe von 250 kWh betrieben. Um Speichermöglichkeiten zu nutzen und die Stromerzeugung flexibler und bedarfsgerechter zu machen, bemühen sich Bundesregierung und Stromwirtschaft, die Stromerzeugung auch in Biogasanlagen flexibler zu gestalten.

Mit der Aufstellung des beantragten zweiten Blockheizkraftwerkes mit ebenfalls 250 kW elektrischer Leistung ist keine Vergrößerung der Anlage in Mistlau verbunden, es soll insgesamt über das Jahr nicht mehr Strom produziert werden. Am Zuschnitt der Biogasanlage verändert sich nichts, es wird lediglich ein weiterer Motor aufgestellt. Durch die zweite Anlage besteht jedoch die Möglichkeit, Biogas zu speichern und bei Abnahmespitzen im Stromnetz abzuarbeiten. Letztendlich führt dies zu einer flexibleren Stromproduktion.

Für diese Änderung ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, zu der die Gemeinde angehört wurde. Öffentlich-rechtliche Belange sind nicht tangiert und auch sonst sind keine Beeinträchtigungen erkennbar, welche gegen eine Zustimmung sprechen. Der Gemeinderat stimmte der geplanten Änderung daher zu.

 

Annahme von Spenden

In letzter Zeit sind Spenden in Höhe von insgesamt rund 1800 € für die Kindergärten eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Anfrage zur Volksfestbuslinie

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angefragt, ob es dieses Jahr einen Volksfestbus für Kreßberg gibt. Der Vorsitzende erklärte, dass sich die Gemeinde bereits seit Jahren darum bemüht, dass eine Volksfestbuslinie eingerichtet wird, bisher leider erfolglos. Man versuche, selbst einen Unternehmer hierfür zu finden, was aber auch nicht sehr erfolgversprechend sei, zudem müssten konzessionsrechtliche Belange abgeklärt werden. (Anmerkung: wenige Tage nach der Gemeinderatssitzung hat der hiesige Konzessionär die Einrichtung von 2 Volksfestbuslinien in Aussicht gestellt, sofern die Gemeinde sich finanziell beteiligt, und ein Busunternehmer gefunden werden kann.Die Schwierigkeit ist, dass der normale Linienverkehr bedient werden muss, da ja keine Ferien sind, und die Busfahrer bei zusätzlichen Fahrten die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einhalten können.)

Weitere Anfragen der Gemeinderäte

Zum geplanten Erwerb eines Grundstücks in Bergbronn durch ein Autohaus erklärt der Vorsitzende auf Anfrage, dass der Grundstücksverkauf nicht zustande kam.

Außerdem wird die Aufstellung des Stromverteilers in der Ortsmitte von Mariäkappel angesprochen, der den Platz an der Linde verunstalte. 

Eine Anfrage betraf die Resonanz beim Freibad-Aktionstag – an diesem Sonntag kamen 830 Besucher ins Bad.

In der Bürgerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.