Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 04.06.2018 | 15.06.2018

 

Wahl eines dritten Stellvertreters des Bürgermeisters

Die Zahl der zu wählenden Stellvertreter des Bürgermeisters ist gesetzlich nicht festgelegt.

In den letzten Jahren waren in Kreßberg immer zwei Stellvertreter benannt. Aufgrund von Terminschwierigkeiten in den letzten Monaten sprach sich der Vorsitzende dafür aus, einen dritten Stellvertreter zu wählen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden zwei Vorschläge gemacht. Bei der Wahl entschied sich die Mehrheit der Gemeinderäte für Günter Karger, so dass jetzt 1. Stellvertreter Ulrich Bayer, 2. Stellvertreter Martin Dietz und 3. Stellvertreter Günter Karger ist.

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Annemarie Mürter-Mayer legte dem Gemeinderat ihren ersten Rechenschaftsbericht vor.

Das Haushaltsjahr 2017 konnte mit erfreulich guten Zahlen abgeschlossen werden.

Kurz das Wichtigste:

Der Verwaltungshaushalt hatte ein Ergebnis von 11.009.971,51 Euro (Planansatz waren 9.824.142 Euro). Der Vermögenshaushalt konnte mit 3.770.257,33 Euro abgeschlossen werden (Ansatz: 3.378.052 Euro), der Gesamthaushalts schloss mit 14.780.228,84 Euro ab (geplant waren 13.202.194 Euro).

Dank einer anhaltend starken Binnennachfrage und einer hohen Nachfrage nach deutschen Gütern aus dem Ausland wuchs die deutsche Wirtschaft auch 2017 kräftig. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote sank damit um 0,4 Punkte auf 5,7 Prozent. Dies entspricht der niedrigsten durchschnittlichen Jahresarbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung.

Die Auswirkungen dieses erfreulichen wirtschaftlichen Jahresverlaufs waren auch bei uns in der Gemeindekasse zu spüren. Das Ergebnis bei der Gewerbesteuer konnten wir im Vergleich zu den beiden ebenfalls schon sehr positiven vergangenen Jahren mit über 2,3 Mio. Euro noch einmal deutlich toppen. Mehrere Hunderttausend Euro Plus konnten wir bei den FAG-Schlüsselzuweisungen und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verbuchen. Auch die Gebühren und die sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen sind höher, als erwartet, ausgefallen.

Auf der Ausgabenseite haben wir alle notwendigen Aufwendungen für Unterhaltung, Sanierung und Erneuerung in Angriff genommen. Hier zu sparen, rächt sich mittel- bis langfristig. Insgesamt wurde der Planansatz in Höhe von 1,822 Mio. Euro beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 1,852 Mio. Euro leicht überschritten. 

Am Jahresende wurden dem Vermögenshaushalt 1.523.697,25 Euro zugeführt. Diese Summe liegt um 1.031.689,25 Euro über dem Planansatz (492.008 Euro). Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsausgaben von 190.052,00 Euro ergibt sich eine Netto-Investitionsrate von 1.333.645,25  Euro (Vorjahr: 1.370.943,17 Euro).

Im Einzelnen sehen die Ergebnisse der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben wie folgt aus:

Das Aufkommen bei der Grundsteuer A und bei der Grundsteuer B hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unmerklich verändert. Insgesamt nahmen wir 9.415,90 Euro mehr als veranschlagt ein. Die gesamten Grundsteuereinnahmen belaufen sich auf 314.415,90 Euro, angesetzt waren 305.000 Euro.

Die gute Konjunktur hat die Entwicklung zu sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2017 weiter anhalten lassen. Da der Trend absehbar war, wurden für 2017 im Haushalt mit einer Summe von 1,7 Mio. Euro bereits 500.000 Euro mehr angesetzt als im Vorjahr. Tatsächlich wurde die Planung noch einmal übertroffen. Es sind stolze 2.305.599,72 € (Vorjahr: 1.982.130,18 €) eingegangen. Das Plus trug wie im Vorjahr wesentlich zur Steigerung unserer eigenen Finanzkraft bei.

Auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gab es eine deutliche Steigerung. Es gingen 1.997.330,42 € ein. Das waren 152.990,42 € mehr als geplant.

Mit einem Gesamtbetrag von 1.711.373,30 € überstiegen die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich einschließlich Investitionspauschale und Familienleistungsausgleich die Haushaltszahlen um 106.750,30 €. Die Wechselwirkung des Finanzausgleichs macht sich jedoch deutlich bemerkbar. Die Zuweisungen liegen um über 360.000 Euro niedriger als im Vorjahr (2.077.023 €).

Erfreulich haben sich unsere Gebühreneinnahmen entwickelt. Die Gesamtsumme liegt bei 1.375.144,09 € (Ansatz: 1.293.875 €).

Erstattungen und Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke belaufen sich auf 582.572,84 €. Gerechnet hatten wir mit 571.430 €.

Höher als geplant sind auch die Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten sowie der sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ausgefallen. Insgesamt brachten diese Haushaltsstellen einen Betrag von 219.479,83 Euro. Dies sind 74.689,83 Euro über den Ansätzen. Hintergrund sind unter anderem ein um gut 20.000 Euro höherer Erlös beim Holzverkauf, steigende Ersätze im Kindergartenbereich (für das Mittagessen) mit rund 10.000 Euro, der Kostenersatz der WGV für den Wasserschaden in der Kreßberghalle mit rund 8.000 Euro und Kosten­ersätze für die gestiegene Anzahl der Feuerwehreinsätze mit rund 7.000 Euro zusätzlich.

Die Konzessionsabgabe der EnBW/ODR betrug 88.954,39 € und blieb damit leicht hinter dem Ergebnis von 2016 mit 92.903 € zurück.

Insgesamt konnten wir im Verwaltungshaushalt rund 1.186.000 € an Mehreinnahmen verbuchen.

Auf der Ausgabenseite hat die Gemeindeverwaltung die vorhandenen Mittel wiederum sparsam bewirtschaftet.

Bei den Personalkosten ergab sich eine Überschreitung, gegenüber den geplanten 2.298.294 Euro sind im Jahr 2017 insgesamt 2.346.214,08 Euro angefallen.

Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie für die Sanierung der Straßen, Wege, Brücken und Wasserläufe wurden 2017 437.734,89 Euro ausgegeben. Angesetzt waren 420.500 Euro.

Bei den Bewirtschaftungskosten, die mit 237.500 Euro veranschlagt waren, liegen wir mit 191.866 Euro deutlich unter den Planansätzen. Leicht unter den Ansätzen blieben wir auch bei den Geschäftsausgaben, Gerätebeschaffungen und  Reparaturen von beweglichem Anlagevermögen. Unsere Aufwendungen für Steuern und Versicherungen und vermischte Ausgaben sind in der Summe mit rund 52.000 Euro höher ausgefallen, als dies der Haushalt vorsah. Insbesondere die Abwasserabgabe an das Landratsamt mit knapp 34.400 Euro über dem Planansatz war hierfür ausschlaggebend.

Insgesamt hatten wir für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand 1.822.060 Euro veranschlagt; das Ergebnis liegt mit 1.851.755 Euro etwas darüber.

Die Zinsausgaben liegen 2017 bei erfreulichen 39.844 €. Eingeplant waren Aufwendungen in Höhe von 40.943 €.

An Gewerbesteuerumlage mussten wir 391.302 € abführen. Der Haushaltsplan enthielt dafür Mittel in Höhe von 332.714 €. Überziehungen dieser Art nehmen wir sehr gerne in Kauf, da sie Folge höherer Gewerbesteuereinnahmen sind.

Die Planansätze der Finanzausgleichsumlage an das Land mit 1.046.900 € und der Kreisumlage mit 1.605.449,56 €  wurden fast auf den Cent genau eingehalten.

Insgesamt konnte im Verwaltungshaushalt der geplante Ausgaberahmen eingehalten werden.

An größere Unterhaltungsmaßnahmen waren in den Hallen punktuelle Reparaturen (insb. Heizung Halle Haselhof, Erneuerung Waschtische Kreßberghalle) notwendig; hierfür fielen 16.688 Euro an. Für Belagsarbeiten an Straßen und Feldwegen waren es 227.303 Euro, für die Straßenbeleuchtung 8.575 Euro, für Reparaturen am Waldfreibad Bergertshofen 6.699 Euro, bei den Kläranlagen wurden 28.690 Euro aufgewendet. Die 2017 durchgeführten Kanalsanierungen kosteten 40.884 Euro. Der Bauhof erhielt eine neue Toranlage für 20.092 Euro, für die Wohn- und Geschäftsgebäude der Gemeinde fielen Reparaturen in Höhe von 9.501 Euro an. Hohe Ausgaben verursacht seit einigen Jahren die Verpflichtung zur Durchführung des E-Checks von Geräten und Anlagen in allen unseren Gebäuden: 2017 wurden hierfür 26.622,88 Euro aufgewendet. Das Mittagessen für 1,00 € für Schul- und Kindergartenkinder bezuschusst die Gemeinde mittlerweile aufgrund der hohen Nachfrage mit 45.010,97 Euro.

Die Fachbeamtin erläuterte den Gemeinderäten noch die Über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, sowie die Bildung von Ausgabe- und Einnahmeresten. Sie stellte auch die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen in den letzten 5 Jahren dar.

Im Vermögenshaushalt waren die Schwerpunkte die Baumaßnahmen zur Schaffung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus und der Anschluss von Waidmannsberg an die Kläranlage Riegelbach.

Für den Anschluss der Kläranlage Waidmannsberg an die Sammelkläranlage Riegelbach haben wir einen Förderbescheid in Höhe von 144.000 Euro erhalten. Es sind in 2018 noch wenige Restarbeiten insbesondere zur Wiederherstellung des Privatgeländes um das Pumpwerk zu erledigen. Der Kostenrahmen (180.000 Euro) wird voraussichtlich geringfügig überschritten.

Für den barrierefreien Zugang zum Rathaus in Waldtann (Aufzug und zusätzliche überdachte Rampe am Haupteingang) wurden 2017 rund 133.000 Euro ausgegeben, geplant waren 295.000 Euro. Der Rest muss als Haushaltsrest nach 2018 übertragen werden. Die Maßnahme soll im Juni 2018 abgeschlossen werden.

Mit der Erschließung des Baugebiets Obere Schanze konnte erst im Herbst 2017 begonnen werden. Die in 2016 und 2017 für die Erschließung bereitgestellten Haushaltsmittel können durch die Bildung von Haushaltsresten auf 2018 übertragen werden.

Maßnahmen im Rahmen des Landessanierungsprogramms im Teilort Marktlustenau wurden 2017 mit 141.200 Euro von der Gemeinde unterstützt. Die Breitbandverkabelung im Gemeindegebiet verzögert sich, die hierfür vorgesehenen Mittel müssen nach 2018 übertragen werden. Eine weitere Maßnahme im Vermögenshaushalt war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung (Zuschuss 90.000 Euro, Eigenanteil Gemeinde 31.630 Euro). Für den Bauhof wurde ein neuer LKW beschafft, der einschließlich Palfinger-Kran 171.601 Euro gekostet hat und somit den Planansatz um rund 20.000 Euro überschritt. Für Bauplatzverkauf / Grunderwerb wurden aufgrund der Verzögerungen Haushaltseinnahme- bzw. –ausgabereste gebildet.

Die Verschuldung der Gemeinde sank erneut, da der Haushaltsausgleich über eine Rücklagenentnahme in Höhe von 425.004,23 Euro erreicht wurde, und keine Kreditaufnahme erforderlich war. Am Jahresende betrug der Schuldenstand 1.460.036,00 Euro, die Pro-Kopf-Verschuldung ging zum 31.12.2017 auf 365,47 € zurück. Der Stand der Allgemeinen Rücklage betrug zum Jahresende 1.609.712,55 € und lag somit noch erheblich über dem gesetzlichen Mindestbetrag von 211.093,94 €.

Der Vorsitzende zeigte sich erfreut über den guten Abschluss, wies aber darauf hin, dass für die mittelfristig geplanten größeren Investitionen – etwa Sanierung der Halle Haselhof oder Ausbau der Breitbandverkabelung – auch ein gewisses Polster erforderlich ist.

 

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023

Die Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen, die bei Strafverfahren jeweils als Laienrichter an der Urteilsfindung beteiligt sind, endet zum 31.12.2018. Deshalb wurden die Gemeinden vom Landgericht Ellwangen aufgefordert, für die Amtsperiode 2019 bis 2023 Vorschlagslisten für die Schöffenwahl aufzustellen. Die Vorschlagsliste für Jugendschöffen wird nicht von der Gemeinde, sondern vom Jugendhilfeausschuss erstellt.

Die Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt im vollen Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht aus. Aufgrund der Bedeutung des Schöffenamts muss die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschlossen werden. Der Gemeinderat soll durch seine Wahl die Gewähr für die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffinnen und Schöffen bieten. In den Vorschlagslisten sollen möglichst alle Gruppen der Bevölkerung berücksichtigt werden.

Die Gemeinde Kreßberg wurde aufgefordert, 3 Personen als Schöffen vorzuschlagen. Auf die Ausschreibung im Mitteilungsblatt vom 06.04.2018 haben sich vier Personen als Schöffe / Schöffin beworben. Der Gemeinderat beschloss, alle vier Bewerber in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Diese Vorschlagsliste wird, ehe sie ans Landgericht geschickt wird, noch öffentlich ausgelegt.

 

Baurechtsangelegenheiten: Neubau einer Biogasanlage mit 75 kW Leistung auf Flurstück 895 in Asbach

In Asbach wurde der Neubau einer Biogasanlage, die mit Gülle und landwirtschaftlichen Abfällen betrieben werden soll, beantragt. Da dem Bau keine von der Gemeinde zu vertretenden Belange entgegenstehen, wurde das Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt.

Der Punkt „Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses bei Bergbronn“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da hier noch Klärungsbedarf besteht.

 

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Kreßberg

Durch die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, wurde die Bestellung eines Datenschutz-beauftragten auch für Kommunen zur Pflicht. Der oder die Datenschutzbeauftragte sollen als unabhängige Aufsichtsstelle die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der Gemeindeverwaltung überwachen und die Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen beraten sowie Anfragen und Gesuche von auskunftsersuchenden Bürgerinnen und Bürgern bearbeiten.

Da die Gemeindeverwaltung Kreßberg aufgrund der Größe und der zur Verfügung stehenden Personalressourcen nicht in der Lage ist, diese Aufgabe selbstständig wahrzunehmen, schlug Bürgermeister Robert Fischer vor, die Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (bzw. zukünftig ITEOS) mit Unterstützungsleistungen für die Aufgaben der Behörde im organisatorischen Datenschutz und mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Daten­schutzbeauftragten zu beauftragen. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung zu.

 

Breitbandversorgung

a) Gemeinsame Ausschreibung zum Betrieb des Breitbandnetzes mit den Nachbargemeinden

In den nächsten Jahren wird das Leerrohrnetz für Breitbandversorgung durch die Gemeinde Kreßberg in den meisten Gebieten unserer Gemeinde hergestellt werden. Für den Betrieb der Breitbandversorgung bedarf es eines Betreibers. Dieser ist in einer öffentlichen Ausschreibung zu ermitteln. Da bessere Angebote zu erwarten sind, wenn die Gebiete, welche ausgeschrieben werden, größer sind, beabsichtigen die Gemeinden Fichtenau, Stimpfach und Crailsheim (für Teilorte) sowie Kreßberg eine gemeinsame Ausschreibung ihres zukünftigen Netzes vorzunehmen. Sie werden dabei von der Firma GEO DATA sowie von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass sich die Gemeinde an der gemeinsamen Ausschreibung zur Suche eines Betreibers für das gemeinsame Breitbandnetz der Gemeinden Fichtenau, Stimpfach, Crailsheim und Kreßberg beteiligt.

 

b) Beteiligung am überregionalen Breitbandnetz des Landkreises

Der Landkreis Schwäbisch Hall und die allermeisten kreisangehörigen Kommunen planen, ein gemeinsames überregionales Breitbandnetz aufzubauen. Dieses sogenannte „Backbone“ soll möglichst alle Kommunen im Landkreis versorgen. Ausgeführt werden soll das Netz durch einen Betrieb gewerblicher Art oder einem Zweckverband. Näheres muss noch besprochen werden. Viele Gemeinden haben formell diesem Vorgehen bereits zugestimmt. Auch die Gemeinde Kreßberg könnte in Teilen von diesem Netz profitieren. Der Ausbau innerhalb der Ortschaften bleibt jedoch nach wie vor Aufgabe der Gemeinde. Allerdings besteht später auch die Möglichkeit, das gesamte große Netz in einer Ausschreibung zu bündeln, was nach Ansicht des Vorsitzenden zu Vorteilen bei der Betreibersuche führen würde.

Der Gemeinderat stimmte dem zu und beschloss, dass sich die Gemeinde Kreßberg am überregionalen Ausbau des Breitbandnetzes durch den Landkreis Schwäbisch Hall beteiligt.

 

c) Mitverlegung von Leerrohren im Bereich Mariäkappel

Das Stromversorgungsunternehmen EnBW ODR benötigt für die Versorgung des neuen Baugebietes „Obere Schanze“ eine ca. 1,2 km lange Zuleitung, um dieses mit Strom zu versorgen. Die Leitung geht vom Ruhefeld kommend über die Crailsheimer Straße und die Obere Schanze bis zum Baugebiet. Im Zuge der Arbeiten werden auch die vorhandenen Wasserleitungsrohre ausgetauscht und die noch vorhandenen Stromfreileitungen in die Erde verlegt. Der Vorsitzende empfahl, die Gelegenheit zu nutzen, und gleichzeitig Leerrohre für die Breitbandversorgung mitverlegen. Auch wenn derzeit die Straßenzüge durch Unitymedia (Kabelfernsehen) größtenteils ausreichend mit Breitbandleistungen versorgt sind, sollten die Voraussetzungen für eine zukünftige flächendeckende Glasfaserversorgung zu den Gebäuden geschaffen werden. Die EnBW ODR hat der Gemeinde Kreßberg ein Angebot vorgelegt. Demnach belaufen sich die Kosten auf 47.000 €.

Der Gemeinderat entschied sich wie vorgeschlagen für die Mitverlegung von Leerrohren für die Breitbandversorgung.

 

Zuschussanträge von Vereinen

a) Investitionszuschuss für die Beschaffung der Pumpen für die Beregnungsanlage des GSV Waldtann

Der Sportverein GSV Waldtann hat im vergangenen Jahr eine Beregnungsanlage für den Sportplatz im Brühlweg in Waldtann beschafft. Die Gemeinde hat das Vorhaben insbesondere durch die Übernahme der Kosten für die Spülbohrung, für notwendiger Rohrleitungen / Strom und Installationen im Pumpenhaus unterstützt. Der GSV hat nun noch beantragt, dass die Gemeinde den GSV zusätzlich durch die Übernahme der Kosten für die Pumpen unterstützt. Für die Pumpen sind dem GSV Kosten in Höhe von 4.864,24 € entstanden. Der WLSB fördert das Projekt pauschal mit 30%, sodass Ausgaben in Höhe von 3.404,97 € für die Pumpen vom GSV Waldtann zu tragen sind. Der Gemeinderat stimmte zu, 50% dieser Kosten (1.702,49 Euro) in Form der Gewährung eines Investitionszuschusses zu übernehmen.

 

b) Investitionszuschuss für einen mobilen Beregner für den BC Marktlustenau

Der BC Marktlustenau ist auf die Gemeindeverwaltung mit der Anfrage nach einem Zuschuss für einen mobilen Beregner zugekommen. Bis jetzt wird dort noch mit einem Schlauchwagen bewässert, was sehr anstrengend ist. Für diese Investition hielt der Vorsitzende einen Zuschuss in Höhe von 75 % für angemessen, da der Sportplatz Marktlustenau zugleich Schulsportplatz ist.

Mittlerweile hat sich dieser Tagesordnungspunkt allerdings erledigt, da der GSV Waldtann durch die neugebaute Beregnungsanlage einen mobilen Beregner übrig und diesen dem BC angeboten hat. Dieser soll nun zunächst vom BC getestet werden.

 

 

Festlegung von Straßennamen im Baugebiet Obere Schanze, 1. Erweiterung in Mariäkappel

Im Baugebiet „Obere Schanze, 1. Erweiterung“ gibt es zwei Straßen, die benannt werden müssen. Bisher war es üblich, Straßen nach dem jeweiligen Gewann zu benennen. Da die Straßenbezeichnung „Obere Schanze“ bereits vergeben ist, wurde auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, eine Straße „Bürgermeister-Strebel-Straße“ zu nennen. Eugen Strebel (geb. am 30.11.1917 gest. am 22.01.1989) war der letzte Bürgermeister der Altgemeinden Mariäkappel und Leukershausen. Er wurde im März 1946 als erster Bürgermeister nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus dem Gemeinderat heraus gewählt und löste den von der Militärregierung eingesetzten Bürgermeister ab. Seine Amtszeit endete mit der Gemeindereform im Jahr 1972.

Die zweite Straße soll „Dr.-Straub-Straße“ heißen. Dr. Straub war über 50 Jahre Landarzt mit Leib und Seele in Mariäkappel und damit wichtiger Ansprechpartner für viele Bürgerinnen und Bürger.

 

Einrichtung einer provisorischen Krippengruppe in Haselhof

Die Kinderkrippe Haselhof mit 2 Gruppen (20 Plätzen) ist gut besucht, für das kommende Kindergartenjahr gibt es mehr Anfragen als Plätze. Im Rahmen der Kindergarten-bedarfsplanung wurde daher bereits im März festgelegt, dass nach Möglichkeit eine zusätzliche Krippengruppe eingerichtet werden soll.

Genau gegenüber der Kinderkrippe ist nun eine Wohnung frei, und die Vermieter wären bereit, diese der Gemeinde zur Einrichtung einer provisorischen Kinderkrippe zu vermieten.

Als endgültiger Standort für eine weitere Krippe besteht ja die Überlegung, nach Auslaufen der Werkrealschule einen Teil des Schulgebäudes Marktlustenau zu nutzen. Die Werkrealschule läuft im Sommer 2019 aus, und wenn wir nun eine Übergangslösung für drei Jahre schaffen könnten, wäre dort genügend Zeit für die Planung und den Umbau.

Für die Nutzung als Krippe sind eine Umnutzungserlaubnis des Baurechtsamts sowie die Betriebserlaubnis des KVJS erforderlich. Um abzuklären, ob diese erteilt würden, haben bereits verschiedene Vorbesprechungen mit Baurechtsamt, KVJS, Brandschutz und Termine mit dem Gesundheitsamt, Verbraucherschutzamt, Unfallkasse Baden-Württemberg stattgefunden – mit einigen Änderungen und Umbauten wären die erforderlichen Genehmigungen zu erlangen. Die Kosten, mit denen für die Umbauten und Änderungen zu rechnen ist, liegen bei etwa 30.000 Euro; darin sind allerdings 9.000 Euro für Möbel und eine Wickelkommode enthalten, die später weitergenutzt werden können.

Neben der Miete und den Umbauten ist der größte Kostenfaktor das Personal – bei Einrichtung einer weiteren Krippengruppe für beispielsweise 24 Wochenstunden (Mo – Do 5 Stunden, Fr 4 Stunden) bräuchten wir 1,6 Vollzeitstellen zusätzlich.

Obwohl für die Einrichtung der zusätzlichen Krippengruppe im Haushalt nichts veranschlagt ist, da bei Haushaltsaufstellung weder die gute Nachfrage, noch die Möglichkeit der Anmietung bekannt war, stimmte der Gemeinderat der Anmietung der Wohnung und der Einrichtung der dritten Krippengruppe einstimmig zu.

 

Friedhofsangelegenheiten

a) Überlegungen zur Gestaltung der Frontplatten an den Urnenstelen und zur Änderung der Friedhofsatzung

Demnächst werden die Urnenstelen in unseren Friedhöfen aufgebaut, daher sollte nun die Gestaltung der Abdeckplatten festgelegt werden.

Bei der Besichtigung verschiedener Friedhöfe waren sich alle Beteiligten einig, dass eine einheitliche Gestaltung der Frontplatten an den Urnenkammern am besten aussieht, und dass Grabschmuck an den Urnenstelen nicht zugelassen werden sollte – zumindest nicht langfristig, sondern nur kurz nach einer Beisetzung (für ca. 4 Wochen)

Bei der Besichtigungstour fiel beispielsweise die Anlage in Michelbach / Bilz positiv auf. Dort haben die Frontplatten eine einheitliche Beschriftung. Die Schrift ist graviert und dunkel hinterlegt, und es gibt keinen Grabschmuck und auch keine Gestaltungselemente auf den Abdeckplatten. Diese Urnenstelen haben eine sehr würdevolle Ausstrahlung. Die dunkel hinterlegte Schrift würde sich in Kreßberg auch anbieten, da die Muschelkalkabdeckplatten unserer Stelen eher hell sind.

Wenn eine einheitliche Beschriftung gewünscht wird, müsste diese dann jeweils von der Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben werden, damit die Einheitlichkeit gewährleistet ist. Bei dieser Vorgehensweise müsste die Beschriftung der Frontplatten insgesamt zuvor ausgeschrieben werden und an einen Steinmetz vergeben werden.

 

b) Gedenksteine für die Rasengräber und die zukünftigen Baumgräber in Waldtann

Die Rasengräber in Waldtann haben keine Grabplatten. Die zukünftigen Baumgräber werden ebenfalls ohne Grabplatten sein.

Daher sollte an diesen Grabfeldern jeweils ein Gedenkstein aufgestellt werden, an dem entweder nur auf das Rasen- / Baumgrabfeld hingewiesen wird, oder an dem evtl. je nach Wunsch der Angehörigen auch Namen angebracht werden könnten. Die Gemeindeverwaltung regte an, auch hierfür von verschiedenen Steinmetzen Entwürfe / Angebote einzuholen. Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Anregung, sich nicht unbedingt auf einen Stein festzulegen, sondern es offener als „Blickfang“ zu titulieren.

Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Beschriftung der Urnenkammern einheitlich erfolgen soll. Sowohl für die Urnenstelen-Frontplatten, als auch für die Gestaltungselemente an den Baum- und Rasengräbern werden wie vorgeschlagen Angebote eingeholt.

 

Annahme von Spenden

Unter diesem Tagesordnungspunkt lag nichts an, es wurde seit der letzten Sitzung nichts gespendet.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Hauptamtsleiterin Birgit Macho informierte die Gemeinderäte über die Schwarzwild-Abschusszahlen in Kreßberg: im Jagdjahr 2015/16 wurden insgesamt 113 Stück Schwarzwild in den Revieren der Gemeinde erlegt, 2016/17 waren es 43 und 2017/18 wurden 100 Abschüsse gemeldet.

Außerdem berichtete sie über den Stand der Flüchtlingsunterbringung in unserer Gemeinde. Derzeit leben 30 Flüchtlinge in Kreßberg, davon sind 15 Personen in Waldtann, 12 in Marktlustenau, und 2 in Tempelhof untergebracht. Eine Person hat in Waldtann ein privates Zimmer anmieten können.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Annemarie Mürter-Mayer, berichtete, dass die Zuschussanträge der Gemeinde für Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung und für Kanalsanierungsmaßnahmen nicht bewilligt wurden. Die Anträge werden für 2019 erneut gestellt.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde auf den seit Jahren katastrophalen Zustand der Landesstraße zwischen Waldtann und Bergbronn hingewiesen und angeregt, wieder einmal bei der Straßenbaubehörde wegen eines Ausbaus nachzuhaken.

 

Bürgerfragestunde

Von den Zuhörern wurden das Mähen der Straßenränder in Bergbronn und ein defekter Wasserhahn am Friedhof Waldtann angesprochen. Der Vorsitzende des GSV dankte außerdem für die Unterstützung der Gemeinde bei der Beschaffung der Pumpen für die Beregnungsanlage.