Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 11.02..2019 | 21.02.2019

 

Vorstellung der Forsteinrichtung für die nächste Dekade   

Der stellvertretende Leiter des Forstamts Schwäbisch Hall, Michel Rönz, und der Leiter des Dienstleistungsreviers Alexandersreut, Rainer Urban, waren in der Sitzung anwesend, um die Forsteinrichtung für 2019 – 2028 vorzustellen.

Die Forsteinrichtung dient der nachhaltigen Nutzung des Waldes – Herr Rönz wies darauf hin, dass in der Forstwirtschaft das Prinzip der Nachhaltigkeit schon seit rund 300 Jahren beachtet wird. Es darf immer nur so viel Holz entnommen werden wie nachwächst. Neben der Holzproduktion ist bei der Forsteinrichtung auch der Natur- und Biotopschutz, Wasser- und Klimaschutz und auch die Erholungsfunktion des Waldes zu beachten.

Bei der Forsteinrichtung wird aufgrund einer Waldinventur ein Zehn-Jahres-Plan zur Bewirt­schaftung des Waldes aufgestellt. Anhand dieser Inventur werden Handlungsvorgaben erarbeitet. Die Forsteinrichtung legt Zielgrößen zur Entwicklung des Waldes fest (z.B. soll es mehr Tannen und Douglasien, weniger Fichten geben, und insgesamt soll der Nadelholzanteil weiter abnehmen zugunsten des Laubholzanteils), es wird geplant, wie viele Festmeter Holz eingeschlagen werden, auf welchen Flächen verjüngt wird, und welche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Aufgrund der Forsteinrichtung werden dann die Jahrespläne erstellt.

Die Gemeinde Kreßberg hat rund 100 ha Gemeindewald, der aufgrund der Stürme in den letzten Jahrzehnten nur wenig altes, hiebreifes Holz enthält. Der Umbau hin zu mehr Laubbäumen ist in den letzten Jahren schon gut vorangekommen. Für die nächsten zehn Jahre ist ein „Hiebsatz“ von 3368 Festmetern geplant (das ist etwas weniger als in der letzten Dekade); Jungbestandspflege soll auf rund 19 ha stattfinden.

Basierend auf dem Bundesnaturschutzgesetz muss für den Wald auch ein „präventives Kon­zept“ entwickelt werden, damit sich der Lebensraum für geschützte Arten nicht verschlechtert. Daher enthält die Forsteinrichtung auch ein „Alt- und Totholzkonzept“: es werden beispiels­weise einzelne Bäume, aber auch Baumgruppen oder größere Flächen („Waldrefugien“ von einem bis drei ha Größe) festgesetzt, auf denen der Wald sich selbst überlassen wird. Hier werden keine Pflegemaßnahmen durchgeführt, sondern es wird höchstens zur Verkehrssicherung eingegriffen. Die sich selbst überlassenen Bäume bieten Lebensraum für zahlreiche Arten, beispielsweise Bruthöhlen für Spechte, Unterschlupf für Fledermäuse und Insekten, Refugium für Pflanzen und Pilze. Die so aus der Nutzung genommenen Waldflächen können in Form von „Ökopunkten“ beispielsweise als Ausgleich für neue Baugebiete angerechnet werden.

Die Forsteinrichtung wurde vom Gemeinderat wie vorgetragen einstimmig beschlossen.

Das vorgeschlagene Alt- und Totholzkonzept, aufgrund dessen eine Fläche nördlich Wüstenau aus der Nutzung genommen werden sollte, stieß jedoch teilweise auf Widerspruch. Es geht dabei um einen Hektar Wald, bestockt mit 160-jährigen Eichen, der als „Wald­refugium“ sich selbst überlassen werden sollte. Die Entscheidung hierüber wurde vertagt. Nach der Gemeinderatswahl soll das neue Gremium nach einer Waldbegehung entscheiden, ob dort oder evtl. auf einer anderen Fläche ein solches Waldrefugium eingerichtet wird.

Abschließend informierte Michel Rönz den Gemeinderat noch kurz über die bevorstehende Forstreform, die aufgrund des Kartellverfahrens durchgeführt wird. Das Land wurde wegen der gemeinsamen Vermarktung von Holz aus dem Staatswald, Körperschafts- und Privatwald wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht verklagt. Zwar habe das Land Baden-Württemberg den Rechtsstreit in dem Kartellverfahren gewonnen, allerdings wurde die Klage nur aus formellen Gründen abgewiesen. Um weiteren Klagen zuvorzukommen, wird die Forstverwaltung „kartellrechtskonform“ umgebaut. Die Holzvermarktung für den Privatwald wird zukünftig von einem Zusammenschluss der Forstbetriebsgemeinschaften erledigt, und für die „Beförsterung“ werden kostendeckende Gebühren verlangt.

 

 

Vorstellung der Ausführungsplanung zur Sanierung der Gemeindehalle Haselhof

Architekt Matthias Weinrich stellte dem Gemeinderat die Ausführungsplanung für den Hallenumbau vor.

Die Halle selbst soll eine neue Deckenstrahlheizung erhalten, die über Strahlungswärme den Fußboden erwärmt. So kann auf die Heizungen an der Nordwand verzichtet und diese für Ausgänge ins Freie geöffnet werden. In den Schwingboden muss dann nicht eingegriffen werden – es reicht aus, den Parkettboden abzuschleifen.

Auch im Vereinszimmer soll der bestehende Parkett erhalten bleiben, die übrigen Räume erhalten neue Vinylböden.

Die Küche erhält eine Edelstahlausstattung anstelle der alten Schränke, und einen neuen Gasherd, außerdem wird eine automatische Löscheinrichtung eingebaut. Damit soll auf teure Brandschutztüren verzichtet werden können.

Die Halle wird nach dem Umbau einen barrierefreien Haupteingang haben. Der Geräteraum wird in einen neu anzubauenden Gebäudeteil verlegt. Der bisherige Geräteraum wird Umkleideraum.

Im Zuge des Umbaus werden die gesamte Elektroinstallation und sämtliche Wasser- und Heizungsleitungen, sowie die sanitären Anlagen erneuert.

Ein Problem ist, dass seitens des Kreisbrandmeisters sehr viele teure Brandschutztüren gefordert werden, die nach Ansicht des Architekten nicht notwendig sind, da von beinahe jedem Raum aus ein direkter Weg ins Freie vorhanden ist. Er wird hierüber nochmals mit dem Kreisbrandmeister verhandeln und, falls nötig, einen Brandschutzexperten einschalten.

Angesichts der angespannten Lage auf dem Handwerkermarkt wird mit einer eineinhalb-jährigen Bauzeit gerechnet – auch sind nach Ansicht des Vorsitzenden günstigere Angebote zu erwarten, wenn der zeitliche Rahmen für die Firmen nicht zu eng gesteckt wird.

Die Gruppen und Vereine müssen während der Bauzeit in die anderen Hallen ausweichen, teilweise kommen sie auch bei der evangelischen Kirchengemeinde unter. Für die Kindergartenkinder bleibt während dieser Zeit neben dem Außenspielgelände nur das großzügige Foyer / Bistro im Kindergarten für Bewegungsspiele.

Die Gewerke sollen im Juni vergeben werden. Der Bauzeitenplan sieht den Baubeginn nun im Juli 2019 und die Fertigstellung Anfang 2021 vor.

 

Auftragsvergabe zur Lieferung eines Löschfahrzeugs LF 10/6

Die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für die Abteilung Nord basiert auf dem Konzept „Struktur 2010“, das vor ca. 15 Jahren für die Entwicklung der Kreßberger Feuerwehr aufgestellt wurde. Das neue Fahrzeug soll den seitherigen Fahrzeugbestand ersetzen.

Die Feuerwehrabteilung Nord verfügt aktuell über ein Tanklöschfahrzeug 8 (Baujahr 1986 mit starken Getriebeproblemen), sowie über ein Löschfahrzeug 8/18 (Baujahr 1993). Um die Einsatzzeiten auch zukünftig sicherstellen zu können, ist es an der Zeit, ein neues Löschfahrzeug 10/6 zu beschaffen.

Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung wurden die Wünsche der Feuerwehr berücksichtigt. Aufgrund des Auftragswerts wurde europaweit ausgeschrieben.

Zur Submission am 16.01.2019 gingen drei Angebote der Firmen Lentner, Rosenbauer und Thoma Wiss für Fahrgestell und Aufbau ein. Für die Beladung haben wir von den Firmen Barth und Jahn Angebote erhalten. Die Lieferzeit ist mit 12 Monaten bei allen Anbietern gleich lang.

Die Gesamtvergabesumme liegt bei 408.041,93 Euro und damit deutlich über dem Planansatz. Nach Auskunft eines Fachbüros, das die Gemeinde bei der Ausschreibungserstellung unterstützt hat, sind die Angebote aber noch im Rahmen. Für das neue Fahrzeug erhält die Gemeinde eine Förderung von 80.000 Euro.

Entsprechend der Auswertung der Angebote und dem Vorschlag des Fachbüros vergab der Gemeinderat die Lieferung eines MAN-Fahrgestells, sowie des Aufbaus für ein Löschfahrzeug 10/6 an die Firma Rosenbauer aus Luckenwalde (Brandenburg) zum Angebotspreis von 313.565,00 Euro. Der Auftrag zur Beladung wurde an die Firma Barth zum Angebotspreis von 94.476,93 Euro vergeben.

 

Antrag auf Nutzungsänderung für einen Festsaal in der Hirschbergstraße 9 in Marktlustenau

In einem als „Kunden-Event-Halle“ genehmigten Gebäude in Marktlustenau finden inzwischen zahlreiche Feiern statt. Dass in der Halle inzwischen so viele Veranstaltungen stattfinden, war bei Erteilung der Baugenehmigung noch nicht absehbar. Da die jetzige Nutzung nur zum Teil durch die Genehmigung abgedeckt ist, hat der Betreiber eine Nutzungsänderung beim Baurechtsamt beantragt. Ein Lärmgutachten liegt vor und die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen. Die beantragte Nutzung entspricht auch dem Bebauungsplan. Aus Sicht der Gemeinde stehen der Nutzungsänderung somit keine öffentlichen Belange entgegen.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Vorhaben.

 

Antrag auf naturschutz- und baurechtliche Genehmigung für die Auffüllung des Grundstücks Flst. 2622, Gemarkung Waldtann

Für einen an der L 1010 zwischen Waldtann und Bergbronn gelegenen Acker liegt ein Antrag auf Auffüllung vor. Der Acker, der eine starke Senke aufweist, soll um bis zu 3,70 m mit Erdaushub (Lehm, Sand und Gestein) aufgefüllt werden. Es handelt sich um Auffüllmaterial der Einbauklasse „Z 0“, d.h., um unbelastetes Material.

Die Auffüllmenge beträgt rund 48.000 Tonnen, das entspricht etwa der Ladung von 4.800 Dreiachsern.

Da der Erdaushub vor der Anlieferung regelmäßig untersucht wird, und die Klasse „Z 0“ unbedenklich ist, gibt es keinen Grund, den Antrag abzulehnen. Der Gemeinderat erteilte daher mit großer Mehrheit sein Einvernehmen zu dem Antrag.

 

Verlängerung der Fischereipachtverträge über den Schönbach und den Stegenhofweiher

Der Stegenhofweiher ist privat an mehrere Pächter gemeinsam verpachtet, und der Schönbach, dessen Pachtvertrag für das Teilstück oberhalb des Schönweihers bis Bergertshofen anstand, ist an den Angelsportverein Crailsheim verpachtet. In beiden Fällen hatten die bisherigen Pächter wieder Interesse. Da die Gewässer von den Pächtern gut gepflegt wurden, und es auch sonst nichts zu beanstanden gab, wurden beide Fischgewässer für die kommenden zwölf Jahre wieder an die bisherigen Pächter verpachtet.

 

Annahme von Spenden

Die VR-Bank Dinkelsbühl hat der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg kürzlich eine größere Spende zukommen lassen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende zu.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Aus dem Gemeinderat wurde nach den Kosten der Erschließung des Gewerbegebiets Bergbronn gefragt. Diese werden auf 3,5 Mio. Euro (für die Herstellung der Straßen einschließlich der Straßenbeleuchtung, Wasser- und Abwasserleitungen) geschätzt, wobei der Vorsitzende darauf hinwies, dass zum jetzigen frühen Stadium (der Bebauungsplan ist noch im Entwurfsstadium) noch keine sehr genauen Vorhersagen möglich sind.

Weitere Anfragen betrafen die Öffnungszeiten des Freibads und Beschädigungen an Verdohlungen durch eine Baustelle im Ruhwald.