Sitzungsbericht

Bericht über die Sitzung vom 22.11.2017 | 22.11.2017

 

Globalberechnung der Kanal-, Klär-, und Wasserversorgungsbeiträge

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Hr. Robert Häuser vom Beratungsunternehmen Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim, das die Gemeinde bereits seit über 20 Jahren bei der Kalkulation von Gebühren und Beiträgen unterstützt. Hr. Häuser erklärte dem Gemeinderat die Hintergründe der Erhebung von Beiträgen, die einmalig von Grundstückseigentümern erhoben werden. Sie dienen der teilweisen Deckung von Investitionskosten im Wasser- und Abwasserbereich. Der dadurch nicht gedeckte Anteil der Investitions- und Betriebskosten wird von allen Einwohnern jährlich über die zu entrichtenden Gebühren finanziert. Diese Beiträge werden rund alle 10 Jahre neu kalkuliert und beinhalten alle Investitionen, die die Gemeinde binnen der nächsten 10 Jahre voraussichtlich tätigen will. Hr. Häuser beantwortete nach seinem Vortrag alle aufgetretenen Fragen der Gemeinderäte und das Gremium beschloss die Erhöhung des Teilbeitrags öffentlicher Kanal von 1,85 Euro auf 1,90 Euro; den Teilbeitrag Kläranlage von 0,95 Euro auf 1,85 Euro und die Senkung des Wasserversorgungsbeitrags von 1,30 Euro auf 1,25 Euro.

 

Kalkulation und Festsetzung der Abwassergebühren zum 01.01.2018

Hr. Häuser erläuterte auch zu diesem Tagesordnungspunkt die Kalkulationsunterlagen, die den Gemeinderäten im Voraus schriftlich zugegangen sind. Die Abwassergebühr wurde wie auch für die Jahre 2016-2017 für den kommenden Zweijahreszeitraum 2018-2019 kalkuliert. Da die Gemeinde in den Jahren 2014 und 2015 einen leichten Überschuss erzielt hat und verpflichtet ist, diesen innerhalb von fünf Jahren ausgleichen, wurde einstimmig beschlossen, die Gebührensätze für Schmutzwasser von 3,16 Euro/m³ auf 3,11 Euro/m³ zu senken. Für Niederschlagswasser wurde der Gebührensatz von 0,38 Euro/m² auf 0,33 Euro/m² gesenkt.

 

Neufassung der Abwassersatzung zum 01.01.2018

Kämmerer Otto Schwarz berichtete, dass der Gemeindetag Baden-Württemberg eine neue Mustersatzung für den Abwasserbereich herausgegeben hat. Hintergrund war die Änderung einiger wasserrechtlicher und abgabenrechtlicher Vorschriften. Im Vergleich zu einer auszugsweisen Abänderung einzelner Passagen besteht durch einen Beschluss und der anschließenden Veröffentlichung des kompletten Satzungstexts im Mitteilungsblatt mehr Klarheit für die Gebührenzahler. Die unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen neuen Gebührensätze waren bereits eingearbeitet, sodass auch dieser Tagesordnungspunkt einstimmig beschlossen werden konnte.

 

Kalkulation und Festsetzung des Wasserzinses zum 01.01.2018

Der Fachbeamte für das Finanzwesen - Otto Schwarz – erklärte dem Gremium die Kalkulation des Wasserzinses. Seit 01.01.2017 stellt die Gemeinde dem Verbraucher 2,07 Euro/m³ Trinkwasser in Rechnung. Nach der neuen Kalkulation ist eine niedrigere Gebühr kostendeckend. Zudem hat sich das Jahr 2016 deutlich besser entwickelt als erwartet, da die Bezugsgebühr des Zweckverbandes RiesWasserVersorgung für Wasser geringer war, als zunächst geplant. Die sich daraus ergebende Kostenüberdeckung muss wie im Abwassergebührenbereich innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Für 2018 schlug Hr. Schwarz daher die Deckung eines Teils vor, sodass die Gebühr ab 01.01.2018 durch Beschluss des Gemeinderats einstimmig von 2,07 Euro/m³ auf 1,90 Euro/m³ gesenkt wurde.

 


Neufassung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2018

Kämmerer Otto Schwarz wies darauf hin, dass die derzeit gültige Wasserversorgungssatzung vom 05.11.2012 stammt. Änderungen wurden seitdem nur bei Wasserzinserhöhungen vorgenommen. Auch hier hatte der Gemeindetag eine neue Mustersatzung herausgegeben, in die die aktuellen wasserrechtlichen und abgaberechtlichen Vorschriften eingearbeitet wurden. Der neue Beitragssatz und die neue Gebührenhöhe, die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 4 beschlossen wurden, wurden mit in das neue Werk aufgenommen und so vom Gremium einstimmig beschlossen.

 

Antrag auf Vorbescheid zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage mit 140m Nabenhöhe und 3.000 kW Nennleistung auf den Flurstücken 1570, 1569 und 1568 der Gemarkung Waldtann durch Naturenergie ZeilingerUG (haftungsbeschränkt), Siedelbach 70, 91459 Markt Erlbach

Der Vorsitzende erinnerte zunächst an einen ähnlichen Antrag aus der Juni-Sitzung des Gemeinderats. Die jetzige Bauvoranfrage beinhaltet den Bau eines typengleichen Windrads rund 500m nördlich. Die Gemeinde hat im Flächennutzungsplan ein Vorranggebiet für Windräder ausgewiesen, um zu vermeiden, dass der Bau dieser Anlagen verteilt auf das ganze Gemeindegebiet möglich wird. Folge ist jedoch auch, dass der Erteilung des Einvernehmens keine öffentlichen Belange mehr entgegenstehen, wenn ein entsprechender Antrag im Vorranggebiet eingereicht wird. Bürgermeister Robert Fischer schlug deshalb vor, das Einvernehmen zu erteilen, die Anhörung als Verfahrensbeteiligte jedoch mit zwei Forderungen zu versehen. Zum Einen sollte sich die Beleuchtung der Windkraftanlage nur einschalten, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Zum Anderen sollte der Ausgleich für den Eingriff in die Landschaft sowie die Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt im lokalen Bereich bzw. im besten Falle sogar innerhalb der Gemeinde Kreßberg stattfinden. Ein Gemeinderat stellte den Antrag, den Beschluss zu vertagen, da er einem Pressebericht entnommen hatte, dass u.a. auch das Landratsamt Schwäbisch Hall seine Entscheidungen auf Basis von Gutachten trifft, die die naturschutzrechtlichen Auswirkungen nicht genügend würdigen. Der Vorsitzende erklärte, dass ihm keine gerichtliche Entscheidung bekannt sei, in der je ein solches Gutachten in Zweifel gezogen wurde und wies darauf hin, dass deshalb eine Vertagung nicht gerechtfertigt sei. Der Gemeinderat lehnte den Antrag in der Folge ab. Aus der Mitte des Gemeinderats kam auch Protest hinsichtlich der Vorgehensweise der Landesregierung zur Ausweisung der Vorrangflächen und der fehlenden „echten“ Entscheidungsbefugnisse in den Gremien vor Ort.

Das baurechtliche Einvernehmen wurde nach der Aussprache bei zwei Gegenstimmen erteilt.

 

Antrag auf Sondernutzung/Gestattung von öffentlichen Flächen zum Anschluss von Windenergieanlagen

Der Vorsitzende zeigte auf einer Übersichtskarte betroffene Wege, die die Antragstellerin des vorangegangenen Tagesordnungspunkts zum Anschluss der Windenergieanlagen an das öffentliche Strom- und Datennetz benötigt. Er erklärte, dass die Gemeinde nicht verbieten kann, solche Leitungen in öffentlichem Grund zu verlegen und dass das von der Antragstellerin dafür vorgeschlagene Nutzungsentgelt in Höhe von einmalig 500 Euro und jährlich 306 Euro üblich ist. Bürgermeister Robert Fischer schlug auch vor, einer beantragten Dienstbarkeit im Grundbuch nicht zuzustimmen, da Grundstücke der Gemeinde in ähnlichen Fällen auch nicht belastet werden. Der Gemeinderat beschloss bei zwei Gegenstimmen den Vorsitzenden zu ermächtigen, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

 


Informationen zu Urnenwänden

Bürgermeister Robert Fischer berichtete von einer Besichtigung von Friedhöfen im Landkreis, die Urnenstelen der Firma Kronimus aufgestellt haben. Er zeigte auch Bilder von Ausführungen der Firma Aumer – Urnendom. Anschließend erklärte er dem Gremium auf Lageplänen mögliche Stellplätze für solche Urnenstelen auf unseren Gemeindefriedhöfen. Er ergänzte das Thema der Urnenstelen auch um weitere Bestattungsformen, die zunehmend nachgefragt werden, wie beispielsweise Rasengräber, die dann vom Bauhof gepflegt werden müssen oder auch Baumbestattungen. Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Überlegung, für das anonyme Grabfeld in Waldtann zumindest eine Hinweistafel oder eine Skulptur zu errichten. Da sich eine Trendwende in der Bestattungskultur abzeichnet und Urnenstelen stark nachgefragt werden, soll das Thema nun für alle Friedhöfe weiter ausgearbeitet werden. Anschließend wird der Gemeinderat die Standorte festlegen und sich für ein System der verschiedenen Anbieter entscheiden.

 

Sonstiges, Bekanntgaben und Anfragen

Die Verwaltung berichtete über die Ersatzbeschaffung eines gebrauchten VW Transporter für den Bauhof.

Die Stelle für einen Hausmeister soll zeitnah ausgeschrieben werden.

Von einem Gemeinderat wurde das Blinken der Windkraftanlage in Bergbronn angesprochen und gebeten, der Vorsitzende und seine Kollegin von Fichtenau möchten auf die Betreiber zwecks einer Nachtabschaltung zugehen. Der Vorsitzende sagte dies zu. Außerdem wurde auf einen Löschwasserbehälter in Gaisbühl hingewiesen und sich nach Möglichkeiten bezüglich der Sicherstellung der Ärzteversorgung erkundigt. Ein Gemeinderat wies auf Lärmbelästigungen durch eine Sonntagsveranstaltung in der Halle Haselhof hin. Ein weiterer erkundigte sich über den Rückbau von Schächten der ehemaligen Kläranlage in Waidmannsberg.

 

Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin merkte das störende Blinken der Windkrafträder bei Rechenberg an.

 

Im Anschluss an die Sitzung bedankte sich Bürgermeister Robert Fischer bei Kämmerer Otto Schwarz im Kreise des Gremiums für dessen überragende Leistungen für die Gemeinde Kreßberg über einen Zeitraum von über 40 Jahren. Otto Schwarz dankte in einer kurzen Rede insbesondere für die konstruktive Zusammenarbeit. Der Gemeinderat bedankte sich bei Hr. Schwarz als absoluter Vertrauensperson im Anschluss ebenfalls ganz herzlich.