Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 25.03.2019 | 04.04.2019

 

 

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung

Die Verwaltungsgebührensatzung von 1997, zuletzt geändert 2007, musste wegen verschiedener Rechtsänderungen überarbeitet werden. Beispielsweise mussten früher keine kostendeckenden Verwaltungsgebühren erhoben werden, und für viele Bereiche waren die Gebühren vom Land vorgegeben, oder es gab Empfehlungen des Gemeindetags, die übernommen wurden. Nun gilt das Kostendeckungsprinzip grundsätzlich auch für die Verwaltungsleistungen, die auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vorgenommen werden. Daher müssen diese nun auch von jeder Gemeinde individuell kalkuliert werden.

Hauptamtsleiterin Birgit Macho hat aufgrund der anfallenden Personalkosten einschl. Nebenkosten, Arbeitsplatzkosten und Gemeinkosten und der geschätzten Bearbeitungsdauer für die einzelnen Leistungen eine Kalkulation erstellt, die vom Gemeinderat wie vorgeschlagen gebilligt wurde. Die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Satzung mit Gebührenverzeichnis ist in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten in Mariäkappel

Nach der Eigenkontrollverordnung sind regelmäßige Untersuchungen des Kanalnetzes erforderlich. Seit 2008 ist die Firma Grimm Ingenieure aus Ellwangen mit der Bewertung des Sanierungsbedarfs unserer Kanäle beschäftigt und betreut die erforderlichen Sanierungs­maßnahmen. Seither wurden in Marktlustenau, Waldtann, Selgenstadt, Bergbronn und Bergertshofen bereits verschiedene Maßnahmen durchgeführt und die Sammelkanäle zur Kläranlage Riegelbach saniert.

 

 

2017 folgten TV-Inspektionen aller übrigen Teilorte. Die daraus resultierenden Ergebnisse wurden entsprechend ihrer Dringlichkeit in vier Sanierungsabschnitte aufgeteilt: 1: Mariä­kappel; 2: Halden, Haselhof, Leukershausen, Oberstelzhausen, Unterstelzhausen, Hohenkreßberg; 3: Hohenberg, Rudolfsberg, Schwarzen­horb, Wüstenau; 4: Gaisbühl, Mistlau, Riegelbach, Schönbronn.

Von der Verwaltung wurde ein Zuschussantrag für diese Maßnahmen gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Nachdem zusätzliche Mittel seitens des Landes freigegeben worden sind, wurde nachträglich doch noch ein Teilabschnitt bewilligt (Mariäkappel), und zwar zu den damals berechneten Kosten. Bezuschusst wird die Maßnahme nach den Förderrichtlinien für Wasserwirtschaft mit 72,7 % der zuschussfähigen Kosten.

Das Ingenieurbüro Grimm hat die Arbeiten für diesen Sanierungsabschnitt im Februar 2019 ausgeschrieben. In Mariäkappel sollen 1.150 m Kanäle mittels Inliner saniert werden, sowie 125 m Misch- und Schmutzwasserhaltungen in offener Bauweise ausgewechselt werden.

Günstigster Bieter für die Inliner-Sanierung ist die Firma Kanaltechnik Meyer GmbH & Co. KG aus Schwabach, einziger Bieter für die Kanalauswechslung ist die Firma Konrad Engelhardt Bau GmbH aus Dinkelsbühl. Die Aufträge wurden vom Gemeinderat einstimmig an diese beiden Firmen vergeben. Für die Sanierung des ersten Abschnitts entstehen Gesamtkosten in Höhe von rd. 440.000 Euro.

 

Umsetzung des Bürogebäudes auf dem Grundstück Untere Hirtenstraße 36 auf das Flurstück 69, Gemarkung Waldtann

Auf dem Grundstück Untere Hirtenstraße 36, das die Gemeinde für die Erstellung eines Geschäfts- und Ärztehauses nutzen möchte, steht noch ein vom Vorbesitzer errichtetes beinahe neues Bürogebäude, das recht hochwertig ist. Der Wert des Gebäudes liegt etwa bei 100.000 Euro. Das Gebäude müsste abgerissen werden, um Platz für das neue Geschäfts- und Ärztehaus zu machen.

Um den Wert zu erhalten, hat die Gemeinde die Versetzung des in Holzbauweise erstellten Gebäudes geprüft. Denkbar wäre eine künftige Nutzung etwa für Gruppen und Vereine.

Nun liegt ein Angebot einer Kran- und Transportfirma für die Versetzung des Gebäudes vor: für 13.200 Euro ließe sich das Gebäude umsetzen. Hinzu kommen noch Kosten für das Fundament am neuen Standort, für die Herstellung der Anschlüsse und für das Baugenehmigungsverfahren. Alles im allem schätzte der Vorsitzende den Aufwand auf etwa 23.000 Euro. Außerdem muss es anschließend noch verputzt werden.

Nachdem das Grundstück Flst. Nr. 69 gegenüber dem Rathaus als regulärer Bauplatz zu klein ist – zumal auf einem Teil des Grundstücks auch noch Parkplätze angelegt sind – stimmte der Gemeinderat der Versetzung des Bürogebäudes auf dieses Grundstück einstimmig zu und vergab den Auftrag an die Firma Fischer GmbH & Co.KG, Schwäbisch Hall.

 

Kreditaufnahme für das Jahr 2019

Seit Jahren benötigte die Gemeinde keine neuen Kredite mehr, doch nun ist angesichts der anstehenden Investitionen eine Kreditaufnahme unumgänglich. Die kostenintensiven Baumaßnahmen schreiten planmäßig schnell voran. Entsprechend der Haushaltsplanung wird damit die Aufnahme eines Teils der geplanten und von der Rechtsaufsicht genehmigten Kredite notwendig.

Das Dauertief bei den Zinsen kommt der Gemeinde daher sehr entgegen: für einen Kredit von 750.000 Euro hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau bei 10-jähriger Laufzeit einen Zinssatz von 0,1 % angeboten; die örtlichen Banken liegen darüber. Bei einer Laufzeit über 20 oder 30 Jahre wären die Zinsen etwas höher, und jeweils nur die ersten zehn Jahre garantiert, danach wird der Zinssatz neu festgesetzt.

Von der Verwaltung wurde eine Kreditaufnahme mit 10-jähriger Laufzeit empfohlen. Im Laufe des Jahres werden voraussichtlich weitere Kreditaufnahmen erforderlich, diese können dann mit längerer Laufzeit aufgenommen werden, um die Tilgungen zu strecken.

Die angebotenen Konditionen sind tagesaktuell und werden nicht garantiert. Maßgeblich für die Zinsfestschreibung wird der Tag des Kreditabrufs sein.

Der Gemeinderat stimmte der Kreditaufnahme zu. Die Kämmerei wurde ermächtigt, einen Kredit über 750.000 Euro zum tagesaktuellen Zinssatz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufzunehmen, sobald es aufgrund der Kassenlage erforderlich ist.

 

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brunnenwiesen“ in Leukershausen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b) BauGB

Die Aufstellung von kleinen Bebauungsplänen (bis 1 ha bebaubarer Fläche) ist nach § 13 b Baugesetzbuch in einem beschleunigten Verfahren möglich, um der großen Nachfrage nach Bauland besser gerecht werden zu können. Diese Regelung gilt jedoch nur zeitlich befristet.

Nachdem die Gemeinde in Leukershausen derzeit nur noch einen freien Bauplatz hat, regte Bürgermeister Robert Fischer an, am nordwestlichen Ortsrand von Leukershausen ein kleineres Baugebiet auszuweisen. Die vorgeschlagene Abgrenzung reicht bis an das bestehende FFH-Gebiet heran. Das Baugebiet soll hauptsächlich der Deckung des örtlichen Bedarfs dienen.

Um eine dichtere Besiedlung zu erreichen, wurder aus der Mitte des Gemeinderats die Erstellung von Mehrfamilienhäusern ins Spiel gebracht. An dieser Stelle sah der Vorsitzende jedoch keine Aussicht auf Verwirklichung von Geschosswohnungsbau – eine Nachfrage sei in dieser etwas abgelegenen Lage hierfür mit Sicherheit nicht vorhanden.

Der Gemeinderat fasste nach kurzer Aussprache einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan.

 

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung ist lediglich eine Spende eingegangen: Eine Referentin der VHS spendete ihr Honorar für die Sprachförderung in den Kindergärten. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende zu.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Schwäbisch Hall die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010 – 2013 nun offiziell als abgeschlossen erklärt hat, alle Anstände seien erledigt.

Weiter gab der Vorsitzende die Verlegung der nächsten Sitzung bekannt, diese wird anstatt am 20. bereits am 6. Mai stattfinden.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde ferner das Thema Busbeförderung von Kindergartenkindern angesprochen. In Kreßberg betrifft dies lediglich wenige Kinder; diese werden bislang noch mit dem Bus gefahren.

Auf eine Anfrage zum Thema Bank erklärte der Vorsitzende, dass die VR-Bank derzeit eine Containerlösung anstrebt, um nach dem Brand in der Filiale wieder einen Bankautomaten in Waldtann anbieten zu können. Von der Bäckerei ist nicht bekannt, ob eine Übergangslösung angestrebt wird.

Weitere Fragen der Gemeinderäte betrafen den Breitbandausbau, den Bauplatzverkauf in Mariäkappel und die Möglichkeit eines Verbots von insektenfeindlichen Schottergärten in neuen Baugebieten.

 

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde wurde nochmals das neue Baugebiet in Leukershausen angesprochen.