Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 15.10.2018 | 18.10.2018

Auswahl eines Fahrzeugs für das Projekt „Dorf-Auto“

Nachdem der Gemeinderat in der letzten Sitzung beschlossen hat, ein E-Auto als Dorf-Auto anzuschaffen, musste nun noch der Fahrzeugtyp ausgewählt werden.

Der Anbieter, die Firma Autohaus Baur GmbH, Mutlangen, stellte dem Gemeinderat die bei­den zur Auswahl stehenden Fahrzeuge vor – es handelt sich um einen Nissan e-NV200 Evalia („Mini-Van“, 7-Sitzer), und um einen Nissan Leaf (Kompaktklasse). Nachdem Reimund Baur in der Sitzung den Mini-Van zum selben Preis anbot, wie die Kompaktklasse, entschied sich der Gemeinderat einstimmig für den Nissan e-NV200 Evalia. Für die künftigen Nutzer fallen pro Stunde 5,- € und pro Kilometer 16 Cent an Kosten an – die Stromkosten sind darin enthalten.

Geliefert werden soll das Fahrzeug, sobald die Ladesäule der EnBW vor dem Rathaus installiert ist – voraussichtlich im Frühjahr 2019.

 

Vorstellung der Planung für die Bebauung des Grundstücks Untere Hirtenstraße 36

Architekt Andreas Günther hat den in der letzten Sitzung vorgestellten Entwurf eines Wohn- und Geschäftshauses, das in der Ortsmitte Waldtann neben dem Rathaus vorgesehen ist, inzwischen weiter ausgearbeitet und auch die Baukosten ermittelt.

Das Wohn- und Geschäftshaus wird u.a. auf Betreiben der VR-Bank Dinkelsbühl-Feuchtwangen geplant. Die Bank möchte ihre Filiale in die Ortsmitte verlegen. Vonseiten der Gemeinde liegt das Hauptinteresse auf dem Bau eines „Gesundheitszentrums“ – es sollen Praxisräume für mehrere Ärzte und evtl. eine weitere Praxis im Gesundheitsbereich (etwa eine Physiotherapie-Praxis) gebaut werden. Da die beiden Arztpraxen in Kreßberg in den nächsten Jahren altershalber auslaufen werden, ist es nach Ansicht des Vorsitzenden unabdingbar, ansprechende Praxisräume zur Verfügung stellen zu können, da er ansonsten wenig Hoffnung hat, dass sich wieder Haus- oder auch Fachärzte in Kreßberg ansiedeln.

Des Weiteren sind Verkaufsräume für eine Bäckereifiliale und Wohnungen vorgesehen. Im Untergeschoss sind neben Lagerräumen noch einige Stellplätze geplant.

Das Gebäude erhält einen Aufzug, so dass auch die Praxisräume im ersten Stock und die Wohnungen barrierefrei zu erreichen sind.

Das großzügige Gebäude, das das vorhandene Grundstück optimal ausnutzt, wird sich trotz der Größe nach Ansicht von Architekt Günther durch die Gliederung in zwei Gebäudeteile und die Gestaltung mit Satteldach in den dörflichen Charakter gut einfügen.

Architekt Andreas Günther hob hervor, dass das Gebäude auf allen Ebenen sehr flexibel zu nutzen ist – das als Massivbau geplante Gebäude wird innen im Trockenbau ausgebaut, d.h., die Grundrisse der einzelnen Nutzungseinheiten (Praxen, Wohnungen, Geschäftsräume) können während des Baus den Wünschen der jeweiligen Nutzer entsprechend gestaltet bzw. später auch leicht umgebaut werden. Auch die Reduzierung um ein Stockwerk wäre möglich.

Sowohl bei Bürgermeister Robert Fischer als auch bei den Gemeinderäten stößt der Plan auf positive Resonanz; Knackpunkt wird jedoch die Finanzierbarkeit sein. Angesichts eines umbauten Raums von rund 10.000 m³ rechnet Architekt Günther mit reinen Baukosten von 4,3 Millionen Euro – dazu kommen noch die Außenanlagen, Neben- und Planungskosten, so dass er brutto von 5,2 Millionen Euro ausgeht. In diesem Betrag ist allerdings eine Reserve für Unvorhergesehenes und die zu erwartende Baukostensteigerung bereits enthalten.

Angesichts der weiteren Großprojekte, die die Gemeinde in den nächsten Jahren zu stemmen hat (Breitband- und Gasausbau, Turnhallensanierung in Haselhof, Erschließung des interkommunalen Gewerbegebiets, Kläranlagen- und Kanalsanierung) muss nun überlegt werden, ob und wie das Projekt finanziert werden kann. Denkbar wäre beispielsweise, das Gebäude von einem Investor bauen zu lassen, oder die VR-Bank, anstatt die Bankräume zu vermieten, als Miteigentümer zu beteiligen. Auch die Wohnungen sind als Eigentums-wohnungen denkbar.

Der Gemeinderat beschloss nach längerer Beratung, dass der von Architekt Andreas Günther vorgestellte Plan weiterverfolgt werden soll. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der eigentliche Baubeschluss mit dieser Entscheidung noch nicht gefasst ist; dieser kann erst erfolgen, wenn die Finanzierung geklärt ist.

 

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Bergbronn Süd-West“; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Das Büro StadtLandIngenieure aus Ellwangen hat für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Bergbronn Süd-West“ einen Entwurf erarbeitet, den der Vorsitzende in der Sitzung vorstellt. Ziel ist es, ein Grundstück südlich des Baugebiets „Käsäcker“, das derzeit als Außenbereich gilt, dem Innenbereich zuzuordnen, so dass dort ein Wohnhaus entstehen kann. Die überbaubare Fläche wird durch den Schutzbereich der dort verlaufenden Hauptwasserleitung begrenzt, sie reicht aber für ein Einfamilienhaus gut aus. Gestalterische Vorgaben werden in der Satzung nicht gemacht, da durch die Einbeziehung in den Innenbereich die Gestaltung durch die Umgebungsbebauung vorgegeben ist – das geplante Wohnhaus muss sich in die Umgebung einfügen. Es sind lediglich einige Pflanzgebote als Ausgleich für den naturschutzrechtlichen Eingriff vorgesehen.

Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf zu und fasste den Auslegungsbeschluss für die Satzung.

 

Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ruppersbach

Auch in Ruppersbach besteht ein Bauwunsch auf einem Grundstück am südwestlichen Ortsrand. Der Gemeinderat beschloss, dass auch hier eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden soll, um die betreffende Fläche dem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ zuzuordnen.

 

Aufstellungsbeschluss zur Außenbereichssatzung Asbach

In Asbach besteht bei zwei Familien Interesse, Wohnhäuser zu bauen. Allerdings ist Asbach im Flächennutzungsplan als Außenbereich ausgewiesen. Das heißt, hier gibt es offiziell keinen „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“. Daher kann hier das Instrument der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nicht zum Einsatz kommen. Die Gemeinde kann nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Schwäbisch Hall) in diesem Fall lediglich eine Außenbereichssatzung aufstellen, durch die die tatsächlich bebaute Fläche zum Innenbereich erklärt werden kann. Bei dieser Satzung ist es allerdings nicht möglich, zusätzlich Außenbereichsflächen in den Innenbereich mit einzubeziehen.

Mit der Genehmigungsbehörde wurde vorab abgeklärt, dass die Fläche nördlich der Straße zwischen Haus Nr. 3 und 5, die rechts und links durch Wohnhäuser begrenzt ist, zum Innenbereich gezählt werden kann. Südlich der Straße, wo ebenfalls ein Bauwunsch besteht, wurde die Genehmigungsfähigkeit allerdings vom Landratsamt von vornherein ausge­schlossen. Dies ist nach Ansicht des Vorsitzenden zwar unbefriedigend, entspricht aber der Rechtslage.

Die andere Möglichkeit, nämlich einen Bebauungsplan für Asbach aufzustellen, scheitert daran, dass dann für Wohnhäuser Abstände gegenüber einem Gewerbebetrieb und einem landwirtschaftlichen Betrieb einzuplanen wären, die eine Wohnbebauung an den gewünschten Stellen im Ort wiederum ausschließen würden.

Somit fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung Asbach mit der Abgrenzung wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen und mit dem Landratsamt als genehmigungsfähig angesehen.

 

Kalkulation des Wasserzinses für das Jahr 2019

Vom Büro Schneider & Zajontz wurde die aktuelle Gebührenkalkulation der Wasserversorgung für das Jahr 2019 erstellt, die von der Fachbeamtin für das Finanzwesen, Annemarie Mürter-Mayer, kurz erläutert wurde.

Aus dem Jahr 2016 besteht noch eine Kostenüberdeckung, die entstanden ist, da eine von der Gemeinde erwartete Steigerung des Wasserbezugspreises seitens der Rieswasser­versorgung damals nicht festgesetzt wurde. Ein Teil dieser Kostenüberdeckung kann mit dem ansonsten zu erwartenden Fehlbetrag des Jahres 2019 verrechnet werden, so dass der Wasserzins konstant bleiben kann. Würde die komplette Kostenüberdeckung aus 2016 nun verrechnet, müsste der Wasserzins jetzt gesenkt, aber 2020 umso stärker wieder erhöht werden. Um diese Schwankungen zu vermeiden, wird der Rest der Kostenüberdeckung erst 2020 ausgeglichen.

Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Gebührenkalkulation zu und beschloss, dass der Wasserzins unverändert bei 1,90 € / m³ (netto) bleibt.

 

Vergabe der Arbeiten zur Erschließung mit Breitband

a.) Los 1: Teilorte der Stadt Crailsheim
b.) Los 4 und 5: Bereiche Marktlustenau bis Bergertshofen und Bergbronn bis Mistlau

Auf die Ausschreibung der ersten Trassen im Gemeindegebiet gingen überraschend viele Angebote ein. Für das Los 1 – Ausbaugebiet auf der Gemarkung Crailsheims - hat die Gemeinde zehn Angebote mit Preisen zwischen 869.975,76 € und 1.297.370,67 erhalten. Günstigster Bieter ist die Firma Stark Energies GmbH aus Ludwigsburg, mit der unser betreuender Ingenieur - Herr Enßlin - von der Firma Geodata bereits gute Erfahrungen beim Breitbandausbau in anderen Gemeinden sammeln konnte.

Es wurde daher beschlossen, vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses des Crailsheimer Gemeinderats, den Auftrag für das Los 1: „Teilorte Crailsheims“ an die Firma Stark Energies GmbH aus Ludwigsburg zum Angebotspreis von 869.975,76 € zu vergeben.

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Gemeinde Kreßberg im Rahmen der vereinbarten interkommunalen Zusammenarbeit den Breitbandausbau für einige kleine Teilorte auf Crailsheimer Gemarkung mit abwickelt, und hierfür Kostenersatz von der Stadt erhält.

Für das Los 4 (Bergertshofen, Hohenkreßberg, Rotmühle, Unter- und Oberstelzhausen, Riegelbach) und Teile des Loses 5 (Bergbronn, Mistlau und Neuhaus) gingen sechs Angebote ein. Die Angebote wurden von Geodata vollständig überprüft und nachgerechnet.

Günstigster Anbieter ist hier eine Bietergemeinschaft, die allerdings dem Ingenieurbüro bisher nicht bekannt war und die bis heute keine Referenzen und Fachnachweise für den Breitbandausbau vorgelegt hat. Auch fehlt noch die Eignungserklärung nach § 6 a VOB/A Nr. 1-3, sodass die Verwaltung und das Büro GeoData große Bedenken bei einer entsprechenden Vergabe hätten. Der zweitgünstigste Bieter ist die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG aus Satteldorf. Sie hat alle Vorgaben erfüllt und bietet zum Angebotspreis von 1.454.335,43 Euro an.

Die eingegangenen Angebote liegen erfreulicherweise deutlich unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros, das mit 1,7 Millionen Euro für diese Ausschreibung gerechnet hat. Nach Abwägung aller Punkte wurde beschlossen, den Auftrag an die Firma Leonhard Weiss & Co. KG aus Satteldorf zu vergeben.

 

Informationen zur Gemeinderatswahl 2019

Als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Wahlen der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte, der Bezirksbeiräte und der Kreisräte in Baden-Württemberg wurde Sonntag, der 26. Mai 2019 festgesetzt  – zeitgleich findet auch die Europawahl statt.

Die Aufstellung von Wahlvorschlägen ist bereits jetzt möglich; eingereicht werden können diese allerdings erst nach der offiziellen Bekanntmachung der Wahl im Mitteilungsblatt. Zuvor muss auch noch der Gemeindewahlausschuss gebildet werden.

Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl wird Donnerstag, der 28. März 2019 sein.

Hauptamtsleiterin Birgit Macho informierte die Gemeinderäte und Zuhörer kurz über das Aufstellungsverfahren und wies darauf hin, dass alle erforderlichen Vordrucke für die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung sowie für den Wahlvorschlag ab sofort im Rathaus vorrätig sind und von Interessierten abgeholt werden können.

Nachdem die unechte Teilortswahl abgeschafft wurde, werden im Kreßberger Gemeinderat in der nächsten Amtsperiode nur noch 14 Sitze zu besetzen sein. Die Wahlvorschläge dürfen dann auch nur noch 14 Bewerber / Bewerberinnen enthalten.

 

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde kam nochmals die Außenbereichssatzung Asbach zur Sprache, sowie die Breitbandversorgung in verschiedenen Ortsteilen.