Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 16.01.2017 | 16.01.2017

Vorstellung der Studie zur Versorgung des Baugebiets „Obere Schanze“ in Mariäkappel mit Nahwärme

Die Stadtwerke Crailsheim, die bereits mehrere Nahwärmenetze betreiben, haben untersucht, ob eine Nahwärmeversorgung auch im neuen Baugebiet in Mariäkappel sinnvoll wäre. Jürgen Hübner von den Stadtwerken war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Ergebnisse der Untersuchung. In der Studie wurden die Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Ökologie (Natur- und Umweltschutz) betrachtet. Er erklärte, dass für die Stadtwerke die „3 E’s“: Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien oberste Priorität haben.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vorgegeben. Danach sind alle Bauherren verpflichtet, einen gewissen Anteil an benötigter Wärmeenergie aus erneuerbaren Energieträgern zu bestreiten.

Da das Gebiet mit über 40 zu erschließenden Bauplätzen recht groß ist, wäre eine Nahwärmeversorgung nach Ansicht von Jürgen Hübner auf alle Fälle wirtschaftlich sinnvoll.

Untersucht wurden drei Varianten:

1. Der Bau eines Blockheizkraftwerks mit Kraft-Wärme-Kopplung – durch die Nutzung der Abwärme aus der Stromgewinnung wäre hier ein Wirkungsgrad von 92 % erzielbar. Allerdings müsste dieses, da in Mariäkappel keine Erdgasversorgung besteht, mit Flüssiggas betrieben werden. Nachteil hierbei ist, dass es beim Flüssiggas in der Vergangenheit enorme Preisschwankungen gab. Dadurch sind Prognosen über die Wirtschaftlichkeit mit großer Unsicherheit verbunden.

2. Eine zentrale Heizung über einen Pellet-Kessel. Vorteil wäre hierbei, dass ein nachwachsender Rohstoff verwendet würde, der am Markt inzwischen stets in ausreichender Menge und ohne große Preisschwankungen zur Verfügung steht.

3. Eine Pellet-Heizanlage, ergänzt durch eine Solarthermie-Anlage für den Sommer- und Übergangsbetrieb. Bei dieser Variante müsste dann die Heizung nicht das ganze Jahr über betrieben werden. Man bräuchte allerdings eine Fläche für die Solaranlage und einen großen Wassertank (etwa 100 m³ Rauminhalt - Höhe etwa 11 m über der Geländeoberfläche) als Wärmespeicher – dann könnten übers Jahr etwa 20% des Wärmebedarfs über die Solaranlage erzeugt werden.

Mit einer solchen Nahwärmeversorgung hätten dann die Bauherren ihre Verpflichtung aus dem EEWärmeG erfüllt und bräuchten sich nicht weiter um ihre Heizung zu kümmern – sie bräuchten keinen Heizraum (die Übergabestation mit Wärmetauscher benötigt lediglich etwa 3 m³), kein Brennstofflager, keinen Kamin, keinen Schornsteinfeger, keine Wartungstermine…. Falls die Stadtwerke die Nahwärmeversorgung betreiben würden, wäre auch ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst gewährleistet. Die Ruß- und Feinstaubproblematik wäre ebenfalls optimal gelöst, da bei einer solch großen Heizanlage auch die entsprechenden Filter installiert wären. Auch kostenmäßig ist die Nahwärmeversorgung für die Bewohner günstiger, als eine eigene Heizung. Verglichen wurden die Kosten einer Wärmepumpe.

Bei einem Vollkostenvergleich, wobei neben den Energiekosten auch die Betriebs- und Kapitalkosten, aber auch die möglichen Fördergelder berücksichtigt werden, schneidet nach den Untersuchungen von Herrn Hübner die Pelletheizung am besten ab. Der CO2-Ausstoß ist bei einer Pellet-Anlage in Verbindung mit Solarthermie am geringsten.

Voraussetzung wäre natürlich, dass alle Grundstücke angeschlossen werden – es müsste also ein Anschluss- und Benutzungszwang festgesetzt werden, wofür das EEWärmeG die gesetzliche Grundlage bietet. Um die Akzeptanz bei den Bauplatzinteressenten zu erhöhen, könnte laut Herrn Hübner aber darauf verzichtet werden, eigene Heizungen komplett zu verbieten – untergeordnete Heizungen, etwa ein Kaminofen, könnten durchaus zugelassen werden, wodurch allerdings für die Bauherren ein Teil der Vorteile des Nahwärmeanschlusses verloren ginge. Eigene Solaranlagen wären jedoch kontraproduktiv, falls die Kombilösung mit Solarthermie kommt; diese müssten dann ausgeschlossen werden. PV-Anlagen hingegen wären auf alle Fälle zulässig.

Herr Hübner ging auf die von den Gemeinderäten vorgebrachten Fragen und Bedenken ausführlich ein – etwa, wer das Risiko trägt, falls es Jahre dauert, bis die über vierzig Bauplätzte bebaut sind, und die Anlage solange nicht wirtschaftlich arbeiten kann. Dieses Risiko liegt beim Betreiber. Dass mit Vorbehalten der Bauherren zu rechnen ist, sich in Abhängigkeit zu einem Anbieter zu begeben, entkräftet er mit dem Argument, dass der Energiemarkt für Händler und Verbraucher auch keinen großen Verhandlungsspielraum lässt. Außerdem seien Betreiber von Nahwärmenetzen gesetzlich zu einer nachvollziehbaren Preisgestaltung verpflichtet – Preiserhöhungen müssten sich an den statistischen Indizes zur Preisentwicklung orientieren.

Grundsätzlich gibt es zur Preisgestaltung zwei Varianten, nämlich entweder die Investitionskosten des Betreibers auf den Grundpreis umzulegen, oder, dass die Gemeinde die Investitionskosten übernimmt und wie die Erschließungsbeiträge beim Bauplatzverkauf veranschlagt – die Bauplätze wären dann teurer, die laufenden Heizkosten würden dafür aber günstiger ausfallen.

Die Entscheidung über die Nahwärmeversorgung soll erst in der nächsten Sitzung gefällt werden. Zunächst soll noch versucht werden, eine Aussage der EnBW darüber zu erhalten, ob in den nächsten Jahren ein Erdgasnetz in Kreßberg verlegt wird, denn dann könnte ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk die günstigere Alternative sein.

 

Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017 – Kreßberger Frühling und Kreßberger Herbst

Damit an den Gewerbeschauen „Kreßberger Frühling“ und „Kreßberger Herbst“ auch Beratung und Verkauf stattfinden dürfen, müssen die jeweiligen Sonntage per Satzung zu „verkaufsoffenen Sonntagen“ erklärt werden. Für das Jahr 2017 wurden der 09. April und der 12. November als verkaufsoffene Sonntage festgesetzt. Die entsprechende Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ im vollen Wortlaut abgedruckt.

 

Vorstellung und Beschluss des Entwurfs zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Waldtann Südost“

Im September 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, für eine kleine Fläche südöstlich Waldtanns eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen. Dadurch wird festgestellt, dass eine Fläche am Ortsrand zum „Innenbereich“ gehört und somit bebaubar ist. Es gab gewisse Bedenken, an dem Landwirtschaftsweg Wohngebäude zuzulassen, da, wenn vor den Häusern geparkt wird, evtl. größere landwirtschaftliche Maschinen nicht mehr durchkommen. Der Vorsitzende verwies jedoch darauf, dass an engen Straßen und Wegen ein gesetzliches Parkverbot besteht, wenn nicht eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3 m frei bleibt.

Der Gemeinderat stimmte dem nun vorgelegten Entwurf des Kreisplanungsamts für diese Fläche zu.

 

Installation eines Bargeldautomaten im Rathaus Waldtann

Die VR-Bank Dinkelsbühl ist daran interessiert, im Rathaus einen Bargeldautomaten und einen Kontoauszugsdrucker aufzustellen, falls die Filiale in Waldtann geschlossen würde. Untergebracht werden könnten die Geräte im Eingangsbereich des Rathauses. Sie wären dann rund um die Uhr zugänglich, und das Rathaus wäre dennoch abgeschlossen. Der Gemeinderat stimmte dem zu.

 

Sonstiges

Die Anfragen aus dem Gemeinderat betrafen die Aufstellung von Schneefangzäunen, die Sanierungsarbeiten am Haus Knauer, den Winterdienst an einem Gehweg in Marktlustenau, den Bebauungsplan Ortsumfahrung Bergbronn, und das interkommunale Gewerbegebiet bei Bergbronn.

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger hatte eine Frage zu der Vereinbarung der Gemeinden Fichtenau, Kreßberg, und evtl. Stimpfach über die interkommunale Zusammenarbeit, die allerdings noch nicht beantwortet werden konnte, da der Inhalt der Vereinbarung noch nicht feststeht.