Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 13.04.2016 | 13.04.2016

Bei der Sitzung am 13.04.2016, in der es hauptsächlich um die Frage der Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebiets bei Bergbronn ging, waren etwa 140 Zuhörer anwesend. Empfangen wurden die Gemeinderäte vor der Halle Waldtann von zahlreichen Bergbronner Bürgern mit Spruchbändern und Plakaten, die sich gegen die Gewerbegebietsausweisung richteten.

 


Informationen über die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Ausweisung von Gewerbegebieten in der Gemeinde Kreßberg

In der Gemeinderatssitzung waren Direktor Klaus Mandel vom Regionalverband Heilbronn-Franken, Hubert Wiedemann, Landratsamt Schwäbisch Hall (Bau- und Umweltamt), Jens Fuhrmann (Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall) und die Bürgermeisterin der Gemeinde Fichtenau, Anja Wagemann anwesend.

Zunächst ging Bürgermeister Robert Fischer auf die Chronologie der Entwicklung des Gewerbegebiets in Bergbronn ein: 1976 wurde für zwei ortsansässige Unternehmen das ursprüngliche Gewerbegebiet Rötäcker ausgewiesen. Nachdem 1998 ein Betrieb aus Marktlustenau, der sich vergrößern wollte, abgewandert ist, da ihm nicht rechtzeitig eine geeignete Fläche angeboten werden konnte, wurde noch im selben Jahr ein Auf­stellungsbeschluss für die Erweiterung des Gewerbegebiets Rötäcker in der heutigen Ausdehnung gefasst. Aus dieser Zeit stammt auch ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, dass Marktlustenau und Bergbronn die Schwerpunkte der künftigen gewerblichen Entwicklung in Kreßberg sein sollen. Allerdings wurden seither auch in verschiedenen Ortsteilen kleinere Gebiete für Betriebserweiterungen ausgewiesen.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass bei auswärtigen Betrieben nur Interesse für den Standort Bergbronn besteht, alle anderen Gewerbeflächen in Kreßberg sind für ansiedlungswillige Firmen wegen der schlechteren Verkehrsanbindung nicht interessant.

Durch eine Rechtsverordnung wurden 2013 die Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von Wohn- und Gewerbegebieten eingeschränkt, weshalb seither für Kreßberg als Kleinzentrum ohne anerkannten Flächenbedarf für Gewerbeentwicklung kaum zu erwar­ten war, jemals noch eine Genehmigung für ein größeres Gewerbegebiet zu erhalten. Allerdings kam bei einem Zusammentreffen mit Klaus Mandel vom Regionalverband, den Vertretern des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde für die Bauleitplanung und dem Naturschutzbeauftragten im letzten Herbst zur Sprache, dass die Ausweisung eines gemeinsamen Gewerbegebiets mit der Nachbargemeinde Fichtenau evtl. eine Chance sein könnte, da interkommunale Zusammenarbeit gefördert wird, und Fichtenau bereits als Schwerpunktgemeinde für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgewiesen ist.

 
 Klaus Mandel ging auf die von ihm vertretene Region Heilbronn-Franken ein, die die größte des Landes Baden-Württemberg ist. Es ist die Region mit dem größten Anteil „ländlicher Raum“ – aber auch die Region mit dem höchsten Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen seit 2005 (mit Kreßberg und weiteren 8 Gemeinden als „Ausreißer“; hier gingen die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zurück). Neben dem Verdichtungsraum um Heilbronn und den Mittelzentren Schwäbisch Hall und Crailsheim sind 80 % unserer Region ländlicher Raum, weshalb in dieser Region das besondere Augenmerk darauf liegen müsse, der „Re-Urbanisierung“ (Landflucht) entgegenzuwirken – und dafür seien unter anderem hochwertige Arbeitsplätze ohne lange Anfahrt Voraussetzung. Schließlich seien - neben Natur und Landschaft - auch Wohlstand und hochwertige Arbeitsplätze ein wichtiges Kriterium von Lebensqualität.

Wie Klaus Mandel vom Regionalverband Heilbronn-Franken erklärte, wird derzeit eine Änderung des Regionalplans vorbereitet, wobei auch für Gemeinden, die bisher keine Schwerpunktgemeinden für gewerbliche Entwicklung sind, die Chance besteht, als solche aufgenommen zu werden. Für Kreßberg bestünde also zum jetzigen Zeitpunkt eine gute Möglichkeit, als Schwerpunktgemeinde im Regionalplan aufgenommen zu werden. Wenn die Regionalplanänderung erst einmal abgeschlossen ist, wäre hierfür wieder ein lang-wieriges Verfahren erforderlich, falls es überhaupt noch möglich wäre. Die Festlegungen im Regionalplan sind wichtig, weil nur Gemeinden, die im Regionalplan für gewerbliche Entwicklung vorgesehen sind, überhaupt die Möglichkeit haben, Gewerbegebiete mit Vorratsflächen auszuweisen. Der Regionalplan ist den Flächennutzungsplänen der Gemeinden und Gemeindeverbänden übergeordnet, und die konkreten Bebauungspläne müssen wiederum aus den Flächennutzungsplänen entwickelt werden.

Das Gewerbegebiet Neustädtlein der Gemeinde Fichtenau, das direkt an der A 7 liegt, ist voll bebaut. Drei daran anschließende Flächen wurden von der Gemeinde Fichtenau intensiv auf ihre Eignung für eine Erweiterung geprüft, zwei der Flächen scheiden aber aus Naturschutzgründen aus (angrenzendes FFH-Gebiet), und die dritte Fläche ist wegen des daran angrenzenden Waldes zu klein. Auf das Gewächshaus in Waldeck angesprochen, wo Waldabholzung kein Problem war, verwies Hubert Wiedemann darauf, dass die Waldgesetze Ländersache sind, und in Bayern andere Regeln gelten.

Sowohl für Kreßberg als auch für Fichtenau sei die interkommunale Zusammenarbeit eine große Chance und ein Angebot für die gewerbliche Flächenentwicklung, so Klaus Mandel. Die Ausgestaltung des Gebiets – wenn es denn kommt – sei bei der vorgesehenen Größe von knapp 10 ha so möglich, dass zum Ort hin nur störungsarme Betriebe, und in weiterer Entfernung störendere Gewerbebetriebe angesiedelt werden können. Auch durch Eingrünung, Lärmschutzmaßnahmen, oder etwa die Höhenstaffelung der Gebäude könne vermieden werden, dass das Gebiet eine erdrückende Wirkung auf die Ortschaft Bergbronn entfalte. Dass es Beeinträchtigungen gibt, könne nicht von der Hand gewiesen werden, Konflikte und Störungen könnten aber durch entsprechende Gestaltung des Bebauungsplans im erträglichen Rahmen gehalten werden. Wirtschaftswachstum bedinge nun einmal Flächenverbrauch, und eine Gewerbefläche in der freien Landschaft, fernab einer Ortschaft, genehmigt zu bekommen, sei nahezu ausgeschlossen – und auch unter dem Gesichtspunkt Zersiedelung der Landschaft nicht wünschenswert. Eine „organische“, ressourcenschonende Weiterentwicklung von Siedlungsstrukturen ist erwünscht. Auch Jens Fuhrmann wies auf ein kürzlich erlassenes OLG-Urteil hin, in dem ein Gewerbegebiet in der freien Landschaft nicht zugelassen wurde. Hubert Wiedemann (Bau- und Umweltamt) bestätigte die Ausführungen von Klaus Mandel und erklärte, dass aus Sicht des Landratsamtes nur ein interkommunales Gewerbegebiet eine Chance für beide Gemeinden wäre.

Jens Fuhrmann ging auf verschiedene Alternativ-Flächen ein, bei denen aber aus verschiedenen Gründen – Verkehrsanbindung, Hauptwindrichtung, Zersiedelung der Landschaft – ein Bebauungsplan nicht sinnvoll bzw. genehmigungsfähig wäre.

Bürgermeisterin Wagemann befürwortete ebenfalls das gemeinsame Gewerbegebiet, betonte aber, dass Fichtenau Kreßberg nichts aufzwingen wolle, und dass sie – egal, wie die Entscheidung in Kreßberg nun ausfalle – auf ein weiterhin gutes Miteinander der beiden Gemeinden hoffe. Sie dementierte auch das Gerücht, dass die nun angestrebte Gewerbegebietsausweisung für einen bestimmten Betrieb aus Fichtenau geplant werde.

Für den Regionalverband kommt Kreßberg-Bergbronn aufgrund der Nähe zur Autobahn und wegen der ortsdurchfahrtsfreien Zufahrt für eine gewerbliche Entwicklung infrage; jedoch kam aus dem Gemeinderat ein Hinweis auf das schon jetzt große Verkehrsaufkommen aus Richtung Crailsheim.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wies Hubert Wiedemann darauf hin, dass sämtliche Belange – etwa Natur- und Landschaftsschutz, aber auch die Interessen der Anwohner bezüglich Immissionen – im eigentlichen Bebauungsplanverfahren geprüft werden, und dass die Entscheidung dafür oder dagegen letztendlich nach Betrachtung aller Belange sowie der geltenden (Schutz-)gesetze gefällt werden müsse. Zu der ebenfalls angesprochenen Umgehungsstraße wies er darauf hin, dass diese Landessache sei und er zur Frage, ob und wann diese kommt, keine Auskunft geben könne.

Nach Klärung einiger weiterer Fragen aus dem Gemeinderat wurde schließlich aus der Mitte des Gemeinderats der Antrag gestellt, die Entscheidung über die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau zur Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebietes sowie die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für dieses Gewerbegebiet angesichts der weitreichenden Auswirkungen nochmals zu vertragen. Diesem Antrag wurde einstimmig (mit einer Enthaltung) zugestimmt.

 

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortsumfahrung Bergbronn“

Für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Ortsumfahrung Bergbronn“ hat der Gemeinderat bereits bei der Haushaltsplanberatung eine Summe von 10.000 € eingeplant. Unabhängig davon, ob das Gewerbegebiet kommt oder nicht, sollte eine Planung in Auftrag gegeben werden. Der Vorsitzende machte den Vorschlag, das Kreisplanungsamt mit dem Bebauungsplanverfahren zu beauftragen, für die eigentliche Trassenführung aber noch einen auf Straßenbau spezialisierten Fachmann hinzuzuziehen.

Bürgermeister Robert Fischer wies allerdings darauf hin, dass die Gemeinde lediglich die planerische Voraussetzung schaffen könne, die Entscheidung, ob oder wann die Umgehung gebaut wird, liegt beim Land – es könne aber die Chancen verbessern, wenn die Gemeinde bereits mit der Planung in „Vorleistung“ geht.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ortsumgehung Bergbronn wurde bei zwei Enthaltungen einstimmig gefasst.