Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 26.09.2016 | 26.09.2016

Landessanierungsprogramm: Sanierungsverfahren „Ortsmitte Marktlustenau“

Die Gemeinde Kreßberg wurde mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte Marktlustenau“ mit Bescheid vom Februar 2016 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Am 29. Februar 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, die STEG Stadtentwicklung GmbH, die bereits die Sanierungsmaßnahme Waldtann begleitet hat, mit den vorbereitenden Untersuchungen des Sanierungsgebiets zu beauftragen. Zur Information der betroffenen Bürger hat am 14. März bereits eine Informationsveranstaltung in der Halle Marktlustenau stattgefunden.

Ralph Jaeschke von der STEG berichtete dem Gemeinderat nun über die bisher vorgenommenen Untersuchungen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über die Struktur des Gebiets, sowie den festgestellten Sanierungsbedarf.

In Marktlustenau handelt es sich um ein relativ großes Gebiet – über 17 ha sind im Sanierungsgebiet – so dass der bewilligte Förderrahmen von 833.000 € knapp werden könnte. Nach Ansicht von Herrn Jaeschke sollte das Gebiet jedoch nicht verkleinert werden, da er nicht wüsste, an welcher Stelle dies geschehen sollte. Falls die Mittel vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes (April 2025) aufgebraucht sein sollten, könnte auch noch ein Erhöhungsantrag gestellt werden.

Der zur Verfügung stehende Förderrahmen wird zu 60 % vom Land Baden-Württemberg getragen (500.000 €), mit 40 % - also 333.000 € - beteiligt sich die Gemeinde an den Zuschüssen für die Sanierungsmaßnahmen.

Bürgermeister Robert Fischer berichtete, dass in Waldtann, als dort die Sanierungsmaßnahme lief, die Fördermittel zunächst sehr schleppend abgerufen wurden, und am Ende, als es zu spät war, um die Maßnahmen noch rechtzeitig abrechnen zu können, noch einige Anträge eingingen. Er hoffe, dass dies in Marktlustenau, nachdem dieses Sanierungsprogramm inzwischen bekannter ist, nicht passiert, und dass die Anträge zügig gestellt werden.

Der Gemeinderat musste nun die Modalitäten, nach denen das Sanierungsprogramm abgewickelt wird, und die endgültige Abgrenzung des Sanierungsgebiets festlegen. Auch die Sanierungssatzung musste beschlossen werden. Die erforderlichen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Die STEG Stadtentwicklung GmbH wurde mit der weiteren Betreuung des Sanierungsverfahrens beauftragt.

 

Bebauungsplanverfahren Obere Schanze, 1. Erweiterung

Der Bebauungsplanentwurf für das Baugebiet Obere Schanze lag vom 08. August bis 08. September öffentlich aus. Während dieser Zeit gingen von den Trägern öffentlicher Belange verschiedene Stellungnahmen ein, über die der Gemeinderat nun beschließen musste. Von Bürgern wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Das zukünftige Baugebiet ist 3,7 ha groß und beinhaltet 47 Bauplätze.

Zum Ausgleich des hierfür erforderlichen Eingriffs in die Natur muss die Gemeinde noch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis abschließen, um die notwendigen Ausgleichmaßnahmen (etwa die Anlegung von Lerchenfenstern, Ackerbrachen und Anpflanzung von Obstbäumen) abzusichern.

Der Gemeinderat traf die notwendigen Abwägungen zu den vorgebrachten Punkten der Träger öffentlicher Belange und stimmte der Abschluss des vorgeschlagenen öffentlich-rechtlichen Vertrags zu. Die Satzungen über den Bebauungsplan sowie über die örtlichen Bauvorschriften wurden ebenfalls beschlossen.

 

Aufstellungsbeschluss Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Untere Hirtenstraße

Wegen eines Bauvorhabens am südöstlichen Ortsrand von Waldtann (südlich des Feuerwehrmagazins) muss die Abgrenzung Außenbereich / Innenbereich festgelegt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Abgrenzungsvorschlag für die „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Untere Hirtenstraße“ vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall erarbeitet. Dadurch wäre der Bau von zwei Wohnhäusern möglich.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass es sich nicht um einen Bebauungsplan handelt, sondern lediglich eine Klarstellung, wie weit die Fläche als Innenbereich anzusehen ist.

Aus dem Gemeinderat kamen Bedenken, an dieser Stelle – die betroffenen Grundstücke seien nur über einen landwirtschaftlichen Weg erschlossen – Wohnbebauung zuzulassen. Es werden Konflikte befürchtet, wenn an diesem für die Landwirtschaft wichtigen Weg durch parkende Autos Engstellen entstehen.

Schließlich stimmte der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss aber mehrheitlich zu.

 

Abwägung und Beschlussempfehlung zu den Stellungnahmen zum Entwurf der Teilfortschreibung Windkraft im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungs­verbandes Fichtenau

Die Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ ist nun – nach vierjähriger Verfahrensdauer – so weit gediehen, dass der Flächennutzungsplan demnächst von der Ver­bandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fichtenau beschlossen werden kann. Zuvor müssen die Gemeinderäte Fichtenau und Kreßberg je einzeln beschließen, welche Beschlussempfehlungen die jeweiligen Vertreter in der Verbandsversammlung erhalten sollen.

Der Vorsitzende gab nochmals einen Rückblick, wie es zu dieser Planung kam. Bis 2011 waren die Festlegungen des Regionalplans von Vorrangflächen für Windkraftanlangen verbindlich, außerhalb der Vorrangflächen des Regionalplans durften Windräder mit einer Höhe von mehr als 50 m nicht gebaut werden. Seit 2011 hat sich dies wegen einer Gesetzänderung geändert. Seither sind Windkraftanlagen grundsätzlich überall möglich, wo sie nicht über einen Flächennutzungsplan ausgeschlossen sind.

Wenn die Gemeinden also steuern möchten, wo Windräder gebaut werden dürfen, müssen sie entsprechende Regelungen in einem Flächennutzungsplan treffen. Wobei eine „Verhin­derungsplanung“ ausdrücklich nicht möglich ist – wenn der Windenergienutzung in einem Flächennutzungsplan nicht „substanziell“ Raum gegeben wird, ist der Flächennutzungsplan angreifbar. Und bei einem nicht rechtskräftigen Flächennutzungsplan wäre wiederum der Bau von Windkraftanlagen grundsätzlich überall möglich – vorausgesetzt, die immissions­schutzrechtlichen und sonstigen Vorschriften sind eingehalten.

Vor diesem Hintergrund konnte der Vorsitzende auch nicht empfehlen – so verständlich dieser Wunsch der Betroffenen auch ist – die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Weilern noch weiter zu vergrößern, und somit die Flächen für Windkraftnutzung zu verkleinern.

Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau hat ohnehin bereits wesentlich größere Abstände festgelegt, als gesetzlich vorgesehen, bei einer weiteren Vergrößerung der Abstände befürchtet er, dass die Planung als „Verhinderungsplanung“ angesehen wird und somit nicht gerichtsfest ist.

Im Laufe des bisherigen Verfahrens hat der Gemeindeverwaltungsverband mit Hilfe des Kreisplanungsamtes Schwäbisch Hall objektive Kriterien erarbeitet, nach denen die Flächen für mögliche Windkraftnutzung ausgesucht wurden. Die für Wohngebiete und Weiler unterschiedlich großen Abstände begründen sich unter anderen daraus, dass bei Wohngebieten ein Zuschlag für zukünftige Erweiterungen – von denen man heute noch nicht weiß, ob und wo sie einmal nötig werden – eingeplant ist.

Während der Auslegung des Flächennutzungsplan-Entwurfs waren zahlreiche Stellung­nahmen von Trägern öffentlicher Belange aber auch von Bürgern eingegangen. Die Zusammenstellung dieser Einwendungen hat einen Umfang von über 200 Seiten. Der Vorsitzende trug die wesentlichsten der vorgebrachten Bedenken auszugweise vor. Die meisten der von Bürgern vorgebrachten Einwendungen betrafen die (nach Ansicht der Bürger zu geringen) Abstände, da wegen der optischen Wirkung und der Lärmentwicklung (auch Infraschall) Beeinträchtigungen befürchtet werden. Auch wurden negative Auswirkungen auf die vorhandene Gastronomie befürchtet.

So wurde auch ein Antrag gestellt, die Planung mit größeren Abständen nochmals komplett zu überarbeiten, was aber bedeutet hätte, dass nochmals mehrere Jahre vergehen, bis ein Flächennutzungsplan rechtverbindlich wird. Wegen der Gefahr, dass dann Investoren wieder überall Genehmigungen erstreiten könnten (s.o.), empfahl der Vorsitzende, die eingegangenen Einwendungen entsprechend den Abwägungsempfehlungen des Kreisplanungsamtes zu behandeln, und die Vertreter im Gemeindeverwaltungsverband zu beauftragen, zuzustimmen.

Der Gemeinderat lehnte es schließlich mehrheitlich ab, das Verfahren nochmals mit größeren Abständen zu beginnen, und folgte der Beschlussempfehlung der Verwaltung.

 

Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus

Architekt Günter hat bereits vor einigen Monaten einen Plan für die Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus erstellt, der Grundlage für einen Zuschussantrag auf Mittel aus dem Ausgleichstock war.

Erfreulicherweise wurde der Gemeinde ein recht hoher Betrag von 180.000 € bewilligt, so dass bei Ausführung des Umbaus noch 130.000 € von der Gemeinde zu tragen wären.

Der Plan von Architekt Günter umfasst nicht nur den Einbau eines Aufzugs, der alle Stockwerke verbindet, sondern auch eines Behinderten-WCs im Untergeschoss und den Anbau einer Rampe zum Haupteingang, die mit einem Glasvorbau „eingehaust“ werden sollte, um so dort einen Witterungsschutz zu haben und somit keine Glätteprobleme im Winter. Ähnlich war ja auch die Turnhalle Waldtann vor einigen Jahren umgebaut worden, und dort hat sich das nun sehr großzügige Foyer mit innenliegender Treppe und Rampe gut bewährt.

Die Barrierefreiheit an sich wurde von den Gemeinderäten größtenteils als notwendig erachtet, jedoch wurde der Glasvorbau an der Nordseite teilweise als unnötig und zu teuer angesehen, auch würde dieser das Gebäude in seiner Architektur zu stark verändern.

Nach längerer Diskussion wurde schließlich beschlossen, den Umbau nicht, wie vorgeschlagen, mit dem Glasvorbau vorzunehmen. Da nun zunächst umgeplant werden muss, wurde der Baubeschluss verschoben.

 

Sanierung des Gebäudes Untere Hirtenstraße 51 in Waldtann

Nachdem das Gebäude vor wenigen Tagen von einem Statiker untersucht wurde, der festgestellt hat, dass bei einer Sanierung zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Maßnahmen zu Schalldämmung erforderlich wären, die zu erheblichen Mehrkosten führen, muss das ganze Konzept nochmals überdach werden. Der Punkt wurde daher vertagt.

 

Finanzzwischenbericht über den Verlauf des Haushaltsjahres 2016

Der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz konnte dem Gemeinderat erfreulicherweise berichten, dass die Entwicklung des Haushaltsjahres 2016 ähnlich positiv wie letztes Jahr zu verlaufen scheint – anstatt der veranschlagten 1,2 Mio. € an Gewerbesteuern sieht es derzeit so aus, als ob fast 2 Mio. € erzielt werden könnten – wobei bei den Gewerbesteuereinnahmen immer das Risiko besteht, dass durch einen Steuerbescheid eines großen Gewerbesteuerzahlers alles ganz schnell wieder anders aussieht.

Von den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer verbleiben der Gemeinde nach Abzug der Gewerbesteuerumlage noch etwa 600.000 €. Da die übrigen Ansätze in Verwaltungshaushalt voraussichtlich eingehalten werden, kann ein höherer Betrag an den Vermögenshaushalt zugeführt werden. Im Vermögenshaushalt gab es außer- und überplanmäßige Ausgaben beim Kindergartenumbau in Haselhof, beim Ausbau der Straße Im Klingenfeld und durch den Erwerb von zwei Gebäuden – insgesamt 200.000 € - so dass trotz dieser Mehrausgaben der Haushalt 2016 voraussichtlich günstiger, als geplant, abgeschlossen werden kann. Der Vorsitzende merkte noch an, dass Endgültiges erst zum Jahresende gesagt werden kann, dennoch sieht die Entwicklung sehr erfreulich aus. Er dankte dem Fachbeamten, aber auch allen anderen Bediensteten für die gute Arbeit und den effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Auftragsvergabe für das Strukturgutachten zum Anschluss der Kläranlage Wüstenau an die Sammelkläranlage Riegelbach

Durch den anstehenden Anschluss des neuen Baugebiets Obere Schanze an die Abwasserbeseitigungsanlagen und durch anstehende Sanierungs- und Ertüchtigungs­maßnahmen an unseren Kläranlagen stellt sich die Frage, ob auf Dauer die Aufrechterhaltung der Kläranlage Wüstenau oder die Herstellung eines Anschlusses von Wüstenau nach Riegelbach wirtschaftlicher sein wird – auch unter Berücksichtigung der dann möglichen Zuschüsse und der Einsparungen, die sich an anderer Stelle dadurch ergeben könnten. Da bei dieser komplexen Prüfung sehr viele Aspekte einfließen, kann diese nicht von der Verwaltung selbst vorgenommen werden.

Der Gemeinderat hat bereits in der vorletzten Sitzung über dieses Thema beraten und zugestimmt, einen Zuschuss für ein Strukturgutachten zu beantragen und Angebote hierfür einzuholen.

Nun liegen zwei Angebote von Fachbüros vor – das Ingenieurbüro Weber, Pforzheim, wurde mit dem Strukturgutachten und das Büro Wolf, Schwäbisch Hall mit der gewässerökologischen Untersuchung beauftragt.

Die Erstellung eines solchen Strukturgutachtens und der gewässerökologischen Untersuchung wird vom Regierungspräsidium nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft mit 50% gefördert, so dass die Gemeinde sich mit 16.300 € Eigenmitteln beteiligen muss.

 

Auftragsvergabe zur Energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung

Die stellvertretende Leiterin des Finanzwesens, Annemarie Mürter-Mayer, hat Angebote für den Austausch von 240 Leuchten eingeholt. Diese sollen künftig mit LED-Technik betrieben werden.

Die EnBW hat mit 118.657 € das günstigste Angebot für den Austausch der Leuchten abgegeben.

Für den Austausch gibt es einen Zuschuss aus dem Investitionsförderungsprogramm des Landes in Höhe von 90.000 €. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei 28.000 €. Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe im Haushalt eingestellt.

Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe an die EnBW zu.

 

Anfrage der Gemeinde Stimpfach zur Beteiligung am Interkommunalen Gewerbepark

Der Vorsitzende berichtete, dass die Gemeinde Stimpfach mit Schreiben vom 11. August eine Anfrage an die Gemeinden Fichtenau und Kreßberg gestellt hat, ob evtl. eine Beteiligung Stimpfachs am interkommunalen Gewerbegebiet denkbar sei.

Hintergrund ist, dass Stimpfach in derselben Situation ist wie Kreßberg, und selbst keine Flächen für eine gewerbliche Entwicklung, die über den reinen Eigenbedarf der bereits vorhandenen Betriebe hinausgeht, genehmigt bekäme, da beide Gemeinden im Regionalplan nicht als Schwerpunktgemeinden für gewerbliche Entwicklung ausgewiesen sind.

Eine solche Beteiligung hätte nach Ansicht des Vorsitzenden sowohl Vor- als auch Nachteile – die Kosten wären auf drei Gemeinden verteilt, die gutnachbarlichen Beziehungen würden gestärkt, und die Zukunft gehöre voraussichtlich ohnehin größeren kommunalen Einheiten. Auch die Fläche, auf der Ausgleichsmaßnahmen möglich wären, würde sich vergrößern. Nachteil wäre, dass sich dann drei Gemeinden einigen müssten, was mehr Verhandlungsbedarf bedeutet. Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärte er, dass er davon ausgeht, dass auch ohne Stimpfach die Größe des geplanten Gewerbegebiets von ca. 10 ha für Fichtenau und Kreßberg genehmigt würde.

Eine Entscheidung, ob Stimpfach beteiligt wird, sollte in der Sitzung noch nicht getroffen werden, es ging lediglich darum, ob Gespräche zu diesem Punkt zwischen Fichtenau, Kreßberg und Stimpfach begonnen werden sollen, um auszuloten, ob eine solche Dreierkonstellation sinnvoll und wünschenswert ist. In Fichtenau wird über diesen Punkt ebenfalls in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten.

Der Gemeinderat stimmte schließlich mehrheitlich für die Aufnahme von Gesprächen mit der Gemeinde Stimpfach.

 

Informationen zur Freibadsaison 2016

Die Freibadsaison 2016 verlief zunächst sehr schlecht – in den ersten drei Monaten Mai bis Juli kamen gerade einmal etwas über 8000 Besucher – bescherte uns ab Beginn des schönen Spätsommers im August aber doch noch ein versöhnliches Ende.

Insgesamt kamen 18.353 Badegäste, der langjährige Durchschnitt liegt bei  25.000.

Vor Beginn der Saison wurden noch 70.000 € in die Sanierung investiert: die Filter wurden saniert, ein neuer Warmwasserspeicher wurde beschafft, und es wurde ein Anschluss an die Wasserleitung der RiesWasserVersorgung, die durch den Ruhwald verläuft, hergestellt, um zukünftig besser gegen trockene Sommer gewappnet zu sein – bisher wurden das Bad komplett aus dem eigenen Brunnen versorgt.

Die Gebühreneinnahmen erreichten durch die schlechte Saison nicht ganz den Ansatz von 40.000 € - es wurden 34.000 € eingenommen – und der Fehlbetrag des Jahres 2016 wird voraussichtlich bei 130.000 € bis 140.000 € liegen.

Erfreulich ist, dass der Energieverbrauch im Freibad durch die Installation von Frequenzumrichtern stark gesunken ist, und durch ein Blockheizkraftwerk ein beträchtlicher Teil des Stromverbrauchs abgedeckt werden kann.

 

Austausch des Stoffes an den vorhandenen Markisen am Rathaus

Dieser TOP wurde vertagt, da der Austausch der Markisen erst nach dem Umbau des Rathauses sinnvoll ist.

 

Bestellung von Annemarie Mürter-Mayer zur Standesbeamtin

Nachdem Frau Annemarie Mürter-Mayer kürzlich den zweiwöchigen Grundlehrgang im Personenstandswesen absolviert hat, und auch sonst alle Voraussetzungen erfüllt, bestellte der Gemeinderat sie zur weiteren Standesbeamtin für die Gemeinde Kreßberg.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende berichtete, dass kürzlich in Kreßberg die Kreisverkehrsschau stattgefunden hat. Ein ausführlicher Bericht darüber erfolgt allerdings erst in der nächsten Sitzung, da noch Klärungsbedarf besteht.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Anfrage, ob die Gemeinden selbst stationäre Geschwindigkeitskontrollen einrichten können. Dies ist möglich, die Bußgelder würden jedoch an den Kreis fließen. Im Übrigen hielte der Vorsitzende die Ausweitung von mobilen Kontrollen (durch den Landkreis) für sinnvoller, da bei stationären Geschwindigkeitskontrollen sehr schnell jeder weiß, wo diese stehen, und dann die Gefahr besteht, dass nur dort langsam gefahren wird. Es bestehen jedoch Überlegungen, eine zusätzliche Anzeigetafel für Kreßberg anzuschaffen.

Außerdem wird auf einen Fußweg in Marktlustenau hingewiesen, der durch eine Abschrankung mit Kinderwagen nicht begehbar sei. Dies wird überprüft.

 

Bürgerfragestunde

Die Anfragen der Bürger betrafen eine Geschwindigkeitsanzeige für die Ortsdurchfahrt Bergbronn, die Voraussetzungen / Möglichkeit einer Gewerbegebietserweiterung in Fichtenau, den Flächenbedarf für die Ausweisung des interkommunalen Gewerbegebiets bei Bergbronn, die Anfrage der Gemeinde Stimpfach, den Wohnsitz von Gemeinderäten und den barrierefreien Umbau des Rathauses.