Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 29.02.2016 | 29.02.2016

Beschluss der Haushaltssatzung 2016

In der letzten Sitzung am 21. Dezember wurde der Haushalt ausführlich vorberaten und die Eckdaten festgelegt. Gegenüber dem Entwurf hat sich lediglich eine Änderung ergeben – auf Anregung aus dem Gemeinderat wurde eine Planungsrate für eine Ortsumgehung Bergbronn aufgenommen. Ansonsten entspricht der heute vorgelegte Haushaltsplan dem Entwurf.

Der Fachbeamte für das Finanzwesen, Otto Schwarz, ging nochmals kurz auf die wichtigsten Punkte ein. Das Haushaltsvolumen beträgt insgesamt 11.879.856 €, auf den Verwaltungshaushalt entfallen hiervon 9.528.554 €, und auf den Vermögenshaushalt 2.351.302 €.

Die Einnahmeseite ist durch gute Zahlen gekennzeichnet, insbesondere die Gewerbe­steuer schreibt 2016 eine Erfolgsgeschichte (rd. 1,2 Mio. €), aber auch beim Gemeinde­anteil an der Einkommensteuer (knapp 1,8 Mio. €) und bei den Gebührenhaushalten (rd. 1,3 Mio. €) geht es nach oben. Beim Kommunalen Finanzausgleich sieht es 2016 ebenfalls noch gut aus, während 2017 die Zuweisungen nach unten gehen und die von uns zu bezahlenden Umlagen stark ansteigen werden – hier macht sich dann das gute Steuer­jahr 2015 bemerkbar, das die Basis für die Berechnung des Finanzausgleichs 2017 ist.

Aufgrund der guten Einnahmesituation 2016 können erhebliche Mittel (über 1,8 Mio. €) für den Verwaltungs- und Betriebsaufwand bereitgestellt werden.

Die wichtigsten Unterhaltungsmaßnahmen sind die Sanierung von Straßen, Wegen, Gräben, wofür 225.000 € eingeplant sind. Für Kanalsanierung sind es 20.000 €, für Sanierungsmaßnahmen in den Kläranlagen 23.000 €, für das Waldfreibad sind 29.000 € angesetzt, und für die Schule ist ein Ansatz von 25.000 € eingeplant. Insgesamt stehen knapp 450.000 € für Unterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung.

Was stetig ansteigt, sind die Personalaufwendungen (diese liegen 2017 bei 2,2 Mio. €); besonders stark ist der Anstieg im Bereich Kinderbetreuung. Dafür sinken die Zinsaufwendungen von Jahr zu Jahr und liegen nun unter 50.000 €.

Bei verschiedenen Einrichtungen gibt es Fehlbeträge, die durch allgemeine Haushalts­mittel ausgeglichen werden müssen. Den höchsten Abmangel gibt es bei den Kinder­gärten, dieser steigt auf 722.000 € an, bei der Schule sind es seit Jahren um 170.000 €, und beim Freibad wird mit etwa 100.000 € an nicht gedeckten Kosten gerechnet.

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt, der „Gradmesser“ der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, ist dieses Jahr mit 557.000 € sehr gut, 2017 wird nur noch eine Zuführung von 51.000 € möglich sein, was hauptsächlich auf die oben erwähnten Wechselwirkungen des Finanzausgleichs zurückzuführen ist.

Der Vermögenshaushalt 2016 enthält zahlreiche Investitionsmaßnahmen:

Für die Erschließung des Baugebiets Obere Schanze sind 600.000 € eingeplant, für Grunderwerb 500.000 €, für den Ausbau der Straße Haselhof – Halden 440.000 €, für den Straßenendausbau in den Baugebieten in Marktlustenau, Waldtann und Haselhof 100.000 €. Zum Start des in Marktlustenau bewilligten Landessanierungsprogramms ist ein erster Betrag von 100.000 € vorgesehen, für Breitbandverkabelung 80.000 €. Gerätschaften für den Bauhof sind mit 40.000 € eingeplant, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung kann mit 120.000 € vorangetrieben werden.

Für das Waldfreibad soll ein Anschluss an das Wasserversorgungsnetz hergestellt werden (50.000 €), das Gewerbegebiet Marktlustenau braucht einen neuen Feuerlöschbehälter (65.000 €), für das Startkapital der Bürgerstiftung sind 12.500 € bereitgestellt. Anschaffungen für die Schule sind mit 15.000 € eingestellt, für die Planung einer Erweiterung der Erddeponie 5.000 €, eine Planungsrate für die Ortsumgehung Bergbronn in Höhe von 10.000 €, für Kinderrabatt beim Bauplatzkauf 15.000 € - insgesamt sind Investitionen in Höhe von 2.155.000 € im Haushalt 2016 enthalten!

Finanziert werden diese durch Landeszuweisungen (450.000 €), Bauplatzverkauf (600.000 €), Beiträge (52.000 €), die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (557.601 €), eine Kreditaufnahme in Höhe von 182.000 €, und eine Rücklagenentnahme von 510.000 €. Dies ist problemlos möglich, da die allgemeine Rücklage in den letzten Jahren auf 725.000 € angewachsen ist, und auch nach der Entnahme noch eine Rücklage von 215.000 € vorhanden ist. Der gesetzliche Mindestbetrag liegt bei 180.000 €.

Die Kreditaufnahme führt nicht zu einer höheren Verschuldung, da in derselben Höhe Tilgungen eingeplant sind. Der Schuldenstand bleibt bei 1,8 Mio. €, die pro-Kopf-Verschuldung liegt bei knapp 500 €.

Angesichts der großen Summen für Sanierungen, Modernisierung und Investitionen spricht der Fachbeamte für 2016 von einem „offensiven Haushalt ohne neue Schulden“.

Der Ausblick auf das kommende Jahr sieht schlechter aus, 2017 wird ein ungemütlicheres Jahr werden – dennoch lautet das Fazit des Fachbeamten zur Lage der Gemeinde Kreßberg „es sieht ganz gut aus“ - was Bürgermeister Robert Fischer dahingehend ergänzte, dass wenn ein solcher Spruch vom Fachbeamten käme, es schon sehr gut aussehen müsse…

An größeren Maßnahmen in den Folgejahren steht neben dem Landessanierungs­programm in Marktlustenau vor allem die Sanierung der Gemeindehalle Haselhof an.

Der Vorsitzende dankte dem Fachbeamten und wies darauf hin, dass der Haushalt 2016 der mittlerweile 40. Haushalt von Otto Schwarz für die Gemeinde Kreßberg ist, wofür er diesem ausdrücklich dankte - er ging noch kurz auf die Schwerpunkte der Haushaltsjahre in den letzten Jahrzehnten ein.

Der Gemeinderat beschloss nach einigen Rückfragen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung einstimmig.

 

Sanierungsmaßnahme Marktlustenau

Der Antrag auf Aufnahme der Ortschaft Marktlustenau in das Landessanierungsprogramm wurde im „2. Anlauf“ bewilligt: Marktlustenau ist mit einem Förderrahmen von 500.000 € im Landessanierungsprogramm eingeplant. Das Sanierungsgebiet steht in etwa fest, bei Bedarf sind aber noch Änderungen möglich. Die städtebauliche Sanierung ist auf einen Zeitrahmen von acht Jahren ausgelegt.

Als erster Schritt muss eine „vorbereitende Untersuchung“ durchgeführt werden, um den Sanierungsbedarf der einzelnen Gebäude festzustellen. Der Vorsitzende regte an, die STEG Stadtentwicklung GmbH, die bereits die Sanierungsmaßnahme Waldtann begleitet hat, auch für die Sanierung Marktlustenau zu engagieren. Die Zusammenarbeit in Waldtann war immer sehr gut und unkompliziert. Die vorbereitende Untersuchung wird 9.800 € kosten

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Einleitungsbeschluss für den Beginn der vorbereitenden Untersuchung und stimmte zu, die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH hiermit zu beauftragen.

 

Vergabe der Belagsarbeiten an den Straßen und Feldwegen im Jahr 2016

Die Gemeindestraßen und Feldwege sind streckenweise sanierungsbedürftig. Für 2016 wurden vom Ingenieurbüro Eising  acht Teilstrecken zur Sanierung ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen sehr gute Angebote ein, das günstigste kam von der Ernst Hähnlein Bau GmbH, Feuchtwangen. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe des Auftrags an die Firma Hähnlein zum Angebotspreis von 175.741 € zu.

 

Planung für den Endausbau des östlichen Bereichs der Straße „Im Klingenfeld“

Die Straße „Im Klingenfeld“ in Marktlustenau muss im Bereich der Firma KE Elektronik GmbH noch endausgebaut werden. Dort fehlen noch die Berandung und die Straßenbeleuchtung, außerdem soll ein Gehweg gebaut werden. Die Straße soll in diesem Bereich auf eine Breite ausgebaut werden, die ausreicht, dass am Straßenrand auch LKW parken können. Die dazu benötigten Grundstücksstreifen müssen noch von den Anliegern erworben werden. Der Gemeinderat stimmte dem Endausbau und dem notwendigen Grunderwerb einstimmig zu.

 

Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebiets in Bergbronn im Gewann Grabenäcker

In der Gemeinde Kreßberg wurde schon länger kein Gewerbegebiet ausgewiesen, und nach dem Landesplanungsgesetz ist dies auch kaum mehr möglich – da Kreßberg kein gewerblicher Entwicklungsschwerpunkt ist, könnten höchstens noch Erweiterungsflächen für bestehende Betriebe ausgewiesen (und genehmigt) werden. Für Fichtenau mit seiner gewerblichen Entwicklung wäre eine Neuausweisung eines Gewerbegebiets möglich, allerdings mangelt es dort an geeigneten freien Flächen. Da Fichtenau und Kreßberg als Verwaltungsgemeinschaft beim Flächennutzungsplan zusammenarbeiten, wurde vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall die Möglichkeit eines gemeinsamen, „interkommunalen“ Gewerbegebiets ins Spiel gebracht – ein solches könnte nach einer ersten Abschätzung vom Regionalverband genehmigt werden. Bei einem interkommunalen Gewerbegebiet werden die Kosten und später auch die Gewerbesteuer aufgeteilt.

Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte dieser Gedanke verfolgt werden – wenn ein Gewerbebetrieb sich für eine Fläche interessieren sollte, müsse man eine geeignete und erschlossene Fläche sofort parat haben, da dieser ansonsten anderswo fündig wird. Wenn eine weitere gewerbliche Entwicklung gewünscht wird, sollte man dies frühzeitig angehen, da die Neuausweisung eines Gewerbegebiets Jahre in Anspruch nimmt.

Der Fichtenauer Gemeinderat hat bereits seine Zustimmung zu einem solchen gemeinsamen Vorgehen gegeben.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden jedoch erhebliche Zweifel vorgebracht – sowohl an der Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbeflächen in diesem Ausmaß, als auch am Standort, da Bergbronn bereits durch das bestehende Gewerbegebiet und die stark befahrene Ortsdurchfahrt vorbelastet sei. Insbesondere wegen einer fehlenden Ortsumgehung würde der durch das Gewebegebiet zusätzlich entstehende Lärm und Verkehr die Lebensqualität nochmals stärker beeinträchtigen.

Andererseits wurde durchaus gesehen, dass eine gewerbliche Entwicklung in Kreßberg nur am Autobahnzubringer L 2218 möglich sein wird.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass – wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst ist und das Bebauungsplanverfahren läuft – alle Aspekte wie beispielsweise Abstände, Lärm, Immissionen genau geprüft werden, und alle beteiligten Bürger und Behörden ihre Einwendungen vorbringen können. Erst während des Verfahrens könnten alle Belange betrachtet und eine Abwägung auf der Grundlage der dann vorliegenden Fakten getroffen werden.

Da mehrere Gemeinderäte sich für eine Entscheidung noch nicht ausreichend informiert fühlten, und auch Alternativstandorte geprüft werden sollten, wurde schließlich sowohl die Entschei­dung über die Zusammenarbeit mit Fichtenau, als auch der Aufstellungsbeschluss vertragt. Zunächst wird eine Sitzung mit Vertretern des Kreisplanungsamts, des Regionalverbands und des Naturschutzes organisiert.

 

Erhöhung des Zuschusses zur Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg

Der Zuschuss der Gemeinde an die Kameradschaftskasse wurde seit Langem nicht mehr erhöht und beträgt pro aktivem Mitglied 7,50 € (ehemals 15 DM). Nachdem die Mitgliederzahl gesunken ist, wurde vonseiten des Vorsitzende vorgeschlagen, auch die Jugend- und Altersabteilung für die Berechnung des Zuschusses heranzuziehen, und den Zuschuss auf 10,- € pro Mitglied zu erhöhen.

Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

 

Einvernehmen zum Neubau einer Strohlagerhalle in Asbach (Grundstück Flst. 895, Gemarkung Waldtann)

In Asbach soll ein bestehender Milchviehbetrieb erweitert und eine Strohlagerhalle im Außenbereich gebaut werden. Da Belange der Gemeinde dem Vorhaben nicht entgegenstehen, und landwirtschaftliche Vorhaben im Außenbereich „privilegiert“ sind, stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu.

 

Sonstiges

Der Vorsitzende berichtete kurz, dass in den Kindergärten Marktlustenau und Waldtann eine Befragung der Eltern über die benötigten Öffnungszeiten durchgeführt wurde. Über die zukünftigen Öffnungszeiten und Betreuungsangebote wird in der nächsten Sitzung beschlossen. Auf Nachfrage erklärte er, dass eine Einschränkung der Öffnungszeiten nicht vorgesehen ist.

Außerdem berichtete er, dass ein neuer Totengräber für die Gemeinde tätig ist.

 

Bürgerfragestunde

Es waren zahlreiche Bürger aus Bergbronn in der Sitzung anwesend. Während der Bürgerfragestunde kam erneut das interkommunale Gewerbegebiet mit Fichtenau zur Sprache.