Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 17.12.2018 | 24.01.2019

 

Beschluss des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2019

Nachdem der Haushalt der Gemeinde Kreßberg für das kommende Haushaltsjahr in der letzten Sitzung ausführlich vorberaten worden war, war der Beschluss eigentlich nur noch „Formsache“. Gegenüber der Vorberatung waren keine Änderungen nötig. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2019 mit einem Gesamtvolumen von 17.756.624 Euro, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 11.653.572 Euro und auf den Vermögenshaushalt 6.103.052 Euro. Dass der Vermögenshaushalt im kommenden Jahr ein für Kreßberger Verhältnisse so außergewöhnlich großes Volumen hat, liegt an den großen Investitionen, die im kommenden Jahr geplant sind, und ist nach den Worten des Vorsitzenden somit gerechtfertigt. Die Investitionen etwa die in die Nahversorgung, Breitbandversorgung oder Modernisierung der Abwasserbeseitigung sind für die Entwicklung der Gemeinde unabdingbar.

Durch die hohen Investitionen sind für das kommende Jahr Kreditaufnahmen in Höhe von 2.552.500 Euro eingeplant. Außerdem enthält der Haushalt Verpflichtungsermächtigungen (= Ermächtigung, Verpflichtungen einzugehen, die sich finanziell erst in den Folgejahren auswirken) in Höhe von 6.138.400 EUR

Die Hebesätze für Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (430 v.H. der Steuermessbeträge), Grundsteuer B (400 v.H.) und Gewerbesteuer (350 v.H.) bleiben unverändert.

 

Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage mit 140 m Nabenhöhe und 3 MW Nennleistung auf den Flurstücken 1570, 1569 und 1568 der Gemarkung Waldtann durch die Naturenergie Zeilinger UG (haftungsbeschränkt), Markt Erlbach

Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau-Kreßberg hat in seinem Flächennutzungsplan Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen. In der Vorrangfläche westlich von Waldtann ist nun eine Windenergieanlage mit 3 Megawatt Nennleistung, einer Nabenhöhe von 139,80 m und einer Gesamthöhe von 199,8 m geplant. Nachdem Windenergieanlagen baurechtlich „privilegiert“ sind und die Anlage in der dafür vorgesehenen Vorrangfläche geplant ist, und auch keine von der Gemeinde zu vertretenden öffentlichen Belange gegen die Erteilung der Genehmigung sprechen, beantragte Bürgermeister Robert Fischer, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen. Nach den rechtlichen Vorschriften besteht für die Antragsteller ein Anspruch auf die Genehmigung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Auch sei es nicht logisch, zuerst Vorrangflächen auszuweisen und anschließend das Einvernehmen zu Windrädern in diesen extra dafür ausgewiesenen Flächen zu verweigern.

Die Genehmigungsfähigkeit selbst (etwa Einhaltung von Abständen, Lärmgrenzen usw.) wird vom Landratsamt geprüft. Eine erste Anlage ist bereits genehmigt worden. Die Vorrangfläche hat insgesamt Platz für vier Windenergieanlagen, weitere Anlagen sind aber derzeit nicht geplant.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden Bedenken gegen die Erteilung des Einvernehmens geäußert und beantragt, dieses zu verweigern. Der Lärm von Windenergieanlagen sei in großem Abstand hörbar und belästigend. Es lägen mittlerweile auch wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vor, dass der Infraschall, der von den Anlagen kommt, in wesentlich größerem Abstand wahrzunehmen sei, als bisher angenommen. Auch nehme das Wissen um die schädlichen Auswirkungen der Windkraftanlagen ständig zu, was aber in den derzeit geltenden Normen noch keinen Niederschlag gefunden habe. Man sollte dem „Massen­menschenversuch“ nicht zustimmen und deshalb das Einvernehmen trotz Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung verweigern.

Bei der anschließenden Abstimmung stimmte eine große Mehrheit der Gemeinderäte für die Erteilung des Einvernehmens.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Außenbereichssatzung „Asbach“

Der Ortsteil Asbach ist im Flächennutzungsplan als „Außenbereich“ (Fläche für die Landwirtschaft) ausgewiesen. Wohnbebauung ist somit dort nicht möglich, sondern lediglich Baumaßnahmen, die „privilegiert“ sind, da sie beispielsweise der Landwirtschaft dienen. Da aber Einwohner aus Asbach, die keine Landwirtschaft betreiben, dort bauen möchten, wurde nach einer Möglichkeit gesucht, dies zu ermöglichen. Durch eine „Außenbereichssatzung“ nach § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches kann die Gemeinde Bereiche im Außenbereich, in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, abgrenzen. Der Nachteil dieser Satzung ist, dass im Gegensatz zu einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung keine zusätzlichen Flächen hinzugenommen werden können; die Abgrenzung ist nur unmittelbar um die vorhandene Bebauung möglich. Mit der Baurechtsbehörde wurde im Vorfeld abgeklärt, welcher Bereich genehmigungsfähig ist und die Abgrenzung demensprechend gewählt. Der Bau von zwei bis drei Wohnhäusern ist in der gewählten Abgrenzung gut möglich.

Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Entwurf der Außenbereichssatzung zu und fasste den Auslegungsbeschluss.

 

Ergänzungssatzung „Bergbronn Süd-West“

a.) Abwägung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen

b.) Satzungsbeschluss

Zur Ergänzungssatzung Bergbronn Süd-West gingen weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange irgendwelche Einwendungen oder Anregungen ein.

Somit war eine Abwägung nicht erforderlich und die Ergänzungssatzung konnte vom Gemeinderat beschlossen werden. Mit dem Inkrafttreten der Satzung ist der gewünschte Bau eines Einfamilienwohnhauses nun also möglich.

 

Widmung der Straßen im Baugebiet „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ in Mariäkappel

Die neuen Straßen im Wohngebiet „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ sind nun gebaut. Der Gemeinderat hat ja bereits am 4. Juni die Straßennamen „Bürgermeister-Strebel-Straße“ und „Dr.-Straub-Straße“ vergeben. Um die STraßen offiziell dem Verkehr zu übergeben, müssen sie nach Straßengesetz „gewidmet“ werden. Der Gemeinderat stimmte der Widmung einstimmig zu.

 

Straßenbenennung „In den Brühlwiesen“ in Waldtann für die Ergänzungssatzung Untere Hirtenstraße

Die Grundstücke, die durch die Ergänzungssatzung „Untere Hirtenstraße“ in Waldtann bebaubar wurden, sind durch einen bisher nur landwirtschaftlich genutzten Weg erschlossen, der keinen Namen hat. Für die beiden neuen Wohngrundstücke wurde der Straßennamen „In den Brühlwiesen“ festgelegt, der sich vom dortigen Gewannnamen ableitet.

 

 

Annahme von Spenden

Alle drei Kindergärten der Gemeinde haben im letzten Monat Spenden erhalten, die erst nach Zustimmung des Gemeinderats angenommen werden dürfen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme einstimmig zu.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Baumfällungen in Marktlustenau

Der Vorsitzende gab bekannt, dass eine Reihe von Schwarzpappeln, die im „Rosenbühl“ in Marktlustenau standen, wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit abgeholzt werden mussten. Einige der Bäume waren bereits abgestorben, andere nur geschädigt, aber nach Aussage des Baumexperten Dr. Löchner nicht bzw. nur bedingt erhaltenswert. Somit wurden alle Bäume gefällt, diese werden im kommenden Jahr durch neue Laubbäume ersetzt.

Kioskbetreiber fürs Freibad Bergertshofen gesucht

Bürgermeister Robert Fischer wies darauf hin, dass bisher trotz Annoncen noch kein neuer Betreiber für das Freibadkiosk gefunden werden konnte.

Anfragen

Wegen der abgebrannten Bäckereifiliale und der derzeit nicht nutzbaren Bankfiliale in Waldtann wurden mögliche provisorische Unterbringungsmöglichkeiten besprochen. Sollte hier keine schnelle Lösung möglich sein, wurde auch die Gründung eines „Wer hilft wem“- Vereins angeregt. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung bereits Gespräche mit der Bank und der Bäckerei führte, es ist zu hoffen, dass eine schnelle  Übergangslösung gefunden wird.

Weitere Themen waren der Breitbandausbau und die voraussichtlichen Kosten für die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebiets in Bergbronn.

Vonseiten der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Zum Abschluss des Jahres sprach der stellvertretende Bürgermeister Ulrich Bayer im Namen des Gemeinderats der Gemeindeverwaltung und sämtlichen Beschäftigten und Mitarbeitern in allen Bereichen – Bauhof, Kindertagesstätten, Schule, Abwasserbeseitigung, Freibad usw., aber auch allen ehrenamtlich Tätigen seinen Dank für die gute geleistete Arbeit aus.

Auch Bürgermeister Robert Fischer dankte dem Gemeinderat für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr, aber auch allen anderen, die sich ehrenamtlich für die Gemeinde einsetzen. Den Bediensteten habe er seinen Dank bereits bei der kürzlich stattgefundenen Personalversammlung ausgesprochen. Auch bei den Bürgern, die regelmäßig die Sitzungen besuchen, bedankte er sich für ihr Interesse und sprach allen die besten Wünsche für die Feiertage und das neue Jahr aus.