Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 10.09.2018 | 20.09.2018

 

Bericht des Integrationsmanagers für Asylbewerber und Flüchtlinge

Manuel Kruttschnitt, der als Integrationsmanager für die Flüchtlinge und Asylbewerber in Kreßberg, Stimpfach und Fichtenau zuständig ist, gab dem Gemeinderat einen Einblick in seine Arbeit. Die Integrationsmanager der kleineren Gemeinden (mit nur wenigen Flüchtlingen) sind nicht direkt bei den Gemeinden, sondern beim Landkreis eingestellt, die Kosten dafür übernimmt - zunächst für zwei Jahre – das Land.

Herr Kruttschnitt ist Sozialarbeiter und seit vier Jahren beim Landkreis tätig. Bisher betreute er die Flüchtlinge in einem Wohnheim für vorläufige Unterbringung in Crailsheim. Seit Beginn des Jahres ist er als Integrationsmanager tätig.

In Kreßberg sind derzeit 35 Flüchtlinge wohnhaft, die betreut werden. Herr Kruttschnitt bietet zwei Mal wöchentlich feste Sprechstunden im Rathaus an und ist darüber hinaus jederzeit zu den Dienstzeiten per Handy erreichbar, bei Bedarf besucht er die Flüchtlinge auch zuhause. Auch Ehrenamtliche (etwa Freundeskreis Asyl) können seine Beratung in Anspruch nehmen.

Aufgabe der Flüchtlingsmanager ist es, die Flüchtlinge, die den Gemeinden für die „An­schlussunterbringung‘“ zugewiesen sind, bei ihren Alltagsproblemen und bei der Integration zu unterstützen. Dabei ist die Inanspruchnahme dieses Angebots für die Flüchtlinge freiwillig. Sie können etwa bei der Arbeitssuche, der Wohnungssuche, der Schulanmeldung, der Suche nach einem Kindergartenplatz oder Problemen mit Ämtern unterstützt werden. Außerdem werden für die Flüchtlinge Integrationspläne erarbeitet. Darin werden die langfristigen Ziele / Schwerpunkte (etwa Spracherwerb, gesellschaftliche Teilhabe, Arbeitsplatz…) festgehalten und geklärt, welche Schritte unternommen werden können, um diese Ziele zu erreichen.

Bürgermeister Robert Fischer wies abschließend darauf hin, dass wir in der Gemeinde Kreßberg (entgegen der Ansicht des Bundesinnenministers) keine Probleme mit den Flüchtlingen haben – aber natürlich ist die Unterbringung und Integration eine Aufgabe für die Kommunen und die Gesellschaft. Ausdrücklich bedankte er sich bei den Bürgern, die sich ehrenamtlich für die Flüchtlinge engagieren.

 

Neufassung der Friedhofssatzung

Einleitend gab Hauptamtsleiterin Birgit Macho dem Gemeinderat einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Bestattungszahlen für die verschiedenen Grabarten. Während zu Beginn des Jahrtausends noch hauptsächlich Doppelgräber gekauft wurden, nahm ab Einführung der einfach breiten Wahlgräber (Tieferlegungsgräber) im Jahr 2003 die Zahl der Doppelgräber rapide ab. In den letzten Jahren wurden die meisten Verstorbenen feuerbestattet – die Urnengräber werden immer mehr nachgefragt. Diesem Trend folgend werden bei uns nun die neuen Grabarten „Urnenkammern“ und (demnächst) „Baumgräber“ angeboten. Die Friedhofssatzung muss daher geändert werden.

Im Zuge der Satzungsänderung sollten auch sonstige als sinnvoll erachtete Änderungen, sowie Änderungen aufgrund der geänderten Mustersatzung des Gemeindetags vorgenommen werden. Auch die Gestaltungsvorschriften sollten überprüft werden. Da somit zahlreiche Paragraphen geändert werden, wurde die Friedhofssatzung als Ganzes neu beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Rasengräber, Baumgräber oder Urnenkammern. Für diese wurde festgesetzt, dass Grabschmuck nur in den ersten vier Wochen nach einer Bestattung zulässig ist. Danach darf kein Blumen- oder sonstiger Grabschmuck angebracht werden. Die Pflege (Rasenmähen) erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde.

Die Urnenkammern können als „Reihengräber“ oder als „Wahlgräber“ vergeben werden. Bei Reihengräbern kann nur eine Urne für die Dauer der Ruhezeit (15 Jahre) beigesetzt werden, bei Wahlgräbern können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, und die Kammern werden für 20 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit vergeben. Nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit werden die Urnen in einer „Aschengruft“ endgültig beigesetzt.

Bei den Baumgräbern sind nur Urnenreihengräber vorgesehen – also Gräber für jeweils eine Urne für die Ruhezeit von 15 Jahren ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Sowohl für die Rasengräber als auch für die Baumgräber soll es nach Wunsch der Angehörigen die Möglichkeit geben, dass Namenstafeln an einem Gedenkstein auf die in den Grabfeldern Bestatteten hinweisen.

Der Gemeinderat stimmte der neuen Friedhofsatzung einstimmig zu.

Die komplette Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Bekanntmachungen“ abgedruckt.

 

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen

Durch die neuen Bestattungsarten, und da die letzte Gebührenanpassung im Friedhofswesen bereits einige Jahre zurückliegt, mussten die Bestattungsgebühren neu festgesetzt werden.

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Annemarie Mürter-Mayer, wies darauf hin, dass bei Ausgleichstock-Anträgen stets geprüft wird, ob die Gemeinde ihre eigenen Einnahme­möglichkeiten ausschöpft. Insbesondere der niedrige Kostendeckungsgrad im Bestattungs­wesen wird immer wieder moniert. Um weiterhin Ausgleichstock-Mittel erlangen zu können, sollten die Gebühren also möglichst kostendeckend festgesetzt werden.

Aufgrund der Kosten der letzten drei Jahre und der prognostizierten Bestattungszahlen hat Annemarie Mürter-Mayer die jeweiligen Gebührenobergrenzen kalkuliert. Da es in der Gemeinde fünf Friedhöfe mit fünf Leichenhallen gibt, die zu unterhalten sind (davon neuerdings vier mit Kühlvitrinen), sind die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen und auch die Abschreibungen relativ hoch, was sich natürlich auf die Gebührenhöhe auswirkt. Allein die Bauhofkosten (für Rasenmähen, Hecken schneiden, Schneeräumen, Wegesanierung….) schlagen mit durchschnittlich 31.600 € im Jahr zu Buche.

Teilweise wurden von den Gemeinderäten Bedenken geäußert, im Bestattungswesen von einer 100 %igen Kostendeckung auszugehen. Allerdings wies der Vorsitzende darauf hin, dass bei der Kalkulation die Bestattungszahlen optimistisch geschätzt wurden – wenn weniger Bestattungen stattfinden, wird sich automatisch wieder eine Kostenunterdeckung ergeben. Im Übrigen sieht er es nicht als sinnvoll an, die Erben durch die Allgemeinheit subventionieren zu lassen. Lediglich bei den Doppelgräbern sieht der Vorschlag der Verwaltung nur 84 % Kostendeckung vor, da der Sprung bei dieser Grabart ansonsten sehr groß wäre (volle Kostendeckung wäre bei Doppelgräbern bei 3.900 € erreicht).

Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bestattungsgebühren. Die Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung, aus der die einzelnen Beträge ersichtlich sind, ist in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Auftragsvergabe zur Lieferung der Gedenksteine für die Rasen- und Baumgräber auf dem Friedhof in Waldtann

Um das Rasen- und das Baumgrabfeld auf dem Friedhof Waldtann besser als Grabfelder kenntlich zu machen, sollen dort Gedenksteine aufgestellt werden. Sechs Steinmetzbetriebe wurden hierfür um Vorschläge / Angebote gebeten, drei Betriebe haben Vorschläge eingereicht. Nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer wurden von allen Steinmetzen ansprechende Entwürfe eingereicht. Er sprach sich dafür aus, die Gedenksteine für die beiden Grabfelder auf jeden Fall vom selben Steinmetz ausführen zu lassen. Von den Betrieben wurden jeweils ver­schiedene Steine für die beiden Grabfelder angeboten, denkbar wäre nach seiner Meinung aber auch, an beiden Grabflächen dasselbe Modell aufzustellen.

Zunächst wurde darüber abgestimmt, an welchen Steinmetzbetrieb der Auftrag erteilt werden soll – hierbei fiel die Wahl auf die Firma Hähnlein-Häberlein, Feuchtwangen, deren Vorschläge bei den Gemeinderäten am besten ankamen. Für die weiteren Festsetzungen (etwa die genaue Ausgestaltung, oder wie die Namen der Bestatteten angebracht werden) wurden auf Vorschlag des Vorsitzenden vier Gemeinderäte bestimmt, die gemeinsam mit der Verwaltung in einem Termin mit Frau Hähnlein-Häberlein alles Weitere klären sollen.    

 

Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung ab 2020:  Umnutzung von Räumen der Schule am Kreßberg zur Kinderkrippe und Vergabe des Planungsauftrags

Nach Auslaufen der Werkrealschule soll ein Teil der Schule für die Kinderbetreuung genutzt werden. Zusätzlich zu Haselhof gibt dann auch in Marktlustenau Krippenplätze.

Der älteste Teil der Schule, in dem derzeit die Grundschulklassen untergebracht sind, soll dafür umgebaut werden. Mit der Planung des Umbaus wurde Architekt Weinrich beauftragt.

Da für diese Maßnahme Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreu­ungsfinanzierung 2017 – 2020“ beantragt werden sollen, ist unter anderem die Vorlage des Bedarfsplans erforderlich. Daher musste bereits jetzt über den Kindergartenbedarf ab 2020 beraten werden.

Aufgrund neuer Baugebiete und wegen der Anziehungskraft des Tempelhofs sind in Kreßberg nicht nur die Geburtenzahlen, sondern auch Zuzüge zu berücksichtigen. Daher ist in den nächsten Jahren mit steigenden Kinderzahlen zu rechnen. Auch werden immer mehr Kleinkinder in die Betreuungseinrichtungen gegeben, da die Mütter recht schnell wieder arbeiten müssen. Somit ist die Einrichtung von zwei weiteren Krippengruppen nach Ansicht von Hauptamtsleiterin Birgit Macho nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig. Die provisorische Gruppe in Haselhof soll dann wieder entfallen. Im Kindergartenbereich dagegen ergeben sich bei der Bedarfsplanung keine Änderungen.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Bedarfsplan einstimmig zu.

 

Finanzzwischenbericht zum Haushaltsjahr 2018

Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Annemarie Mürter-Mayer erklärte, dass momentan die Abweichungen gegenüber der Planung nur gering sind. So werden die geplanten Personalkosten um 50.000 € überschritten, da zum einen für die neue Krippengruppe zusätzliches Personal eingestellt wurde, und da der Tarifabschluss besser ausgefallen ist, als erwartet. Außerdem wurde in Kooperation mit den Stadtwerken Crailsheim ein Auszubildender als Fachkraft für Bäderbetriebe eigestellt. Wegen eines Krankheitsfalls wurden wir außerdem dieses Jahr bei der Freibadführung von den Stadtwerken unterstützt, wofür 13.700 € an unvorhergesehene Kosten entstanden. Bei der Tauchwand für die Kläranlage Riegelbach wurde der Ansatz um rund 16.000 € über­schritten. Für Fahrzeugunterhaltung sind 8.000 € mehr angefallen, als geplant. Die Gewerbesteuerumlage steigt aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen um 48.000 €.

Im Vermögenshaushalt ist für die Mitverlegung von Leerrohren in Mariäkappel mit Mehrausgaben von 47.000 € zu rechnen und ein neues Förderband für Klärschlamm kostete 6.150 € mehr als geplant.

Dem stehen aber auch höhere Einnahmen entgegen: die Gewerbesteuern steigen um 263.000 €, die Grundsteuern um 7.000 €, die Benutzungsgebühren fallen um 100.000 € höher aus, und aufgrund des Ergebnisses der Maisteuerschätzung ist bei den Schlüsselzuwei­sungen und verschiedenen Ausgleichszahlungen mit einem Plus von 95.000 € zu rechnen.

Die Mehreinnahmen überwiegen somit die Mehrausgaben – wobei der Vorsitzende darauf hinwies, dass es sich lediglich um eine Bestandsaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt handelt. Falls sich bei einem größeren Betrieb die Gewerbesteuer nach unten entwickelt, kann es schnell wieder anders aussehen.

Annemarie Mürter-Mayer ging noch kurz auf die laufenden und demnächst geplanten Objekte ein: Die Urnenstelen in den Friedhöfen stehen, die Vorplätze müssen allerdings noch gepflastert werden. Beim Rathausumbau naht die Fertigstellung. Derzeit laufen verschiedene Straßensanierungsmaßnahmen. Die Erschließung Obere Schanze verläuft planmäßig. Die Förderung für Kanalsanierungsmaßnahmen und Fremdwasserbeseitigungsmaßnahmen wurden abgelehnt, werden aber für nächstes Jahr erneut beantragt.

Sorgen bereitet die Breitbanderschließung: Bei der Submission im Herbst hat sich ergeben, dass die Baukostenberechnung um 1.303.000 € überschritten wird; seit der Kostenschätzung im Jahr 2016 sind die Tiefbaupreise um 15 % -18% pro Jahr gestiegen. Die gestiegenen Kosten gehen voll zulasten der Gemeinde, da der Zuschuss nicht entsprechend steigt. Allerdings verteilen sich diese Kosten auf mehrere Jahre.

Außerdem hat sich herausgestellt, dass für die Mitverlegung Leerrohre im Zuge des Ausbaus der Gasversorgung in den Hauptorten die Kosten von über 800.000 Euro von der Gemeinde getragen werden müssen und nicht im Angebot der EnBW enthalten waren. Der Eigenanteil der Gemeinde für die Breitbanderschließung steigt somit um 2.103.000 €. Dennoch sollte an dem Projekt nicht gerüttelt werden, denn die Internetanbindung über Glasfaser wird in Zukunft unumgänglich sein wird.

Bei der Halle Haselhof ist ebenfalls mit einem höheren Eigenanteil der Gemeinde zu rechnen, da die Förderbescheide um 280.000 € niedriger, als erhofft, ausgefallen sind.

Für die Feuerwehr steht die Beschaffung eines LF 10 an, das mit 90.000 € gefördert wird. Kosten wird dieses Fahrzeug sicherlich über 300.000 €.

Angesichts der enormen Investitionen, die in den nächsten Jahren auf die Gemeinde zukommen, wird die momentan sehr moderate Verschuldung der Gemeinde sicher deutlich ansteigen. Dennoch appelliert der Vorsitzende, den „Kopf nicht in den Sand zu stecken“, sondern ein Projekt nach dem anderen anzugehen und abzuarbeiten. Notfalls müsse etwas über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Er rief die siebziger Jahre in Erinnerung, als die Gemeinde angesichts der gewaltigen Infrastrukturmaßnahmen in Wasserversorgungs- und Abwasserbereich einen enormen Schuldenberg anhäufte. Heute profitiere die Gemeinde von den damals getroffenen Entscheidungen. Ähnlich sei es nun mit der Breitbanderschließung.

 

Beschaffung einer Breitwellenrutsche für das Waldfreibad Bergertshofen

Die Badesaison 2018 ist nun vorüber, das Bad ist seit Schulbeginn geschlossen. Die Saison ist gut und glücklicherweise unfallfrei verlaufen.

Um die Attraktivität des Bades für die Zukunft zu erhöhen, wurde die Anschaffung einer 17 m langen und 3 m breiten Breitwellenrutsche der Firma Wiegand.Maelzer beschlossen. Die gleichen Edelstahlbreitwellenrutschen sind in Dinkelsbühl und in Satteldorf errichtet.

Die Rutsche kostet insgesamt 123.700 €. Angesichts der langen Lebensdauer (Edelstahl) wird sich der jährliche Abmangel dadurch nicht allzu sehr erhöhen.

Für die Errichtung wird eine Baugenehmigung benötigt. Die Fertigstellung sollte nach Ansicht von Annemarie Mürter-Mayer bis zum Beginn der nächsten Saison möglich sein.

Nachdem das Freibad die einzige freiwillige Aufgabe und Freizeitmöglichkeit ist, die die Gemeinde sich leistet, fiel die Entscheidung des Gemeinderats einstimmig.

 

Installation einer E-Ladesäule und Bereitstellung eines Kraftfahrzeuges für Carsharing („Dorf-Auto“)

Die EnBW ODR treibt den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Bereich voran und unterbreitete der Gemeinde Kreßberg diesbezüglich ein Angebot: Die EnBW würde eine E-Ladesäule aufstellen, an der Elektroautos geladen werden können. Die Säule kostet die Gemeinde nichts, es müsste lediglich ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden. Als Standort ist der Parkplatz gegenüber dem Rathaus denkbar.

Zusätzlich hat die EnBW ein Carsharing-Unternehmen („Baur rent“ aus Mutlangen) vermittelt, das angeboten hat, ein elektrobetriebenes Fahrzeug im Leasingverfahren an alle Interes­sierten zu überlassen. Diese können sich bei der Gemeindeverwaltung gegen Vorlage ihrer gültigen Fahrerlaubnis registrieren lassen und das Fahrzeug anschließend jederzeit online reservieren. Für die Nutzung fallen zwischen 5,- und 8,- Euro pro Stunde je nach Fahrzeug und Dauer der Nutzung an; pro gefahrenem Kilometer zusätzlich zwischen 0,16 € und 0,22 €. Die Ersteinrichtung kostet die Gemeinde 4.900,- Euro zzgl. MwSt.. Monatlich fallen außerdem Kosten in Höhe von aktuell 237,- € an. Zur Auswahl gestellt wurde ein Nissan Leaf (Kompaktklasse) und ein Nissan e-NV200 Evalia (7-Sitzer).

Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, von diesem Angebot Gebrauch zu machen - neben der Nutzung durch die Bürger könnte er sich auch die Nutzung durch die Gemeindeverwaltung für Dienstfahrten vorstellen.

Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung der Ladesäule und der Anschaffung eines E-Autos als Dorf-Auto zu. Welches der angebotenen Fahrzeuge beschafft wird, wird allerdings erst nach einer Vorführung entschieden.

 

Breitbandausbau in der Gemeinde Kreßberg

a.) Pauschalen für die Herstellung der Hausanschlüsse

Um die Abrechnung der Herstellung der Hausanschlüsse für den Breitbandausbau zu erleich­tern, beschloss der Gemeinderat, die Kosten zu pauschalieren. Der Grundpreis, der die Her­stellung der ersten fünf Meter beinhaltet, beträgt 990,- €, für jeden weiteren Meter müssen die Hauseigentümer 95,- € bezahlen. Die restlichen Kosten übernimmt die Gemeinde.

Diese Pauschalen gelten allerdings nur für Anschlüsse, die im Zuge der Erstverlegung gemacht werden. Später werden die tatsächlichen Kosten abgerechnet.

b.) Mitverlegung von Leerrohren beim Gasausbau

In den größeren Ortsteilen, die demnächst Gasversorgung erhalten, ist Internetversorgung mit einer Bandbreite von 30 mBit größtenteils durch Unitymedia gewährleistet. 30 mBit ist die Eingriffsschwelle, d.h. hier wird in der Regel keine Glasfaserversorgung gefördert, da die Versorgung derzeit als ausreichend angesehen wird. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt aber, dass immer höhere Übertragungsraten notwendig werden. Daher sprach sich der Vorsitzende dafür aus, dass überall dort, wo die Gasleitung verlegt wird, auch Leerrohre mitverlegt werden – auch wenn dies nochmals 815.000 € kostet, mit denen nicht gerechnet wurde. Die Maßnahme erstreckt sich auf 3 – 4 Jahre. Nach seiner Ansicht wäre es nahezu ein „Schildbürgerstreich“, wenn man in die ohnehin für das Gasnetz aufgegrabenen Straßen nicht auch gleich die Leerrohre mitverlegen würde.

Der Gemeinderat stimmte auch dieser Maßnahme zu.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Parkkontrollen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass er den Polizeiposten Fichtenau zum Schuljahresbeginn um die Kontrolle der Falschparker gebeten hat. Dass Kinder den Gehweg verlassen und über die Straße laufen müssen, weil Fahrzeuge auf dem Gehweg parken, hält er für unver­antwortlich. Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrollen 7 Verwarnungen ausgesprochen.

Geschwindigkeitsmessungen in Mariäkappel

Annemarie Mürter-Meyer berichtete über die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der letzten Monate an der Ortseinfahrt Mariäkappel. Rund 30 % der Auto­fahrer sind wesentlich zu schnell unterwegs (mit über 60 km/h), und im Gegensatz zur Messung in Bergbronn konnte nicht festgestellt werden, dass sie die gefahrene Geschwindigkeit nach der ersten Messung reduzierten.

Freibadbesuch 2018

Der Freibadbesuch in dieser Saison war angesichts des guten Sommerwetters mit 25.809 Besuchern überdurchschnittlich gut. Der Vorsitzende sprach dem Bademeister, den Becken­aufsichten und der Kiosk-Pächterin für den reibungslosen Ablauf der Saison seinen Dank aus.

Vereinsförderung

In einer der letzten Sitzungen war eine Anfrage zur Vereinsförderung eingegangen. In den vergangenen fünf Jahren unterstützte die Gemeinde die Vereine und informellen Zusammenschlüsse mit 127.808,50 €.

Tag der offenen Tür im Rathaus

Der Vorsitzende gab bekannt, dass am 3. Oktober der Rathausumbau mit einem Tag der offenen Tür gefeiert wird.

Gewerbegebiet Bergbronn

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, die Kosten der Erschließung des Gewerbegebiets Bergbronn überschlägig zu ermitteln.

 

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde wurden nochmals die E-Ladesäule und das Elektroauto angesprochen.