Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 13.06.2016 | 13.06.2016

Strukturgutachten zum Anschluss der Kläranlage Wüstenau an die Kläranlage Riegelbach

Vor ziemlich genau einem Jahr, am 15. Juni 2015, hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Weber aus Pforzheim mit der Erstellung einer Konzeption zur Ertüchtigung der Kläranlage Riegelbach beauftragt. Anlass für die Studie war der veraltete Zustand der Elektrotechnik, die seit Inbetriebnahme im Jahr 1982 nicht erneuert wurde.

Im Rahmen dieser Beurteilung wurde auch der verfahrenstechnische, maschinen­technische und bauliche Zustand erfasst und bewertet sowie Optimierungsmaßnahmen ausgearbeitet.

Das Ergebnis liegt nun vor, und obwohl das Ingenieurbüro konstatiert hat, dass sich die Kläranlage in einem guten Zustand befindet, und mit der Abwasserreinigung auch die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden, wurde festgestellt, dass bei der inzwischen 35 Jahre alten Anlage erheblicher Sanierungsbedarf besteht, um auch für die zukünftigen Anforderungen gerüstet zu sein.

Die Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 4.250 Einwohnern wurde 1982 in Betrieb genommen und reinigt seither ohne wesentliche Verfahrensänderungen die Abwässer von insgesamt 15 Ortschaften unserer Gemeinde. Bei Bedarf wurden defekte Aggregate und Anlagenteile ersetzt.

Die Studie hat ergeben, dass insbesondere im Bereich der Schaltanlagen/Steuerung und beim Betriebsgebäude Handlungsbedarf besteht. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1.320.000 €, bezogen auf einen Zeitraum von ca. 10 Jahren. Die „kurzfristig“ notwendigen Maßnahmen, die in den nächsten 5 Jahren angegangen werden sollten, belaufen sich auf rd. 750.000 € - darin enthalten ist beispielsweise die Aufstockung des Technikgebäudes und Anbringung eines Vollwärmeschutzes. Hierzu wurde aus der Mitte des Gemeinderats als Alternative die Aufstellung eines mit der kompletten Technik ausgestatteten Containers ins Spiel gebracht, wie es sie auch für Biogasanlagen gibt. Solche Detailfragen sind momentan allerdings noch nicht zu klären, zunächst muss eine grundlegende Entscheidung über die die zukünftige Entwicklung der Abwasserbeseitigung und –reinigung in Kreßberg getroffen werden.

Da es sich fast ausschließlich um Sanierungsmaßnahmen handelt, ist wenn überhaupt, nur mit einer geringen Förderung durch das Land zu rechnen. Vom Land ist angedacht, nur noch den Bau von zentralen Anlagen bzw. deren Erweiterung mit Zuweisungen zu fördern. Hinzu kommt, dass an kleinere Kläranlagen in Zukunft wesentlich größere Anforderungen gestellt werden, was die Reinigungsleistung anbelangt. Betroffen wird bei uns insbesondere die Kläranlage Wüstenau sein. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Anlage in der jetzigen Form mittel- und langfristig weiterbetrieben werden kann.

Da bei größeren Anlagen bessere Reinigungsleistungen erreicht werden, als bei kleinen, wäre ein Anschluss der Kläranlage Wüstenau an die Sammelkläranlage Riegelbach die wasserwirtschaftlich bessere Lösung.

Riegelbach müsste bei einem Anschluss von Wüstenau sicherlich erweitert werden. Diese Maßnahmen und auch die Aufwendungen für den Anschluss (Druckleitung und Pumpwerk) sind voll förderfähig. Zu untersuchen ist deshalb, ob nicht auch finanziell ein Anschluss von Wüstenau unter dem Strich die günstigere Variante sein wird.

Ein Anschluss Wüstenaus nach Riegelbach hätte weitere Auswirkungen, beispielsweise könnte dann auch das neue Baugebiet Obere Schanze nach Wüstenau angeschlossen werden, und das jetzt vorgesehene teure Abwasserpumpwerk für die Ableitung über Mariäkappel nach Riegelbach könnte eingespart werden.

Um die möglichen Lösungen richtig einschätzen und alle Auswirkungen beurteilen zu können, regt der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz die Einholung eines Strukturgutachtens an, das im Wesentlichen zum Ziel hat, zu ermitteln, ob dieser Anschluss wirtschaftlich ist. Das Ingenieurbüro Weber hat diese Leistungen zu einem Preis von rd. 26.000 € angeboten. Nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft sind diese Kosten zu 50 % zuschussfähig. Allerdings muss vor einer Vergabe des Ingenieurauftrages der Förderantrag gestellt werden und die Bewilligung der Landesmittel muss erfolgt sein.

Notwendig ist außerdem eine ökologische Gewässeruntersuchung für die Kläranlage Wüstenau.

Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich der Einholung des Strukturgutachtens zu und beauftragte die Verwaltung, den Förderantrag zu stellen.

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften

Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften wurde 1991 erlassen. Seither wurde sie, mit Ausnahme der Euro-Umstellung, nicht geändert. Die letzten Jahre waren auch keine Asylbewerber und nur sehr wenige Obdachlose unterzubringen. In der Satzung ist ein fester Gebührensatz für die Unterbringung festgelegt. Dieser beträgt pro Person 81,80 €, alle Nebenkosten sind darin enthalten.

Nun hat die Gemeinde zwei Wohnungen angemietet, um Flüchtlinge unterzubringen. Die dort bezahlte Miete einschl. Nebenkosten ist höher. Daher sollte die Satzung insoweit angepasst werden.

Eine komplette Überarbeitung der Satzung mit Neukalkulation der Gebühren wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, hierfür fehlt momentan die Grundlage. Da in den letzten Jahren kaum Obdachlose untergebracht waren, liegen keine brauchbaren Werte zur Kalkulation kostendeckender Gebühren vor. Vorläufig soll daher nur eine Grundlage für die Erhebung von Gebühren in angemieteten Objekten geschaffen werden.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung zu und beschloss, einen Absatz zur Gebühr in angemieteten Wohnungen einzufügen. Die Gebühr in diesen Wohnungen richtet sich dann nach der von der Gemeinde zu bezahlenden Miete plus Nebenkosten.

 

Baurechtsangelegenheiten

a.) Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flst. 1019 in Waldtann

Am östlichen Ortsrand von Waldtann ist ein Wohnhausneubau geplant, zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet Gried, südlich des Feldweges Richtung Tempelhof. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Allerdings wäre in diesem Bereich nach Ansicht des Baurechtsamtes der Erlass einer „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung“ möglich. Durch eine solche Satzung könnte der Bereich dem Innenbereich zugeordnet werden. Da eine solche Satzung nicht nur für ein Bauvorhaben aufgestellt werden soll, schlägt Bürgermeister Robert Fischer vor, Herrn Fuhrmann mit der Erstellung eines Vorentwurfs zu beauftragen, in dem der mögliche Bereich abgegrenzt wird. Der Gemeinderat stimmte dem zu. Ein Aufstellungsbeschluss hierzu wurde allerdings noch nicht gefasst.

 

b.) Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. 1573 in Gaisbühl

Die Bauwilligen haben bereits für verschiedene Standorte in Gaisbühl Bauvoranfragen gestellt, die jedoch jeweils wegen der Lage im Außenbereich vom Baurechtsamt abgelehnt wurden. Nun wurde eine Fläche gefunden, auf der das Gebäude nach Auffassung des Landratsamts genehmigungsfähig wäre. Die Fläche befindet sich am südlichen Ortsende. Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu dem Vorhaben an dieser Stelle einstimmig.

 

c.) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stegenhof zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. 2735/20

Bei dem Befreiungsantrag geht es um eine Abweichung von der vorgeschriebenen Dachfarbe; laut Bebauungsplan ist rote bis rotbraune Dacheindeckung vorgesehen. Für das Bauvorhaben wurden bereits zwei Befreiungen erteilt (bezüglich Dachneigung und Überschreitung des Baufensters), jedoch enthielt die Baugenehmigung die Neben­bestimmung, dass das Dach in Rot bis Rotbraun auszuführen ist. Das Haus wurde dann aber doch mit anthrazitfarbenen Dachplatten erstellt, und im Nachhinein wurde der Befreiungsantrag gestellt.

Nachdem auch schon früher Anfragen anderer Bauherren aus dem Baugebiet Stegenhof abgelehnt wurden, die ebenfalls schwarze oder anthrazitfarbene Dächer bevorzugt hätten, und das Baugebiet komplett mit Gebäuden in roter Dachfarbe bebaut ist, befürwortete der Vorsitzende diesen Antrag nicht. Zwar gingen die Meinungen im Gemeinderat auseinander, weil in anderen Bebauungsplänen großzügigere Regelungen enthalten sind, und es bei späteren Dachumdeckungen ja auch für die anderen Bauherren noch möglich wäre, von einer großzügigeren Praxis zu profitieren, jedoch wurde schließlich mehrheitlich beschlossen, dem Befreiungsantrag nicht zuzustimmen.

 

Besetzung des Stiftungsrates für die „Bürgerstiftung Kreßberg“

Im November 2015 hat der Gemeinderat die Gründung einer kommunalen Bürgerstiftung beschlossen. Für die Bürgerstiftung Kreßberg ist nun ein Stiftungsrat zu benennen. Er besteht laut Stiftungssatzung aus bis zu 5 stimmberechtigten Personen. Ständiges Mitglied des Stiftungsrates ist der/die jeweilige amtierende Bürgermeister(in) der Gemeinde, die Benennung der weiteren Mitglieder des Stiftungsrats erfolgt auf Vorschlag des Gemeinderates.

Der Gemeinderat wählte als Mitglieder des Stiftungsrates:

-       Günther Fach

-       Jürgen Rupprecht

-       Ulrich Bayer

-       Martin Dietz

 

Bestellung der Vertreter für die Ausarbeitung einer Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau zur Realisierung eines Gewerbegebietes

Nachdem in der Sitzung am 02. Mai 2016 die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fichtenau zur Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebiets grundsätzlich beschlossen worden war, wählte der Gemeinderat nun die Vertreter der Gemeinde Kreßberg für die Verhandlungskommission, die die Regelungen der Zusammenarbeit der beiden Gemeinden ausarbeiten soll. Dies sind

-       Milena Schneider

-       Steffen Müller

-       Hartmut Krieger

-       Alexander Utz

 

Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Der Vorsitzende gab die in der nichtöffentlichen Sitzung am 02. Mai 2016 gefassten Beschlüsse bekannt. Dies war zum einen die Ablehnung des Ankaufs des BAG-Gebäudes in Haselhof, zum anderen die Zustimmung zum Erwerb des Gebäudes Bräugasse 6 in Marktlustenau. Weiter gab er bekannt, dass der Gemeinderat über die Umsetzung des Tarifvertrags für die Erzieherinnen beschlossen hat.

 

Sonstiges und Bekanntgaben

Hauptamtsleiterin Birgit Macho informierte den Gemeinderat kurz über die bisher in Kreßberg aufgenommen Flüchtlinge und über die Gründung eines „Freundeskreis Asyl“. Sämtliche Flüchtlinge sind derzeit in angemieteten Wohnungen in Tempelhof und Halden untergebracht, nachdem die ursprünglich für Marktlustenau geplanten Flüchtlinge wegen eines Gebäudeschadens nicht in der Unterkunft in der Schmalzgasse bleiben konnten. Die stellvertretende Kämmerin Annemarie Mürter-Mayer berichtete über den Zustand der bisherigen Asylbewerberunterkunft Schmalzgasse 5, die derzeit nicht mehr bewohnbar ist. Über der Küche sind einige Deckenbalken nicht mehr tragfähig, was entdeckt wurde, nachdem der Putz dort heruntergebrochen ist, und da der Zustand des Gebäudes auch sonst nicht gut ist, lohnt eine Reparatur nach Ansicht aller zugezogenen Fachleute – Architekt, Statiker und Vorsitzender des Gutachterausschusses - nicht mehr.

Bürgermeister Robert Fischer wies auf die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Reinhold Kett am 16. Juni hin und lud alle Anwesenden hierzu ein.

Außerdem gab er bekannt, dass mittlerweile der Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Aufhebung der Werkrealschule eingegangen ist. Spätestens, wenn die derzeit aufgenommenen Schüler die Schule abgeschlossen haben (Ende des Schuljahres 2019/20) verliert die Schule die Bezeichnung „Werkrealschule“. Ein Widerspruch gegen diese Entscheidung ist aussichtslos, daher wurde diese so akzeptiert.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde wegen der schon länger angestrebten Urnenmauern angefragt.

Ein Gemeinderat hatte einen Änderungswunsch zum Protokoll der letzten Sitzung, und eine Frage zum interkommunalen Gewerbegebiet.

Die neu gerichtete Ruhstraße und die Spülbohrung beim Freibad Bergertshofen, die bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, waren ebenfalls Themen. Auch wurde angeregt, den Gemeinderäten das Protokoll in Zukunft zuzuschicken, damit es nicht während der Sitzung gelesen werden muss.

Die weitere bauliche Entwicklung in Waldtann und das Thema Wohnen im Alter kamen ebenfalls zur Sprache.

 

Bürgerfragestunde

Die zahlreich erschienenen Bürger hatten Fragen zur Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen durch den Bauhof, zur evtl. Erweiterung der Kläranlage Riegelbach, zum schlechten Zustand der Ortsdurchfahrt in Bergbronn, die allerdings als Landesstraße in den Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei fällt, zur Gemeindeverbindungsstraße nach Vehlenberg, und zu den Chancen, die Schule am Kreßberg evtl. doch noch als Gemeinschaftsschule genehmigt zu bekommen.