Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 15.06.2015 | 15.06.2015

 

Vorstellung des Grundkonzepts für ein „Senioren-Dorfhaus“ durch die Multi-Care GmbH

Die Multi-Care GmbH, Weitnau/Sibratshofen, hat für den Standort gegenüber der Gemeindehalle Waldtann ein Konzept für ein „Multi-Dorf-Haus“ entwickelt. Die Firma besteht seit 2 ½ Jahren und ist bisher als Personaldienstleister (Vermittlung von Pflegekräften) tätig und hat in Sindringen-Orendelsall ein vorhandenes Pflegeheim übernommen. Multi-Care möchte mit kleinen Anlagen mit wenigen Plätzen ein für den ländlichen Raum passendes Angebot für Senioren schaffen, als Gegensatz zu den sonst üblichen großen Heimen in den Städten.

Die Grundidee ist, dass Senioren in ihrer Heimat bleiben, und ein möglichst selbstbestimmtes Leben nach den eigenen Vorlieben leben sollen. Bei Bedarf können über einen ambulanten Dienst, der ebenfalls von der Firma Multi-Care angeboten wird, notwendige Pflege­dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass man bei Pflegebedürftigkeit nicht in ein Heim wechseln muss.

Bei der Konzeptionierung des Gebäudes, das aus zwei Rundbauten mit je 10 kleinen ebenerdigen Appartements besteht, ist daran gedacht, auch eine weitere Nutzungsmöglichkeit – beispielsweise eine Kindertagesstätte – mit zu integrieren, und so ein Miteinander von Jung und Alt zu fördern. 15 bis 20 Wohneinheiten seien das Minimum, um ein solches Projekt wirtschaftlich betreiben zu können. Die beiden Rundbauten haben je einen großen Innenhof (ca. 200 m²) wovon der eine mit einem Glasdach überdacht wird, und so einen Mehrzweckraum („Marktplatz“) mit Sitzecken, Bistro, Spiele- oder Bastelecke zur gemeinsamen Nutzung bildet, während der andere offen bleibt als Garten, evtl. mit Barfußpfad o.ä.. Die Appartements haben jeweils eine eigene Terrasse und einen kleinen Garten, so dass die Bewohner je nach Wunsch für sich bleiben oder sich in den Gemeinschaftsbereichen aufhalten können.

Die Kosten sollen niedriger sein, als in anderen Altenpflegeheimen, da nicht ständig Fachpersonal vor Ort sein wird. Es soll aber rund um die Uhr eine Betreuungsperson anwesend sein. Da die Appartements als Eigentumswohnungen verkauft werden sollen, fällt die Anlage nicht unter das Heimgesetz. Auch die Anmietung der Wohnungen soll möglich sein.

Die Konzeption wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt. Eine Beschlussfassung hierzu war noch nicht vorgesehen.

Es wurde hinterfragt, ob es in Kreßberg und Umgebung wohl genügend Interessenten für den Kauf eines solchen Appartements geben wird. Auch der Standort direkt gegenüber der Gemeindehalle mit den dort stattfindenden Veranstaltungen stieß auf Skepsis. Allerdings wies der Vorsitzende darauf hin, dass man sich mit der Problematik des Wohnens im Alter auseinandersetzen müsse. Da keine grundlegenden Bedenken gegen das Projekt vorgebracht wurden, soll das Projekt weiterverfolgt und die weiteren Voraussetzungen sowie die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.

 

Einrichtung eines Ganztagesschulbetriebs an der Schule am Kreßberg für die Grundschule

Die Schule ist durch die zahlreichen Änderungen der politischen Vorgaben sowie durch die sinkenden Schülerzahlen ein Thema, das den Gemeinderat in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt. Insbesondere die Haupt- und Werkrealschule ist durch die niedrigen Übergangszahlen gefährdet. Dennoch sollte der Schulstandort gestärkt werden. Die Grundschule sollte durch ein besseres, zeitgemäßes Betreuungsangebot attraktiver gestaltet werden. Bürgermeister Robert Fischer befürwortete daher, die Bestrebungen der Schule, die Grundschulklassen als Ganztages­schule zu führen, zu unterstützen. Die bisher angebotene Mittagsbetreuung auf freiwilliger Basis war ein erster Schritt. Um zusätzliche Lehrerstunden bewilligt zu bekommen, müsste die Schule am Kreßberg offiziell Ganztagesschule werden. Über die Dauer der täglichen Betreuung (15:00 oder 16:00 Uhr) sollte sinnvollerweise die Schulkonferenz entscheiden.

Die Ganztagesschule wird nicht von allen Eltern gewünscht, da nicht alle wollen, dass die Kinder so lange von zuhause weg sind. Jedoch hat die Ganztagesbetreuung große Vorteile, beispielsweise müssen die Kinder dann nicht erst noch Hausaufgaben machen, wenn sie heim kommen, und für berufstätige Eltern liegen die Vorteile ohnehin auf der Hand. Für Kinder, die von der Krippenbetreuung bereits Ganztagsbetreuung gewohnt sind (und Ihre Eltern) wird nach dem Wechsel in die Kindergärten und die Schule auf alle Fälle ein größerer Betreuungsumfang notwendig sein. Auch mit Blick auf die Chancengleichheit – etwa bei Familien, die die Kinder beim Lernen nicht so gut unterstützen können – hat die Ganztagsschule Vorteile. Ganztagsschule heißt jedoch nicht, dass die Kinder den ganzen Tag lernen müssen – es wird gemeinsam Mittag gegessen und neben der Hausaufgabenbetreuung gibt es auch Freizeitangebote. Es sollten sich auch Vereine oder eine Musikschule am Angebot beteiligen.

Die Frage, ob „gebundene“ (= für aller verpflichtend) oder „offene“ Ganztagesschule, ist noch offen. Für die gebundene Ganztagesschule würden der Schule mehr zusätzliche Lehrerstunden zugeteilt werden, dies ist aber derzeit vermutlich nicht mehrheitsfähig. Eine offene Ganztagsschule mit Wahlfreiheit wäre nach Ansicht von Rektor Köhnlein, der an der Sitzung teilnahm, zumindest ein Einstieg, später könnte das Angebot bei Bedarf immer noch geändert werden.

Der Gemeinderat beschloss, den Antrag der Schule auf Einführung der Ganztagesschule zu unterstützen. Ob „offene“ oder „gebundene“ Ganztagesbetreuung beantragt wird, soll der Entscheidung der Schulkonferenz überlassen werden.

 

Baurechtsangelegenheiten

Auf der Tagesordnung stand ein Baugesuch für einen Flachdach-Anbau (Garage mit Carport) in Haselhof. Wegen des Flachdachs bestanden Bedenken, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt. Der Gemeinderat beschloss aber, das Einvernehmen zu erteilen.

Weiter stand die Erweiterung eines Stallgebäudes eines Milchviehbetriebs in Asbach auf der Tagesordnung. Das Stallgebäude befindet sich im Außenbereich, da es aber der Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs dient und somit privilegiert ist, stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu.

In Marktlustenau soll ein Fahrsilo überdacht und zum Lagerraum umgebaut werden. Hierzu ist die Übernahme einer Baulast durch die Gemeinde erforderlich, da die Grenzabstände zum benachbarten Gemeindegrundstück nicht eingehalten werden können. Der Gemeinderat gab auch hierzu seine Zustimmung.

Am Ortsrand von Gaisbühl wurde der Bau eines Einfamilienwohnhauses beantragt. Ob der Standort als Außenbereich oder – da das Haus nahe an die vorhandene Wohnbebauung heranrückt – als Innenbereich angesehen werden kann, wird die „Außenbereichskommission“ des Landratsamts entscheiden. Auf Vorschlag des Vorsitzenden erteilte der Gemeinderat auch zu diesem Vorhaben sein Einvernehmen.

 

Vergabe von Ingenieurleistungen für die Kläranlage Riegelbach

a) Konzeption zur Reduzierung von Fremdwasser

b) Leistungs- und Zustandsbewertung für zukünftige Anforderungen

Bei der Abwasserbeseitigung wurde früher die Meinung vertreten, dass auch Oberflächenwasser der Kläranlage zugeleitet werden sollte, da man befürchtete, die Kläranlagen würden „umkippen“, wenn nur Schmutzwasser eingeleitet wird. Inzwischen hat es sich aber durchgesetzt, Fremdwasser möglichst von den Kläranlagen fernzuhalten, da es unnötigen Energieaufwand bedeutet, zuerst sauberes Wasser mit Schmutzwasser zu mischen, und dann eine viel größere Schmutzwassermenge zu reinigen. Daher wird bei neuen Baugebietserschließungen heutzutage im „Trennsystem“ entwässert, d.h., Oberflächenwasser wird getrennt gesammelt und in einen Bach eingeleitet.

Bei vorhandenen Kanalsystemen ist ein genereller Umbau vom Misch- zum Trennsystem wirtschaftlich nicht vertretbar, aber nach Ansicht des Fachbeamten für das Finanzwesen sollte ein Ingenieurbüro mit einer Untersuchung beauftragt werden, um herauszufinden, wo größere Fremdwassermengen in die Kanalisation eingeleitet werden (z.B. Grundwasserzuflüsse, Quellen oder Drainagen), die ohne allzu großen Aufwand in Bäche oder Gräben umgeleitet werden könnten. Er hat bereits Angebote von zwei Ingenieurbüros für diese Untersuchung und Erstellung einer Konzeption eingeholt, wovon das des Ingenieurbüros Eising mit 16.500 € das günstigere ist. Zuweisung hierfür vom Land: 8.200 €.

Bei Punkt b) steht die Kläranlage selbst im Mittelpunkt – die Kläranlage Riegelbach besteht seit nunmehr über 30 Jahren, und wurde zwar ständig instandgehalten und bei Bedarf repariert – um die Anlage aber angesichts höherer Anforderungen und neuer Technik zukunftssicher zu machen, sollte ein spezialisiertes Ingenieurbüro mit der Erstellung einer Konzeption beauftragt werden, um bei zukünftigen Instandhaltungen besser abschätzen zu können welche Komponenten besser gleich ausgetauscht werden sollten, anstatt sie zu sanieren.

Ein Ingenieurbüro aus Pforzheim (Büro Weber) ist auf derartige Untersuchungen spezialisiert. Der Gemeinderat stimmte zu, dieses Büro mit der Begutachtung zu beauftragen.

Für beide Aufträge zusammen müssen rund 31.000 € aufgebracht werden

 

Vorberatung der Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich Zuständigkeiten des Bürgermeisters

Die Hauptsatzung der Gemeinde Kreßberg wurde zuletzt im Jahr 2001 geändert. Seither wurden die Wertgrenzen für die Geschäfte, für die der Bürgermeister bzw. die Verwaltung zuständig sind, nicht mehr erhöht. Nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer sind diese Wertgrenzen nicht mehr zeitgemäß und sollten teils deutlich erhöht werden. Einige Aufgaben (etwa die Aufnahme von Kassenkrediten) sollten ganz auf den Bürgermeister übertragen werden (Hintergrund: die Höhe der Kassenkredite wird mit dem Haushaltsplan vom Gemeinderat festgelegt und von der Kommunalaufsicht genehmigt). Auch beim Bauplatzverkauf ist es nicht praktikabel, jedes Mal einen Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen. Er legte dem Gemeinderat daher einen Vorschlag als Diskussionsgrundlage vor. Ein Beschluss hierüber sollte erst in einer der nächsten Sitzungen erfolgen, Änderungswünsche können dann noch berücksichtigt werden.

 

Erweiterung Kindergarten und Kinderkrippe Haselhof: Ermächtigung der Gemeindeverwaltung zur Vergabe verschiedener Arbeiten

Die Elektro-, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärinstallation, Innenputz und Wärmedämm-verbundsystem, Bodenbelag, Estrich, Fliesen, Schreinerarbeiten und WC-Trennwände werden in den nächsten Tagen öffentlich ausgeschrieben. Damit nach Vorliegen der Ausschreibungs­ergebnisse keine allzu große Verzögerung bis zur nächsten Sitzung entsteht, ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, die Vergaben an den jeweils günstigsten Bieter zu tätigen.

 

Aufgabe des vorhandenen und Neubau eines Löschwasserbehälters im Gewerbegebiet Au, Marktlustenau

2009 wurde der für den Brandschutz erforderliche Löschwasserbehälter für das Gewerbegebiet Au gebaut. Nun wurde das Grundstück, auf dem er sich befindet, an die Firma KE veräußert, die dort den Betrieb erheblich erweitert. Da von dem Löschwasserbehälter ein relativ großer Abstand zu Gebäuden eingehalten werden muss, kann die Firma ihr Vorhaben aber nicht wie gewünscht verwirklichen, wenn der Behälter bestehen bleibt. Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, ihn an anderer Stelle (beim Parkplatz der KE) neu zu bauen; die Aufwendungen hierfür halten sich mit rund 66.000 € im Rahmen. Die Firmen Farmbau und Schneider, die kürzlich in Bergbronn einen Löschwasser­behälter gebaut haben, wären bereit, zu denselben Preisen den Behälter in Marktlustenau zu erstellen. Der Gemeinderat stimmte dieser Maßnahme zu.

 

Beitritt zum Verein Bürgerschaftliche Regionalentwicklung Jagstregion

LEADER ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Dabei sollen unter anderem die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Auch Beherrschung des demografischen Wandels, Klimawandel oder Ressourcenschutz sind Themen. Die Förderung von Projektmaßnahmen ist nur in abgegrenzten LEADER-Aktionsgebieten möglich.

Die Gemeinde Kreßberg liegt im Leader-Aktionsgebiet „Jagstregion“. Die neue LEADER-Förderkulisse ist stark auf bürgerschaftliches Engagement ausgerichtet, weshalb ein Verein mit den beteiligten Gemeinden und sonstigen Gruppierungen gebildet werden musste.

Die Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung, um in den Genuss der auf 5 Jahre (bis 2020) ausgelegten Förderung zu kommen.

Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt zum Verein „Bürgerschaftliche Regionalentwicklung Jagstregion“ einstimmig zu.

 

Sonstiges

Annahme von Spenden

Die Kindergärten der Gemeinde sowie die Schule haben Spenden erhalten, die erst angenommen werden dürfen, wenn der Gemeinderat der Annahme zugestimmt hat. Der Gemeinderat genehmigte die Annahme der Spenden.