Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 06.11.2017 | 06.11.2017

Vorstellung des Strukturgutachtens zur zukünftigen Struktur der Abwasserbeseitigung

Der Vorsitzende führte aus, dass vor einigen Jahren der Teilort Bräunersberg als letzter Teilort an eine Kläranlage angeschlossen wurde. Damit war ein Schlusspunkt erreicht, da im gesamten Gemeindegebiet die Abwasserreinigung in Sammelkläranlagen gewährleistet war. Allerdings ist man im Bereich Abwasserreinigung nie wirklich fertig – durch Fortschritte, was den „Stand der Technik“ betrifft, und immer weitergehende Anforderungen an die Reinigungsleistung der Kläranlagen muss man in diesem Bereich immer „dran bleiben“. Das Fachbüro für Abwasserreinigung „Weber Ingenieure“ aus Pforzheim wurde von der Gemeinde vor zwei Jahren mit der Erstellung eines Strukturgutachtens beauftragt, um die Zukunftsfähigkeit der Abwasserbeseitigungsanlagen zu beurteilen, bzw. abzuklären, welche Maßnahmen in absehbarer Zeit erforderlich sind.

In Kreßberg gibt es fünf Kläranlagen mit unterschiedlicher Technik. In dem Gutachten war auch die Frage zu behandeln, ob es günstiger ist, alle Anlagen weiter zu betreiben, oder ob man besser die eine oder andere an die große Kläranlage in Riegelbach anschließen sollte.

Das nun vorliegende Gutachten wurde von Diplom-Ingenieurin Marthe Soncourt und ihrem Kollegen Hans Lemberger erläutert.

Die Kläranlage Riegelbach mit einer Leistung von 4.250 Einwohnerwerten wurde 1982 gebaut und hat eine gute Reinigungsleistung. Bei dieser Kläranlage besteht nur relativer geringer Optimierungsbedarf – hauptsächlich bei der Elektrotechnik und Maschinentechnik – wobei die vorgeschlagenen Verbesserungen auch schon mit 1,3 Mio. Euro zu Buche schlagen.

Die Kläranlagen Wüstenau, Baujahr 1977 (1260 Einwohnerwerte) und Bergbronn, Baujahr 1987 (550 Einwohnerwerte) sind belüftete Teichanlagen, die von ihrer Bauart her schon nicht die Reinigungsleistung erbringen können, die die Sammelkläranlage Riegelbach hat. In Wüstenau steht der Anschluss des Baugebiets Obere Schanze mit seinen über 40 Bauplätzen im Raum, und in Bergbronn wird das interkommunale Gewerbegebiet zusätzliches Abwasser bringen. Bei beiden Anlagen ist für die zukünftig zu erwartenden Anforderungen bezüglich Stickstoff- und Phosphor-Elimination mit relativ großen Ertüchtigungsmaßnahmen zu rechnen.

Die Kläranlage Gaisbühl, Baujahr 1980 (100 Einwohnerwerte) hat bereits eine Belebungsanlage, aber keine Denitrifikation.  

In Schönbronn, Baujahr 2000 (85 Einwohnerwerte) handelt es sich um eine unbelüftete Teichanlage mit ebenfalls nicht allzu guter Reinigungsleistung. Angesichts der wenigen angeschlossenen Einwohner verzichtet hier das Wasserwirtschaftsamt allerdings auf eine Ertüchtigung, hier besteht also kein Handlungsbedarf.

Die Messungen in den Gewässern, in die die Kläranlagenabläufe eingeleitet werden, haben ergeben, dass die Bäche bereits durch die Landwirtschaft eine relativ hohe Vorbelastung aufweisen. Die Kläranlagen-Einleitungen führen – je nach Parameter und Kläranlage - zu leichten bis deutlichen zusätzlichen Verschlechterungen. Um die Gewässerqualität zu verbessern, müsste also bei beiden Punkten angesetzt werden.

Um zukunftsfähig zu sein, ist bei der Kläranlage Riegelbach eine Phosphor-Elimination erforderlich (d.h., Einbau einer Fällmittelstation). In Wüstenau und Bergbronn sind Nitrifikation und Denitrifikation erforderlich, was einen aufwändigen Umbau erfordert (Belebungsbecken mit zeitlicher/örtlicher Abwechslung von Belüftung und Umwälzung). Phosphor-Elimination ist in diesen Kläranlagen ebenfalls noch nicht vorhanden. In Gaisbühl ist eine Denitrifikation erforderlich, hier wäre der Aufwand überschaubar, es müsste nur ein Rührwerk installiert werden. Weiterhin steht hier die Erneuerung von Maschinentechnik und evtl. die Betonsanierung an.

Für die Ertüchtigung aller Kläranlagen ist nach überschlägiger Berechnung eine Investitionssumme von insgesamt 9,1 Millionen Euro zu veranschlagen.

Für die Kläranlagen mit den teuersten Modernisierungsmaßnahmen, Wüstenau und Bergbronn, ist zu überlegen, ob nicht der Anschluss an Riegelbach eine sinnvolle Alternative ist.

Hierzu wäre neben den Anschlussleitungen allerdings auch eine Erweiterung der Kläranlage Riegelbach erforderlich, und zwar Neubau eines zweiten Kombibeckens, Aufdimensionierung einzelner Anlagenteile und Neubau einer Fällmittelstation.

Die Investitionskosten sind dann zwar mit voraussichtlich 10,2 Millionen Euro noch höher. Allerdings sind die jährlichen Wartungs- und Betriebskosten anschließend dauerhaft niedriger, außerdem gibt es bei der Zusammenlegung von Kläranlagen Zuschüsse vom Land (Voraussichtlich 5,4 Mio. Euro; Eigenmittel der Gemeinde wären dann 4,5 Mio. Euro). Für reine Sanierungen gibt es keine Zuschüsse. Die Jahreskosten betragen bei dieser Variante bei einer angenommenen Lebensdauer von 60 Jahren 623.000 € im Gegensatz zu 649.000 € bei der Ertüchtigung aller Kläranlagen. Wobei die Kostenbe­rechnungen in diesem frühen Planungsstadium noch mit viel Vorsicht zu genießen sind.

Der Vorsitzende führte aus, dass an der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen wohl kein Weg vorbeiführen wird.

Eine Entscheidung war in dieser Sitzung noch nicht zu treffen. Der Zuschussantrag muss bis zum 1.10.2018 gestellt werden, bis dahin müssen dann genehmigungsreife Pläne erstellt werden.

 

Bericht über die Entwicklung der Schule am Kreßberg

Die seit gut einem Jahr amtierende Rektorin Tilla Klingler berichtete dem Gemeinderat über die Schulentwicklung. Derzeit wird die Schule am Kreßberg von 134 Schülern besucht, darunter sind noch 15 Werkrealschüler, die die 8. und 9. Klasse besuchen. Die Werkrealschule läuft aus, sobald diese die 9. Klasse absolviert haben.

Die Lehrerversorgung für dieses Jahr wurde von Frau Klingler gelobt, die Werkrealschüler können zumindest in den Hauptfächern in getrennten Klassen unterrichtet werden, bei den Nebenfächern findet klassenübergreifender Unterricht statt.

Bei den Grundschülern gibt es 7 Klassen, die 3. Klasse ist mit 27 Kindern einzügig, alle anderen Klassenstufen zweizügig.

Die steigende Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund ist eine neue Herausforderung für die Schule, da zunehmend Kinder kommen, die kaum oder gar kein Deutsch sprechen, und auch in den Familien ist oft niemand da, der Deutsch spricht.

Die Ganztagesgrundschule wird zunehmend gut angenommen, die Kinder werden an vier Nachmittagen wöchentlich betreut. Für die Kinder, die nicht zur Ganztagesbetreuung angemeldet sind, besteht erfreulicherweise auch die Möglichkeit, noch am Mittagessen teilzunehmen und sich dann erst abholen zu lassen. In diesem Zusammenhang bedankte sich Frau Klingler besonders auch für die finanzielle Unterstützung der Gemeinde, die es ermöglicht, den Kindern das Mittagessen für einen Euro anzubieten. Die Mittagsbetreuung wird auch personell von der Gemeinde unterstützt, während die Nachmittagsangebote mit vom Land gewährten Lehrerstunden abgedeckt werden.

Auch für die gute räumliche und sächliche Ausstattung dankte Frau Klingler dem Gemeinderat – etwa gibt es einen gut ausgestatteten Computerraum und die Schulküche – so dass die Schule für die künftigen Anforderungen gut gerüstet ist. Das Lehrerkollegium arbeite ebenfalls sehr motiviert und engagiert, und die Schule schneide bei landesweiten Vergleichstests stets gut ab.

 

Vorstellung der Eckpunkte des Haushalts 2018

Die zukünftige Leiterin der Finanzverwaltung Annemarie Mürter-Mayer stellte dem Gemeinderat ihren ersten Haushaltsentwurf vor.

Die positive Entwicklung der letzten Jahre wird sich voraussichtlich aufgrund der weiterhin sehr guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch beim Kreßberger Haushalt fortsetzen, die Einnahmesituation entwickelt sich weiterhin sehr gut.

Der Verwaltungshaushalt 2018 wird ein Volumen von 10.473 Mio. Euro haben, der Vermögenshaushalt von 4,273 Mio. Euro, das Gesamtvolumen wird 14,746 Euro betragen – das ist eine Steigerung gegenüber 2017 von 1,5 Mio. Euro.

Aufgrund der guten Konjunktur steigt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer – eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde - um 240.000 € auf 2,1 Mio. Euro an.

Die Gewerbesteuer, die in den Jahren 2015 und 2016 beinahe 2 Millionen erreichte, wurde vorsichtig auf 1,7 Millionen Euro veranschlagt, da hier immer mit größeren Schwankungen gerechnet werden muss. Die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich steigen gegenüber 2017 etwas an auf 1,67 Mio. Euro, bei den Gebühren dagegen wird mit einem leichten Rückgang auf 1,27 Mio. Euro gerechnet. Der Wasserzins und die Abwassergebühren können gesenkt werden, da in diesen Bereichen in den letzten Jahren Gewinne erzielt wurden, die an die Gebührenzahler zurückzugeben sind.

Die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten steigen moderat auf 159.000 € an.

Die drei größten Ausgabenblöcke des Verwaltungshaushalts sind die zu bezahlenden Umlagen, die aufgrund unserer guten Einnahmesituation ebenfalls anwachsen (auf insgesamt 3,1 Mio. Euro), die Personalkosten (2,3 Mio. Euro) und der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 1,84 Mio. Euro.

Für Unterhaltungsaufwendungen (für unsere Straßen, Wege, Gräben, Kanäle, Kläranlagen, Wohngebäude, Turn- und Festhallen sowie das Waldfreibad) sind 480.000 Euro vorgesehen.

Erfreulich ist, dass die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf 809.000 € ansteigt; nach Abzug der Tilgungen verbleiben uns 619.000 € an Eigenmitteln für Investitionen.

Beim jährlichen Abmangel der verschiedenen Einrichtungen liegt wieder der Kindergartenbereich mit 740.000 € an der Spitze, gefolgt von der Schule mit 303.000 €, dem Freibad mit 119.000 Euro und den Gemeindehallen mit 101.000 €.

Im Vermögenshaushalt sind folgende Investitionen geplant: 700.000 € als 2. Rate für den Breitbandausbau, eine erste Rate für die Generalsanierung der Halle Haselhof mit 400.000 €, Grunderwerb in Höhe von 400.000 € und Erwerb eines Löschfahrzeugs LF 10 für 300.000 €. Im Abwasserbereich ist für Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung eine 1. Rate mit 200.000 € eingestellt, für Kanalsanierungsmaßnahmen (1. Rate) sind 180.000 € vorgesehen. Die Erschließung der Oberen Schanze ist zwar schon 2017 finanziert, für Restarbeiten und Straßenbeleuchtung sind 2018 aber noch 141.000 € erforderlich. Die Planung der Ortsumfahrung Bergbronn wird mit 120.000 € angesetzt, und für die Fortsetzung des Landessanierungsprogramms Marktlustenau sind 100.000 € eingestellt.

Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit 809.000 € und einer Entnahme aus der Allgemeinden Rücklage in Höhe von knapp 800.000 € sind auf der Einnahmeseite des Vermögenshaushalts Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von 1.058.860 € eingeplant. Ferner wird mit Bauplatzerlösen von 400.000 € gerechnet, und an Beiträgen sind 30.000 € angesetzt.

Eine Kreditaufnahme ist 2018 nicht erforderlich, die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt auf 318 € je Einwohner.

Angesichts der gewaltigen Investitionen, die in den Folgejahren auf die Gemeinde zukommen, wird die Verschuldung mittelfristig allerdings wieder ansteigen, voraussichtlich auf fast 3 Millionen Euro. Zu nennen sind hier der Breitbandausbau mit 3,7 Mio. Euro, die Kanalsanierungsmaßnahmen mit 2 Mio. Euro, die Generalsanierung der Halle Haselhof mit 1,9 Mio. Euro und die in der Sitzung vorgestellten Maßnahmen zur Ertüchtigung der Abwasserbeseitigung mit über 10 Mio. Euro. Diese Investitionen werden für die Gemeinde Kreßberg nur unter Ausschöpfung aller möglichen Fördertöpfe zu stemmen sein.

Änderungen in diesem Entwurf wurden vom Gemeinderat nicht gewünscht, daher wird der Haushaltsplan auf dieser Basis aufgestellt und voraussichtlich in der Dezember-Sitzung zum Beschluss vorgeschlagen.

 

Weitere Schritte zur Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

Die Vermögensbewertung wurde durch Annemarie Mürter-Mayer ja mittlerweile abgeschlossen. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens waren einige Festlegungen zu treffen. Die erforderlichen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Unter anderem stimmte der Gemeinderat auch dem Erwerb weiterer erforderlicher Programm-Module für das Finanzwesen-Programm der Firma Data-Plan zu.

 

Vorberatung zur Änderung der Wohnbezirke für die nächste Gemeinderatswahl

In Kreßberg gibt es seit der Gemeindereform 1973 die „unechte Teilortswahl“, das heißt, es sind Wohnbezirke festgelegt, denen jeweils eine bestimmte Zahl an Gemeinderatssitzen zugeordnet ist. Ein Grund für die Einführung der unechten Teilortswahl war damals, dass befürchtet wurde, dass ohne Zuschreibung einer bestimmten Sitzzahl die kleineren Teilorte womöglich unterrepräsentiert wären. Außerdem waren die vier Altgemeinden zu dem Zeitpunkt noch nicht so zusammengewachsen wie heute.

Bei der „unechten Teilortswahl“ sind die Bevölkerungsverhältnisse angemessen zu berücksichtigen. In Kreßberg hat sich aber durch die Bevölkerungsentwicklung das Verhältnis der Einwohner zu jeweils zugeordneten Gemeinderatssitzen in den Wohnbezirken sehr unterschiedlich entwickelt, so dass beispielsweise im einwohnerstärksten Wohnbezirk derzeit 276 Einwohner auf einen Gemeinderatssitz kommen (1103 Einwohner, 4 Sitze), während im kleinsten Wohnbezirk 123 Einwohner von einem Gemeinderat repräsentiert werden (246 Einwohner, 2 Sitze). Diese ungleiche Gewichtung sollte vor der nächsten Wahl korrigiert werden.

Auch sollte überlegt werden, ob unechte Teilortswahl überhaupt noch nötig und zeitgemäß ist – zumal sich immer mehr zeigt, dass nicht die kleinen, sondern eher die großen Teilorte unterrepräsentiert sind. Die unechte Teilortswahl war im Eingemeindungsvertrag vereinbart worden, aber nach 44 Jahren seit der Bildung der Gemeinde Kreßberg ist den meisten Einwohnern wahrscheinlich gar nicht mehr bewusst, dass es ehemals vier Gemeinden waren. Für die Abschaffung der unechten Teilortswahl spricht auch, dass dieses System für die Bürger sehr schwer verständlich ist, was zahlreiche ungültige Stimmabgaben bei jeder Wahl zeigen.

Bei „unechter Teilortswahl“ hat die Gemeinde die Möglichkeit, mehr Gemeinderatssitze, als für die Gemeindegröße gesetzlich vorgesehen, festzulegen. Von dieser Möglichkeit wurde in Kreßberg Gebrauch gemacht - es wurde festgelegt, dass die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist, deshalb besteht unser Gemeinderat grundsätzlich aus 18 Gemeinderäten. In Gemeinden mit mehr als 3 000 bis 5.000 Einwohnern beträgt die Zahl der Gemeinderäte normalerweise nur 14, bei Abschaffung der unechten Teilortswahl würden also vier Sitze wegfallen – wobei momentan ohnehin nur 16 Sitze besetzt sind, da nach der letzten Wahl mangels Bewerber ein Sitz nicht besetzt werden konnte, und nach dem Ausscheiden eines Gemeinderats für dessen Wohnbezirk auch keine Ersatzperson auf der Liste stand.

In der anschließenden Aussprache sprach sich die Mehrheit der Gemeinderäte für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl aus, weshalb in einer der nächsten Sitzungen die diesbezügliche Änderung der Hauptsatzung auf der Tagesordnung stehen wird.

 

Ergebnisse der Verkehrsschau vom 21.09.2017

Der Vorsitzende berichtete über die letzte Verkehrsschau, bei der drei Punkte behandelt wurden: Der beantragte Geschwindigkeitstrichter (Tempo 70) vor der Ortseinfahrt Mariäkappel aus Richtung Crailsheim wurde von der Verkehrsschaukommission abgelehnt, da das Ortsschild von weitem gut zu erkennen ist und eine vorherige Temporeduzierung daher unnötig ist. Auch das beantragte Parkverbotsschild am Dorfbrunnen in Mariäkappel wurde abgelehnt, da es bei engen Straßen schon ein gesetzliches Parkverbot gibt, und ein Schild nicht nötig ist. In Bergbronn wurde wegen der Lärmbelästigung erneut beantragt, in der Ortsdurchfahrt Tempo 30 festzusetzen. Auch dies wurde abgelehnt, solange die Gemeinde keinen Lärmaktionsplan aufstellt. Hier soll ein Ingenieurbüro überprüfen, ob ein Lärmaktionsplan für Bergbronn sinnvoll wäre.

 

Annahme von Spenden

Seit der letzten Sitzung gingen zwei Spenden ein, deren Annahme genehmigt wurde – einmal für das Schulfruchtprogramm und einmal für den Kindergarten Marktlustenau.

 

Sonstiges

Von den Gemeinderäten wurde eine Stützmauer in Waldtann, die Erschließung des Baugebiets Obere Schanze, zwei Gehwege in Marktlustenau, die Glasfaserversorgung und die Wasserableitung an der Ruhestraße angesprochen. Der Vorsitzende wies außerdem auf zwei Termine hin.