Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 27. Januar 2020 | 06.02.2020

 

Verlängerung der Amtszeit des Gutachterausschusses

Die derzeit laufende Amtszeit des Gutachterausschusses endet am 31. Januar 2020. Bereits im Herbst hat der Gemeinderat beschlossen, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Altkreises Crailsheim einen interkommunalen Gutachterausschuss zu gründen. Die Gründung wird im Laufe des Frühjahrs erfolgen. Sobald der interkommunale Gutachterausschusses im Altkreis Crailsheim gebildet ist, endet automatisch die Amtszeit der örtlichen Gutachter der Gemeinden.

Damit in der Zwischenzeit die Erstattung von Gutachten weiterhin möglich ist, beschloss der Gemeinderat, den Gutachterausschuss in der derzeitigen Zusammensetzung nochmals zu bestellen. Somit ist in den kommenden Wochen der Gutachterausschuss weiterhin mit folgenden Mitgliedern besetzt:

Vorsitzender: Lechner, Heinz, Mariäkappel

Stellvertretender Vorsitzender: Stribik, Mathias, Marktlustenau

Gutachter: Ohr, Otto, Gaisbühl, Eißen, Karl, Marktlustenau und Hofmann, Ralf, Marktlustenau

Gutachter für die Ermittlung von Bodenrichtwerten: Krug, Bernd, (Finanzamt Crailsheim); stellvertretender Gutachter für die Ermittlung von Bodenrichtwerten: Gschwind, Albrecht, (Finanzamt Crailsheim).

Sobald der interkommunale Gutachterausschuss in Crailsheim gebildet wird, müssen von der Gemeinde drei Gutachter neu bestimmt werden. Diese werden dann im interkommunalen Gutachterausschuss bei der Erstellung von Gutachten und Festsetzung von Bodenrichtwerten für die Gemeinde Kreßberg mitwirken.

 

Erneuerung und Ausbau der Straßenbeleuchtung in Gaisbühl im Zuge des Rückbaus der Dachständer durch die EnBW ODR AG

Die EnBW ODR hat die Gemeindeverwaltung kürzlich darüber informiert, dass die Stromversorgung im Teilort Gaisbühl von den vorhandenen Dachständern auf eine Erd­verkabelung umgestellt wird, da wegen der Baumaßnahmen für die Gas- und Breitband­versorgung ohnehin bis zu jedem Gebäude gegraben werden muss. Folglich muss auch die Versorgung der Straßenbeleuchtung künftig über Erdkabel erfolgen. Bei dieser Gelegenheit bietet es sich an, die Straßenbeleuchtung in Gaisbühl komplett zu erneuern. Eine Straßenbeleuchtung ist in Gaisbühl bisher nur punktuell vorhanden und entspricht keinem modernen Beleuchtungskonzept für den öffentlichen Raum. Ein solches sieht beispielsweise Leuchten im Abstand von max. 30 m vor.

Die Verwaltung und die EnBW ODR haben im Hinblick auf eine entsprechende Erweiterung und Modernisierung mögliche Standorte vor Ort festgelegt. Auf dieser Basis wurde ein Angebot für den Ausbau der Straßenbeleuchtung eingeholt. Für die Leuchten und Masten betragen die Kosten rund 34.000 Euro, der Anteil der Gemeinde an den Tiefbau-Kosten liegt bei rund 81.000 Euro.

In der Straße „Im Veitsgraben“ liegt die Gasleitung bereits, da dort die Haupttrasse von Reuenthal her verläuft, die bereits 2019 verlegt wurde. Daher waren dort seitens der EnBW zunächst keine neuen Straßenlampen vorgesehen, auf Nachfrage der Gemeinde wurde dieser Abschnitt aber mit angeboten. Er ist in den oben genannten Preisen enthalten. Wie sich nun herausstellte, wünschen die Anlieger dieser Straße aber gar keine Straßenbeleuchtung. Da es sich nicht um eine Durchgangsstraße handelt, und nur wenige Häuser an dieser Straße liegen, kann dieser Abschnitt wieder herausgenommen werden. Die Gesamtmaßnahme wird dadurch günstiger und kostet insgesamt rund 102.000 Euro.

Im Haushaltsplan sind für die Straßenbeleuchtung Gaisbühl keine Mittel eingestellt, da diese Maßnahme im Herbst noch nicht absehbar war. Dennoch sollte nach Ansicht der Verwaltung der Ausbau der Straßenbeleuchtung komplett in 2020 durchgeführt werden, da die Baufirmen ohnehin vor Ort sind.

Der Gemeinderat stimmte der Durchführung der Maßnahme und der überplanmäßigen Ausgabe zu.

 

Kinderbetreuungsbedarfsplanung für 2020 / 2021

Die Gemeinden müssen jährlich den Kinderbetreuungsbedarf feststellen und den Bedarfsplan fortschreiben. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Kindergarten. Seit 2013 gilt auch für alle Kinder von der Vollendung des ersten bis dritten Lebensjahres: sie haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege.

Bei der Erfüllung des Rechtsanspruches geht es nicht nur um die absolute Zahl an Plätzen, sondern auch bedarfsgerechte Angebote an Ganztagsplätzen. Dies ist in Kreßberg gewährleistet, in allen gemeindlichen Betreuungseinrichtungen wird mittlerweile Ganztagsbetreuung angeboten.

Die in Kreßberg vorhandenen Angebote reichen bisher gut aus, um den vorhandenen Bedarf zu decken, allerdings sind in den letzten Jahren in Kreßberg steigende Geburtenzahlen zu verzeichnen. Mittelfristig ist mit weiter steigenden Kinderzahlen zu rechnen, wenn die Bauplätze in dem großen Baugebiet Obere Schanze, Mariäkappel, und in weiteren geplanten Baugebieten in anderen Ortsteilen bebaut werden.

Momentan sind in Kreßberg insgesamt 194 Kinderbetreuungsplätze in drei Gemeindekindergärten, einem privaten Waldkindergarten und drei Krippengruppen vorhanden. In unseren Kindergärten waren am Ende des letzten Kindergartenjahres 138 Plätze belegt, und 30 Kinder besuchten die Krippe.

Im Kinderhaus Haselhof ist der Kindergarten dreigruppig (davon eine Kleingruppe). Derzeit bestehen eine normal große und eine kleine „Kombi-Gruppe“ für verlängerte Öffnungszeit, Ganztagsbetreuung und Regelbetreuung, sowie eine Gruppe für verlängerte Öffnungszeit. Im Kindergarten in Haselhof können derzeit 58 Kindergartenkinder betreut werden.

Die Kinderkrippe Haselhof ist seit dem Kindergartenjahr 2018/19 ebenfalls dreigruppig (bis zu 32 Plätze für Kinder unter 3 Jahren). Eine der Krippengruppen ist in einem angemieteten Wohnhaus gegenüber dem Kinderhaus eingerichtet.

Der Kindergarten Marktlustenau ist zweigruppig (davon eine Kleingruppe). Derzeit wird er mit einer Gruppe für Ganztagsbetreuung, verlängerte Öffnungszeit und Regelbetreuung und einer Kleingruppe für verlängerte Öffnungszeit geführt. Nach der derzeit geltenden Betriebs­erlaubnis können in diesen Gruppen 37 Kinder aufgenommen werden.

Der Kindergarten Waldtann ist ebenfalls zweigruppig. Es gibt eine kombinierte Gruppe (Ganztagsbetreuung, verlängerte Öffnungszeit und Regelbetreuung) und eine Regelgruppe, dort können bis zu 52 Kinder aufgenommen werden.

Seit März 2018 gibt es außerdem den privaten Waldkindergarten „Die Wildlinge“ in Tempelhof mit 15 Betreuungsplätzen für Kinder von 2 – 6 Jahren.

Die eigentlich für 2020 geplante Umbaumaßnahme in Marktlustenau (die alten Grundschul-Klassenzimmer sollten für die Kinderbetreuung umgebaut werden) wurde noch nicht begonnen, da der dafür beantragte Zuschuss nicht bewilligt wurde. Daher wird die provisorische Kinderkrippe im Wohngebäude „Am Wald 2“, die zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geplant war, weiterhin betrieben.

Um dem steigenden Bedarf in Haselhof gerecht zu werden, wird im kommenden Kindergarten­jahr für den dortigen Kindergarten eine Änderung der Betriebserlaubnis beantragt. Die bisherige Kleingruppe wird zu einer normal großen Gruppe. Insgesamt können dort dann – mit entsprechender Aufstockung des Personals – bis zu 70 Kindergartenkinder betreut werden.

Insgesamt wird es dann in Kreßberg 206 Kinderbetreuungsplätze geben.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagen Kinderbetreuungsbedarfsplan einstimmig zu.

 

Satzung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2020

Damit anlässlich des Kreßberger Frühlings und des Kreßberger Herbstes Sonntagsverkauf möglich ist, muss die Gemeinde per Satzung verkaufsoffene Sonntage als Ausnahme vom Ladenschlussgesetz festlegen. Für 2020 wurden die Sonntage am 19. April sowie am 25. Oktober als verkaufsoffene Sonntage festgesetzt.