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Allgemeinverfügung des Landkreises untersagt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern | 13.07.2023

 

Durch die anhaltende Trockenheit und die überdurchschnittlichen Temperaturen der letzten Monate hat sich in zahlreichen Gewässern im gesamten Land und auch im Landkreis Schwäbisch Hall Niedrigwasser entwickelt. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Schwäbisch Hall eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern untersagt. Die Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, den 13.07.2023 in Kraft.

Die anhaltende Hitze, niedrige Grundwasserstände und fehlende Niederschläge verursachen neben den anhaltend niedrigen Wasserständen in den Fließgewässern erhöhte Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffwerte. Wasserentnahmen können in Niedrigwassersituationennegative Einflüsse auf das Ökosystem des Gewässers haben. Erst nach anhaltenden Niederschlägen kann mit einer Verbesserung gerechnet werden. Zum Schutz der Allgemeinheit wird nun eine Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern bis zunächst 30. September 2023 untersagt. Dies betrifft sämtliche oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall, auch jegliche Wasserentnahmen wie das Schöpfen mit Handgefäßen und für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau. Für mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Schwäbisch Hall zugelassenen Wasserentnahmen gelten besondere Regelungen, diese sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Homepage des Landkreises Schwäbisch Hall unter den Öffentlichen Bekanntmachungen (https://www.lrasha.de/de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen) zu finden.