Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 14. Dezember 2020 | 17.12.2020

Vergabe von Aufträgen zur Sanierung der Kläranlage Riegelbach:
Tief,- Stahlbeton- und Leitungsbauarbeiten sowie Bau der Tuchfiltration

Acht Bieter haben ihre Angebote auf die Ausschreibungen der Gemeinde eingereicht. Nach Sichtung und Prüfung durch das Ingenieurbüro CDM Smith aus Crailsheim sind alle Angebote zulässig. Zwei Firmen haben Nebenangebote und Sondervorschläge zum Bau unterbreitet, wovon zwei der Firma Hans Ebert GmbH gewertet werden konnten. Die Firma Ebert kam so auf die günstigste Umsetzung der ausgeschriebenen Arbeiten. Insbesondere bei der Wasserhaltung schlägt sie eine andere – aber in gleicher Weise zielführende – Vorgehensweise vor, durch die 220.000 Euro eingespart werden können. Insgesamt hat das Angebot der Firma Ebert ein Volumen von 1.986.666,33 Euro.

Bei den Angeboten für die Tuchfilteranlage sind drei Angebote von Fachfirmen eingegangen. Günstigste Bieterin ist die Firma Huber SE aus Berching mit einem Angebot in Höhe von 117.549,39 Euro.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, die Aufträge für die Kläranlagensanierung an diese beiden Firmen zu vergeben.

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros im Vorfeld der Ausschreibung lag bei insgesamt 2.020.144 Euro für beide Maßnahmen. Die Mehrkosten dieser Ausschreibungen in Höhe von rund 84.000 Euro lassen noch keinen Rückschluss auf eine Gesamtkostensteigerung der Maßnahme zu, da noch zwei weitere Ausschreibungsblöcke folgen. Insgesamt wird für die Kläranlagensanierung mit Kosten von 6,8 Mio. Euro gerechnet.

 

Beschluss der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2021

In der letzten Sitzung waren die Eckdaten und Rahmenbedingen für das kommende Jahr vorgestellt worden und der Haushalt 2021 wurde vorberaten (s. Sitzungsbericht im letzten Mitteilungsblatt). Aufgrund der damals vorgestellten Zahlen hat die Kämmerin Annemarie Mürter-Mayer inzwischen den Haushalt aufgestellt. Dieser wurde nun ohne weitere Diskussion als Satzung beschlossen:

Haushaltssatzung der Gemeinde Kreßberg für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am  14.12.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.       im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                    EUR

1.1     Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                        8.475.200

1.2     Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                         11.017.370

1.3     Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von         -2.542.170

1.4     Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                            0

1.5     Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                                0

1.6     Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                                    0

1.7     Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                 -2.542.170

 

2.       im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von          7.666.490

2.2     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von         9.425.750

2.3     Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes

          (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                              -1.759.260

2.4     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                            2.963.500

2.5     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                           6.078.000

2.6     Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

          Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                                          -3.114.500

2.7     Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

          (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                                              -4.873.760

2.8     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                        4.800.000

2.9     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                          280.000

2.10   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

          Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                                       4.520.000

2.11   Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

          Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                               -353.760

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von
inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung
und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                            4.800.000 EUR

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf                                                             0 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                         8.125.000 EUR

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                      750.000 EUR

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.    für die Grundsteuer

       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                   430 v.H.

       b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                             400 v.H.

       der Steuermessbeträge;

2.    für die Gewerbesteuer auf                                                                                        350 v.H.

       der Steuermessbeträge.

 

 

Vergabe des Planungsauftrages für die Erweiterung der Erddeponie

Das in der Erddeponie Bergbronn noch zur Verfügung stehende Restvolumen reduziert sich aufgrund der derzeitigen umfangreichen Bauarbeiten sehr schnell. Als Ersatz bietet sich die Erweiterung der bestehenden Deponie in östliche Richtung an.

Ein neuer Standort für eine Erddeponie hat wenig Aussicht auf eine Genehmigung.

Sowohl die Genehmigungsbehörden wie auch der betroffene Grundstückseigentümer haben keine grundsätzlichen Einwände, welche einer Erweiterung unserer Deponie entgegenstünden.

Bisher erfolgte die planerische und vermessungstechnische Betreuung der Deponie durch das Ingenieurbüro CDM-Smith aus Crailsheim. Die zu erbringenden Planungsleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Diese orientieren sich im Wesentlichen an den Baukosten.

Der Gemeinderat stimmte zu, das Ingenieurbüro CDM-Smith GmbH aus Crailsheim mit der Planung zu beauftragen.

 

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Obere Schanze, 2. Erweiterung“

Da die Bauplätze im Baugebiet Obere Schanze bereits größtenteils verkauft sind, und die Neuausweisung eines Baugebiets recht lange Zeit in Anspruch nimmt (beispielsweise braucht allein die artenschutzrechtliche Untersuchung ein Jahr), fasste der Gemeinderat als ersten Verfahrensschritt für eine Erweiterung in südliche Richtung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Obere Schanze, 2. Erweiterung“

 

Vergabe der IT-Verkabelungsarbeiten in der Schule am Kreßberg

Im September 2020 wurde ein Subunternehmer der Firma Ostalb-IT mit der Verkabelung der Schule beauftragt. Leider hat dieser nun seinen Geschäftsbetrieb eingeschränkt und abgesagt.

Die Lage auf dem Handwerkermarkt ist in letzter Zeit – besonders was Elektrikerarbeiten betrifft – sehr angespannt. Zwischenzeitlich wurde mit der Fa. Schachner Kontakt aufgenommen, ob diese im kommenden Jahr die Verkabelung in Zusammenarbeit mit Ostalb-IT vornehmen kann. Dieses Angebot ging leider bis zur Sitzung noch nicht ein.

Das Auftragsvolumen wird auf etwa 85.000 € geschätzt (so viel ist auch im Haushalt veranschlagt), wovon die Gemeinde 37.000 € Zuschuss aus dem Digitalpakt Schule erhält.

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, den Auftrag für die Verkabelung bis zu dem veranschlagten Betrag von 85.000 € zu vergeben. Sollte der Angebotspreis höher liegen, muss der Gemeinderat nochmals über die Vergabe beraten.

 

Änderung der Hauptsatzung zur Durchführung von Gemeinderatsgremiensitzung als Videokonferenz

Nachdem die Infektionszahlen jetzt im Winter auf hohem Niveau stagnieren, und die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie nicht absehbar ist, könnte es erforderlich werden, Gemeinderatssitzungen ohne persönliche Anwesenheit durchzuführen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn aufgrund vieler fehlender Gemeinderatsmitglieder (die sich in Quarantäne befinden oder wegen des Risikos eines schweren Krankheitsverlaufs nicht an Präsenzsitzungen teilnehmen) der Gemeinderat ansonsten nicht beschlussfähig wäre.

Die Vorschriften der Gemeindeordnung gehen von einer persönlichen Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder in einem Sitzungsraum aus, und die Durchführung von Präsenz­sitzungen ist durch die geltenden Vorschriften und Maßnahme nach der aktuellen Corona-Verordnung auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das Ansammlungs- und Veranstaltungs­verbot gilt nicht für Sitzungen der Organe und Gremien der kommunalen Selbstverwaltung.

Im Mai 2020 hat das Land Baden-Württemberg jedoch eine Änderung der Gemeindeordnung vorgenommen: Es wurde in Abweichung vom Regelfall die Möglichkeit geschaffen, dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats in Form einer Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführt werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Für den Geschäftsgang von Sitzungen des Gemeinderats in Form von Videokonferenzen gelten die gleichen Bestimmungen wie für Präsenzsitzungen, z.B. Einladungsform und -fristen, Öffentlichkeitsgrundsatz, Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung, Befangenheit.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 35 GemO ist zu beachten. Er ist durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum zu gewährleisten.

Videositzungen sollen grundsätzlich möglich sein bei Gegenständen einfacher Art. Bei allen anderen Beratungsgegenständen darf die Sitzung nur dann als Videokonferenz oder in vergleichbarer Weise durchgeführt werden, wenn die Präsenzsitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Über das Vorliegen schwerwiegender Gründe und damit über die Einberufung einer Sitzung als Videokonferenz entscheidet der Bürgermeister aufgrund der örtlichen Situation, etwa aufgrund des Infektionsgeschehens in der Gemeinde, Anzahl der sich in Quarantäne befindlichen Gemeinderäte….

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Hauptsatzung zu. Der Satzungstext ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ abgedruckt.

 

Öffentliche Bewerbervorstellungen bei der Bürgermeisterwahl           

Aufgrund der geltenden Corona-Verordnung sind zur Zeit keine öffentlichen Bewerber­vorstellungen im gewohnten Rahmen möglich. Derzeit kann auch keine Aussage getroffen werden, ob aufgrund der Pandemiesituation vor der Bürgermeisterwahl am 31.01.2021 öffentliche Bewerbervorstellungen durchgeführt werden können.

Sinnvoll sind solche Veranstaltungen, da bei mehreren Bewerbern oder Bewerberinnen die Wählerinnen und Wähler sich ein vergleichendes Bild machen können. Der Vorsitzende empfahl deshalb, solche Veranstaltungen anzustreben - möglicherweise auch in anderer Form, als gewohnt, etwa als Videokonferenz.

Da der Gemeinderat Anfang Januar nicht mehr tagt, wurde der Beschluss über die Durchführung von öffentlichen Bewerbervorstellungen auf den Gemeindewahlausschuss übertragen.

 

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung ist eine Spende für den Kindergarten Marktlustenau eingegangen, deren Annahme der Gemeinderat genehmigte.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Gemeindewahlausschuss am 11. Januar in der Gemeindehalle Waldtann eine Sitzung abhält zur Zulassung der Bewerber für die Bürgermeisterwahl.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde ein fehlendes Schild an einer Zufahrt zur Tempo-30-Zone Marktlustenau angesprochen.

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigte sich nach dem möglichen Baubeginn im zukünftigen Baugebiet Bergbronner Feld in Waldtann. Der Vorsitzende erklärte, dass dieses Gebiet im Optimalfall voraussichtlich ab 2022 bebaut werden kann.

Außerdem wurde der Stand beim Gewerbegebiet Bergbronn erfragt. Hier hängt es vor allem an der geplanten Ortsumgehung Bergbronn, die für den Anschluss des zukünftigen Gewerbegebiets Voraussetzung ist. Eine negative Stellungnahme des Landes zu dieser Ortsumgehung bindet der Gemeinde derzeit die Hände. Näheres hierzu soll in der nächsten Sitzung beraten werden.

 

Jahresschluss

Im die Sitzung möglichst kurz und die Corona-Ansteckungsgefahr somit möglichst gering zu halten, verzichtete der Vorsitzende auf sein sonst übliches Grußwort zum Jahresende und verwies auf seine schriftlich festgehaltenen Gedanken zum Jahreswechsel, die auch in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt sind.

Der stellvertretende Bürgermeister Günter Karger sprach den für die Gemeinde Tätigen im Namen des Gemeinderats seinen Dank dafür aus, dass trotz der pandemiebedingten Schwierigkeiten die Einrichtungen der Gemeinde ihren Betrieb reibungslos aufrechterhalten haben, und dass die Gemeindeverwaltung den Bürgern stets als „Ruhepol“ und Anlaufstelle zur Verfügung stand. Einige nun begonnene große Projekte machen das abgelaufene Jahr einmalig. Die hohen Investitionskosten hierfür und die coronabedingten Einschnitte werden der Gemeinde in nächster Zeit noch einiges abverlangen. Trotz der großen Schwierigkeiten, die auf die Gemeinde zukommen werden, äußerte er sich zuversichtlich, dass man in ein paar Jahren über die nun begonnenen Maßnahmen froh sein werde. Dem Gemeinderat dankte er für das kollegiale und faire Miteinander, das trotz zweier Listen stets gegeben ist, und wünschte allen eine gute und gesunde Weihnachtszeit.