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Anschlussunterbringung Geflüchteter ist Pflichtaufgabe jeder Gemeinde | 28.07.2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

großen Aufruhr gab es in den vergangenen Wochen insbesondere im Ortsteil Waldtann um das Thema Anschlussunterbringung geflüchteter Menschen. Gerne möchte ich Sie deshalb aus erster Hand informieren, da sich leider auch viele falsche Gerüchte hartnäckig halten, die Sorgen bis hin zu Wut in unserer sonst so beschaulichen Gemeinde ausgelöst haben.

Ganz aktuell leben in vier Immobilien der Gemeinde Kreßberg insgesamt 40 Zufluchtsuchende unterschiedlicher Nationalität - darunter Iraker, Gambier, Syrer, Nigerianer, Afghaner und Ukrainer. Zugewiesen werden der Gemeinde die Geflüchteten von der unteren Aufnahmebehörde – also dem zuständigen Landratsamt Schwäbisch Hall nach § 18 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Jedes Jahr im Herbst erhielt die Gemeinde vom Landratsamt eine Prognose zur Anzahl voraussichtlich im Folgejahr eintreffender und aufzunehmender Personen. Aufgrund dieser Prognosen sucht die Gemeindeverwaltung Wohnraum bzw. muss selbst welchen schaffen. Die Situation spitzte sich zu, nachdem zu den Geflüchteten aus der Flüchtlingswelle 2016/2017 ff. noch zusätzlich ukrainische Schutzsuchende aufgrund des russischen Angriffskriegs kamen und immer noch kommen. Herr Landrat Bauer hat sich mit Schreiben vom 06.09.2022 und mit Schreiben vom 23.11.2022 an seine BürgermeisterInnen gewandt und mitgeteilt, dass deutlich mehr Personen aufzunehmen sind, als 2021 noch erwartet und dies sich für 2023 vermutlich fortsetzen wird. Selbstverständlich kann keiner genaue Zahlen nennen, er forderte jedoch auf, ausreichend Wohnraum zu schaffen und wies auf diese Pflicht gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz hin. Die Prognose neu aufzunehmender Flüchtlinge wurde in diesem Schreiben mit 22 für Kreßberg im Jahr 2023 bekannt gegeben. Die Zuweisung Geflüchteter erfolgt immer nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil der jeweiligen Gemeindebevölkerung an der Gesamtbevölkerung des Landkreises errechnet. Es erfolgte in diesem Schreiben auch der Hinweis darauf, dass sich unter den Asylbewerbern Menschen mit besonderen Bedarfen – also beispielsweise Rollstuhlfahrer – befinden, für die barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen.

Der Gemeinderat und die Verwaltungsspitze kamen in der Folge dieser Pflichtaufgabe zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum nach. Am 30.01.2023 wurde nach erstellter Planung durch Architekt Andreas Günther, der erteilten Baugenehmigung durch das Landratsamt und einer entsprechenden Ausschreibung der Bauarbeiten beschlossen, dass der Ausbau des Dachgeschosses des Geschäfts- und Ärztehauses in der Unteren Hirtenstraße 36 für maximal 16 Geflüchtete angegangen wird. Die Entscheidung für diesen Ausbau fiel bei nur einer Gegenstimme also mit großer Mehrheit. Gründe, für diesen Ausbau waren u.a., dass man nicht erneut eine Halle für eine Unterbringung belegen wollte, die dann den Vereinen/der Schule nicht mehr zur Verfügung steht. Auch wollte man nirgendwo ein „Containerdorf“ errichten, welches teurer geworden wäre und über 12 Monate Lieferzeit gehabt hätte, sowie dessen Standort an einem Ortsrand für eine Integration der Menschen ins Gemeindeleben nachteilig gewesen wäre. Eine Genehmigung wäre dafür lediglich für fünf Jahre erteilt worden. Wären anschließend noch Geflüchtete unterzubringen, hätte auch wieder nach einem Wohngebäude gesucht werden müssen. Eine Sanierung alter Gebäude hätte allein bei der derzeitigen Handwerkersituation mehr Zeit in Anspruch genommen, sowie mehr Kosten bei weniger Unterbringungsplätzen verursacht.

Der Ausbau des Dachgeschosses läuft derzeit planmäßig und soll bis zum Jahresende fertiggestellt sein. Er wird Kosten in Höhe von rund 600.000 Euro verursachen. Da es ein Neubau ist, konnte die Gemeindeverwaltung eine Förderung in Höhe von rund 230.000 Euro vom Land einwerben. Zu den Kosten hinzu kommt noch die gesamte Möbilierung der Wohnungen.

Keinesfalls ist es so, dass eine Gemeinde „Geld mit Geflüchteten“ verdient. Der Personal- und Sachaufwand, also die tatsächlichen Kosten, sind um ein Vielfaches höher, als die einmalige pauschale Erstattung, die einer Gemeinde nach § 18 Abs. 4 FlüAG (derzeit 154,37 Euro) pro Geflüchtetem zugeht bzw. die ihr für die entstehenden Kosten der Unterbringung ersetzt werden.

 

Die Gemeindeverwaltung steht hinsichtlich der Integration Geflüchteter fortwährend und bei Problemen mit Einzelpersonen im Speziellen in Kontakt mit dem Landratsamt – der Ausländerbehörde und dem Gesundheitsamt - sowie der Polizei. Alle, auch unser Landtagsabgeordneter Stephen Brauer, haben uns jüngst noch einmal ihre Unterstützung im Falle des Fehlverhaltens Einzelner im Rahmen des gesetzlich Möglichen zugesagt.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bitte Sie von ganzem Herzen: Lassen Sie sich nicht in den Strudel einer Hetzjagd gegen Einzelne zerren! Vergessen Sie bitte auch nicht aus blanker Sorge aufgrund der Drohung einer Abwanderung wichtiger örtlicher Einrichtungen Ihre guten inneren Werte! Selbstverständlich aber bringen Sie Fehlverhalten, wie Sie es bei jedem anderen auch tun würden, konsequent zur Anzeige.

Bei Unklarheiten fragen Sie bitte nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern die Fachfrauen Ihrer Gemeindeverwaltung.

 

Ihre

Annemarie Mürter-Mayer
Bürgermeisterin

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